Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten 2026

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette für Sportwetten sucht, stösst schnell auf eine eigentümliche Asymmetrie: Die meisten Werbeversprechen, die im Internet zu finden sind, stammen von Seiten, die in der Schweiz gar keine Bewilligung haben. Wer hier mit echtem Geld wettet, spielt aus einer Einrichtung, die der Gespa nicht untersteht, sich nicht an die Schweizer Spielsperre hält und deren Gewinne nach kantonalem Recht anders behandelt werden als Gewinne aus einem bewilligten Angebot. Die zwei Anbieter, die das Geldspielgesetz (BGS) überhaupt zulässt, sind Swisslos mit Sporttip und und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bieten Gratisspielguthaben an, allerdings unter Bedingungen, die auf den ersten Blick grosszügig wirken, beim zweiten Blick jedoch deutlich kleiner ausfallen.

Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026 | Geprüft gegen die Schweizer Veranstalterbewilligungen und die Gespa-Sperrliste.

Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist

Eine Gratiswette ist im Schweizer Recht kein Geschenk und kein Bonus im ausländischen Sinn. Das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielguthaben, und genau dieses Wort verwenden auch Swisslos und die Loterie Romande in ihren Bedingungen. Der Unterschied ist praktisch: Gratisspielguthaben ist ein Beitrag auf dem Spielerkonto, mit dem Wetten platziert werden, dessen Wert aber nicht als Geld ausbezahlt werden kann. Wer eine Wette gewinnt, die mit Gratisspielguthaben bezahlt wurde, erhält den Nettogewinn, nicht aber den ursprünglichen Gratisstückebein wieder zurück.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Konstruktion ist im Geldspielgesetz ausdrücklich vorgesehen, aber an eine Bedingung geknüpft: Gratis- oder Freispiele bzw. Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsichtsbehörde hat im Jahr 2025 insgesamt 24 solcher Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Gratiswette, die ohne diese Zustimmung auf einer inländischen Seite auftaucht, ist unzulässig, eine auf einer ausländischen Seite ist hier ohne jede Schutzwirkung.

Für Spielende heisst das: Gratisspielguthaben ist ein Werbeinstrument, kein Mehrwert an Geld. Es verschiebt, wer das Risiko trägt, ändert aber nichts daran, dass ein Buchmacher an jeder Wette verdient. Wer das vergisst, sieht die Werbung und übersieht die Marge.

Der Unterschied zwischen «Bonus» und «Guthaben»

Wer aus dem europäischen Ausland stammt. ist «Bonus» oder «Free Bet» gewohnt, also ein Guthaben, das nach bestimmten Bedingungen zu echtem Geld wird, sobald der Umsatz erreicht ist. In der Schweiz gibt es diese Umsatzmechanik bei den zwei bewilligten Anbietern nicht. Gratisspielguthaben bleibt Gratisspielguthaben: Was gewonnen wird, wird ausgezahlt; was eingesetzt wurde, wird nicht zurückerstattet, ein «Durchspielen» gibt es nicht.

Wo Gratisspielguthaben bei Schweizer Anbietern auftaucht

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 eine Aktion «Jouez Sport — Patinoires et Stades» durchgeführt. An sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 wurde in den Stadien der Westschweizer National League ein Code verteilt. Wer den Code innerhalb von sieben Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 solcher Guthaben ausgegeben, und jedes war 30 Tage lang gültig. Es handelte sich beim Konto um eine befristete Promotion, nicht um ein Dauerangebot für Neukunden.

Swisslos bietet ähnliche Aktionen im Rahmen der bewilligten Gratisspielguthaben an, allerdings weniger saisonal sichtbar. Beide Veranstalter publizieren ihre Aktionen direkt auf der eigenen Seite, eine zentrale Übersicht existiert nicht.

Neukundenangebote: warum sie klein bleiben

In Märkten mit vielen konkurrierenden Anbietern sind Neukundenangebote oft das dickste Argument der Werbung. In der Schweiz ist die Mechanik eine andere, denn es gibt effektiv zwei Veranstalter, und beide unterstehen derselben Aufsicht. Beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit Gespa-Zustimmung anbieten, beide müssen den Grundsatz der Suchtprävention wahren, und beide wissen, dass eine zu grosszügige Aktion Aufsichtsreaktionen auslöst. Das Resultat sind kleine, zeitlich befristete Aktionen und keine aggressiven Willkommensbettel-Pakete wie im europäischen Ausland.

