Sportwetten in der Schweiz 2026: Was legal ist, wer anbietet und was es kostet
Stand der Daten: 20. Oktober 2026; abgeglichen mit den Veranstalterbewilligungen und Spielregeln der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission / Interkantonale Geldspielaufsicht), mit den Statuten der Interkantonalen Vereinbarung 2020 (IKV 2020) und mit dem Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51).

Wer in der Schweiz online eine Sportwette platzieren will, stösst zuerst auf eine ungewohnte Tatsache: Der Markt hat zwei Anbieter, nicht zehn. Das ist keine Werbephase und keine Wettbewerbsbehinderung, sondern die Folge einer Grundsatzentscheidung. Seit dem 1. Januar 2019 behandelt das Geldspielgesetz Sportwetten als Grossspiel, und die Kantone haben gleichzeitig die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine andere Marke nutzt, surft auf einer ausländischen Seite – mit anderem Recht, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Sperrliste und ohne die Spielsuchtabgabe, die den Schweizer Markt trägt. Der folgende Überblick zeigt, wie der legale Rahmen aussieht, was die beiden Veranstalter voneinander unterscheidet, welche Aktionen sie anbieten dürfen, wie die Steuern liegen und welche Funktionsweise – vom Cash-Out bis zum Kombiboost – mit den Schweizer Spielregeln verbunden ist. Zudem erfahren Sie, welche ausländischen Marken Schweizer Spielerinnen und Spieler im Netz treffen und warum deren Bewilligung in der Schweiz nichts gilt.
Die zugelassenen Anbieter im direkten Vergleich
Wer in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen will, kommt an zwei Namen nicht vorbei. Beide sind genossenschaftlich organisierte Lotteriegesellschaften, beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, und beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Der wichtigste Unterschied liegt in der geografischen Zuständigkeit. Wer in einem Deutschlateink, in Graubünden, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, spielt bei Swisslos; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, spielt bei Loterie Romande. Eine Anmeldung beim nicht zuständigen Veranstalter ist nicht möglich, ein zweites Konto beim selben Veranstalter ebenfalls nicht. Die folgende Übersicht zeigt die harten Fakten Seite an Seite; alles, was die Spielregeln nicht abdecken, bleibt aussen vor.

| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Gespa beaufsichtigt | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Gespa beaufsichtigt | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | im Ausland konzessioniert; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Zwei Dinge fallen sofort auf. Erstens: Die zugelassenen Veranstalter sind keine privaten Wettfirmen, sondern interkantonale Genossenschaften, deren Reingewinn nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone fliesst. Wer bei Swisslos wettet, füllt indirekt den kantonalen Sportfonds mit; bei Loterie Romande finanziert die Wette öffentliche Aufgaben in der Romandie. Zweitens: Die acht ausländischen Marken in der Tabelle sehen aus wie Buchmacher, sind aber rechtlich etwas anderes. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Sperrliste gegenüber der Seite und keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Schweizer Provider können die Domains auf die Gespa-Sperrliste setzen lassen, was in der Praxis bedeutet, dass sie per DNS für die meisten Anschlüsse in der Schweiz nicht mehr erreichbar sind. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste; sie wird laufend aktualisiert.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos tritt unter dem Produktnamen Sporttip auf, und die Vertriebsstruktur erklärt, warum das Produkt an jeder Tankstelle und in jedem Dorfladen präsent ist: Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrschätz, Appenzell Ausserrschätz, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein angeboten. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen, eine Verlustlimite setzen und sofort wetten. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann sich nicht registrieren.
