Wettseiten im Vergleich: was die Schweiz von den zwei erlaubten Veranstaltern tatsächlich bekommt

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip.

Ein Schachbrett steht mitten in einer Partie auf einem Tisch, daneben ein Glas Wasser.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

In der Schweiz ist die Ausgangslage eines Wettseiten-Vergleichs eine andere als in praktisch jedem anderen Markt. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und sie teilen sich das Land nach Sprachregion auf. Wer «die besten Wettseiten 2026» sucht, sucht darum nicht eine breite Auswahl unter zwanzig Marken, sondern die Frage, wie sich die zwei erlaubten Anbieter in den wenigen Punkten unterscheiden, in denen sie sich überhaupt unterscheiden lassen: Einsatzgrenzen, Quote, Livewetten, Cash-Out, Auszahlung und Spielerschutz. Ausländische Seiten kommen in jedem seriösen Schweizer Vergleich vor, aber nur am Rand, mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass sie über keine Schweizer Bewilligung verfügen.

Was hier folgt, ist diese Gegenüberstellung. Sie beginnt dort, wo die Werbung am lautesten ist, beim Bonus und seinen Bedingungen, weil sich dort am schnellsten zeigt, was ein Angebot den Spielenden tatsächlich kostet. Dann kommen die zwei erlaubten Veranstalter Seite an Seite, das rechtliche Gerüst, in dem sie stehen, und schliesslich der Spielerschutz, der in der Schweiz nicht App-Einstellung, sondern Aufsichtspflicht ist. Eine ausführliche FAQ am Schluss fasst die sechs Punkte zusammen, die am häufigsten gestellt werden.

Boni und Gratiswetten: warum Aktionen bei Schweizer Veranstaltern klein ausfallen

Wer einen Wettseiten-Vergleich öffnet, erwartet eine Liste mit «bis zu 200 % Bonus» und «risikofreien Wetten». In der Schweiz ist diese Erwartung verkehrt. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben und Freispiele die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der sich Promotionen hier bewegen: wenige, einzeln bewilligte Aktionen, keine Dauerfeuer-Kampagnen wie auf dem europäischen Markt.

Die Folge sind drei Beobachtungen, die für jeden Vergleich gelten.

Erstens zählt die Bedingung, nicht der Betrag. Bei Sporttip hebt der Kombiboost den Nettogewinn einer Kombiwette um fünf Prozent bei vier Voraussagen, um 20 Prozent bei sieben, um 40 Prozent bei zehn und um 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Voraussetzung in jedem Fall: mindestens vier Tipps mit Einzelquote von je 1.50 oder höher, online gespielt, Prematch, Live oder als Systemwette. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und gilt pro Wettenden nur einmal pro Aktion. Wer schon vorher mit dem Wetten aufhört, lässt den Mehrwert liegen. Wer mitten in der Aktion aussteigt, weil eines der vier Ereignisse verloren geht, hat überhaupt nichts bekommen, weil der Boost nur auf den Nettogewinn einer vollständig gewonnenen Kombiwette gezahlt wird.

Zweitens gibt es bei Sporttip zusätzlich Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Prematch-Einzelwetten, beide ebenfalls pro Person nur einmal nutzbar und in Höhe und Einsatz gedeckelt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine mechanische Bedingung, die im Alltag leicht übersehen wird: wer einen Profitboost annimmt und die Wette vor Spielende verkauft, hat den Boost nicht bekommen.

Drittens fehlt das, was auf ausländischen Seiten als «Bonus ohne Einzahlung» beworben wird, in der Schweiz praktisch vollständig. Das ist keine Marketing-Zurückhaltung, sondern Aufsichtsrecht: Gratisspielguthaben brauchen eine Bewilligung, und eine pauschale Aktion «für alle neuen Konten» ist mit den Anforderungen an Spielerschutz und Identitätsprüfung schwer vereinbar.

Für den Vergleich heisst das: Wer nach «Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung» sucht, sucht etwas, das in der Schweiz kaum statt im Ausland stattfindet. Die Frage ist dann nicht, welcher Anbieter am meisten schenkt, sondern welcher Anbieter überhaupt mit einer Schweizer Bewilligung arbeitet. Die beiden folgenden Abschnitte zu Sporttip und Jouez Sport zeigen, was die Bedingungen im Alltag bedeuten.

