Aktionen bei Sportwetten 2026 in der Schweiz
Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und das Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe).

In der Schweiz dürfen nur zwei Stellen Sportwetten anbieten. Swisslos betreibt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Beide brauchen für Gratisspiele und Guthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Was als «Aktion» übrig bleibt, ist schmal: ein paar Boosts, ein paar befristete Spielguthaben, ein Kombiwetten-Bonus mit krummen Schwellen. Wer auf einen 100-%-Bonus wartet, wie ihn ausländische Anbieter zeigen, sucht am falschen Ort – nicht weil das Angebot zu fein ist, sondern weil es gar nicht auf den Markt darf.
Was es bei Sporttip an Aktionen gibt
Die Aktionen von Sporttip sind online. Sie sind an Mindestrumente, eine Mindestquote und eine Höchstquote gebunden. Sie sind im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert.
Neukundenangebote und Boni, die es bei Sporttip gibt
Ein Neukundenangebot, wie es anderswo Standard ist – 100 % auf die erste Einzahlung, risikofreier erster Tipp, Gratiswette bei Anmeldung –, gibt es bei Sporttip nicht. Das hat einen Grund: Gratisspiele und Guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Gespa genehmigt im Jahr typischerweise eine zweistellige Zahl solcher Angebote (2025 waren es 8 für Swisslos und 24 für die Loterie Romande). Was genehmt wird, ist eine generöse Auslegung von «generös» selten wert. Was nicht genehmigt wird, kommt nicht auf den Markt.
Was Sporttip hat, sind drei Klassen von Aktionen: Quotenboosts, Profitboosts und den Kombiboost. Alle drei sind keine Neukundenangebote – sie stehen allen Gewählten offen, die online spielen und volljährig im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen. Sie sind keine einmalige Aktion – sie sind eine dauernde Aktion, mit den jeweiligen Schwellen der Spielregeln.
Ein Quotenboost erhöht die Quote einer einzelnen Voraussage vor dem Spiel – eine Partie, ein Tipp. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines klar benannten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Person genau einmal nutzbar. Beide sind limitiert, im Einsatz und in der Höhe der Erhöhung. Wird die Wette vorzeitig per Cash-Out beendet, verfällt der Boost.
Der Sporttip-Kombiboost ist die dauerhafte Aktion, die am chest auffällt. Sie belohnt nicht die Quote einer einzelnen Wette, sondern die Anzahl richtiger Voraussagen in einer Kombiwette: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Jede Voraussage muss eine Mindestquote von 1.50 haben. Der Bonus gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Eine Wette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat eine Gesamtquote von 9.79 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Der Kombiboost legt 5 % auf den Nettogewinn, also CHF 4.40, also einen Gesamtgewinn von CHF 102.32. Bei fünfzehn Voraussagen zu vergleichbaren Quoten verdoppelt sich der Nettogewinn – aber fünfzehn richtige Tipps gleichzeitig sind kein Zufall und kein Anfängerglück.
Der Bonus ist ein Bonus auf einen Gewinn, der mit echtem Einsatz erspielt wurde. Er ist keine Gratiswette, deren Einsatz im Erfolgsfall zurückkommt. Er ist keine Einzahlung, die verdoppelt wird. Er ist eine Klausel im Gewinn, die ohne Aktion nicht da wäre. Wer mit Aktion wettet, wettet weiter, als wäre keine Aktion da – und nimmt den Bonus mit, falls er passt.
Was es bei Loterie Romande an Aktionen gibt
Neukundenangebote und Boni, die es bei Loterie Romande gibt
Auch bei Loterie Romande gibt es keinen Neukundenbonus im klassischen Sinn. Auch hier brauchen Gratisspiele und Guthaben die Zustimmung der Gespa. Auch hier ist das, was im Markt erscheint, klein und an Bedingungen geknüpft.
Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 eine eigene Aktion gefahren: «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League. Wer den im Stadion verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Online-Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück dieses Guthabens ausgegeben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar.
Die Aktion war keine Wett-Aktion im engeren Sinn. Sie war ein Anreiz, das Online-Konto zu verifizieren und in der Westschweizer App zu spielen. Wer die App nicht nutzte, bekam nichts. Wer den Code verpasste, bekam nichts. Wer kein Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) hatte, bekam nichts.
