Freiwette bei Sportwetten: Wie Gratisspielguthaben in der Schweiz funktioniert

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs­lage der Gespa (Eidg. Geldspielaufsicht) und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Wer nach «Freiwette Sportwetten» sucht, will in der Regel drei Dinge wissen: was eine Freiwette im Unterschied zu einer Wette mit eigenem Geld überhaupt ist, was sie dem Spielenden einbringt, und welche Regeln in der Schweiz gelten. In der Schweiz ist die Auswahl dabei ungewöhnlich klein. Nur Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und jede Gratisspiel­guthaben-Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer mit einer Freiwette spielt, setzt also nicht einen Bonus eines x‑beliebigen Anbieters um, sondern ein Gespa‑genehmigtes Spielguthaben eines der beiden interkantonalen Veranstalter. Genau das prägt den Wert einer Freiwette in der Schweiz: klein im Betrag, klar in den Bedingungen, eingebettet in ein Schutz­system, das schon vor der Wette greift.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Gratisspielguthaben bei Sportwetten ist in der Schweiz keine alltägliche Aktion, sondern eine bewilligungspflichtige Ausnahme, die strengen regulatorischen Vorgaben unterliegt. Was die Gespa zulässt und woran eine Freiwette gemessen werden muss, zeigt sich nicht an ausländischen Werbeversprechen, sondern an konkreten Faktoren wie Quote, Frist und der tatsächlichen Auszahlung auf dem Wettschein. Dieser Überblick erläutert die Mechanismen, die hinter den Angeboten von Sporttip und Jouez Sport stehen und wie sich das interkantonale Schutzsystem auf die Nutzung von Bonusguthaben auswirkt.

Freiwette: Was Gratisspielguthaben bei einer Sportwette bedeutet

Definition und Abgrenzung zur Wette mit eigenem Geld

Eine Freiwette – auf Französisch «pari gratuit», im Schweizer Rechtstext «Gratisspiel­guthaben» – ist ein Wettschein, dessen Einsatz der Veranstalter dem Spielenden schenkt. Das unterscheidet sie in einem entscheidenden Punkt von der Wette mit eigenem Geld: der Gewinn berechnet sich aus dem Einsatz mal der Quote, aber der Einsatz selbst wird nicht zurückbezahlt. Wer mit einer Freiwette von CHF 10 zu Quote 2.50 spielt, gewinnt bei einem richtigen Tipp 25 Franken, nicht 35. Dieser kleine Unterschied ist der ganze Grund, warum Freiwetten in der Werbung so aussehen, als seien sie ein Geschenk, und in der Mechanik etwas anderes sind.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Loterie Romande hat diese Mechanik in einer konkreten Aktion sichtbar gemacht. Im Winter 2025/26 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen: Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 solcher Gutschriften wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Was hier als «Gratis» daherkommt, ist in den Teilnahmebedingungen klar beziffert: der nominale Wert bleibt CHF 10, der reale Wert ist kleiner, weil die Quote über Sieg oder Niederlage entscheidet und das Guthaben am Ende nicht zurück­fliesst.

Der Gewinn aus einer Freiwette – ohne Einsatzrückzahlung

Wer den Mechanismus einmal verstanden hat, kann den Wert einer Freiwette selbst einschätzen. Die Formel lautet:

Das ist die Auszahlung im Erfolgsfall, ohne Rückzahlung des Einsatzes. Bei einer Quote von 3.00 auf einem CHF 10‑Guthaben ergibt das einen Gewinn von CHF 20, die Gesamtauszahlung ebenfalls CHF 20 – nicht 30. Wer verstehen will, was eine Freiwette in Euro und Rappen taugt, muss also die Quote als Variable mitdenken, nicht den Nominalbetrag.

Das Schweizer Recht verlangt in Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes, dass Gratisspiel­guthaben und Freispiele der vorgängigen Zustimmung der Aufsichts­behörde bedürfen. 2025 erteilte die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Zustimmungen – eine vergleichsweise kleine Zahl, gemessen an der Werbe­fülle ausländischer Plattformen. Jede Aktion, die in der Schweiz beworben wird, ist deshalb eine konzessionierte Ausnahme, kein Regelfall.