Ranking der Wettseiten: zwei Bewilligungen, zwei Angebote, viele Parallelen

Ein Ranking mit zehn Plätzen ist in der Schweiz eine Formalie. Es gibt nur zwei Plätze zu vergeben. Wer den Vergleich trotzdem in eine Tabelle zwingt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Reihenfolge weniger über die Marken aussagt als über die Kriterien, nach denen sie sortiert werden.

Anbieter Bewilligung Veranstalter und Sitz Zahlungsweg (Auszahlung)
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; PostFinance Pay; Wallet auf Verkaufsstelle
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne Schweizer Bankkonto; Westschweizer Verkaufsstellen
IviBet, FortuneJack, BetAlright, GG Bet, Unibet, X3Bet, PowBet, BetFury ohne Schweizer Bewilligung ausländische Anbieter mit Lizenz im Ausland, ohne Geltung in der Schweiz vom Anbieter festgelegt, keine Schweizer Aufsicht

Die Sortierung der Tabelle folgt dem rechtlichen Status, nicht der Beliebtheit. Das ist hier die einzige Reihenfolge, die eine sachliche Aussage hat: oben stehen die beiden Marken, die in der Schweiz tatsächlich spielen dürfen, unten die Marken, die zwar im Internet zu finden sind, aber keine Schweizer Aufsicht geniessen. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ohne Spielsperre-Anschluss, ohne Schweizer Rekursmöglichkeit und mit dem Risiko, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt, was faktisch den Zugang aus dem Schweizer Netz sperrt.

Sporttip (Swisslos) – was den deutschsprachigen Standard setzt

Sporttip ist das Produkt von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Der Anbieter veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sitz des Veranstalters ist Basel. Wer in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH wohnt, dazu im Tessin oder in Liechtenstein, kann ein Online-Konto suchen. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, ist bei Sporttip nicht zugelassen; dort ist Jouez Sport zuständig.

Die Einsatzgrenzen sind eng definiert: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Grössenordnung ist Alltagstauglich: Mit dem Höchsteinsatz von CHF 1’000 lässt sich keine High-Roller-Strategie verfolgen, dafür aber ein kontrollierter Bankroll-Aufbau, und genau das ist die Logik der Schweizer Regulierung.

Livewetten laufen bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schikane, sondern eine Folge der fehlenden Video-Synchronisation: weil Swisslos nicht in jedem Fall das tatsächliche Spielgeschehen in Echtzeit kennt, schützt sich der Anbieter gegen Wetten, die nach dem Ausgang platziert werden.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag ist niedriger als der mögliche Vollgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten, und die Funktion ist im Wettprogramm nur sichtbar, wenn sie auch verfügbar ist.

Auszahlung und Zahlungsweg: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden überwiesen. Das Wallet selbst lässt sich per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance-App oder per Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Pro 365 Tage sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann Swisslos eine Kommission von drei Prozent belasten. Die Bearbeitung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Für die Sortierung im Vergleich bedeutet das: Sporttip ist nicht der «beste» Anbieter, weil er Sportarten oder Quoten besser anbietet, sondern weil er im deutschsprachigen Vertragsgebiet der einzige Anbieter mit Schweizer Aufsicht ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er innerhalb der Schweizer Regeln wetten will.

Jouez Sport (Loterie Romande) – das Gegenstück für die Romandie

Jouez Sport ist das Gegenstück zu Sporttip für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt den Anbieter, unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in Genf, Lausanne, Freiburg, Neuenburg, im Wallis oder im Jura wohnt, kann ein Online-Konto bei Jouez Sport führen; für die Deutschschweiz ist dieser Anbieter nicht zugänglich.

Die Spielregeln von Jouez Sport sind im Aufbau mit Sporttip vergleichbar, weil beide Veranstalter unter demselben Geldspielgesetz stehen. Das bedeutet: ebenfalls eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettmärkte, ebenfalls Identitätsprüfung bei Registrierung, ebenfalls obligatorische Verlustlimiten vor der ersten Wette. Die Unterschiede liegen im operativen Detail, also bei den Einsatzgrenzen, beim Cash-Out und beim Zahlungsweg, sowie bei der Frage, welche Promotionen je Veranstalter von der Gespa bewilligt sind.