Die Aktion zeigt, was die Loterie Romande unter einer Aktion versteht: ein kleines Spielguthaben, an Bedingungen geknüpft, nicht auszahlbar. Sie zeigt auch, dass eine Aktion in der Schweiz immer ein Werbegeschenk ist, das nicht ausgeworben werden kann.
Was es bei beiden Veranstaltern nicht gibt
Es gibt keinen Neukundenbonus. Es gibt keinen «risikofreien» ersten Tipp. Es gibt keinen Cash-Bonus auf die erste Einzahlung. Es gibt keinen Wettanbieter, der Schweizer Kunden mit einem 100-%-Bonus oder einem Gratiswett-Bündel wirbt – das dürfte er gar nicht.
Werbung für Spielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Spiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen. Es gibt keine Werbezeitsperre.
Was in der Werbung steht, ist also nicht nur Marketing. Es ist das, was die Gespa genehmigt hat. Was in der Werbung nicht steht, hat keine Genehmigung – und steht oft nur bei ausländischen Anbietern, die in der Schweiz gar nicht werben dürften.
Der Top-10-Vergleich: wer in der Schweiz was anbietet
Die Top-10 in dieser Frage ist kurz: zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung, acht Anbieter ohne. Beide Gruppen stehen hier, weil Schweizer Spieler beiden im Alltag begegnen – die einen zuhause, die anderen auf Social Media, in Vergleichsportalen, in ausländischer Werbung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder ausländische Lizenz | |
|---|---|---|---|
| 1 | Sporttip | Grossspiel-Bewilligung nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| 2 | Jouez Sport | Grossspiel-Bewilligung nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Lausanne |
| 3 | BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 4 | MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 5 | 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 6 | HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 7 | Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 8 | Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 9 | AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
| 10 | N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz wie angegeben: nicht gestellt |
Die Reihenfolge ist nicht nach Grösse oder Beliebtheit. Sie ist nach Lieferung: die zwei Schweizer Veranstalter zuerst, weil sie die einzigen mit Bewilligung sind; die acht ausländischen danach, weil sie in der Schweiz keine Bewilligung haben und ihre Lizenzen unterliegen.
Beide Konflikte sind in der Tabelle enthalten: Sporttip arbeitet im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein), Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Wer in Genf wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer in Zürich wohnt, geht zu Swisslos. Kein Veranstalter öffnet sein Online-Konto für alle.
Die acht ausländischen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer bei einem dieser Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Schutz: keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Handhabe bei Streit. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains; Ende 2025 standen 671 Domains drauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt das «Domain-Hopping».
Die Grundlagen der Aktionen in der Schweiz
Was die Rechtsgrundlage der Gespa-Isachen ist
Die Schweiz reguliert Sportwetten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Das Geldspielkonkordat (in Kraft 1. Januar 2021) fasst die interkantonale Aufsicht zusammen. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte gibt es nicht. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt – sie führt nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Die Spielbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) ist die Grundlage, auf der Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten.
Was bewilligt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Veranstaltungen und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) legt fest, was bewilligt wettbar ist. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangwetten nur, wenn das Ranking für die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Nie auf Trainingsläufe. Keine Eckball- oder Kartenmärkte. Keine Esports-Sektion. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind bewilligt, Prematch und Live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte.
Was die Grundlage der Bewilligung der Spiele ist
Die Bewilligung der Spiele ist die Grundlage der Aktionen. Was nicht bewilligt ist, kann keine Aktion haben. Was bewilligt ist, kann eine Aktion haben – mit Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Guthaben.
Die Gespa hat 2025 für Gratisspiele und Guthaben 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben. Was im Markt erscheint, hat diese Zustimmung. Die Zustimmung betrifft die Summe der Aktionen, nicht die einzelne Aktion – aber die einzelne Aktion braucht sie auch.
Was die Grundlage der Verkaufsstellen ist
Verkaufsstellen sind die Grundlage des Vertriebs. Sporttip hat Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer an der Theke spielt, spielt in der Verkaufsstelle des Veranstalters, der seinen Kanton abdeckt.
Die Verkaufsstellen sind die Grundlage der Aktionen am Schalter. Die Aktionen am Schalter sind die Aktionen der Verkaufsstelle. Die Verkaufsstelle ist die Aktion der Verkaufsstelle.
