Bonus ohne Einzahlung bei Schweizer Sportwetten: was Gratisguthaben wirklich taugt

Updated Oktober 2026
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Ein Bonus ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld: keine Überweisung, kein Risiko, einfach wetten. In der Schweiz funktioniert diese Vorstellung nicht. Die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht Gespa vergeben, und solches Guthaben lässt sich nicht auszahlen. Wer in der Schweiz trotzdem einen «Bonus ohne Einzahlung» sieht, stösst fast immer auf eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Rechtsweg hierzulande. Dieser Überblick ordnet ein, was ein Gratisguthaben in der Schweiz tatsächlich wert ist, wer es anbieten darf, und welche Konsequenzen ein Klick auf ein scheinbar kostenloses Angebot hat.

Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026 auf Basis der Bewilligungs- und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande, geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Neukundenangebote ohne Einzahlung: was in der Schweiz wirklich geht

Ein Neukundenangebot ohne Einzahlung bedeutet: Der Anbieter schreibt dem neuen Konto Geld gut, ohne dass der Kunde vorher selbst Geld überwiesen hat. In der Schweiz ist diese Form des Marketings eng reguliert. Das Geldspielgesetz BGS (SR 935.51) verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die übliche Form ist befristetes Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist und innerhalb einer kurzen Frist verfällt.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Auf ausländischen Buchmachern sieht das Bild anders aus. Dort ist ein Bonus ohne Einzahlung eine Standardform des Neukundenmarketings: ein kleiner Betrag, oft fünf bis zehn Euro, manchmal eine «Gratiswette». Dieser Betrag unterliegt aber den Bedingungen des ausländischen Anbieters – nicht Schweizer Recht. Das Guthaben wird auf einer Seite verwaltet, die in der Schweiz weder eine Bewilligung hat noch an das Schweizer Sperrregister angeschlossen ist. Die Werbung für solche Angebote richtet sich oft per Online-Werbung an Schweizer Adressen und ist nach Schweizer Recht eine Ordnungswidrigkeit (Art. 74 Abs. 3 BGS), buchstäblich mit Bussen bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS).

Die praktische Konsequenz für jemanden, der in der Schweiz wettet: Ein «kostenloser» Bonus, der auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung landet, kostet im Ernstfall mehr, als er einbringt. Wer dort gewinnt, bekommt das Geld unter den Bedingungen des Anbieters ausgezahlt – auf eine ausländische Bankverbindung, ohne Schweizer Schutz bei Streit, ohne Anbindung an die hiesige Spielsperre. Wer dort verliert, hat keine Stelle, an die er sich wenden kann.

Diese Seite schaut auf das Neukundenangebot ohne Einzahlung aus drei Blickwinkeln: Was gibt es in der Schweiz überhaupt, was kosten die Bedingungen, und was ändert sich, wenn das Angebot von einer ausländischen Seite stammt. Sieben Abschnitte plus Anbietervergleich und Fragenblock schliessen das Bild.

Die zwei bewilligten Anbieter im Überblick

Schweizweit dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Jeder von ihnen bedient klar abgegrenzte Kantone. Ein Online-Konto bei einem der beiden ist nur möglich, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet liegt.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Swisslos mit Sitz in Basel führt die Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip und ist in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt die Sportwetten unter Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und unterhält 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Beide Veranstalter haben je eine Veranstalterbewilligung und je eine Spielbewilligung nach BGS; die Aufsicht führt die Gespa.

Was Sporttip konkret bietet

Sporttip vertreibt die übliche Wettpalette: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, plus einen Kombiboost, der ab vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen erhöht. Profitboosts und Quotenboosts sind auf Prematch-Einzelwetten beschränkt und jeweils nur einmal pro Wettendem nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Sporttip hat einen vollständigen Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten – online, vor Spielbeginn und live – aber keine Teilauszahlung. Der Betrag liegt immer unter dem nicht vorzeitigen Wettgewinn und kann jederzeit ändern.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind klar definiert: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und maximal CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Begründung ändern.

Was Jouez Sport beisteuert

Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben pro Code vergeben, verteilt in Stadien der National League. Das Guthaben war 30 Tage gültig, insgesamt gab es 7’000 Stück, eine Auszahlung war ausgeschlossen. Diese Form ist die typische Gratisspielguthaben-Aktion: kurz, zweckgebunden, nicht auszahlbar.

