Wettanbieter-Apps in der Schweiz: Was die zwei bewilligten Veranstalter bieten – und was nicht
Aktualisiert am 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos, gültig ab 13. Januar 2025.

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und beide haben je eine App: Swisslos mit der Marke Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Wer hier «die beste Wett-App» sucht, vergleicht also nicht ein Dutzend Marken, sondern prüft, was die zwei bewilligten Produkte leisten – und was eine ausländische App, die ohne Schweizer Bewilligung arbeitet, im selben Land bedeutet. Bewilligung, Bedienung am Touchscreen, Limits und Auszahlung entscheiden über das Erlebnis; ebenso wichtig sind die Konsequenzen einer erhöhten Verlustlimite, einer annullierten Wette oder einer Sperre.
Was eine Wett-App in der Schweiz leisten kann
Eine Sportwetten-App ist mehr als ein mobiler Browser für die Wettseite. Sie bündelt Konto, Wettschein, Limiten und Auszahlung in einer Oberfläche, die mit dem Daumen bedienbar bleibt, wenn ein Spiel läuft und der Bildschirm zwischen Wette, Liveticker und Benachrichtigung wechselt. Vier Bereiche entscheiden darüber, ob eine App im Alltag funktioniert: die Übersicht über das Wettprogramm, die Geschwindigkeit beim Platzieren, die Sicherheit der Anmeldung und der Zugriff auf die eigenen Schutzinstrumente.

Die zwei Schweizer Veranstalter liefern in allen vier Bereichen dasselbe, weil der rechtliche Rahmen sie dazu zwingt. Eine App ohne Schweizer Bewilligung kann mehr Märkte anbieten, höhere Quoten, mehr Zahlungswege – aber sie untersteht keiner Schweizer Aufsicht, und die Sperrliste der Gespa kann ihre Domain per DNS blockieren. Für eine:n Spieler:in in der Schweiz folgt daraus: Wer legal wetten will, hat zwei Apps zur Auswahl; wer eine andere App nimmt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzes.
Die folgenden Abschnitte ordnen diese Folgen: zuerst, was die App auf dem Bildschirm tut und wie sie mit dem Geld der Spielenden umgeht; dann die zwei Schweizer Produkte im Direktvergleich; dann die Rechtslage, der Spielerschutz und schliesslich die ausländischen Anbieter, die im selben Markt auftauchen.
Bedienung am Touchscreen: Wettschein, Wallet, Wetthistorie
Die Sporttip-App deckt den Weg vom Einloggen bis zur Auszahlung in einer Oberfläche ab. Wer sich einloggt, sieht zuerst das Wallet-Guthaben und die gesetzten Limiten, dann das Wettprogramm mit Vorsortierung nach Sport und nach Startzeit. Eine Voraussage landet auf dem Wettschein, wo Einsatz, möglicher Gewinn und Quote erscheinen, bevor die Wette bestätigt wird. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und ein allfälliger Kombiboost wird im Wettschein ausgewiesen.
Die Bedienung am Touchscreen hat drei Stellen, an denen sie erfahrungsgemäss kippt: die Tippabgabe bei einer Livewette, das Setzen und Ändern von Limiten und die Auszahlung. In allen drei Fällen entscheidet die App darüber, wie viele Klicks nötig sind und ob der Bildschirm nach jedem Schritt neu lädt. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt bei Sporttip mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Eine App, die das schnell genug anzeigt, erspart eine Wette, die ohnehin nichts gewonnen hätte.
Jouez Sport der Loterie Romande funktioniert nach demselben Muster, mit denselben Schutzschritten. Beide Apps spiegeln die Schutzinstrumente, die der Schweizer Rahmen verlangt, in eigenen Menüpunkten: Verlustlimiten, Einzahlungslimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung. Wer am Touchscreen mit einer App nicht zurechtkommt, kann in jeder Verkaufsstelle spielen – Sporttip nimmt in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code an der Verkaufsstelle entgegen.
