Hunderennen wetten in der Schweiz: was die Bewilligung kostet

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, zahlt zuerst einmal in einer ganz anderen Währung: in Bewilligungen, Limiten, abgerundeten Rappen und einer Marge, die in jeder Quote steckt. Was hier auf dem Spiel steht, ist nicht die Frage, welcher Hund als Erster durchs Ziel läuft – es ist die Frage, was von einem Einsatz übrig bleibt, wenn die Regeln der Schweizer Geldspielaufsicht greifen oder eben nicht. Die Rechtslage ist komplex, die Spielerschutz-Mechaniken bei lizenzierten Wetten sind streng, und die Unterschiede zwischen bewilligten Veranstaltern und ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung sind gravierend. Um die tatsächlichen Kosten einer Wette zu verstehen, ist ein Blick auf die Marge unerlässlich, denn erst so wird sichtbar, was ein scheinbar ausgeglichenes Marktverhältnis bedeutet.

Eine leere ovale Sandbahn liegt unter Flutlicht, am Rand verläuft ein niedriger Zaun und der Himmel ist tiefblau.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand der Daten: 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Swisslos, Version 4.2) und gegen die Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Rechtslage: warum Hunderennen-Wetten in der Schweiz eine Sonderstellung haben

Schweizer Online-Sportwetten sind ein Grossspiel. Das bedeutet nicht nur eine eigene Kategorie im Geldspielgesetz, sondern eine komplett andere Aufsicht als beim Casino: Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ist zuständig, nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide gelten ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat hier keine Kraft.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einem Holzzaun, dahinter liegt ein Garten im Morgennebel.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was die Gespa-Liste zulässt und was nicht

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Was auf dieser Liste steht, darf angeboten werden, alles andere nicht. Was dort nicht auftaucht, sind Hunderennen. Auch Eckball- oder Kartenmärkte im Fussball fehlen, und ein Eskapitel zu Esports sucht man ebenso vergeblich. Wer auf ein Rennen mit Hunden setzen will, findet im Swisslos-Wettprogramm und im Jouez-Sport-Programm schweizweit keine Wette darauf. Die Liste ist abschliessend: Sie nennt die Sportarten, die Wettbewerbe innerhalb dieser Sportarten und die Wetttypen, die zu diesen Wettbewerben erlaubt sind. Eine Wette auf ein nicht ausgewiesenes Ereignis ist kein Graubereich, sondern unzulässig.

Die Konsequenz für eine Wettende, die auf Hunderennen setzen will: Sie findet das Angebot im Inland nicht. Wer aus dieser Logik ausbricht und auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS komplett. Das ist die eigentliche Weichenstellung, die auf jeder Plattform stattfindet, bevor die erste Wette platziert wird.

Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten darf

Das Geldspielgesetz hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Beide Anbieter geniessen faktisch ein Duopol auf dem legalen Markt:

Marke Veranstalter Produkt Bewilligung Vertragsgebiet
Swisslos SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) Sporttip Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Liechtenstein
Loterie Romande Société de la Loterie de la Suisse Romande Jouez Sport Schweizer Sportwetten-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) FR, GE, JU, NE, VD, VS

Die Sporttip-Online-Teilnahme setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine einmalige Registrierung pro Person; die Identität wird per Ausweis-Upload geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Für die Westschweiz gilt Entsprechendes für Jouez Sport.

Was auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung anders läuft

Eine ausländische Plattform darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer auf einer solchen Seite spielt, verlässt den Schutz des BGS vollständig:

Eine Wettende, die auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat zudem steuerlich eine andere Lage: Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt etwa der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer also «nur ein kleines Rennen» setzt und gewinnt, schuldet dem Kanton unter Umständen Einkommensteuer auf den Gewinn, ohne dass eine Verrechnungssteuer abgezogen würde, die man zurückholen könnte.

Was eine abgebrochene oder abgesagte Wette kostet

Eine Wette auf ein Ereignis, das abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholt wird, ist ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in einer Kombination erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Was das in Franken heisst, hängt von der Position der Voraussage im Wettschein ab: Wird die Quote 1.00 mit den übrigen Quoten multipliziert, fällt der Gewinn entsprechend kleiner aus. In einem Schein mit fünf Voraussagen à 1.5 verändert der Ausfall einer Voraussage die Gesamtquote von 7.59 auf 5.06. Wer das nicht prüft, verliert einen Drittel seines möglichen Gewinns an eine Regel, die im Spielregelwerk nachschlagbar ist.

