Wettanbieter mit Krypto in der Schweiz: Was erlaubt bleibt und was fehlt
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Kryptowährungen sucht, stösst schnell auf ein Begriffspaar, das die ganze Seite bestimmt: Schweizer Bewilligung gibt es nur für zwei Veranstalter, und keiner von beiden nimmt Kryptowährungen an. Wer mit Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins einzahlen will, landet zwangsläufig bei ausländischen Marken, die hier ohne Bewilligung arbeiten. Die Frage ist deshalb nicht, welcher Krypto-Wettanbieter der beste ist, sondern was beim Wechsel auf eine ausländische Seite konkret wegfällt und was dazukommt.

Stand der Auswertung: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsübersicht der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission / Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Was Krypto-Zahlungen an einem Wettkonto technisch auslösen
Eine Krypto-Einzahlung folgt dem Muster jeder Blockchain-Transaktion: Die Wallet der Wettenden signiert eine Übertragung an eine vom Anbieter kontrollierte Adresse, das Netzwerk bestätigt den Eingang, und der Gegenwert erscheint als Guthaben auf dem Wettkonto. Was hier «anonym» wirkt, ist Pseudonymität: Die Transaktion lässt sich öffentlich verfolgen, nur der Name hinter der Wallet-Adresse ist nicht direkt sichtbar. Diese Trennung von «öffentlich nachvollziehbar» und «nicht namentlich zugeordnet» ist der Kern jeder Krypto-Zahlung im Wettkontext.

Eine ausländische Wettseite, die keine Schweizer Bewilligung hat, muss diese Pseudonymität nicht auflösen, und sie darf es oft auch gar nicht, ohne ihr eigenes Geschäftsmodell zu untergraben. Genau hier beginnt der Spalt zur Schweizer Realität: Eine inländische Bewilligung verlangt die zweifelsfreie Zuordnung jedes Spielkontos zu einer Person mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Der Spalt lässt sich nicht mit einer zusätzlichen Sicherheitsschicht überbrücken, er ist strukturell.
Der EuGH hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt; das Bundesfinanzministerium bestätigte das Urteil am 27. Februar 2018. Steuerlich ist der Tausch also neutral, was die Verbreitung von Krypto-Zahlungen im Netz insgesamt begünstigt hat. Was die Mehrwertsteuerfreiheit für eine Wettseite bedeutet, ist eine andere Frage: Sie ändert nichts daran, dass die Gewinnauszahlung am Ende auf eine Person einzahlen muss, die sich identifiziert hat.
Warum «Krypto» in der Schweiz keine eigene Lizenzkategorie ist
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) kennt keine Sonderklasse für Krypto-Wetten. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, und für Grossspiele gilt: Verboten ist, was nicht ausdrücklich bewilligt ist. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ein Spielerkonto online eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und darf nicht in der Sperrliste eingetragen sein.

Die Aufsicht führt die Gespa. Sie publiziert keine «weissen Listen» weiterer Anbieter, weil es keine weiteren geben darf. Was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Blockierte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, das Phänomen heisst im Vollzug Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang selbst Marken wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365.
Ein Wettanbieter mit ausländischer Lizenz – gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Anerkennung. Eine Lizenz ist nach Art. 4 BGS ausdrücklich auf das Hoheitsgebiet beschränkt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Welche Schutzmechanismen bei einer Schweizer Bewilligung mitlaufen
Drei Schutzlinien fallen weg, sobald eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird. Sie sind in der Geldspielgesetzgebung und in den Vollzugsvorschriften verankert und greifen nur innerhalb des bewilligten Rahmens.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person. Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos werden die Daten aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei Loterie Romande läuft das Verfahren nach demselben Muster. Diese Prüfung ist die Grundlage für die Spielsperre, die Auszahlung auf ein eigenes Konto und die Verlustlimiten – ohne sie funktioniert keines dieser Instrumente.
Verlustlimiten und Spielsperre. Spielende müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.
Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein schweizerisches oder liechtensteinisches Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte oder Auszahlungen in Kryptowährung sind im bewilligten Rahmen nicht vorgesehen. Diese Kontobindung ist die gleiche Logik, die Krypto-Anbieter umgehen wollen.
Welche Märkte überhaupt zur Verfügung stehen
Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden sind nur dann zugänglich, wenn sie auf der Liste erscheinen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein eigener E-Sports-Bereich. E-Sports ist hier schlicht kein bewilligtes Wettsegment.