Die Limits, die Swisslos in den Spielregeln selbst festlegt, prägen das Produkt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Wer regelmässig hohe Einsätze platzieren will, ist hier falsch – die Decke ist deutlich niedriger als bei internationalen Online-Buchmachern. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Sporttip-Wetten sind Personen ab 18 Jahren erlaubt, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Reingewinn von Swisslos aus Sportwetten war 2025 erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig: Der Bruttospielertrag betrug CHF 169 Mio. gegenüber CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Minus von 7.0 %. Der Geschäftsbericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück – ein Hinweis darauf, dass die Aufsicht dort ansetzt, wo Spielerinnen und Spieler am leichtesten den Überblick verlieren. Die Spielsuchtabgabe von 0.5 % auf den Bruttospielertrag aus Lotterien und Sportwetten belief sich 2025 auf CHF 3’863’790.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos auf der anderen Seite der Saane. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und unterhält nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Online kann sich registrieren, wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wer als Romand oder Romandin online spielt, hat grundsätzlich denselben Rahmen wie ein Deutschlateigner bei Swisslos: Verlustlimiten vor der ersten Wette, ein zentrales Ausschlussregister, keine doppelte Registrierung und eine kantonale Verteilung des Reingewinns. Konkrete Werte zu Sportwetten-Angebot, Limite und Aktionen nennen die Spielregeln der Loterie Romande nicht in der gleichen Ausführlichkeit wie jene von Swisslos, und es liegt nahe, dass die Eckwerte sich an Sporttip orientieren. Eine sachliche Schätzung lässt sich daraus nicht ableiten, und genau darum steht hier nichts, was die Spielregeln nicht tragen.
Für Spielerinnen und Spieler aus der Romandie ist die Loterie Romande die einzige legale Online-Adresse; eine zweite gibt es nicht. Wer trotzdem ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, verlässt den Schutz des BGS und nimmt die im Abschnitt zu ausländischen Marken beschriebenen Folgen in Kauf.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung – was sie für Schweizer Spieler bedeuten
Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic und BetAlright haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Staat – gleich aus welchem – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS eine Inlandbewilligung verlangt. Wer dort wettet, ist nicht im Schweizer Ausschlussregister eingetragen, kann sich also auch nicht selber sperren lassen, und wer sein Geld nicht zurückbekommt, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Seite auf die Sperrliste setzen, worauf Schweizer Telekomanbieter die Domain per DNS blockieren – ein wirksames Mittel, aber kein Garant, weil neue Domains innerhalb von Stunden nachgeschoben werden.
Strafrechtlich ist der Spieler nicht der Adressat: Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Strafnormen gegen die Veranstaltung unbewilligter Glücksspiele sich gegen den Anbieter richten, nicht gegen die spielende Person. Allerdings können Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und die Steuerfrage stellt sich anders: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, namentlich jene des Kantons Thurgau, behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer in der Romandie wohnt, sollte sich bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen, bevor er einen grösseren Gewinn aus einem ausländischen Buchmacher anmeldet.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die für alle acht Marken gleichermassen gelten:
| Punkt | Folge |
|---|---|
| Sitz der Zulassung am Steuerfestplatz | Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). |
| Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister | nicht vorhanden, eine Spielsperre greift dort nicht. |
| Schweizer Sperrliste gegenüber Schweizer Spielenden | nicht eingetragen; Schweizer Provider können die DNS über DNS blockieren. |
| Schweizer Rechtsweg bei Streit | nicht eingetragen. |
| Steuerliche Behandlung der Gewinne | Verrechnungssteuerfrei, aber kantonales Einkommen in Thurgau unabhängig vom Betrag; Romandie je nach Kanton. |
Was in der Schweiz unter «legal» fällt und wer den Rahmen setzt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes. Das ist die entscheidende rechtliche Einordnung, weil sich daraus Aufsicht, Bewilligung und Spielerschutz gewinnen lassen. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten; für die Aufsicht über Lotterien und Sportwetten ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) zuständig, mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt demgegenüber Spielbanken, nicht Lotterien – die beiden Aufsichten haben unterschiedliche Zuständigkeiten, auch wenn sie unter dem Dach des Bundesamtes für Justiz arbeiten. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht nach Art. 21 bis 25 BGS eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel; eine ausländische Lizenz hilft in der Schweiz nichts.
Die Kantone haben in der IKV 2020 festgelegt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen, und sie haben deren Vertriebsgebiete entlang der Sprachgrenze gezogen: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet des Veranstalters gehört, kann kein Konto eröffnen. Eine Person, die in Genf wohnt und trotzdem bei Swisslos spielen will, scheitert bereits an der Online-Registrierung. Diese strikte geografische Zuständigkeit ist ein Hauptmerkmal des Schweizer Modells und der Hauptgrund, warum ausländische Marken in den Schweizer Markt drängen.
