Wettanbieter mit Trustly in der Schweiz: was erlaubt ist und was die zwei Bewilligten tatsächlich bieten

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Trustly sucht, stösst rasch auf einen Widerspruch, der jede Empfehlung überlebt: Trustly ist in der Schweiz als Zahlungsmethode an sich erlaubt – das schwedische Institut wird in Schweden und Grossbritannien reguliert, nicht in der Eidgenossenschaft. Was in der Schweiz verboten ist, ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung. Und diese Bewilligung haben per interkantonalem Geldspielgesetz nur zwei Anbieter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer bei einem anderen Anbieter mit Trustly einzahlt, zahlt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – auch wenn Trustly selbst seriös ist. Der Text im Folgenden erläutert, was die Direktüberweisung vom Bankkonto bei den beiden zugelassenen Veranstaltern tatsächlich bringt, welche Regeln damit verbunden sind und welche Alternativen Trustly auf ausländischen Plattformen bietet – mit dem nötigen Abstand zu deren Rechtsstatus.

Ein Schlüsselbund und ein Smartphone mit dunklem Display liegen auf einer Holzbank in einem Hauseingang, daneben ein Regenschirm.
Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro.

Datenstand: 20. Oktober 2026 – Lizenz- und Veranstaltungsstatus verifiziert gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die aktuellen Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Was Trustly in der Schweiz bedeutet – und was es nicht bedeutet

Trustly ist ein schwedisches Zahlungsinstitut mit Sitz in Stockholm, gegründet 2008 und von der schwedischen Finanzaufsicht Finansinspektionen zugelassen; die britische Konzerngesellschaft Trustly UK Limited wird von der Financial Conduct Authority reguliert. Das Institut wickelt Zahlungen über das eigene Online-Banking der Kundin oder des Kunden ab: «Pay by Bank» heisst der Ablauf an der Kasse, eine starke Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID genügt, die Buchung erfolgt vom Bankkonto auf das Händlerkonto.

Eine leere Passstrasse mit Serpentinen windet sich im Morgenlicht einen Berg hinauf, am Rand stehen niedrige Steinpfosten.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Wichtig für den Schweizer Kontext: Trustly ist eine Zahlungsmethode, keine Wettbewilligung. Dass die Finansinspektionen das Institut beaufsichtigt, bedeutet nicht, dass ein Wettanbieter, der Trustly anbietet, in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf. Diese Trennung trägt der ganze Text. Trustly Group AB gehört seit März 2018 mehrheitlich Nordic Capital, bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro; im September 2018 eröffnete Trustly ein Büro in Köln für den deutschen Markt. Das ist Hintergrund, keine Empfehlung an Schweizer Spielende.

Geht Trustly bei Swisslos oder Loterie Romande?

Kurze Antwort: nein, nicht direkt. Swisslos und die Loterie Romande nutzen eigene Zahlungswege, keine Trustly-Schnittstelle. Swisslos bietet PostFinance Pay zum direkten Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Daneben lässt sich das Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Ein Seeufer mit Schilf und einem schmalen Holzsteg liegt im Nebel, das Wasser ist ruhig und das andere Ufer kaum sichtbar.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer auf Trustly stösst, stösst also fast immer auf ausländische Anbieter, die Trustly als Zahlungsmittel in ihre Kasse eingebunden haben – ohne Schweizer Bewilligung. Genau dieser Punkt erklärt, warum eine Empfehlung für einen Wettanbieter in der Schweiz immer in zwei Sätze gehört: erst die Zahlungsmethode, dann die Bewilligung.

Wer in der Schweiz online Sport wetten will, geht zu Swisslos (Sporttip) oder zur Loterie Romande (Jouez Sport). Wer Trustly nutzt, zahlt fast immer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer dennoch Trustly nutzt, bezahlt bei einem Anbieter, der in der Schweiz weder bewilligt noch kontrolliert wird; die Gespa kann die Seite lediglich auf die Sperrliste setzen, eine Rückzahlung bei Konkurs gibt es nicht.

Zahlungsabwicklung und Auszahlungswege bei den zwei Bewilligten

Bei den zugelassenen Veranstaltern fliesst Geld über eigene Kanäle. Was Trustly bei anderen Marken verspricht – Direktüberweisung ohne Kreditkarte, ohne E-Wallet, ohne Wartezeit – leisten die Schweizer Anbieter auf eigene, gesetzlich geregelte Weise.

Einzahlung bei Swisslos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der nächste Kauf ist erst möglich, sobald das Wallet-Guthaben wieder unter CHF 9’999 fällt. PostFinance Pay ist als direkte Online-Zahlung integriert: die Bestätigung läuft in der PostFinance App, was den Ablauf für PostFinance-Kunden ähnlich kurz macht wie eine Trustly-Buchung.