Wo der Unterschied zu einem Cash-Bonus liegt

Ein Cash-Bonus würde bedeuten, dass die Gutschrift als eigenes Geld auf dem Wettkonto landet und bei einer gewonnenen Wette mit dem Einsatz zurück­fliesst. In der Schweiz ist das bei Sportwetten unüblich. Beide interkantonalen Veranstalter schreiben Gratisspiel­guthaben als nicht auszahlbares Spielguthaben, das bei Verlust verfällt und im Gewinnfall nur den Nettogewinn auszahlt. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass ein «100 % Bonus» die Einzahlung verdoppelt, sucht ein solches Angebot hier vergebens: die Schweizer Freiwette ist kein Einzahlungs­bonus, sie ist ein Risiko­träger, den der Veranstalter dem Spielenden für eine konkrete Wette mitgibt.

Schweizer Rechtslage: Gespa, BGS und das Duopol der Veranstalter

Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa

Online‑Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsichts­behörde ist die Gespa – die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Sie prüft, ob ein Veranstalter eine Veranstalter­bewilligung und pro Spiel eine Spiel­bewilligung erhält, kontrolliert die Einhaltung der Spielregeln und führt die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domainnamen. Was nicht auf der Gespa‑Liste steht, darf in der Schweiz nicht beworben werden, und ausländische Lizenzen – Curaçao, Malta, Deutschland – haben hier keine Wirkung.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die für diesen Text zentrale Norm ist Art. 75 Abs. 2 BGS. Sie verlangt, dass Gratisspiele und Gratisspiel­guthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Wer in der Schweiz eine Freiwette bewirbt, ohne dass eine solche Genehmigung vorliegt, verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS. Das ist kein Kavaliers­delikt: Art. 131 BGS sieht für Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel eine Busse bis CHF 500’000 vor, die Strafnorm gegen die nicht bewilligte Durchführung von Grossspielen bis 5 Jahre Freiheitsstrafe bei gewerbs­mässigem Handeln. Was hier wie eine bloss regulatorische Fussnote klingt, ist in der Praxis der Grund, warum Schweizer Werbung für Freiwetten in den meisten anderen Ländern Standard ist – aber hier praktisch nicht vorkommt.

Warum nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen

Die Kantone haben mit der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Veranstalter­rolle für Lotterien und Sportwetten auf zwei Genossen­schaften begrenzt. Swisslos – vollständiger Name SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – führt die Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip durch. Die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – führt sie unter dem Namen Jouez Sport. Mehr Veranstalter sieht das Gesetz nicht vor. Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, hat genau diese zwei Adressen, und jede davon ist auf ein klar definiertes Vertrags­gebiet beschränkt.

Die Vertrags­gebiete sind geografisch getrennt. Sporttip wird in 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann online nur ein Sporttip‑Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nur ein Konto bei Jouez Sport. Die Veranstalter sind in ihren Gebieten Monopolisten – und sie bleiben es, weil Art. 4 BGS jede ausländische Bewilligung als in der Schweiz unbeachtlich erklärt.

Was eine Schweizer Freiwette konkret von einer ausländischen unterscheidet

Drei Eigenschaften fallen ins Gewicht. Erstens die Grösse: Die CHF 10‑Aktion der Loterie Romande über den Winter 2025/26 ist repräsentativ. Sie ist nicht die grösste Schweizer Aktion, aber sie ist im Rahmen dessen, was die Gespa in 32 Genehmigungen pro Jahr zulässt. Zweitens die Auszahl­barkeit: Gratisspiel­guthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Es wird mit einer Wette zu einem konkreten Zweck verbunden und verfällt, wenn die Wette verloren geht. Drittens die Frist: 30 Tage im konkreten Beispiel, grosszügig bemessen für eine Aktion, aber kurz im Vergleich zu der ewigen Gültigkeit, die ausländische Boni manchmal versprechen. Wer in der Schweiz eine Freiwette annimmt, akzeptiert diese Mechanik verbindlich – und das ist gut so, weil der Mechanismus der Schutz­logik des Gesetzes folgt: kleines Guthaben, kurze Frist, klare Verbindung zur Wette.

Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Sperren und die Frage des Risikos

Selbst gesetzte Limiten – was jede Freiwette voraussetzt

Bevor bei Swisslos oder Loterie Romande die erste Sportwette online platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21‑Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben ist eine freiwillige Einzahlungs­limite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Limiten nicht setzt, kann nicht spielen. Die Wette mit Gratisspiel­guthaben ist deshalb nie die erste Handlung im Konto: zuerst die Identitäts­prüfung, dann die Limiten, dann die Einzahlung oder die Annahme eines Gutscheins, dann die Wette. Werbung suggeriert oft das Gegenteil – erst spielen, dann sehen, was an Regeln nötig ist. In der Schweiz funktioniert das nicht.