Diese Knappheit hat zwei Seiten für Leser: Wer mit kleinem Budget spielt, profitiert davon, dass eine CHF-10-Gratiswette nichts an Mehrwert verspricht, was die Wette selbst nicht hergibt. Wer mit grossem Budget spielt, findet hier nicht das Angebot, das internationale Buchmacher mit ihren «Risikofreie Wette»-Bannern bewerben, und er hat in der Schweiz ohnehin nur zwei legale Adressen.

Was eine Gratiswette bei einem ausgeglichenen Markt wert ist

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, lässt sich als erwarteter Wert ausdrücken. Wer den Gegenwert einer CHF-10-Gratiswette bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 berechnet, landet bei folgender Überlegung: Im Gewinn des Themas erhält der Spielende den Nettogewinn von CHF 9, also den Wetteinsatz multipliziert mit (Quote minus 1). Im Verlust des Themas fällt der Einsatz weg.

Die Auszahlungsquote eines Marktes mit zwei Quoten von je 1.90 beträgt 9·1,90 · 9·1,90, das heisst 0,5262, also 52,62 %. Der erwartete Wert der Gratiswette beläuft sich damit auf 9 · 9,90 · 0,5262, also CHF 4,74 pro CHF 10 Gratisspielguthaben, wenn die Gewinnchance der beiden Seiten gleich verteilt ist und der Buchmacher keine Marge hinzufügt. Die Marge von 1 − 0,5262 = 0,4738, also 47,38 %, ist im Beispiel schon eingerechnet.

In der Praxis liegen die Quoten ungünstiger, und die effektive Marge eines Marktes ist höher als bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt. Eine realistische Bandbreite für den Gegenwert einer Gratiswette mit dem nicht zurückerstatteten Einsatz liegt zwischen ungefähr CHF 0,40 und CHF 0,50 pro CHF 1Nennwert, je nach Markt und Quote. Das ist die Grössenordnung, mit der ein Spielende rechnen muss, wenn er das Gratisspielguthaben annimmt und es nicht ohne Einsatz platziert.

Das ist nicht die Sicht der Spielenden, sondern die Sicht der Aufsicht und der Anbieter, die das Guthaben bewilligen lassen. Wer ein CHF-10-Guthaben annimmt, akzeptiert im Schnitt rund die Hälfte des Nennwerts als erwarteten Gewinn, und den Rest trägt der Buchmacher.

Anbieter im Vergleich: die zwei Bewilligten und acht ausländische Marken

Die Schweiz kennt nur zwei Veranstalter von Sportwetten. Wer im Internet nach «Gratiswetten Schweiz» sucht, sieht trotzdem Dutzende Marken, die Schweizer Kunden umwerben. Diese Trennung ist die wichtigste Information auf dieser Seite. Wer hier wettet, wettet aus einem bewilligten Angebot; wer dort wettet, wettet aus einem nicht bewilligten Angebot mit allen Konsequenzen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung Lizenz ausserhalb der Schweiz, ohne Wirkung hier

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage setzen und sofort wetten. Die Obergrenze der Limite beträgt CHF 9’999 pro Monat, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Neben der Verlustlimite lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind in den Spielregeln klar geregelt: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationseinsatz, CHF 10’000 Höchsteinsatz für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; ein Einsatz über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem kleinen Budget spielt, hat hier den niedrigsten Einstieg, den der Schweizer Markt hergibt.

Für die Auszahlung gilt eine klare Regelung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt zweimal pro Jahr kostenlos aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Auszahlung der Verwertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Sporttip bietet Quotenboosts und Profitboosts, allerdings nur online und nur einmal pro Spielendem pro Boost. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost auf den Nettogewinn ist eine eigene Mechanik: mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 % bei vier bis auf 25 % bei sieben und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Cash-Out selbst gibt es nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, und nur für Sporttip, nicht für alle Wetten.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Für Westschweizer ist das die direkte Anlaufstelle.

Die Mechanik ist jener der Sporttherapie ähnlich, aber die Begrenzungen unterscheiden sich. Wer bei der Loterie Romande einzahlt, kann maximal CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto einzahlen; das maximale Wallet-Guthaben beträgt CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Eine Sperre lässt sich für ein Produkt für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Online-Casinos und für Liechtenstein gilt.

Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der eingangs erwähnten Aktion «Jouez Sport — Patinoires et Stades» im Winter 2025/26. Wer mit kleinem Budget spielt und im Einzugsraum wohnt, profitiert von einem vollständig niederschwelligenen Einstieg mit ein paar Härten im Hintergrund (Wartefrist bei Limiten-Erhöhung, kein Teilauszahlung beim Cash-Out).