Ladezeit, Anmeldung und Sicherheit
Eine Wett-App muss in den Sekunden vor Spielbeginn laden, in denen ein Buchmacher die Quote noch anbietet. Die zwei Schweizer Apps sind auf Schweizer Server und Schweizer Zahlungswege ausgelegt, was die Ladezeit in der Regel kurz hält. Die Anmeldung läuft bei Sporttip mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, einem Ausweis, der hochgeladen wird, und einer Prüfung der Adressdaten – wer sich einmal registriert, kann sich nicht ein zweites Mal anmelden. Bei einem vergessenen Passwort wird die Identität erneut geprüft, bevor der Zugang zurückgesetzt wird.
Die Anmeldung mit biometrischen Daten ist möglich, soweit das Gerät sie unterstützt. Die zweistufige Anmeldung ist nicht vorgeschrieben, aber die persönliche Identifikationsnummer zum Auslösen einer Zahlung gehört zum Standard. Wer ein verlorenes Gerät vermutet, kann den Zugang in der App oder über den Kundendienst sperren lassen.
Sporttip-App und Jouez Sport im Vergleich
Die zwei bewilligten Veranstalter unterscheiden sich nicht in den Schutzregeln – die sind im Geldspielgesetz und in der Verordnung für beide identisch. Sie unterscheiden sich in der Sprache, im Vertragsgebiet und in der Markenführung. Beide Produkte decken dasselbe Wettprogramm ab, soweit die Gespa-Liste es zulässt; in der Praxis heisst das: Fussball, Eishockey, Tennis, Unihockey und eine Reihe weiterer Sportarten, deren Wettmärkte von der Aufsicht freigegeben sind. Cornerkarten, Kartenmärkte und Esports erscheinen nicht in der Liste.
Der eine Unterschied, der für Spieler:innen zählt, ist die Frage, ob sie im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen und Sporttip nutzen; wer im Kanton Waadt wohnt, kann ein Online-Konto bei der Loterie Romande eröffnen und Jouez Sport nutzen. Wer an der Sprachgrenze wohnt, hat die Wahl – aber nur eine Online-Registrierung pro Person, bei dem Veranstalter, in dessen Vertragsgebiet der Wohnsitz liegt.
| Marke | Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Einsatzgebiet |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Swisslos, Genossenschaft mit Sitz in Basel | ja, eine von zwei bewilligten Veranstalterinnen | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Jouez Sport | Loterie Romande, Lausanne | ja, eine von zwei bewilligten Veranstalterinnen | Westschweiz: FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Die Tabelle zeigt die zwei Marken, die in der Schweiz überhaupt eine App betreiben dürfen. Wer eine andere App nutzt, hat keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zur Schweizer Sperrdatei und keinen Schweizer Rekursweg.
Auszahlung, Wallet und Zahlungswege
Eine Wett-App führt das Geld der Spielenden auf einem internen Konto, dem Spielkonto oder Wallet. Bei Sporttip lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein laden – Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine dieser Online-Zahlungsmöglichkeiten, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der spielerischen Person überwiesen – auf einen Namen, der mit dem registrierten Konto übereinstimmt. Das ist im Geldspielrecht so vorgeschrieben: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen, eine Wallet auf eine Kryptobörse oder ein Konto einer Drittperson ist nicht zulässig.
Die Auszahlung des Wallet-Guthabens auf ein Bank- oder Postkonto ist in 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Eine Wett-App, die Gewinne auf ein anderes Konto überweist oder in einer anderen Währung auszahlt, ist keine Schweizer App.
Wie der Gewinn berechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird die Gesamtquote mit dem Einsatz multipliziert – sie ist das Produkt der Einzelquoten. Anschliessend rundet Swisslos den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab; ein Gewinn von CHF 23’776 wird so zu CHF 23.75.
