Freiwetten Neukunde 2026 Schweiz: Wer hier was bekommt
20. Oktober 2026 · Stand der Daten: Gespa-Verzeichnis und Spielregeln Sporttip / Jouez Sport, gegen welche die Angaben auf dieser Seite geprüft wurden.

Wer in der Schweiz nach einer «Freiwette» für Neukunden sucht, landet schnell bei denselben zwei Namen: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von Loterie Romande. Mehr ist im Inland nicht erlaubt. Die Suche nach etwas Grösserem führt zu ausländischen Seiten, und dort beginnt ein zweites Thema, das mit dem ersten nur den Namen teilt. Was Gratisspielguthaben unter Schweizer Regeln tatsächlich leistet, kostet und für wen es sich rechnet, erläutert dieser Beitrag.
Wie Freiwetten in der Schweiz überhaupt entstehen
In der Schweiz darf nur anbieten, wer eine Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt eine Veranstalterbewilligung plus eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligungen hält nur, wem die Kantone die Durchführung anvertraut haben, und die Kantone haben den Kreis auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften beziehungsweise Gesellschaften der Kantone, keine privaten Buchmacher, und beide schütten ihre Reinerträge für gemeinnützige Zwecke in den Vertragsgebieten aus (Art. 125 BGS).

Freiwetten fallen unter «Gratisguthaben aus Promotionen». Solche Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was im Ausland Standard ist, ein «100 %-Bonus bis CHF 200» auf die erste Einzahlung, ist hier nicht zulässig. Das hat Folgen für jede Neukundenaktion: Sie ist klein, sie ist selten, und sie ist an die Werbemöglichkeiten eines gemeinwohlorientierten Veranstalters gebunden, nicht an den Akquisedruck eines privaten Buchmachers.
Die zwei Schweizer Anbieter und ihre Gebiete
Die beiden Veranstalter bedienen klar getrennte Vertragsgebiete. Ein Online-Konto bei Swisslos können nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Gebiet eröffnen, also den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Tessin sowie dem Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im Wallis wohnt, kann sich nicht bei Sporttip registrieren, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Diese geografische Aufteilung gehört zu den ersten Dingen, die ein Neukunde abklärt, bevor er überhaupt auf die Anmeldeseite geht.
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport von Lausanne aus, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden, und richtet sich an ein Publikum, das einen Teil seines Spielguthabens weiterhin am Schalter holt. Swisslos hat den Sitz in Basel, und Sporttip ist seit Jahren auch online der zweite grosse Anlaufpunkt für Sportwetten in der Deutschschweiz. Beide Marken sprechen den Neukunden ausdrücklich nicht als «Spieler», sondern als «Spielende» oder «Wettende» an, ein Vokabular, das im BGS steht.
Was Gratisspielguthaben tatsächlich bedeutet
Das BGS kennt nur einen Begriff für Gratisguthaben: Gratisspielguthaben. Es ist definiert als ein Guthaben, das nicht aus eigener Einzahlung stammt und in der Regel nicht auszahlbar ist. Im Markt heisst dasselbe Konstrukt «Freiwette», «Gratiswette» oder «Free Bet». Auf dieser Seite steht «Freiwette», weil die Leser danach suchen, der rechtliche Inhalt folgt dem BGS.
Die Regeln beider Veranstalter sind dazu klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausbezahlt, es lässt sich nur für Wetten verwenden, und es ist befristet. Wer 10 Franken Gratisspielguthaben erhält und damit eine Wette zu einer Quote von 1.90 gewinnt, sieht nur den Reingewinn, also 9 Franken, nicht den Einsatz zurück. Klassische «Free Bet»-Konditionen aus dem Ausland verhalten sich genauso, nur mit anderen Beträgen. In der Schweiz sind die Beträge kleiner und die Gültigkeit kürzer.
Gültigkeit und Verfall
Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, 7’000 Stück à 10 Franken vergeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, der Code musste innert sieben Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingegeben werden. Wer das Fenster verpasste, sah das Guthaben nicht. Das ist das typische Muster: kurze Aktionsfenster, kurze Gültigkeit, keine Barauszahlung.
