Afrika-Cup Wetten in der Schweiz – Sporttip, Jouez Sport und was der Markt kostet
Aktualisiert am 20. Oktober 2026; Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen geprüft gegen die Gespa-Listen.
Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, hat keine Wahl im eigentlichen Sinn. Die interkantonale Geldspielgesetzgebung hat die Zahl der Veranstalterinnen für Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip in der Deutschschweiz, in Liechtenstein und im Tessin, und die Loterie Romande mit Jouez Sport in der Westschweiz. Alles, was darüber hinaus auf Sporttip-Seiten, in Vergleichstabellen und in Werbe-Mails auftaucht, ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung – wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Schutz, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keine kantonale Aufsicht.
# Afrika-Cup Wetten in der Schweiz 2026
Wetten auf den Afrika-Cup sind in der Schweiz nur über die zwei bewilligten Anbieter Swisslos und Loterie Romande möglich. Diese Seite erläutert die rechtlichen Grundlagen für Sportwetten im Land, die Bedeutung der Veranstalterbewilligungen und die geltenden Regelungen für Spielerschutz und Wettarten. Spielerinnen und Spieler finden zudem einen Überblick zu den Anbietern und den Bedingungen für die Teilnahme.
Rechtslage in der Schweiz
Wer in der Schweiz ein Sportwettengeschäft betreibt, braucht zwei Bewilligungen. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stehen im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern vergeben. Aufsicht über Casinos hat die ESBK; die Gespa ist die Stelle für Lotterien und Sportwetten. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher – hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS klarstellt, dass die Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar; gegen kommerzielle Anbieterinnen drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Die Spielerin, die dort setzt, wird nicht bestraft, aber ihr Einsatz und ihr Gewinn können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip auf der Grundlage der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande betreibt ihre Wetten unter dem Namen Jouez Sport. Beide Marken sind keine Drittliga Logos neben anderen: sie sind die einzigen, die das BGS in der Schweiz zulässt, und jede hat ihr eigenes Vertragsgebiet.
Die zwei Veranstalterinnen und ihre Vertragsgebiete
Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Zug und Zürich, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren; wer in einem anderen wohnt, kann bei der jeweils anderen Veranstalterin kein Konto eröffnen.

Die Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Swisslos verteilte für das Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken, 506 Millionen davon an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten 109 Millionen Franken, gegenüber 122 Millionen im Vorjahr.
Was überhaupt gewettet werden darf
Wetten gibt es in der Schweiz nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind im BGS ausgeschlossen. Was genau an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten angeboten werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt und am 10. September 2026 in der letzten hier berücksichtigten Fassung veröffentlicht hat. Auf der Liste stehen nur die Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa explizit genehmigt hat; alles andere ist nicht erlaubt. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten (etwa auf die Weltrangliste) sind nur dann zugänglich, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, und ein Esport-Bereich existiert auf der Liste nicht.

Das gilt auch für die Antwort von Livewetten. Die Gespa erlaubt Livewetten dort, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS enthält keine spezifische Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt; es ist eine Funktion der Veranstalterin, die in deren eigenen Bedingungen beschrieben wird.
Werbung, Boni und Verrechnungssteuer
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet werden. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 74 und Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Promo-Codes werden auf dieser Seite grundsätzlich nicht abgedruckt; Bonusbedingungen stehen in den Spielregeln der Veranstalterin.
Auf Gewinne aus Schweizer Grossspielen fällt keine Einkommenssteuer an, sofern der Gewinnfreibetrag pro Einzelgewinn nicht überschritten wird. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 lag er bei 1’070’400 Franken; die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag, also ohne Einkommenssteuer und ohne Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner – stattdessen folgt die kantonale Praxis: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Bei konkreten Fragen an die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung verweisen.
Spielerschutz, Limits und Spielsperre
Spielerschutz im Schweizer Sportwettenrecht gilt unabhängig vom Turnier; ob eine Endrunde mit oder ohne Schweizer Beteiligung stattfindet, ändert daran nichts. Was gesetzlich gilt, gilt auch für eine Partie Senegal gegen Marokko in Casablanca.