Eine Sportwette darf in der Schweiz nur auf Sportereignisse platziert werden; Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf Fernsehshows sind nicht erlaubt. Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, ist nicht erlaubt – Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Eckstosswetten, Kartenwetten und ein Esports-Bereich fehlen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Innerhalb dieses Rahmens sind Prematch- und Livewetten zulässig.
Was das für die Spielerin und den Spieler heisst
Wer in der Schweiz lebt und online Sportwetten platzieren will, hat genau zwei legale Adressen. Das ist im internationalen Vergleich aussergewöhnlich, aber es ist die Konsequenz aus einem bewussten politischen Entscheid, den Markt als gemeinwohrengey orientierte Lotterie zu führen und nicht als gewinnorientierte Wettfirma. Der Preis dafür ist eine kleinere Auswahl an Sportarten und Märkten, eine vergleichsweise tiefe Einsatzlimite und kein Bonus im klassischen Sinn. Wer bereit ist, dafür die Schweizer Spielregeln zu akzeptieren, bekommt im Gegenzgleich den vollen Schutz des BGS: Ausschlussregister, Spielsuchtabgabe, kantonale Verwendung des Reingewinns und die Möglichkeit, sich selbst zu sperren.
Wer stattdessen einen ausländischen Anbieter wählt, verlässt diesen Schutz. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land gilt hier nicht; wer dort spielt, kann sich nicht ins hiesige Ausschlussregister eintragen lassen, kein Schweizer Gericht ist zuständig, und die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne unter Umständen als steuerbares Einkommen. Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, sollte sich bewusst sein, dass die Schweiz solche Angebote aktiv blockiert: Die Gespa führt eine Sperrliste, deren DNS-Block die Seite für die meisten Schweizer Anschlüsse unerreichbar macht. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, weshalb die Sperrliste regelmässig aktualisiert wird.
Wer in der Schweiz werben darf und was sie nicht dürfen
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer bei einem Schweizer Veranstalter eine Aktion sieht, hat damit eine Aktion vor sich, die die Aufsicht genehmigt hat. Eine zeitliche Werbegrenze, etwa abends nach einer bestimmten Uhrzeit keine Werbung mehr, besteht im BGS nicht.
Spielerschutz: was jede Spielerin und jeder Spieler vor der ersten Wette einrichten muss
Der Spielerschutz ist im BGS kein Anhängsel, sondern ein eigener Pfeiler. Bevor eine Spielerin oder ein Spieler bei Swisslos die erste Sporttip-Wette platziert, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite pro Tag liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, ist von der Online-Teilnahme ohnehin ausgeschlossen, deshalb gilt die Höchstlimite für Spielerinnen und Spieler unter 21 Jahren in der Praxis nur, falls die Aufsicht in Einzelfällen Ausnahmen zulässt – die Spielregeln nennen jedenfalls für unter 21-Jährige eine separate Limite von CHF 1’000, was erklärt, warum diese Personengruppe in der Praxis gar nicht erst registriert wird. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limite liegt nicht allein nach den Spielregeln, sondern nach der Verordnung zum BGS (Art. 87 VGS): Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen die längere Frist von 72 Stunden an, was strenger ist als das Gesetz.

Wer sich selbst sperren lassen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten möglich und muss mit einer Fachstelle erfolgen. Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Eine zentrale Aussage, die im Spielerschutz oft übersehen wird: Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Einzahlungsplafond. Die Limite wird von der Spielerin oder dem Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat. Wer seine eigene Limite überschreitet, kann dies nur durch eine aktive Erhöhung nach 72 Stunden tun. Wer ein Höchstmass für Investitionsverluste an einem Monat will, kann das monatliche Höchstmass auf einen niedrigen Wert setzen.