Für Promotionen, Cash-Out und Livewetten bei Jouez Sport sind die entsprechenden Stellen im Schweizer Geldspielgesetz identisch geregelt, und die Loterie Romande publiziert die operativen Bedingungen auf ihrer eigenen Seite.

Die Sortierung in der Vergleichstabelle gegenüber Sporttip ist darum weniger eine Wertungsfrage als eine Verfügbarkeitsfrage: Wer in der Romandie wohnt, spielt bei Jouez Sport; wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Sporttip; niemand kann nach Schweizer Recht «frei» zwischen beiden wechseln, ohne umzuziehen.

Ausländische Wettseiten – warum sie in der Tabelle stehen, aber nicht im Spielbudget

Die übrigen acht Marken in der Vergleichstabelle, IviBet, FortuneJack, BetAlright, GG Bet, Unibet, X3Bet, PowBet und BetFury, haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Kanada (Tobique) oder einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt damit ohne Spielsperre-Anschluss, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rekurs. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internet-provider sperren sie auf DNS-Ebene, und die Liste wird laufend erneuert, weil gesperrte Domains unter neuen Adressen wieder auftauchen.

Für den Vergleich heisst das: Die acht Marken stehen in der Tabelle, damit ein Leser, der sie im Internet findet, sieht, dass sie keine Schweizer Bewilligung haben und dass die «Lizenz» eines ausländischen Regulators in der Schweiz kein Schutz ist. Sie stehen dort nicht, damit sie als Alternative empfohlen werden. Die Konsequenz eines Wechsels zu einem dieser Anbieter ist klar: kein Zugriff auf das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Handhabe bei Streit. Wer dennoch spielt, sollte sich bewusst sein, dass er die Schweizer Spielerschutz-Instrumente verliert, die bei Sporttip und Jouez Sport automatisch mitlaufen.

Die Werbung für diese Anbieter richtet sich in der Schweiz per Definition an Personen, die das Angebot in der Schweiz gar nicht nutzen dürfen. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 strafbar. Wer einen Link auf einer Schweizer Website sieht, sieht eine Grenzüberschreitung; das ist Information, keine Empfehlung.

Grundlagen eines Vergleichs: nach welchen Kriterien sich Wettseiten vergleichen lassen

Bevor ein Vergleich sinnvoll wird, müssen die Kriterien feststehen, nach denen verglichen wird. In der Schweiz fallen viele Kriterien weg, die auf anderen Märkten den Vergleich tragen, weil die Zahl der zugelassenen Anbieter zwei beträgt und alle übrigen denselben rechtlichen Status haben. Übrig bleiben vor allem sechs Achsen.

Ruderboote liegen am hölzernen Steg eines Sees, über dem Wasser hängt feiner Morgendunst.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Quote selbst, genauer die Marge, die der Anbieter im Preis einkalkuliert, ist die erste Achse. Eine Wette zu Quote 1.90 auf eine Seite mit einem Markt von zwei Ausgängen und identischen Preisen liefert beim Eintreten in genau einem der beiden Fälle den Einsatz zurück plus 90 Prozent Gewinn. Das klingt fair, ist es aber nicht: In den anderen Fällen geht der Einsatz verloren. Über alle Wetten auf diesen Markt gerechnet, zahlt der Anbieter nur 95 Prozent der Einsätze als Gewinne aus. Die restlichen fünf Prozent sind die Marge, und sie ist auf jeder Seite des Marktes dieselbe. Wer auf einer ausländischen Plattform Quoten von 1.95 sieht, sieht dort in der Regel eine Marge von etwa 2,5 Prozent, und der Vergleich über die Marge ist unabhängig von der einzelnen Quote immer der direkte Weg, den Preis eines Marktes zu beurteilen.

