Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und was das für Tippende bedeutet
Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten und gegen die Spielregeln Sporttip 4.2.

Wer in der Schweiz nach einem «Wettbüro» sucht, landet schneller bei einer Rechtsfrage als bei einer Auswahl. Das Geldspielgesetz lässt nur zwei Veranstalter zu, und beide decken je ihre Sprachregion ab. Was als Online-Wettbüro funktioniert, ist in dieser Logik kein Wettbewerb vieler Marken, sondern die Konsequenz einer bewusst engen Bewilligungspolitik. Dieser Text folgt diesen Konsequenzen: was die Rechtslage einer tippenden Person tatsächlich erlaubt, wo der Spielerschutz eingreift, welche Sportarten überhaupt im Programm stehen dürfen, wie eine Quote rechnerisch funktioniert – und wie die wenigen verbleibenden Anbieter im direkten Vergleich abschneiden.
Rechtliche Lage: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf
Die Rechtslage zu Sportwetten in der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Eine Online-Sportwette ist ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e BGS) und braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Beide gelten ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS) – eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, die aus dem Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021 hervorgegangen ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Die Kantone haben die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und Loterie Romande mit Jouez Sport für die Romandie. Eine dritte Konzession ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wer in der Schweiz ein «Wettbüro» im Sinn einer privaten Wettannahmestelle betreibt, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Wer als Spieler bei einem nicht bewilligten Anbieter tippt, begeht keine Straftat, hat aber keinen Schutz und keine Handhabe bei Streit.
Was folgt daraus konkret? Wer in der Schweiz wettet, hat nur diese beiden Plattformen zur Verfügung, jeweils beschränkt auf das Vertragsgebiet. Wer im Aargau wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen, aber nicht bei Loterie Romande; wer im Kanton Genf wohnt, ist umgekehrt bei Jouez Sport zu Hause und hat über Swisslos keinen Online-Zugang. Eine Person aus Zürich kann in einer Westschweizer Annahmestelle vor Ort spielen – ein Online-Konto dort wird aber nicht eröffnet. Die Geographic prägt das Angebot stärker als jeder Marketing-Vergleich.
Die Gespa und die Sperrliste
Die Gespa führt keine Liste «der bewilligten Buchmacher», weil es nur zwei gibt. Sie veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 1–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wird eine ausländische Plattform gesperrt, taucht sie oft unter neuem Namen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping» und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste.
Für eine tippende Person heisst das: Ein ausländisches «Wettbüro» ist in der Schweiz erreichbar, solange seine Adresse noch nicht erfasst ist – aber mit der Erwartung, dass die Seite morgen vom Netz genommen werden kann. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, die im Register greift, keine Auszahlungsgarantie, keinen Anspruch auf eine Eskalation über die Gespa. Wer aus dem Ausland spielt, nimmt diese Bedingungen bewusst in Kauf – die Werbung der Plattformen suggeriert oft das Gegenteil.
Werbung, Boni, Verbotenes
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit bis zu CHF 500’000 gebüsst werden (Art. 131 BGS). Wer eine Plattform ohne Bewilligung öffentlich bewirbt, macht sich strafbar. Eine «Gratiswette» oder ein Bonus ohne Einwilligung der Gespa ist nach Art. 39 Abs. 2 BGS unzulässig: Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Promotion sieht, die nicht von einem der beiden Veranstalter stammt, sollte davon ausgehen, dass sie in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und was sie konkret auslösen
Spielerschutz im Schweizer Sportwetten-Pflichtenheft ist kein Zusatz, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport online spielen will, durchläuft eine Folge von Pflichten, die bereits vor der ersten Wette greifen.

Wer online ein Konto eröffnen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Wer minderjährig ist, wird abgewiesen; wer im falschen Vertragsgebiet wohnt, auch. Loterie Romande legt die Hürden analog.