Die Rechtslage hinter dem kleinen Markt
Die Schweiz hat die Sportwetten bewusst klein gehalten. Das BGS definiert Sportwetten als Grossspiel, weil der Einsatz, der mögliche Gewinn und die Häufigkeit der Teilnahme typischerweise hoch sind (Art. 3 lit. c und e BGS). Diese Einordnung bringt sie unter dieselbe Aufsicht wie Lotterien, aber unter eine strengere als Casinospiele, was die Bewilligungspflicht und die Anforderungen an die Veranstalter angeht.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie überwacht, dass nur bewilligte Anbieter aktiv sind, dass keine Minderjährigen spielen, dass Werbung nicht in die Irre führt, und dass Gratisspielguthaben nur nach ihrer Zustimmung vergeben werden. Die Gespa führt auch die Sperrliste, das Verzeichnis ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Was darf überhaupt gewettet werden? Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, datiert 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet, und Trainingsläufe sind nie erlaubt. Eckball- und Kartenmärkte sowie E-Sports erscheinen in dieser Liste nicht. Wer auf solche Märkte setzen will, findet sie bei den Schweizer Veranstaltern nicht.
Was darf nicht bewettet werden? Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen, und Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was als «Live-Wette» gilt, ist nicht eigens definiert, ausser dass die Gespa die Live-Wette als zulässig erachtet, sofern der Veranstalter die Bewilligung dafür hält. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt, es ist eine Funktion des Veranstalters, bei Sporttip verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, allerdings nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und ohne Garantie, dass es für jeden Markt angeboten wird.
Wer mitmachen darf
Mindestalter 18, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, kein Eintrag im Schweizerischen Spielersperrregister, eine Person pro Konto. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Eröffnung eines Spielerkontos ist nicht anonym, und sie ist nicht ohne Weiteres möglich. Wer den Ausweis nicht vorlegt, kann keine Wette platzieren.
Spielende müssen vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was die Gespa strenger fasst als das Gesetz (Art. 87 VGS sieht 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden die 72-Stunden-Frist an). Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer das Maximum von CHF 10’000 pro 30 Tagen erreicht hat, kann kein weiteres Spielguthaben kaufen.
Werbung und das, was sie nicht darf
Werbung darf nicht in die Irre führen, nicht aufdringlich sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine zeitliche Sperre für Werbung, etwa ein Verbot zwischen 20 und 6 Uhr, kennt das BGS nicht. Promo-Codes, die im Inland kursieren, sind nicht erlaubt, und ein Code aus einer Werbung, die gegen das BGS verstösst, hat keine Grundlage.
Spielerschutz, der die Wette einrahmt
Die Schweizer Lösung setzt den Spielerschutz vor die Wette. Verlustlimiten werden vor dem ersten Tipp gesetzt, eine Spielsperre kann jederzeit verlangt werden, und das gesperrte Konto bleibt es, bis die Frist abläuft. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hat sperren lassen, kann seine Gewinne nicht einfordern (Art. 45 BGS).
Die gesetzliche Grundlage gibt dem Spieler ein Widerrufsrecht mit Wartezeit: Eine Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten auf Antrag bei einer spezialisierten Stelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS). Die Anbieter dürfen eine freiwillige Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS). Was die Limite angeht, gilt das oben gesagte: Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Wer das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, hat in der Schweiz mehrere Anlaufstellen, die im BGS nicht namentlich genannt sind, aber in der Praxis gut sichtbar gemacht werden. Die Gespa selbst verweist auf die kantonalen Suchtberatungen und auf die nationale Plattform «Sucht Schweiz». Auf der Seite der Anbieter sind die Kontakte zu Beratungsstellen auf jeder Wettbestätigungsquittung und im Login-Bereich verlinkt. Das ist mehr, als in vielen ausländischen Märkten verlangt wird, und es gehört zu den Punkten, die ein Neukunde bewusst wahrnehmen sollte, bevor er die erste Einzahlung macht.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt, und das Ergebnis liest sich ungeschönt: In 47.5 % von 200 Versuchen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen die Online-Wette mit verifizierter Identität, aber es ist ein Hinweis darauf, dass der reale Schutz an der Ladenkasse selbst innerhalb des bewilligten Markts Lücken hat.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle ordnet die zehn Anbieter ein, die für Schweizer Neukunden erreichbar sind. Die ersten beiden sind die beiden einzigen bewilligten Veranstalter, die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Spalten beantworten genau die Fragen, die für einen Neukunden zählen: Wer hat eine Schweizer Bewilligung, und wer steht hinter dem Angebot?
