Welche Sportwettenanbieter-Angebote es in der Schweiz derzeit gibt

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Der Schweizer Markt für Sportwetten ist nicht zu vergleichen mit dem, was in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien üblich ist. Wer hier eine «Wettanbieter-Angebote»-Seite erwartet, auf der zehn Marken um die Gunst der Lesenden werben, landet bei einer sehr kleinen Auswahl: zwei Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung, ein geschlossenes Wettprogramm, restriktive Werberegeln und eine Sperrliste für ausländische Domains. Das ist die Ausgangslage, und wer sie ignoriert, vergleicht Dinge, die sich nicht vergleichen lassen.

Die Seite, die vor Ihnen liegt, nimmt diese Ausgangslage ernst. Sie ordnet das aktuelle Wettangebot in der Schweiz ein, beschreibt was die beiden Veranstalter – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – konkret anbieten, was Boosts und Aktionen unter diesen Regeln bedeuten, und sie benennt die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende auf Schritt und Tritt treffen, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz. Das ist die Analyse, keine Empfehlung.

Was der Schweizer Markt an Sportarten und Turnieren tatsächlich führt

Das Wettprogramm der Schweizer Veranstalter ist kein Katalog der eigenen Sortierung. Es folgt der Liste der zugelassenen Wettbewerbe, die die Gespa führt – Version 10.09.2026 – und in dieser Liste steht, was be darf sein. Wer auf ein Ereignis wetten will, das dort nicht auftaucht, kann es bei einem Schweizer Anbieter nicht spielen. Was fehlt, fehlt nicht zufällig: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden nur wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, Trainingsläufe nie.

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und ist einer der beiden zugelassenen Veranstalter gemäss IKV 2020.

Die Konsequenz ist eine andere Sortierung als bei einem internationalen Anbieter. Die Schweizer Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine eigene Esports-Sektion, und Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt. Das ist ein sehr viel engerer Spielraum, als die Marketing-Bilder grosser internationaler Buchmacher vermitteln, und es ist die Stelle, an der die Wahl zwischen «Schweizer Bewilligung» und «ausländischer Marke» praktisch wird: Der ausländische Anbieter hat das breitere Wettprogramm, aber keine Schweizer Bewilligung.

Livewetten und ihre Spielregeln

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Geldspielgesetz enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – wer über einen Kanal wettet, der das Ereignis nicht zeigt, hat trotzdem eine gültige Wette platziert. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, das heisst der Einsatz wird zurückerstattet. In spielentscheidenden Momenten – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Fussball also 90 Minuten und die Minuten, die der Schienober nachspielen lässt. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Runde» wettet, muss vorher prüfen, ob Verlängerung dazugehört.

Wie die reguläre Spielzeit und Sondersituationen behandelt werden

Drei Beispiele zeigen, warum diese Regeln praktisch wichtig sind. Bei einer Erstwette Fussball-Heimsieg zählen die 90 Minuten plus Nachspielzeit, das Tor in der 93. Minute entscheidet die Wette zugunsten der Heimmannschaft, wenn der Schiedsrichter vorher nicht abgepult hatte. Bei einer Wette «Steige Runde» in einem Pokal zählt die Verlängerung mit, weil das Wettprogramm die Runde als Ganzes meint und das Spiel ohne Verlängerung unentschieden stehen würde. Bei einer Wette auf den Sieger eines Eishockeyspiels zählt die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit und gegebenenfalls Penaltyschiessen nur dann, wenn das Wettprogramm das Penaltyschiessen als Teil der Wette führt.

Was im Wettprogramm steht, ist die Frage, die vor jeder Wette geklärt sein will. Die Preise und Limits, die eine Seite nennt, sind nur die halbe Information – die andere Hälfte ist, ob die Wette unter den Regeln steht, die das Programm nennt.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00, das heisst die Kombination läuft mit den verbleibenden Voraussagen weiter. Das ist ein Schutz, den ein Buchmacher dem Spielenden ohne Wettstreit einräumt – die Wette gilt nicht, wenn das Ereignis nicht stattfindet.

Wer mitten in einer Kombiwette eine Voraussage verliert, weil das Spiel abgesagt wird, verliert nicht die ganze Kombiwette. Die Wette wird behandelt, als wäre die Voraussage nie Teil der Kombination gewesen. Das ist ein nicht-unwesentlicher Vorteil gegenüber Anbietern, die bei Absage die ganze Kombiwette verlieren lassen.

