Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz: Was 2026 wirklich auf dem Spiel steht

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Die Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben, die in der Schweiz auf den ersten Blick locken, fallen bei der zweiten Blicklage an einer harten Mauer. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten überhaupt anbieten, und beide brauchen für jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Seite, die hier liegt, sortiert das Angebot nach dem, was es für jemanden bedeutet, der ein neues Wettkonto eröffnen will: Welche Bedingungen trägt das Gratisspielguthaben, wann ist es überhaupt verfügbar, und was geschieht mit dem Einsatz, wenn die Wette gewinnt?

Stand: 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission, bzw. die Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.

Neukundenangebote und ihre Bedingungen verstehen

Wer in der Schweiz nach Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben sucht, stösst rasch auf Werbung, die mit Summen wirbt, die in dieser Höhe im Inland gar nicht bewilligt werden können. Der Grund liegt im Geldspielgesetz: Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist nicht viel, gemessen an der Zahl der Wettenden in der Schweiz, und es prägt das Angebot.

Eine einzelne Münze liegt auf einer glatten Marmorplatte im Seitenlicht, der Hintergrund ist weich unscharf.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die Aktionen, die tatsächlich stattfinden, fallen entsprechend klein und kurz aus. Ein Beispiel aus dem Winter 2025/26: Die Loterie Romande verteilte an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 je CHF 10 Gratisspielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer an einem National-League-Spieltag den Code aus dem Stadion in sein Konto eingab, bekam das Guthaben. Die Aktion war mit dem Stadionbesuch verknüpft, nicht mit einer blossen Kontoeröffnung.

Bei Swisslos liegen die Bedingungen ähnlich. Spielguthaben, das als Aktion ins Wallet fliesst, lässt sich nicht auszahlen. Das heisst: Gewinne aus Wetten, die mit Gratisspielguthaben platziert wurden, können auf dem Wallet landen und von dort aus für weitere Wetten genutzt werden; der ursprüngliche Aktionsteil aber bleibt der Veranstalterin. Dazu kommt eine zeitliche Begrenzung: Wird das Spielguthaben nicht innert der genannten Frist verwendet, fällt es weg.

Was bei einer gewonnenen Wette mit Gratisspielguthaben zurückkommt, hängt davon ab, ob das Gratisspielguthaben als «Einsatz mit Rückerstattung» oder als «Einsatz ohne Rückerstattung» formuliert ist. Bei Swisslos und Loterie Romande gilt die Marktform: Gratisspielguthaben wird nicht ausbezahlt, der Gewinn fliesst ins Wallet. Der Einsatz, mit dem die Wette platziert wurde, ist damit nicht rückforderbar; was bleibt, ist der Nettogewinn mal Quote, abzüglich der weiteren Schritte, die das Wallet-Guthaben durchlaufen muss, bis es auf das Bankkonto überwiesen wird.

Die Werbung ausländischer Seiten spricht eine andere Sprache. Dort heisst es «100 % Bonus bis CHF 500» oder «Free Bet CHF 50». Diese Angebote haben in der Schweiz keine Bewilligung, sie fallen unter Art. 4 BGS (Geltungskugel: Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz) und werden im Art. 74 Abs. 3 BGS (Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel) ausdrücklich verboten. Wer auf einer solchen Seite ein Konto eröffnet, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Problemen mit der Auszahlung, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Verrechnungssteuer-Behandlung nach Schweizer Praxis.

Was Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich wert ist

Der Wert eines Gratisspielguthabens, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, lässt sich mit einer einfachen Rechnung schätzen: Wert = Spielguthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes.

Nehmen wir CHF 10 Gratisspielguthaben auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markte (Quote 1.90 / 1.90), die Auszahlungsquote für diesen Markt liegt bei etwa 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ 1.0526 ≈ 95.0 Prozent. Daraus ergibt sich: CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 ≈ CHF 10 × 0.4737 × 0.95 ≈ CHF 4.50.