Roobet

Roobet gehört zu den ausländischen Marken, die im Internet aggressiv um Schweizer Kunden werben, hier aber ohne Schweizer Bewilligung operieren. Eine Lizenz in Curasão, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Roobet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und für Schweizer Spielende gibt es keinen Schweizer Schutz. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und wird dann per DNS für Schweizer Anschlüsse blockiert. Wer hier spielt, riskiert eine Sperrung der Seite zu einem Zeitpunkt, an dem Guthaben auf dem Konto liegt.

GG.BET

GG.BET positioniert sich international als E-Sport-Wettanbieter und wirbt auch in der Schweiz mit Gratiswetten und «Risikofreien Wetten». Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz. E-Sport ist im Übrigen nicht in der Liste der Gespa für bewilligte Sportarten enthalten, sodass selbst eine bewilligte Seite in der Schweiz keine E-Sport-Wetten anbieten darf.

1xBet

1xBet gehört zu den grössten internationalen Anbietern und wirbt in mehreren Sprachen, auch auf Deutsch. Die Werbung mit «Gratiswetten ohne Einzahlung» oder mit «100% Willkommensbonus» taucht regelmässig in sozialen Medien auf. Die Lizenz, die 1xBet vorweist, hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann auf der Sperrliste landen, die Gespa hat 2025 insgesamt 671 Domains gesperrt.

N1 Bet

N1 Bet ist eine weitere ausländische Marke, die im DACH-Raum wirbt. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Spielsperre. Für Spielende in der Schweiz bedeutet das: Einsatzbeginn und Gaming laufen ausserhalb und ohne Schutz.

Bitte

Bahigo ist eine ausländische Marke mit Fokus auf den deutschsprachigen Raum. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre. Bahigo wirbt mit «Willkommensbonus», «Gratiswetten» und «Cashback», alles Angebote, die in der Schweiz für eine bewilligte Seite bewilligungspflichtig wären.

BDMBet

BDMBet ist eine weitere Marke mit aggressiver Werbung im DACH-Raum. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz. Die Mechanik der «Paydollars»-Aktionen und «Wöchentlicher Cashback», die auf der Seite beworben wird, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Jackbit

Jackbit wirbt mit «Krypto-Wetten» und «Anonymen Auszahlungen». In der Schweiz sind anonyme Auszahlungen bei bewilligten Anbietern nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Krypto-Auszahlungen sind bei den zwei bewilligten Anbietern nicht im Programm.

BillyBets

BillyBets gehört zu den neueren Marken, die im DACH-Raum mit klassischen Werbeangeboten werben. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Spielsperre. Die Mechanik der «Wöchentliche Kombi-Versicherung» und ähnlicher Angebote hat in der Schweiz keine Wirkung.

Grundlagen: Wie Sportwetten in der Schweiz funktionieren

Sporttip und Jouez Sport sind keine gewöhnlichen Buchmacher. Sie sind gemeinwohlorientierte Lotterie-Veranstalter, deren Reinertrag an öffentliche Zwecke in den Kantonen fliesst (Art. 125 BGS). Das prägt das Angebot: nicht jede Sportart, nicht jede Wettart, nicht jeder Markt.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz wettet, wettet aus einer bewilligten Grossspiel-Einrichtung. Das Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Geldspielen (Lotterien, Wetten) und Spielbankenspielen; Wetten sind Geldspiele. Beide unterstehen der Gespa, die Sportwetten aber brauchen zusätzlich eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung pro Wettart. Sporttip hat für seine Wetten eine solche Bewilligung, Jouez Sport ebenso.

Was gewettet werden darf

Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die das Wettprogramm der zwei Anbieter bestimmt. Bets auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht zugelassen. Bets auf Trainingsläufe sind nicht zugelassen. Bets auf Qualifikationsläufe finden nur statt, wenn die Qualifikation Gegenstand der Wette ist. Bets auf Damenwettbewerbe finden nur statt, wenn sie auf der Liste stehen. Bets auf Eckball- oder Kartenmärkte sind nicht vorgesehen. E-Sport ist nicht in der Liste enthalten.

Wer wettet

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Konto ist auf eine Person beschränkt; jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Zur Registrierung braucht es einen Ausweis, der auf den Namen laut Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Anonymität ist ausgeschlossen. Wer hier wettet, wettet aus einer Einrichtung, die weiss, wer wettet.