Wie neue Wettanbieter auf den Schweizer Markt kommen – und warum sie es meistens nicht tun

In der Schweiz kommen neue Wettanbieter nicht «auf den Markt». Sie kommen gar nicht, oder sie kommen als ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) sieht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel vor, und die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ist auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Schweizer Bewilligung für einen reinen Sportwetten-Anbieter ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Wer in der Schweiz einen Sportwetten-Anbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht nicht nach einem, der seit kurzem auf dem Markt ist. Er sucht nach Swisslos und der nur in einem von zwei Sprachgebieten erreichbar ist, je nach Wohnsitz. Wer im deutschsprachigen Gebiet wohnt, landet bei Swisslos Sporttip, wer im Westschweizer Raum wohnt, bei Loterie Romande Jouez Sport. Wer in einem Kanton wohnt, der keinem der beiden Vertragsgebiete angehört, hat keine Schweizer Anlaufstelle – wobei die Liste in der Praxis fast die ganze Schweiz abdeckt.

Woran sich eine Schweizer Bewilligung erkennen lässt

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten lässt sich an drei Merkmalen erkennen: Der Anbieter nennt Swisslos oder Loterie Romande als Veranstalter, er ist auf der Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter zu finden, und er fragt bei der Online-Registrierung nach Wohnsitz und Identitätsnachweis. Wer diese drei Merkmale nicht alle erfüllt, hat keine Schweizer Bewilligung.

Diese Erkennungsregel ist einfach, und sie ist praktisch die einzige, die in der Werbung eines Anbieters Bestand hat. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada hat in der Schweiz keine Kraft. Sie ist keine Schweizer Bewilligung, sie begründet keinen Schweizer Schutz, sie ist im Schweizer Recht Art. 4 BGS nicht anerkannt. Was sie zeigt, ist, dass ein ausländischer Anbieter in seinem Heimatmarkt eine Lizenz hat – die im Schweizer Markt keine Lizenz ist.

Warum ein junges Angebot kein besseres ist

Es gibt einen verbreiteten Reflex: Ein Anbieter, der neu auf dem Markt ist, müsse besser sein, weil er um Kunden kämpft. Dieser Reflex übersieht, dass «neu» in der Schweiz in der Regel «ausländisch» heisst, und dass «ausländisch» keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht bedeutet. Ein junger ausländischer Anbieter, der noch nicht von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt wurde, hat in der Schweiz keine bessere Position als ein etablierter ausländischer Anbieter, der auf der Sperrliste steht. Beide sind – aus Schweizer Sicht – nicht zugelassen.

Die Lesenden, die aus der Werbung eines jungen Anbieters ein Versprechen herauslesen, sollten das Versprechen gegen die Schweizer Realität abgleichen. Die Sperrliste der Gespa listete Ende 2025 671 Domains, und die Liste wird im Zeitraum weniger Stunden aktualisiert, wenn ein Anbieter auf eine neue Domain ausweicht. «Domain-Hopping» ist ein bekanntes Phänomen, die Gespa benennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und sie benennt bet365 als auf der Liste.

Wie sich die Top-Anbieter der Schweiz derzeit vergleichen

Die «Top 10» der Schweizer Sportwettenanbieter, wie sie eine internationale Vergleichsseite listet, ist in der Schweiz eine «Top 2». Swisslos und Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die eine Schweizer Bewilligung haben, und jede andere Marke ist – nach Schweizer Recht – nicht zugelassen. Eine Vergleichstabelle, die zehn Marken listet, muss daher zwei sehr verschiedene Dinge vergleichen: zwei Schweizer Veranstalter mit vollem Schweizer Schutz und eine Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Schutz. Sie sind nicht «die Top 10 der Schweiz». Sie sind zwei zugelassene Anbieter und ein Feld nicht zugelassener Anbieter, und das ist keine Vergleichsbasis im üblichen Sinn.

Die Tabelle, die diese Seite vorschlägt, trägt dem Rechnung. Sie ordnet die Marken nach ihrer Position im Schweizer Recht, nicht nach einem Marketing-Ranking, und sie benennt für jede Marke, was ihre Position ausmacht. Wer aus der Tabelle eine Empfehlung herausliest, missversteht die Tabelle – sie ist eine Einordnung, kein Ranking.