Verlustlimiten und Einzahlungslimit
Vor der ersten Party an einer Sportwette setzen Spielende Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage. Die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken; wer das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist auf 1’000 Franken pro Tag limitiert. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine strengere Frist als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt, und sie ergibt sich aus den Swisslos-Bedingungen. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, um den Bezug zum Bankkonto enger zu halten.
Die Spielerin setzt die Limite also selbst, nicht zum Steuern des Staates; das BGS verlangt von der Veranstalterin nur, dass sie überhaupt eine maximale Limite anbietet, und überlässt die Höhe der Spielerin. Eine fixe staatliche Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen Tag bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für die Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Das Register ist die gemeinsame Sperrdatei der Gespa; ausländische Anbieterinnen ohne Bewilligungspaket haben keinen Zugang und führen keine eigene Sperrliste, die etwas an der Schweizer Sperre ändert.
Die Aufhebung einer selbst gesetzten Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und wird durch eine Fachstelle begleitet (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Testkäufe der Gespa 2025
Die Gespa testet den Jugendschutz an den Verkaufsstellen. 2025 wurde in 47,5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Zeichen unter strenger Aufsicht; wer eine Wette an einer Verkaufsstelle abgibt, sollte das Alter der verkaufenden Person im Auge behalten, und die Verkaufsstelle sollte online bleiben, wenn sie sich an der Theke unwohl fühlt.
Wettarten, Quoten und Marge
Eine Wette auf den Afrika-Cup ist eine Zahl. Der Einsatz, die Quote, der mögliche Gewinn und die Marge, die der Markt der Veranstalterin lässt, sind der Beitrag, den eine Wette zur Übersicht über das Turnier leistet.
Siegerwette, Ergebniswette und Kombiwette
Die einfachste Wette ist die Siegerwette: die Spielerin wählt eine Mannschaft, die Quote steht fest, der mögliche Gewinn ist Einsatz mal Quote. Die Ergebniswette auf den Spielausgang fragt nach Sieg, Unentschieden oder Niederlage in der regulären Spielzeit – wobei die reguläre Spielzeit bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit umfasst, etwa 90 Minuten beim Fussball, und Verlängerung sowie Penaltyschiessen nur zählen, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten wettet, wettet auf den Sieger nach 90 Minuten.
Die Kombiwette kombiniert mehrere Voraussagen zu einer Quote; der Gesamteinsatz wird mit der Gesamtquote multipliziert, und die Voraussagen sind Sache der Spielerin. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mitten und reichlich wetten will, sollte mitten und reichlich lesen.
Cash-Out, Livewetten und Limits
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Wer in der 89. Minute nach dem Elfmeterpfiff auf den Elfmeterpfiff setzt, bekommt Quote 1,00.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpferin an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Wie Quote und Marge zusammenhängen
Eine Wette zahlt so viel zurück, wie die Quote hergibt: ein Einsatz von 100 Franken auf eine Quote von 2,10 bringt 210 Franken zurück, der Nettogewinn ist 110 Franken. Die Marge ist das, was die Veranstalterin vom Markt behält. Für einen Dreiwege-Markt wie den Spielausgang – Sieg Heimmannschaft, Unentschieden, Sieg Auswärtsmannschaft – ergibt sich die Auszahlungsquote eines Marktes aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 / (1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,60). Im Beispiel sind das 0,4762 + 0,2941 + 0,2778, also 1,0481; die Auszahlungsquote ist 1 / 1,0481, rund 95,4 %; die Marge liegt entsprechend bei rund 4,6 %. Bei einer Quote von 2,10 / 3,40 / 3,60 zahlt der Markt also etwa 95 von 100 Franken Einsatz zurück und behält etwa 4,60 Franken.
Die Marge ist das, was die Veranstalterin vom Markt behält. Marge ist die Differenz zwischen dem, was eingesetzt wird, und dem, was bei einem perfekt gestreuten Markt ausgezahlt würde. Bei einem Dreiwege-Markt mit Quoten von 2,10, 3,40 und 3,60 liegt die Marge bei rund 4,6 %; bei einem Zweiwege-Markt mit ausgeglichenen Quoten von 1,90 und 1,91 liegt sie bei rund 5,0 %. Die Marge ist umso kleiner, je näher die Quoten am fairen Wert sind; sie ist die stille Steuer, die jede Wette zahlt, und wer 100 Franken auf einen Markt mit 5 % Marge setzt, lässt 5 Franken auf der Strecke.
