Heinz-Wette in der Schweiz: Anbieter, Limits, Rechenweg
Eine Heinz-Wette bündelt 57 Einzelwetten auf sechs Auswahlen. Sie ist die Systemwette, an der sich das in der Schweiz geltende Prinzip am deutlichsten zeigt: Erlaubt ist sie nur dort, wo der Bund eine Bewilligung erteilt hat, und erteilt ist sie an genau zwei Organisatoren. Wer in Zürich, Bern, Genf oder im Tessin eine Heinz-Wette platzieren will, hat darum keine breite Auswahl an Wettanbietern – er hat eine Struktur. Das Konstrukt lässt sich durchrechnen; dabei zeigt sich, wo die Quote aufhört, Gewinn zu sein, und wo sie anfängt, es zu werden.

Stand der Daten: 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie gegen das Règlement Jouez Sport (17. Ausgabe, September 2024).
Wettmärkte und Aufbau der Heinz-Wette
Was eine Heinz-Wette genau ist
Der Heinz ist eine Vollabdeckung ab dem Doppel über sechs Auswahlen. Die einzelnen Wetten verteilen sich auf 15 Doppel, 20 Dreier, 15 Vierer, 6 Fünfer und 1 Sechser – zusammen 57 Wetten. Einzelwetten auf die sechs Tipps sind nicht Teil des Pakets. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer normalen Kombiwette: Aus einer einzigen Wette mit sechs Tipps werden 57 Wetten, von denen jede einzelne gewinnen muss, damit ihr Anteil ausgezahlt wird.

Der Name kommt von der Zahl 57 – wie einst die Werbung der «57 Varieties» des amerikanischen Lebensmittelherstellers. In der Wettliteratur taucht der Heinz deshalb zusammen mit zwei Verwandten auf: dem Super Heinz über sieben Auswahlen (120 Stückerklärungen) und dem Goliath über acht Auswahlen (247 Stückerklärungen). Alle drei zählen zu den Full-Cover-Wetten, die sämtliche Mehrfachwetten einer gegebenen Auswahlanzahl abdecken, sobald mindestens zwei Auswahlen richtig liegen.
Welche Märkte in Frage kommen
Eine Heinz-Wette funktioniert auf jedem 1X2-Markt, der unabhängige Auswahlen zulässt. In der Schweiz schreibt das Geldspielgesetz vor, dass Wetten auf Sportereignisse beschränkt sind und einer geschlossenen Liste der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) folgen. Die Liste nennt zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen und schliesst Wetten auf Eckbälle, Karten oder auf esports aus. Was die Heinz-Wette angeht, ist damit klar, wo sie technisch steht – auf den drei klassischen Ausgängen Heim, Unentschieden und Auswärts, auf einer Auswahl von Ergebniswetten und auf vergleichbaren Märkten, die für jede Auswahl einen eigenen Tipp verlangen.

Drei praktische Konsequenzen ergeben sich aus dieser Beschränkung:
- Wer auf Torwetten, Handicap oder asiatische Märkte setzt, kann das im Heinz nur konstruieren, wenn die Auswahl pro Tipp unabhängig bleibt – was bei Toranzahl-Märkten derselben Partie nicht der Fall ist.
- Abhängige Auswahlen desselben Ereignisses werden bei Sporttip ohnehin nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt der Anbieter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
- Jede Voraussage muss die vom Anbieter gesetzte Mindestquote erfüllen. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost für eine Förderung vier Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50; bei Jouez Sport muss die Einzel- oder die Gesamtquote mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Warum mindestens zwei Auswahlen richtig sein müssen
Eine Heinz-Wette zahlt nichts, wenn nur eine Auswahl gewinnt. Erst ab zwei richtigen Tipps beginnt der Ertrag – dann nämlich gewinnen die Doppel, die genau diese beiden Auswahlen enthalten. Bei drei richtigen Auswahlen kommen die Dreier dazu, bei vieren die Vierer, und so weiter bis zur Sechsfachwette, die nur bei sechs richtigen Auswahlen ausgezahlt wird.
Diese Mechanik verschiebt das Risiko erheblich. Eine normale Kombiwette auf sechs Auswahlen ist verloren, sobald eine Auswahl falsch ist. Der Heinz verzeiht einen Fehler – allerdings nur teilweise, denn von den 57 Wetten sind dann immer noch 57 verloren, und nur die Wetten, deren Auswahlen alle unter den richtigen Tipps liegen, werden ausgezahlt. Wer also vier Auswahlen richtig hat, dem werden alle Doppel, Dreier und Vierer ausbezahlt, die nur richtige Auswahlen enthalten – also nur Wetten, deren sämtliche Tipps unter diesen vieren liegen. Das ist die Stärke der Heinz-Wette: sie fängt Teilgewinne ab, die eine Kombiwette nicht abfängt.
Gesamteinsatz berechnen
Der Gesamteinsatz ist das Produkt aus der Anzahl Wetten und dem Einsatz pro Einzelwette. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie ergibt sich für die Heinz-Wette ein Gesamteinsatz von CHF 57. Bei CHF 2 pro Linie sind es CHF 114. Diese Zahl steht vor jedem Tipp und entscheidet darüber, ob das Konstrukt zum Geldbeutel passt – nicht erst, wenn die Rechnung am Ende einen Gewinn ausweist, der diesen Einsatz übersteigt.