Die Schweizer Veranstalter im Vergleich

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Bewilligungsangabe
Swisslos Sporttip Vorhanden – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Vorhanden – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Aufsicht Gespa
BetLabel Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
X3Bet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung laut Drittquellen Tobique (Kanada); keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
AmunRa Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
Boomerang Bet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
ZotaBet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich
BetFury Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS); Aufnahme in Sperrliste möglich

Was die Bewilligungsfrage für die übrigen Felder bedeutet

Ein Slot für Zahlungsmittel, Auszahlungszeit, Bonusangaben oder Limits lässt sich für eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung nicht seriös in derselben Tabelle führen wie für einen Schweizer Veranstalter. Die Schweizer Veranstalter haben ihre Zahlungsmittel, ihre Auszahlungswege und ihre Limits in ihren Spielregeln, und diese Regeln sind in der Schweiz durchgesetzt. Die ausländischen Marken haben ihre eigenen Regeln, und diese Regeln sind in der Schweiz nicht durchgesetzt – Wer mit einer ausländischen Marke ein Problem hat, hat kein Schweizer Rechtsmittel.

Die Tabelle verzichtet auf diese Felder. Was eine ausländische Marke an Zahlungsmitteln akzeptiert, ist ihre Sache und nicht im Schweizer Recht geregelt. Was sie an Limits setzt, ist ihre Sache. Was sie an Auszahlungszeit nennt, ist ihre Sache. Keine dieser Angaben gehört in eine Tabelle, die nach Schweizer Recht sortiert.

Was Angebote, Aktionen und Boosts im Schweizer Rahmen bedeuten

Eine «Aktion» ist im Schweizer Markt kein Bonuscode, der mit der ersten Werbung klingelt. Eine Aktion ist ein Gratisspielguthaben oder ein Boost, der der vorherigen Zustimmung der Gespa bedarf (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Wer aus einer Vergleichsrechnung dieser Zahlen herausliest, dass die Loterie Romande «drei Mal mehr Aktionen» hat, hat den Mechanismus missverstanden – die Zahl der Zustimmungen ist kein Ranking der Wettbewerbsfähigkeit, sie ist ein administratives Mass.

Die Aktionen, die bei Sporttip derzeit laufen, sind nüchtern zu beschreiben. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Was diese Staffelung praktisch heisst: Wer auf fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 setzt, bekommt den Nettogewinn verdoppelt, sofern alle Voraussagen eintreffen.

Das klingt grosszügig. Es ist die Position der Schweizer Buchmacher-Welt im Vergleich zu einer internationalen Bonuslandschaft sehr klein, und es ist die Position, die ein Veranstalter, der keine Lizenz zum Verlust braucht, unter den Regeln der Bundesregierung anbieten kann.

Quotenboosts – was sie leisten und was sie nicht leisten

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein «Quotenboost» ist im Schweizer Sporttip also keine Werbe-Versprechung, sondern eine reglementierte Aktion. Er erhöht den Gewinnestoff einer Einzelwette um einen Prozentsatz, und die Erhöhung verfällt, wenn die Wette vorzeitig ausgewertet wird. Wer auf eine Quote-Boost-Wette setzt und sie per Cash-Out vorzeitig auswertet, verliert den Boost – das ist eine Stelle, an der die Aktion mehr kostet als sie einbringt, wenn die Wette vor dem Ende ausgewertet wird.

Warum der Einsatz einer Gratiswette nicht ausgezahlt wird

Eine Gratiswette zahlt im Gewinnfall den Gewinnestoff aus, nicht den Einsatz. Das heisst: Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.50 gewinnt, bekommt CHF 25 ausgezahlt, nicht CHF 35. Der Einsatz ist verloren, sobald die Wette platziert ist, und der Gewinnestoff ist das, was am Ende bleibt. Eine «Gratiswette» ist also kein risikofreier Einsatz, sie ist ein Einsatz vor dem beteiligten Anbieter.

Im Schweizer Markt nennt das Gesetz diese Form «Gratisspielguthaben» und behandelt es als ein separates Vermögen, das nicht in Bargeld umgewandelt werden kann. Eine Auszahlung mit Pauschalbeitrag gibt es bei Sporttip nicht – Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit Gratisspielguthaben gewinnt, gewinnt mehr Gratisspielguthaben oder ein auszahlbares Spielguthaben, je nach den Regeln der jeweiligen Aktion. Was Gratisspielguthaben wert ist, hängt davon ab, ob es in Bargeld umgewandelt werden kann – und bei diesem Preis nicht.

Warum Aktionen selten und klein sind

Die Werberegeln der Schweiz sind eng. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Zeitbeschränkung für Werbung gibt es nicht, aber die inhaltlichen Beschränkungen sind eng.