Die praktische Konsequenz: Eine Familie, in der der Junior am elterlichen Laptop «mal schnell» tippt, ist im Spielregelwerk bereits am Rand einer Straftat. Die Plattformen kennen die Identität des Kontoinhabers, nicht die Person, die gerade klickt. Eine Wette, die unter falschem Namen läuft, ist nach Art. 45 BGS ohne Anspruch auf Rückzahlung – wer wettet, muss volljährig sein und das Konto muss auf die eigene Identität lauten.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999; für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person nach einer Pechsträhne das Limit im Affekt hochsetzt und weiter verliert. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Das Gesetz (Art. 33 VGS) gibt den Organisatoren einen Mindeststandard vor: mindestens ein Höchstwert für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste. Swisslos und Loterie Romande gehen weiter und verlangen alle drei Perioden gleichzeitig. Was im Marketing oft als «freiwillig» beschrieben wird, ist faktisch obligatorisch, weil ohne gesetzte Limiten keine Wette angenommen wird. Wer das System umgehen will, hat schlechte Karten – die Software lässt keine Wette zu, solange kein Limit hinterlegt ist.
Spielsperre und Selbstunterbrechung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal eine Sperre ausgesprochen hat, kommt während der Frist nicht hinein; wer eine unbefristete Sperre wählt, kommt ohne Befristung und Begleitung durch eine Fachstelle gar nicht mehr hinein.
Die praktische Folge: Eine Sperre wirkt über die einschichtige Plattform hinaus. Wer bei Swisslos eine unbefristete Sperre setzt, kann am nächsten Morgen trotzdem in einer Westschweizer Annahmestelle spielen – es sei denn, die Sperre wird im Register geführt und die Verkaufsstelle fragt den Ausweis ab. Die Wirkung ist also so stark wie die Disziplin aller Annahmestellen, die Person tatsächlich abzuweisen.
Testkäufe 2025: Wo der Schutz schwächelt
Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen Testkäufe mit minderjährigen Personen durchgeführt. 47,5 % der Testkäufe waren erfolgreich – die Sportwette wurde verkauft. Das ist kein Versagen des Online-Schutzes; es zeigt, dass der Schutz an der Verkaufsstelle vom Personal abhängt und nicht technisch erzwungen werden kann. Wer als Erwachsener mit einem Jugendlichen zusammenlebt: Deren Online-Konto ist gesperrt, ihre Verkaufsstelle nicht. Eine Verkaufsstelle in der Nachbarschaft kann also durchaus zur Quelle für Minderjährigen-Wetten werden, ohne dass die Plattform davon weiss.
Sportarten und Wettbewerbe: Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version vom 10.09.2026. Was nicht auf der Liste steht, darf in der Schweiz nicht angeboten werden. Die Liste ist kein Vorschlag, sondern die Bewilligungsgrundlage – jede Wette ausserhalb dieser Liste macht das Angebot formell unzulässig.
Was die Liste enthält
Im Zentrum stehen Fussball und Eishockey; Tennis, Handball, Basketball und Radsport sind vertreten; Pferderennen ist bewilligt; Formel 1 und MotoGP sind vertreten. Bei Fussball sind grosse europäische Ligen, internationale Wettbewerbe und Nationalmannschafts-Runde enthalten. Qualifikations-Runden nur, wenn sie gelistet sind; Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglisten-Wetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Was die Liste nicht enthält: Eckball-Wetten, Karten-Wetten und eine Esports-Sektion. Wer auf Eckbälle tippen will, kann das bei Swisslos nicht – die Wette würde nicht angenommen.
Was folgt daraus für eine Fussball-WM 2026 oder eine EM 2028? Die Austragungen selbst stehen auf der Liste, die Spielformen ebenso. Wer auf den Ausgang einer Vorrunden-Partie wetten will, kann das – wer auf den ersten Eckball-Spielhand in einem konkreten Spiel wetten will, hat im Schweizer Markt keine legale Plattform dafür. Die Marktbreite ist eingegrenzt, nicht ausgereizt.
Was nicht gewettet werden darf
Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in der Schweiz unzulässig – unabhängig von der Plattform. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Trainingsläufe sind keine bewilligten Wettereignisse, selbst wenn die Sportart ansonsten auf der Liste steht. Die Gespa-Liste ist abschliessend; jede Erweiterung bedarf einer Bewilligung.
Live-Wetten und Cash-Out
Live-Wetten sind erlaubt, vor und während des Spiels – das BGS kennt keine pauschale Sperre einzelner Live-Märkte. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird – wer tippt, ohne den Stream zu sehen, tippt trotzdem real. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer nach dem Pfiff tippt, gewinnt nie.