Das ist der statistische Erwartungswert. Er ist kein Gewinnversprechen, sondern ein Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Bedingungen. Bei einem unausgeglichenen Markt (Quote 2.50 / 1.50) läge der Wert wegen der tieferen Auszahlungsquote nochmals tiefer, bei einem klar überdominanten Favoriten (Quote 1.40 / 3.00) wiederum anders. Als Band ausgedrückt: Auf typischen Zwei-Wege-Märkten ist ein Gratisspielguthaben von CHF 10 zwischen rund CHF 4 und CHF 5 wert, der nominelle Betrag auf dem Gutschein ist also nicht das, was am Ende übrig bleibt.

Für jemanden, der ein Gratisspielguthaben einlöst, bedeutet das: Eine hohe Quote wirkt verlockend, kostet aber Auszahlungsquote. Eine sehr tiefe Quote (1.10) lässt zwar den Einsatz statistisch fast sicher zurückkommen, aber der Nettogewinn ist klein und die Auszahlungsquote des Marktes ebenso. Der günstigste Bereich für Gratisspielguthaben liegt auf ausgeglichenen Märkten mit Quote um 1.90.

Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit

Drei Begriffe tauchen in den Spielregeln beider Schweizer Veranstalterinnen immer wieder auf. Erstens: die Frist. Das Spielguthaben muss innert der genannten Tage (häufig 30 Tage, bei Swisslos-Lesern teilweise kürzer) verwendet werden, sonst verfällt es. Zweitens: die Mindestquote, sofern eine Mindestquote für eine Bonus-Aktion gilt (Kombiboost, Quotenboost); bei Sporttip liegt die Mindestquote für den Kombiboost bei 1.50 je Voraussage. Drittens: die Auszahlbarkeit, und hier ist die Lage eindeutig: Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar, der nominelle Betrag bleibt also gebunden für die Wette.

Wichtig ist die Trennung von Aktionsguthaben und regulärem Spielguthaben. Swisslos schreibt Spielguthaben auf das Wallet, das per Einzahlung oder per Online-Zahlung gekauft wurde (Mindestbetrag CHF 20), und dieses gekaufte Guthaben kann nach den Spielregeln auf das Bankkonto überwiesen werden, allerdings mit Einschränkungen: Bis zu zwei Auszahlungen pro 365 Tage sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist davon klar getrennt: Es bleibt auf dem Wallet und verfällt nach Fristablauf.

Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz selten ist

Die kurze Antwort: Die Bewilligungspflicht für Gratisspiele nach Art. 75 Abs. 2 BGS begrenzt das Angebot. Die längere Antwort: Beide Schweizer Veranstalterinnen sind Non-Profit-Organisationen, deren Reingewinn in die AHW bzw. in öffentliche Zwecke der Kantone fliesst (Art. 125 BGS). Ein aggressives Bonus-Programm, wie es kommerzielle Anbieter im Ausland betreiben, ist mit dieser Struktur nicht vereinbar. Was bleibt, sind kleine, anlassbezogene Aktionen, die Aufmerksamkeit erzeugen, ohne den gemeinnützigen Auftrag zu unterlaufen.

Aus Sicht der Wettenden heisst das: Wer in der Schweiz ein neues Wettkonto eröffnet, sucht meist nach einer Aktion, die es so gar nicht gibt. Die Erwartung, mit der Kontoeröffnung ein «Gratis-Startguthaben» von CHF 50 oder mehr zu erhalten, ist eine Erwartung, die das Werbeversprechen ausländischer Seiten erzeugt. Wer dieses Versprechen mit der Schweizer Realität abgleicht, sieht CHF 10.50 in einer befristeten Aktion, mit Bedingungen, und ohne Auszahlung des Nominalbetrags.

Vergleich der Wettanbieter: Welche Aktionen sind erreichbar?

Der Vergleich der Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz wird durch eine harte Linie geteilt: die Bewilligungslinie. Nur zwei Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, beide mit dem im vorigen Abschnitt beschriebenen kleinen Aktionsrahmen. Ausländische Anbieter werben mit anderen Summen und ohne Schweizer Bewilligung. Sie in einer Reihe mit Swisslos und Loterie Romande zu listen, würde die Lage verschleiern; deshalb stehen sie hier separat.