Die Konsequenz für die Schweiz bei den geltenden Limiten: Bei Sporttip liegt die Höchsteinsatzlimite für eine Systemwette bei CHF 10’000 – ein Gesamtbetrag, der nur dann erreicht wird, wenn pro Wette ein Satz von rund CHF 175 riskiert wird. Bei Jouez Sport darf ein Wettschein mit Multiples insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten; bei einem Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie sind damit bei einer Heinz-Wette maximal 55 Linien à CHF 136 oder beliebige Verteilungen darunter möglich.
Wie der Gewinn entsteht
Der Gewinn einer Heinz-Wette ist die Summe der Gewinne aller 57 Einzelwetten, deren sämtliche Auswahlen gewonnen haben. Eine Wette mit Gesamtquote Q und Einsatz E pro Linie zahlt E·Q aus. Bei einer normalen Kombiwette auf sechs Auswahlen ist die Gesamtquote das Produkt der sechs Einzelquoten; bei einer Heinz-Wette ist sie das Produkt der Einzelquoten jeder Mehrfachwette, die unter den richtigen Auswahlen liegt. Bei vier richtigen Auswahlen zahlen sich alle Doppel, Dreier und Vierer aus den vier richtigen Auswahlen aus; jeder dieser 15 + 20 + 15 = 50 Wetten hat eine eigene Gesamtquote.
Diese Quote ist nicht linear. Eine Auswahl von drei Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 ergibt, miteinander multipliziert, eine Gesamtquote 7.50 für die Dreierkombi; vier Quoten 1.50, 1.80, 2.10, 2.50 ergeben 14.18 für die Viererkombi. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie zahlt allein die Dreierkombi CHF 7.50 aus, die Viererkombi CHF 14.18. Die Summe aller 50 ausgezahlten Wetten kann sich schnell zu einem stattlichen Betrag summieren – oder auf der Strecke bleiben, wenn die Auswahl der Auswahlen zu sehr auf Favoriten setzte.
Eine Rechnung mit drei Quoten
Drei illustrative Auswahlen zu den Quoten 1.50, 2.00 und 2.50 ergeben eine Dreierkombi mit Gesamtquote 7.50 und, bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie, einen Erlös von CHF 7.50 abzüglich des Einsatzes der drei Wetten à CHF 1, also einen Nettogewinn von CHF 4.50. Bei einem zweiten Tipp zu Quote 1.80 als vierter Auswahl – ebenfalls richtig – addieren sich alle Doppel mit der vierten Auswahl (CHF 1·1.50·1.80 = 2.70, CHF 1·2.00·1.80 = 3.60, CHF 1·2.50·1.80 = 4.50) und alle Dreier mit der vierten Auswahl (CHF 1·1.50·2.00·1.80 = 5.40, CHF 1·1.50·2.50·1.80 = 6.75, CHF 1·2.00·2.50·1.80 = 9.00). Die Viererkombi selbst bringt CHF 1·1.50·2.00·2.50·1.80 = 13.50. Schon bei vier richtigen Auswahlen mit gedämpften Quoten bewegt sich der Bruttoertrag im niedrigen dreistelligen Bereich – abzüglich 57 des Gesamteinsatzes. Erst bei fünf oder sechs richtigen Auswahlen erreicht die Heinz-Wette den Bereich, in dem sie eine Kombi auf sechs überholt.
Diese Bandbreite ist die Information, die der Rechenweg liefert: Eine Heinz-Wette ist kein Lotterielos. Sie ist ein Wahrscheinlichkeitskonstrukt, das bei vollständig richtigen Auswahlen einen Gewinn bringt, der deutlich über dem einer Kombi auf sechs liegt – aber nur, wenn die höheren Risiken liegen bleiben.
Anbieter mit Schweizer Bewilligung im Vergleich
Wer in der Schweiz Systemwetten anbieten darf
Die Rechtslage ist eindeutig und in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgehalten. Sie lässt nur zwei Organisatoren zu: Swisslos (Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit dem Produkt Jouez Sport. Beide Organisatoren führen eine Grossspielbewilligung – die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) – und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Andere Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil das Gesetz deren Bewilligung ausschliesst.
Die beiden Organisatoren bedienen unterschiedliche Kantone: Swisslos die Deutschschweiz und das Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren; wer in Zürich wohnt, kann sich nicht bei der Loterie Romande registrieren. Die Liste der Kantone gehört zur Definition der Bewilligung und ist nicht Verhandlungssache.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Sie ist nur bei diesen beiden Organisatoren erhältlich. Wer eine Heinz-Wette platzieren will, sucht sich den Organisator seines Kantons und nutzt dessen Limits. Ein dritter Schweizer Anbieter existiert nicht.