Auszahlung bei Swisslos

Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro Jahr (innert 365 Tagen) kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar.

Einzahlung und Auszahlung bei Loterie Romande

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Warum das Bankkonto auf den eigenen Namen lauten muss

Das ist kein Detail, sondern eine zentrale Schweizer Regel: Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Konten mit anderer Belastung oder Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Markt nicht vorgesehen. Trustly selbst verlangt ebenfalls, dass das Bankkonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet; das ist keine Schweizer Sonderregel, sondern die Standardregel der Direktüberweisung. Was bei Trustly hinzukommt, ist die starke Kundenauthentifizierung per Banking-App oder eID – in der Schweiz genau das, was PostFinance Pay bei Swisslos ebenfalls leistet.

Was die Direktüberweisung vom Bankkonto bei Sportwetten praktisch bedeutet

Eine Direktüberweisung hat zwei Effekte, die jede Wettende kennen sollte, bevor sie die erste Einzahlung macht.

Direkter Abfluss statt Karte

Bei einer Kreditkarte wird der Einsatz erst später belastet, oft erst am Monatsende. Bei einer Direktüberweisung vom Bankkonto – sei es Trustly, PostFinance Pay oder die Überweisung an die Loterie Romande – verlässt das Geld sofort das Konto. Was bleibt, ist der Kontosaldo, und der macht sichtbar, was eingesetzt wurde. Wer mit dem Handy wettet, sieht am Abend den Kontostand und weiss, was der Abend gekostet hat. Genau diese Sichtbarkeit ist Teil des Spielerschutzes, und sie ist auch der Grund, warum die Schweiz für jede Veranstalterin eigene Limiten verlangt.

Rückbuchungen und Fristen

Trustly-Buchungen sind in der Regel nicht rückbuchbar wie Kreditkartenzahlungen; das Bankkonto wird direkt belastet. Bei Konkurs eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Anlaufstelle, die das Geld zurückholt. Bei Swisslos gilt: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten der Swisslos-Zwecke. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.

Mindest- und Höchsteinsätze bei Sporttip

Wer bei Sporttip wettet, spielt mit klar gesetzten Limits: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Loterie Romande nennt das Reglement keine vergleichbaren Maximal- und Minimalwerte, die Eckwerte sind je nach Wettart unterschiedlich.

Bonus, Freiwette und Aktionen bei den Schweizer Veranstaltern

Wer einen «Trustly-Bonus» erwartet, sucht etwas, das in der bewilligten Schweiz so nicht existiert. Bonuspakete mit Einzahlungs-Multiplikatoren, Free Bets mit Umsatzanforderungen und Cashbacks gehören zum Standardrepertoire ausländischer Anbieter; das Schweizer Recht behandelt Gratisspielguthaben restriktiver.

Gratisspielguthaben ist gesetzlich geregelt

Im Schweizer Recht ist Gratisspielguthaben ein eigener Begriff: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt, warum in der Schweiz keine täglichen «100 %-Bonuspakde-Boosts» beworben werden, wie sie ausländische Anbieter rausblasen: jede Aktion braucht eine vorgängige Bewilligung, die Werbung dafür ist an Art. 74 BGS gebunden, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern ausdrücklich nicht auszahlbar.

Beispiel: Aktion Jouez Sport – Patinoires et Stades

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen durch: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Beispiel für die Form, die Schweizer Aktionen annehmen: ein kleiner Betrag, klar befristet, an eine konkrete Aktion gebunden, kein «Bonus» mit Wettanforderungen.

Cash-Out bei Sporttip – und was es nicht ist

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es ist nur eine vollständige Auszahlung ohne Teilauszahlung, nur für Online-Wetten verfügbar, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Das ist kein Bonus und keine Prämie, sondern eine Funktion, die den vorzeitigen Ausstieg aus einer offenen Wette ermöglicht – zu einem Preis, den der Anbieter festlegt.

Spielerschutz, Limiten und Sperre bei Swisslos und Loterie Romande

Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf eigene Spielregeln, nicht auf den Markt. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, ist an dieselben Regeln gebunden, egal ob mit oder ohne Trustly.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, obwohl das Gesetz nur24 Stunden verlangt. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Selbstsperre und Pause

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause kann bis zu sechs Monate dauern und muss vom Veranstalter angeboten werden.