Das Wallet ist auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage und einen Wallet-Saldo von höchstens CHF 10’000 limitiert. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen automatisch aufs Wallet, alles darüber auf die hinterlegte IBAN.

Kosten eines Gratisguthabens: was am Ende wirklich übrig bleibt

Ein Bonus ohne Einzahlung hat in der Schweiz zwei typische Formen: Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, und Gratiswetten, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird. Beide haben einen berechenbaren Wert, der selten dem Nennwert entspricht.

Für die Berechnung hier dient ein typischer Fall: ein Gratisspielguthaben von nominal CHF 10, eingesetzt auf einen Zwei-Wege-Markt zu Quoten von 1.90 / 1.90 (ein Beispiel, kein aktueller Preis). Bei diesem Markt liegt die Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, den der Markt an die Wettenden zurückgibt – rechnerisch bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also 52.63 %. Die Marge des Marktes – der Anteil, den der Veranstalter durchschnittlich behält – liegt bei 1 − 0.5263 ≈ 0.4737, also 47.37 %. Das ist deutlich mehr als bei einem typischen 1X2-Markt auf Fussball, aber charakteristisch für einen ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt.

Der rechnerische Wert einer Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, folgt der Formel: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Mit CHF 10, Quote 1.90 und Auszahlungsquote 0.5263 ergibt das 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263 ≈ 10 × 0.4737 × 0.5263 ≈ CHF 2.49. Der Nennwert von CHF 10 ist also real etwa ein Viertel wert. Das ist keine Eigenheit von Swisslos oder Loterie Romande – das ist die Mathematik hinter jedem Bonus, dessen Einsatz nicht zurückkommt.

Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und nur auf Wetten platziert werden kann, hat überhaupt keinen Auszahlungswert: es lässt sich nur in Wettgewinn umwandeln, der wiederum den normalen Bedingungen unterliegt. Aus einer «Gratiswette» wird so eine Wette, die ihren Nennwert im Erwartungswert klar verliert. Wer ein Gratisspielguthaben bekommt, sollte es als Werbung des Veranstalters lesen, nicht als Geschenk.

Bonusbedingungen, die ein Wettender kennen muss

Drei Bedingungen entscheiden, was ein Bonus ohne Einzahlung tatsächlich kostet: die Frist, in der das Guthaben verwendet werden muss; die Mindestquote, falls die Gratiswette an eine Quote gebunden ist; und der Verfall nicht genutzter Beträge. Bei Sporttip ist der Kombiboost an Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 gebunden. Bei Gratiswetten, die Sporttip oder Loterie Romande im Rahmen einer Aktion ausgeben, ist die Frist meist kurz (30 Tage), und das Guthaben verfällt am Ende automatisch.

Eine weitere Bedingung ist die Auszahlung: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern explizit nicht auszahlbar. Gewinne, die aus diesem Guthaben resultieren, werden auf das Wallet gebucht und unterliegen den normalen Auszahlungsregeln. Bei Swisslos ist die Auszahlung ab dem dritten Mal innert 365 Tagen mit einer Kommission von 3 % belastet, die ersten zwei Auszahlungen innert eines Jahres sind gratis. Bei Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber geht es auf das Bankkonto der hinterlegten IBAN.

Eine wichtige Einschränkung: Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine Auszahlung anficht, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Anbieter im Vergleich: Schweizer Bewilligung versus ausländischer Anbieter

Die Gegenüberstellung zeigt, was die zwei bewilligten Veranstalter von den acht ausländischen Anbietern unterscheidet, die ohne Schweizer Bewilligung im Markt sind.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande, Lausanne – Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa
Sportuna keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet keine ausgewiedene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
BC Game keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
20Bet keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung
Rabona keine ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, ohne Schweizer Bewilligung

Die zwei bewilligten Anbieter bilden das gesamte legale Angebot an Sportwetten in der Schweiz. Jede andere Marke in der Tabelle operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die ausgewiesene Lizenz – falls vorhanden – gilt im ausstellenden Land, nicht in der Schweiz; eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS) und kann mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre, bestraft werden. Wer auf einer solchen Seite spielt, macht sich nicht strafbar, riskiert aber, dass Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit.

Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Eine Sperre wird typischerweise innert Stunden ersetzt – das sogenannte Domain-Hopping.

Die Einzelbewertungen der Anbieter

Die folgende Bewertung jedes Anbieters nimmt dessen eigene Stärken und Schwächen in den Blick und ordnet ihn im Kontext des Schweizer Marktes ein. Die zwei bewilligten Veranstalter werden zuerst behandelt, weil sie das legale Angebot bilden; die ausländischen Anbieter folgen als Referenz, weil Schweizer Spieler ihnen begegnen.

Swisslos Sporttip – das vollständige Schweizer Angebot

Swisslos Sporttip ist einer der beiden bewilligten Sportwettenanbieter der Schweiz und der einzige für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Angebot ist breit: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, ein Kombiboost bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Profitboosts und Quotenboosts, vollständiger Cash-Out online und live, sowie die übliche Verifikation per Ausweis.

Das Wettprogramm ist auf die Liste der Gespa beschränkt: nur dort aufgeführte Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen sind erlaubt. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso Esports. Wer aus dem Ausland oder von einer Plattform mit breitem Wettprogramm kommt, wird Abstriche machen müssen. Dafür bekommt man dafür eine Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto, eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und einen Rechtsweg im Streitfall.

Wer in der Deutschschweiz wettet und auf eine breite Auswahl verzichten kann, ist hier am richtigen Ort. Sporttip ist die einzige legale Wahl für diesen Wohnsitz.

Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Variante

Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Das Angebot entspricht strukturell dem von Sporttip, ist aber im Detail anders ausgestaltet: Wallet-Limit CHF 10’000 innert 30 Tagen, automatische Wallet-Gutschrift für Gewinne bis CHF 1’000. Die Promotion «Patinoires et Stades» Anfang 2026 zeigt das Muster – ortsgebundene Aktion mit kurzer Frist, nicht auszahlbares Guthaben, sieben Aktionstage.

Einwohner der Westschweiz, die legal wetten wollen, haben nur diese eine Wahl. Für sie ist Jouez Sport das einzige legale Angebot.

Sportuna – ausländische Seite, keine Schweizer Bewilligung

Sportuna ist ein Beispiel für die breite Masse ausländischer Buchmacher, die in der Schweiz per Online-Werbung sichtbar sind. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Die ausgewiesene Lizenz – falls eine existiert – hat in der Schweiz keine Kraft. Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit.

Für wen eignet sich diese Seite? Aus Sicht eines Schweizer Spielers: für niemanden, der auf den Schutz der Schweizer Regulierung angewiesen ist. Wer dennoch spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Konsequenzen – Einzug von Gewinnen, fehlende Spielsperre, keine Gespa-Aufsicht – auf seinem eigenen Risiko liegen.

BetAlright – ausländische Seite, gleiches Bild

BetAlright gehört in dieselbe Kategorie wie Sportuna: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Die DNS-Sperre der Gespa kann die Seite jederzeit treffen.

Wer auf dieser Seite spielt, sollte sich fragen, warum die Regulierung hier fehlt. Die Antwort – keine Schweizer Bewilligung, weil keine beantragt oder keine erteilt – sagt viel über das Schutzniveau aus.

DirectionBet – ausländische Seite, kein Schutz

DirectionBet folgt dem Muster der vorigen Seiten: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz, kein Schweizer Rechtsweg, keine Spielsperre. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang für Schweizer IP-Adressen typischerweise blockiert; per VPN ist die Seite weiterhin erreichbar, ändert aber nichts an der fehlenden Regulierung hierzulande.

BC Game – ausländische Seite mit Krypto-Bezug

BC Game fällt in die gleiche Kategorie, mit dem Zusatz, dass die Seite Kryptowährungen als Zahlungsmittel nutzt. Schweizer Recht verbietet anonymer Auszahlung – bei einem lizenzierten Veranstalter geht nichts ohne identifiziertes Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Seite, die in Krypto auszahlt, kann diese Bedingung strukturell nicht erfüllen, schon gar nicht in der Schweiz. Die fehlende Schweizer Bewilligung ist hier besonders relevant, weil die Auszahlung an kein Bankkonto gebunden ist.

