Regionalliga Wetten in der Schweiz: Wer anbieten darf und was Quoten auf unterklassigen Fussball wirklich aussagen

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln von Sporttip, Version 4.2.

Ein kleiner Fussballplatz mit einfacher Holztribüne und Rasenstreifen am Rand einer Ortschaft, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel im Abendlicht.
In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften.

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Anbieter überhaupt durchführen, und die Regionalliga ist nicht selbstverständlich Teil der zugelassenen Wettarten. Wer auf eine Partie aus Nord, Nordost, West, Südwest oder Bayern setzen will, muss zuerst klären, ob die Gespa-Liste diese Staffel überhaupt enthält, dann einen Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters haben und schliesslich die Marge verstehen, die in jeder Quote mitkompensiert ist. Es folgt eine Einordnung, was die Regionalliga als Wettangebot ausmacht, welche Anbieter in der Schweiz überhaupt auftreten dürfen, wie eine Quote rechnerisch zustande kommt und welche Schutzmechanismen unabhängig vom Anbieter greifen.

Die Regionalliga als Wettgegenstand: fünf Staffeln, eine Liga, ein anderes Spielniveau

Die Regionalliga ist im deutschen Männerfussball die vierthöchste Spielklasse. Sie besteht seit der Saison 2008/09 in ihrer heutigen Form und wird seit Sommer 2012 nicht mehr zentral vom DFB, sondern von fünf regionalen Ligaverbänden getragen. Die erste Saison dieser Liga liegt im Jahr 1963, doch die heutige Struktur mit fünf eingleisigen Staffeln Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern ist deutlich jünger.

Ein abgenutzter Fussball liegt auf einem Kiesweg neben dem Eingang eines Vereinsplatzes, Laub liegt auf dem Boden.
Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Je Staffel spielen 18 bis 20 Mannschaften. Aus den fünf Staffeln steigen seit 2019 drei Meister direkt in die 3. Liga auf, die beiden verbleibenden Staffelmeister spielen in einem Playoff den vierten Aufsteiger aus. Aus Sicht eines Wettangebots bedeutet das: drei direkte Aufstiegsentscheidungen pro Saison plus ein zusätzlicher Aufstiegsplayoff-Termin, plus die laufende Meisterschaft mit Hin- und Rückspielen, plus die üblichen Abstiegsfragen. Jede Staffel hat ihren eigenen Spielplan, ihre eigene Tabelle und ihre eigene Konstellation.

Für eine Wette zählt die Liga als Ereignis — und genau hier beginnt der schweizerische Sonderfall. Nicht jede Wette auf eine ausländische Liga ist in der Schweiz erlaubt. Erlaubt ist nur, was die Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten auch tatsächlich enthält. Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Aufzählung: was nicht in ihr steht, ist nicht erlaubt, auch wenn der Wettanbieter es im Programm führt.

Wettprogramm und Spielbetrieb in den fünf Staffeln

Im Saisonverlauf treffen 18 bis 20 Mannschaften pro Staffel in 34 bis 38 Spieltagen aufeinander, dazu kommen Aufstiegsplayoff-Termine. Eine Saison beginnt üblicherweise im Spätsommer und endet im Frühjahr. Die Spielpaarungen verteilen sich auf Wochentagabende und Wochenenden. Für eine Wette bedeutet das: Wettangebote gibt es über den grössten Teil des Kalenderjahres, mit dichteren Wochenenden zur Saisonmitte und höherer Frequenz an Spitzenspieltagen.

Ein Bahnsteig mit leeren Bänken an einem Regionalbahnhof am Morgen, ein Zug fährt in der Ferne ein.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Die Regionalliga-Spielzeit folgt dem üblichen Fussballrhythmus: Hinrunde, Rückrunde, gegebenenfalls Aufstiegsplayoff. Nachgeholte Spiele sind möglich, verschoben wird vor allem im Winter. Eine Rechnung im Spätfrühjahr enthält dadurch regelmässig auch Nachholspiele aus dem Winterprogramm.

