Willkommensbonus Sportwetten in der Schweiz: Was 2026 wirklich übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission und Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, landet fast immer bei Angeboten, die hier gar nicht erlaubt sind. Auf dem Papier locken grosse Summen, in der Praxis bleiben Gratisspielguthaben und Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Handhabe. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport — und deren Willkommensangebote fallen bescheiden aus, weil das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) Gratisspielguthaben und Gratiswetten an die vorherige Zustimmung der Gespa bindet.

Hier erfahren Sie, was unter einem Willkommensbonus im Schweizer Sportwettenmarkt tatsächlich zu verstehen ist, welche Aktionen die zugelassenen Veranstalter anbieten, was die Aufsichtsbehörde Gespa erlaubt und wo die Grenzen für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung liegen — auf Basis der aktuellen Spielregeln und ohne Werbejargon.

Was Gratisspielguthaben und Gratiswetten in der Schweiz heissen

Ein Willkommensbonus ist im Schweizer Wettmarkt kein eigenständiges Produkt. Was im Ausland als «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» vermarktet wird, läuft hier unter dem gesetzlichen Begriff «Gratisspielguthaben» und braucht die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Geldspielgesetz steht der Satz deutlich: Anbieter dürfen Gratisspielguthaben oder Gratiswetten nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer ohne diese Zustimmung wirbt, bewegt sich am Rand der Bewilligung, und wer ohne Schweizer Bewilligung wirbt, bewegt sich ausserhalb.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Das hat Folgen für die Erwartung. Die zwei zugelassenen Veranstalter — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — dürfen durchaus Promotionen schalten, aber der Spielraum ist eng. Ein Blick auf den Geschäftsbericht 2025 von Swisslos zeigt, dass die Gespa im Jahr 2025 gerade 24 Vorgängige Zustimmungen für Gratisspielguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilte — bescheidene Zahlen für zwei Veranstalter, die den gesamten Schweizer Markt bedienen.

Was übrig bleibt, sind keine klassischen Einzahlungsboni. Stattdessen treten zwei Typen auf: Quotenboosts und Profitboosts auf bestimmte Sportereignisse, die den möglichen Nettogewinn um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen, sowie Kombiboosts, die bei vier oder mehr Voraussagen mit Quote ab 1.50 einen zusätzlichen Bonus auf den Nettogewinn ausrichten. Beide Typen haben drei Eigenheiten, die im Marketingtext leicht übersehen werden:

Wer den Begriff «Willkommensbonus» ernst nimmt, stellt fest, dass er im Schweizer Markt keinen festen Platz hat. Wer nach Aktionen Ausschau hält, hält Ausschau nach Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboosts und gelegentlichen Spielguthaben-Aktionen wie der Patinoires-Promotion der Loterie Romande.

Welche Aktionen die zugelassenen Veranstalter 2026 anbieten

Swisslos Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost ist die wichtigste Aktion für Kombinationswetten: Wer mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 kombiniert, erhält einen Zuschlag auf den Nettogewinn, der mit der Anzahl Voraussagen wächst. Konkret erhöht sich der Bonus auf den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, um 20 % bei sieben, um 40 % bei zehn und um 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, mit Limiten bei Einsatz und Gewinnerhöhung.

Daneben kennt Sporttip zwei weitere Aktionstypen. Quotenboosts erhöhen die angezeigte Quote einer einzelnen Prematch-Einzelwette auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Wer eine dieser Aktionen nutzt, sollte das Kleingedruckte lesen: Cash-Out und Boost schliessen sich aus.

Die einzige Willkommensaktion im engeren Sinn, die Swisslos im Beobachtungszeitraum aktiv bewirbt, ist die Gratisspielguthaben-Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» — allerdings nicht durch Swisslos, sondern durch die Loterie Romande.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an insgesamt 7 Aktionstagen durchgeführt. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code in seinem verifizierten Konto einlöst, erhält ein Spielguthaben von CHF 10. Insgesamt wurden 7’000 dieser Codes ausgegeben; das Guthaben ist 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion richtete sich an Spielende, die ein verifiziertes Konto besitzen, und band sie an den physischen Besuch eines Stadions der höchsten Schweizer Eishockeyliga — eine Mischung aus Marketing und Winter-Promotion.

Über diese Aktion hinaus bewirbt die Loterie Romande keine offene «Willkommensbonus»-Aktion. Was bleibt, sind die regulären Quotenboosts auf ausgewählte Ereignisse und gelegentliche Promotionen auf der Spielplattform, die unter dem Begriff «Offres promotionnelles» laufen und jeweils separat kommuniziert werden.