Cash-Out selbst ist nicht gesetzlich reguliert. Swisslos bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Was folgt: Cash-Out ist eine Risiko-Absicherung des Veranstalters, nicht der tippenden Person – der Preis dafür ist der tiefere Betrag im Vergleich zum Ausharren.
Funktionsweise: Wie eine Quote entsteht und was sie kostet
Eine Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.10 ergibt sich ein Wettgewinn von CHF 21, der Netto-Gewinn (nach Abzug des Einsatzes) CHF 11. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote – vier Tipps mit Quoten 1.80, 2.00, 1.90 und 1.70 ergeben eine Gesamtquote von 1.80 × 2.00 × 1.90 × 1.70 = 11’628, der Einsatz CHF 10 wird im Erfolgsfall mit CHF 116.28 brutto (CHF 106.28 netto) ausgezahlt. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – aus 11.6280 wird das 1.1628, was bei der Auszahlung als 5 Rappen unter dem exakten Wert liegt. Klein, aber systematisch: bei häufigem Tippen schlucken die 5-Rappen-Schritte einen Teil des Gewinns.
Die Marge: Was die Quote vom fairen Preis unterscheidet
Eine Quote ist nie der faire Preis eines Ausgangs. Bei einem fairen Münzwurf (Kopf oder Zahl, je 50 %) wäre die faire Quote 2.00 auf jeden Ausgang. Ein Buchmacher, der beide Ausgänge mit Quote 1.90 anbietet, zahlt im Erfolgsfall weniger aus als der faire Preis – die Differenz ist die Marge. Die Marge eines Marktes ist die Quote, die der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken einbehält.
Ein illustratives Rechenbeispiel: An einem Zweiwege-Markt stehen beide Ausgänge bei Quote 1.90. Der Anteil der Einsätze, der im Erfolgsfall zurückbezahlt wird, beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95 oder 95 % – und 5 % sind der Anteil, den der Veranstalter im Schnitt einbehält. Die Marge liegt damit je nach Ausgang der impliziten Wahrscheinlichkeiten irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich; bei diesem Beispiel symmetrischer Quoten errechnet sich ein negativer Erwartungswert, der umso deutlicher ausfällt, je näher die impliziten Wahrscheinlichkeiten an 50/50 liegen. Wer auf einer Quote von 1.5/2.5 tippt, sieht eine implizite Wahrscheinlichkeit von 67 %/40 % auf Seiten des Veranstalters – addiert ergibt das 107 %, der Buchmacher behält 7 %. Der Spielraum ist also da, und er ist nicht klein.
Was folgt für eine tippende Person? Eine Quote ist nie der faire Preis. Der Unterschied zwischen Quote und fairem Preis ist die Marge, und sie gehört dem Veranstalter. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Margen – vier Auswahlen mit je 5 % Marge ergeben eine kombinierte Marge, die deutlich über 5 % liegt, weil sich die Margen nicht linear addieren. Wer oft Kombiwetten spielt, gibt einen grösseren Anteil seines Einsatzes an den Veranstalter ab als bei Einzelwetten. Der Kombiboost, der einen Teil des Nettogewinns erhöht, ändert daran nichts – er erhöht den Gewinn im Erfolgsfall, er senkt nicht die Marge des Marktes.
Limits und Kappen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Wette auf eine Voraussage mit Quote von 0.13 (also klar ausserhalb des üblichen Bereichs) wird mit Quote 1.00 gewertet – die Person verliert den Einsatz und hat keinen Anspruch auf eine Auszahlung.
Was folgt für High-Roller? Die Limite von CHF 1’000 pro Wette ist hart. Wer höhere Einsätze platzieren will, muss auf Systemwetten ausweichen, deren Auflage CHF 10’000 beträgt – was wiederum an die Spielregeln gebunden ist. Eine ausländische Plattform hat solche Limiten nicht; dort sind sechsstellige Einsätze auf einzelne Spiele Standard. Die Schweizer Plattformen sind konsequent auf das mittlere und kleinere Engagement zugeschnitten. Wer High-Roller ist, hat im Inland keine legale Plattform.