Aus Wettsicht ist die Liga unterklassig. Das hat Folgen für die Einschätzung der Quoten: Die Informationsdichte pro Spiel ist niedriger als in der Bundesliga oder der 2. Bundesliga. Weniger Live-Statistik, weniger standardisierte Spielerprofile, weniger mediale Beobachtung pro Partie. Die Margen, die Wettanbieter auf solche Spiele setzen, sind häufig höher als auf Spitzenspiele, weil das Risiko einer Fehlbewertung grösser ist und der Markt schmaler bleibt.

Staffeln, Aufstieg, Playoff: Welche Spiele überhaupt zur Verfügung stehen

Wer auf die Regionalliga wetten will, wettet auf eines von drei möglichen Ereignistypen: Meisterschaftsspiele der fünf Staffeln, die direkten Aufstiegsspiele der drei Staffelmeister und das Aufstiegsplayoff zwischen den beiden verbleibenden Staffelmeistern. Dazu kommen Pokalbezüge, soweit die Regionalligamannschaften im DFB-Pokal antreten.

Der Spielplan jeder Staffel wird vom jeweiligen Ligaverband veröffentlicht. Die Saison startet im August, die Hinrunde endet vor der Winterpause, die Rückrunde läuft von Februar bis Mai. Aufstiegs-Playoffs werden nach Saisonende ausgetragen. Für eine Wette bedeutet das: Das Wettangebot für eine Regionalliga-Partie ist typischerweise ab einigen Tagen vor dem Spiel verfügbar und wird bis zum Anpfiff angepasst.

Die Regionalliga ist nicht zu verwechseln mit der Oberliga, der Bayernliga, den Landesligen oder den Verbandsligen. Die Regionalliga ist genau eine Liga, vierthöchste Klasse, fünf Staffeln, eigene Trägerschaft, eigene Aufstiegsregelung.

Quoten, Margen und das, was sie auf unterklassige Spiele wirklich aussagen

Auf jedes Spiel setzt der Anbieter eine Marge, das heisst einen Anteil, den er von jedem gesetzten Franken einbehält. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass das Buch im Schnitt 95 Rappen pro Franken wieder auszahlt, 5 Rappen behält. Die Marge wirkt über alle Ausgänge eines Marktes gleichzeitig: bei einem 1X2-Markt auf Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg addieren sich die drei impliziten Wahrscheinlichkeiten auf über 100 %, und die Differenz zu 100 % ist die Marge.

Rechenbeispiel: Angenommen, ein 1X2-Markt auf eine Regionalliga-Partie wird mit 2.10 für Heimsieg, 3.40 für Unentschieden und 3.60 für Auswärtssieg quotiert. Dann ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 geteilt durch (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also rund 1 / (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 / 1.0481. Die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95.4 %, die Marge bei rund 4.6 %. Das ist eine Marge im unteren Bereich dessen, was Buchmacher auf Fussballmärkte setzen, aber nicht ungewöhnlich.

Eine Marge in dieser Grössenordnung heisst: Von jedem Franken, der auf dieses Spiel gesetzt wird, bleiben etwa 4.6 Rappen beim Buch. Über viele Wetten gemittelt kostet das den Spielenden genau diese Marge. Die Marge versteckt sich in den Quoten und ist nicht als Gebühr ausgewiesen, sondern als Differenz zwischen dem, was die Quoten versprechen, und dem, was sie bei fairer Auszahlung ohne Buch versprechen müssten.

Auf unterklassige Spiele wie die Regionalliga sind die Margen in der Praxis höher als auf Spitzenspiele, weil weniger Marktteilnehmer die Quoten bilden und der Anbieter mehr Spielraum hat. Eine Marge von 8 % bis 10 % auf einen 1X2-Markt einer Regionalliga-Partie ist realistisch, ohne dass die Quoten ungewöhnlich wirken. Genau das macht die Liga als Wettmarkt teuer, selbst wenn einzelne Quoten «gut» aussehen.