Bewilligte Schweizer Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Bewilligungsform
Swisslos Sporttip Ja Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa); SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Ja Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa); Société de la Loterie de la Suisse Romande

Die Tabelle zeigt die Ausgangslage: Bewilligt sind die beiden Non-Profit-Veranstalterinnen, die das Schweizer Sportwetten-Monopol halten. Sie sind die einzigen Adressen, an denen in der Schweiz legal gewettet werden darf.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Bewilligungsform
Betclic Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
Jackbit Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
IviBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
HornetBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
Unibet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
DirectionBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz
BillyBets Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz im Ausland ohne Wirkung in der Schweiz

Acht Anbieter werben auf dem Schweizer Markt, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Sie können von Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, was eine DNS-Sperre der Schweizer Telekomanien nach folgte. Für die Wettenden bedeutet das: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne (Thurgau besteuert ausländische Grossspielgewinne voll, unabhängig vom Betrag).

Worauf die Auswahl hinausläuft

Wer in der Schweiz wettet und dabei die Wahl zwischen einem bewilligten Anbieter und einem ausländischen hat, steht vor einer eindeutigen Entscheidung. Die ausländischen Anbieter werben mit Summen, die in der Schweiz nicht bewilligt werden. Was sie dafür bieten, ist nicht mehr Schutz, sondern weniger: keine Schweizer Verbraucherschutzregeln, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Aufsicht. Wer ein Gratisspielguthaben auf einer ausländischen Seite einlöst, ist auf das vertragsfähig im Sitzstaat angewandte Schuldrecht angewiesen, nicht auf Schweizer Recht.

Für jemanden, der nur ein kleines Aktionsangebot will, ist die Lage klar: Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Adressen, an denen das Spielguthaben überhaupt ins Wallet wandert. Wer die Zeiten, in denen das Gratisspielguthaben aktiv ist, mit der eigenen Spielbereitschaft abgleicht, kann zugreifen. Wer eine breitere Auswahl an Aktionen erwartet, wird sie in der Schweiz nicht finden.

Grundlagen: Was ein Startguthaben in der Schweiz sein kann

Die Frage, was ein Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist, hat eine überraschend kurze Antwort. In der Schweiz gibt es zwei Formen, in denen ein «Startguthaben» vorkommen kann: als einmaliges Gratisspielguthaben im Rahmen einer bewilligten Aktion und als reguläres Spielguthaben, das per Einzahlung gekauft wird und ab der dritten Auszahlung pro 365 Tage eine Kommission von 3 Prozent tragen kann. Was es nicht gibt: ein «Bonus» im Sinne einer Verdoppelung der ersten Einzahlung, wie er im Ausland Standard ist.

Ein Fernglas liegt auf dem Geländer einer Aussichtsplattform über einem See, dahinter flache Hügel im Dunst.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet

Das Wallet bei Swisslos nimmt zwei Sorten von Guthaben auf: gekauftes Spielguthaben und Aktions-Spielguthaben. Gekauftes Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmittelsumm oder per Einzahlungsschein erworben (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur möglich, wenn das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Aktions-Spielguthaben fliesst im Rahmen einer von Gespa bewilligten Aktion ins Wallet.

Die Überweisung vom Wallet auf das Bankkonto folgt klaren Schwellen: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen (3 Arbeitstage bei bekannter Zahlungsverbindung). Die Auszahlung vom Wallet auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ist bis zu zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist explizit nicht auszahlbar.

Zahlungsmethoden sind für ein Schweizer Wallet begrenzt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben stehen weitere, von Swisslos akzeptierte Online-Zahlungsmittelsumm bereit, deren Verfügbarkeit im Spielerkonto selbst geprüft wird.