Was die Aufsicht misst und wo der Spielerschutz an seine Grenzen stösst
Die Gespa führt Testkäufe durch, um die Wirksamkeit des Spielerschutzes an Verkaufsstellen zu prüfen. Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft – beinahe jeder zweite Testkauf. Wer mit seiner Verlustlimite arbeitet, ist im Online-Kanal geschützt, weil die Plattform die Limite technisch durchsetzt; an der Verkaufsstelle ist die Durchsetzung eine Frage der Kassenperson. Wer am Schalter wettet, sollte sich bewusst sein, dass der Schutz dort weniger zuverlässig ist als online.
Wo das landen Minderjährige und Gesperrte nichts zu holen haben
Eine gesperrte oder minderjährige Person hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Praktisch bedeutet das: Wer sich hat sperren lassen und trotzdem wettet, verliert den Einsatz, selbst wenn die Wette gewonnen hätte. Die Aufsicht behält sich vor, Gewinne einzubehalten, wenn die Identifikation nachträglich eine Sperre ergibt. Wer mit Annahme ausschliessen will, muss sich vor der Wette ausschliessen lassen, nicht nach ihr.
Aktionen, Boosts und Freiwetten: was bei Swisslos möglich ist und warum es selten bleibt
Aktionen sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Aufsicht ist damit zurückhaltend: 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen beider Veranstalter bleiben deshalb selten und klein. Wer bei einem Schweizer Veranstalter eine Aktion sieht, hat damit eine Aktion vor sich, die die Aufsicht genehmigt hat.
Sporttip kennt drei Aktionstypen, die in den Spielregeln klar umrissen sind:
- Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; was im Einzelfall gilt, steht in der jeweils aktuellen Aktion.
- Quotenboost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Boost erhöht die angezeigte Quote für genau diesen Wettschein.
- Profitboost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Im Unterschied zum Quotenboost steigt nicht die Quote, sondern der Gewinn.
Alle drei Aktionen sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer mit dem Boost rechnet, sollte den Wettschein vor dem Cash-Out prüfen.
Wer eine «Gratiswette» sucht, wird sie in der Schweiz kaum finden. Die Aufsicht genehmigt Gratisspielguthaben nur zurückhaltend, und die Spielregeln nennen keine klassische «Gratiswette» im Stil internationaler Anbieter. Was bei Sporttip existiert, sind die drei im Abschnitt «Aktionen, Boosts und Freiwetten» beschriebenen Boosts, und sie sind keine Cash-Boni, sondern Quoten- oder Gewinnaufschläge auf eine konkrete Wette. Wer mit dem Marketingwort «Gratiswette» rechnet, sollte vor dem Wettschein prüfen, was genau die Aktion ihm bringt: eine höhere Quote auf eine Einzelwette, einen höheren Nettogewinn auf ein Ereignis oder einen Prozentsatz auf den Nettogewinn einer Kombiwette. Der Unterschied entscheidet darüber, ob der Wettschein mehr wert ist als ein vergleichbarer Wettschein ohne Aktion.
Wie das Spielguthaben funktioniert und wie es ausgezahlt wird
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Anonyme Zahlungsmittel oder Kryptowährungen akzeptiert Swisslos nicht – Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautenden Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt.
Die Auszahlungsmechanik ist klar geregelt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus gewinnt, kann ihn verspielen, aber nicht auf das Bankkonto überweisen lassen.
Gewinne werden zweistellig differenziert behandelt: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer auf einen grösseren Gewinn wartet, sollte das Bankkonto im Profil hinterlegt haben, sonst verzögert sich die Auszahlung.
Sportwetten unterwegs: App, Browser und Verkaufsstelle im Vergleich
Wer in der Schweiz Sportwetten platzieren will, hat drei Zugangswege: die Online-Sportwette per Browser oder App, die Sportwette an der Verkaufsstelle und die Sportwette am Terminal. Die drei Wege unterscheiden sich im Ablauf, nicht in der Bewilligung – wer an der Kasse wettet, steht unter derselben Bewilligung wie online.
Online beginnt mit der Registrierung: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Erst danach kann eine Verlustlimite gesetzt und die erste Wette platziert werden. Wer schon ein Konto hat, kann sich direkt einloggen und am Smartphone oder im Browser wetten. Sporttip ist als Web-Anwendung konzipiert; die Spielerinnen und Spieler wetten direkt im Browser oder am Touchscreen.
