Was eine Squash-Wette in der Schweiz tatsächlich kostet

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 20. Oktober 2026 und abgeglichen mit den Bewilligungsdaten der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) sowie den Teilnahmebedingungen von Sporttip und Jouez Sport, wie sie am Stichtag öffentlich stehen.

Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash zählt in der Schweiz zu den kleinen Randsportarten. Das hat zwei ganz praktische Folgen für alle, die hier Geld auf einen Match setzen wollen: Die eine ist, dass nur zwei Veranstalterinnen in der ganzen Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und diese beiden bestimmen das Programm. Die andere ist, dass Squash möglicherweise gar nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten steht – dann gibt es schlicht keine Quote, auf die man setzen könnte. Beides ist zu prüfen, bevor man sich registriert, eine Einzahlung leistet und einen Wettschein ausfüllt.

Die Idee hinter dieser Seite ist einfach: Wer in der Schweiz auf Squash wetten will, soll wissen, was erlaubt ist, was es kostet, was an Schutzmechanismen greift – und was nicht. Wir gehen die Rechtslage durch, die Spielregeln der beiden Veranstalterinnen, das Schutzsystem mit Limiten und Sperren, vergleichen die Anbieter und rechnen an einem Beispiel die Marge einer Wette nach. Werbung machen wir keine, Bonus-Codes stehen hier nicht, und Tipps «auf den Sieger» schon gar nicht: niemand weiss im Voraus, wer ein Match gewinnt.

Die Rechtslage: zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste

In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Bewilligung dafür hat. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass es landesweit nur zwei Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten gibt: die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und die Loterie Romande in Lausanne. Beide brauchen zusätzlich zur Veranstalterbewilligung eine Spielbewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was tatsächlich gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt – auch wenn eine ausländische Plattform noch so viele Märkte anbietet. Eine zugelassene Sportart auf der Liste heisst noch nicht, dass jeder Wettbewerb und jede Wettart einzeln verfügbar ist: Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn die Liste es vorsieht, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie eingetragen sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, Trainingsläufe nie. Eckball- oder Kartenmärkte wie im Fussball kennt die Liste nicht, und ein eigener Esports-Bereich fehlt ebenfalls.

Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Dem Spielenden passiert strafrechtlich nichts, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister und keinen Rekursweg. Die Gespa führt zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; die Liste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Wer ein Domain dort ersetzt findet, gibt es am nächsten Tag darauf; ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Gespa selbst Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als Beispiele nennt.

Was das für eine Squash-Wette konkret heisst

Bevor man überhaupt an Quoten denkt, lohnt sich dieser eine Blick: steht Squash als Sportart auf der Gespa-Liste, und, wenn ja, in welchen Wettbewerben und mit welchen Wettarten? Frauenwettbewerbe sind dort nur eingetragen, wenn die Liste es ausdrücklich vorsieht, und Livewetten gibt es im Squash unter Umständen gar nicht oder nur in einem engen Rahmen. Wer auf der Sporttip-Seite oder bei Jouez Sport kein Squash-Angebot findet, hat die Antwort schon: dann ist es im Programm dieser Runde nicht vorgesehen, und jede Wette über einen ausländischen Anbieter wäre ohne Schweizer Bewilligung.

Spielerschutz: wer hier mitspielen darf und wer sich selber Grenzen setzt

In der Schweiz ist die Schwelle zum Sporttip klar: 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der Veranstalterin und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Online-Registrierung verlangt einen Identitätsnachweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Wer noch minderjährig ist, hat nach dem Gesetz keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Einsätzen oder die Auszahlung von Gewinnen; dasselbe gilt für gesperrte Spielende.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Spielenden setzen sich ihre eigenen Limiten. Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von 9’999 Franken – bei unter 21-Jährigen liegt sie bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite wird sofort wirksam; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. So entsteht ein doppelter Schutz, einer für die laufende Wette (Verlustlimite) und einer für die Vorbereitung (Einzahlungslimite). Das Gesetz sieht für die Erhöhung eigentlich nur 24 Stunden vor; die längeren 72 Stunden, die Swisslos anwendet, sind eine Selbstverpflichtung, die mehr Vorlaufzeit lässt.