Limiten, Verlust, Einzahlung

Vor der ersten Wette müssen Spielende Limiten setzen. Das ist nicht optional. Das Geldspielgesetz verlangt, dass der Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt (Art. 87 VGS). Bei Swisslos sind das Limiten für Verlust für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Spielregeln von Swisslos diese Karenzzeit vorsehen, gesetzlich wären 24 Stunden möglich.

Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze der Einzahlungen bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 10’000. Diese Limiten sind Selbstschutz, sie werden nicht von der Aufsicht gesetzt, sondern vom Spielenden selbst, und sie sind verbindlich.

Was oft übersehen wird: Die Limiten greifen auch dann, wenn nur Spielguthaben aus einer Aktion eingesetzt wird. Ein Gratisspielguthaben wird nicht als «geschenktes Geld» ausserhalb der Limiten behandelt; es zählt als Einsatz und unterliegt den selbst gesetzten Verlustlimiten. Wer mit Aktions-Spielguthaben spielt, spielt mit dem eigenen Limit, nicht darüber.

Sperre und Ausschluss

Wer sich selbst sperren will, kann das tun. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die Schnittstelle zwischen den Veranstalterinnen und den Casinos, und es schliesst ausländische Anbieter, die nicht an das Register angeschlossen sind, aus.

Die Loterie Romande führt ebenfalls eine Selbstsperre. Eine Aufhebung der Selbstsperre ist nach den Spielregeln frühestens nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer ausgeschlossen ist und trotzdem spielt, verliert den Gewinn, daher ist die Frage der eigenen Sperre nie eine hypothetische.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die Rechtslage in der Schweiz folgt einem klaren Linien-Modell. Die Spitze bildet das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), das Grossspiele wie Sportwetten definiert (Art. 3 lit. c und e) und die Aufsicht der Gespa zuweist. Auf der nächsten Stufe steht das interkantonale Geldspielkonkordat (in Kraft 1. Januar 2021), das die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden regelt. Auf der Stufe darunter folgen die Veranstalterbewilligungen und die Spielbewilligungen (Art. 21-25 BGS), die je Anbieter und je Spielform erteilt werden.

Ein schweres Holztor mit eisernem Griff in einer alten Steinmauer, Efeu rankt an der Seite hoch.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bewilligungspflicht und ihre Folgen

Die Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne eine Schweizer Veranstalterbewilligung zu besitzen, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, bei nicht-gewerbsmässigem bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

Die Gespa führt keine Liste von «weiteren bewilligten Anbietern», weil es keine gibt. Sie führt eine Sperrliste, in der ausländische Domains aufgenommen werden, die Schweizer Telekomanien per DNS sperren. Diese Liste ist dynamisch; sie umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Gespa tauscht gesperrte Domains aus, wenn Anbieter auf neue Domains ausweichen (Domain-Hopping); eine solche Aktualisierung geschieht innerhalb von Stunden.

Die Konsequenz für Wettende: Wer auf einer Seite wettet, die in der Schweiz keine Bewilligung hat, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Auszahlung hängt am Goodwill des ausländischen Anbieters, und die kantonalen Steuerbehörden behandeln Gewinne ausländischer Anbieter je nach Kanton unterschiedlich (Thurgau: voll steuerpflichtig, unabhängig vom Betrag). Wer in der Schweiz wettet und dabei auf Schweizer Schutz bauen will, ist an die beiden bewilligten Anbieter gebunden.

Was beworben werden darf

Das Werberecht für bewilligte Anbieter ist eng: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder Ausgeschlossene zielen (Art. 74 BGS). Für nicht bewilligtes Glücksspiel ist Werbung in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt auch für Affiliate-Links und für Werbung in sozialen Medien, die in der Schweiz abrufbar ist.

Die Praxis sieht so aus: Ausländische Anbieter werben in deutschsprachigen Medien mit «Bonus»-Sätzen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Wer auf eine solche Werbung klickt, läuft Gefahr, auf eine Seite zu gelangen, die in der Schweiz gesperrt ist oder bald gesperrt sein wird. Was als «Gratis-Startguthaben» angekündigt, ist in der Schweiz regelmässig nicht bewilligt, und die Seite kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden.