Anbieter im Vergleich: Wer was anbietet
Die Liste der in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Veranstalter umfasst zwei Namen. Der Vergleich fällt entsprechend kurz aus, aber er fällt aus. Die folgenden Begriffe beschreiben beide Produkte, ihre Rahmenbedingungen und die Konsequenzen für eine tippende Person. Acht weitere Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind zum Vergleich aufgeführt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – ihre Bewertung erfolgt unter den Bedingungen, die im vorherigen Abschnitt dargelegt sind.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Gespa-Bewilligung (BGS SR 935.51) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Gespa-Bewilligung (BGS SR 935.51) |
| BassBet | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| 1Bet | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| BetLabel | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| N1 Bet | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| Cloudbet | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| Bettilt | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| 20Bet | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
| Betwinner | Nein | Lizenz gemäss eigenen Angaben nicht etabliert; keine Gespa-Bewilligung |
Swisslos Sporttip
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer bei Sporttip online wettet, durchläuft die Identitätsprüfung über Ausweis-Upload und Adressabgleich, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, kann zusätzlich eine Einzahlungslimite setzen und kann eine Spielsperre für 1 bis 180 Tage produktbezogen oder eine registrierte unbefristete Sperre wählen. Die Einsätze reichen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out ist online verfügbar als vollständiges Cash-Out; die Quote wird vom Veranstalter bestimmt und steht nicht für jeden Markt zur Verfügung. Der Kombiboost ist online verfügbar und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auszahlungen gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; in 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Reingewinn 2025 betrug CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. für kantonale Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. – ein Rückgang gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Was folgt für eine tippende Person: Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat Zugang zu einem vollständig regulierten Angebot mit harten Spielregeln, klarer Aufsicht und Schweizer Steuersicherheit. Die Kehrseite ist die fehlende Auswahl: Wer eine andere Plattform erwartet, findet sie nicht, und wer höhere Limits oder mehr Märkte sucht, hat im Inland keine legale Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und zählt 221 Beschäftigte, Hauptsitz ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Das Produkt heisst Jouez Sport und folgt den gleichen Regeln wie Sporttip, weil das BGS und die Gespa-Aufgehörige für beide Veranstalter identisch gelten.
Für eine tippende Person in der Romandie bedeutet Jouez Sport das gleiche Schutzregime wie Sporttip in der Deutschschweiz: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre, CHF-Limiten, Schweizer oder Liechtensteiner Bankkonto für Auszahlungen. Der Unterschied liegt in der Marktgeografie: Wer in Genf wohnt, hat keine Online-Konto-Möglichkeit bei Swisslos, und umgekehrt. An einer Verkaufsstelle kann eine Person aus Zürich in einer Romandie-Annahmestelle spielen, solange die Person volljährig ist und die Sperre im Register keine Rolle spielt – die Sperre gilt schweizweit. Wer zwischen den Regionen wechselt, behält die Spielsperre; wer zwischen den Veranstaltern wechseln will, hat im Inland keine Online-Adresse.
Acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BassBet, 1Bet, BetLabel, N1 Bet, Cloudbet, Bettilt, 20Bet und Betwinner tragen nach eigenen Angaben Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen – Curaçao oder andere – die in der Schweiz keine Wirkung haben (Art. 4 BGS). Keiner dieser Anbieter ist mit dem Schweizer Ausschlusssystem verbunden, keiner ist über die Gespa erreichbar, und für keine dieser Plattformen besteht im Streitfall ein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden; die Sperrung trifft Schweizer Internetanbieter, nicht die Plattformen direkt.
Was folgt für Schweizer Spielende? Wer dort einzahlt, nimmt drei Dinge bewusst in Kauf: Das Geld kann morgen nicht mehr ausgezahlt werden, weil die Seite weg ist; die Seite kann heute noch offen sein, aber ihre Bedingungen sind nicht von einer Schweizer Aufsicht kontrolliert; und die Gewinne sind je nach Kanton steuerlich anders zu behandeln – der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen der Plattform seiner Sprachregion oder dem Weg ins Ausland mit allen Konsequenzen, die dieser Weg mit sich bringt. Diese Plattformen werben aktiv im Schweizer Markt und versprechen oft das, was die Schweizer Plattformen nicht halten können – höhere Limits, mehr Märkte, grössere Boni. Sie halten Inhalt mit unklarem Schutzprofil.