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Sporttip | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Jouez Sport | Loterie Romande, Lausanne |
| FortuneJack | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| WirWetten | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| X3Bet | Keine | Tobique (Kanada), keine Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt die Spaltung, die das BGS erzeugt. Eine Schweizer Bewilligung haben nur die ersten beiden, und nur sie sind in der Schweiz rechtlich zugänglich. Die übrigen sind Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen können und tatsächlich stehen, was bedeutet, dass Schweizer Internetanbieter den Zugang per DNS blockieren. Wer über ein VPN auf eine dieser Domains zugreift, schliesst seinen Vertrag im Ausland, ohne Schweizer Schutz, ohne Anbindung an die Spielsperre, ohne Beschwerdestelle in der Schweiz.
Was die Reihenfolge der Tabelle über den Markt sagt
Die Liste ist nicht zufällig. Die zwei Bewilligten stehen vorne, weil sie die einzigen sind, die einem Schweizer Neukunden ein Konto mit Schweizer Recht anbieten dürfen. Die Reihenfolge der übrigen folgt keiner Qualitätsaussage, sie gruppiert lediglich die Anbieter, die für Schweizer Neukunden über Suchmaschinen erreichbar sind und dort mit «Freiwetten» werben. Sie stehen hier, damit eine Person, die ihren Namen schon gegoogelt hat, nachlesen kann, warum die Bewerbung dieser Anbieter in der Schweiz gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstösst und was es bedeutet, dort zu spielen.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Die zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung decken zusammen das ganze Land ab, und sie tun es auf sehr ähnliche Weise. Beide verlangen Identitätsprüfung, Wohnsitz im Vertragsgebiet, gesetzliche Limiten und ein einzelnes Konto pro Person. Beide bieten Gratisspielguthaben nur nach Gespa-Zustimmung an, und beide schütten ihre Reinerträge in gemeinnützige Zwecke. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet, im Produktnamen und in einzelnen Detailregeln.
Swisslos Sporttip: Reichweite in der Deutschschweiz und im Tessin
Swisslos betreibt Sporttip als Online-Sportwette und über Verkaufsstellen in 19 Kantonen sowie im Tessin und in Liechtenstein. Der Anbieter hat das breiteste Vertriebsgebiet und die grösste Bekanntheit in der Deutschschweiz. Für Neukunden bedeutet das, dass die Identitätsprüfung gegen die Datenbanken der Swisslos selbst und gegen die Schweizer Adressdaten läuft, dass die Verlustlimiten über das Swisslos-Konto verwaltet werden, und dass die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto erfolgt.
Eine wichtige Einschränkung: Bei Swisslos sind pro Person und Quartal zwei Auszahlungen von Spielguthaben gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette aber sehr wohl. Die Zahlung läuft entweder per PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, oder per Einzahlungsschein ab CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 einzahlbar, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Das Wettprogramm umfasst Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz erhöhen, und einen Kombiboost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Beide Boosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Beim Cash-Out selbst ist der Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.
Was die Wette kostet: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- und Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wer unter 18 ist, darf nicht wetten, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, auf dieses auch nicht. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks, eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.
Für Neukunden ist die ehrliche Bilanz: Sporttip hat ein vollständiges Wettprogramm, ein verifiziertes Online-Konto und eine breite Zahlungsabwicklung. Eine klassische «Freiwette» für Neukunden gibt es bei Sporttip nicht; stattdessen bietet der Veranstalter Quotenboosts, Profitboosts und Kombiboosts für alle registrierten Kunden an. Wer bei Sporttip einsteigt, steigt mit dem normalen Wettangebot ein, und die Gratisguthaben kommen, wenn überhaupt, in Form von solchen Boosts oder von befristeten Aktionen wie einer Stadion-Code-Aktion der Loterie Romande.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz, eigenes Produkt, kürzere Auszahlungswege
Die Loterie Romande ist in sechs Westschweizer Kantonen zu Hause und führt Jouez Sport als Pendant zu Sporttip. Die Auszahlungsmechanik ist enger gefasst als bei Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 enthalten. Die Einzahlungslimite liegt ebenfalls bei CHF 10’000 pro 30 Tage, was der Praxis bei Swisslos entspricht. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, was die Logik gegenüber dem BGS schliesst.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» aus dem Winter 2025/26 zeigt, was unter Schweizer Recht überhaupt möglich ist. Sie lief an sieben Aktionstagen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und zwar in Stadien der National League, der höchsten Schweizer Eishockeyliga. Wer innert 7 Tagen den dort verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren vorgesehen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, einsetzbar im gesamten Wettprogramm. Das ist die Vorlage einer Schweizer «Freiwette»: kleine Beträge, klar befristet, an ein konkretes Ereignis oder eine Aktion gebunden, ohne automatische Gutschrift bei Registrierung.