Steuern und Verrechnungssteuer

Die Schweiz besteuert Wettgewinne aus bewilligten Grossspielen nicht als Einkommen, solange sie unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegen. Bundesweit liegt dieser Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 Prozent direkt durch den Veranstalter abgezogen; sie wird über die Steuererklärung zurückverlangt. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, daher gilt «je nach Kanton», und wer in einem Kanton mit tieferem Freibetrag wohnt, muss seinen Gewinn früher versteuern.

Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer. Wer in der Schweiz wettet, zahlt den Einsatz brutto, ohne Abzug. Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen je nach Kanton in eine andere Behandlung: Thurgau besteuert sie voll, andere Kantone wenden den Freibetrag ebenfalls auf ausländische Grossspielgewinne an. Die Auskunft «frag deinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung» ist hier nicht eine Floskel, sondern eine arbeitsfähige Antwort.

Verantwortung beim Wetten: Was vor und nach der Anmeldung gilt

Wer in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will, geht durch drei Stufen: die Registrierung, die Limiten und die erste Wette. Jede Stufe hat Bedingungen, die im Gesetz und in den Spielregeln stehen und die niemand umgehen kann. Was dabei auffällt: Die Regeln sind nicht symmetrisch. Sie sind streng, weil das Geldspielgesetz streng ist, aber sie sind nicht strafend für diejenigen, die mitspielen wollen.

Registrierung und Identitätsprüfung

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind nicht zugelassen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Diese Bedingungen klingen bürokratisch, sind aber die Folge der Geldspielgesetz-Anforderung, jeden Spieler genau einer Person zuzuordnen. Die Schweiz hat sich für die vollständige Identifizierung entschieden, nicht für anonyme Konten. Die Konsequenz: Die Zahlung erfolgt ausschliesslich auf das Konto des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), eine Auszahlung auf ein Konto eines Dritten ist nicht möglich, und Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Was auf den ersten Blick nach zusätzlichem Aufwand aussieht, ist auf den zweiten Blick der Mechanismus, der die Auszahlung später garantiert.

Limits und Sperren als eigene Verantwortung

Die Limiten werden vom Spielenden selbst gesetzt, nicht von der Aufsicht. Das Gesetz verlangt nur, dass der Veranstalter eine oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust anbietet (Art. 87 VGS). Was genau gesetzt wird, entscheidet der Spielende. Die Aufsicht kontrolliert, dass die Limiten tatsächlich gesetzt werden, nicht welcher Wert gewählt wird.

Die Selbstsperre ist das Gegenstück. Eine produktbezogene Sperre von 1 bis 180 Tagen ist bei Swisslos möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für die unbefristete Sperre entscheidet, wird ins Schweizer Sperrregister eingetragen und ist damit auch von Casinos und vom Online-Casino ausgeschlossen. Das Register ist die einzige Verbindung zwischen den Veranstalterinnen; wer sich bei einer sperren lässt, kann bei einer anderen nicht weiterspielen.

Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen. Eine Sperre bei Swisslos sperrt das Konto bei Betclic nicht; eine Sperre bei Loterie Romande sperrt das Konto bei IviBet nicht. Wer sich selbst schützen will, ist mit der Schweizer Sperre nur dann vollständig geschützt, wenn er auch auf den ausländischen Seiten den Zugang sperrt (was bei den meisten ausländischen Anbietern nur über die Kontolöschung geht).

Werbung, die nicht zielt

Werbung darf in der Schweiz nicht auf Minderjährige oder Ausgeschlossene zielen. Für Minderjährige ist die Teilnahme ausgeschlossen, und die Werbung darf sie auch nicht indirekt ansprechen. Für Ausgeschlossene gilt dasselbe: Sie haben keinen Anspruch auf Gewinne (Art. 45 BGS), und Werbung darf sie nicht zum Weiterspielen animieren. Beide Schweizer Veranstalterinnen setzen diese Regeln über ihre Werbung um, soweit sie von Gespa kontrolliert wird.