Wer mit einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 20 spielt, erhält bei einem Treffer CHF 42.00 brutto – das ist Einsatz mal Quote, der Einsatz selbst wird mit dem Gewinn zurückbezahlt. Wer mit derselben Quote und einer Kombination aus vier Voraussagen spielt, deren Gesamtquote 5.50 beträgt, erhält bei einem Treffer CHF 110.00 brutto. Bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Bein kommt zusätzlich der Kombiboost ins Spiel: 5 % Bonus auf den Nettogewinn, wenn alle vier Voraussagen treffen.
Limits, Cash-Out und Livewetten in der App
Bevor die erste Wette platziert wird, verlangt die App die Eingabe von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren liegt sie bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzfrist, die der Veranstalter in seinen Bedingungen anwendet, drei Tage kalt über das eigene Geld nachzudenken. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Einmal ausgeführt, lässt sich ein Cash-Out nicht mehr rückgängig machen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden. Die App zeigt in diesen Fällen den Stand des Spiels in der Regel sichtbar an; wer eine Wette abgeben will, sieht zuerst die Quote, dann die Bestätigung.
Quotenboost und Kombiboost
Sporttip bietet einen Kombiboost für Online-Wetten an, der nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen, jede mit Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Daneben gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost ersetzt keine Strategie – er verändert die Marge des Buchmachers für diese eine Wette, nicht die eigene Trefferquote.
Die zwei bewilligten Apps im Detail
Beide Apps sind für iOS und Android verfügbar und spiegeln die Produkte ihrer Veranstalter. Die Funktionen – Wettschein, Wallet, Livewetten, Cash-Out, Limiten, Spielsperre – sind in beiden Apps vorhanden; die App ist das Mobilprodukt eines bewilligten Veranstalters, und die Regeln sind im Geldspielrecht für beide identisch.
Swisslos Sporttip
Sporttip ist das Online-Sportwetten-Produkt der Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Der Geschäftsbericht 2025 weist einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, CHF 506 Mio. davon an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammen CHF 109 Mio. – 2024 waren es noch CHF 122 Mio. Die Hälfte der Swisslos-Sportwetten-Einnahmen fliesst in den Breitensport, die andere Hälfte in kantonale Zwecke.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen, eine Identitätsprüfung durchlaufen und die App nutzen. Eine Person, die im selben Haushalt wohnt, kann sich kein eigenes Konto auf den Namen der ersten Person anlegen – pro Person ein Konto, mit Ausweis geprüft. Wer in einem anderen Vertragsgebiet wohnt, etwa in der Westschweiz, kann sich nicht online bei Swisslos registrieren.
Die Sporttip-App nimmt Wetten entgegen, die sich mit dem Daumen platzieren lassen, und sie nimmt Wetten entgegen, die an einer Verkaufsstelle per QR-Code gespielt werden. Wer unterwegs keine Zeit hat, die Wette abzuschliessen, speichert sie und spielt sie an der nächsten Verkaufsstelle – die Quote wird in der App gespeichert, der Einsatz an der Kasse bezahlt. Das funktioniert, weil Sporttip gleichzeitig ein Online- und ein Verkaufsstellenprodukt ist.
Wertung. Die Sporttip-App ist die einzige bewilligte Wett-App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Sie ist vollständig in den Schweizer Schutzrahmen eingebettet: Verlustlimiten, Spielsperre, Sperrdatei, Steuerfreibetrag. Wer in ihrem Vertragsgebiet wohnt und eine legale Wett-App sucht, hat keine andere Wahl. Wer ein grösseres Wettprogramm, andere Zahlungswege oder Quoten ausserhalb der Schweizer Liste sucht, ist bei einer ausländischen App – mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Online-Sportwetten-Produkt der Loterie Romande, deren Kontaktadresse in Lausanne liegt. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen und die App nutzen; wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nicht online bei der Loterie Romande registrieren.