Daneben gibt es die Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, die nicht vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Mindestfrist für die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre beträgt drei Monate, und eine Fachstelle muss involviert sein, bevor die Sperre rückgängig gemacht werden darf. Wer sich selbst eine Pause auferlegen möchte, kann eine solche Pause von bis zu sechs Monaten wählen – Swisslos und Loterie Romande bieten das entsprechend an.

Was den Datenschutz angeht, gilt für die Anbieter das Schweizer Recht; die Daten landen bei der Veranstalterin selbst, und das Sperrregister ist eine behördliche Datei. Wer den Verdacht hat, dass jemand anderes auf seinen Namen spielt, kann das direkt an die Veranstalterin melden – sie ist verpflichtet, Mehrfachregistrierungen zu verhindern und verdächtige Vorgänge zu prüfen. Es gibt allerdings keine eidgenössische Behörde, die eine Spielsucht behandelt; die Anlaufstellen sind kantonale Suchthilfen und spezialisierte Beratungsangebote, deren Kontakte die Veranstalterinnen auf ihren Seiten nennen.

Eine Anmerkung zum Verkaufspunkt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. In 47,5 % von 200 Versuchen wurde einer minderjährigen Person eine Sportwette verkauft. Das ist nicht der Normalfall an einem Bildschirm zu Hause, wo die Verifizierung bereits bei der Registrierung greift, aber es zeigt, dass der Schutz an der Ladentheke nach wie vor löchrig ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, spielt online: die Altersprüfung steht dort am Anfang, nicht an der Kasse.

Sporttip im Vergleich: was die Schweizer Veranstalterin tatsächlich liefert

Die folgende Tabelle vergleicht die beiden Veranstalterinnen nach den drei Punkten, die für eine Squash-Wette am Anfang zählen: Bewilligungsstatus, Verbreitungsgebiet und Programmbasis. Sie steht hier, weil ohne sie jeder weitere Vergleich in der Luft hängt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Verbreitungsgebiet Programmquelle
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Fürstentum Liechtenstein Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Westschweiz (FR, GE, JU, NE, VD, VS) Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten

Beide Veranstalterinnen haben die Lizenz für Grossspiele, beide unterstehen der Gespa, und beide greifen auf genau dieselbe Liste zugelassener Sportarten und Wettarten zurück. Der Unterschied liegt im Verbreitungsgebiet: wer in Genf wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden, und wer in Zürich wohnt, hat bei Loterie Romande kein Konto. Wer in einem Kanton wohnt, das von keiner der beiden abgedeckt wird – was heute kaum mehr vorkommt – hat schlicht keinen Zugang zu einer legalen Schweizer Sportwette.

Was die Kontoeröffnung kostet, lässt sich aus den Bedingungen ablesen: keine Kontoführungsgebühr bei Swisslos, ein Mindestbetrag von 20 Franken für das Spielguthaben, und pro 30 Tage höchstens 10’000 Franken einzahlen. Bei Loterie Romande sind die Bestimmungen vergleichbar; die genauen Werte sind den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalterin zu entnehmen.

Swisslos Sporttip im Detail

Swisslos betreibt die Sportwette unter dem Namen Sporttip. Wer dort ein Konto eröffnen will, muss im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen – also in einem der zugehörigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein – und eine Identitätsprüfung durchlaufen. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette beträgt einen Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken; bei Systemwetten liegt das Maximum bei 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette, die das Limit überschreitet, wird gar nicht erst angenommen.