Die Konsequenz: Ein Veranstalter, der mit einer Schweizer Bewilligung wirbt, hat einen sehr viel kleineren Werbespielraum als ein ausländischer Anbieter, der im Schweizer Markt keine Werbung machen darf und es trotzdem tut. Die Schweizer Aktionen sind klein, weil die Regeln klein sind. Wer aus den kleinen Aktionen auf eine kleine Auswahl schliesst, hat den Zusammenhang erkannt. Wer aus den kleinen Aktionen auf eine schlechte Bewertung schliesst, hat ihn nicht.

Wie die Schweizer Rechtslage Angebote und Anbieter ordnet

Der rechtliche Rahmen ist nicht ein Bonus, der der Werbung dient. Er ist die Stelle, an der die Frage «Welcher Wettanbieter ist in der Schweiz zugelassen?» ihre Antwort findet, und die Antwort ist kurz. Swisslos und Loterie Romande, mit den Produkten Sporttip und Jouez Sport, sind die beiden einzigen Wettanbieter mit einer Schweizer Bewilligung. Eine dritte oder vierte Schweizer Bewilligung für einen Sportwettanbieter ist im Gesamt nicht vorgesehen.

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht diese beiden Bewilligungen, und es gibt keine andere Form.

Die Rolle der Verkaufsstellen und der Online-Zugang

Swisslos verkauft Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters zugänglich. Wer im Wallis wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen, wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen.

Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, Swisslos gegenüber Agentur-Verkaufsstellen in seinem Vertragsgebiet. Beide Veranstalter sind in der Schweiz fest verankert, und sie sind es als Veranstalter, die einen Teil ihres Gewinns an den Kanton abführen (Art. 125 BGS). Im Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn verteilt – CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. CHF 109 Mio. davon stammten aus Sportwetten, gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Die Sperrliste und ihre Konsequenz

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains, die in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele anbieten. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Schweizer Telekomanbieter blocken diese Domains per DNS – das heisst, ein Aufruf der Domain führt zu einer technischen Sperrungsmitteilung. Ein Anbieter, dessen Domain aufgesetzt wird, weicht in der Regel auf eine neue Domain aus, und die Gespa nimmt die neue Domain innerhalb von Stunden auf die Liste.

Die Konsequenz für Schweizer Spielende: Wer eine ausländische Wettseite aufruft, läuft Gefahr, auf eine Sperrseite zu landen. Wer sie über eine VPN-Verbindung erreicht, umgeht die DNS-Sperrung – aber nicht die Tatsache, dass die ausländische Marke keine Schweizer Bewilligung hat. Eine VPN und kein Hinweis ist im Schweizer Recht kein Hinweis.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sie ist im Schweizer Markt keine Lizenz. Wer mit einer ausländischen Lizenz in der Schweiz wirbt, macht Werbung für nicht bewilligtes Geldspiele (Art. 74 Abs. 3 BGS), und das Betreuer ist eine Busse von bis zu CHF 500’000. Wer mit einer ausländischen Lizenz in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich wegen Organisierens von Geldspielen ohne Bewilligung strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Wer als Spielende mit einer ausländischen Marke wettet, wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Eine ausländische Lizenz ist im Schweizer Markt also kein Schutz. Sie ist ein Risiko. Wer aus einer ausländischen Lizenz ein «internationales Renommee» ableitet, leitet im Schweizer Markt nichts ab.

Was Spielende in der Schweiz selbst steuern müssen – und was die Anbieter steuern

Die Spielerschutzregeln der Schweiz sind nicht ein Bonus, der der Werbung dient. Sie sind die Stelle, an der die Frage «Wie viel darf ich setzen?» ihre Antwort findet, und die Antwort ist zweigeteilt. Die Spielenden setzen ihre eigenen Limiten, die Anbieter setzen technische Regeln, und die Gespa beauftaucht das Ganze.

Die Verlustlimiten, die jeder Spielende setzen muss

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999 pro Person, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Sporttip in seinen Bedingungen setzt, das gesetz liegt bei 24 Stunden (Art. 87 VGS). Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Limiten sind keine Pflicht, die der Anbieter setzt, sie sind eine Pflicht, die der Spielende und der Veranstalter gemeinsam setzen. Wer ohne Verlustlimite spielen will, kann nicht spielen – die Verlustlimite ist eine Voraussetzung der Teilnahme. Das ist ein Unterschied zu ausländischen Anbietern, die in der Regel keine Verlustlimite verlangen, sondern eine Vorgabe der Gespa, die sie im Schweizer Markt nicht durchsetzen können.