Was den alltäglichen Einsatz angeht, ist Jouez Sport nach demselben Muster gebaut wie Sporttip: Einzelwetten, Kombiwetten, Livewetten, eine Cash-Out-Funktion nach den Spielregeln. Die Wettmärkte folgen der Gespa-Liste, die für die ganze Schweiz gilt, was den Unterschied zwischen den beiden Veranstaltern weiter verkleinert.
Was die beiden Veranstalter trennt
Das Vertragsgebiet ist die wichtigste Trennlinie. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, wer in St. Gallen keines bei Jouez Sport. Wer umzieht, muss das Konto beim alten Veranstalter schliessen und beim neuen neu eröffnen. Die zweite Trennlinie ist die Marke: Wer aus der Romandie stammt, kennt Loterie Romande und ihre 2’350 Verkaufsstellen, wer aus der Deutschschweiz kommt, kennt Swisslos und sein Vertriebsnetz. Die dritte Trennlinie ist das Detail der Auszahlung: Bei der Loterie Romande landen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt im Wallet, darüber als IBAN-Überweisung, während Swisslos Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutschreibt und darüber innert 3 Arbeitstagen überweist, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Für einen Neukunden mit kleineren Gewinnen macht das keinen Unterschied, wer aber regelmässig spielt, wird die unterschiedliche Mechanik bemerken.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen acht Anbieter der Tabelle FortuneJack, Pribet, Rabona, WirWetten, BetOnRed, Fezbet, 22Bet und X3Bet haben keine Schweizer Bewilligung. Sie alle werben im Internet mit «Freiwetten» und «Willkommensboni», die in der Schweiz nicht zulässig sind. Sie operieren mit Lizenzen aus anderen Rechtsräumen: X3Bet nennt eine Lizenz aus Tobique in Kanada, die anderen nennen keine ausgewiesene Lizenz. Keine dieser Lizenzen hat Wirkung in der Schweiz, was Art. 4 BGS klarstellt.
Was das praktisch heisst: Wer auf einer dieser Seiten ein Konto eröffnet, schliesst einen Vertrag im Ausland. Schweizer Recht gilt nicht, das Schweizer Spielersperrregister greift nicht, die Verlustlimiten gelten nicht, und eine Beschwerdestelle in der Schweiz existiert nicht. Die Gespa hat die Möglichkeit, die Domains auf die Sperrliste zu setzen; Schweizer Internetanbieter blockieren den Zugang per DNS, was den Zugang aber nicht unmöglich macht, sondern nur erschwert. VPN und Spiegel-Domains sind bekannte Umgehungen. Die Gespa nennt das «Domain-Hopping» und ersetzt blockierte Domains innert Stunden, was die Namen Interwetten, Bet-at-Home und bet365 in der Aufsichtspraxis auftauchen lässt.
Die Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten, und ein Verstoss wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das gilt für den Anbieter und seine Werbepartner, nicht für den Spieler. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber, dass Gewinne im Rahmen eines Verfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden, und dass die Spielsuchtprävention leerläuft, weil weder die Schweizer Spielsperre noch die Schweizer Identitätsprüfung greift.