Wer regelmässig spielt, wird die Spielregeln schnell verinnerlicht haben. Sie sind allerdings dichter, als sie auf den ersten Blick wirken: die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist; bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung werden diese nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert, sonst kann Swisslos die Kombination für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten; eine abgesagte Sportveranstaltung, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, führt zur Rückerstattung von Einzelwetten und zur Quote 1.00 in Kombinationen; Werbung mit Systemwetten, die diesen Mindestlinien entsprechen, fängt nicht von selbst an.

Ein Cash-Out lässt sich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten auslösen, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte vorzeitige Auszahlung lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos garantiert nicht, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht; der Betrag ist nach den eigenen Regeln tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden. Wer eine Wette platziert, deren Ergebnis bereits eingetreten ist, bekommt die Quote 1.00 – und dasselbe gilt für Wetten, die Swisslos in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter oder einer Videoentscheidung als nicht mehr fair bewertet.

Das Wettprogramm enthält ferner einen Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 verlangt; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jeweils limitiert im Einsatz und in der Gewinnerhöhung. Profitboosts und Quotenboosts funktionieren ähnlich: nur online, jeweils nur einmal pro Wettendem, kapitalisiert, bei Cash-Out verfällt der Boost, und die Erhöhung gilt nur für vorab definierte Sportereignisse.

Eine spezielle Ecke des Angebots sind Sporttip-Bonusspiele, die vorab von der Gespa bewilligt werden müssen – im Jahr 2025 hat die Aufsicht insgesamt 8 solcher Bewilligungen für Swisslos erteilt. Die genauen Bedingungen jedes Bonus stehen in den jeweiligen Teilnahmebedingungen, und niemand sollte sich auf einen Bonus verlassen, ohne sie gelesen zu haben.

Die Konto- und Auszahlungsmechanik ist bewusst einfach. Wer unter 1’000 Franken gewinnt, bekommt den Betrag automatisch auf das Spielguthaben; ab 1’000 Franken überweist Swisslos auf das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto – in der Regel innert drei Arbeitstagen, sofern die Bankverbindung hinterlegt ist. Auszahlungen vom Wallet-Guthaben auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Konto sind in einem Zeitfenster von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.

Wer das Sporttip-Konto auflädt, kann PostFinance Pay direkt in der PostFinance-App nutzen, daneben weitere Online-Zahlungsarten und den Einzahlungsschein. Welche Karten oder Banken sonst angenommen werden, ist den Zahlungsbedingungen auf der Swisslos-Seite zu entnehmen – diese variieren über die Zeit und sind nicht in diesem Text verbindlich.

Loterie Romande Jouez Sport im Profil

Die Loterie Romande betreibt ihre Sportwette unter dem Namen Jouez Sport. Sie ist die zweite der beiden interkantonal zugelassenen Veranstalterinnen und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist Lausanne, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, mit rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer dort ein Online-Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone und eine Identitätsprüfung – die Regeln sind im Wesentlichen dieselben wie bei Sporttip.

Anders als Sporttip hat Loterie Romande den francophonen Markt als Hauptziel, was sich in der Kommunikation, der Verkaufsstellenstruktur und gelegentlich im Wettprogramm niederschlägt. Wer im Wallis lebt und Francophone Ansprechpersonen sucht, findet hier das passendere Angebot; wer aus dem Tessin kommt, fällt automatisch in den Swisslos-Gebietsteil, weil Loterie Romande die italienische Schweiz nicht abdeckt.

Die genauen Einsatzlimiten, Wettauswertungsfristen und Auszahlungswege sind den Teilnahmebedingungen von Jouez Sport zu entnehmen – auch hier liegen sie in der Grössenordnung, die Sporttip setzt, mit denselben Pflichten zur Altersprüfung und Sperrmöglichkeit.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgende Aufstellung listet Marken, die international aktiv sind, aber in der Schweiz keine Bewilligung haben. Der Vollständigkeit halber sind sie hier aufgeführt – nicht als Empfehlung, sondern damit der Unterschied zwischen erlaubt und nicht erlaubt nicht im Werbeversprechen untergeht.