Der Swisstipp-Wettmünz ist ein einfaches Beispiel: bei einer Quote von 2,10, 3,40 und 3,60 liegt die Marge bei rund 4,6 %, also etwas tiefer als bei typischen Zweiwege-Märkten. Bei einer Quote von 1,90 und 1,91 liegt sie bei rund 5,0 %. Die Marge ist umso kleiner, je näher die Quoten am fairen Wert sind; sie ist die stille Steuer, die jede Wette zahlt, und wer 100 Franken auf einen Markt mit 5 % Marge setzt, lässt 5 Franken auf der Strecke.
Quotenboosts und Profitboosts
Bei Sporttip gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal sofern und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mitten und mitten will, sollte mitten und mitten lesen, bevor die Quote steht.
Afrika-Cup: Turnier und Spielplan
Der Afrika-Cup wird von der CAF, der Confederation of African Football, organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Rekordsieger ist Ägypten mit sieben Titeln, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen erstmals 24 Mannschaften teil; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, im Vier-Jahres-Rhythmus mit den Kontinentalturnieren und der WM.
Afrika-Cup 2025 in Marokko
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt. Das Turnier war wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden. Gespielt wurden sechs Vierergruppen; die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand.
Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Torschützenkönig war Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten wettete, bekam den Sieger nach 90 Minuten; wer auf den Titelinhaber insgesamt wettete, wartet auf den CAS.
Afrika-Cup 2027 in Ostafrika
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an. Die Ausgabe ist die nächste, die in der Schweiz wettbar sein wird, sobald die Gespa die Voraussetzungen auf der Liste freigibt; was die Veranstalterinnen ins Programm nehmen, hängt von der Liste ab, nicht von einer Aufforderung der Spielerinnen.
Wetten auf den Afrika-Cup 2027 sind erst möglich, wenn die Veranstalterinnen das Turnier auf ihrer Liste führen und die Gespa die Bewilligung erteilt hat. Was die Gruppe ergangene Bewilligung erlaubt, bestimmt das Wettprogramm; was die Liste nicht führt, wird nicht angeboten.
Veranstalterinnen im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieterinnen, die in dieser Übersicht berücksichtigt werden, nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Die zwei ersten sind die einzigen mit einer Schweizer Bewilligung; die übrigen acht sind Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielerinnen im Netz antreffen und die deshalb der Vollständigkeit halber aufgeführt werden.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht etabliert, kein Schweizer Sperreintrag |
Die zwei bewilligten Marken sind die einzigen, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten dürfen. Ausländische Marken können ihre Lizenz haben, wo sie wollen; in der Schweiz zählt nur die Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacherinnen, weil es keine gibt; was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer im Süddeutschseeland wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer im Südwestschland wohnt, kann es nicht. Der Sitz des Play-Cups ist Basel, die Spielregeln sind Version 4.2, die am 14.10.2026 zur Verfügung stand. Eine Online-Registrierung verlangt Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich registriert, ist 18 oder älter, wohnt im Vertragsgebiet und hat keine Spielsperre.
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettenden, online und limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote 1,50 oder höher, mit ansteigendem Bonus auf den Nettogewinn. Wer mitten und reichlich will, sollte mitten und reichlich lesen, was die Spielregeln sagen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in einem anderen Kanton wohnt, kann es nicht. Der Sitz ist Lausanne, Avenue de Provence 14, das Vertragsgebiet ist die Romandie.
Das Wettprogramm folgt ebenfalls der Gespa-Liste. Was die Liste führt, wird angeboten; was die Liste nicht führt, wird nicht angeboten. Wer auf den Afrika-Cup wetten will, sollte im Wettprogramm von Jouez Sport prüfen, ob das Turnier geführt wird.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen acht Marken – Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet, WirWetten – sind Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben keinen Anschluss an das schweische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle, wenn die Auszahlung ausbleibt. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was Schweizer Telekomanbieter erreichenden DNS-Block auslöst; eine Sperrung wird nicht immer sofort, sichtbar; eine neue Domain taucht auf, die alte verschwindet.