Vergleich der zwei Schweizer Anbieter
Die Übersicht «Vergleich der zwei Schweizer Anbieter» zeigt die beiden in der Schweiz bewilligten Anbieter von Systemwetten. Die Spalten nennen den Markennamen, den Status der Schweizer Bewilligung und den Organisator mit der zitierten Bewilligungsgrundlage.
| Marke | Status Schweizer Bewilligung | Organisator / zitierte Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Grossspielbewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Jouez Sport | Grossspielbewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne, gestützt auf die IKV 2020 |
Die Tabelle liest sich kurz – aber sie enthält die ganze Antwort. Ein dritter Name wäre dort nicht ehrlich, sondern fingiert. Werbung für ausländische Anbieter ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht; eine Bewertung solcher Anbieter kann nur über die Nennung des fehlenden Schweizer Bewilligungsstatus erfolgen, nicht über eine Werbung.
Was die Anbieter an Limits setzen
Die Limits sind der Punkt, an dem die Heinz-Wette in Franken und Rappen auf die Spielregeln trifft. Bei Sporttip liegen der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1 und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000. Für Systemwetten – wozu die Heinz-Wette zählt – gilt eine Höchsteinsatzlimite von CHF 10’000. Diese Limite gilt pro Wettschein, nicht pro Auswahl: Wer eine Heinz-Wette mit 57 Linien à CHF 175 setzt, hat den Höchsteinsatz ausgereizt.
Bei Jouez Sport liegen die Limits näher am Publikum der Verkaufsstellen. Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2; in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Diese zweite Limite – die Maximallimite pro Multiple-Wettschein – ist die für die Heinz-Wette relevante Limite, weil die Heinz-Wette zu den Multiples gehört.
Ein wichtiger Vorbehalt zu beiden Anbietern: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport sind die Limiten im Règlement vom September 2024 festgehalten und gelten für die jeweilige Ausgabe. Ein Blick in die Spielregeln vor dem Tipp erspart eine Überraschung am Schalter.
Welche Auswahl an Spielen statt Betrieb
Die Auswahl an Sporterevents folgt bei beiden Anbietern der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die die Gespa führt. Die Liste schliesst Wetten auf Eckbälle, Karten und esports aus. Frauenwettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie in der Liste erscheinen; Qualifikationsrunden nur, wenn die Liste sie nennt. Diese Einschränkung trifft die Heinz-Wette nicht hart, weil das Konstrukt auf Standard-1X2-Märkten am natürlichsten ist – aber sie schränkt die Märkte ein, auf denen eine Heinz-Wette überhaupt sinnvoll konstruiert werden kann.
Was die Heinz-Wette angeht, ist die Konsequenz klar definiert: Eine Heinz-Wette funktioniert dort, wo sechs unabhängige 1X2-Auswahlen verfügbar sind. Wo die Liste der Gespa keinen Markt vorsieht, ist die Wette technisch nicht konstruierbar – und der Anbieter nimmt sie gar nicht erst an.
Cash-Out bei Systemwetten
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live. Aber: nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei Systemwetten ist die Cash-Out-Funktion eine praktische Möglichkeit, eine teilweise richtige Heinz-Wette vor dem Ende aller Spiele zu einem festgelegten Betrag auszubuchen – aber sie ist nicht garantiert und der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Bei Jouez Sport ist Cash-Out in den zitierten Reglements nicht eigens ausgewiesen. Wer hier steht, tut es auf eigenes Risiko: Ohne Cash-Out muss eine Heinz-Wette bis zum Ende aller sechs Spiele durchgehalten werden, wenn der volle Gewinn abgewartet werden soll.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Wer ausländische Marken meint
Die folgende Liste nennt Anbieter, die auf dem internationalen Markt auftreten, in der Schweiz aber keine Bewilligung haben. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie im Internet antreffen. Die Liste ist nicht abschliessend; sie nennt die Anbieter, die im internationalen Wettvergleich typischerweise als Heinz-fähig beworben werden. Was diese Anbieter an Quoten, Limits und Auswahl bieten, ist deren eigene Sache; die Bewertung im Schweizer Rechtsrahmen ist eindeutig: Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Rainbet, BassBet, Pribet, Rabona, GG.BET, BetLabel, Bettilt, N1 Bet. Sieben Marken mit sieben Domains, sieben Auftritten. Was sie gemeinsam haben, ist die Eigenschaft, in der Schweiz nicht bewilligt zu sein. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, jede andere Jurisdiktion – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen das hat
Die Folgen sind in vier Punkten konkret:
- Spielsperre: Die Anbieter sind nicht an das Schweizer Register der gesperrten Personen angeschlossen. Eine Spielsperre bei Swisslos sperrt nicht automatisch für ausländische Anbieter – wer sich bei einem ausländischen Anbieter anmeldet, kann dort spielen, obwohl er bei Swisslos gesperrt ist.
- Verlustlimiten, die das Schweizer Recht vorschreibt, gelten dort nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Anspruch auf die vom BGS verlangten Tages-, Wochen- und Monatslimiten.
- Keine Schweizer Aufsicht: Die Gespa beaufsichtigt diese Anbieter nicht. Bei Streit gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Die Aufsichtsbehörde des Lizenzlandes – Curaçao, Malta – ist nicht automatisch für Schweizer Spielende zuständig und spricht nicht Deutsch.