Alle genannten Marken fallen in die Kategorie «ohne Schweizer Bewilligung». Sie fallen nicht unter das Schweizer Sperrregister, Gewinne sind je nach Kanton anders zu versteuern als bei zugelassenen Anbietern, und die Werbung für sie ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rekursweg und muss sich an die allgemeinen Regeln des Anbieters halten.

Der wichtigste Punkt ist die fehlende Bewilligung – nicht die Bewertung der Quoten oder Boni: ohne Bewilligung gibt es in der Schweiz keine Aufsicht, kein Sperrregister und keine Anlaufstelle bei Streit. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass jedes Werbeversprechen, jeder Bonus und jede «Garantie» ausserhalb des Schweizer Rechts steht.

Auszahlung, Quoten und die Marge: wie eine Wette rechnet

Eine Quote auf einen Squash-Match ist dasselbe wie auf jeden anderen Match: sie ist der Multiplikator, mit dem der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt wird. Wer 100 Franken auf eine Quote 2.10 setzt und die Wette gewinnt, bekommt 210 Franken zurück; bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten, eine Vierer-Kombi mit lauter 1.80-Quoten hat die Gesamtquote 1.80 × 1.80 × 1.80 × 1.80 = 10.50. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – Kleinigkeiten, die bei kleinen Wetten manchmal einen Rappen verschieben, bei grossen Wetten kaum ins Gewicht fallen.

Was die meisten «Quoten-Profis» verschweigen, ist die Marge: der Anteil, den die Veranstalterin vom Gesamtumsatz eines Marktes einbehält. Eine faire Münze hätte zwei Quoten, die zusammen 100 % auszahlen würden – eine Quote 2.00 auf jede Seite. Tatsächlich liegen beide Quoten unter 2.00, und genau diese Differenz ist die Marge. Sie rechnet sich einfach: Man dividiert 1 durch die Summe der Kehrwerte aller möglichen Quoten, und das, was übrig bleibt, ist das, was die Veranstalterin behält. Die Formel ist *Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ)*, und die *Marge = 1 − Auszahlungsquote*.

Ein einfaches Beispiel: zwei mögliche Ausgänge eines Marktes, beide mit Quote 1.90. 1/1.90 + 1/1.90 = 0.5263 + 0.5263 = 1.0526, die Auszahlungsquote ist also 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9500, die Marge etwa 1 − 0.9500 ≈ 0.0500, also 5,00 %. Bei diesem Markt zahlen die Spielenden zusammen also rund 95 % aller Einsätze zurück; die restlichen 5 % behält die Veranstalterin als Ertrag. Die einzelne Quote 1.90 ist nicht das, was der Spielende «bekommt»; sie ist nur das Verhältnis, in dem die 95 % verteilt werden.

Das ist auch der Grund, warum die Behauptung «höchste Quote» mit Vorsicht zu geniessen ist: eine Quote 1.95 auf einen Ausgang bringt nichts, wenn der andere Ausgang mit Quote 1.85 quotiert ist und die Gesamtmarge bei 5 % liegt. Wichtig ist nicht der höchste Einzelwert, sondern das Verhältnis der beiden Seiten zueinander. Wer das vergleicht, vergleicht tatsächlich.

Für eine Squash-Wette heisst das: Solange Squash nicht im Wettprogramm auftaucht, gibt es auf der Sporttip-Seite und bei Jouez Sport schlicht keine Quote – und damit keine Marge, die zu berechnen wäre. Wenn Squash auf dem Programm steht, sind die Quoten dieselben wie auf jedem anderen Zwei-Wege-Markt, mit einer Marge, die zwischen 4 % und 8 % liegt – Grössenordnungen, die bei den meisten grossen Sportarten üblich sind, und an denen die Veranstalterinnen in der Schweiz auch bei Randsportarten nicht gross drehen.

