Beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: was die zwei Bewilligten von Offshore unterscheidet

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat auf legale Weise genau zwei Wege: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide stützen sich auf eine gemeinsame Veranstalterbewilligung der Gespa, beide schütten ihren Reingewinn an gemeinnützige Zwecke aus, und beide verlangen von jeder spielenden Person selbst gewählte Verlustlimiten. Eine ausländische Seite hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz. Es lohnt sich, die Unterschiede zwischen den lizenzierten Organisatoren und den ausländischen Angeboten genau zu kennen.

Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Stand der Daten: 20. Oktober 2026; geprüft mit den Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) und den Bedingungen der Loterie Romande.

Livewetten und Cash-out: wie sich die Quoten während des Spiels bewegen

Livewetten heissen bei Sporttip und bei Jouez Sport Wetten, die während eines laufenden Ereignisses platziert werden. Die Übertragung ist für die Gültigkeit der Wette ohne Bedeutung, eine Wette steht auch dann, wenn das Bild fehlt oder abbricht. Quoten ändern sich im Minutentakt, und eine Quote, die im Bruchteil einer Sekunde veraltet, ist keine Garantie: nimmt Swisslos eine Wette noch an, während das Ereignis bereits entschieden ist, wertet es die Wette mit Quote 1.00, das heisst der Einsatz wird zurückbezahlt, der Gewinn entfällt. Auch in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung kann eine Wette nachträglich mit Quote 1.00 gewertet werden.

Der Cash-out ist eine vorzeitige Auszahlung, bevor das Ereignis abgeschlossen ist. Bei Sporttip funktioniert der Cash-out nur online und nur als vollständiger Cash-out: Eine Wette wird ganz abgerechnet, ein Teil-Cash-out ist nicht möglich. Angeboten wird der Cash-out für Einzelwetten, Kombiwetten und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live, allerdings ohne Garantie, dass er für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-out-Betrag liegt nach der Quote, die Swisslos zum Zeitpunkt der Anforderung anbietet, und ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Abschluss. Wird der Cash-out ausgeführt, ist er unumkehrbar; eine vorzeitige Auszahlung verfällt zudem in einen allfälligen Quotenboost oder den Boost auf den Nettogewinn. Über den Cash-out bei Jouez Sport schreibt die Loterie Romande in den eigenen Bedingungen nichts vom selben Umfang, der Cash-out ist daher als Funktion zu prüfen, nicht als zugesichertes Angebot.

Wer bei Livewetten mitdenkt, achtet auf zwei Punkte: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, das heisst beim Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: Risiko und Gewinn im Vergleich

Eine Einzelwette setzt auf ein Voraussageergebnis, der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Eine Kombinationswette verbindet mehrere Voraussagen, die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und alle Voraussagen müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Eine Systemwette kombiniert Voraussagen in einer Struktur, in der auch dann ein Gewinn entsteht, wenn einzelne Voraussagen falsch sind, solange genügend andere Voraussagen eintreffen, um eine Auszahlung zu erzeugen. Der Gewinnbetrag bei Sporttip ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten mal Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Quoten selbst tragen eine Marge, das ist der Anteil, den der Wettanbieter pro 1 CHF Einsatz einbehält, bevor er auszahlt. Eine einfache Rechnung verdeutlicht das: Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) eine Auszahlungsquote von rund 95 %, was eine Marge von rund 5 % bedeutet, je nach Berechnung eine Marge in einer Bandbreite. Eine Marge in dieser Bandbreite gilt als moderat für einen Zwei-Wege-Markt; bei Märkten mit drei oder mehr Ausgängen liegt die Marge üblicherweise höher. Was eine hohe Marge kostet, sieht jede Einzelhandlung am eigenen Gewinn: 5 % Marge auf einem Markt bedeutet 5 Rappen pro ein Drittel des Einsatzes, der es nie zur Auszahlung schafft. Ein Vergleich der Quoten über Anbieter hinweg ist daher nur über die Marge desselben Marktes sinnvoll, eine einzelne hohe Quote auf einem anderen Markt sagt nichts.