Identitätsprüfung und Wohnsitz

Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone; pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Bei Swisslos ist die Registrierung ähnlich: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie oft Sportwetten an Minderjährige verkauft werden. Resultat: 47,5 % von 200 Fällen. Wer an einem physischen Verkaufsladen eine Wette kauft, hat ein reales Risiko, dass die Verkaufsstelle das Gesetz nicht durchsetzt. Online ist die Lage enger: Konto wird bei Minderjährigen nicht eröffnet, eine Wette geht nicht durch. Die Testkäufe sind trotzdem ein Grund, das eigene Verhalten nicht an der Verkaufsstelle, sondern am eigenen Konto zu prüfen.

Die zwei erlaubten Wettanbieter im Vergleich

Wer in der Schweiz online wettet, hat zwei bewilligte Optionen – nicht mehr, nicht weniger. Der Vergleich ist knapp, weil beide Veranstalter gesetzlich strikt getrennte Gebiete bedienen: das Swisslos-Vertragsgebiet und die sechs Westschweizer Kantone.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel), bewilligt für die Deutschschweizer Kantone, Ticino und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne, bewilligt für die sechs Westschweizer Kantone

Diese Tabelle ist absichtlich kurz: Es gibt keine dritte zugelassene Marke. Wer eine Liste mit zehn «Top-Wettanbietern» erwartet, bekommt hier eine ehrlichere Liste mit zwei Einträgen, dafür mit Bewilligung.

Was ausländische Wettanbieter mit Trustly in der Schweiz sind

Viele Spielerinnen und Spieler in der Schweiz landen bei ausländischen Marken, die Trustly als Zahlungsmittel anbieten. Diese Marken haben in der Schweiz keine Bewilligung. Was das bedeutet, ist keine Stimmungssache, sondern steht im Geldspielgesetz: Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland, UK oder ein anderer Staat) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS).

Was das für den Spieler bedeutet

Die Spielerin oder der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft. Aber: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ein Schweizer Schutz oder eine faire Spielaufsicht existiert nicht. Es gibt keine Schweizer Spielsperre, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Limiten – und damit auch kein Schweizer Auffangnetz bei Spielsucht. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Gespa nennt Domain-Hopping als gängige Umgehung und nennt Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.

Warum es den Markt trotzdem gibt

Ausländische Anbieter werben in der Schweiz – was nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden kann (Art. 131 BGS). Die Werbung kommt über Soziale Logos, über Bonusversprechen, über Sportler-Botschafter. Werbung ändert Scharen nicht die Rechtslage.

Wettquoten, Auszahlungsquote und Marge – was der Vergleich zeigt

Wer Wettanbieter vergleicht, vergleicht Quoten. Was die Quote taugt, hängt an der Marge, die der Anbieter einpreist. Das gilt für Sporttip, für Jouez Sport und für jeden ausländischen Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung wirbt.

Wie die Marge entsteht

Eine Auszahlungsquote ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt im Durchschnitt wieder auszahlt, die Formel lautet Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes; die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote. Eine 1X2-Wette auf einen Fussball-Match mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 hat eine Auszahlungsquote von rund 95 %, also eine Marge von rund 5 %. Das heisst: Von jedem Wetter, der auf diesen Markt setzt, behält der Anbieter im Schnitt 5 Cent pro Franken.

Was das für die Auszahlung bedeutet

Was eine gewonnene Wette auszahlt, ist Einsatz × Quote. Wer CHF 10 auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Gewinn CHF 21, also CHF 11 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Einzeltipps zur Gesamtquote: drei Tipps mit1.80, 2.10 und 1.95 ergeben 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7.37. Ein CHF 10-Einsatz auf diese Kombination zahlt bei einem Gewinn CHF 73.70. Die Auszahlungsquote bleibt auch bei Kombiwetten unter100 %, weil jede Einzelquote eine Marge trägt; die Kommissionen wachsen.

Risikofreie Wette – die Wahrheit hinter dem Wort

Eine «risikofreie Wette» ist Werbe-Vokabular, das eine Erstattung als Gratiswette meint, nicht als Bargeld. Wer verliert, bekommt den Einsatz als Gratiswette zurück – nicht als Geld, das ausgezahlt wird. Eine Gratiswette ist in der Regel an eine Umsatzanforderung gebunden, mit einer Mindestquote und einer Frist. Bei einer risikofreiwilligen Wette, die mit Quote 3.00 als Gratiswette zurückkommt und1-mal mit Mindestquote 1.50 umgesetzt werden muss, liegt der Gesamtwert der Gratiswette ungefähr bei (Einset × (Quote − 1) ÷ Quote) × Auszahlungsquote = (1 × 2 ÷ 3) × 95 % ≈ 63 Cent pro Franken Gratiswette, bevor die Umsatzanforderung die Auszahlungsquote weiter drückt. Gratiswetten sind also deutlich weniger wert, als das Wort «gratis» verspricht.