Was eine Kombinationswette kostet – und wann ein Boost nichts nützt

Eine Kombinationswette ist verlockend: vier Voraussagen, jeweils 1.50 – schon liegt die Gesamtquote bei rund 5,00, und mit einem Einsatz von 50 Franken winken 250 Franken, wenn alle vier treffen. Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn bei vier Voraussagen um 5 %, bei sieben um 20 %, bei zehn um 40 %, bei fünfzehn um 100 %. Wer also mit 15 Voraussagen das Maximum ausreizt, sieht im Idealfall den Gewinn verdoppelt – aber nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz.

Das Problem liegt in der Wahrscheinlichkeit, nicht in der Quote. Eine faire Einzelquote 1.50 entspricht einer Eintrittswahrscheinlichkeit von rund 67 %. Vier solcher Wetten unabhängig voneinander würden mit rund 19 % Wahrscheinlichkeit durchgehen, sieben mit rund 6 %, zehn mit rund 2 %, fünfzehn mit rund 0,5 %. Wer jede Wette mit 5 % Marge annimmt, sieht die Wahrscheinlichkeit real noch niedriger. Ein 100 %-Boost auf einen Gewinn, der praktisch nie eintritt, bringt schön gerechnet nichts.

Hier lohnt sich ein zweiter Blick auf die «Bonusspiele», die Swisslos unter dem Begriff Profitboost und Quotenboost führt: Sie sind jeweils kapitalisiert, nur einmal pro Wettendem nutzbar, und bei Cash-Out verfällt der Boost. Ein Quotenboost von 25 % auf eine Einzelwette hilft, weil sich der Einsatz nicht ändert; ein Profitboost in einer Kombination hilft nur, solange die Kombi hält.

Und am Ende steht die Frage, ob eine Wette bei dieser Rechnung überhaupt noch Spass macht. Wer auf Squash setzt, weil er die Sportart mag und gerne mitfiebert, der setzt einen kleinen Betrag und betrachtet ihn als Eintrittspreis, nicht als Investition. Wer auf Squash setzt, weil er glaubt, eine Quote gefunden zu haben, die «sicherer» ist als alle anderen, der sollte innehalten: keine Quote dieser Welt macht einen Verlust sicherer, sie macht ihn nur teurer, wenn er eintritt.

Livewetten und Cash-Out – die Sonderfälle

Livewetten gehören in das Programm von Swisslos dazu, vor und während dem Match, und auch bei Squash können sie angeboten werden – sofern die Gespa-Liste es hergibt. Eine Besonderheit: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer also eine Wette auf den nächsten Ballwechsel platziert, ohne den Livestream zu sehen, hat exakt dieselbe Wette wie jemand, der zuschaut. Wer auf den Sieger setzt, nachdem das Match schon entschieden ist, bekommt nicht den Gewinn zur ursprünglichen Quote, sondern die Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet. Swisslos wertet auch Wetten mit Quote 1.00 in spielentscheidenden Situationen, etwa einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoentscheidung, um Manipulationen auszuschliessen.

Cash-Out funktioniert nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Wer mitten im Match aussteigen will, bekommt einen Betrag angeboten, der tiefer liegt als der mögliche Endgewinn – was nachvollziehbar ist, weil die Veranstalterin das Risiko übernimmt. Wer das Cash-Out nutzt, kann es nicht rückgängig machen, und die Höhe hängt vom Spielstand ab, sie kann sich sekündlich ändern und ist nicht garantiert für jeden Markt verfügbar. Es ist ein Werkzeug für Spielende, die ihre Position glattstellen wollen, nicht für Spielende, die einen sicheren Gewinn suchen – diesen gibt es nicht.

Steuern: wann ein Gewinn etwas mit dem Finanzamt zu tun hat

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn festgelegt; im Jahr 2025 lag er noch bei 1’070’400 Franken. Wer also unter diesem Betrag bleibt, zahlt auf Bundesebene weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Wettgewinn. Liegt der Gewinn darüber, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt von der Veranstalterin einbehalten und können über die Steuererklärung zurückgefordert werden.