Wie eine Wette rechnerisch zustande kommt

Eine Einzelwette multipliziert den Einsatz mit der Quote. Wer CHF 10 zu Quote 2.10 setzt, erhält im Gewinnfall CHF 21 brutto, also CHF 11 Nettogewinn. Wer CHF 50 auf eine Kombiwette mit drei Ausgängen à 1.80, 2.20 und 3.10 setzt, hat eine Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 3.10 = 12’276 und erhält im Gewinnfall CHF 613.80 brutto.

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Das klingt marginal, ergibt über viele Wetten aber einen kleinen zusätzlichen Vorteil des Anbieters, weil der Spielende immer aufgerundet verliert und nur in 5-Rappen-Schritten zurückerhält. Auszahlungen unter CHF 0.05 fallen auf 0, was effektiv einen Verlust bedeutet.

Schweizer Bewilligungslage: zwei Veranstalter, ein Markt

In der Schweiz ist die Zahl der Veranstalter von Grossspielen gesetzlich beschränkt. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS). Die Kantone haben die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide führen ihre Sportwetten unter eigenem Produktnamen — Swisslos unter «Sporttip», Loterie Romande unter «Jouez Sport».

Das ist nicht ein «Markt mit mehreren Anbietern, von denen einige eine Lizenz haben». Es ist ein absichtlich beschränkter Markt mit genau zwei zulässigen Anbietern. Jeder andere Anbieter, der in der Schweiz Sportwetten anbietet, ist unbewilligt. Eine ausländische Bewilligung — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Kraft, weil das BGS klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt und keine ausländische Bewilligung in der Schweiz anerkannt wird.

Beide Anbieter sind also keine Wettbewerber in einem offenen Markt, sondern zwei regional aufgeteilte Monopole. Die Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS.

Eine Online-Anmeldung ist nur möglich, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet liegt. Wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Loterie Romande. Die Vertragsgebiete sind disjunkt, eine Durchlässigkeit besteht nicht.

Die Gespa-Liste und warum sie über die Wette entscheidet

Die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, führt eine Liste der zugelassenen Wettarten. In dieser Liste steht, welche Sportarten, welche Wettbewerbe und welche Wetttypen überhaupt angeboten werden dürfen. Die Liste ist abschliessend. Was nicht in der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste wird von der Gespa gepflegt und ist in der jeweils aktuellen Fassung auf deren Website einsehbar.

Für die Regionalliga heisst das: Sie ist zugelassen, wenn sie in der Gespa-Liste steht, und nur dann. Ist die Regionalliga gerade nicht in der Liste, dann darf kein Schweizer Anbieter Wetten darauf anbieten. Beide Schweizer Anbieter prüfen ihre Wettprogramme gegen diese Liste und nehmen nur Ereignisse ins Programm, die in der Liste enthalten sind.

Eine Prüfung ist einfach: Wer auf eine bestimmte Regionalliga-Partie wetten will, prüft im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport, ob das Spiel angeboten wird. Wird es angeboten, ist die Wette von Gespa-Seiten zulässig. Wird es nicht angeboten, ist es entweder nicht in der Liste oder aus einem anderen operativen Grund nicht im Programm. Eine Einzelanfrage bei der Aufsichtsstelle ist möglich, die Gespa antwortet in der Regel innert nützlicher Frist.

Für ausländische Anbieter gilt die Liste auch in der Praxis: Wer auf einer ausländischen Seite eine Regionalliga-Wette abschliesst, schliesst sie auf einer Seite ab, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Wette an sich ist nicht strafbar, die Anbieter sind es.