Die Logik dahinter ist gesetzlich verankert. Art. 87 der Verordnung über Geldspiele (VGS) verlangt, dass der Veranstalter Höchstwerte für Einsatz oder Verlust auf täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis vorschreibt. Die genauen Werte sind Sache des Veranstalters, das Bestehen eines Limits nicht. Eine Freiwette kann den Spielfluss also nicht aufweichen: das vorgegebene Limit gilt unabhängig davon, ob das Guthaben geschenkt oder eingezahlt ist.

Spielsperre und gesperrte Domains

Wer sich selbst sperren lassen will, kann das bei Swisslos produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online‑Casinos und Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein vergleichbares Verfahren, eingebettet in das gemeinsame Sperrregister der Gespa. Wer einmal gesperrt ist, kann keine Freiwette mehr annehmen, keine Wette mehr platzieren und kein ausstehendes Guthaben mehr auszahlen lassen – Art. 45 BGS schliesst Ansprüche aus, wenn die Sperre zum Zeitpunkt der Wette bestand.

Parallel führt die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domainnamen. Schweizer Telekom­anbieter sperren diese Domains via DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Einträge, ersetzt innerhalb von Stunden, sobald ein Anbieter auf eine neue Domain ausweicht. Das ist der Grund, warum ausländische Plattformen, die in der Schweiz illegal sind, für Schweizer Endgeräte oft nicht direkt erreichbar sind – und warum VPN und Domain‑Hopping in diesem Markt kein harmloser Workaround sind, sondern ein Indiz für ein Geschäfts­modell, das bewusst die Schutz­logik des Gesetzes unterläuft.

Gratisguthaben ändert nichts am Risiko

Die Versuchung bei einer Freiwette ist, sie als «geschenktes Geld» zu lesen, bei dem nichts verloren werden kann. Das stimmt für den Einsatz, aber nicht für die Wette, die danach folgt. Wer das geschenkte CHF 10 zu einer hohen Quote ansetzt, gewinnt vielleicht CHF 50 oder verliert nichts – aber die Gewohnheit, mit erhöhter Frequenz und höherem Risiko zu spielen, ist statistisch der wichtigste Treiber für problematisches Spielverhalten, und die Schutz­regeln greifen deshalb unabhängig von der Herkunft des Einsatzes. Eine Freiwette ist nicht «risikofrei» in dem Sinn, dass sie keine Konsequenzen hätte. Sie ist risikofrei nur im Einsatz, nicht im Verhalten.

Die Schweizer Anbieter: Sporttip und Jouez Sport im Detail

Die folgende Tabelle ordnet die in der Schweiz verfügbaren Veranstalter nach ihrer Bewilligungs­lage und der Trägerschaft. Ausländische Anbieter werden in der Vergleichs­tabelle nicht geführt, weil sie in der Schweiz nicht bewilligt sind und keiner Aufsicht der Gespa unterstehen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Trägerschaft
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spiel­bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spiel­bewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – Produkt Jouez Sport

Beide Veranstalter sind per Gesetz die einzigen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten durchführen dürfen. Beide brauchen für Gratisspiel­guthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und beide tragen dieselbe Sorgfalts­pflicht gegenüber Spielenden: Identitäts­prüfung, Limiten, Spielsperre, kein Kredit an Spielende. Wer hier spielt, spielt innerhalb des Schutz­systems des BGS. Wer woanders spielt, spielt ausserhalb – und trägt die Konsequenzen, wenn ausländische Anbieter in der Schweiz gesperrt werden oder ausländische Lizenzen in einem Schweizer Verfahren keine Anerkennung finden.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und Liechtensteins. Sitz in Basel, Geschäfts­bericht 2025 datiert auf den 13. Februar 2026, veranstaltet sie Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Online zugänglich ist das Angebot nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertrags­gebiet, mindestens 18 Jahre alt, ohne bestehende Spielsperre.