Was die Grundlage der Online-Teilnahme ist
Die Online-Teilnahme ist an Wohnsitz und Alter gebunden. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Bei Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln: volljährig, wohnhaft in einem der sechs Westschweizer Kantone, keine Spielsperre. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Was die Grundlage der Zahlungen ist
Zahlungen laufen über das Spielerkonto. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ein Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wetten nicht, und es gibt keine Kreditvergabe an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Die Schweiz hat kein Sperrinstrument gegen Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, zahlt mit einer anderen Karte, einer anderen Bank, einer anderen Hand.
Die Rechtslage der Aktionen
Was die Rechtslage der Aktionen in der Schweiz ist
Aktionen sind in der Schweiz an die Rechtslage der Bewilligung gebunden. Eine Aktion ist ein Gratisspiel oder ein Guthaben und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ohne Zustimmung gibt es keine Aktion. Mit Zustimmung gibt es eine Aktion – aber an die Bedingungen der Zustimmung gebunden.

Die Aktionen, die es in der Schweiz gibt, sind: ein paar Boosts (Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip), ein paar Spielguthaben (die Aktion «Patinoires et Stades» der Loterie Romande), ein dauerhafter Kombiwetten-Bonus (der Sporttip-Kombiboost). Mehr ist im Markt nicht.
Was die Aktionen nicht sind: keine Neukundenangebote, keine Einzahlungsboni, keine Gratiswetten, keine Cash-Boni. Wer eine dieser Aktionen in einer Schweizer Werbung sieht, sieht keine Schweizer Aktion.
Was die Rechtslage der ausländischen Aktionen ist
Ausländische Aktionen haben in der Schweiz keine Rechtslage. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine ausländische Aktion, die in der Schweiz beworben wird, ist auf sie nicht beworben. Wer eine ausländische Aktion in der Schweiz nutzt, nutzt sie in der Schweiz ohne Schweizer Schutz.
Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains. Ende 2025 standen 671 Domains drauf. Wer auf eine gesperrte Domain geht, gibt es keine Aufsicht. Wer eine andere Domain des gleichen Anbieters geht, gibt es wieder keine Aufsicht.
Was die Rechtslage der Werbung ist
Werbung für bewilligte Spiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Spiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Promo-Adresse in Schweizer Werbung gibt es nicht – ein Promo-Code, der eine Aktion hier auslöst, gibt es nicht.
Was die Werbung, die es in der Schweiz gibt, ist: die Zeit, die nicht aufdringlich ist. Was die Werbung, die es nicht gibt, ist: die Zeit, die aufdringlich ist. Wer eine aufdringliche Werbung sieht, sieht eine Busse.
Was die Rechtslage der Steuern ist
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich – «je nach Kanton». Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgewiesen werden kann.
Ein typischer Sportwetter gewinnt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag.
Wer sich unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Wer sich sicher ist, kennt seinen Kanton.
Die Aktionen und der Spielerschutz
Was der Spielerschutz mit den Aktionen zu tun hat
Aktionen werben für Wetten. Spielerschutz beschränkt Wetten. Beides ist in der Schweiz verankert.
Wer bei Swisslos spielt, muss vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999. Unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung gilt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das BGS schreibt vor, dass der Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden gesetzlich. Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden in ihren eigenen Regeln an – also konservativer als das Gesetz.
Die Schweiz hat keinen gesetzlichen festen Einzahlungs-Cap. Die Caps, die es gibt, sind die, die der Veranstalter setzt.
Was die Spielsperre mit den Aktionen zu tun hat
Wer sich selbst aussperrt, kann sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine Spielsperre ist im Gesetz verankert (Art. 80-82 BGS). Sie gilt für überschuldete oder spielsüchtige Personen und für die Selbstsperre. Sie wird in einem geteilten Register eingetragen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Eine Aktion ist kein Freibrief für die Limite. Wer eine Aktion nutzt, wettet weiter im Rahmen seiner gesetzten Limite. Wer mit Aktion mehr wettet als alleine, überschreitet seine Limite und wird gestoppt.
Eine Aktion verbietet keine Selbstsperre. Wer sich sperrt, kann keine Aktion nutzen. Wer eine Aktion nutzen will, darf nicht gesperrt sein.
Was der Verkaufsschutz mit den Online-Aktionen tut
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt und in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Der Verkaufsschutz ist an der Theke nicht streng. Wer online spielt, ist verifiziert – der Ausweis wird gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Eine Aktion, die online ist, ist verifiziert. Eine Aktion, die an der Theke ist, ist nicht verifiziert. Wer an der Theke eine Aktion sieht, sieht einen Verkaufsschutz.