- Sperrliste: Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Telekommunikationsanbieter sperren diese Domains, und die Sperrung erfolgt auf DNS-Ebene. Domains auf der Sperrliste werden ersetzt (Domain-Hopping) – die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Wo die Konsequenz endet
Die Konsequenz endet beim Spielenden. Wer aus freien Stücken bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies auf eigenes Risiko. Die Spielgewinne unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als voll steuerbares Einkommen. Die Frage der Werbung ist in der Schweiz klar geregelt – werbung für ausländische Anbieter ist verboten. Die Frage der Spielteilnahme ist offen – der Spielende wird nicht bestraft, aber er hat keinen Schweizer Schutz.
Bei der Platzierung einer Heinz-Wette bei einem ausländischen Anbieter gelten dessen spezifische Geschäftsbedingungen sowie dessen Quotenmodell. Wer sich für diesen Weg entscheidet, akzeptiert eine andere vertragliche Basis, die den Schweizer Schutz nicht beinhaltet.
Rechtliche Einordnung
Die zwei Bewilligungen pro Anbieter
Das Schweizer Recht verlangt für die Durchführung von Sportwetten zwei Bewilligungen: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung. Die Veranstalterbewilligung erlaubt einem Organisator, überhaupt Geldspiele durchzuführen; die Spielbewilligung erlaubt ihm, ein bestimmtes Spiel durchzuführen. Beide Bewilligungen werden von der Gespa erteilt und sind an die IKV 2020 und das BGS gebunden.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette und fällt damit unter die Spielbewilligung für Systemwetten, die die Swisslos und die Loterie Romande halten. Andere Anbieter – selbst solche, die eine Veranstalterbewilligung haben – können eine Systemwette nur anbieten, wenn sie auch eine Spielbewilligung für Systemwetten halten. Diese Spielbewilligung existiert in der Schweiz nur für die zwei genannten Anbieter.
Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wetttypen
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Die Liste (Stand 10. September 2026) ist die Grundlage dessen, was in einer Sportwette in der Schweiz wettbar ist. Sie schliesst Wetten auf Eckbälle, Karten und esports aus. Frauenwettbewerbe sind nur zugelassen, wenn sie in der Liste erscheinen; Qualifikationsrunden nur, wenn sie genannt sind; Trainingsläufe nie. Diese Liste ist die Quelle dessen, was eine Heinz-Wette tragen kann und was nicht.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Eine Heinz-Wette ist auf 1X2-Märkten der zugelassenen Sportarten konstruierbar. Wo die Liste keinen Markt vorsieht, ist die Heinz-Wette technisch nicht konstruierbar – und der Anbieter nimmt sie gar nicht erst an.
Verlustlimiten und ihre Mechanik
Die Verlustlimiten sind die vom Spielenden selbst gesetzten Grenzen. Das BGS verlangt vom Organisator, dass er eine oder mehrere maximale Werte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Die Senkung einer Limite gilt sofort; die Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an. Die Oberlimite bei Swisslos liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000).
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Eine Heinz-Wette mit 57 Linien à CHF 1 belastet die Tageslimite mit CHF 45. Eine Heinz-Wette an der Höchsteinsatzlimite von CHF 10’000 belastet die Tageslimite mit CHF 10’000 – ein Betrag, der über der Oberlimite liegt. Wer an der Oberlimite spielt, hat seinen Verlustrahmen für den Tag ausgereizt. Die Verlustlimite ist darum kein Nebenfaktor der Heinz-Wette, sondern eine ihrer natürlichen Grenzen.
Spielsperre und ihre Reichweite
Die Spielsperre ist die im BGS geregelte Möglichkeit, sich vom Spiel auszuschliessen. Sie umfasst eine Spielsperre wegen Überschuldung oder Spielsucht sowie eine selbst gewählte Spielsperre. Die Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS) und mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine freiwillige Pause bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist für die Heinz-Wette bei Swisslos gesperrt – und damit für die Heinz-Wette in seiner Region überhaupt. Die Loterie Romande führt ein eigenes Register, das mit dem Register der Swisslos verbunden ist; eine Spielsperre bei der Loterie Romande sperrt entsprechend. Ausländische Anbieter sind an dieses Register nicht angeschlossen, was die Spielsperre dort unwirksam macht.
Werbung und ihre Grenzen
Die Werbung für Sportwetten ist im Art. 74 BGS geregelt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen abzielen. Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele sind verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an die Swisslos erteilt.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Wer in der Schweiz eine Heinz-Wette bewirbt, braucht eine Schweizer Bewilligung. Werbung für Heinz-Wetten bei ausländischen Anbietern ist verboten und wird bestraft. Die Bewertung solcher Anbieter im Internet erfolgt ausschliesslich über die Feststellung des fehlenden Schweizer Bewilligungsstatus, nicht über eine Werbung.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – wozu die Sportwette nach ESTV zählt – sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich und muss je nach Kanton geprüft werden. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettgewinn liegt unter dem Freibetrag – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer; der Kanton Thurgau behandelt sie voll steuerbar ohne Freibetrag.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette: Wer eine Heinz-Wette bei Swisslos oder Jouez Sport gewinnt, hat in der Regel keine Steuerfolgen. Wer eine Heinz-Wette bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, hat je nach Kanton Steuerfolgen. Die Frage der Steuer ist nicht Aufgabe des Wettanbieters, sondern des Steuerberaters oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Verantwortungsvolles Spielen
Warum die Heinz-Wette den Verlustrahmen prägt
Die Heinz-Wette bündelt 57 Einzelwetten zu einer einzigen Wette. Der Gesamteinsatz ist das Produkt aus 57 und dem Einsatz pro Linie. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie sind das CHF 57; bei CHF 5 pro Linie sind es CHF 285. Eine einzige Heinz-Wette kann damit einen Tagesverlust verursachen, der bei einer normalen Kombiwette auf sechs Auswahlen nicht erreichbar wäre.