Ein Blick auf die Marge ist nicht alles. Bei Sporttip gilt ein Kombiboost nur online, für Prematch- und Livewetten sowie für Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen, deren einzelne Quote mindestens 1.50 beträgt; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben, 40 % bei zehn bis 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Quotenboost bei Sporttip gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-out verfällt der Boost. Der Boost ist ein Marketing-Wort dafür, dass eine Quote oder ein Nettogewinn über das Übliche steigt, und er ist auf eine Wette pro Person limitiert.

Fussball, Eishockey, Tennis und Formel 1: was die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten erlaubt

Das Angebot an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten in der Schweiz ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die bestimmt, was überhaupt angeboten werden und was nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind in der Schweiz nicht erlaubt, und die Liste enthält keine Eckballmärkte, keine Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Was in der Liste steht, wird angeboten; was nicht in der Liste steht, wird nicht angeboten.

Die Liste unterscheidet auch innerhalb einer Sportart. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn die Qualifikationsrunde selbst in der Liste steht; Frauenwettbewerbe sind nur dann bewilligt, wenn die Frauenkonkurrenz in der Liste steht; Ranglistenwetten sind nur dann bewilligt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Eine Wette auf ein Ereignis, das nicht in der Liste steht, ist keine Wette des Anbieters, und die Geschäftsbedingungen von Swisslos sehen für solche Fälle vor, dass die Wette rückerstattet mitgeteilt wird.

Bei Pferdewetten ist das Angebot dadurch eingeschränkt, dass nur Wettbewerbe in der Liste stehen; bei Formel 1 ebenso. Was die Liste nicht enthält, ist im Programm auch nicht zu finden. Wer auf eine bestimmte Wettart setzt, prüft vor der Wette das aktuelle Wettprogramm des Anbieters, ob die Wettart im Programm steht, und vermeidet damit eine Wette, die nachträglich mit Quote 1.00 gewertet wird oder zurückerstattet mitgeteilt wird.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind Geschäftsbedingungen, die in zwei Wochen im Lebenszeitraum jedes Tipps mitlesen.

Neue Anbieter: warum es auf dem Markt am Schweizer Markt kaum neue Schweizer Seiten gibt

Wer in der Schweiz nach neuen Wettanbietern sucht, sucht meistens nach ausländischen Seiten. Ausländische Seiten haben keine Swiss Bewilligung, kein Swiss Rechtsschutz und keinen Anschluss an das Swiss Sperrregister, und die Gespa kann die Seite per DNS-Sperre auf die Sperrliste setzen. Eine ausländische Seite zu nützen ist keine Straftat der spielenden Person, aber die Organisatoren ohne Swiss Bewilligung machen sich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.

Für die spielende Person bedeutet eine ausländische Seite ohne Swiss Bewilligung konkret: Gewinne aus dem Ausland werden in den Kantonen unterschiedlich besteuert, im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag, in anderen Kantonen gelten die üblichen Regeln. Auszahlungen auf ein anonymes Krypto-Konto oder eine Karte, die nicht auf den eigenen Namen lautet, sind in der Schweiz unzulässig; eine ausländische Seite, die eine solche Auszahlung anbietet, kann den Gewinn zurückbehalten, ohne dass die spielende Person ein Swiss Rechtsmittel hat. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich vorher überlegen, ob das eigene Kanton die Bedingung gewinnbesteuerung so vorsieht, dass ein allfälliger Gewinn nicht doch noch versteuert werden muss.

Die Liste der ausländischen Seiten, die eine in der Schweiz blockierende Seite sieht, wird von der Gespa geführt und aktualisiert, derzeit rund 670 Domain-Sperren, blockiert wird via DNS, der DNS-Sperre wird innert Stunden ersetzt, wenn der Anbieter mit Domain-Hopping auf eine andere Domain ausweicht. Eine Seite, die heute blockiert wird, kann morgen unter einer anderen Adresse erreichbar sein. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.

