Wettanbieter mit deutscher Lizenz – was in der Schweiz wirklich zählt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS) und die Angaben der Gespa.

Ein geschlossener Schlagbaum an einer Landstrasse im Gebirge, Morgennebel steht zwischen den Tannen.
Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine deutsche Lizenz, eine maltesische, eine aus Curaçao — sie alle haben in der Schweiz denselben rechtlichen Wert: keinen. Wer hier online Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung, und nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande solche Wetten auch online durchführen. Wer dennoch bei einer ausländischen Seite wettet, lässt sich auf ein Angebot ein, das unter anderen Regeln läuft, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Rechtsweg. Das BGS schützt mit der Bewilligungspflicht und dem Sperrverzeichnis den Schweizer Markt vor unbewilligten Angeboten. Die folgende Übersicht erläutert, was die Schweizer Bewilligung schützt, was eine ausländische Lizenz im Inland nicht vermag, welche Konsequenzen das BGS anordnet und wie die Rangliste der in der Schweiz tatsächlich erreichbaren Wettangebote aussieht.

Rechtslage: warum eine ausländische Lizenz hier nichts gilt

Das Schweizer Geldspielgesetz ist in seinem Geltungsbereich kompromisslos formuliert. Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Erlaubnis — gleich aus welchem Staat — verschafft dem Anbieter in der Schweiz keine Handhabe. Die Eidgenössische Spielbankenkommission überwacht Spielbanken, nicht aber die Sportwetten; für Letztere ist die Gespa zuständig, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.

Ein Kompass liegt neben einer Lupe auf einem dunklen Holztisch, Seitenlicht betont die Maserung des Holzes.
Online durchgeführte Sportwetten gelten im BGS als Grossspiele (Art. 3 Bst. e BGS).

Online durchgeführte Sportwetten gelten im BGS als Grossspiele (Art. 3 Bst. e BGS). Damit unterliegen sie der strengeren Kategorie: Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung pro Angebot, beides erteilt von der Gespa nach den Artikeln 21 bis 25 BGS. Wer ohne diese Bewilligung ein Grossspiel durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung sogar mit bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen (Art. 130 Abs. 1 und 2 BGS). Diese Strafdrohung richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Wettenden selbst.

Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei: Swisslos, eine Genossenkurid mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne. Beide Genossenkurids sind Produkte, die unter einer gemeinsamen interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 stehen. Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Eine Schweizer Konzession für Sportwetten kann also nur eines dieser beiden Produkte tragen — eine dritte Schweizer Marke für online durchgeführte Sportwetten existiert nach derzeitigem Stand nicht.

Was die Schweizer Bewilligung konkret absichert

Die Bewilligungspflicht ist nicht bürokratische Schikane. An sie sind Schutz- und Aufsichtsregeln gekoppelt, die jede Inhaberin erfüllen muss:

Wetten auf Wettereignisse, politische Ausgänge oder TV-Shows — bei ausländischen Anbietern gang und gäbe — sind auf Schweizer Bewilligungen schlicht nicht zulässig. Dasselbe gilt für Eckstoss- oder Kartenmärkte, für Esports und für die meisten Trainingsläufe. Die zugelassene Angebotsliste ist bewusst eng gehalten.

Was eine deutsche Lizenz hier nicht leistet

Die deutsche Sportwetten-Lizenz wird vom Regierungspräsidium Darmstadt nach deutschem Recht erteilt und gilt auf deutschem Hoheitsgebiet. In der Schweiz spielt das deutsche Regelwerk keine Rolle, da der hiesige Markt als Grossspiel konzipiert ist, für das nur die Gespa zuständig ist. Die Lizenz verschafft ihrem Inhaber in der Schweiz weder eine Bewilligung noch einen Schutz noch einen Gerichtsstand. Nach der Schweizer Rechtsauffassung — und so steht es im Geldspielgesetz — ist jede in der Schweiz durchgeführte Sportwette ohne hiesige Bewilligung ein unbewilligtes Grossspiel, unabhängig davon, unter welcher Lizenz der Anbieter andernorts arbeitet.