Die Konsequenz ist eine benannte Variante des normalen Verlustrisikos: Wer mit einer Heinz-Wette spielt, sollte eine Verlustlimite setzen, die zur Anzahl der Wetten passt. Eine Tageslimite von CHF 100 erlaubt eine Heinz-Wette mit CHF 1 pro Linie und etwa 43 Linien verbleibend – ein Sicherheitspolster, der bei einer zweiten Wette nicht reicht. Wer eine zweite Heinz-Wette platziert, hat die Tageslimite im Normalfall schon überschritten.
Was die Verlustlimite nicht selbst tut
Die Verlustlimite ist ein Sicherheitsnetz, keine Strategie. Sie verhindert nicht, dass eine Wette verloren geht; sie begrenzt nur, wie viel verloren werden kann. Die Verlustlimite wirkt am Tag, in der Woche oder im Monat, in dem sie überschritten würde – nicht vorher. Eine Verlustlimite hilft nicht, die Quoten zu verstehen, die Auswahl zu treffen oder das Wettkonstrukt zu durchschauen.
Die Konsequenz ist eine benannte Konsequenz aus dem, was die Limite nicht selbst kann: Wer mit Heinz-Wetten spielt, sollte die Quoten lesen können. Eine Quote von 1.50 auf einen Favoriten ist eine andere Wette als eine Quote von 2.50 auf einen Aussenseiter; das Risiko, das in der Quote steckt, ist nicht dasselbe. Eine Verlustlimite ersetzt das nicht.
Wo die Hilfe zu finden ist
Wer merkt, dass das Spiel zur Belastung wird, findet sie bei der Fachstelle. Die Gespie für den Kontakt ist die Fachstelle für Spielsucht – in jedem Kanton gibt es eine Anlaufstelle. Die Spielsperre ist im Register eingetragen, und eine Spielsperre lässt sich auf Antrag bei der Fachstelle aufheben, frühestens nach drei Monaten und mit Beteiligung der Fachstelle. Die Pause bis zu sechs Monaten ist eine Selbstverständlichkeit, die jeder Anbieter anbieten muss.
Die Konsequenz ist eine benannte Konsequenz aus dem, was die Hilfe nicht selbst kann: Sie kommt nicht von alleine. Wer sie braucht, muss sie suchen. Sie ist da.
Sporttip im Detail
Was Sporttip zur Heinz-Wette beiträgt
Sporttip ist die Marke der Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Marke gehört der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist die Grossspielbewilligung unter dem BGS, und der Geschäftsbericht 2025 (publiziert am 13. Februar 2026) beschreibt die Tätigkeit.
Für die Heinz-Wette relevant sind drei Punkte: Erstens, die Höchsteinsatzlimite von CHF 10’000 pro Systemwette – ein Betrag, der nur mit einem Einsatz von etwa CHF 175 pro Linie erreicht wird. Zweitens, die Mindestquote der einzelnen Voraussagen, die im Kombiboost mindestens 1.50 beträgt. Drittens, die Behandlung von Cash-Out für Systemwetten: nur als vollständiges Cash-Out, nicht garantiert pro Markt, und ohne Teilauszahlung.
Welche Quoten Sporttip anbietet
Die Quoten sind die Währung, in der die Heinz-Wette bezahlt wird. Sporttip bildet Quoten für die zugelassenen Sportarten und Wetttypen; die Quoten liegen im branchenüblichen Bereich. Eine exakte Quotenliste für die Heinz-Wette publiziert Sporttip nicht – die Quoten werden im Wettschein zum Zeitpunkt der Platzierung berechnet.
Die Stabilität der Quoten ist ein kritischer Punkt: Sie sind nicht fixiert, sondern ändern sich mit dem Markt, mit der Zeit und mit dem Spielverlauf. Wer eine Heinz-Wette zu Quote 1.50 auf einen Favoriten platziert, sichert sich diese Quote – nicht die, die in einer Stunde gelten mag. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Welche Regeln die Spielregeln setzen
Die Spielregeln 4.2 sind das Dokument, in dem Sporttip die Spielregeln festhält. Sie regeln Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Behandlung abgesagter Ereignisse (Quote 1.00 in Kombiwetten, wenn das Ereignis nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird), Berechnung des Gewinns (Einsatz mal Quote, kaufmännisch gerundet auf 5 Rappen genau), Kombiboost (5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15 Voraussagen mit Mindestquote 1.50, online), Quotenboosts (Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettendem) und Profitboosts (ein bestimmtes Sportereignis, einmal pro Wettenden).