Die Logik dahinter ist einfach: Wer in der Schweiz wettet, kann nicht zwischen dutzenden Anbietern wählen. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, Swisslos betreibt das Pendant in der Deutschschweiz und im Tessin. Beide Veranstalter haben den gemeinsamen Auftrag, mit ihren Nettoerträgen öffentliche Zwecke zu finanzieren — und keinen Anreiz, mit hohen Boni um Neukunden zu kämpfen.

Wie viel ein Kombiboost tatsächlich ausmacht

Ein kurzes Rechenbeispiel zeigt, was der Kombiboost auf eine konkrete Wette ausmacht. Vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben kombiniert eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, abgerundet 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist der Bruttogewinn 10 × 9.79 = CHF 97.90, der Nettogewinn (nach Abzug des Einsatzes) 87.90. Mit dem Kombiboost von 5 % bei vier Voraussagen erhöht sich der Nettogewinn um 5 %, also um rund CHF 4.40 — der Auszahlungsbetrag steigt auf rund CHF 102.30.

Bei sieben Voraussagen mit derselben durchschnittlichen Quote liesse sich der Effekt annähernd abschätzen: Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt dann 20 %, was bei vergleichbarem Nettogewinn rund CHF 17.60 zusätzlich bedeutet. Bei fünfzehn Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn rechnerisch (100 % Bonus). Diese Bandbreite — von wenigen Franken bei kleinen Kombinationen bis zu einer Verdopplung bei grossen Kombinationen — ist das, was ein «Willkommensbonus» bei Swissleg im Jahr 2026 wert sein kann. Sie ist nicht garantiert; sie hängt davon ab, dass alle Voraussagen gewinnen, die Quote nicht stark fällt und der Cash-Out nicht genutzt wird.

Die Rechnung folgt einer einfachen Logik: Je mehr Voraussagen, desto höher der Bonus, desto höher aber auch das Risiko, dass eine Voraussage scheitert und die ganze Kombination verliert. Wer den Kombiboost ernsthaft nutzen will, sollte die Quoten der eigenen Voraussagen prüfen, nicht nur die Anzahl.

Was die Schweizer Rechtslage von einem Willkommensbonus übrig lässt

Die Bewilligung: zwei Veranstalter, kein dritter

Die Schweiz kennt im Sportwettenbereich eine geschlossene Veranstalterliste. Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen Lotterien und Sportwetten durchführen, jeweils mit Veranstalter- und Spielbewilligung (Art. 21-25 BGS). Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Konsequenz: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem dieser beiden Veranstalter, sofern er im entsprechenden Vertragsgebiet wohnt. Sporttip ist in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig. Jouez Sport bedient die Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer nicht in einem dieser Kantone wohnt, kann bei keinem der beiden Veranstalter online ein Konto eröffnen.

Was beworben werden darf — und was nicht

Die Werbung für Geldspiele ist im Geldspielgesetz klar geregelt (Art. 74 BGS): Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten. Verstösse können mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Das ist nicht nur Theorie: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; bet365 ist dort namentlich genannt, Bet-at-Home ebenso. Domains, die auf der Liste landen, tauchen oft innerhalb weniger Stunden unter neuem Namen wieder auf — die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und aktualisiert die Liste entsprechend.

Gratisspielguthaben und Gratiswetten sind innerhalb dieses Rahmens erlaubt, aber an die vorherige Zustimmung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das gilt für beide zugelassenen Veranstalter und beschränkt die Anzahl und Grösse der Aktionen, die ein Spieler überhaupt sehen kann.

Was nicht beworben werden darf

Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) bestimmt, worauf überhaupt gewettet werden darf. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet — nie auf Trainingsläufe. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesetzlich ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; was ein Veranstalter anbietet, ist seine eigene Entscheidung. Sporttip erlaubt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung — eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet in einem rechtlichen Graubereich: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS). Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber seine Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder eine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten noch den Schutz des Schweizer Spielsperrenregisters.

Die ehrliche Einordnung: Offshore-Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle für Streitfälle, und Gewinne unterliegen der kantonalen Besteuerung von Ausländisch-Grossspielen — der Kanton Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen. Lizenzierte Anbieter bieten vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» von vornherein.

Wie der Spielerschutz den Willkommensbonus begrenzt

Der Spielerschutz geht jedem Anreiz vor. Die Logik des Schweizer Geldspielrechts stellt sicher, dass Aktionen den Schutz nicht aushöhlen, sondern ihm folgen.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, kann maximal CHF 1’000 setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — was gegen impulsive Erhöhungen nach einer Pechsträhne schützt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt; ein Wallet-Guthaben von über CHF 10’000 ist nicht möglich.