Das Produkt funktioniert nach demselben Muster wie Sporttip: Wallet, Wettschein, Limiten, Cash-Out, Spielsperre. Die Wettmärkte sind dieselben, soweit die Gespa-Liste es zulässt, und die Schutzregeln sind identisch. Der Unterschied liegt in der Markensprache, in der Westschweizer Vertriebsstruktur und in der Liste der Verkaufsstellen – und in der Tatsache, dass die Loterie Romande im Jahr 2025 bei der Gespa 24 Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisspielguthaben erhalten hat, Swisslos deren 8.
Wertung. Jouez Sport ist die einzige bewilligte Wett-App für die Westschweiz. Sie ist nicht weniger umfassend als Sporttip, sondern nur regional zuständig. Wer an der Sprachgrenze wohnt, hat die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern – die App, in der man sich zuerst registriert, ist die App, in der man bleibt, denn pro Person ein Konto.
Ausländische Wett-Apps in der Schweiz: die Konsequenzen
In der Schweiz tummeln sich Wett-Apps, die in anderen Ländern bewilligt sind – Curaçao, Malta, Deutschland – und ihre Domains tauchen in der Werbung, in sozialen Medien und in Suchergebnissen auf. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung, und ihre Lizenz aus dem Ausland hat im Inland keine Kraft. Eine ausländische Bewilligung mag im Ausland gelten; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS: Eine ausländische Konzession wird in der Schweiz nicht anerkannt.
Die Konsequenz für eine:n Spieler:in in der Schweiz, die eine solche App öffnet, ist konkret. Das Wettprogramm ist breiter, weil es nicht der Schweizer Liste unterliegt; die Quoten können höher sein, weil der Veranstalter keine Schweizer Aufsicht bezahlt; die Zahlungswege sind offener, weil die Schweizer Pflicht, auf ein Konto im eigenen Namen auszuzahlen, im Ausland nicht greift. All das funktioniert nur so lange, wie die App nicht auf der Sperrliste der Gespa landet. Die Sperrliste ist eine DNS-Sperre: Schweizer Internetanbieter blockieren die Domains, und ein Block wird ersetzt, sobald der Veranstalter die Domain wechselt. Die Gespa hat Ende 2025 671 Domains auf der Liste geführt.
Wer auf einer ausländischen App spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Die Spielsperre, die in der Schweizer App wirkt, gilt dort nicht; die Verlustlimiten, die in der Schweizer App gesetzt werden, greifen dort nicht. Wer eine ausländische App nutzt, ist auf die Geschäftsbedingungen des Veranstalters angewiesen, nicht auf das Schweizer Recht. Im Streitfall hilft keine Schweizer Aufsichtsbehörde, kein Schweizer Gericht im Rahmen der Spielregeln, keine Schweizer Sperrdatei. Wer sein Geld nicht zurückbekommt, hat nur den Weg über das ausländische Recht des Veranstalters.
Was eine ausländische Wett-App nicht darf
Die Werbung für eine ausländische Wett-App, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bedroht. Die Plattformen, die solche Werbung schalten, sind in der Schweiz erreichbar und geraten ins Visier der Aufsicht, sobald die Gespa aktiv wird. Für Spieler:innen heisst das: Werbung für eine ausländische App zu sehen, ist kein Hinweis darauf, dass die App in der Schweiz erlaubt ist – es ist im Gegenteil ein Hinweis darauf, dass der Anbieter mit der Aufsicht in Konflikt steht.