Die Spielregeln behandeln die Heinz-Wette als Systemwette, nicht als eigene Wettkategorie. Sie folgt den allgemeinen Vorgaben für Systemwetten – einschliesslich Höchsteinsatz, Cash-Out und der Behandlung abgesagter Ereignisse. Wer die Systemwett-Regeln versteht, kennt somit auch die Heinz-Wetten-Regeln.
Welche Verlustlimiten Sporttip setzt
Die Verlustlimiten sind das vom Spielenden selbst gesetzte Sicherheitsnetz. Bei Sporttip muss der Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Die Verlustlimite dient als Sicherheitsnetz, nicht als Kalkulationswerkzeug. Wer eine Heinz-Wette mit 57 Linien à CHF 1 platziert, hat eine Tageslimite von CHF 57 verbraucht – eine zweite Wette am gleichen Tag ist dann nur möglich, wenn die Limite entsprechend höher angesetzt ist.
Welche Spielsperre Sporttip führt
Die Spielsperre ist das stärkste Sicherheitsnetz. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme gelten ab 13. Januar 2025.
Die Konsequenz für die Heinz-Wette ist eindeutig: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann keine Heinz-Wette bei Sporttip platzieren – und kann sie über das Register auch bei der Loterie Romande nicht platzieren. Die Spielsperre ist die definitive Grenze.
Welche Bewertung sich daraus ergibt
| Bewertung | Sporttip |
|---|---|
| Heinz-Wette verfügbar | Ja, als Systemwette |
| Höchsteinsatz Systemwette | CHF 10’000 |
| Mindesteinsatz Kombinationswette | CHF 1 |
| Verlustlimite setzbar | Ja, obligatorisch vor erster Teilnahme |
| Spielsperre möglich | Ja, 1-180 Tage oder unbefristet |
| Cash-Out für System | ja, vollständig, nicht teilbar |
Die Tabelle liest sich als das, was sie ist – die offiziellen Limits und Spielregeln, ohne Marketing. Was die Tabelle nicht zeigt, ist das, was die Limits nicht zeigen: die Auszahlungsquote der einzelnen Märkte, die im Zeitverlauf schwankt; die Verfügbarkeit der Heinz-Wette im konkreten Wettschein, die von der Konstruktion abhängt; die Wartezeit bei der Aufhebung der Spielsperre, die je nach Situation Monate dauern kann.
Das Urteil ist eindeutig: Sporttip ist die einzige in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein bewilligte Anlaufstelle für Heinz-Wetten. Wer dort spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Aufsicht und mit Schweizer Spielsperre. Die Limits sind grosszügig – die Höchsteinsatzlimite von CHF 10’000 ist im europäischen Vergleich hoch – aber das Register ist kleiner als bei einer grossen internationalen Plattform: nur die zugelassenen Sportarten und Wetttypen, nur die deutsche Schweiz und das Tessin.
Jouez Sport im Detail
Was Jouez Sport zur Heinz-Wette beiträgt
Jouez Sport ist die Marke der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Marke gehört der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit Sitz in Lausanne. Die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist die Grossspielbewilligung unter dem BGS.
Für die Heinz-Wette relevant sind drei Punkte: Erstens, der Höchsteinsatz pro Multiple-Wettschein von CHF 7’500 – ein Betrag, der bei einer Heinz-Wette mit 57 Linien einen Einsatz von rund CHF 131 pro Linie erlaubt. Zweitens, der Höchstgewinn pro Multiple von CHF 1’000’000 – ein Gewinn, der bei vollständig richtigen Auswahlen erreichbar ist, aber durch die Auszahlungsquote der Quoten begrenzt wird. Drittens, die Mindestquote von 1.10 und die Höchstquote von 100’000, die für jede Einzel- oder Kombiwette gelten.
Welche Quoten Jouez Sport anbietet
Die Quoten werden im Wettschein zum Zeitpunkt der Platzierung berechnet. Jouez Sport publiziert keine exakte Quotenliste für die Heinz-Wette – die Quoten werden im Wettschein zum Zeitpunkt der Platzierung berechnet.
Das Quotenrisiko ist real: Quoten sind nicht stabil, sondern ändern sich mit dem Markt, mit der Zeit und mit dem Spielverlauf. Eine Wette zu Quote 1.50 unterscheidet sich von einer Wette zu Quote 1.80 – und relevant ist allein die Quote, die zum Zeitpunkt der Tippabgabe im Wettschein steht, nicht die zukünftige Marktentwicklung.
Welche Regeln das Règlement setzt
Das Règlement Jouez Sport in der 17. Ausgabe (September 2024) ist das Dokument, in dem die Loterie Romande die Spielregeln festhält. Es regelt Mindesteinsatz online (CHF 2) und in Verkaufsstellen (CHF 3, für Multiples CHF 2), Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten (CHF 500), Höchsteinsatz pro Multiple-Wettschein (CHF 7’500), Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette (CHF 300’000) und Höchstgewinn für alle Gewinne eines Multiples zusammen (CHF 1’000’000). Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen.