Ohne Schweizer Bewilligung: was Offshore-Anbieter in der Schweiz sind

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist im BGS klar formuliert: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Anerkennung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung — und ohne den Schutz, den die Schweizer Bewilligung mit sich bringt.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains auf DNS-Ebene. Wer versucht, eine gesperrte Domain zu erreichen, landet auf einer Hinweisseite der Gespa. Die Liste wird laufend ergänzt, weil Anbieter Domains wechseln, wenn eine gesperrt wurde. Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains.

Wetten bei einem ausländischen Anbieter haben in der Schweiz drei konkrete Folgen: erstens keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, das heisst, eine Spielsperre wirkt nicht gegen den Anbieter; zweitens keine Schweizer Rechtsdurchsetzung im Streitfall, die Gerichte am Sitz des Anbieters sind zuständig; drittens steuerliche Folgen nach kantonalem Recht. Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen, während Gewinne aus Schweizer Grossspielen unter dem Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei sind.

Schutzmechanismen: Verlustlimiten und Spielsperre

Wer bei einem Schweizer Anbieter wettet, hat Zugang zu zwei Schutzmechanismen: eigene Verlustlimiten und eine Spielsperre. Beide sind nicht optional, sondern Pflichtbestandteil des Kontos.

Vor der ersten Wette muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode; für unter 21-Jährige, die an Sportwetten allerdings gar nicht teilnehmen dürfen, gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — eine bewusste Sperre gegen impulsives Hochsetzen.

Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Sie wirkt zusätzlich zu den Verlustlimiten, sie ersetzt sie nicht. Wer Verlustlimiten setzt, kann zusätzlich eine Einzahlungslimite setzen, die unabhängig davon greift, wie viel auf dem Konto ist.

Die Spielsperre ist die zweite Schutzstufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vor Fristablauf aufgehoben werden zu können. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Das Register gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Schweiz gesperrt ist, kann in der Schweiz nicht mehr an einem bewilligten Spiel teilnehmen, weder bei einem Lotterieanbieter noch in einem Casino. Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur unter Mitwirkung einer Fachstelle.

Wetten bei einem ausländischen Anbieter sind von keinem dieser Mechanismen erfasst. Weder wirkt die Schweizer Verlustlimite dort, noch die Spielsperre. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat die Schutzmechanismen nicht, die das BGS vorsieht.

Werbebeschränkungen und Strafen

Das BGS verbietet Werbung für nicht bewilligte Spiele in der Schweiz. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, die irreführend ist oder die auf gesperrte Personen zielt, ist ebenfalls verboten. Verstösse gegen das Werbeverbot für nicht bewilligte Spiele können mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden.

Die Werbebeschränkungen gelten auch für Online-Werbung. Die Schweizer Anbieter werben nur in der Deutschschweiz bzw. in der Westschweiz, weil sie nur dort spielen lassen dürfen. Werbung in sozialen Medien, auf Vergleichsportalen oder über Affiliate-Seiten ist nicht per se verboten, muss aber den Inhalt des BGS einhalten.

Für den Spielenden heisst das: Werbeanzeigen für ausländische Anbieter, die Regionalliga-Wetten anbieten, sind nicht per se illegal, weil die Anzeige selbst möglicherweise aus dem Ausland stammt. Der Anbieter selbst ist in der Schweiz rechtswidrig, der Spielende nicht. Aber die Anzeige selbst kann gegen das Werbeverbot verstossen, weil sie für ein in der Schweiz nicht zugelassenes Spiel wirbt.

Quotenboosts und Kombiboost: was sie sind und was sie kosten

Beide Schweizer Anbieter kennen Quotenerhöhungen, die unter dem Begriff «Boost» laufen. Bei Sporttip gibt es Quotenboosts, die nur online, prematch und für Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Spielendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.

Quotenboosts sind Marketinginstrumente. Sie erhöhen eine ausgewählte Quote, oft für ein Spitzenspiel oder einen bestimmten Markt, auf einen höheren Wert, als die Standardquote wäre. Die Marge verschiebt sich dabei zugunsten des Spielenden, allerdings in einem sehr eng umrissenen Markt und mit strikten Konditionen: einmalig proaktiv, limitiert, nicht kombinierbar.