Bei Sporttip sind die Wettregeln klar umrissen. Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten: CHF 1. Höchst­einsatz pro Einzel- oder Kombinations­wette: CHF 1’000. Höchst­einsatz pro System­wette: CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht ange­nommen. Die Wette wird bei einem abgesagten Ereignis nach den üblichen Regeln behandelt: bei nichtigem Ereignis (nicht innert 48 Stunden nachgeholt) wird der Einsatz bei Einzel­wetten zurück­erstattet, bei Kombi­wetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.

Bei den Aktionen für Bestands­kunden setzt Sporttip auf zwei Mechanismen. Der Kombi­boost gilt nur online, für Prematch, Live und System­wetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzel­quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und pro Person nur einmal nutzbar. Dazu kommen Quoten- und Profit­boosts: Quoten­boosts gelten nur für Prematch‑Einzel­wetten auf eine Voraussage, Profit­boosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei Cash‑Out verfällt der Boost.

Die Auszahlung von Gewinnen ist im System vorgesehen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des Teilnehmers überwiesen. Die Auszahlung von Spielguthaben erfolgt zweimal pro Jahr gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspiel­guthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar – das ist die Stelle, an der die Mechanik der Freiwette in den Spielregeln sichtbar wird.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt die Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone unter dem Produktnamen Jouez Sport. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Kontakt­adresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Online zugänglich ist das Angebot für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS, ebenfalls ab 18 Jahren und nach Identitäts­prüfung.

Bei den Zahlungs­limiten setzt die Loterie Romande etwas andere Werte als Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet‑Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen – ebenfalls nach den Regeln des Geldspiel­gesetzes nur auf ein Konto im Namen des Spielenden. Auch hier gilt: Gratisspiel­guthaben ist nicht auszahlbar.

In der konkreten Aktion, die den Winter 2025/26 prägte, zeigt sich, was das in der Praxis heisst. JouezSport – Patinoires et Stades lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National‑League‑Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion wurde von der Gespa genehmigt, die Loterie Romande hat im Jahr 2025 24 solcher Genehmigungen erhalten – eine Quote, die im Markt eine Ausnahme, nicht die Regel ist.

Die Verkaufsstellen spielen im Westschweizer Modell eine grössere Rolle als im Deutschschweizer. Wer lieber am Schalter spielt, findet in 2’350 Filialen ein dichtes Netz; wer online spielt, findet die gleiche Spielauswahl mit denselben Schutz­regeln, aber mit der Möglichkeit, das Spielerkonto jederzeit von unterwegs zu nutzen. Für eine Freiwette heisst das: Gutschrift erfolgt auf das Spielerkonto, das in beiden Kanälen dasselbe ist.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

In der Werbung tauchen sie ständig auf, in der Schweiz sind sie ohne Bewilligung. Ausländische Wett­anbieter, gleich welcher Lizenz – Malta, Curaçao, Deutschland –, haben in der Schweiz keine Anerkennung. Sie sind weder in das Schweizer Sperrregister eingebunden, noch unterstehen sie der Gespa, noch haben sie Zugang zu den Schutz­mechanismen des BGS. Was sie können: Spielerinnen und Spieler mit grossen Bonus­versprechen locken, auf Domains, die jederzeit auf der Sperrliste landen können.

Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz ohne Bewilligung, ihre Werbung richtet sich dennoch an Schweizer Spielerinnen und Spieler:

Diese Aufzählung beschreibt die Anbieter, sie wirbt nicht für sie. Wer in der Schweiz spielen will, hat mit Swisslos und Loterie Romande zwei bewilligte Anbieter; wer stattdessen eine ausländische Plattform nutzt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht – ohne Schutz durch das Sperrregister, ohne Verrechnungs­steuer­verfahren, mit der Möglichkeit, dass die Domain gesperrt wird, sobald die Gespa sie auf die Liste setzt. Wer dort eine «Freiwette» annimmt, nimmt sie nach ausländischem Recht an, nicht nach Schweizer Recht.

Was eine Freiwette rechnerisch wert ist – und was nicht

Die Formel: Einsatz wird nicht zurück­bezahlt

Der Wert einer Freiwette hängt an drei Grössen: dem Nominal­betrag, der Quote, auf die der Spielende setzt, und der Auszahlungs­quote des Marktes, auf den er setzt. Die Mechanik ist in den Spielregeln beider Veranstalter identisch: der Einsatz fliesst im Gewinnfall nicht zurück, der Gewinn ist Guthaben × (Quote − 1).