Das Règlement definiert die Heinz-Wette als eine Form des Multiples. Sie unterliegt den Regeln für Multiple-Wetten – das betrifft den Höchsteinsatz pro Wettschein, den maximalen Gewinn pro Multiple sowie die Mindestquote. Wer diese Regeln kennt, versteht die Heinz-Wette bei Jouez Sport.
Welche Verlustlimiten Jouez Sport setzt
Die Verlustlimiten sind das vom Spielenden selbst gesetzte Sicherheitsnetz. Das Règlement Jouez Sport legt die Mechanik fest, die für alle Schweizer Veranstalter gilt: Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden (in den Swisslos-Bedingungen, die auch die Loterie Romande übernimmt).
Die Verlustlimite ist kein Ersatz für eine eigene Wettkalkulation. Wer eine Heinz-Wette mit 57 Linien à CHF 2 platziert, verbraucht eine Tageslimite von CHF 114 – ein Betrag, der je nach gesetzter Limite den Spielraum für weitere Wetten des Tages stark einschränkt.
Welche Bewertung sich daraus ergibt — Jouez Sport im Detail
| Bewertung | Jouez Sport |
|---|---|
| Heinz-Wette verfügbar | Ja, als Multiple |
| Höchsteinsatz pro Multiple-Wettschein | CHF 7’500 |
| Mindesteinsatz online | CHF 2 |
| Höchstgewinn pro Multiple | CHF 1’000’000 |
| Verlustlimite setzbar | Ja, nach Schweizer Mechanik |
| Spielsperre möglich | Ja, im Register |
Die Tabelle liest sich als das, was sie ist – die offiziellen Limits und Spielregeln, ohne Marketing. Was die Tabelle nicht zeigt, ist das, was die Limits nicht zeigen: die Auszahlungsquote der einzelnen Märkte, die im Zeitverlauf schwankt; die Verfügbarkeit der Heinz-Wette im konkreten Wettschein, die von der Konstruktion abhängt; die Wartezeit bei der Aufhebung der Spielsperre, die je nach Situation Monate dauert.
Das Urteil ist eindeutig: Jouez Sport ist die einzige in der Westschweiz bewilligte Anlaufstelle für Heinz-Wetten. Wer dort spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Aufsicht und mit Schweizer Spielsperre. Die Limits sind grosszügig – der Höchstgewinn pro Multiple von CHF 1’000’000 ist im europäischen Vergleich hoch – aber das Register ist kleiner als bei einer grossen internationalen Plattform: nur die zugelassenen Sportarten und Wetttypen, nur die sechs Westschweizer Kantone.
Ausländische Marken im Detail
Rainbet
Rainbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie bietet keine Schweizer Aufsicht oder einen hiesigen Schadenersatz. Die Domain kann von der Gespa gesperrt werden.
Rainbet-Nutzer wetten unter den Bedingungen dieses Anbieters. Dies unterscheidet sich vom Schweizer Standard, da weder ein Anspruch auf Schweizer Aufsicht besteht noch die hiesigen Schutzmechanismen gelten.
Rainbet ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Schweizer Schutz und die Schweizer Spielsperre. Wer dort spielt, trägt das Risiko selbst.
BassBet
BassBet operiert ohne Schweizer Lizenz. Schweizer Spielerschutz und Spielsperren greifen hier nicht. Die Sperrliste der Gespa kann auch diese Domain betreffen.
BassBet-Heinz-Wetten unterliegen den Quoten und Limits des Anbieters. Dies ist ein Vertrag, der ohne die in der Schweiz üblichen Sicherheitsstandards auskommt.
Da BassBet keine Schweizer Bewilligung besitzt, gelten weder der Schweizer Schutz noch das Schweizer Register der gesperrten Personen. Das Spielrisiko liegt hier allein beim Spieler.
Pribet
Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Für Nutzer bedeutet dies den Verzicht auf Schweizer Spielsperren und das Register für gesperrte Personen. Eine DNS-Sperre ist möglich.
Pribet wendet eigene Limits und Wettbedingungen an, die bei der Wahl dieses Heinz-Wetten-Modells gelten. Dies bedeutet eine vertragliche Bindung ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.
Für Pribet besteht keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der hiesige Spielerschutz und das Sperrregister. Ein Zugriff auf die Webseite über den Internetanbieter ist nicht garantiert.
Rabona
Rabona ist ohne Schweizer Bewilligung aktiv. Es besteht weder ein Anschluss an das Schweizer Register für Spielsperren noch ein Anspruch auf Schweizer Schutzmechanismen.
Rabona legt eigene Wettlimits fest, die für eine Heinz-Wette bei diesem Anbieter gelten. Die Bedingungen weichen von den Schweizer Anforderungen ab.
Das Urteil ist eine benannte Konsequenz aus dem, was Rabona nicht hat: keine Schweizer Bewilligung, keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Spielsperre.
GG.BET
GG.BET tritt ohne Schweizer Zulassung auf. Schweizer Spielerschutzmechanismen und der Zugang zum Sperrregister sind hier nicht gegeben. Eine DNS-Sperre ist ein realistisches Szenario.