Der Sporttip-Kombiboost gilt für Kombiwetten ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 je Ausgang. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Auch hier sind Einsatz und Gewinnerhöhung gedeckelt.

Rechenbeispiel: Eine Kombiwette mit fünf Ausgängen à 1.60, 1.80, 2.00, 2.20 und 2.50 hat eine Gesamtquote von 1.60 × 1.80 × 2.00 × 2.20 × 2.50 = 31.68. Bei einem Einsatz von CHF 10 wäre der Bruttogewinn CHF 316.80, der Nettogewinn CHF 306.80. Der Kombiboost bei sieben Voraussagen würde 20 % auf den Nettogewinn legen, also CHF 61.36 extra, wenn die Wette gewinnt. Bei vier Voraussagen wären es nur 5 %, also CHF 5 auf einen Nettogewinn von CHF 100 bei einer Gesamtquote von 10.

Der Boost ändert die Marge der einzelnen Wetten nicht, er legt eine zusätzliche Auszahlung oben drauf. Dadurch wird die effektive Auszahlungsquote der Kombination angehoben, allerdings nur bei Gewinn, nicht bei Verlust.

Cash-Out: was er kostet und wann er sinnvoll ist

Cash-Out ist die vorzeitige Auszahlung einer laufenden Wette. Bei Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Swisslos muss Cash-Out nicht für jede Wette anbieten und kann den Cash-Out-Betrag jederzeit ändern. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Rechenbeispiel: Eine Einzelwette von CHF 100 auf Heimsieg zu Quote 2.50 verspricht im Gewinnfall CHF 250 brutto. Beim Stand von 1:0 zur 70. Minute bietet der Anbieter vielleicht CHF 180 als Cash-Out an. Der Spielende nimmt CHF 180 mit nach Hause, statt auf den Schlusspfiff zu warten und möglicherweise leer auszugehen. Im Gewinnfall hätte er CHF 250, im Cash-Out-Fall CHF 180 — ein Aufpreis von CHF 70, den der Anbieter für die Risikoübernahme einbehält. Bei einem späteren Ausgleich oder einer Niederlage hätte er mit Cash-Out CHF 180 statt CHF 0.

Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Cash-Out ist eine Funktion des Buchs, die je nach Markt, Verfügbarkeit und Spielstand anders berechnet wird. Sie ist kein verbindliches Recht des Spielenden.

Verfügbare Anbieter im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die in diesem Vergleich betrachteten Anbieter, ihre Bewilligungslage in der Schweiz und ihre organisatorische Einordnung. Zwei Anbieter haben eine Schweizer Bewilligung, acht Anbieter nicht. Die Tabelle listet die Marke, den Bewilligungsstatus und den genannten Veranstalter beziehungsweise die genannte Lizenz.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder genannte Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Loterie Romande (Lausanne)
bet365 ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
X3Bet nie Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), keine Kraft in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert (ausländisch, keine Kraft in der Schweiz)

Die Tabelle zeigt zwei Gruppen, die nicht vergleichbar sind. Die beiden Schweizer Anbieter sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Ein «besserer Anbieter» in der Schweiz gibt es aus dieser Liste nicht, weil kein einziger der ausländischen Anbieter in der Schweiz zugelassen ist.

Swisslos Sporttip: Der Schweizer Veranstalter im Überblick

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Markennamen Sporttip und werden in den 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Das Vertragsgebiet ist gross, das einzige unabhängige Gegenstück ist Loterie Romande in der Westschweiz.

Wer sich online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird durch das Hochladen eines Ausweisdokuments geprüft, die Daten werden mit Adressdatenbanken abgeglichen.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor dem ersten Wettversuch muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach Ablauf der Frist. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage vereinbaren.