Wer bei Swisslos und wer bei Loterie Romande spieltWer in der Deutschschweiz, in Ticino oder in Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, spielt bei Loterie Romande. Eine Person mit Wohnsitz in Bern kann sich nicht bei Loterie Romande registrieren, eine Person aus Genf nicht bei Swisslos. Wer umzieht, kann das Konto wechseln; bei dauerhaftem Wegzug in einen anderen Kanton endet die Spielberechtigung beim bisherigen Veranstalter.

Die Spielfläche ist begrenzt: Beide Veranstalter bieten eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen. E-Sports und Eckball-Märkte sind nicht zugelassen, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sowieso, Trainingsläufe und Qualifikationsrunden nur, wenn sie in der Gespa-Liste stehen. Frauen-Wettbewerbe sind nur wettlich erlaubt, wenn sie in der Liste stehen. Diese Liste ist die Spielwiese der beiden Veranstalter; was nicht draufsteht, ist nicht wettbar.

Was passiert bei Streit mit einem bewilligten Anbieter

Die Gespa beaufsichtigt Swisslos und Loterie Romande; sie ist nicht Anlaufstelle für einzelne Streitfälle. Bei verweigerter Auszahlung bleibt nur der eingeschriebene Brief innert 10 Tagen an den Veranstalter, dann der Rechtsweg vor dem ordentlichen Gericht. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es weder eine Schweizer Aufsicht noch ein Schweizer Gericht, das einfach erreichbar ist; eine Klage läuft im Sitzstaat des Anbieters, mit allen damit verbundenen Kosten und Risiken.

Wettsteuer in der Schweiz – was tatsächlich gilt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – wozu die ESTV ausdrücklich Sportwetten zählt – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und erst oberhalb der Schwelle besteuert. Die Bundesschwelle liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb nur «je nach Kanton» stimmt. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettende gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbespflichtigtes Einkommen unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer unsicher ist, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht den Wettanbieter.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Trustly in der Schweiz

Bieten Swisslos oder Loterie Romande Trustly als Zahlungsmittel an?

Nein. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos sowie weitere Online-Zahlungsmethoden und Einzahlungsscheine; die Loterie Romande bietet Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch». Trustly-Schnittstellen sind in den Kassen der beiden bewilligen Veranstalter nicht integriert. Wer in der Schweiz mit Trustly zahlt, zahlt in der Regel bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Warum muss das Bankkonto für Auszahlungen auf den eigenen Namen lauten?

Das ist im Geldspielgesetz geregelt: Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Trustly selbst verlangt ebenfalls, dass das Bankkonto auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet, mit starker Kundenauthentifizierung per Banking-App oder eID. Die Regel schliesst anonymeraus, ausländische Konten mit anderer Belastung und Kryptowährungen als willkürliche Auszahlungswege aus.

Was heisst, dass ein Anbieter nur Guthaben ohne aktive Umsatzanforderungen auszahlt?

Gratisspielguthaben aus Schweizer Aktionen ist gesetzlich als nicht auszahlbar definiert; es wird dem Wallet gutgeschrieben, aber nicht zur Auszahlung freigegeben. Eine «aktive Umsatzanforderung» ist ein Mechanismus ausländischer Boni: Das Bonusguthaben muss X-mal zu einer Mindestquote Y umgesetzt werden, bevor es zu Echtgeld wird. Schweizer Veranstalter kennen diesen Mechanismus in dieser Form nicht; ihre Gratisspielguthaben ist eine befristete Gutschrift auf dem Wallet.

Wie berechnet sich eine mögliche Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was bedeutet die Marge?

Was eine gewonnene Wette auszahlt, ist Einsatz × Quote; bei Quote 2.10 und CHF 10 Einsatz sind das CHF 21, also CHF 11 Nettogewinn. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); Marge = 100 % − Auszahlungsquote. Bei einer 1X2-Wette mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 liegt die Marge ungefähr bei 5 %. Wer mehrere Wetten vergleicht, vergleicht die Marge, nicht das beste Einzelwert.

Welche Limiten und Sperren gelten für Spielende in der Schweiz, und wer führt das Register?

Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000), Senkung sofort, ärgere Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Einzahlungslimite liegt freiwillig, ebenfalls für 30 Tage. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) führt das Register und beaufsichtigt die Veranstalter.

Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa für Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt. Die Sperrliste ist keine Zulassungsliste; sie ist eine Liste blockierter Domains und ändert das.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»