Die Rangliste der zehn Anbieter: Bewilligung, Quoten und was jede Seite kostet

Die zwei Organisatoren mit Swiss Bewilligung sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Gespa-Bewilligung und beide mit Swiss Sperrregister-Anschluss. Acht ausländische Anbieter sind ohne Swiss Bewilligung. Was eine Seite der bewilligten Organisatoren von einer ausländischen Seite derselben Liga unterscheidet, sind vier Bedingungen: Bewilligung und Aufsicht, Sperrregister-Anschluss, Zahlung auf ein Konto im eigenen Namen und Besteuerung nach Kanton. Was eine Seite innerhalb der unterscheidbaren Bedingungen ausmacht, sind Quoten, Limiten, Wettprogramm und Spielerschutz-Instrumente.

Die Tabelle zeigt für jeden Anbieter den Swiss Bewilligungsstatus und den Veranstalter. Was die Tabelle nicht zeigt, sind die Quoten und Limiten, weil keine Quoten- und Limiten-Vergleiche zwischen Anbietern vorliegen, die für denselben Markt zur selben Zeit dieselbe Quote hatten. Eine Quote, die Swisslos bei einem Fussballspiel zeigt, ist nicht dieselbe Quote, die Cloudbet zur selben Zeit zeigt, und der Vergleich wäre eine Momentaufnahme.

Anbieter Swiss Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Gespa-Aufsicht
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande (Lausanne); Gespa-Aufsicht
Cloudbet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Funbet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Boomerang Bet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Betwinner ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Donbet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
IviBet ohne Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Die zwei Bewilligten sind nicht das. Sie sind die einzigen beiden, die Swiss Recht unterstehen, die an das Swiss Sperrregister angeschlossen sind und deren Gewinne unter den kantonalen Freibeträgen steuerfrei sind. Die Auswahl ist auch nicht dieselbe, weil eine Seite nur für bestimmte Kantone leistet. Eine Person mit Wohnsitz Genf kann sich nicht bei Swisslos registrieren, eine Person mit Wohnsitz Zürich kann sich nicht bei Jouez Sport registrieren. Wer in einem anderen Kanton wohnt, hat nur die Wahl zwischen den beiden Anbietern mit der Bedingung des Wohnsitzes.

Swisslos Sporttip

Sporttip ist die Sportwette der Swisslos-Interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Swisslos veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen sind das 20 Kantone und ein Fürstentum. Eine Online-Registrierung bei Swisslos braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung der Limite ist also eine sofortige Bremse, eine Erhöhung eine Bremse, die nach drei Tagen abreist.

Bei Sporttip wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet das auch PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei Gewinnen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Swiss oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Auszahlung ist nur auf ein Konto im eigenen Namen möglich.

Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr 2024 waren es CHF 122 Mio. Wer bei Swisslos wettet, finanziert mit seinem Einsatz aus diesen Reingewinnen die kantonalen Fonds und die Swiss Sportförderung mit. Der Gewinn fliesst nicht auf, sondern wird für die Swiss Sportförderung verwendet.

Sporttip ist die richtige Seite für jemanden, der im Vertragsgebiet wohnt und auf eine vollständige Bewilligung setzt, die Bedingung der Verlustlimiten akzeptiert und mit der Westschweizlage nichts zu tun hat. Wer im Vertragsgebiet wohnt und auf der Suche nach einer Westschweizer Wette ist, wird nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Eine Online-Registrierung ist nur für Bewohner von Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone möglich.

Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg oder Jura wohnt, hat mit der Loterie Romande die einzige Swiss bewilligte Seite im Vertragsgebiet. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nicht bei der Loterie Romande registrieren, das Online-Konto bleibt verschlossen, und die Verkaufsstellen sind für die Wette vor Ort nicht herangezogen. Wer im Vertragsgebiet wohnt und auf der Suche nach einer Deutschschweizer Wette ist, wird bei Swisslos Sporttip fündig.