Für ein illustratives Beispiel: Ein CHF 10‑Guthaben, eingesetzt auf einen Zweiwege­markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten. Wird der Tipp korrekt, beträgt der Gewinn 10 × (1.90 − 1) = CHF 9, und genau dieser Betrag wird ausgezahlt – nicht 19 Franken. Die Auszahlungs­quote des Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.63 %, was einer Marge von rund 47.37 % entspricht. Die Marge ist hoch, weil Zweiwege­märkte in illustrativen Beispielen oft so angesetzt sind; reale Schweizer Märkte bei Sporttip und Jouez Sport haben je nach Sport und Markt deutlich engere Margen.

Was das in Franken heisst – Bandbreite statt Einzelfall

Der erwartete Wert der Freiwette ist Nominalbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungs­quote. Im Rechenbeispiel im Abschnitt «Der Gewinn aus einer Freiwette – ohne Einsatzrückzahlung» entspricht das 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.5263 ≈ CHF 2.49 – der statistische Mittelwert über viele Wetten. Mit anderen Worten: das CHF 10‑Guthaben hat in diesem Zweiwege‑Szenario einen erwarteten Wert von rund CHF 2.50, nicht CHF 10. Das ist kein Fehler im System, sondern die Mechanik von «Gratis»: was der Veranstalter schenkt, ist nicht der Nominalbetrag, sondern ein Bruchteil davon, abhängig von Quote und Marktmarge.

Die Bandbreite ergibt sich aus der Wahl der Quote und der Marktmarge. Wer konsequent auf Märkte mit enger Marge und Quote um 1.50 setzt, holt mehr heraus; wer auf hohe Quoten um 5.00 oder 10.00 geht, reduziert den erwarteten Wert. Für den konkreten CHF 10‑Gutschein der Loterie Romande im Winter 2025/26 heisst das: der erwartete Wert liegt je nach Markt und Wettverhalten deutlich unter 10 Franken, irgendwo in einem Band, das einzelne Spielerinnen und Spieler nicht planbar machen können, weil das Ergebnis jeder einzelnen Wette zufällig verteilt ist. Der Wert ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne Wette.

Warum die Werbung anderes verspricht

Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass «Freiwetten» als «Bonus ohne Einzahlung» mit x‑facher Auszahlung beworben werden, findet in der Schweiz eine ungewohnte Mechanik: nominal kleiner Betrag, klar definierte Frist, keine Auszahl­barkeit des Guthabens, fixe Höchst­einsätze und kein Cash‑Bonus auf eine Einzahlung. Das ist kein Zufall, sondern die direkte Folge von Art. 75 Abs. 2 BGS: jede Freiwette braucht eine vorgängige Genehmigung, und die Gespa genehmigt nur, was die Schutz­logik nicht unterläuft. Genau deshalb ist die Schweizer Freiwette klein, transparent und in das System eingebettet – und genau deshalb lässt sich ihr Wert rechnerisch abschätzen, ohne auf das Marketing hören zu müssen.

Boni und Promotionen bei den Schweizer Veranstaltern

Sporttip: Kombi‑Boost, Quoten‑Boost, Profit‑Boost

Die drei wichtigsten Aktionen bei Sporttip sind der Kombi‑Boost, der Quoten‑Boost und der Profit‑Boost. Sie sind alle an klare Regeln gebunden und alle nur online verfügbar.

Allen drei Aktionen ist gemeinsam: sie sind keine klassischen Freiwetten, weil sie nicht den Einsatz, sondern den Gewinn erhöhen. Aus Sicht der Mechanik ist das ein Unterschied – die Wette wird mit eigenem Einsatz platziert, der Boost wirkt erst im Erfolgsfall. Aus Sicht der Gespa sind es genehmigte Aktionen, weil sie den Spielfluss nicht unterbrechen, sondern nur das Ergebnis im Gewinnfall verändern.

Jouez Sport: Aktionen über die Verkaufsstellen und online

Die Loterie Romande spielt im Westschweizer Markt stärker über die Verkaufsstellen, parallel zu Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades». Diese Aktionen sind im Mechanismus klassische Freiwetten: ein Code wird verteilt, im verifizierten Konto eingegeben, ein CHF 10‑Guthaben wird gutgeschrieben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer das Guthaben innerhalb der Frist auf eine konkrete Wette setzt und gewinnt, erhält den Nettogewinn ausgezahlt; wer verliert, verliert das Guthaben. Das ist die Mechanik, die auch im Schweizer Recht als Gratisspiel­guthaben bezeichnet wird.