Playzilla – ausländische Seite, keine Bewilligung

Playzilla folgt dem bekannten Muster. Für Schweizer Spieler gibt es keinen Vorteil gegenüber den anderen ausländischen Seiten, aber die üblichen Risiken: keine Spielsperre, kein Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain durch die Gespa.

20Bet – ausländische Seite mit Casino-Hintergrund

20Bet gehört zu den internationalen Anbietern mit Sportwetten und Casino unter einem Dach. In der Schweiz ist Casino eine eigene Bewilligung mit eigenen Regeln, und die Sportwettenbewilligung gilt nur für Sportwetten. Eine Seite ohne Schweizer Sportwettenbewilligung hat in der Schweiz keine Handhabe für Wetten – alles, was dort läuft, ist nach BGS unerlaubt.

Fezbet – ausländische Seite, keine Bewilligung

Fezbet reiht sich ein in das Bild der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung entspricht den vorherigen Seiten: keine Anbindung an die Schweizer Spielsperre, kein Rechtsweg, möglicher Domain-Block durch die Gespa.

Rabona – ausländische Seite, keine Bewilligung

Rabona schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ab. Das Muster bleibt: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft hierzulande, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Für Schweizer Spieler gibt es keinen rationalen Grund, eine dieser Seiten gegenüber dem bewilligten Angebot zu wählen, ausser einem Bonus, der auf den ersten Blick nach «gratis» aussieht – und der reale Wert solcher Bonusse wurde oben berechnet.

Rechtliche Lage in der Schweiz: Bewilligung, Schutz und Steuer

Die Rechtslage für Sportwetten in der Schweiz ruht auf dem Geldspielgesetz BGS und der Interkantonalen Vereinbarung. Sie ist klar, aber für jemanden, der «einfach nur einen Bonus will», überraschend.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Das ist nicht die freie Marktentscheidung zweier Firmen, sondern gesetzlich so festgelegt: die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Jeder Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung und je Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), die Aufsicht führt die Gespa.

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das gilt gleichermassen für Curaçao, Malta, Deutschland oder andere Jurisdiktionen. Wer mit einer solchen Lizenz in der Schweiz wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar (Busse bis CHF 500’000, Art. 131 BGS), und wer organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre).

Wer mitmachen darf

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Eine Person darf nur ein Konto führen. Vor der ersten Wette setzt der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das gilt für Sporttip und Jouez Sport in ihren Spielregeln, und das BGS schreibt eine Erhöhungsfrist von 24 Stunden vor, die in den Spielregeln verlängert ist. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Identität wird per Ausweis verifiziert.

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos (inklusive Online-Casinos) sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Was besteuert wird und was nicht

Wetten auf bewilligte Schweizer Veranstalter sind grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesfreibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich, deshalb gilt: je nach Kanton unterschiedlich.

Gewinne ausländischer Anbieter sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst. Der Kanton Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Ein typischer Wettender liegt deutlich unter dem Freibetrag – die Frage stellt sich praktisch selten.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer behauptet, eine Wettsteuer zahlen zu müssen, hat es mit einer ausländischen Steuer zu tun.

Werbung für ausländische Anbieter

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Die Strafe ist eine Busse bis CHF 500’000. Eine Werbe-Mail eines ausländischen Anbieters an eine Schweizer Adresse ist für den Anbieter problematisch, nicht für den Empfänger.

Verantwortungsvolles Spielen: was ein Bonus nie ersetzt

Ein Bonus ohne Einzahlung ändert nichts an den Grundregeln verantwortungsvollen Spielens. Im Gegenteil: ein scheinbar kostenloser Bonus kann dazu verleiten, Wetten zu platzieren, die man sonst nicht platziert hätte. Die folgenden Punkte gelten unabhängig davon, ob ein Bonus auf dem Konto liegt.

Verlustlimiten setzen

Vor der ersten Wette setzt der Spielende bei Sporttip und Jouez Sport Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage – mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limite nicht bewusst setzt, hat sie auf dem Maximum – und wird im Zweifel mehr ausgeben, als geplant war.