Eine ausländische App kann in der Schweiz nicht über eine Schweizer Bank ausgezahlt werden, weil Schweizer Banken die Herkunft des Geldes prüfen. Kryptowährungen, E-Wallets ohne Schweizer Lizenz und ausländische Bankkonten sind die typischen Wege – und alle drei umgehen die Schutzregel, die im Schweizer Recht gilt: Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Wer eine ausländische App nutzt, sollte Folgendes wissen
Drei Punkte treffen jede Person, die in der Schweiz eine ausländische Wett-App öffnet. Erstens: Die Sperrliste der Gespa kann die App jeden Tag blockieren, und ein Domain-Wechsel braucht Stunden, nicht Tage. Zweitens: Wer in der Schweiz wohnt und auf einer ausländischen App spielt, kann seinen Gewinn nach kantonalem Recht als Einkommen versteuern müssen, unabhängig vom Betrag – im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll besteuert. Drittens: Wer eine Spielsperre in der Schweizer App gesetzt hat, kann die Sperre umgehen, indem er eine ausländische App öffnet; die Schweizer Sperrdatei gilt nur für bewilligte Schweizer Anbieter.
Die Rechtslage: BGS, Gespa und die zwei Veranstalter
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und bildet den Rahmen für Sportwetten in der Schweiz. Sportwetten zählen zu den Grossspielen, und ein Grossspiel braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keine dritte Bewilligung, und die Gespa veröffentlicht auch keine Liste weiterer Buchmacher – sie gibt nur die Sperrliste blockierter Domains heraus.

Was gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, Fassung vom 10.09.2026. Die Liste legt fest, welche Wettmärkte pro Sportart zulässig sind. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie nennt; Frauenwettbewerbe nur, wenn die Liste sie nennt; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht wettbar. Eckstoss- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esports-Sektion fehlt ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind im Grundsatz erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine spezielle Schranke für bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt – es ist eine Funktion des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, nur als vollständiges Cash-Out.
Wer online spielen darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz Personen ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ein Konto, mit verifizierter Identität nach Art. 47-52 VGS. Wer sich registriert, muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz und im Vertragsgebiet des Veranstalters haben. Eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Die Identitätsprüfung bei Swisslos läuft über einen hochgeladenen Ausweis; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in der Schweiz wohnt, aber keinen Ausweis hochladen kann, kann in der Verkaufsstelle spielen, wo die Identität anders geprüft wird.
Wer nicht wetten darf, gewinnt nichts
Wer als Wettkämpfer:in an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das gilt für Fussballer, Eishockeyspieler, Tennisspieler und alle anderen, die am Ereignis beteiligt sind. Verstösse können die Annullierung der Wette und die Rückzahlung des Einsatzes zur Folge haben. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Spielerschutz in der App: Limiten, Sperren, Fristen
Der Spielerschutz ist die Stelle, an der das Schweizer Recht am sichtbarsten wird. Eine Wett-App in der Schweiz muss vor der ersten Wette Limiten anbieten, und sie muss die Sperre in ein Register eintragen. Beide Veranstalter setzen das in der App um, mit wenigen Klicks vom Hauptbildschirm.
Die Verlustlimiten werden in der App vor der ersten Wette gesetzt – getrennt für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; die Frist gilt auch, wenn die Erhöhung nur einen Franken beträgt. Wer in der App ein neues Limit setzt, sieht die Frist in der Bestätigung. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Die Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Wer sich in einer Verkaufsstelle sperren lässt, durchläuft denselben Prozess; wer in der App sperrt, durchläuft ihn online, aber das Register führt die Sperre schweizweit.
Was eine Sperre in der App bewirkt – und was nicht
Die Sperre in der Sporttip-App schliesst das Konto, die Wetten und das Wallet. Sie gilt für die Swisslos-Spielwelt, einschliesslich Lotterien und Casinospiele, soweit Swisslos sie anbietet. Sie gilt nicht für eine ausländische App, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeitet; das ist die Stelle, an der die Schweizer Sperre an ihre Grenze stösst. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, aber eine ausländische App öffnet, umgeht die Sperre – und nimmt die Risiken einer ausländischen Plattform in Kauf.