GG.BET setzt eigene Quoten und Wettkonditionen für Heinz-Wetten. Nutzer sollten beachten, dass dies ausserhalb der Schweizer Bewilligungssphäre stattfindet.
GG.BET operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Konsequenz ist, dass Schweizer Spielerschutz und Spielsperren hier keine Wirkung zeigen. Das Risiko einer DNS-Sperre durch den Internetanbieter besteht jederzeit.
BetLabel
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Schweizer Aufsichtsinstanzen und das Register der Spielsperren bieten hier keinen Schutz. Die Domain kann DNS-seitig gesperrt werden.
BetLabel-Heinz-Wetten folgen den internen Regeln und Quoten des Betreibers. Dieser Vertrag existiert ohne die Schweizer Aufsichtsstrukturen.
BetLabel verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Schweizer Spielerschutz oder das Register für Spielsperren bieten hier keinen Rückhalt. Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigenes Risiko.
Bettilt
Bettilt ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die Bettilt in einer anderen Jurisdiktion hält, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Bettilt ist nicht an das Schweizer Register der gesperrten Personen angeschlossen; es gibt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Schadenersatz. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und auf DNS-Ebene gesperrt werden.
Bettilt-Heinz-Wetten werden zu den Konditionen des Betreibers abgewickelt. Diese Konditionen beinhalten keine der in der Schweiz geltenden Schutzmassnahmen für Wettende.
Bettilt bietet in der Schweiz keine bewilligten Dienste an. Wer dort wettet, unterliegt nicht den Schweizer Kontrollmechanismen oder Spielersperren. Die Webseite kann von Internetanbietern blockiert werden.
N1 Bet
N1 Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die N1 Bet in einer anderen Jurisdiktion hält, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). N1 Bet ist nicht an das Schweizer Register der gesperrten Personen angeschlossen; es gibt keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Schadenersatz. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und auf DNS-Ebene gesperrt werden.
Für die Heinz-Wette bedeutet das: Wer bei N1 Bet eine Heinz-Wette platziert, platziert sie zu den Limits und Quoten dieses Anbieters.
N1 Bet operiert ohne Schweizer Lizenz. Schweizer Aufsichtsbehörden oder das Register für Spielsperren bieten hier keine Unterstützung. Eine DNS-Sperre ist jederzeit möglich.
Häufige Fragen zur Heinz-Wette
Wie funktioniert eine Heinz-Wette?
Eine Heinz-Wette ist eine Systemwette auf sechs Auswahlen, die aus 57 Einzelwetten besteht: 15 Doppelwetten, 20 Dreierwetten, 15 Vierfachwetten, 6 Fünffachwetten und 1 Sechsfachwette. Sie deckt damit alle Kombinationen ab dem Doppel ab. Der Einsatz wird mit einer festgelegten Zahl – zum Beispiel einem Franken – pro Einzelwette berechnet, der Gesamteinsatz ist also das 57-fache dieses Betrags.
Aus wie vielen Einzelwetten besteht eine Heinz-Wette, und was ist der Unterschied zur Super-Heinz-Wette?
Eine Heinz-Wette besteht aus 57 Einzelwetten auf sechs Auswahlen. Die Super-Heinz-Wette erweitert das Prinzip auf sieben Auswahlen und umfasst 120 Einzelwetten: 21 Doppel, 35 Dreier, 35 Vierer, 21 Fünfer, 7 Sechser und 1 Siebener. In beiden Fällen müssen mindestens zwei Auswahlen richtig sein, damit es einen Ertrag gibt.
Wie hoch fällt der Gesamteinsatz bei einer Heinz-Wette aus, wenn pro Einzelwette ein fester Betrag gilt?
Der Gesamteinsatz ergibt sich aus der Anzahl der Einzelwetten – 57 bei der Heinz-Wette – multipliziert mit dem Einsatz pro Linie. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie sind das CHF 57; bei CHF 2 pro Linie CHF 114. Bei der Super-Heinz-Wette sind es 120 Linien, also CHF 120 beziehungsweise CHF 240 bei gleichem Einsatz pro Linie.
Wie viele Auswahlen müssen mindestens richtig sein, damit eine Heinz-Wette etwas auszahlt?
Mindestens zwei Auswahlen müssen richtig sein, damit eine Heinz-Wette einen Ertrag abwirft. Erst dann gewinnen die Doppel, die genau diese beiden richtigen Auswahlen enthalten. Bei drei richtigen Auswahlen kommen die Dreier dazu, bei vieren die Vierer, und so weiter. Eine einzelne richtige Auswahl genügt nicht, weil die Heinz-Wette keine Einzelwetten enthält.
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Systemwetten von Sporttip?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette wie die Heinz-Wette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Welche Anbieter in der Schweiz dürfen Systemwetten wie die Heinz-Wette anbieten, und wer kontrolliert diese?
In der Schweiz dürfen nur zwei Organisatoren Systemwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide Organisatoren führen eine Grossspielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Wer in einer anderen Region wohnt oder eine andere Marke nutzt, hat keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Schutz.
Wettarten – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