Die Spielsperre und ihre Tragweite

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80-82 BGS). Eine selbst gesetzte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer sich selbst sperrt, ist kein Spielender mehr. Wer sich hat sperren lassen, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist ein Schutz, den eine ausländische Marke in der Schweiz nicht bietet – sie hat kein Schweizer Recht, dort ist sie nicht Veranstalter.

Was die Gespa-Testkäufe 2025 zeigen

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Schutzmassnahme an Verkaufsstellen ist also nicht streng. Wer aus dem Online-Zugang mit Verlustlimite auf einen ähnlich strengen Schutz an Verkaufsstellen schliesst, schliesst falsch – die Online-Verlustlimite ist eine andere Schutzmassnahme als die Verkaufsstellenkontrolle.

Die Lesenden, die aus den 47.5 % auf eine schwache Bewertung der Schweizer Veranstalter schliessen, sollten bedenken, was die Alternative ist. Die Alternative ist nicht ein besserer Schutz an ausländischen Verkaufsstellen – es gibt keine ausländischen Verkaufsstellen in der Schweiz. Die Alternative ist ein Schutz, der nicht durchgesetzt wird. Beide Alternativen sind unvollendet.

Wie Boni und Gratiswetten in der Schweiz derzeit funktionieren

Boni und Gratiswetten sind im Schweizer Markt eine reglementierte Form. Sie kosten weiter keine Werbe-Versprechung, sie kosten eine Bewilligung. Eine Bewilligung, die die Gespa vor jeder Auszahlung erteilt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Wer aus der geringen Zahl der Bewilligungen auf eine geringe Zahl der Boni schliesst, schliesst richtig. Wer aus der geringen Zahl der Boni auf eine geringe Bewertung schliesst, schliesst falsch.

Welche Bonus-Formen es gibt

Bei Sporttip gibt es drei Aktionen: den Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts. Der Kombiboost ist eine Aktion auf das Verhältnis, kein Bonus auf den Einsatz – er erhöht den Gewinnestoff einer Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen um einen Prozentsatz. Quotenboosts sind eine Aktion auf die Quote, keine Quote, ein Boost auf die Quote einer Prematch-Einzelwette. Profitboosts sind eine Aktion auf den Gewinnestoff, kein Profit, ein Boost auf den Gewinnestoff eines definierten Sportereignisses.

Diese drei Formen sind das Angebot. Es gibt keine «100 %-Bonus auf die erste Einzahlung» und keine «Gratiswette im Wert von CHF 50 bei Anmeldung». Diese Formen sind im Schweizer Markt nicht bewilligt, da sie gegen die Werberegeln verstossen würden. Wer aus dem Fehlen dieser Formen auf einen schlechten Markt schliesst, schliesst richtig. Wer aus dem Fehlen auf eine schlechte Bewertung schliesst, schliesst falsch.

Wie die Bonus-Bedingungen aussehen

Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50. Quotenboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Profitboosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das sind die Bedingungen, und sie sind in den Spielregeln von Sporttip Version 4.2 festgehalten, wo sich dieser 14. Oktober 2026 als Stichtag findet.

Die Bedingungen sind nicht kompliziert. Sie sind im Vergleich zu internationalen Bonusbedingungen sehr klar: Es gibt keine «Umsatzvorgabe», kein «Rollover», keine «Mindestquote für die qualifizierende Wette». Der Boost wird auf den Gewinnestoff der Wette angewendet, nicht auf einen Bonus, der ein bestimmter Umsatz wäre.

Warum kein Bonus-Code auf der Seite steht

Wer einen Bonus-Code auf einer Wettanbieter-Seite erwartet, sucht etwas, das im Schweizer Markt nicht stattfindet. Bonus-Codes sind in der Schweiz kein Verteilungsweg, sie sind eine Bewilligungsfrage. Die Gespa erteilt vor jeder Auszahlung die Bewilligung, und der Code ist eine Frage der Bewilligung, nicht der Werbung.

Die Konsequenz: Wer auf einer Schweizer Wettanbieter-Seite nach einem Code sucht, sucht nichts. Wer auf einer ausländischen Seite nach einem Code sucht, sucht eine beworbene Sache, die in der Schweiz nicht zugelassen ist – und das Suchen ist nicht der Fehler, das Handeln ist der Fehler.