Was eine Aktion, die es nicht gibt, kosten würde
Aktionen, die es in der Schweiz nicht gibt, kosten nichts – sie sind nicht da. Aktionen, die es anderswo gibt, kosten den Spieler.
Eine typische «100 %-Bonus»-Aktion anderswo: der Buchmacher verdoppelt die erste Einzahlung bis zu einem Betrag. Wer CHF 100 einzahlt, bekommt CHF 100 Bonus. Der Bonus muss X-mal umgesetzt werden, zu Mindestquote Y, innert Frist Z. Wer das nicht schafft, verliert den Bonus und den Gewinn, der mit dem Bonus erzielt wurde.
Nehmen wir eine typische Bedingung: 5x Umsatz, Mindestquote 1.50, Frist 30 Tage. Wer CHF 100 Bonus bekommt, muss CHF 500 wetten. Wer die CHF 500 zu einer durchschnittlichen Quote von 1.80 wettet, gibt im Erwartungswert Marge ab. Die Marge bei 1X2-Wetten liegt typischerweise bei 5 bis 8 %. Bei einer Marge von 5 % gibt der Spieler CHF 25 an den Buchmacher.
Eine Aktion, die CHF 100 Bonus bringt, kostet CHF 25. Das ist kein Geschenk. Das ist ein Werbekostenzuschuss, der die Einzahlung um 25 % schmälert.
Der Sporttip-Kombiboost hat keine solche Marge auf den Bonus selbst. Er ist ein Bonus auf einen Gewinn, der mit echtem Einsatz erspielt wurde. Die Marge steckt in den Quoten der Voraussagen – nicht im Bonus. Wer den Bonus nimmt, nimmt ihn auf eine Wette, die er sowieso gemacht hätte.
Wer eine Aktion anderswo nutzt, sollte drei Dinge prüfen: ob der Einsatz zurückkommt (bei Gratiswetten oft nicht), was die Mindestquote ist (je höher, desto mehr Verlust), und wie viele Wetten nötig sind, um den Bonus auszubauen (je mehr, desto mehr Marge). Das gilt für jede Aktion, die es in der Schweiz nicht gibt.
Was der Kombiboost im Markt wirklich bringt
Eine Wette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 hat eine Gesamtquote von 9.79. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Der Kombiboost legt 5 % auf den Nettogewinn, also CHF 4.40, also einen Gesamtgewinn von CHF 102.32. Bei fünfzehn Voraussagen zu vergleichbaren Quoten verdoppelt sich der Nettogewinn.
Die Bandbreite reicht von rund CHF 102.32 (Mindesteinsatz, vier Voraussagen) bis rund CHF 100’200 (Höchsteinsatz CHF 1’000, fünfzehn Voraussagen), unter der Bedingung, dass jede Voraussage ihre Mindestquote von 1.50 hält und alle richtig sind. Wer vier Wetten gleichzeitig richtig tippt, gewinnt das untere Ende. Wer fünfzehn Wetten gleichzeitig richtig tippt, gewinnt das obere Ende – und hat keinen Sportwetter, sondern einen Sportkenner gewonnen.
Die Bedingung dieser Bandbreite ist doppelt: erstens die Mindestquote, zweitens die richtige Vorhersage. Wer die Mindestquote nicht hält, bekommt keinen Bonus. Wer nicht richtig tippt, bekommt keinen Gewinn. Wer beides verliert, verliert den Einsatz.
Wer in der Schweiz bei den Veranstaltern spielt
Sporttip arbeitet im Swisslos-Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Ticino und Liechtenstein. Loterie Romande arbeitet in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer ein Online-Konto will, muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnen und volljährig sein.
Die beiden Veranstalter unterscheiden sich in drei Punkten: in der Vertriebsstruktur (Sporttip mit Verkaufsstellen in der Deutschschweiz und Liechtenstein, Loterie Romande mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz), in der Sprachregion (Deutsch und Französisch) und in der Westschweizer Spezialität (Loterie Romande mit der Stadion-Aktion im Eishockey).
Wer an der Theke spielt, spielt in der Verkaufsstelle des Veranstalters, der seinen Kanton abdeckt. Wer online spielt, spielt im Online-Konto des Veranstalters, der seinen Kanton abdeckt. Wer in einem Kanton spielt, der nicht zu seinem Wohnsitz passt, spielt nicht.