Die Logik dahinter: Wer eine Verlustlimite hat, kann nicht «aus Versehen» einen Bonus durchspielen, der über die eigene Limite hinausgeht. Wer eine Einzahlungslimite hat, kann nicht «aus Versehen» einen Bonus durch hohe Einzahlungen auslösen, der die eigene Finanzplanung sprengt. Der Schutz ist banal und wirkt — er sortiert schon im Vorhinein aus, welche Boni überhaupt erreichbar sind.

Spielsperre und ihre Folgen für Aktionen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Register. Eine gesperrte Person kann keine Aktion einlösen, kein Spielguthaben nutzen und keine Gewinne aus früheren Aktionen ausbezahlen lassen — zumindest sofern die Sperre rechtzeitig eingetragen wurde.

Wer eine Spielsperre hat oder hatte und dennoch ein Aktionsguthaben einlöst, riskiert die Einziehung der Gewinne und den Entzug des Aktionsguthabens. Art. 45 BGS stellt klar: Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer eine Aktion also «mitnehmen» will, sollte die eigene Spielsperre kennen.

Mindestalter und Identitätsprüfung

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Selbstwettensperre, die Manipulation vorbeugt. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt die Identitätsprüfung: Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person kann sich nur einmal registrieren.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und dabei in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist ein Befund, der die Schwächen des Verkaufsstellenschutzes zeigt — wer online wettet, ist durch die Identitätsprüfung besser geschützt; an der Verkaufsstelle ist der Schutz lückenhaft.

Werbung an Minderjährige und gesperrte Personen

Art. 74 BGS verbietet Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Ein «Willkommensbonus», der sich an alle neuen Konten ohne Altersprüfung richtet, ist in der Schweiz schlicht nicht zulässig — und ein ausländischer Anbieter, der eine solche Aktion bewirbt, verstösst gegen das Schweizer Werbeverbot. Das ist einer der Gründe, warum seriöse Tests von «Willkommensbonus Sportwetten» in der Schweiz entweder die beiden Veranstalter beschreiben oder klar sagen, dass sie ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zeigen.

Was die zehn bekanntesten Anbieter 2026 bieten

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht: Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein)
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51); Aufsicht: Gespa Loterie Romande, Lausanne (Westschweizer Kantone)
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz
bet365 Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain auf der Gespa-Sperrliste
BassBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz
bet-at-home Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz; Domain auf der Gespa-Sperrliste
BetPanda Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed Keine Schweizer Bewilligung Lizenz aus dem Ausland, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle zeigt das, was die Gespa-Register und die Spielregeln hergeben. Was sie nicht zeigt: konkrete Aktionen der acht ausländischen Anbieter — deren Bedingungen stehen in den eigenen AGB der Anbieter. Was sie ebenfalls nicht zeigt: konkrete «Willkommensboni» in Franken, denn ein solcher Betrag wäre entweder eine Erfindung oder eine Momentaufnahme, die morgen schon wieder anders aussieht.

Swisslos Sporttip: Aktionen und Bedingungen

Swisslos betreibt Sporttip als alleiniger Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Kernangebot an Aktionen besteht aus dem Kombiboost, den Quotenboosts und den Profitboosts. Wer eine Aktion nutzen will, braucht ein verifiziertes Online-Konto mit gesetzten Verlustlimiten, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und das Mindestalter 18. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn bei vier oder mehr Voraussagen ab Quote 1.50 um 5 % bis 100 % je nach Anzahl Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettende nutzbar und verfallen bei Cash-Out.

Wer Sporttip nutzt, sollte das Kleingedruckte der jeweiligen Aktion lesen — vor allem die Limits, die Frist und die Frage, ob das Aktionsguthaben auszahlbar ist. Die meisten Aktionsguthaben sind es nicht; sie lassen sich nur für weitere Wetten verwenden.

Loterie Romande Jouez Sport — Was die zehn bekanntesten Anbieter 2026 bieten

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie hat zwischen Dezember 2025 und März 2026 die Stadion-Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, bei der 7’000 Codes à CHF 10 Spielguthaben ausgegeben wurden — eine begrenzte, physisch gebundene Aktion, die mit den Stadien der National League zusammenhing. Das Spielguthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wer die Westschweizer Angebote sucht, sucht genau dort. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende — sie ist kleiner als Swisslos, aber im Westschweizer Vertragsgebiet flächendeckend präsent. Für wenige Hundert Franken Bonus pro Quartal ist das ein anderes Bild als das, was ausländische Werbung verspricht.