Die Einsatzgrenze ist die zweite Achse. Sporttip setzt hier CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette; bei ausländischen Anbietern liegt die Grenze oft weit höher. Die Schweizer Grenze ist keine Schwäche des Angebots, sondern Ausdruck des regulatorischen Rahmens: Grossspiele sollen nicht zur Hochrisiko-Anlage werden, und die Limite sorgt dafür, dass der maximale Verlust pro Wette begrenzt bleibt.

Livewetten bilden die dritte Achse. Beide Schweizer Veranstalter bieten sie an, Sporttip mit der ausdrücklichen Regelung, dass eine Wette auch dann zählt, wenn das Ereignis nicht live übertragen wird, und dass Wetten nach dem Ausgang oder in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 gewertet werden. Ausländische Anbieter werben mit «Live-Streaming in HD» und «über 100 Märkte pro Spiel», was im Schweizer Vergleich irrelevant ist, weil der Zugang zur Plattform hier nicht erlaubt ist.

Cash-Out ist die vierte Achse. Bei Sporttip ist es eine vollständige vorzeitige Auszahlung ohne Teiloption, der Betrag ist niedriger als der mögliche Vollgewinn, und die Funktion ist nicht für jeden Markt garantiert. Bei ausländischen Anbietern ist Cash-Out oft teilweise verfügbar und zu beliebigen Zeitpunkten, was die Mechanik verändert, aber innerhalb der Schweizer Regeln keine Alternative hat.

Auszahlung und Zahlungsweg sind die fünfte Achse. Bei Swisslos geht die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, mit zwei Gratis-Auszahlungen pro 365 Tage, danach drei Prozent Kommission, fünf bis zehn Arbeitstage Bearbeitung. Kryptowährungen, E-Wallets und internationale Überweisungen, die auf ausländischen Plattformen üblich sind, sind hier kein Thema, weil das Geldspielgesetz Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen erlaubt (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Der Spielerschutz ist die sechste Achse und in der Schweiz die wichtigste: Verlustlimiten, Pausen, Spielsperre und das schweizweite Sperrregister sind Aufsichtspflicht, nicht App-Einstellung. Ausführlich behandelt wird das im Abschnitt «Spielerschutz: was die Schweizer Veranstalter vorschreiben, und was die ausländischen nicht haben».

Wer nach «Wettseite für alles» oder «Beste Wettseite» sucht, sollte diese sechs Achsen im Kopf haben. Wer «Bitcoin-Wettseiten» oder «Wettseiten mit PayPal» sucht, sucht etwas, das im Schweizer Markt praktisch nicht existiert: Bitcoin ist im Schweizer Geldspielrecht kein zulässiges Zahlungsmittel, und PayPal als Auszahlungsweg in einem regulierten Wettanbieter ist in der Schweiz nicht etabliert. Die passende Achse dort heisst «Bank- oder Postkonto», nicht «E-Wallet».

Was kostet eine Wette: die Marge, anschaulich gemacht

Die Quote, die ein Anbieter anzeigt, ist nicht der Ertrag, den ein Spieler im Durchschnitt bekommt. Das zeigen drei Beispiele, alle aus dem selben Zwei-Wege-Markt, alle ohne reale Wette, nur als Rechengrösse.

Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide zu Quote 1.90 angeboten. Über alle Wetten auf diesen Markt zahlt der Anbieter nur 95 Prozent der Einsätze als Gewinne aus: Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 Prozent. Die Marge, also der Teil, den der Anbieter im Schnitt behält, liegt entsprechend bei 5 Prozent. Das ist die Standardrechnung hinter jedem «über 90 Prozent Auszahlung», das in der Werbung steht: 100 minus Auszahlung ist die Marge, und sie ist das, was die Wette auf Dauer kostet.

Vergleicht man zwei Anbieter, sieht der Unterschied oft klein aus, ist aber konstant: Ein Markt zu 1.85/1.85 hat eine Auszahlung von 92,1 Prozent und damit eine Marge von 7,9 Prozent. Ein Markt zu 1.95/1.95 hat eine Auszahlung von 97,4 Prozent und damit eine Marge von 2,6 Prozent. Über zehn Wetten zu je CHF 100 Einsatz verliert ein Spieler im ersten Beispiel im Mittel CHF 79, im zweiten CHF 26. Die einzelne Wette bleibt Glück; die Reihe ist Statistik.