Cloudbet

Cloudbet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet, dass der Anbieter keine Lizenz in der Schweiz besitzt und hier keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Wer dort spielt, tut dies ohne Schutz durch das Schweizer Sperrregister oder den hiesigen Rechtsschutz. Zudem kann die Domain auf der Sperrliste der Gespa landen. Es ist ein Angebot ohne offizielle Zulassung in der Schweiz.

Funbet

Funbet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Da keine hiesige Lizenz vorliegt, fehlt auch der Anschluss an das Schweizer Sperrregister und der entsprechende Rechtsschutz. Spielerinnen und Spieler in der Schweiz sollten bedenken, dass solche Angebote nicht reguliert sind und die Domain jederzeit gesperrt werden kann. Funbet bietet keinen Schutz für Nutzer in der Schweiz.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Das Fehlen einer hiesigen Lizenz bedeutet auch, dass keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht und Spielerinnen und Spieler keinen Schweizer Rechtsschutz geniessen. Da die Seite nicht von der Gespa kontrolliert wird, ist sie für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht als sicher oder lizenziert einzustufen.

20Bet

20Bet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Es besteht keine Schweizer Lizenz, kein Anschluss an das nationale Sperrregister und kein Rechtsschutz für die Nutzer. Da das Angebot aus dem Ausland stammt und nicht von der Gespa reguliert wird, sollten Schweizer Spielende vorsichtig sein. Ein solches Angebot ist rechtlich nicht vergleichbar mit inländischen Anbietern.

Betwinner

Betwinner ist eine ausländische Wettseite ohne Swiss Bewilligung.

Wettigo

Wettigo ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Es liegt keine Lizenz vor, die in der Schweiz anerkannt wäre. Nutzerinnen und Nutzer profitieren hier weder vom Schweizer Sperrregister noch von einem Rechtsschutz nach hiesigem Standard. Die Gespa hat die Seite nicht geprüft, und die Nutzung aus der Schweiz ist rechtlich nicht abgesichert.

Donbet

Donbet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne hiesige Lizenz fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz vollständig. Spielerinnen und Spieler können sich nicht darauf verlassen, dass das Angebot sicher oder reguliert ist. Donbet operiert ausserhalb der Schweizer Gesetzeslage für Geldspiele.

IviBet

IviBet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Aufgrund der fehlenden Lizenz gibt es keinen Rechtsschutz nach Schweizer Standard und keine Anbindung an das Sperrregister. Schweizer Spielende sollten beachten, dass dieses Angebot nicht unter die Aufsicht der Gespa fällt und rechtlich als ausländisches Angebot gilt, das für die hiesige Bevölkerung nicht vorgesehen ist.

Grundlagen: welche Anbieter es in der Schweiz gibt, wie sie sich finanzieren und warum jede Quote eine Marge enthält

Eine Sportwette ist ein Vertrag über einen Einsatz gegen eine Quote. Gewinnt die Voraussage, wird der Einsatz zur Quote ausbezahlt; verliert die Voraussage, ist der Einsatz weg. Eine Quote ist eine Single-Quote, eine Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten, oder eine Systemquote aus einer Kombination in einer Struktur. Eine Marge ist der Anteil, den der Wettanbieter pro 1 CHF Einsatz einbehält, bevor er auszahlt, eine Marge, die in jeder Quotenstellung steckt und nie separat ausgewiesen wird.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel ist die erste der zwei Organisatoren, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne ist die zweite. Beide stützen sich auf eine Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020, beide unterstehen der Aufsicht der Gespa, und beide schütten ihren Reingewinn an gemeinnützige Zwecke aus. Der Reingewinn von Swisslos für 2025 ist CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, finanziert mit seinem Einsatz aus dem Reingewinn die kantonalen Fonds und die Sportförderung mit, das ist das Geschäftsmodell.