Nicht eingelöste Gewinne verfallen nach 26 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung der Auswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Spielerschutz: was jede Wette mit dem eigenen Konto macht

Das Schweizer Recht verlangt nicht, dass der Staat ein Verlustlimit festlegt. Es verlangt, dass der Veranstalter den Spielenden zwingt, sich eigene Limits zu sein eigen zu setzen – und zwar vor der ersten Wette (Art. 87 VGS). Bei Sporttip heisst das konkret: Wer verpflichtet, vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Zeitraum, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Ein Wanderweg führt zwischen hellen Birken bergauf, Sonnenstrahlen fallen durch das Laub auf den Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Wer sich aussperrt, schiesst sich nicht aus einer Wette aus

Eine Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Wer also so organisiert, dass eine Spielsperre auf Sporttip automatisch die Online-Casinos derselben Veranstalterin sperrt, hat einen Mechanismus an der Hand, der über das eigene Produkt hinaus wirkt. Das ist kein Zufall, sondern die Logik des schweizweiten Registers.

Wer mit Geld wegwähnt, was für die Wette gilt

Das Wallet auf dem Swisslos-Spielkonto hat eigene Limiten, die mit dem Wallet verbunden sind und nicht mit dem Wettkonto leisten. Der Kauf ist ab einem Betrag von CHF 20 möglich, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Was hier wie eine Spielregel klingt, ist eine Schutzregel. Sie soll verhindern, dass das Guthaben auf dem Spielkonto über das hinaus anwächst, was eine Spielende sich leisten kann zu verlieren.

Wer mit Auszahlungen rechnet, muss mit zwei Bedingungen rechnen

Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt, das auf den eigenen Namen lauten muss; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer was erstickt, was eigentlich eine Auszahlung verhindert. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.

Was eine Wettende mit Blick auf eine Auszahlung mitbedenken sollte: Eine Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der Schweizer bewilligten Wette nicht. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat diese Sicherheit nicht.

Was die Wettsteuer mit der 8% zu tun hat

Schweiz. Gäste fragen oft nach einer «Wettsteuer». Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag einkommen, steuerfrei – der Freibetrag des Bundes liegt seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die Kantone haben eigene Schwellen. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Eine typische Wettende gewinnt weit unter dem Freibetrag – auf einem typischen Gewinn fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, kann sich nicht auf diese Freibetragsregel stützen, weil die Verrechnungssteuer dort nicht abgezogen wird, die man zurückholen könnte. Was eine Kunde im Gespräch mit der Steuerverwaltung ihres Kantons klären sollte, ist die Frage, ob und wie Gewinne aus ausländischen Grossspielen im Kanton steuerlich behandelt werden.

Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die zehn in dieser Übersicht berücksichtigten Marken: die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine bewilligung ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); die Bewilligung, die hier zählt, ist die Schweizer.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder Lizenzlage
Swisslos (Sporttip) Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Aufsicht: Gespa
Loterie Romande (Jouez Sport) Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht: Gespa
HighFlyBet Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
Playzilla Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
Rainbet Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
WirWetten Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
PowBet Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
Rabona Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
myBet Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich
22Bet Nein Lizenz nicht festgestellt; ohne Schweizer Bewilligung; DNS-Sperre möglich

Die acht Marken ohne Bewilligung hier sind nach demselben Zweck aufgenommen, nach dem sie auch im internationalen Vergleich gehandelt werden, der der Identitätsprüfung stand oder nicht stand – sie sind nicht bewertet, weil sie kein Schweizer Wettangebot darstellen. Was sie anbieten, anbieten sie auf einer Lizenz, die in der Schweiz nicht gilt. Wer hier beobachtet, was sie beobachtet, beobachtet die Werbung und die Plattform, nicht die Wette und das Recht.

Swisslos Sporttip – der eine Veranstalter für die Deutschschweiz und Liechtenstein

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung beruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip bedient 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Im Tessinel verfügt Loterie Romande über keine Bewilligung; das Tessin ist Swisslos-Gebiet. Wer dort wohnt, hat nur über Sporttip Zugang zum bewilligten Wettmarkt.

Die Plattform bietet Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Cash-Out funktioniert nur online und nur als Ganzkosten, nicht als Teilkosten – wer nur die Hälfte aussteigen will, kann nur ganz aussteigen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei natürlichem Auswachsen, hängt vom Spielstand ab, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Wer auf Cash-Out setzt, setzt sich dessen Preisen aus.