Was eine Wette kostet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ergibt sich die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein allfälliger Gewinn wird auf das Wallet oder das Bankkonto überwiesen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationen wird die Voraussage mit Quote 1.00 gewertet. Eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs wird mit Quote 1.00 gewertet; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann die Wette mit Quote 1.00 gewertet werden.

Rechtlicher Rahmen: Das Geldspielgesetz und die Gespa

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) bildet den Rahmen für alle Geldspiele in der Schweiz. Es definiert, was ein Grossspiel ist, wer es anbieten darf, und unter welchen Bedingungen. Sportwetten sind Grossspiele; sie brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS) und gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, schufstellt an die Aufsicht die Konstruktion, die die Aufsicht zwischen den Kantonen harmonisiert. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist für Spielbanken, nicht für Wetten zuständig. Wer hier über Wetten spricht, spricht über die Gespa.

Wer eine Bewilligung bekommt

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Bewilligung wurde nicht erteilt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter Domains; sie veröffentlicht keine Positivliste, weil die Positivliste aus zwei Namen besteht.

Was die Werbung am Kurs angeht

Werbung darf nicht aufdringlich oder täuschend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer hier eine «Gratiswette» bewirbt, die von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt, macht sich strafbar. Wer auf eine solche Werbung klickt, macht sich nicht strafbar.

Was die Werbung am Kurs hier heisst

Die zwei bewilligten Anbieter dürfen mit Gespa-Zustimmung Gratisspielguthaben bewerben. Die ausländischen Anbieter dürfen hier nicht werben. Wer eine «Gratiswette»-Werbung in der Schweiz sieht, sieht mit hoher Wahrscheinlichkeit Werbung einer Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat.

Spieler-Schutz: Limiten, Spielsperre und Spielsuchschutz

Spielsuchschutz in der Schweiz ist eine Mischung von Veranstalterpflichten und Sponsoringpflichten. Beide Anbieter müssen vor der ersten Wette eine Verlust- oder Einsatzlimite verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 24 Stunden im Gesetz und nach 72 Stunden in den Bedingungen der zwei Anbieter.

Die Schweiz kennt keinen staatlich festgelegten Einzahlungsplafond. Die zwei Anbieter setzen ihre eigenen Plattformen: Bei Sporttip liegt die Obergrenze der Verlustlimite bei CHF 9’999 pro Monat, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsplafondierung bei CHF 10’000 pro 30 Tage und das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 10’000.

Die Spielsperre ist eine weitere Schutzschicht. Sie ist im Gesetz (Art. 80–82 BGS) und in der Verordnung (Art. 80–82 VGS) geregelt. Eine Sperre kann aus eigenem Antrieb erfolgen oder durch die Sozialbehörden ausgesprochen werden, wenn eine Person überschuldet oder spielsüchtig ist. Sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen eingetragen, das auch für Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz und Wettleistung (Art. 45 BGS). Wer hier eine Quizwette gewinnt und gesperrt ist, hat das Anrecht auf den Gewinn nicht.

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt und festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft wurde. Der Spielerschutz an Verkaufsstellen ist nicht eng. Wer hier wettet, sollte sich nicht auf den Spielerschutz an Verkaufsstellen verlassen.

Werbe-Begriffe und ihre Schweizer Realität

«Gratiswette»

Wer in der Schweiz mit «Gratiswette» wirbt, meint in der Regel Gratisspielguthaben. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer hier «Glizz»-Werbung sieht, sieht Werbung für Guthaben, dessen Nennwert allein nicht der Wert ist, den das Guthaben hat.

«Risikofreie Wette»

Eine risikofreie Wette gibt es in der Schweiz nicht. Die zwei Anbieter erstatten einen verlorenen Einsatz nicht als Geld zurück; sie erstatten allenfalls ein neues Gratisspielguthaben. Eine risikofreie Wette ist ein Konstrukt ausländischer Werbung, das hier nicht existiert.

«Willkommensbonus»

Ein Willkommensbonus, wie er auf ausländischen Seiten beworben wird, existiert hier nicht. Die zwei Anbieter haben kleine, befristete Aktionen, aber keine aggressiven Willkommensbettel. Wer hier «Willkommensbonus» sieht, sieht Werbung einer Seite ohne Schweizer Bewilligung.

«Beste Quote»

Die Quote eines Marktes hängt von der Marge ab, in der der Buchmacher kalkuliert. Die zwei Anbieter sind keine Wettbewerber; sie bieten parallel das gleiche bewilligte Programm an. Wer hier die «beste Quote» sucht, vergleicht nur zwischen den zwei Anbietern, nicht mit dem internationalen Markt.