Was heisst das für die Auswahl? Wer mit Schweizer Bewilligung spielt, akzeptiert ein begrenzteres Wettprogramm als auf grossen internationalen Plattformen. Wer mit einer ausländischen Seite spielt, bekommt das breitere Programm, aber ohne die Aufsicht, die das schweizerische Wettprogramm definiert. Die beiden Modelle schliessen einander aus, ein «Mehr Markt bei gleichem Schutz» ist im Schweizer Recht nicht vorgesehen.
Innerhalb des bewilligten Rahmens sind die Quoten bei Sporttip nachvollziehbar: Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Live-Wetten sind zugelassen, wobei die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem Eintreten des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag liegt typischerweise unter dem nicht vorzeitig realisierten Wettgewinn.
Was an einem «Krypto-Wettanbieter» konkret geprüft werden müsste
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt keiner dieser Vorgaben automatisch. Was er anbietet, ist seine eigene Sache – oft mit Lizenz aus einem anderen Rechtsraum, oft ohne jede Aufsicht im Schweizer Sinn. Wer dort spielt, sollte vier Punkte bewusst prüfen, bevor er einzahlt.
Sitz und Lizenz des Veranstalters. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder einem anderen Offshore-Standort ist keine Schweizer Bewilligung. Sie bedeutet, dass der Anbieter in einem anderen Rechtsrahmen arbeitet; im Streitfall gilt das Recht dieses Staates, nicht das schweizerische.
Identitätsprüfung bei der Auszahlung. Viele ausländische Anbieter verlangen vor der ersten Auszahlung eine vollständige KYC-Prüfung (Know Your Customer). Wer zu Beginn mit Pseudonym einzahlt, wird spätestens bei der Auszahlung namentlich erfasst. Das ist nicht zwingend ein Nachteil, aber es widerspricht dem Bild, das Werbung für Krypto-Casinos und Krypto-Wettseiten zeichnet.
Quotenschlüssel und Marge. Die Quote auf einem Markt ist nie ein neutraler Wahrscheinlichkeitswert. Sie enthält eine Marge, die den Anbieter finanziert. Ein typischer 1X2-Markt im Fussball hat eine Auszahlungsquote von etwa 90 % bis 95 %, also eine Marge von 5 % bis 10 %. Wer Quoten vergleicht, vergleicht letztlich Margen. Auf 1’000 CHF Einsatz bedeutet eine Marge von 6 % etwa 60 CHF, die im Markt verbleiben, egal wer gewinnt.
Sperre und Selbstausschluss. Die schweizweite Spielsperre gilt nur für bewilligte Schweizer Anbieter. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann sich dort sperren lassen, aber diese Sperre gilt nur auf dieser Seite. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter beginnt das Spiel von vorn.
Einordnung: Welche Marken hier auftauchen und welche nicht
Die folgende Tabelle ordnet die beiden inländischen Veranstalter ein. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind im selben Markt anzutreffen, fallen aber nicht unter die hier geprüften Auflagen.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Veranstalter und Spielbewilligung für Sporttip (BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Veranstalter und Spielbewilligung für Jouez Sport (BGS, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
Beide Marken führen ihre Sportwetten unter dem Dach der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Die Swisslos-Statuten verweisen auf dieses Datum und auf das Geldspielgesetz.
Swisslos Sporttip: der eine Pol des Schweizer Marktes
Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Das Vertragsgebiet entspricht der interkantonalen Vereinbarung, die Online-Teilnahme ist an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet gebunden. Die Mindestteilnahme ist das vollendete 18. Altersjahr. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; ohne diese Festlegung ist keine Teilnahme möglich. Die Verlustlimiten können gesenkt sofort und erhöht erst nach 72 Stunden angepasst werden.
Die Einsatzgrenzen sind eng: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limite jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limite ist keine Schutzlimite im Sinn des Spielerschutzes, sondern eine Wettlimite, die das Risiko für den Veranstalter begrenzt. Sie ist trotzdem relevant, weil sie zeigt, wie schmal der Spielraum ist, in dem sich ein High-Roller auf Sporttip überhaupt bewegen kann.
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste. Quotenboosts und Profitboosts sind nur online, einmal pro Person und in Einsatz und Erhöhung limitiert nutzbar, der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50 und skaliert von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn. Cash-Out ist möglich, aber nur vollständig und ohne Garantie. Die Auszahlung erfolgt zweimal jährlich kostenlos auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission an.