Eine deutsche Lizenz bedeutet für Schweizer Wettende konkret:

Die ausländische Lizenz ist also wertlos im Inland — und sie ist auch kein Marketing-Versprechen, das den Schweizer Spieler irgendetwas kosten würde.

Spielerschutz in der Schweiz: was die Bewilligung garantiert

Im bewilligten Markt sind die Schutzmechanismen verbindlich, nicht freiwillig. Beide Schweizer Veranstalterinnen wenden sie in eigenen Bestimmungen an, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen können.

Ein leerer Holzsteg ragt am Abend in einen ruhigen Bergsee, das Wasser spiegelt den Himmel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Clou liegt im Mechanismus: die Limite wird vom Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat. Wer hier nichts setzt, kann mit einem Mausklick auf «weiter» trotzdem spielen — die Standardlimite greift erst, wenn der Spieler sie selbst reduziert. Das unterscheidet die Schweiz von Märkten mit staatlichem Einzahlungsdeckel.

Die Statutenordnung sieht eine differenzierende Lösung vor: die Spielenden tragen die Hoheit über ihre eigenen Limits, der Anbieter ist verpflichtet, das Werkzeug anzubieten und die Senkung sofort umzusetzen, die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist. Das hindert Spieler daran, in einer emotionalen Phase ihr Limit beliebig zu erhöhen.

Spielsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist im BGS in den Artikeln 80 bis 82 verankert, ihre Aufhebung erst nach drei Monaten möglich (Art. 84 VGS), und sie wird durch eine Fachstelle begleitet (Art. 81 BGS). Wer einmal gesperrt ist, bleibt es über die Produktgrenzen hinweg.

Identitätsprüfung und Registrierung

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die gleiche Logik gilt bei der Loterie Romande für die Westschweiz: eine Person, ein Konto, eine Adresse innerhalb des Vertragsgebiets.

Für ausländische Anbieter gilt nichts davon verpflichtend. Eine Schweizer Spielsperre hindert eine Person nicht daran, sich bei einer Offshore-Plattform neu zu registrieren. Eine Adressprüfung findet dort oft gar nicht statt, die Volljährigkeit wird lediglich durch ein Häkchen bestätigt. Das ist der tiefere Grund, warum das BGS an der Bewilligung festhält: nicht der Marktzugang, sondern der Schutzmechanismus steht am Anfang.

Wo die Bewilligung endet: was ausländische Anbieter ausmacht

Wer sich dennoch für ein ausländisches Angebot entscheidet — sei es, weil die Schweizer Bewilligung an Märkten oder Disziplinen fehlt, sei es aus anderen Gründen — sollte wissen, worauf er sich einlaut. Ausländische Lizenzen — gleich ob aus Deutschland, Malta, Curaçao oder anderswo — haben in der Schweiz keine Wirkung. Die Anbieter wissen das und werben dennoch in der Schweiz, mitunter über Affiliate-Websites und Publireportagen.

Die Gespa dokumentiert in ihrem Jahresbericht 2025, dass illegale Anbieter ihre noch nicht gesperrten Domains gezielt über Affiliate-Websites und Publireportagen bewerben und Neuspielende mit Bonusprogrammen anlocken; das untergrabe die Schutzmechanismen des Geldspielgesetzes. Die Bundesbehörde schreibt das nicht als Warnung, sondern als Beobachtung.

Was fehlt — und was es kostet

Wer bei einer ausländischen Plattform wettet, gibt fünf Schutzerteile ab, die auf bewilligten Plattformen selbstverständlich sind:

  1. Kein Schweizer Ausschlussregister. Eine Spielsperre in der Schweiz hat keine Wirkung auf das Konto beim ausländischen Anbieter. Das eigene Schutz-Instrument verpufft.
  2. Kein Schweizer Rechtsweg. Bei einer verweigerten Auszahlung bleibt nur der Weg vor ausländisches Gericht, mit ausländischem Recht und ohne Erfolgsaussicht auf Schweizer Vollstreckung.
  3. Keine Garantie für Spielregeln und Quoten. Die Gespa führt keine Aufsicht, der Anbieter kann Quoten nachträglich anpassen oder Wetten stornieren, ohne dass eine Aufsicht eingreift.
  4. Kein Einbezug in die Schweizer Werbebeschränkungen. Werbung darf Minderjährige adressieren, gesperrte Personen ansprechen und Boni ohne Vorab-Genehmigung anbieten — was im BGS ausdrücklich verboten ist.
  5. Steuerliche Ungewissheit. Die Verrechnungssteuer greift bei ausländischen Anbietern in der Regel nicht, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar — ein Kanton, kein landesweit einheitlicher Satz.

Auf der anderen Seite steht, was ausländische Anbieter bieten: ein breiteres Wettprogramm, Märkte auf Eckstösse, Karten oder Spielerverhalten, manchmal höhere Quoten, häufig Bonusprogramme. Was diese Vorteile in Euro wert sind, hängt vom Spielverhalten ab; was sie in Form von fehlendem Schutz kosten, hängt vom Spieler selbst ab.

Domain-Sperren — und ihre Grenze

Die Gespa veröffentlichte 2025 fünf Sperrlisten mit insgesamt 181 neu zu sperrenden Domains illegaler ausländischer Geldspielanbieter; Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf ihrer Sperrliste, gegen die Allgemeinverfügungen ging keine Einsprache ein. Die Sperrliste wird per DNS-Sperre durch die Schweizer Fernmeldedienstanbieter umgesetzt; seit der ersten Liste vom 3. September 2019 sind bis zum Stand vom 25. August 2026 insgesamt 29 Listenversionen erschienen.

Die DNS-Sperre ist keine Lösung, sondern eine Etappe. Die Gespa nennt das «Domain-Hopping» als Grenze der Zugangssperre: gesperrt werden Domains, nicht Anbieter, und Anbieter wie Interwetten oder Bet-at-Home schalten laut Gespa nach Sperrungen oft innert weniger Stunden neue Domains auf. Eine Domain-Sperre sperrt den Anbieter nicht aus, sie verlangsamt ihn nur. Wer die nächste Domain weissend hinter dem Eintrag auf der Sperrliste kennt, surft einfach auf jene.

Eingriffe bei Zahlungsdienstleistern oder internationale Rechtshilfe in Strafsachen stehen der Gespa gegen illegale Anbieter mangels gesetzlicher Grundlagen beziehungsweise wegen fehlender Durchsetzbarkeit nicht zur Verfügung. Die DNS-Sperre ist alles, was die Aufsicht zur Verfügung hat. Das verändert die Bewertung: eine deutsche Lizenz schützt den Anbieter in Deutschland, die Schweizer DNS-Sperre schützt den Schweizer Spieler nur teilweise.

Wer in der Schweiz online Sportwetten anbieten darf

Die Frage klingt offen, sie ist es nicht. Nach interkantonalem Recht sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande befugt, solche Angebote auch online zu machen. Daraus folgt: jede andere Marke, die in der Schweiz online Sportwetten anbietet, tut dies ohne Bewilligung.

Die Rangliste ist ungewöhnlich kurz für einen Wettanbieter-Vergleich und ungewöhnlich klar in der Wertung: zwei Anbieterinnen sind bewilligt, acht sind es nicht. Die Übersicht sortiert sie nach dem, was in der Schweiz zählt: einer Schweizer Bewilligung.

Tabelle der in der Schweiz erreichbaren Wettangebote

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne); Jouéz Sport
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung

Die ersten beiden Einträge sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Sportwetten-Angebote. Die übrigen sind Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung agieren oder Domains, die auf der Gespa-Sperrliste stehen oder stehen könnten.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Genossenkurid der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins mit Sitz in Basel. Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Produktnamen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren.