Auf kantonaler Ebene ist die Lage uneinheitlich: Der Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» hier zutrifft. Die meisten Kantone folgen dem Bund, andere setzen tiefere Werte. Wer sicher gehen will, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – nicht den Wettanbieter, denn der kennt das kantonale Recht nicht.

Was oft vergessen geht: Gewinne ausländischer Anbieter fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer, weil die Veranstalterin in der Schweiz keine Quellensteuer abzieht. Dafür behandelt der Kanton Thurgau – soweit bekannt – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer also in Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, der sollte das wissen. Für andere Kantone gilt keine pauschale Aussage; die kantonale Praxis kann anders aussehen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz – das, was in Deutschland abgeschafft und in Österreich als Wettsteuer auf Einsätze erhoben wird – gibt es in der Schweiz nicht. Wer hierzulande spielt, zahlt die Marge im Preis und keine separate Gebühr obendrauf. Das ist ein nicht zu unterschätzender Unterschied, aber er macht die Wette nicht billiger, sondern nur transparenter.

Werbung, Boni und das, was eine Werbung hier nie sein wird

In der Schweiz unterliegt Werbung für Geldspiele dem BGS: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 verboten – mit Busse bis zu 500’000 Franken nach Art. 131 BGS. Bonusspiele, Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Bewilligung der Gespa; Swisslos hat 2025 acht solcher Bewilligungen erhalten, Loterie Romande 24.

Auf dieser Seite werden keine Bonus-Codes veröffentlicht. Werbung ist nicht Aufgabe der Redaktion, und ein Bonuscode, der heute gilt, kann morgen abgelaufen sein. Wer wissen will, welche Bonusaktionen aktuell laufen, liest sie direkt auf der Swisslos- oder Loterie-Romande-Seite – und prüft dort die Bedingungen, die für jeden Bonus anders ausfallen.

Was im Sporttip-Bereich bleibt: Quotenboosts, Profitboosts, der Kombiboost, Cash-Out, Verkaufsstellen über QR-Code aus der App – alles Features, die ihre eigenen Regeln haben und im Kleingedruckten stehen, nicht in der Werbung.

Wie eine Squash-Wette konkret aussieht – eine Schritt-für-Schritt-Skizze

Eine beispielhafte Sequenz, wie sie heute bei Sporttip abläuft:

  1. Kontoeröffnung online über Swisslos.ch oder die Sporttip App, mit Identitätsnachweis und Adressprüfung; bei Minderjährigkeit wird das Konto nicht eröffnet.
  2. Verlustlimiten setzen für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze 9’999 Franken (1’000 Franken unter 21); Senkung wird sofort wirksam, Erhöhung nach 72 Stunden.
  3. Spielguthaben aufladen, per PostFinance Pay, anderer Online-Zahlungsart oder Einzahlungsschein, mindestens 20 Franken pro Aufladung und höchstens 10’000 Franken innert 30 Tagen.
  4. Wettprogramm prüfen – die Frage «Ist Squash heute im Programm?» ist die erste und wichtigste; wenn nicht, ist die Wette nicht möglich.
  5. Wette platzieren: Einzelwette mit Einsatz 1 bis 1’000 Franken, oder Kombiwette gleicher Limite; Systemwette bis 10’000 Franken.
  6. Bei Bedarf Cash-Out online, solange verfügbar, vollständig, ohne Teilauszahlung, nicht rückgängig zu machen.
  7. Gewinn: bis 1’000 Franken automatisch auf das Wallet-Guthaben, darüber Auszahlung aufs Bank- oder Postkonto innert 3 Arbeitstagen; nicht abgeholte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Diese Sequenz ist an keiner Stelle kompliziert, aber an vielen Stellen steht eine Bedingung, die man kennen muss, bevor man spielt. Wer über die Limite setzt, dessen Wette wird nicht angenommen; wer die Frist verpasst, dessen Gewinn verfällt; wer im Cash-Out Fenster zu lang zögert, dessen Quote ist schon wieder anders.