«100% Bonus»

Ein 100% Bonus ist im internationalen Markt ein Standard. In der Schweiz gibt es ihn nicht, weil die zwei Anbieter ihn nicht anbieten dürfen und ausländische Anbieter ihn hier nicht anbieten dürfen. Wer hier «100% Bonus» sieht, sieht Werbung einer Seite ohne Schweizer Bewilligung.

Was eine Gratiswette bei einem ausgeglichenen Markt wert ist (2)

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, lässt sich als erwarteter Wert ausdrücken. Wer den Gegenwert einer CHF-10-Gratiswette bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 berechnet, landet bei folgender Überlegung: Im Gewinn des Themas erhält der Spielende den Nettogewinn von CHF 9, also den Wetteinsatz multipliziert mit (Quote minus 1). Im Verlust des Themas fällt der Einsatz weg.

Die Auszahlungsquote eines Marktes mit zwei Quoten von je 1.90 beträgt 9·1,90 · 9·1,90, das heisst 0,5262, also 52,62 %. Der erwartete Wert der Gratiswette beläuft sich damit auf 9 · 9,90 · 0,5262, also CHF 4,74 pro CHF 10 Gratisspielguthaben, wenn die Gewinnchance der beiden Seiten gleich verteilt ist und der Buchmacher keine Marge hinzufügt. Die Marge von 1 − 0,5262 = 0,4738, also 47,38 %, ist im Beispiel schon eingerechnet.

In der Praxis liegen die Quoten ungünstiger, und die effektive Marge eines Marktes ist höher als bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt. Eine realistische Bandbreite für den Gegenwert einer Gratiswette mit dem nicht zurückerstatteten Einsatz liegt zwischen ungefähr CHF 0,40 und CHF 0,50 pro CHF 1Nennwert, je nach Markt und Quote. Das ist die Grössenordnung, mit der ein Spielende rechnen muss, wenn er das Gratisspielguthaben annimmt und es nicht ohne Einsatz platziert.

Das ist nicht die Sicht der Spielenden, sondern die Sicht der Aufsicht und der Anbieter, die das Guthaben bewilligen lassen. Wer ein CHF-10-Guthaben annimmt, akzeptiert im Schnitt rund die Hälfte Hälfte des Nennwerts als erwarteten Gewinn, und den Rest trägt der Buchmacher.

Auszahlung und Spieler-Konto: Wie Gewinne ausgezahlt werden

Wer hier wettet, wettet aus einem Konto, das verifiziert ist und auf den Namen laut. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Auszahlung geht auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen laut, der die Verifizierung durchlaufen hat.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen überwiesen. Die Auszahlung vom Wallet auf das Bankkonto ist zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Verwertung geltend gemacht werden, verfallen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Das Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind maximal CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an.

Häufige Fragen

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

In der Schweiz sind Gratisspielguthaben bewilligungspflichtig. Swisslos und die Loterie Romande haben 2025 jeweils eine begrenzte Anzahl solcher Guthaben bewilligt bekommen, darunter die CHF-10-Aktion «Jouez Sport — Patinoires et Stades» der Loterie Romande im Winter 2025/26. Ständige «Willkommensbonusse» wie im europäischen Ausland gibt es hier nicht, und ausländische Anbieter dürfen solche Aktionen hier nicht bewerben.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Ausschliesslich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung von 2019 und die Bewilligung der Gespa. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung, und ihre Lizenzen aus Curasão, Malta oder Deutschland haben hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei Gratisspielguthaben wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt, nur der Nettogewinn. Wer eine Wette mit CHF 10 Gratisspielguthaben zu 1 Euro gewinnt, erhält 9 Euro, nicht 19 Euro. Das gilt sowohl bei Sporttip als auch bei Jouez Sport.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationseinsatz bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und ein Einsatz über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «Jouez Sport — Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026. An sieben Aktionstagen wurde in den Stadien der Westschweizer National League ein Code verteilt. Wer den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an die Schweizer Spielsperre und keine Schweizer Schutzmechanismen. Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bestraft. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains (Ende 2025: 671 Einträge), und gesperrte Domains können innerhalb von Stunden ersetzt werden (Domain-Hopping). Wer auf einer solchen Seite spielt, riskiert eine Sperrung der Seite zu einem Zeitpunkt, an dem Guthaben auf dem Konto liegt.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»