HornetBet

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung und bietet keinen Schweizer Schutz (kein Spielsperrenregister, keine Anlaufstelle bei Streitigkeiten). Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich kein Schutzversprechen. Es gelten die allgemeinen Risiken für Auslandsanbieter.

Wer dennoch bei HornetBet wettet, sollte die rechtlichen Konsequenzen kennen, die für alle ausländischen Anbieter in dieser Liste gelten: Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die Werbung in der Schweiz ist eine Straftat (Art. 74 Abs. 3 BGS). Zudem unterliegen Gewinne nach kantonalem Recht (z. B. Thurgau) der Einkommensteuer.

bet365

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung und ist auf der Gespa-Sperrliste namentlich genannt. Die Domain wird in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert; Domains unter neuem Namen tauchen nach Sperrung oft innerhalb weniger Stunden wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Wer die Sperre umgeht, umgeht eine Schweizer Behördenentscheidung — und bewegt sich in einer Grauzone, die der Anbieter bewusst in Kauf nimmt.

Der Markenname bet365 steht international für ein breites Wettprogramm und einen hohen Cash-Out-Anteil. In der Schweiz zählt das nicht: Was zählt, ist die Bewilligung. Und die hat bet365 in der Schweiz nicht.

BassBet

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Wirkung, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Es gelten die allgemeinen Risiken für Auslandsanbieter (keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten, kein Schutz des Schweizer Spielsperrenregisters).

BassBet steht in dieser Reihe stellvertretend für eine Gruppe von Anbietern, die mit «Willkommensbonus»-Werbung Spieler in Märkten wie der Schweiz ansprechen, in denen sie keine Bewilligung haben. Wer das Angebot annimmt, akzeptiert die damit verbundenen Schweizer Risiken.

Sportaza

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Lizenz aus dem Ausland, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Schutz durch Schweizer Behörden. Einsätze und Gewinne unterliegen der kantonalen Besteuerung; im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert. Wer bei Sportaza wettet, sollte sich vorher über die steuerliche Behandlung im eigenen Kanton informieren.

HighFlyBet

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Das Schema ist dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern: Lizenz aus dem Ausland, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Anlaufstelle. HighFlyBet wirbt — wie die anderen — mit grossen «Willkommensboni», die in der Schweiz nicht ausgegeben werden dürften, wenn das Geldspielgesetz greifen würde.

bet-at-home

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung und ist auf der Gespa-Sperrliste namentlich genannt. Die Domain wird per DNS-Sperre blockiert. Auch hier gilt: Lizenz aus dem Ausland, keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Anlaufstelle. Das Image des Anbieters aus dem deutschsprachigen Raum hilft in der Schweiz nicht; das Geldspielgesetz knüpft an die Schweizer Bewilligung, nicht an die Sprache.

BetPanda

BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS), keine Schweizer Anlaufstelle, keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrenregister. Die Krypto-Ausrichtung des Anbieters ändert daran nichts: Auch Krypto-Anbieter brauchen in der Schweiz eine Bewilligung, und eine Krypto-Lizenz aus Curaçao oder Malta hat hier keine Wirkung.

BetOnRed

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS), keine Schweizer Anlaufstelle. Die Werbung mit grossen Willkommensboni ist in der Schweiz eine Straftat nach Art. 74 Abs. 3 BGS — wer die Werbung in der Schweiz sieht, sieht einen Verstoss gegen das Schweizer Recht.

Welche Zahlungswege und Limits im Spiel sind

Die zugelassenen Veranstalter geben ihre Zahlungswege und Limits selbst vor. Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Bei Sporttip sind die Limits andere als beim Wallet: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einem Aktionsguthaben oder einem laufenden Bonus können weitere Limits greifen.

Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt bei Swisslos zweimal pro 365 Tage gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.

Diese Limits sind im Schweizer Markt ein Sicherheitsnetz: Sie verhindern, dass ein Spieler in kurzer Zeit hohe Beträge bewegt, ohne dass das Wallet-Limit oder die Auszahlungslogik greift. Ausländische Anbieter kennen diese Limits nicht — was sie an «unlimitierten» Einzahlungen bewerben, ist in der Schweiz ein Werbeversprechen ohne Sicherheitsnetz.