Wer in der Schweiz Squash verfolgt und setzt – drei Profile

Es hilft, die Situation aus drei Blickwinkeln zu betrachten.

Der Fan mit kleinem Budget wettet 2 Franken pro Spiel, fährt mit der App, setzt Verlustlimiten, die er nicht erhöht, nimmt die Wochenende als Wettanlass und kassiert Gewinne unter 1’000 Franken automatisch aufs Wallet. Für ihn ist das Ganze eher ein Begleitformat zum Schauen als eine Investition.

Der ambitionierte Tipper mit mittlerem Budget setzt 50 Franken pro Match, kombiniert gelegentlich, nutzt den Kombiboost, plant eine Erhöhung der Limite mit 72 Stunden Vorlauf und achtet darauf, ob Squash überhaupt im Programm ist, bevor er überhaupt spielt.

Der risikofreudige Spieler mit hohem Budget setzt an der oberen Limite, manchmal Systemwetten bis 10’000 Franken, nutzt Cash-Out aktiv, geht Profitboosts mit – und läuft Gefahr, dass die Marge an den grossen Volumina mehr kostet, als sie einspielt.

Diese Profile sind keine Empfehlung. Sie zeigen nur, wie dieselbe Plattform von drei sehr unterschiedlichen Spieltypen genutzt wird – und wo die Kosten für jeden Typ eine andere Form annehmen.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Wer darf in der Schweiz überhaupt auf Squash wetten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, und jede bedient ihr eigenes Verbreitungsgebiet: Swisslos die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem dieser Kantone wohnt, volljährig ist und keine Spielsperre hat, kann sich online registrieren.

Steht Squash auf der Liste der erlaubten Sportarten?

Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen in der Gespa-Liste, die in der Version vom 10. September 2026 öffentlich ist. Ob Squash im aktuellen Wettprogramm auftaucht, hängt davon ab, ob der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind dort nur eingetragen, wenn die Liste es ausdrücklich vorsieht; Eckball- und Kartenmärkte fehlen im Gesamtbild. Wer kein Squash-Angebot findet, hat die Antwort schon.

Wie entsteht eine Quote, und was bedeutet die Marge?

Eine Quote ist der Multiplikator für den Einsatz bei einem Gewinn. Zwei Quoten auf die möglichen Ausgänge eines Marktes ergeben zusammen die Auszahlungsquote, das heisst 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ). Liegen beide Quoten bei 1.90, liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, und die Marge, also der Anteil der Veranstalterin, beträgt rund 5 %. Die Marge ist das, was die Veranstalterin im Durchschnitt von jedem Franken Einsatz behält.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette ist es direkt: 100 Franken mal 2.10 ergibt 210 Franken. Bei einer Kombinationswette ist es die Gesamtquote, das Produkt der Einzelquoten: vier Mal 1.80 ergibt 10.50; 50 Franken Einsatz ergeben 525 Franken Gewinn, wenn alle vier treffen. Bei Sporttip wird der Betrag auf zwei Nachkommastellen gerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet, bevor das Wallet-Guthaben oder die Auszahlung läuft.

Warum ist kein Tipp «sicher», und woran erkennt man eine seriöse Einschätzung?

Kein Tipp ist sicher, weil der Ausgang eines Matches unberechenbar ist. Auch wenn Quote 1.10 auf den klaren Favoriten steht, verlieren Favoriten regelmässig; eine Quote drückt die Einschätzung der Veranstalterin aus, nicht den Ausgang des Matches. Wer trotzdem eine Einschätzung lesen will, achtet auf nachvollziehbare Begründungen (Form, direkte Vergleiche, Belastung) und nicht auf Hochglanz-Tipps ohne Argument; und er setzt nur so viel, dass ein Verlust verschmerzbar bleibt.

Welche Limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verbindlich festzulegen, mit einer Obergrenze von 9’999 Franken pro Tag und unter 21-Jährigen 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Gesetzliche Mindestfrist für die Aufhebung einer Selbstsperre: drei Monate.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»