Eine ausländische Seite ohne Swiss Bewilligung hat einen anderen Finanzierungsanreiz, das ist auch eine Marge, aber die Marge fliesst nicht in die kantonalen Fonds. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das Geldspielgesetz in Art. 4 BGS bestimmt, dass eine Genehmigung nur in der Schweiz gilt. Eine ausländische Seite in der Schweiz zu nützen ist keine Straftat der spielenden Person, aber die Organisatoren ohne Swiss Bewilligung machen sich strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Eine Marge von 5 % auf einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ist ein Beispiel, das die Rechnung verdeutlicht: 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 %, die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote, also rund 5 %, je nach Berechnung eine Marge in einer Bandbreite. Eine Marge in dieser Bandbreite gilt als moderat, eine Marge über 8 % als hoch, eine Marge unter 3 % als niedrig, mit der Bedingung, dass die Marge für denselben Markt zur selben Zeit verglichen wird. Eine Marge, die alle zwei Wochen im Lebenszeitraum eines Tipps zuschlägt, ist eine Bremse, die jeder selbst eingebaut hat.

Rechtslage: warum eine ausländische Seite in der Schweiz keine Lizenz hat

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e, und unterstehen der Aufsicht der Gespa, Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021, nicht der ESBK, die nur Casinos und Spielbanken beaufsicht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, Art. 21-25 BGS, und gilt nur in der Schweiz, Art. 4 BGS.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Kantone haben die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Eine Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Wirkung. Ein Reingewinn fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, Art. 125 BGS.

Eine Online-Anmeldung erfordert Wohnsitz in der Schweiz, Art. 47 Abs. 3 VGS, und in der Praxis im Vertragsgebiet des Anbieters. Eine Verkaufsstelle in einem anderen Kanton ist für die Wette vor Ort nicht herangezogen. Wer auf einer ausländischen Seite wettet, sollte sich vorher überlegen, ob das eigene Kanton die Bedingung der Gewinnbesteuerung so vorsieht, dass ein allfälliger Gewinn nicht doch noch versteuert werden muss, und im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandelt.

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft, Art. 131 BGS; Werbung für in der Schweiz bewilligte Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein, Art. 74 BGS. Wer eine Seite beschreibt, bewirbt sie nicht, und eine Promo-Code wird nicht gedruckt.

Spielerschutz: wer wettet, wer ausgeschlossen ist und welche Limite gilt

Sportwetten sind in der Schweiz für Personen ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen, Art. 72 BGS. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, Art. 47-52 VGS. Limiten werden von der spielenden Person gesetzt, nicht vom Staat, der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, Art. 87 VGS; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden gesetzlich, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine Erhöhung der Limite ist also eine Bremse, die nach drei Tagen abreist.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und es gibt eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Schweiz hat keine gesetzliche feste Einzahlungs-Obergrenze, die Oberlimite von CHF 9’999 ist eine Swisslos-Bedingung, nicht eine gesetzliche Obergrenze.

Eine Spielsperre ist der Ausschluss vom Glücksspiel, Art. 80-82 BGS, mit Eintrag in einem Gemeinsamen Sperrregister. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, Art. 84 VGS, mit einer Fachstelle, Art. 81 BGS; eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: in 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Sportwette an einer Verkaufsstelle ist also nicht durchgehend geschützt, und der Schutz beginnt am Mischen, nicht am Eingesperrten.

Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine Swisslos-Bedingung und gilt auch für alle anderen Anbieter, die auf demselben Spielrecht stehen.

Einzahlungen und Auszahlungen: wie das Geld auf das Konto und wieder zurückkommt

Eine Einzahlung auf das Swisslos-Wallet erfolgt per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos gelten ab 13. Januar 2025.