An der Verkaufsstelle läuft die Wette über einen Wettschein. Die Spielerin oder der Spieler füllt den Schein aus oder wählt am Terminal die gewünschte Wette aus, die Kassenperson scannt den Schein und druckt die Spielbestätigungsquittung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Warum der Testkauf an Verkaufsstellen so oft fehlschlägt
Die Gespa hat 2025 in 47.5 % von 200 Testfällen festgestellt, dass an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer mit Annahme eines Schalters wettet, sollte sich bewusst sein, dass der Schutz dort weniger zuverlässig ist als online. Wer seine Limite online konsequent durchsetzt, hat dort einen Vorteil, der am Schalter fehlt. Wer hingegen regelmässig am Schalter wettet, sollte sich an die eigene Limite erinnern, bevor die Kassenperson den Schein scannt.
Welche Sportarten und Märkte verfügbar sind und welche nicht
Die zugelassene Offerte ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; was dort nicht steht, ist nicht erlaubt. Fussball ist die tragende Sportart: Die Schweizer Nati spielt in der WM-Qualifikation und in der EM-Qualifikation, und beide Qualifikationsreihen sind gelistet, wenn auch nicht zwingend alle Spiele. Eishockey ist mit der National League und mit internationalen Turnieren stark vertreten, und Tennis mit den grossen Turnieren (Australian Open, French Open, Wimbledon, US Open) gehört zum Standardrepertoire.
Was die Liste nicht enthält, ist ebenso aufschlussreich. Eckstosswetten, Kartenwetten und ein Esports-Bereich fehlen. Esports erscheint in der Gespa-Liste nicht, und damit sind Wetten auf Esports in der Schweiz nicht zugelassen. Wetten für andere Wettbewerbe als Wettarten – auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf Fernsehshows – sind ebenfalls nicht erlaubt. Wetten auf Frauenwettbewerbe sind nur zulässig, wenn der Wettbewerb in der Liste steht; Wetten auf Qualifikationsrunden nur, wenn die Runde gesetzt ist.
Wer mit einer Sportart oder einem Markt plant, die er vom Sportspielbetainer gewohnt ist, sollte vor der Registrierung in der Gespa-Liste prüfen, ob die Sportart und die Märkte verfügbar sind. Wer mit Esports plant, hat in der Schweiz keine legale Adresse.
Wie das Wettprogramm im Detail aussieht
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wie die Quote rechnet sich
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Werte ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für eine Einzelwette von CHF 10 auf Quotation 2.10 beträgt der Gewinn CHF 20,02 aufgerundet, abgerundet auf 5 Rappen CHF 20.00. Für eine Kombinationswette von CHF 10 auf Quotationen 2.10, 1.85 und 3.40 beträgt die Gesamtquotation 13’219, der Gewinn CHF 132.19 aufgerundet, abgerundet auf 5 Rappen CHF 132.15.
Wer mit einer Kombiwette plant, sollte vor dem Biss mit der Quotation rechnen: Eine Voraussage mit Quote 1.05 verdirbt die Gesamtinnere nicht, eine Voraussage mit Quote 10.00 macht sie riskant.
Was eine Wette im Schnitt kostet – eine Überschlagsrechnung
Wer regelmässig wettet, fragt sich, was eine Wette im Schnitt kostet. Eine Wette auf einem Zwei-Wege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 95.00 %; die Marge des Marktes beträgt damit rund 5 %. Wer CHF 1’000 auf einen solchen Markt setzt, lässt rund CHF 50 als Marge beim Veranstalter; die restlichen 25 % der CHF 1’000 werden im Mittel als Gewinn ausbezahlt, der Rest ist Verlust.