Wetten sind nur auf Anlässe erlaubt, die auf der Liste der Gespa stehen — Sporttip kann nicht einfach alles anbieten, was eine ausländische Plattform zeigt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Sporttip-Wetten stehen Personen offen ab 18 Jahren; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Sporttip ist der einzige Schweizer Anbieter, der die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein abdeckt. Das eingeschränkte Wettprogramm ist kein Bonus, sondern die Bedingung der Bewilligung — wer Märkte jenseits der Gespa-Liste sucht, ist hier falsch, und auf einer bewilligten Seite nirgendwo richtig.

Loterie Romande Jouéz Sport

Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie führt das Sportwetten-Angebot unter dem Namen Jouéz Sport. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann sich online registrieren.

Die Schutzmechanismen entsprechen denjenigen von Swisslos: Verlustlimiten, Einzahlungslimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung. Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste. Jouéz Sport ist die zweite bewilligte Adresse in der Schweiz, und sie ist für Westschweizer Wettende das, was Sporttip für Deutschschweizer ist.

Rollbit

Rollbit fällt in die dritte Kategorie der Tabelle: ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz als ausgewiesene Aufsichtsbehörde ist nicht etabliert; die Plattform darf in der Schweiz nicht als Sportwetten-Anbieterin auftreten, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die hier wettkare, wechseln aus dem Schutzkonto des BGS in das Schutzregime einer ausländischen Gerichtsbarkeit, die im Inland keine Wirkung entfaltet.

Betwinner

Auch liegt auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Marke ist in mehreren europäischen Märkten aktiv, in der Schweiz gehört sie zu den Plattformen, deren Domains auf der Sperrliste stehen könnten. Eine deutsche Lizenz — sollte sie vorhanden sein wertet sie, in der Schweiz gilt sie nicht.

bet-at-home

Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt selbst Bet-at-Home als Beispiel für «Domain-Hopping» — schaltet nach Sperrungen oft innert weniger Stunden neue Domains auf. Die Marke kommt und geht über die DNS-Sperre hinweg, der Anbieter bleibt. Für die Bewertung bedeutet das nicht, dass die Marke illegitim in jedem Markt ist — nur in der Schweiz ist sie nicht bewilligt, und folgen ihr Schweizer Spielerinnen und Spieler, tun sie dies ohne Schweizer Schutz.

BetAlright

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke hat sich vor allem über Krypto-Wetten und Casino einen Namen gemacht. Schweizer Spielerinnen und Spieler können sich hier registrieren, müssen aber wissen, dass die Plattform im Inland ohne Bewilligung arbeitet und keiner Schweizer Aufsicht untersteht.

WirWetten

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im deutschsprachigen Raum aktiv, in der Schweiz gehört sie zu den Plattformen ohne Bewilligung. Schweizer Spielerinnen und Spieler folgen hier keiner Schweizer Aufsicht und keinem Schweizer Rechtsweg.

BetOnRed

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt in mehreren europäischen Märkten mit Bonusprogrammen, die in der Schweiz nach Art. 74 BGS der Bewilligungspflicht unterliegen würden und hier nicht benötigt werden. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die sich hier anmelden, tun dies auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht.

Wettigo

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke tritt in mehreren europäischen Märkten auf, in der Schweiz ist sie nicht zugelassen. Domains der Plattform können auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Bruce Bet

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist unter verschiedenen Avataren bekannt. Schweizer Spielerinnen und Spieler folgen hier keiner Schweizer Aufsicht und keinem Schweizer Schutzregime.

Was eine Wette bei einem bewilligten Anbieter kostet

Wer monatlich CHF 1’000 für Sportwetten ausgibt, will wissen, was davon übrig bleibt. Bei einem fairen Markt würde alles zurückkommen — in der Praxis hält der Buchmarkt selbst einen Teil zurück, den er nicht auszahlt. Dieser Teil heisst Marge. Die Marge eines Marktes ist die Differenz zwischen 100 % und dem, was der Markt über alle Ausgänge hinweg auszahlt.

Nehmen wir einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 — etwa ein Tennismatch ohne Unentschieden. Der Markt zahlt über beide Ausgänge 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 0.5263 × 2 = 1 ÷ 1.0526 = 95.00 % aus. Die Marge beträgt damit 5.00 % auf den Umsatz.