Eine Auszahlung von Spielguthaben erfolgt nur auf ein Konto im eigenen Namen, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbinninnert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, ist unzulässig, Art. 50 Abs. 2 VGS; eine Auszahlung auf ein anonymes Krypto-Konto gibt es in der Swiss bewilligten Wette nicht. Eine ausländische Seite, die eine Auszahlung auf ein anonymes Konto oder eine Karte, die nicht auf den eigenen Namen lautet, anbietet, kann den Gewinn zurückbehalten, ohne dass die spielende Person ein Swiss Rechtsmittel hat. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, sollte sich vorher überlegen, ob die Auszahlung wirklich auf das eigene Konto im eigenen Namen erfolgt, und ob die Auszahlung auch nach einer Sperrung erfolgt.

Wer auf einer ausländischen Seite wettet, hat keinen Anspruch auf das Swiss Sperrregister, also keine Sperrung bei einer Sucht, und keine automatische Rückzahlung bei einer ungültigen Wette. Die Sperrliste der Gespa umfasst rund 670 Domain-Sperren, blockiert wird via DNS, der DNS-Sperre wird innert Stunden ersetzt, wenn der Anbieter mit Domain-Hopping auf eine andere Domain ausweicht. Eine Seite, die heute blockiert wird, kann morgen unter einer anderen Adresse erreichbar sein.

Häufige Fragen

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und für welche Kantone gelten sie?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, beide mit Bewilligung der Gespa. Swisslos Sporttip gilt in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport gilt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Anmeldung erfordert Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet; eine ausländische Seite hat keine Swiss Bewilligung.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, und nach welchen Kriterien lässt sich das beurteilen?

Bester Anbieter ist eine Frage des Wohnsitzes und der Bedingung: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Swisslos Sporttip die einzige Swiss bewilligte Seite; wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Loterie Romande Jouez Sport die einzige Swiss bewilligte Seite. Die Kriterien sind Bewilligung und Aufsicht, Sperrregister-Anschluss, Zahlung auf ein Konto im eigenen Namen und Besteuerung nach Kanton, was oben drunter verglichen wurde, sowie Quoten, Limiten, Wettprogramm und Spielerschutz-Instrumente. Eine Seite ohne Swiss Bewilligung ist nicht «besser», nur weil sie eine höhere Quote zeigt, weil sie im eigenen Regelwerk steht.

Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, und was bedeutet sie für das Angebot?

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die bestimmt, was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf und was nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt; Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports sind nicht in der Liste. Was in der Liste steht, wird angeboten; was nicht in der Liste steht, wird nicht angeboten, und die Bedingungen sehen für solche Fälle vor, dass die Wette rückerstattet mitgeteilt wird.

Welche Art von Cash-out gibt es bei Sporttip?

Bei Sporttip ist der Cash-out nur online und nur als vollständiger Cash-out möglich, ein Teil-Cash-out ist nicht verfügbar. Der Cash-out wird für Einzelwetten, Kombinationswetten und Langzeitwetten für Prematch- und Livewetten angeboten, ohne Garantie, dass er für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Abschluss, und Swisslos muss nicht jeden Morgen den Cash-out anbieten, sondern kann ihn jederzeit ändern. Ein vorzeitiger Cash-out verfällt in einen allfälligen Quotenboost oder den Boost auf den Nettogewinn.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Sportwetten sind in der Schweiz für Personen ab 18 Jahren erlaubt, Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine gesperrte Person hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; eine Sperre nach der Spielsperre wird in ein Gemeinsames Sperrregister eingetragen und gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden, eine selbst gewählte Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden.

Wie werden Gewinne in der Schweiz besteuert, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus Swiss bewilligten Grossspielen sind bis zum kantonalen Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesschwellenwert liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Schwellenwert ist je nach Kanton unterschiedlich. Über dem Schwellenwert zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinnnissen aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis ist je nach Kanton unterschiedlich, im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandelt. Es gibt keine Swiss Wettsteuer auf den Einsatz.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»