Auszahlungen, Steuern und das, was eine tippende Person wissen sollte
Gehalt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden bei Sporttip automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto der spielenden Person überwiesen. Auszahlungen sind in Schweizer Franken, gehen auf ein Konto im eigenen Namen und sind nach Schweizer Recht gegenüber anonymen oder Krypto-Auszahlungen klar abgegrenzt. Es gibt keinen Schweizer Bonus auf das, was die Plattform selbst Standard nennt – Standardauszahlung dauert, was sie dauert.
Steuern
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb der konkrete Betrag «je nach Kanton» anders liegen kann. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wette – Einsatz CHF 20, Quote 2.50, Gewinn CHF 50 – bewegt sich tief unter jeder Schwelle, weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an.
Gewinne ausländischer Plattformen kennen keine Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis anders zu behandeln. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und auf einer Offshore-Plattform spielt, sollte das Ergebnis in der Steuererklärung deklarieren; die Auskunft einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung schafft Klarheit über den eigenen Fall. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz – kein Prozent, das beim Tipp abgezogen wird. Was eine tippende Person vom Einsatz zahlt, ist die Marge des Marktes, nicht eine staatliche Steuer.
Verjährung und Anspruch
Wer bei Sporttip einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Anspruch – der Betrag fällt an den Swisslos-Zweck. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer nach sechs Monaten noch nicht nachgefragt hat, hat Pech gehabt; wer nach zehn Tagen keine Einsprache eingelegt hat, hat formal verloren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?
Ein Wettbüro im klassischen Verständnis ist eine Wettannahmestelle mit Schalter, Wettschein und persönlicher Beratung. In der Schweiz heissen die offiziellen Annahmestellen Verkaufsstellen und gehören zu Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport). Das Online-Angebot läuft über dieselben beiden Veranstalter; private Wettbüros ohne Bewilligung sind nach Art. 130 BGS strafbar. Das Wettangebot folgt der Gespa-Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – die Liste ist abschliessend.
Wie funktioniert das Wetten an einer Verkaufsstelle im Vergleich zum Online-Konto?
An der Verkaufsstelle wird der Wettschein mit den Voraussagen ausgefüllt und am Schalter abgegeben, die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Wettscheins. Online läuft der gleiche Vorgang am Bildschirm oder in der App, mit identischen Spielregeln. Eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Beide Wege erfordern ein Konto mit hinterlegten Verlustlimiten; Cash-Out steht nur online zur Verfügung. Der Schutzrahmen ist identisch.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?
Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 und eine Gespa-Bewilligung. Private Wettbüros ohne eine dieser beiden Bewilligungen gibt es rechtlich nicht – ihre Eröffnung ist nach Art. 130 BGS eine Straftat. Ausländische Buchmacher mit Lizenzen aus anderen Ländern haben in der Schweiz keine Wirkung, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer in der Schweiz wettet, hat genau diese zwei Optionen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote – bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.10 sind das CHF 21 (CHF 1). Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; das ist die vom Veranstalter festgelegte Rundungsregel und liegt bei kleinen Beträgen unter dem exakten Wert. Der Gewinn verfällt nach 26 Wochen ohne Folgebinsprache.
Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?
Sportwetten sind ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige sind nach Art. 38 BGS und nach den Sporttip-Spielregeln ausgeschlossen. Online-Konten werden nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnet (Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein bei Swisslos; Romandie bei Loterie Romande). Die Identität wird per Ausweis-Upload und Adressabgleich geprüft; pro Person ist nur ein Konto zulässig. Wer im falschen Vertragsgebiet wohnt, kann dort kein Online-Konto eröffnen.
Welche Limiten müssen vor der ersten Online-Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Wette bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahre CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann für 1 bis 180 Tage produktbezogen gesetzt werden, eine unbefristete Spielsperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Die Spielsperre wird durch keine andere Plattform aufgehoben; sie ist während der Frist unantastbar.
Vergleich – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