Der Sporttip-Kombiboost ist ein gutes Beispiel für die Mechanik solcher Erhöhungen: Er belohnt nicht das Risiko an sich, sondern die Kombination vieler kleiner Quoten. Bei einer typischen Einzelquote von 1.50 ergibt eine 4er-Kombi eine Gesamtquote von rund 5, und der 5-%-Bonus auf den Nettogewinn macht daraus einen Zugewinn, der eher symbolisch bleibt. Bei fünfzehn Voraussagen ist die Gesamtquote unter gleichen Bedingungen zwar enorm, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen, sinkt mit jedem weiteren Spiel. Die Höhe des Bonus ist also kein Indikator für eine sinnvolle Wette.
Loterie Romande Jouez Sport: der andere Pol
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. Für die Online-Teilnahme gelten die Vorgaben des Geldspielgesetzes und der Vollzugsvorschriften, insbesondere die Wohnsitzregel und die Identitätsprüfung. Das Schutzregime entspricht dem von Swisslos, die Plattform ist eine eigene.
Die Volumina sind kleiner als bei Swisslos, was sich auch in der Online-Sichtbarkeit niederschlägt. Inhaltlich bewegt sich Jouez Sport innerhalb derselben bewilligten Märkte. Wer in Genf, Waadt oder im Wallis wohnt, hat keinen Zugang zum Swisslos-Spielerkonto und umgekehrt; die Vertragsgebiete sind getrennt. Die Loterie Romande ist mit dieser Begrenzung kein zweitklassiger Anbieter, sondern der Veranstalter, den die interkantonale Regelung für die Romandie vorsieht.
Was beim Wechsel auf eine Krypto-Seite praktisch passiert
Wer heute mit einer Krypto-Wallet einzahlt, erlebt drei Unterschiede, die nicht auf der Werbung stehen. Erstens: Die Spielplattform sieht eine Wallet-Adresse, keine Person. Solange kein KYC-Verfahren verlangt wird, bleibt die Beziehung zwischen Plattform und Spieler pseudonym. Die Transaktion selbst ist auf der Blockchain für jeden einsehbar. Zweitens: Der Euro-Kurs oder Franken-Kurs der Kryptowährung schwankt. Wer 100 CHF einzahlt und in ETH rechnet, hat nach einer Woche einen anderen Wert auf dem Wettkonto, unabhängig vom Ausgang der Wette. Dieser Wechselkurseffekt kommt zu der Marge des Marktes und zu der Gewinnwahrscheinlichkeit als dritter Verlustpfad hinzu. Drittens: Die Auszahlung folgt den Regeln des Anbieters, nicht den Regeln einer Schweizer Aufsicht. Einige Anbieter zahlen in derselben Kryptowährung aus, andere nur in Stablecoins oder in einer Banküberweisung, die nachträglich doch eine Identitätsprüfung auslöst.
Die Spielmechanik ist die gleiche wie bei einem lizenzierten Anbieter: Quote, Einsatz, Auszahlung, Marge. Der Unterschied liegt in der Aufsicht und im Rechtsrahmen, nicht in der Mechanik. Wer in einem 1X2-Markt zu Quote 2.10 auf Heimsieg setzt, gewinnt bei einem Einsatz von 50 CHF insgesamt 105 CHF, also einen Nettogewinn von 55 CHF. Macht der Anbieter den Markt mit 5 % Marge, so hat er im Schnitt über alle Ausgänge etwa 5 CHF von jedem 100 CHF Einsatz einbehalten. Die Mechanik ist transparent; was fehlt, ist die Kontrolle, dass der Anbieter diese Mechanik korrekt umsetzt, die Quoten nicht nachträglich manipuliert und Gewinne tatsächlich auszahlt.
Wie sich Schweizer Gewinne steuerlich verhalten
Bei Swisspermitted Grossspielen sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Schwellenwert liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb dieses Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Schwellenwerte unterscheiden sich, weshalb die zutreffende Antwort immer «je nach Kanton» lautet. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Spielenden fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an, weil ihre Gewinne unter dem Freibetrag bleiben.
Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten unterliegen keiner schweizerischen Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. In anderen Kantonen ist die Praxis weniger eindeutig. Wer regelmässig spielt, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung, bevor er grössere Beträge aus ausländischen Quellen deklariert.