Die Rechnung gilt unter einer Bedingung: Sie gilt im Mittel über viele Aufrufe, nicht für einen einzelnen Wettschlag. Eine einzelne Wette gewinnt oder verliert, der Erwartungswert ist der statistische Mittelwert. Wer CHF 1’000 auf einen fairen Zwei-Wege-Markt zu Quoten 1.90 / 1.90 setzt, hat im Mittel einen Verlust von rund 5 %, also rund CHF 50, und im Mittel einen Gewinn von rund CHF 50. Im Einzelfall kann der Gewinn höher oder tiefer ausfallen; der Mittelwert ist die Aussage, die die Mathematik macht, nicht das Ergebnis eines einzelnen Wettschreibens.
Was die Rechnung über die Marke aussagt
Die Marge eines Marktes ist ein direkter Vergleichswert zwischen Veranstaltern. Wer eine Marge von 5 % vor sich hat, vergleicht sie mit der Marge eines anderen Veranstalters auf demselben Markt; eine tiefere Marge bedeutet mehr Spielraum für den Wettenden, eine höhere Marge weniger. Die Marge ist im Wettschein gedacht, nicht im Werbekennzeichen. Eine Aktion wie ein Quotenboost verändert nicht die Marge des Marktes, sondern die Quotation für eine einzelne Wette; der Erwartungswert für diese einzelne Wette ist höher, der Erwartungswert über das ganze Wettprogramm bleibt.
Steuern auf Gewinne und warum der Kanton zählt
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst oberhalb des Freibetrags wird der Gewinn besteuert. Die Höhe des Freibetrags ist zweistufig: Der Bund hat den Schwellenwert auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt (2025 lag er bei CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert ist tiefer und variiert je nach Kanton, weshalb die offizielle Sprachregelung lautet: «je nach Kanton».
Wer oberhalb des Freibetrags gewinnt, hat den Gewinn in der Steuererklärung zu deklarieren; der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer ab, die in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Wer unterhalb des Freibetrags gewinnt – und das ist der typische Fall – hat keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer zu zahlen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern sind anders behandelt. Sie unterliegen keiner Verrechnungssteuer; aber die kantonale Steuerpraxis, namentlich jene des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer in der Romandie wohnt, sollte sich bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen, bevor er einen Gewinn aus einem ausländischen Buchmacher anmeldet.
Was es nicht gibt
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine Wette von CHF 10 auf Quote 2.10 platziert, zahlt 10, nicht 10 plus eine Stempelsteuer. Wer eine Wette verliert, kann den Verlust in der Regel nicht von den Steuern abziehen, weil Wettverluste in der Schweiz nicht als Werbungskosten gelten.
Wer wo spielt – eine Lesehilfe für die zwei Veranstalter
Die zwei Veranstalter sind nach Sprache und Vertriebsgebiet klar zu trennen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Swisslos Sporttip; wer in der Romandie wohnt, spielt bei Loterie Romande Jouez Sport. Wer die Wahl hat, ist ein Bewohner eines dritten Kantons – etwa ein Bewohner von Bern, der im Tessin arbeitet – und spielt beim Veranstalter seines Wohnsitzkantons. Wer umzieht, muss das Konto schliessen und sich neu registrieren.
| Kriterium | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Vertragsgebiet | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura |
| Mindesteinsatz Einzel-/Kombiwette | CHF 1 | CHF 1 |
| Höchsteinsatz Einzel-/Kombiwette | CHF 1’000 | CHF 1’000 |
| Höchsteinsatz Systemwette | CHF 10’000 | CHF 10’000 |
| Verlustlimite | verpflichtend vor der ersten Wette | verpflichtend vor der ersten Wette |
| Aufsicht | Gespa (Bern) | Gespa (Bern) |
| Online-Anmeldung | nur Wohnsitz im Vertragsgebiet | nur Wohnsitz im Vertragsgebiet |
| Verkaufsstellen | schweizweit | Westschweiz |
| Spielsperre | möglich (produktbezogen 1–12 Monate, unbefristet im Register) | möglich (Register) |
| Auszahlung Gewinne | automatisch aufs Wallet bis CHF 1’000, sonst 3 Arbeitstage aufs Bankkonto | vergleichbar |
Die Tabelle ist ein Versuch, die Vergleichswerte zu nennen, die die Spielregeln nennen. Was die Loterie Romande nicht im Detail publiziert, ist in der Tabelle mit vergleichbar vermerkt; die Annahme stützt sich darauf, dass das BGS für beide Veranstalter dieselben Regeln setzt und die Verkaufsstellenstruktur beider Veranstalter ähnlich aufgebaut ist.