Was dabei übersehen wird: Ausländische Werbung im Internet ist für die Gespa nur schwer zu kontrollieren. Die Sperrliste sperrt Domains, nicht Werbung in sozialen Medien. Wer in der Schweiz wettet, sieht Werbung von Anbietern, die nicht bewilligt sind, und muss selbst entscheiden, ob er darauf klickt. Die Werbung, die in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS), wird im Ausland gemacht, und die Aufsicht hat keinen direkten Zugriff darauf.

Wettanbieter im Detail: Bewilligt und unbewilligt

Die folgende Übersicht vergleicht die zehn Anbieter, die für eine Einordnung in der Schweiz relevant sind. Sie sind in zwei Gruppen geteilt: die zwei Schweizer Veranstalterinnen und acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Beurteilung jeder Marke fällt unterschiedlich aus, weil die Ausgangslage unterschiedlich ist.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip durch. Die Bewilligung läuft als Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer anderswo wohnt, kann nur an Verkaufsstellen spielen.

Aktions-Spielguthaben ist bei Swisslos selten, klein und nicht auszahlbar. Die Aktionen, die stattfindet, sind anlassbezogen und zeitlich eng begrenzt. Eine breite Auswahl an «Startguthaben»-Aktionen gibt es nicht; die Bewilligungspflicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS begrenzt das Angebot. Für jemanden, der gezielt nach einer Aktion mit CHF 50 oder mehr sucht, ist Swisslos die falsche Adresse.

Wer bei Swisslos spielt, bekommt dafür ein vollständig reguliertes Umfeld: klare Limiten, eine Selbstsperre mit Registereintrag, vollständige Identitätsprüfung, Auszahlung auf das eigene Bankkonto, und Gewinne unter dem Freibetrag sind steuerfrei. Für regelmässige Wettende, die in der Deutschschweiz wohnen, ist das die einzige Adresse, an der Sportwetten legal sind.

Verdienst: Wer in der Deutschschweiz wohnt und in der Schweiz legal wetten will, kommt an Swisslos nicht vorbei. Die Aktionen sind selten, dafür sind die Regeln vollständig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Lotterie und führt Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport durch. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Online-Konten sind nur für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen möglich.

Aktions-Spielguthaben ist bei der Loterie Romande etwas häufiger als bei Swisslos, gemessen an der Zahl der bewilligten Aktionen. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen für Gratisspiele an die Loterie Romande, gegen 8 für Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» im Winter 2025/26 verteilte CHF 10 Gratisspielguthaben an 7’000 Personen, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und ohne Auszahlbarkeit. Das Format ist typisch: anlassbezogen, klein, nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und zählt 221 Mitarbeitende; Sitz ist Lausanne. Wer in der Westschweiz wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und an den Aktionen teilnehmen, die in den Westschweizer Kantonen stattfinden. Die Spielregeln sind mit Swisslos vergleichbar: Identitätsprüfung, Limiten, Selbstsperre, Auszahlung auf das eigene Bankkonto.

Verdienst: Für Westschweizer Wettende ist die Loterie Romande der einzige vollständig regulierte Zugang zu Sportwetten. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt und die kleine Auswahl an Aktions-Spielguthaben nutzen will, hat hier die einzige Adresse.

Betclic

Betclic ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Im Gegensatz zu bewilligten Anbietern fehlt hier jede Anbindung an Schweizer Schutzsysteme wie das Sperrregister. Ein Zugang kann via Gespa durch DNS-Sperren unterbunden werden.

Wer aus der Schweiz auf Betclic zugreift, sieht Werbung mit Beträgen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Diese Werbung fällt unter Art. 74 Abs. 3 BGS (Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel) und ist in der Schweiz verboten; die Aufsicht hat allerdings nur begrenzte Mittel, gegen ausländische Werbung vorzugehen. Wer auf eine solche Werbung klickt, landet auf einer Seite, die in der Schweiz jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden kann.

Verdienst: Betclic ist in der Schweiz nicht bewilligt und kann nicht empfohlen werden, weil kein Schweizer Schutz greift. Wer dennoch spielt, ist auf das ausländische Vertragsrecht angewiesen, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Sperrregister-Anschluss.