Übertragen auf den Schweizer Markt heisst das: Beide erlaubigen Veranstalter arbeiten mit Margen im niedrigen einstelligen Prozentbereich auf den Hauptmärkten, was internationaler Standard ist. Der Wert, der in der Werbung oft fehlt, ist die Marge auf Nischenmärkten, etwa auf asiatischen Handball-Ligen oder auf unteren Schweizer Eishockey-Divisionen: Dort liegen die Margen regelmässig doppelt so hoch wie auf einem Bundesliga-1X2, und ein Vergleich, der nur die Hauptmärkte anschaut, übersieht genau diese Stelle.

Für den Wettenden ist die Konsequenz klar: Wer langfristig wettet, achtet auf die Marge, nicht auf das einzelne Highlight, und wer einen Anbieter mit fünf Prozent Marge auf einem Markt findet, auf dem der Konkurrent acht Prozent nimmt, spart auf Dauer bares Geld, ohne eine einzige Wette anders zu setzen.

Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Die Schweiz hat 2019 das neue Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) in Kraft gesetzt und mit dem Geldspielkonkordat 2021 die interkantonale Aufsicht über die Lotterien und Sportwetten an die Gespa übergeben. Das Gesetz teilt die Geldspiele in Grossspiele und Kleinspiele ein und ordnet Sportwetten ausdrücklich als Grossspiele ein (Art. 3 lit. c und e BGS). Für jedes Grossspiel braucht ein Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Wanderweg führt durch eine Almwiese zu einem Bergdorf, in der Ferne liegt Schnee auf den Gipfeln.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Kantone haben daraufhin die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel und das Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne und dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in der Schweiz wohnt und online ein Konto bei einem erlaubigen Anbieter eröffnen will, wählt zwischen genau diesen beiden. Wer in beiden Vertragsgebieten wohnt, etwa bei einem Umzug, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und ein neues beim anderen eröffnen; eine parallele Führung ist nicht möglich.

Was darf angeboten werden? Eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die die Gespa führt und laufend aktualisiert (Stand Version vom 10.09.2026 nach Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste enthält Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind generell keine Wettbasis. Eckball- und Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten, und ein Esports-Abschnitt fehlt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zulässig. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was darf beworben werden? Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das erklärt, warum die Werbelage in Schweizer Vergleichsportalen so viel nüchterner ausfällt als auf EU-Vergleichsseiten: Was dort beworben wird, ist hier entweder gar nicht zugelassen oder bewilligungspflichtig.

Was geschieht mit nicht bewilligten Anbietern? Die Gespa publiziert eine Sperrliste, und Schweizer Internet-Provider sperren die gelisteten Domains auf DNS-Ebene (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt). Die Sperrung ist eine Momentaufnahme; gesperrte Domains tauchen unter neuen Adressen wieder auf, was die Gespa «Domain-Hopping» nennt. Wer mit einem VPN oder einem ausländischen DNS-Server surft, umgeht die Sperre. Wer das tut, spielt weiterhin ohne Schweizer Bewilligung, ohne Spielsperre-Anschluss und ohne Aufsicht; die Sperre ist ein Zugangshindernis, kein Schutzschild gegen eigenes Handeln.

Spielerschutz: was die Schweizer Veranstalter vorschreiben, und was die ausländischen nicht haben

Der Spielerschutz ist in der Schweiz keine App-Einstellung, sondern gesetzliche Pflicht. Beide erlaubten Veranstalter setzen sie im Alltag um, und ein Wettseiten-Vergleich, der diesen Punkt nicht erwähnt, ist unvollständig.

Identitätsprüfung. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine eindeutige Person, die sich nur einmal registrieren darf. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Loterie Romande folgt demselben Prinzip mit regionaler Anpassung. Wer diese Hürde umgehen will, muss lügen oder den Wohnsitz wechseln; eine Schweizer Bewilligung bekommt man ohne Verifizierung nicht.

Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999; wer unter 21 Jahren ist, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Die gesetzliche Grundlage (Art. 87 VGS) verlangt, dass der Veranstalter Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt; die Ausgestaltung ist Sache des Veranstalters, und Sporttip wählt hier vergleichsweise strenge Werte. Eine Erhöhung wird durch die 72-Stunden-Frist nicht verhindert, aber verzögert, was die Spontanität einer Erhöhung dämpft.

Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Loterie Romande führt ein paralleles Verfahren. Das Register ist die wichtigste Schweizer Spielerschutz-Einrichtung; eine ausländische Plattform hat keinen Anschluss daran, was bedeutet, dass eine Selbstsperre in der Schweiz auf der ausländischen Plattform nicht greift.

Pausen und Limits. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine Aufhebung der Spielsperre vor Ablauf der Mindestdauer ist nur unter Mitwirkung einer Fachstelle möglich (Art. 81 BGS), und eine Selbstsperre ist frühestens nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; eine Auszahlung wird verweigert.

Testkäufe der Gespa. Die Aufsicht führt Testkäufe durch, um den Vollzug an Verkaufsstellen zu prüfen. 2025 wurde in 47,5 Prozent von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer aus dieser Zahl liest, dass der Schutz an Verkaufsstellen «streng» sei, liest verkehrt: Die Zahl zeigt eine Lücke, sie zeigt keine Stärke.

Steuerliche Seite. Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (2025 waren es CHF 1’070’400); die Kantone setzen eigene Schwellen, die tiefer liegen können, weshalb der Text «je nach Kanton» nötig ist. Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Gewinne aus ausländischen Wettanbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür der kantonalen Praxis; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Was beim ausländischen Anbieter fehlt. Die acht ausländischen Marken in der Vergleichstabelle haben kein Schweizer Spielsperre-Register, keine schweizweit gültige Sperre, keine obligatorische Verlustlimite vor dem ersten Tipp, keine Verifikation gegen Schweizer Adressdatenbanken und keine Schweizer Aufsicht über die Quoten. Wer dort spielt, gibt das Schutzsystem freiwillig ab. Das ist die Position, die in einem ehrlichen Vergleich gegenüber Werbeversprechen wie «höhere Limits» oder «mehr Märkte» zu setzen ist: Mehr Markt, weniger Aufsicht.

Häufige Fragen

Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten in der Schweiz sinnvoll vergleichen?

In der Schweiz tragen sechs Achsen den Vergleich: die Marge in der Quote, die Einsatzgrenze, das Angebot an Livewetten, die Cash-Out-Bedingungen, der Auszahlungsweg und der Spielerschutz. Viele Kriterien, die auf EU-Vergleichsseiten dominieren, fallen hier weg, weil nur zwei Anbieter zugelassen sind und beide unter demselben Geldspielgesetz stehen.

Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter, und wie teilen sie das Land auf?

Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Lotterie- und Sportwett-Veranstalter auf zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer umzieht, muss das Konto beim alten Anbieter schliessen und beim neuen eines eröffnen; eine parallele Kontoführung gibt es nicht.

Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?

Die Marge ist der Teil der Einsätze, den der Anbieter im Durchschnitt behält. Bei einem Zwei-Wege-Markt zu Quote 1.90/1.90 liegt die Auszahlung bei 95 Prozent, die Marge entsprechend bei 5 Prozent. Bei 1.85/1.85 sind es knapp 8 Prozent, bei 1.95/1.95 etwa 2,5 Prozent. Über viele Wetten ist der Unterschied konstant und messbar; auf der Einzelwette ist er unsichtbar.

Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit anpassen. Jouez Sport folgt dem Schema der Schweizer Regulierung mit eigenen operativen Werten; die konkreten Zahlen trägt die Seite des Anbieters.

Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Geltung. Wer dort spielt, ist nicht an das Schweizer Spielsperre-Register angeschlossen, hat keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen und so den Zugang aus dem Schweizer Netz blockieren. Für den Vergleich heisst das: ausländische Anbieter sind in der Schweiz keine echte Alternative zu Sporttip und Jouez Sport.

Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den zugelassenen Veranstaltern?

Beide Veranstalter zahlen auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden aus. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage gratis, ab der dritten fällt eine Kommission von drei Prozent an, die Bearbeitung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert drei Arbeitstagen überwiesen. Eine Auszahlung in Kryptowährung oder auf ein ausländisches Konto ist im Schweizer Geldspielrecht nicht vorgesehen.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»