Der Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, vollständig, online, nicht garantiert pro Markt. Quotenboosts und Profitboosts sind online verfügbar, prematch, einmalig pro Spielendem, limitiert. Der Kombiboost greift ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, mit fünf Stufen bis 100 % Bonus bei fünfzehn Voraussagen.

Urteil Sporttip

Wer im Vertragsgebiet der Swisslos wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, wenn er legal auf eine Regionalliga-Partie wetten will, sofern die Gespa-Liste das Ereignis enthält. Sporttip ist kein Anbieter im Wettbewerb, sondern die einzige zulässige Möglichkeit im Vertragsgebiet. Das macht die Bewertung spezifisch: Es geht nicht darum, ob der Anbieter «besser» ist als andere, sondern ob er für den eigenen Wettbedarf das richtige Wettangebot macht. Die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sind eng genug, um Spielende mit kleinem Budget nicht auszugrenzen, aber eng genug, um Hochrisikospielende nicht zu bedienen. Für einen normalen Spielenden, der Einzel- und Kombiwetten platziert, ist das die zulässige Plattform.

Loterie Romande Jouez Sport: Der Schweizer Veranstalter in der Romandie

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Die Zentrale ist in Lausanne. Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem Westschweizer-Kanton wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren und ist auf die Loterie Romande angewiesen.

Das Wettangebot, die Spielregeln und die Schutzmechanismen sind im Wesentlichen deckungsgleich mit Sporttip. Beide Anbieter sind in derselben Vereinbarung organisiert, beide führen Sportwetten unter dem BGS durch, beide wenden dieselben Schutzmechanismen an, beide sind in der Gespa-Liste geführt.

Urteil Loterie Romande

Für einen Spielenden in der Westschweiz ist Jouez Sport die einzige legale Plattform für Sportwetten, einschliesslich Regionalliga-Wetten, wenn die Gespa-Liste die Ereignisse führt. Die regionale Marke Struktur und die französischsprachige Oberfläche machen den Zugang für Westschweizende einfacher. Die operative Bewertung ist im Wesentlichen dieselbe wie für Sporttip.

bet365 aus Schweizer Sicht

bet365 ist ohne Schwizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, die in einem anderen Land Gültigkeit hat, hat in der Schweiz keine Kraft, weil das BGS klarstellt, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt und eine ausländische in der Schweiz nicht anerkannt wird. Wer in der Schweiz bei bet365 wettet, wettet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz, den die Schweizer Bewilligung mit sich bringt. Die Gespa führt Domains ausländischer Anbieter auf der Sperrliste; bet365 gehört zu den genannten Domains, die Schweizer Telkomanbieter blocken. Domain-Hopping, also der Wechsel der Domain bei Sperrung, ist möglich und die Gespa reagiert mit Nachverfolgung.

Beurteilung bet365

Wer in der Schweiz wohnt, hat keinen zulässigen Zugang zu bet365. Eine Wette bei bet365 in der Schweiz ist ohne Schweizer Bewilligung, ohne Spielsperre-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg. Das ist keine Frage der Qualität der Wette, sondern der Zulässigkeit. Wer trotzdem spielt, tut, dass er die Schutzmechanismen des BGS nicht hat.

X3Bet aus Schweizer Sicht

X3Bet ist nach Drittangaben mit einer Sitzung durch Tobique in Kanada lizenziert. Tobique ist eine kanadische Lizenz und hat in der Schweiz keine Kraft. Die Lizenz steht auf der Gespa-Sperrliste, der Anbieter ist in der Schweiz nicht zugelassen.

Beurteilung X3Bet

X3Bet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Wette in der Schweiz ist eine Wette ohne Schweizer Bewilligung. Die genannte Lizenz aus Kanada hat in der Schweiz keine Kraft.