Warum ausländische Anbieter trotzdem in einer Neukundensuche auftauchen
Weil das Marketing im Ausland aggressiver ist. Die Werbebotschaft lautet meistens: «100 % Bonus auf die erste Einzahlung bis CHF 200», «Risikofreie Wette», «Gratiswette bei Registrierung». Diese Werbung richtet sich an ein Publikum, das mit den Schweizer Regeln nicht vertraut ist, oder bewusst an eines, das sie umgehen will. In den Suchresultaten für «Freiwette Neukunde» tauchen diese Anbieter auf, weil sie in der Suchmaschine bezahlte Platzierungen kaufen, nicht weil sie in der Schweiz erlaubt sind. Wer nach einer Schweizer Lösung sucht, sollte prüfen, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, und falls nein, verstehen, was mit «keiner Schweizer Bewilligung» gemeint ist: keine Anwendung des BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Beschwerdestelle in der Schweiz, keine Garantie, dass der Anbieter die Werbung einhält, die er macht.
Was die ausländischen Anbieter konkret versprechen
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung versprechen, was in der Schweiz nicht zulässig ist. Eintausend Prozent Willkommensbonus, risikofreie Wetten, Gratiswetten ohne Einzahlung, Cashback auf die erste Wette, alles an Bedingungen geknüpft, die im Kleingedruckten stehen. Die Bedingungen sind das, was die Werbung verschweigt: Mindestquoten, Umsatzfaktoren, Fristen, Obergrenzen für die Auszahlung, Ausschlüsse von Zahlungsmethoden, einseitige Änderungsmöglichkeiten. Wer in einem Schweizer Kontext beurteilt, was eine «Freiwette» ist, sollte sich klarmachen, dass die ausländischen Angebote einem anderen Rechtsregime folgen und ihre Werbung im Inland gar nicht hätte geschaltet werden dürfen. Das ändert nichts daran, dass die Angebote formal existieren, es ändert nur die Frage, was es heisst, sie anzunehmen.
Was eine Schweizer «Freiwette» wirklich wert ist
Drei Punkte verdichten die Frage, was Gratisspielguthaben in der Schweiz taugt. Erstens: Eine nominelle Freiwette ist nicht das, was am Ende übrig bleibt. Eine 10-Franken-Freiwette auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt bringt rund 4.50 Franken Erwartungswert, weil der Einsatz verloren geht, wenn die Wette nicht hält, und der Buchmacher seinen Anteil behält. Zweitens: Die zeitliche Gültigkeit ist eng. 30 Tage sind in der Schweiz schon lang, in der Aktion der Loterie Romande war das die Obergrenze. Wer das Fenster verpasst, sieht das Guthaben nicht. Drittens: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, was bedeutet, dass nur der Gewinn ausbezahlt wird, nicht das Guthaben selbst. Das ist im BGS so vorgesehen und in den Spielregeln beider Veranstalter bestätigt.
Wann sich eine Schweizer Freiwette für wen rechnet
Eine Schweizer Freiwette rechnet sich für eine Person, die ohnehin eine Wette platzieren würde und das Guthaben als Ergänzung nutzt. Sie rechnet sich nicht als Strategie, um «kostenlos» zu wetten, weil die Auszahlungsquote des Markts den Nominalbetrag auffrisst. Wer das Guthaben auf eine Kombination mit hoher Gesamtquote setzt, gewinnt selten genug, um den Erwartungswert über das Niveau einer Einzelwette zu heben. Wer es auf eine Einzelwette zu einer Quote um 1.50 bis 2.00 setzt, kommt dem Erwartungswert am nächsten, der oben berechnet wurde.
Wann eine Schweizer Freiwette an Bedingungen scheitert
Sie scheitert an Bedingungen, die das Kleingedruckte versteckt. Eine 7-Tages-Frist für die Code-Eingabe und eine 30-Tages-Frist für die Verwendung sind zusammen kürzer, als sie klingen. Wer den Code im Stadion mitnimmt und am nächsten Tag einzulösen versucht, aber im falschen Konto angemeldet ist, verliert das Guthaben. Wer das Guthaben auf eine Wette setzt, die abgesagt wird, bekommt es in einer Kombination als Quote 1.00 zurück, was den Gewinn halbiert. Wer versucht, das Guthaben auszahlen zu lassen, liest im Kleingedruckten, dass es nicht geht, und hat damit das, was die Werbung nicht zugesagt hat, schriftlich.