Wer in der Schweiz nicht spielt
Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet eines Veranstalters passt, spielt bei keinem Veranstalter online. Wer minderjährig ist, spielt bei keinem Veranstalter. Wer gesperrt ist, spielt bei keinem Veranstalter.
Wer in der Schweiz wohnt und keinen Schweizer Pass hat, kann trotzdem spielen, wenn er im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist. Die Identitätsprüfung läuft über den Ausweis und die Adress-Datenbanken – nicht über die Nationalität.
Wer aus der Schweiz anderswo spielt
Acht ausländische Anbieter stehen in der Tabelle. Sie haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Sie sind ein anderes Produkt: ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Handhabe.
BC.Game ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. MrXbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. 20Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. HighFlyBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Playzilla ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Coolzino ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. AmunRa ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. N1 Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Was sie gemeinsam haben, ist das, was sie nicht haben: keine Schweizer Bewilligung. Was sie nicht gemeinsam haben, ist alles andere – Lizenz, Märkte, Quoten, Aktionen, Zahlungsmethoden. Wer einen dieser Anbieter nutzt, nutzt einen Anbieter, dessen Profil er nicht kennt.
Wie die Schweizer Veranstalter im Alltag spielen
Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine kleine Marge zugunsten des Veranstalters, die bei grossen Wetten ein paar Rappen pro Wette schluckt.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Sporttip gibt es Live-Wetten. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Bei Sporttip gibt es die Bet-Builder-Funktion für abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Eine Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was die Aktionen im Alltag kosten
Die Aktionen, die es gibt, kosten den Spieler das, was er sowieso wettet. Sie kosten ihn nicht mehr. Sie geben ihm weniger als das, was er gewinnt.
Der Sporttip-Kombiboost gibt dem Spieler 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn. Der Sporttip-Quotenboost gibt dem Spieler eine höhere Quote auf eine einzelne Wette. Der Sporttip-Profitboost gibt dem Spieler einen Prozentsatz auf den Nettogewinn eines klar benannten Ereignisses. Die Loterie-Romande-Aktionen geben dem Spieler ein Spielguthaben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar.
Was die Aktionen den Spieler nicht geben: einen Neukundenbonus, einen risikofreien ersten Tipp, einen Cash-Bonus. Wer diese Aktionen sucht, sucht sie nicht in der Schweiz.
Häufig gestellte Fragen
Warum gibt es in der Schweiz nur so wenige Aktionen bei Sportwetten?
Weil Gratisspiele und Guthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Was im Markt erscheint, ist klein, an Bedingungen geknüpft und in der Regel nicht auszahlbar. Dazu kommt: nur zwei Anbieter dürfen überhaupt Sportwetten anbieten. Wer einen grosszügigen Neukundenbonus erwartet, sucht am falschen Ort.
Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?
Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombiwette je nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss eine Mindestquote von 1.50 haben, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einer Beispielwette mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60 / 1.70 / 1.80 / 2.00 und CHF 10 Einsatz bringt der Bonus rund CHF 4.40 zusätzlich auf einen Nettogewinn von CHF 87.92.
Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien konkret ab?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 verteilte die Loterie Romande an sieben Aktionstagen in Stadien der National League einen Code. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Online-Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 solcher Guthaben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion war ein Anreiz zur Konto-Verifikation und kein Wett-Bonus im engeren Sinn.
Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?
Spielguthaben aus Aktionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Es hat eine Gültigkeitsdauer (Loterie Romande: 30 Tage), ist an die Online-Teilnahme gebunden und kann nur für Wetten innerhalb des Wettprogramms verwendet werden. Eine Auszahlung des Aktions-Guthabens ist ausgeschlossen; ein Gewinn, der mit dem Aktions-Guthaben erzielt wird, folgt den normalen Auszahlungsregeln. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist nutzt, verfällt es ersatzlos.
Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?
Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im Namen des Spielenden – eine Auszahlung auf Drittkonten oder in Kryptowährungen ist ausgeschlossen.
Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?
Sie bedeuten keinen Schutz. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Aufsicht oder Handhabe bei Streit. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains; gesperrte Anbieter tauchen unter neuen Domains wieder auf, was die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, riskiert zudem, dass Gewinne nach kantonalem Recht – etwa im Kanton Thurgau – als Einkommen versteuert werden müssen.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