Spielsperre und Selbstkontrolle

Eine Spielsperre für 1 bis 180 Tage ist produktbezogen möglich und kann nicht vor Ablauf aufgehoben werden. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Eine selbstgewählte Pause bis 6 Monate muss angeboten werden. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten ausser Kontrolle gerät, hat hier ein Werkzeug.

Auszahlungswege

Gewinne werden auf das Wallet gebucht (bis CHF 1’000 bei Loterie Romande, bei Swisslos bis zu einem ähnlichen Schwellenwert) oder direkt auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Bei Swisslos erfolgt die Überweisung innert 3 bis 10 Arbeitstagen. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen an Drittkonten sind auf bewilligten Schweizer Anbietern nicht möglich. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat diese Sicherheit nicht.

Testkäufe der Gespa

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: in 47.5 % von 200 Fällen wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Das zeigt, dass der Jugendschutz an Verkaufsstellen nicht streng ist. Online ist die Verifikation deutlich besser, aber sie ist nicht unfehlbar.

Zahlungen und Wallet: Mindestbetrag, Limiten und PostFinance

Beim Swisslos-Wallet kann Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag ist CHF 20. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer klein anfangen will, kommt mit dem Mindestbetrag hinein.

PostFinance Pay ist eine Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist vor allem für PostFinance-Kunden interessant, die keine andere Zahlungsart nutzen wollen.

Für die Auszahlung gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind die ersten zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % erhoben werden.

Bonus ohne Einzahlung – ein kurzes Fazit

Ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz hat drei mögliche Formen. Die erste ist Gratisspielguthaben von einem bewilligten Schweizer Veranstalter (Swisslos oder Loterie Romande) – nicht auszahlbar, an eine kurze Frist gebunden, im Nennwert selten über CHF 10. Die zweite ist eine Gratiswette von einem bewilligten Veranstalter – nicht auszahlbar, der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt, der reale Wert liegt deutlich unter dem Nennwert. Die dritte ist ein Bonus ohne Einzahlung von einer ausländischen Seite – in der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Rechtsweg.

Wer in der Schweiz wettet und einen Bonus ohne Einzahlung sucht, findet ihn entweder als beschränkte Aktion der zwei bewilligten Anbieter – und akzeptiert die Bedingungen – oder als Werbung einer ausländischen Seite, die in der Schweiz nicht erlaubt ist. Die Konsequenz der zweiten Variante ist nicht das Gratisgeld, sondern die fehlende Regulierung: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlung auf das eigene Bankkonto, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Der vermeintliche Bonus ist der Köder, der die Tür zu einer unregulierten Seite öffnet.

Häufige Fragen zum Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Ja, in beschränktem Umfang. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben; im Jahr 2025 wurden 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Solches Guthaben ist nicht auszahlbar und gilt nur für Wetten innerhalb der Spielregeln. Ausländische Anbieter werben oft mit ähnlichen Angeboten – diese sind in der Schweiz aber ohne Bewilligung und unterliegen nicht dem Schweizer Schutz.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil Gratisspiele und Gratisguthaben in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Bewilligung wird nur für konkrete Aktionen erteilt, mit klarer Befristung und der Auflage, dass das Guthaben nicht auszahlbar ist. Ein frei verfügbares «Startguthaben» für Neukunden, wie es ausländische Anbieter kennen, ist im Schweizer Recht nicht vorgesehen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

In der Regel nicht. Bei den meisten Gratiswetten – auch bei den bewilligten Schweizer Anbietern – wird nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz verfällt. Damit hat eine Gratiswette mit Nennwert CHF 10 und Quote 1.90 einen rechnerischen Wert von rund CHF 2.50, nicht CHF 10. Das ist die Standardmechanik solcher Angebote und sollte vor der Annahme bedacht werden.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Bei Swisslos geht die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet; bei Loterie Romande auf die hinterlegte IBAN. Die ersten zwei Auszahlungen innert 365 Tagen sind bei Swisslos gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Eine solche Seite hat in der Schweiz keine Handhabe. Der Anbieter macht sich nach Art. 130 BGS strafbar, die Werbung nach Art. 74 Abs. 3 BGS. Der Spieler selbst macht sich nicht strafbar, riskiert aber den Einzug von Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter, hat keine Schweizer Spielsperre und keinen Rechtsweg. Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht – und können auf ein beliebiges Konto gehen, nicht zwingend auf das eigene.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»