Steuerliche Lage: Was vom Gewinn übrig bleibt
Schweizer Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die Höhe variiert je nach Kanton, weshalb die offizielle Linie lautet, je nach Kanton zu prüfen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann, sofern er den Gewinn deklariert. Für typische Wettgewinne ist die Frage akademisch: Wer unterhalb des Freibetrags bleibt, hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Eine Schweizer Wette fällt unter diese Regelung, weil der Veranstalter bewilligt ist. Eine ausländische Wette fällt nicht unter die Verrechnungssteuer, weil die Schweiz auf einen ausländischen Anbieter keinen Zugriff hat. Was bleibt, ist die kantonale Praxis, und die ist uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe. Andere Kantone folgen dieser Linie nicht zwingend. Wer auf einer ausländischen Seite spielt und gewinnt, sollte den kantonalen Steuerweg prüfen, bevor er die Gewinne ausgibt. Eine Strafbarkeit des Spielers sieht das BGS nicht vor, die Busse trifft den Anbieter und seine Werbepartner.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden?
Ja, aber sie sind klein und an Bedingungen geknüpft. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben. Die Beträge liegen typischerweise im einstelligen Frankenbereich, die Gültigkeit ist auf Wochen begrenzt, und eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen.
Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen in National-League-Stadien. Mit dem Stadioncode erhielten 7’000 Personen 10 Franken Spielguthaben, gültig für 30 Tage und nicht auszahlbar. Voraussetzung war ein verifiziertes Konto bei der Loterie Romande.
Ab welchem Alter ist ein Konto möglich?
Ab 18 Jahren, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Für Swisslos ist das die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, für die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und ein Eintrag im Spielersperrregister sperrt das Konto automatisch.
Ist eine Freiwette an eine Einzahlung gebunden?
Die bisher bewilligten Schweizer Aktionen waren es nicht. Sie waren an die Eingabe eines Codes im verifizierten Konto gebunden, an einen Stadionbesuch oder an eine andere Aktion, die nicht zwingend eine Einzahlung voraussetzt. Die Gespa genehmigt die Bedingungen im Einzelfall, und Einzahlungsboni sind in der Schweiz nicht üblich.
Warum sind die Boni so klein?
Weil Gratisspielguthaben in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das Verfahren ist aufwendig, die Aktionen sind an Werbezeiten gebunden, und die Veranstalter sind nicht profitorientiert, sondern gemeinwohlorientiert.
Was unterscheidet ausländische Anbieter?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, schliesst einen Vertrag im Ausland, ohne Schweizer Schutz, ohne Anbindung an die Spielsperre und ohne Beschwerdestelle. Die Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Rechenbeispiel: Was ist eine Freiwette wert?
Eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, hat einen Wert, der unter dem Nominalbetrag liegt. Das hängt am Markt, auf dem sie eingesetzt wird, und an dessen Auszahlungsquote.
Nehmen wir ein fiktives Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Markts beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500, also rund 95.00 %. Der Wert einer 10-Franken-Freiwette auf diesem Markt beläuft sich auf 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.9500 = 10 × 0.4737 × 0.9500 = 4.50 Franken, unter der Annahme, dass nur der Nominalbetrag gespielt wird. In einem ausgeglichenen Markt liegt der Wert typischerweise zwischen rund 45 % und 50 % des Nominalbetrags, weil der Buchmacher seinen Anteil behält und der Einsatz verloren geht, wenn die Wette nicht hält.
Diese Spanne ist das Entscheidende: Eine nominell grössere Freiwette bringt nicht proportional mehr, und eine hohe Quote auf einer unwahrscheinlichen Wette frisst den Vorteil nicht auf, weil die Trefferquote sinkt. Wer den realen Wert einer Aktion abschätzen will, rechnet mit der Auszahlungsquote des Markts, auf dem die Freiwette typischerweise landet, und nicht mit dem Nominalbetrag. Für die Schweizer Freiwetten heisst das: Der «Wert» eines 10-Franken-Guthabens liegt in der Grössenordnung von 4 bis 5 Franken, wenn es auf einem ausgeglichenen Markt platziert wird. Wer es auf einer Einzelwette mit Quote um 1.30 setzt, bekommt weniger. Wer es auf einer Quote um 3.00 setzt, riskiert den Einsatz öfter, ohne dass der Erwartungswert nennenswert steigt.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