Welche Steuern auf einen Willkommensbonus-Gewinn anfallen

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — wozu die ESTV Sportwetten zählt — sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst oberhalb der Schwelle besteuert. Die Bundesschwelle liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spieler durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — «je nach Kanton» ist die ehrliche Formel.

Wer unter der Schwelle bleibt, zahlt auf den Wettgewinn weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer. Wer einen typischen Sporttip-Gewinn von wenigen Hundert Franken einstreicht, bewegt sich weit unter jeder Schwelle.

Gewinne von ausländischen Anbietern sind keine Schweizer Verrechnungssteuer — sie werden vom ausländischen Anbieter nicht abgezogen, weil dieser nicht der Schweizer Verrechnungssteuer unterliegt. Die kantonale Praxis variiert: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen; andere Kantone kennen ähnliche Regelungen, aber die Praxis ist nicht einheitlich. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung — die ehrliche Antwort ist «kommt auf den Kanton an».

Wann ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung kritisch wird

Ein «Bonus ohne Einzahlung» ist die Werbeform, mit der ausländische Anbieter besonders häufig Spieler in Märkten wie der Schweiz ansprechen. Die Mechanik: Der Anbieter schenkt dem neuen Konto ein Startguthaben, meist zwischen CHF 5 und CHF 50, ohne dass eine Einzahlung verlangt wird. Das Startguthaben lässt sich an Wetten oder Spielen einsetzen, die Gewinne sind oft an Umsatzbedingungen geknüpft («40x umsetzen, bevor ausgezahlt werden kann»). Die Idee klingt risikofrei; die Realität ist es nicht.

In der Schweiz sind drei Probleme hinzuzufügen:

Drei Punkte, die im Marketing des «Bonus ohne Einzahlung» selten stehen. Wer ihn trotzdem annimmt, sollte die drei Punkte kennen, bevor er das Startguthaben einsetzt.

Häufige Fragen zum Willkommensbonus in der Schweiz

Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?

Einen klassischen «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» bieten weder Swisslos Sporttip noch die Loterie Romande Jouez Sport. Stattdessen gibt es reguläre Aktionen wie den Sporttip-Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts und gelegentliche Spielguthaben-Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», die auch neuen Konten offenstehen. Gratisspielguthaben braucht jeweils die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).

Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) bindet Gratisspielguthaben und Gratiswetten an die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS), um sicherzustellen, dass Aktionen den Spielerschutz nicht aushöhlen. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Vorgängige Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — eine bewusst kleine Zahl, die das Werbeaufkommen für Gratisspielguthaben in der Schweiz begrenzt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei Sporttip-Aktionen in Form eines Quoten- oder Profitboosts wird der Einsatz selbst nicht zusätzlich zurückgezahlt; der Boost erhöht lediglich den möglichen Nettogewinn, also Gewinn minus Einsatz. Bei einem Spielguthaben wie der Patinoires-Aktion der Loterie Romande ist das Aktionsguthaben ohnehin nicht auszahlbar; Gewinne aus Wetten mit diesem Guthaben werden dem Wallet gutgeschrieben, nicht als Geld ausgezahlt.

Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist, lässt sich nur für weitere Wetten verwenden; eine Auszahlung auf das Bank- oder Postkonto ist ausgeschlossen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar; bei Swisslos verfallen Gewinne aus Bonusaktionen, die nicht innerhalb der Frist umgesetzt werden. Das Kleingedruckte der jeweiligen Aktion beschreibt die Frist und die geltenden Ausnahmen — wer das Aktionsguthaben nutzen will, sollte diesen Abschnitt lesen, bevor er die Wette platziert.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?

Wer einen «Bonus ohne Einzahlung» bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung annimmt, setzt sich den bereits erwähnten Risiken aus: Die Werbung verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, das Veranstalten gegen Art. 130 BGS, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streitigkeiten. Gewinne können eingezogen werden, und die steuerliche Behandlung richtet sich nach kantonalem Recht. Die Bewertung bleibt: legal in einem anderen Land, aber in der Schweiz weder bewilligt noch geschützt.

Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?

Vor der ersten Online-Teilnahme bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer eine Verlustlimite hat, kann nicht beliebig viele Aktionen «durchspielen», sondern nur so viel, wie die Limite zulässt. Wer eine Spielsperre hat, kann keine Aktion einlösen, kein Spielguthaben nutzen und keine Gewinne aus Aktionen ausbezahlen lassen — Art. 45 BGS schliesst Ansprüche ausgeschlossener oder minderjähriger Personen auf Einsätze und Gewinne aus.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»