Jackbit

Jackbit ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da eine Schweizer Konzession fehlt, ist das Angebot nicht an das Sperrregister angebunden; die Domains können bei Verstössen durch die Gespa gesperrt werden. Eine Werbung in der Schweiz ist zudem gemäss Art. 74 Abs. 3 BGS unzulässig.

Jackbit wirbt im Ausland mit Kryptowährungs-Zahlungen und ohne vollständige Identitätsprüfung. In der Schweiz sind Auszahlungen nur auf ein Konto des Kontoinhabers erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Diese Bedingungen gelten allerdings nur für bewilligte Anbieter; Jackbit unterliegt ihnen nicht, weil es keine Schweizer Bewilligung hat. Wer bei Jackbit spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

Verdienst: Jackbit ist in der Schweiz nicht bewilligt, und die Spielbedingungen, die Jackbit anbietet, haben in der Schweiz keine Grundlage. Wer aus der Schweiz auf Jackbit zugreift, ist nicht durch das Geldspielgesetz geschützt.

IviBet

IviBet ist ebenfalls ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Hier gelten die gleichen Bedingungen: keine Schweizer Anbindung, kein rechtlicher Schutz und ein Werbeverbot nach Art. 74 Abs. 3 BGS.

IviBet wirbt im Ausland mit Sportwetten und einem Bonus-Programm, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer aus der Schweiz auf IviBet zugreift, sieht eine Seite, die mit Summen wirbt, die bei Swisslos und Loterie Romande nicht vorkommen. Diese Summen sind nicht deshalb höher, weil IviBet grosszügiger ist, sondern weil IviBet die Schweizer Bewilligungspflicht umgeht. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht.

Verdienst: IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung, und die Bonus-Konditionen sind bei uns nicht zulässig. Wer dort spielt, trägt das Risiko selbst, da Schweizer Schutzmechanismen fehlen.

HornetBet

HornetBet ist ohne Schweizer Bewilligung aktiv. Wie bei den übrigen unbewilligten Seiten greifen hier keine Schweizer Schutzmassnahmen. Die Werbung, die Nutzer in der Schweiz sehen, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS unzulässig.

HornetBet unterscheidet sich in der Struktur nicht von den anderen ausländischen Anbietern in dieser Übersicht. Die Lizenz ist im Ausland, der Schutzrahmen ist im Ausland, die Schweizer Aufsicht hat keinen Zugriff. Was HornetBet anbietet, ist in der Schweiz nicht bewilligt; was es an Werbung macht, ist in der Schweiz verboten. Wer aus der Schweiz spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht.

Verdienst: HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Ein Betrieb in der Schweiz ist damit unzulässig; Spieler aus der Schweiz haben keinen rechtlichen Schutz und keine Anlaufstelle bei Streitigkeiten.

Unibet

Unibet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei den in der Liste der ausländischen Anbieter genannten Seiten fehlt die Schweizer Konzession; das Angebot unterliegt nicht der Kontrolle der Gespa.

Unibet wirbt im europäischen Raum mit «Bonus»-Sätzen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. In Märkten wie Deutschland, Schweden oder den Niederlanden ist Unibet reguliert; in der Schweiz ist Unibet nicht reguliert. Wer aus der Schweiz auf Unibet zugreift, sieht eine Seite, die mit der EU-Regulierung wirbt, aber in der Schweiz keine Regulierung geniesst.

Verdienst: Unibet ist in der Schweiz nicht bewilligt, und die Werbung, die Unibet in der Schweiz macht, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer aus der Schweiz spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsweg.

BDMBet

BDMBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie alle unbewilligten Angebote ist BDMBet nicht an das Schweizer System angebunden; eine Werbung ist in der Schweiz unzulässig.