Die Testkäufe der Gespa 2025 an Verkaufsstellen haben gezeigt, dass der Jugendschutz an der Kasse in 47.5 % der 200 getesteten Fälle versagt hat: Eine Sportwette wurde an eine minderjährige Person verkauft. Das betrifft den stationären Handel; die App verlangt den Ausweis, der prüft das Alter digital. Wer den Jugendschutz an der Verkaufsstelle sucht, sucht ihn am falschen Ort.
Steuern auf Wettgewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – wozu das ESTV die Sportwetten zählt – sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer von 35 % direkt durch den Veranstalter abgezogen; wer sie zurückholen will, deklariert den Gewinn in der Steuererklärung. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Für die meisten Spieler:innen ist der Freibetrag kein Thema, weil ein einzelner Wettgewinn selten in die Nähe kommt.
Auf ausländische Gewinne wird keine Verrechnungssteuer erhoben – das ist Sache des ausländischen Veranstalters. In der Schweiz können ausländische Gewinne aber nach kantonalem Recht als Einkommen versteuert werden. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll besteuert. Wer in einem anderen Kanton wohnt, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz – die Behauptung, «der Staat kassiert mit», bezieht sich auf den Anteil, der ohnehin über die Verrechnungssteuer bei hohen Gewinnen läuft, oder auf kantonale Regeln bei ausländischen Gewinnen.
Werbung, Boni und das, was die App nicht zeigen darf
Werbung für Sportwetten darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt.
Eine Wett-App, die in der Schweiz bewilligt ist, darf keinen Promo-Code für eine «Willkommensprämie» zeigen, der den Eindruck erweckt, die Anmeldung sei gratis. Bonusaktionen sind zulässig, soweit die Gespa sie bewilligt hat, und sie stehen in den Spielregeln, nicht in einem Pop-up. Eine ausländische App darf in der Schweiz gar nicht werben, und ein Schweizer Anbieter darf für ein ausländisches Produkt nicht werben. Wer in der App einen «100 % Bonus bis CHF 200» sieht, der nicht ausdrücklich von der Gespa bewilligt ist, sollte skeptisch sein.
Häufige Fragen
Welche Wett-App ist in der Schweiz die beste – und woran misst man das?
In der Schweiz gibt es nur zwei bewilligte Wett-Apps, Sporttip und Jouez Sport; jede deckt ihr Vertragsgebiet ab, und wer in der Schweiz wohnt, fällt in genau eines davon. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen; ein Vergleich «besser/schlechter» läuft auf Ausstattungsmerkmale hinaus – Ladezeit der App, Bedienung des Wettscheins am Touchscreen, Übersichtlichkeit der Livewetten – und auf den persönlichen Eindruck, den eine Testanmeldung in der App hinterlässt. Wer ein breiteres Wettprogramm sucht, ist bei einer ausländischen App, gibt aber den Schweizer Schutzrahmen ab.
Dürfen nur die Apps von Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Ja. Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur mit einer Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Sportwetten und Lotterien auf zwei begrenzt. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland – gilt in der Schweiz nicht, und die Gespa führt eine Sperrliste der Domains, die in der Schweiz per DNS blockiert werden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten.
Muss für die App ein Konto eröffnet werden, und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?
Ja, für Online-Wetten braucht es ein registriertes Konto. Voraussetzung: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz und im Vertragsgebiet des Veranstalters, Mindestalter 18 Jahre, keine Spielsperre, eine Person pro Konto. Die Identitätsprüfung läuft über einen hochgeladenen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Wer sich nicht online registrieren will oder kann, spielt in einer der Verkaufsstellen.
Wie setzt man Verlustlimiten, und ab wann gilt eine Erhöhung?
Verlustlimiten werden in der App vor der ersten Wette für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit die Erhöhung nicht in einem impulsiven Moment passiert. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich; sie wird in der App separat vom Verlustlimit gesetzt.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausgezahlt?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt der Veranstalter dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto der spielerischen Person, vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung ist hinterlegt; die Wallet-Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto ist in 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung fällt 3 % Kommission an. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen.
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Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