Welche Zahlungsmittel in der Schweiz üblich sind – und wie schnell Gewinne ankommen

Zahlungsmittel im Schweizer Markt sind nicht ein Bonus, der der Werbung dient. Sie sind eine reglementierte Form. Auszahlungen laufen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der Schweiz nicht, da sie gegen das Geldspielgesetz verstossen würden. Das ist ein Unterschied zu ausländischen Märkten, und es ist die Stelle, an der die Frage «Wie schnell sind Gewinne?» ihre Antwort findet.

Zahlungsmittel bei Sporttip

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Das sind die Wege, die Swisslos nennt. Es sind nicht alle Wege, die ein Schweizer Spielender nutzen könnte – es sind die Wege, die Swisslos in seinen Bedingungen führt. Welche Wege ein Spielender tatsächlich nutzt, ist seine Sache.

Wie schnell Gewinne ausgezahlt werden

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Auszahlungszeit ist also «automatisch ins Wallet» plus «Bank-Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen» für Beträge auf CHF 1’000. Das ist eine konkrete Frist, und sie ist im Schweizer Markt durchgesetzt. Eine ausländische Marke, die «innere 24 Stunden» verspricht, ist in der Schweiz kein Versprechen – sie ist eine Werbung, die in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Warum Auszahlungen nur auf den eigenen Namen laufen

Die Auszahlung läuft auf das Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer ein Konto auf den Namen eines Dritten angeben will, kann dies nicht. Wer ein Krypto-Wallet als Auszahlungsadresse angeben will, kann dies nicht. Wer eine ausländische Bankverbindung angeben will, kann dies nicht ohne weiteres tun.

Diese Regel ist eine Schutzregel. Sie verhindert, dass ein Spielender sein Geld an Dritte verliert, die es weiterleiten. Sie ist nicht eine Schikane, die der Anbieter setzt – sie ist eine Pflicht, die das Geldspielgesetzsetzt. Wer aus der Pflicht auf eine kleine Auswahl schliesst, schliesst richtig. Wer aus der Pflicht auf eine schlechte Bewertung schliesst, schliesst falsch.

Die beiden Schweizer Veranstalter im Detail

Die beiden Veranstalter sind keine Wahl im üblichen Sinn. Wer im Deutschschweizer Raum wohnt, hat Swisslos. Wer im Westschweizer Raum wohnt, hat Loterie Romande. Eine Wahl ist eine Schweizer über das Produkt, nicht über den Veranstalter – wer im Wallis wohnt, kann nicht zu Swisslos wechseln, um ein anderes Quoten zu bekommen.

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter

Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft – hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Basis der genannten Interkantonalen Vereinbarung. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Swisslos betreut 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Sporttip lässt sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App abgeben, die für iOS und Android verfügbar ist. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist eine Brücke zwischen online und offline, und sie ist ein Unterschied zu einem reinen Online-Anbieter. Sporttip ist nicht nur online, sondern auch an der Verkaufsstelle erreichbar.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine offene Regel, und sie ist im Vergleich zu internationalen Anbietern, die ihre Limiten nicht immer offenlegen, sehr klar.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist eine Regel, die internationale Anbieter ebenfalls haben, und sie ist in der Schweiz durchgesetzt.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine krumme Quote wird also auf 5 Rappen genau abgerechnet, und die Abrechnung ist nachvollziehbar.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter

Die Loterie Romande – die Société de la Loterie de la Suisse Romande – veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Loterie Romande ist die Westschweizer Variante von Swisslos – ein Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung, der in seinem Vertragsgebiet Sportwetten anbietet. Das Wettprogramm folgt der Liste der zugelassenen Wettbewerbe der Gespa, und es ist nicht breiter oder enger als das Sporttip-Programm, da beide Veranstalter an dieselbe Liste gebunden sind.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen zu Gratisspielguthaben oder Gratiswetten erhalten, Swisslos 8. Das ist eine deutliche Differenz, und sie ist eine Differenz in der Verwaltungspraxis, nicht im Wettprogramm. Was die Loterie Romande an Aktionen anbietet, ist in ihren Bedingungen zu finden, die sich derzeit nicht in voller Tiefe im Recherche-Material spiegeln.

Die ausländischen Marken im Detail

Die ausländischen Marken sind keine Schweizer Wettanbieter. Sie sind Anbieter, die in ihrem Heimatmarkt eine Lizenz haben, in der Schweiz aber keine Lizenz haben. Sie sind im Schweizer Markt eine Verweigerung, keine Verweigerung – sie sind Werbung für nicht bewilligtes Geldspiele.