Wer also CHF 1’000 in zehn Wetten zu je CHF 100 bei diesem Markt riskiert, gibt dem Anbieter rechnerisch 5 % davon ab. Im Mittel über zehn Wetten bleiben CHF 950 Auszahlungserwartung, also ein erwarteter Verlust von rund CHF 50. Der Betrag ist nicht garantiert — einzelne Wetten können deutlich mehr oder weniger zurückzahlen. Es ist ein statistischer Mittelwert über viele Wiederholungen unter der Annahme, dass die Quoten fair sind und sich das Verhalten nicht ändert.

Die Marge variiert zwischen Märkten, Anbietern und Zeitpunkten. Einzelne Sportarten sind tendenziell margenärmer — Fussball, Tennis, Basketball — andere margenreicher — exotische Ligen, Spezialmärkte. Die Marge von 5 % auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit 1.90/1.90 ist eine grobe Hausnummer, kein Versprechen.

Wer monatlich CHF 1’000 umsetzt, gibt rechnerisch zwischen CHF 30 und CHF 70 an die Marge ab, je nach Zusammensetzung des Wettprogramms. Bei mehr Spezialmärkten steigt der Betrag, bei mehr Hauptmärkten sinkt er. Diese Zahl ist der Preis des Zugangs zum bewilligten Markt, der mit der Schweizer Bewilligung mitgekauft wird.

Häufige Fragen

Ist eine ausländische Lizenz für einen Wettanbieter in der Schweiz gültig?

Nein. Eine ausländische Lizenz — gleich ob aus Deutschland, Malta, Curaçao oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier online Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); eine ausländische Erlaubnis begründet keine Handhabe im Inland. Die deutsche Lizenz schützt den Anbieter in Deutschland, nicht in der Schweiz.

Wer darf in der Schweiz online Sportwetten anbieten, und woran ist eine Schweizer Bewilligung erkennbar?

Nach interkantonalem Recht sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande befugt, Lotterien und Sportwetten auch online durchzuführen. Swisslos betreibt das Angebot unter dem Namen Sporttip und bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande betreibt Jouéz Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Erkennbar ist die Bewilligung am Namen der Veranstalterin und am Hinweis auf die Gespa als Aufsicht; jede andere Marke ist in der Schweiz nicht bewilligt.

Welche Ansprüche haben Wettende, wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eine Auszahlung verweigert?

Keine vor Schweizer Gerichten. Die Schweizer Aufsicht ist nicht zuständig, der Schweizer Rechtsweg nicht eröffnet, eine Beschwerde bei der Gespa aussichtslos. Wettenden bleibt nur der Weg vor ausländisches Gericht unter ausländischem Recht, mit ungewisser Vollstreckung in der Schweiz. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht und die Schweizer Gerichte sind für eine ausländische Plattform nicht zuständig.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden gesperrte Domains umgesetzt?

Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste per Allgemeinverfügung im Bundesblatt; die Veröffentlichung gilt als Eröffnung der Sperrverfügung, betroffene Veranstalterinnen können innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben (Art. 87 BGS). Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen setzen die Sperre per DNS um — der Domain-Dienst muss umgangen werden, um die Plattform zu erreichen. Bis zum Stand vom 25. August 2026 sind 29 Listenversionen erschienen, die letzte davon mit 671 Domains Ende 2025.

Macht sich eine Person strafbar, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet?

Nein. Spielerinnen und Spieler machen sich nicht strafbar, wenn sie in der Schweiz nicht bewilligte Online-Geldspielangebote nutzen; Einsätze und Gewinne können aber im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben lassen sich bei solchen Angeboten nicht garantieren oder kontrollieren. Die Strafdrohung aus Art. 130 BGS richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen die Wettenden.

Wie sind Gewinne ausländischer Anbieter im Vergleich zu Sporttip oder Jouéz Sport steuerlich zu behandeln?

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerbar sind; Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Bei den Einkommenssteuern ist die Lage uneinheitlich: die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. In anderen Kantonen fällt die Handhabung milder aus — generell gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»