BetOnRed aus Schweizer Sicht

BetOnRed operiert ohne eine für Schweizer Kunden gültige Lizenz und unterliegt keiner Aufsicht in der Schweiz. Da keine Anbindung an das Sperrregister besteht, bietet dieser Anbieter für Schweizer Spielende keinen Schutz. Die Lizenzierung bleibt unklar und bietet hierzulande keinerlei rechtliche Grundlage.

Beurteilung BetOnRed

BetOnRed ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Wette in der Schweiz ist eine Wette ohne Schweizer Bewilligung.

MyStake aus Schweizer Sicht

MyStake besitzt keine Anerkennung in der Schweiz, da für Sportwetten lediglich die zwei kantonalen Anbieter zugelassen sind. Eine Sperrung durch die Gespa ist jederzeit möglich. Die angeführten Lizenzbedingungen besitzen im Schweizer Recht keine Relevanz.

Beurteilung MyStake

MyStake ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Wette in der Schweiz ist eine Wette ohne Schweizer Bewilligung.

BDMBet aus Schweizer Sicht

BDMBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da das Unternehmen nicht an den hiesigen Spielerschutz angebunden ist, fehlen wesentliche Mechanismen zur Suchtprävention. Eine rechtliche Absicherung der Wettgewinne ist für Schweizer Kunden nicht gegeben.

Beurteilung BDMBet

BDMBet ist in der Schweiz nicht zugelassen.

ZotaBet aus Schweizer Sicht

ZotaBet bietet keine in der Schweiz gültige Lizenz an. Da hier keine Regulierung durch die Gespa erfolgt, kann der Anbieter jederzeit auf der Sperrliste landen. Schweizer Spielende sollten beachten, dass hier kein Zugriff auf das nationale Ausschlussregister besteht.

Beurteilung ZotaBet

ZotaBet ist in der Schweiz nicht zugelassen.

Sportaza aus Schweizer Sicht

Sportaza operiert ebenfalls ohne die notwendige Schweizer Bewilligung. Damit unterliegt das Angebot keiner Kontrolle durch die Gespa, was für den Kunden ein erhöhtes Risiko bedeutet. Ein Rechtsweg bei Streitfällen steht Schweizer Spielenden in diesem Fall nicht offen.

Beurteilung Sportaza

Sportaza ist in der Schweiz nicht zugelassen.

22Bet aus Schweizer Sicht

22Bet ist auf dem Schweizer Markt nicht zugelassen. Da keine Kooperation mit den hiesigen Regulierungsbehörden stattfindet, ist das Angebot für Schweizer Spielende mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Auch steuerlich ergeben sich hier keine Vorteile gegenüber den lizenzierten Angeboten.

Beurteilung 22Bet

22Bet ist in der Schweiz nicht zugelassen.

Vorgehen bei der Prüfung eines ausländischen Anbieters

Ein ausländischer Anbieter ist in der Schweiz zulässig, wenn er eine Schweizer Bewilligung hat. Eine Schweizer Bewilligung haben nur Swisslos und Loterie Romande. Jeder andere Anbieter ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die Prüfung ist einfach, weil die Liste kurz ist.

Wer eine Seite sieht, an einer Seite wettet oder an einer Seite einzahlt, prüft zuerst den Veranstalter. Ist der Veranstalter Swisslos oder Loterie Romande, liegt eine Schweizer Bewilligung vor. Ist der Veranstalter ein anderer, liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Eine Lizenz in einem fremden Land, eine Lizenz in einem anderen Rechtsraum, an seinem Wohnsitz, an seinem Sitz in einem anderen Staat, all das hat in der Schweiz keine Kraft. Die einzige Schweizer Bewilligung ist die Schweizer.

Verantwortungsvolles Wetten und Selbstschutz

Verantwortungsvolles Wetten beginnt mit der Anerkennung, dass Wetten ein Wahrscheinlichkeitsspiel ist, bei dem das Buch im Schnitt gewinnt. Die Marge, die in jeder Quote mitdrückten, ist nicht ein Fehler, an dem das Buch verdient, sondern der Preis, den der Spielende für die Möglichkeit zahlt, überhaupt zu wetten. Wer das nicht akzeptiert, sollte nicht wetten.