BetLabel

BetLabel ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Da die Marke keine Schweizer Bewilligung hält, greifen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele nicht. Eine behördliche Aufsicht oder ein rechtlicher Schutz im Streitfall besteht für Schweizer Kunden nicht.

X3Bet

X3Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die Drittquellen nennen, ist Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Kraft hat. Ein Schweizer Spielerschutz oder eine gesetzliche Aufsicht durch die Gespa ist für dieses Angebot nicht gegeben, da es keine Bewilligung nach Schweizer Recht besitzt.

AmunRa

AmunRa ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für Nutzer in der Schweiz besteht bei diesem Anbieter kein Rechtsanspruch gegenüber den Schweizer Behörden, da eine entsprechende Bewilligung fehlt.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Da dieser Anbieter keine Schweizer Konzession besitzt, ist er hierzulande nicht zugelassen.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Zugang zu solchen Angeboten unterliegt den Bestimmungen der Sperrliste der Gespa.

ZotaBet

ZotaBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Ohne Schweizer Bewilligung bietet dieser Dienst keine Sicherheit durch Schweizer Rechtsnormen.

BC.Game

BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für die Nutzung dieses Dienstes besteht kein Schweizer Spielerschutz.

BetFury

BetFury ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Mangels Schweizer Konzession finden die Schutzbestimmungen des BGS keine Anwendung.

Was ein Beispiel-Markt über Quoten und Margen verrät

Die Frage «Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten?» hat im Schweizer Markt keine Antwort im üblichen Sinn. Die Schweizer Veranstalter haben unterschiedliche Quoten für unterschiedliche Märkte, und die Differenz zwischen ihnen ist ein Unterschied, der in einem konkreten Wettfall zu sehen ist. Was sich allgemein sagen lässt: Eine Quote ist das Spiegelbild der Wahrscheinlichkeit, die der Anbieter dem Ergebnis gibt, und der Anteil, den der Anbieter als Marge behält.

Die Marge eines Zwei-Wege-Markts lässt sich aus den Quoten berechnen. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Wege-Markt zu den Quoten 1.90 und 1.90. Die Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, den der Markt an die Spielenden zurückgibt – ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 1 ÷ (0.5263 + 0.5263), also 1 ÷ 1.0526, also etwa 0.9500 oder 95.00 %. Die Marge – der Anteil, den der Anbieter behält – ist 100 % minus 95.00 %, also 5.00 %.

Das ist eine Bandbreite, kein einzelner Wert, denn die Marge hängt vom Markt, vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Quoten ab. Ein Buchmacher mit höherer Marge behält mehr von jedem Einsatz, ein Buchmacher mit tieferer Marge gibt mehr zurück. Die Marge ist das, was eine Wette «kostet» – 5 % Marge heisst, dass pro CHF 100 Einsatz CHF 5 als Kosten anfallen, gemittelt über viele Wetten.

Was das Beispiel über den Schweizer Markt sagt

Die Schweizer Veranstalter haben eine sehr viel kleinere Marge als viele internationale Anbieter, da sie keine Werbekosten und keine Bonus-Kosten in derselben Weise tragen. Sie haben aber eine ähnliche Marge wie andere europäische Anbieter mit einer staatlichen Lizenz, da die Margen im europäischen Markt durch den Wettbewerb ähnlich sind. Was die Marge im konkreten Wettfall ist, hängt vom Markt, vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Quoten ab.

Die Lesenden, die aus einer tieferen Marge auf einen besseren Anbieter schliessen, sollten bedenken, dass die Marge nur einer von mehreren Faktoren ist. Wer aus der Marge eine Empfehlung ableitet, leitet mehr ab als die Marse trägt.

Warum Quoten nicht alles sind

Eine Quote ist ein Preis, und ein Preis ist ein Indikator. Eine hohe Quote heisst nicht automatisch, dass der Anbieter «besser» ist – sie heisst, dass der Anbieter einen höheren Gewinn verspricht. Ein höherer Gewinn ist nicht immer ein besserer Anbieter, da ein höherer Gewinn auch eine höhere Marge oder ein riskanteres Ereignis sein kann.

Wer aus der höchsten Quote eines Markts auf den besten Anbieter schliesst, schliesst auf den höchsten Preis, nicht auf die beste Qualität. Die Qualität eines Anbieters ist eine Mischung aus Quote, Wettprogramm, Auszahlungszeit, Schutz und Aufsicht, und keine dieser Grössen ist die Quote allein.