Was die Plattform kostet: Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombination liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sporttip bietet einen Kombiboost auf den Nettogewinn: mindestens 4 Voraussagen à 1.50 bringen 5 %, 7 Voraussagen 20 %, 10 Voraussagen 40 % und 15 Voraussagen 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Der Bonus ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Wer mit 15 Voraussagen spielt, spielt 15 Wetten mit einer Mindestquote von 1.50; wer eine Voraussage verliert, verliert die ganze Wette und damit auch den Bonus.

Quotenboosts und Profitboosts sind nur online nutzbar und pro Wettende nur einmal, jeweils nur auf das Wettenpreis-Profil angewendet – bei Cash-Out wird im Boost gelöscht.

Was die Plattform am Ende des Tages kostet, ist die Marge in der Quote. Eine Quote von 1.90 / 1.90 in einem Zweiwege-Markt bedeutet nicht, dass die Wettenden im Schnitt 1% gewinnen; es bedeutet, dass die Buchhalter die Marge einstreichen, die in der Quote steckt. Mehr dazu im Abschnitt «Was eine Wette kostet: die Marge im Markt».

Urteil: Sporttip ist die einzige seriöse Option für eine Wettende mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein. Was den Wettenden kostet, ist die Beschränkung auf die Gespa-Liste: keine Hunderennen, keine Eckballmärkte, kein Eskapitel zu Esports.

Loterie Romande Jouez Sport – der andere Veranstalter für die Westschweiz

Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Eine Online-Registrierung bei Loterie Romande setzt Wohnsitz in einem der sechs Vertragskantone voraus, Mindestalter 18 und keine Spielsperre. Die Funktion ist als Quartier organisiert, das Vertrag organisiert.

Wer in der Romandie wohnt, hat über Jouez Sport Zugang zum bewilligten Wettmarkt. Wer dort nicht wohnt, kann sich nicht online registrieren, sondern nur an einer Verkaufsstelle spielen.

Urteil: Jouez Sport ist das bewilligte Gegenstück zu Sporttip in der Westschweiz. Was eine Wettende mit Westschweizer Wohnsitz kostet, ist die Beschränkung auf die gleiche Gespa-Liste wie bei Sporttip. Wer aus der Westschweiz auf Hunderennen wetten will, hat auf dem bewilligten Markt keine Wette darauf.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Marken – HighFlyBet, Playzilla, Rainbet, WirWetten, PowBet, Rabona, myBet und 22Bet – haben keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz in Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer auf einer dieser Plattformen spielt, spielt auf einer Lizenz, die hier nicht gilt. Was das kostet, ist der Verlust von Lizenzbindung an Schweizer Recht: kein Anschluss an das Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht über die Wettmärkte, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre über die Gespa-Sperrliste.

Diese Marken sind hier nach denselben Kriterien aufgenommen, nach denen sie auch im internationalen Vergleich gehandelt werden – sie sind nach ihrer Verbreitung, gesellschaftlichen Verbreitung, gesellschaftlichen Verbreitung und gesellschaftlichen Verbreitung aufgenommen. Wer hier liest, legt den Vergleich nicht nach Schweizer Massstab an, weil die Schweizer Werbe- und Bewilligungsregeln auf dieser Plattform nicht greifen.

Urteil: Keine dieser acht Marken ist in der Schweiz bewilligt. Was eine Wettende mit Schweizer Wohnsitz kostet, ist der Verlust der bewilligten Lizenzbindung. Wer dort spielt, handelt nach ausländischem Lizenzrecht; die Schweizer Werbe- und Bewilligungsregeln greifen dort nicht. Eine Wettende sollte vor einer Wette prüfen, ob die Plattform eine Schweizer Bewilligung führt – die Gespa führt eine öffentliche Liste.

Was eine Wette kostet: die Marge im Markt

Eine Quote ist nicht der faire Preis eines Ausgangs. Sie ist der Preis, zu dem die Buchhalterin bereit ist, eine Wette entgegenzunehmen – und in diesem Preis steckt eine Marge. Was eine Wettende wissen sollte, ist die Frage, wie gross diese Marge ist. Die Formel im Überraschungsmoment:

Bei einem Zweiwege-Markt mit zwei Ausgängen A und B und Quoten qA und qB ist die Auszahlungsquote (Quotenschlüssel) 1 ÷ (1/qA + 1/qB). Die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote.