Vor der ersten Wette sollten die eigenen Verlustlimits gesetzt werden. Die Verlustlimits wirken unabhängig von der Wettqualität; nicht weil die Quote «schlecht» ist, sondern weil das Buch im Schnitt gewinnt, ist das Verlustrisiko real. Vier Verlustlimits, eines pro Tag, eines pro Woche, eines pro Monat, sind die Schutzmechanismen, die das BGS vorsieht. Senken ist sofort möglich, Erhöhen erst nach 72 Stunden.

Wer merkt, dass er über seine Verlustlimits hinaus wettet, hat mehrere Möglichkeiten. Er kann die Verlustlimits senken, was sofort wirkt. Er kann eine Spielsperre für 1 bis 180 Tage vereinbaren, die ihn für die Frist vom Spielen ausschliesst. Er kann eine unbefristete Spielsperre vereinbaren, die ihn dauerhaft vom Spielen ausschliesst und in einem schweizweiten Register eingetragen wird. Die Spielsperre wirkt auch bei Casinos, einer Mit-Casinos im In- und Ausland.

Wer merkt, dass er die Kontrolle verliert, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden. Die Schweizer Spielsperre wird mit einer Fachstelle aufgehoben, die den Minder unterstützt. Die Spielsperre ist nicht ein Zeichen des Versagens, sondern ein Zeichen der Selbstkontrolle.

Häufige Fragen zur Regionalliga und zum Wetten in der Schweiz

Wo kann man in der Schweiz auf die Regionalliga wetten?

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur Swisslos und Loterie Romande anbieten. Swisslos führt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Loterie Romande führt Jouez Sport in der Westschweiz. Ob die Regionalliga im Programm auftaucht, hängt von der Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten ab; ist sie nicht gelistet, ist sie auch nicht wettbar.

Wie lässt sich prüfen, ob die Regionalliga in der Gespa-Liste steht?

Die Gespa-Liste ist auf der Website der Interkantonale Gespa zugänglich. Wer eine bestimmte Regionalliga-Partie wetten will, prüft im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport, ob das Spiel angeboten wird. Wird es angeboten, ist die Wette zulässig. Wird sie nicht angeboten, ist sie entweder nicht in der Liste oder aus operativen Gründen nicht im Programm.

Was ist von Wettseiten zu halten, die Regionalliga-Wetten ohne Schweizer Bewilligung anbieten?

Sie sind in der Schweiz nicht zugelassen. Die Gespa führt Domains ausländischer Anbieter auf der Sperrliste, Schweizer Telekomanbieter sperren sie. Eine Wette ist möglich, aber ohne Schweizer Spielsperre-Anbindung, ohne Schweizer Rechtsweg, mit ausländischer Lizenz, die in der Schweiz keine Kraft hat.

Warum sind Quoten auf unterklassige Spiele schwerer einzuschätzen?

Die Informationsdichte pro Spiel ist niedriger, weniger Live-Statistik, weniger standardisierte Spielerprofile. Die Marge, die der Anbieter auf unterklassige Spiele setzt, ist in der Praxis höher als auf Spitzenspiele, weil der Markt schmaler ist und weniger Marktteilnehmer die Quoten bilden. Das verteuert die Wette auch dann, wenn die Quote «gut» aussieht.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Eine Einzelwette multipliziert den Einsatz mit der Quote. CHF 10 zu Quote 2.10 ergibt im Gewinnfall CHF 21 brutto, also CHF 11 Nettogewinn. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten der Ausgänge zur Gesamtquote und den Einsatz mit der Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Welche Verlustlimiten gelten, und was bewirkt die Spielsperre?

Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für 30 Tage vereinbaren. Eine Spielsperre von 1 bis 180 Tagen oder unbefristet schliesst vom Spielen aus, die unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch im Fürstentum Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»