Die Häufigkeit solcher Aktionen ist deutlich geringer als bei ausländischen Anbietern. 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 Genehmigungen erteilt – das entspricht im Schnitt zwei pro Monat. Wer auf eine bestimmte Aktion wartet, braucht Geduld; wer das nicht will, spielt ohne Aktion, mit eigenem Einsatz und eigenen Risiken.

Warum die Aktionen klein ausfallen

Die Frage, warum Schweizer Freiwetten in der Regel klein sind, ist keine Geschmacks­frage, sondern eine Folge der Bewilligungs­logik. Je höher der nominale Wert einer Aktion, desto grösser die Versuchung, sie mehrfach zu nutzen, desto grösser die Anreize für eine Zweitkonto‑Eröffnung. Die Gespa prüft Aktionen vorgängig auf diese Risiken, und sie hat in der Praxis kleine, klar definierte Aktionen bevorzugt genehmigt. CHF 10 ist nicht zufällig ein runder Betrag; es ist ein Betrag, der in der Schutz­logik des Gesetzes funktioniert, ohne Spielerinnen und Spieler in eine Spirale aus Mehrfach­beanspruchung und Umsatz­bedingungen zu ziehen.

Häufige Fragen

Was ist eine Freiwette bei Sportwetten – und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Wettschein, dessen Einsatz der Veranstalter schenkt. Im Gewinnfall wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz selbst fliesst nicht zurück. Bei einer Wette mit eigenem Geld gibt es keine solche Beschränkung: Einsatz und Gewinn werden zusammen ausgezahlt. Die Mechanik ist in den Spielregeln beider Schweizer Veranstalter identisch und im Gesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) an die vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisspiel­guthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion ohne diese Zustimmung ist nicht bewilligt, kann nicht beworben werden und kann von der Gespa untersagt werden. 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Genehmigungen erteilt – ein konzentriertes, gut kontrolliertes Instrument.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurück­bezahlt wird?

Gewinn = Guthaben × (Quote − 1). Ein CHF 10‑Guthaben zu Quote 2.50 ergibt einen Gewinn von CHF 15, nicht 25. Wer das mit eigenem Geld täte, hätte Einsatz und Gewinn zurück­erhalten. In beiden Fällen ist die Mechanik transparent, wenn man die Spielregeln liest; in der Werbung klingt «Gratis» grösser, als es im Wettschein aussieht.

Welche Bedingungen wie Mindest­quote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?

Bei den Schweizer Veranstaltern sind die Bedingungen klar definiert. Sporttip verlangt für den Kombi‑Boost mindestens vier Voraussagen mit Einzel­quote 1.50 und begrenzt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % je nach Anzahl Voraussagen. Quoten‑ und Profit‑Boosts sind in Einsatz und Erhöhung limitiert und nur einmal pro Person nutzbar. Die Loterie Romande hat in der Winteraktion 2025/26 das CHF 10‑Guthaben an eine Frist von 30 Tagen und an die Aktivierung im verifizierten Konto gebunden. Umsatz­bedingungen im klassischen Sinn (Bonus plus Einzahlung x‑fach durchspielen) gibt es bei Schweizer Veranstaltern nicht.

Müssen Verlust­limiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Vor der ersten Sporttip‑Teilnahme müssen Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Die Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage möglich. Diese Limiten sind im Geldspielgesetz (Art. 87 VGS) verankert und gelten unabhängig davon, ob das Guthaben geschenkt oder eingezahlt ist. Wer keine Limiten setzt, kann nicht spielen.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen – und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuerfreibetrag und werden darüber hinaus mit 35 % Verrechnungs­steuer belastet, die über die Steuererklärung zurück­gefordert werden kann. Die bundes­rechtliche Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Bei typischen Freiwetten­gewinnen liegt der Betrag deutlich unter jeder Schwelle, sodass weder Einkommens­steuer noch Verrechnungs­steuer anfallen. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt das so nicht: die kantonale Praxis behandelt sie je nach Kanton als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Im Zweifel empfiehlt sich die Nachfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»