Die Spielerin, die bei einer dieser Marken einzahlt, spielt ohne Schweizer Schutz. Wer dort lebt, sollte das im Hinterkopf behalten und das Kleingedruckte lesen, bevor er einzahlt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, und die Spielerin kann ihren Einsatz und ihren Gewinn verlieren, wenn das Verfahren gegen die Anbieterin eröffnet wird.
Marge im Beispielmarkt 2026
Eine anschauliche Marge für einen Dreiwege-Markt im Afrika-Cup ist die Marge, die ein fiktiver Kunde bei einer Quote von 2,10 / 3,40 / 3,60 erwarten darf. Die Auszahlungsquote errechnet sich aus 1 / (1/2,10 + 1/3,40 + 1/3,60), also 1 / (0,4762 + 0,2941 + 0,2778) = 1 / 1,0481 = rund 95,4 %. Die Marge liegt entsprechend bei rund 4,6 %. Bei einem Einsatz von 100 Franken auf den Markt zahlt die Veranstalterin rund 95,40 Franken zurück und behält rund 4,60 Franken.
Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,91 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 / (1/1,90 + 1/1,91) = 1 / (0,5263 + 0,5236) = 1 / 1,0499 = rund 95,2 %, also eine Marge von rund 4,8 %. Bei einer Quote von 1,85 und 1,95 ergibt sich 1 / (1/1,85 + 1/1,95) = 1 / (0,5405 + 0,5128) = 1 / 1,0533 = rund 94,9 %, also eine Marge von rund 5,1 %.
Die Marge ist umso kleiner, je näher die Quoten am fairen Wert sind. Die Marge eines Marktes ist eine feste Steuer, die der Markt zahlt, und sie ist die stille Steuer, die eine Wette kostet. Eine Wette mit 5 % Marge kostet 5 Franken auf 100 Franken Einsatz – das ist kein Pessimismus, sondern das, was die Quote hergibt.
Häufige Fragen zum Afrika-Cup in der Schweiz
Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und seit 1957 ausgetragen; Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Samuel Eto’o mit 18 Toren Rekordtorschütze. Die letzte Ausgabe fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko statt. Die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant; 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten; jede Veranstalterin bedient ihr eigenes Vertragsgebiet. Wetten auf den Afrika-Cup sind möglich, sobald die Gespa das Turnier und die jeweilige Wettart auf der geschlossenen Liste freigibt; was die Liste führt, wird angeboten, was sie nicht führt, nicht. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz nicht bewilligt und können auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, beim Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten wettet, wettet auf den Sieger nach 90 Minuten, und ein Elfmeterschiessen im Halbfinale ändert das Ergebnis der Wette nicht.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Gewinn ist der Einsatz multipliziert mit der Quote, der Nettogewinn der Einsatz multipliziert mit der Quote minus 1. Bei einer Quote von 2,10 und einem Einsatz von 100 Franken sind das 210 Franken, der Nettogewinn 110 Franken. Die Marge ist die Differenz zwischen dem, was eingesetzt wird, und dem, was bei einem perfekt gestreuten Markt ausgezahlt würde. Bei einem Dreiwege-Markt mit Quoten von 2,10, 3,40 und 3,60 liegt die Marge bei rund 4,6 %; bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,91 liegt sie bei rund 4,8 %. Die Marge ist das, was die Veranstalterin vom Markt behält, und sie ist die stille Steuer, die jede Wette zahlt.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Spielende setzen vor erster Verantwortung Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage; die Obergrenze pro Tag liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für einen Tag bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar, mit Begleitung durch eine Fachstelle; eine Pause von bis zu sechs Monaten muss die Veranstalterin anbieten.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Auf Gewinne aus Schweizer Grossspielen fällt keine Einkommenssteuer an, solange der Gewinnfreibetrag pro Einzelgewinn nicht überschritten wird. Der Bundesfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2026 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 1’070’400 Franken; die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter dem Freibetrag, also ohne Einkommenssteuer und ohne Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton einer unterschiedlichen Praxis; Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; bei konkreten Fragen an die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung verweisen.
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Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