Verantwortungsvolles Spielen im und ausserhalb des bewilligten Rahmens
Die Schutzmechanismen des Schweizer Rechts wirken nur dort, wo es eine Schweizer Bewilligung gibt. Die Spielsperre im schweizweiten Register, die anbieterübergreifend funktioniert, setzt voraus, dass der Anbieter in dieses Register eingebunden ist. Ausländische Plattformen sind das nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt und sich dort sperren lässt, sperrt sich nur auf dieser einen Seite. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter – oder zu einer Krypto-Wettseite – setzt die Sperre faktisch ausser Kraft.
Die inländischen Veranstalter müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten setzen lassen, eine Erhöhung gilt frühestens nach 72 Stunden. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine solche Vorgabe; was an Schutz übrig bleibt, hängt von der Selbstdisziplin der spielenden Person ab. Hinzu kommt: Wer bei einer ausländischen Krypto-Seite spielt, hat im Streitfall keinen Rückgriff auf eine Schweizer Aufsichtsbehörde. Beschwerden laufen ins Leere, Auszahlungsprobleme müssen auf dem Rechtsweg im Sitzstaat des Anbieters geklärt werden, was praktisch selten funktioniert.
Die Gespa testet den Vollzug an Verkaufsstellen regelmässig. Bei einer Stichprobe im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Fällen an Minderjährige verkauft. Das ist ein Hinweis auf den Vollzugsaufwand, der nötig ist, um Schutzvorgaben im stationären Vertrieb durchzusetzen, und kein Beleg für die Wirksamkeit der Online-Kontrollen, die strukturell anders funktionieren. Online ist die Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung der Hebel, an dem die ganze Schutzarchitektur hängt.
Die Logik der Schweizer Auswahl: zwei, nicht viele
Die Begrenzung auf zwei Veranstalter ist kein Marktversagen, sondern ein bewusster Schutzentscheid. Die Kantone wollten den Sportwettenmarkt klein halten, um die Suchtgefahr und die Schwarzmarktprobleme zu begrenzen, die liberalisierte Märkte in anderen Ländern hervorgebracht haben. Die Kehrseite ist ein engeres Wettprogramm und eine fehlende Auswahl an Wettquoten. Wer auf der Suche nach «dem besten Krypto-Wettanbieter» ist, sucht in einem Markt, den die Schweiz so nicht vorgesehen hat.
Die Bewertung fällt deshalb nüchtern aus: Wer mit Schweizer Bewilligung spielen will, hat die Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport, mit allen genannten Einschränkungen. Wer mit Kryptowährungen spielen will, verlässt diesen Rahmen und verliert die damit verbundenen Schutzmechanismen. Eine Seite, die beides verbindet – Schweizer Bewilligung und Krypto-Zahlung – gibt es Stand heute nicht. Wann das käme, ist offen; bis dahin ist die Auswahl eine Wahl zwischen zwei Modellen, nicht zwischen zwei Krypto-Plattformen.
Häufige Fragen zu Krypto-Wettanbietern in der Schweiz
Dürfen Wettanbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?
Nein. Wer ohne Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz Sportwetten in der Schweiz anbietet, macht sich strafbar. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Gültigkeit. Die Aufsicht führt die Gespa, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt.
Warum zahlen lizenzierte Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym oder in Kryptowährung aus?
Die Vollzugsvorschriften zum Geldspielgesetz schreiben vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der spielenden Person ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte und Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Rahmen nicht zulässig. Swisslos zahlt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zweimal jährlich kostenlos, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission an.
Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Registrierung für ein Spielerkonto, und was schützt sie?
Vor der Online-Registrierung bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Jede Person darf nur ein Konto führen. Die Prüfung bildet die Grundlage für die Spielsperre im schweizweiten Register, für die anbieterübergreifende Wirkung von Verlustlimiten und für die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Ohne diese Prüfung greift keines der drei Schutzinstrumente.
Wie sind Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten steuerlich zu behandeln im Vergleich zum Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundesschwellenwert beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000; die kantonalen Schwellenwerte sind unterschiedlich. Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, aber der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. In anderen Kantonen ist die Praxis weniger eindeutig; die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domain-Namen, die in der Schweiz per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Blockierte Anbieter tauchen regelmässig unter neuen Adressen wieder auf, die Gespa spricht von Domain-Hopping. Die Sperre hindert Schweizer Spielende nicht daran, eine ausländische Seite über technische Umgehungen zu erreichen; sie macht den Zugang aber unattraktiv und entzieht der Werbung in der Schweiz die Grundlage.
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Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