Wann welcher Veranstalter die bessere Adresse ist
Wer mit kleinen Einsätzen spielt, ist bei beiden Veranstaltern gut aufgehoben – der Mindesteinsatz ist CHF 1, und das Wettprogramm umfasst die grossen Sportarten. Wer mit höheren Einsätzen spielt, stösst bei beiden Veranstaltern an die Limite CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette; das ist die Decke, und ein internationaler Online-Buchmacher liegt darüber. Wer mit Esports plant, ist bei beiden Anbietern falsch, weil die Gespa-Liste Esports nicht enthält. Wer mit einer Sportart plant, die nur am Schalter angeboten wird, ist beim Veranstalter seines Wohnsitzkantons richtig.
Wie die Aufsicht eingreift und welche Rechte die Spielerin hat
Die Gespa ist nicht nur Aufsichtsbehörde, sondern auch Beschwerdestelle. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, hat innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer eine Sperre im Register findet, die nicht eingetragen sein sollte, hat das Recht auf Löschung. Wer eine ausländische Seite nutzt, hat gegenüber der Gespa keine Handhabe, weil die Seite keine Schweizer Bewilligung hat.
Die Aufsicht testet den Spielerschutz regelmässig. Im Jahr 2025 hat sie 200 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt; in 47.5 % der Fälle wurde eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Wer am Schalter wettet, sollte sich an seine eigene Limite erinnern, bevor die Kassenperson den Schein scannt.
Wo das landen Minderjährige und Gesperrte nichts zu holen haben — Wie die Aufsicht eingreift und welche Rechte die Spielerin h
Eine gesperrte oder minderjährige Person hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Praktisch bedeutet das: Wer sich hat sperren lassen und trotzdem wettet, verliert den Einsatz, selbst wenn die Wette gewonnen hätte. Die Aufsicht behält sich vor, Gewinne einzubehalten, wenn die Identifikation nachträglich eine Sperre ergibt. Wer mit Annahme ausschliessen will, muss sich vor der Wette ausschliessen lassen, nicht nach ihr.
Häufige Fragen zum legalen Rahmen
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind Sportwetten legal, wenn sie von einem der zwei bewilligen Veranstalter – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport – angeboten werden. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt. Wetten auf Sportereignisse sind erlaubt; Wetten auf das Wetter, auf politische Ereignisse oder auf Fernsehshows sind es nicht. Eine Lizenz aus einem anderen Staat – gleich aus welchem – hat in der Schweiz keine Wirkung.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Online-Sportwetten werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern überwacht; die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist nur für Spielbanken zuständig. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz – sie ist keine internationale Lizenz und entfaltet ausserhalb der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Schweiz wettet, ist mit einer Schweizer Bewilligung auf der sicheren Seite des Spielerschutzes: Spielsperre, Ausschlussregister und kantonale Verwendung des Reingewinns sind dadurch abgedeckt.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat den Schwellenwert auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt (2025 lag er bei CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert ist tiefer und variiert je nach Kanton; deshalb lautet die offizielle Sprachregelung «je nach Kanton». Wer unterhalb des Freibetrags gewinnt – und das ist der typische Fall – zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer; aber die kantonale Steuerpraxis, namentlich jene des Kantons Thurgau, behandelt solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer in der Romandie wohnt, sollte sich bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen, bevor er einen Gewinn aus einem ausländischen Buchmacher anmeldet. Die Schweiz hat keine zentrale Datenbank solcher Gewinne; die Anmeldung in der Steuererklärung ist eine Sache der Wettendensteuer.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten möglich und muss mit einer Fachstelle erfolgen. Wer sich hat sperren lassen und trotzdem wettet, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. gegenüber CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Minus von 7.0 %. Es war der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes; der Geschäftsbericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Die Spielsuchtabgabe von 0.5 % belief sich 2025 auf CHF 3’863’790.
Rechtslage – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