BDMBet unterscheidet sich in der Struktur nicht von den anderen ausländischen Anbietern in dieser Übersicht. Die Lizenz ist im Ausland, der Schutzrahmen ist im Ausland, die Schweizer Aufsicht hat keinen Zugriff. Was BDMBet anbietet, ist in der Schweiz nicht bewilligt; was es an Werbung macht, ist in der Schweiz verboten.

Verdienst: BDMBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wer sich für das Angebot entscheidet, agiert ausserhalb der gesetzlichen Schutzbereiche, da keine Schweizer Konzession vorliegt.

DirectionBet

DirectionBet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Auch hier fehlt der Schweizer Rechtsrahmen; das Werbeverbot nach Art. 74 Abs. 3 BGS bleibt bestehen.

DirectionBet wirbt im Ausland mit Sportwetten und einem Bonus-Programm, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer aus der Schweiz auf DirectionBet zugreift, sieht eine Seite, die mit Summen wirbt, die bei Swisslos und Loterie Romande nicht vorkommen. Diese Summen sind nicht deshalb höher, weil DirectionBet grosszügiger ist, sondern weil DirectionBet die Schweizer Bewilligungspflicht umgeht.

Verdienst: DirectionBet ist in der Schweiz nicht bewilligt, und die Bonus-Bedingungen, die DirectionBet anbietet, sind in der Schweiz nicht zulässig.

BillyBets

BillyBets ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Das Fehlen einer Schweizer Konzession bedeutet, dass kein Schutz durch das Geldspielgesetz gegeben ist.

BillyBets wirbt im Ausland mit Sportwetten und einem Bonus-Programm, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer aus der Schweiz auf BillyBets zugreift, sieht eine Seite, die mit Summen wirbt, die bei Swisslos und Loterie Romande nicht vorkommen. Diese Summen sind nicht deshalb höher, weil BillyBets grosszügiger ist, sondern weil BillyBets die Schweizer Bewilligungspflicht umgeht.

Verdienst: BillyBets ist in der Schweiz nicht bewilligt, und die Bonus-Bedingungen, die BillyBets anbietet, sind in der Schweiz nicht zulässig.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Gratis-Startguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?

Ja, aber klein und selten. Swisslos und Loterie Romande bieten gelegentlich Gratisspielguthaben im Rahmen von Aktionen, die von der Gespa bewilligt sind. Die Beträge liegen typischerweise bei CHF 10 und sind an Bedingungen geknüpft: Frist, Aktionszeitraum, Einsatzteil. Was es in der Schweiz nicht gibt, sind die hohen «Bonus»-Beträge, die ausländische Anbieter bewerben.

Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?

Die beiden Schweizer Veranstalterinnen brauchen für jedes Gratisspiel nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beide sind Non-Profit-Organisationen, deren Reingewinn in die AHW und in öffentliche Zwecke der Kantone fliesst. Ein aggressives Bonus-Programm ist mit dieser Struktur nicht vereinbar.

Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?

Nein, Aktions-Spielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos und Loterie Romande wird das Guthaben aus Aktionen auf das Wallet geschrieben und verfällt nach Fristablauf, wenn es nicht für Wetten eingesetzt wird. Gekauftes Spielguthaben kann auf das eigene Bankkonto überwiesen werden, allerdings nur bis zu zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.

Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?

Der Einsatz wird in der Regel nicht ausbezahlt; was auf dem Wallet landet, ist der Nettogewinn mal Quote. Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Marktform Gratisspielguthaben ohne Einsatzrückerstattung, der nominelle Aktionsbetrag bleibt also auf dem Wallet gebunden. Gewinne bis CHF 1’000 werden dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bankkonto überwiesen (3 Arbeitstage bei bekannter Zahlungsverbindung).

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die Spielregeln von Swisslos diese Karenzzeit vorsehen, gesetzlich wären 24 Stunden möglich. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind Selbstschutz, nicht von der Aufsicht gesetzt.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?

Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und keine Schweizer Aufsicht. Die Gewinne fallen je nach Kanton in eine andere Steuerbehandlung; Thurgau besteuert ausländische Grossspielgewinne voll. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekomanien per DNS sperren; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»