Häufige Fragen zu Sportwettenanbieter-Angeboten in der Schweiz

Welche Wettanbieter besitzen in der Schweiz eine Bewilligung?

In der Schweiz besitzen nur Swisslos (mit dem Produkt Sporttip) und Loterie Romande (mit dem Produkt Jouez Sport) eine Bewilligung für Sportwetten, basierend auf dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) sowie der erwähnten Interkantonalen Vereinbarung. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Eine dritte Schweizer Bewilligung für einen reinen Sportwettenanbieter ist im Gesetz nicht vorgesehen, und ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Übersicht über die zugelassenen Veranstalter führt die Gespa auf ihrer Website.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Die Quoten der Schweizer Veranstalter lassen sich an der Marge messen, also dem Anteil der Einsätze, den der Anbieter behält. Eine tiefere Marge heisst mehr Auszahlung an die Spielenden, eine höhere Marge heisst mehr Verdienst für den Anbieter. Für einen Zwei-Wege-Markt zu den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich rechnerisch eine Marge von etwa 5 %, das heisst der Markt gibt rund 95 % der Einsätze zurück. Im konkreten Wettfall hängt die beste Quote vom Markt, vom Anbieter und vom Zeitpunkt der Quotierung ab, und die Lesenden vergleichen am besten die Quote des Markts, der sie interessiert, kurz vor der Wette. Die Quote ist ein Preis und kein Qualitätsurteil – wer aus der höchsten Quote auf den besten Anbieter schliesst, schliesst auf den höchsten Preis, nicht auf die beste Qualität.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, und welche Kriterien zählen dabei?

Die Frage «bester Wettanbieter» hat im Schweizer Markt keine eindeutige Antwort, da die beiden zugelassenen Veranstalter Swisslos und Loterie Romande in zwei verschiedenen Vertragsgebieten tätig sind. Wer im Deutschschweizer Raum wohnt, ist auf Swisslos Sporttip angewiesen, wer im Westschweizer Raum wohnt, auf Loterie Romande Jouez Sport. Kriterien, die innerhalb dieser Wahl eine Rolle spielen, sind das Wettprogramm (beide folgen der Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe), die Quoten, die Mindest- und Höchsteinsätze, die Auszahlungszeit, die Zahlungsmittel und die Schutzregeln (Verlustlimiten, Spielsperre, Selbsttest). Eine ausländische Marke hat in der Regel ein breiteres Wettprogramm, aber keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht. Die «beste» Wahl hängt davon ab, welche Kriterien der Spielende gewichtet – ein Spielender, der Schweizer Schutz will, hat keine mögliche ausländische Wahl.

Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport liegen keine vergleichbaren Mindest- und Höchsteinsätze vor. Wer die Limits vergleichen will, prüft sie direkt in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste der Gespa ist eine Liste von Domains, die in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele anbieten. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Schweizer Telekomanbieter blocken diese Domains per DNS, das heisst ein Aufruf der Domain führt zu einer technischen Sperrungsmitteilung. Eine ausländische Wettseite, deren Domain auf der Liste steht, ist in der Schweiz nicht ohne weiteres erreichbar. Die Gespa aktualisiert die Liste innerhalb von Stunden, wenn ein Anbieter auf eine neue Domain ausweicht (Domain-Hopping). Eine VPN-Verbindung umgeht die DNS-Sperrung, aber nicht die Tatsache, dass die ausländische Marke keine Schweizer Bewilligung hat – eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer eine gesperrte Seite erreicht, hat keine Schweizer Schutzregeln zur Seite, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtsmittel bei Streit.

Weshalb sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Aktionen im Sinne von Gratisspielguthaben, Quotenboosts und Kombiboosts brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos – das ist die Zahl der Aktionen, nicht die Zahl der Werbe-Versprechen. Die Werberegeln der Schweiz sind eng: Sie dürfen nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS), und Werbung für nicht bewilligtes Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine «100 %-Bonus auf die erste Einzahlung» oder eine «Gratiswette im Wert von CHF 50 bei Anmeldung» ist im Schweizer Markt nicht bewilligt, da sie gegen die Werberegeln verstossen würde. Die Konsequenz: Aktionen sind selten, weil die Regeln selten sind. Wer aus den seltenen Aktionen auf eine kleine Auswahl schliesst, schliesst richtig – die kleine Auswahl ist die Folge der Regeln, nicht die Folge der Wettbewerber.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»