Ein Beispiel mit zwei Quoten 1.90 / 1.90: 1/qA + 1/qB = 1/1.90 + 1/1.90 = 0.5263 + 0.5263 = 1.0526. Die Auszahlungsquote ist 1 / 1.0526 = 0.95, also 95 %. Die Marge ist 5 %. Was das in 5 % heisst: Auf lange Sicht behält die Buchhalterin 5 Rappen pro eingesetzten Franken aus diesem Markt. Wer also lange auf diesem Markt spielt, verliert im Schnitt 5 % seines Einsatzes an die Marge – das ist kein Verlust aus verlorenen Wetten, sondern der gegenteilige Preis, der in jeder Quote steckt.

Was hier wichtig ist: 5 % sind eine typische Marge für Hauptmärkte in Hauptligen. Eine Buchhalterin, die in einem Nischenmarkt 8 % Marge verlangt, verlangt 60 % mehr als die Marge über alle Wetten. Wer als Wettende die Marge über alle Wetten einer Plattform vergleicht, vergleicht die Kosten, die das eigene Wetten kostet.

Wer als Wettende ein Gefühl für die Marge entwickelt, entwickelt ein Gefühl für die Kosten, die das eigene Wetten kostet.

Das Wettangebot auf der Gespa-Liste

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026) ist abschliessend. Sie nennt die Sportarten, die Wettbewerbe innerhalb dieser Sportarten und die Wetttypen, die zu diesen Wettbewerben erlaubt sind.

Was die Liste umfasst: Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball, Volleyball, Unihockey, Rugby, Snooker und andere olympische Sportarten – jeweils mit Wettbewerben, die in der Regel internationale Wettbewerbe oder nationale Ligen umfassen. Qualifikationsrunden sind nur dann bewilligt, wenn sie in der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur dann bewilligt, wenn sie in der Liste stehen. Rangwetten sind nur dann bewilligt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie auf Trainingsläufe.

Was die Liste nicht umfasst: Eckball- und Kartenmärkte im Fussball, Esports, virtueller Sport, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was eine Wettende mit Blick auf die Gespa-Liste mitbedenken sollte: Wer auf einen Markt wettet, der nicht auf der Liste steht, wettet auf einer Plattform, die das nicht anbieten darf – entweder, weil die Plattform keine Schweizer Bewilligung hat, oder weil sie als bewilligte Plattform diesen Markt nicht anbietet.

Wer einmal lieber offline wettet

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip-App (iOS, Android) abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Eine Wettende mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet, die keine Online-Registrierung wünscht, kann an einer Verkaufsstelle spielen.

Was die Verkaufsstelle kostet: Sie kostet den Weg dorthin. Sie kostet die Öffnungszeiten. Sie kostet die Tatsache, dass die Wette an der Kasse bestimmt, nicht am Bildschirm. Sie kostet auch den Schutz, den die Gespa-Sperrliste nicht bietet, weil die Sperrliste nur DNS-Sperren umfasst, nicht den persönlichen Schutz an der Kasse.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: In 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Was eine Wettende mit minderjährigen Kindern mitbedenken sollte: Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht der Schutz, den das Gesetz vorsieht. Wer als Elternteil eine Wette abgibt, hat ein Auge darauf zu werfen, dass die Wette an der Kasse nicht gebilligt wird, die abhängig macht.

Häufig gestellte Fragen

Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt, und was sagt die Liste der Gespa dazu?

Hunderennen sind nicht in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen der Gespa aufgeführt. Die Liste ist abschliessend: Was dort nicht steht, darf auf einer bewilligten Plattform nicht angeboten werden. Eine Wettende, die in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, findet auf Sporttip und auf Jouez Sport kein Wettangebot darauf. Plattformen ohne Schweizer Bewilligung führen Hunderennen im Angebot, sind hier aber nicht bewilligt.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was bedeutet «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Produkt Sporttip, Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport, Westschweiz) Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Eine ausländische Plattform darf in der Schweiz keine Sportwetten anbieten.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wirkt die Marge?

Der Gewinn ist Einsatz × Quote (bei Kombinationen Einsatz × Gesamtquote = Produkt der Einzelquoten). Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Märktes. Bei einem Zweiwege-Markt mit zwei Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Was die übrigen Voraussagen angeht, so werden sie mit dieser Quote 1.00 multipliziert.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Bei Sporttip muss eine Wettende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Eine Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Welche Folgen hat es, auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten, auch bei der Steuer?

Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung hat hier keine Lizenz. Eine Wettende verliert den Anschluss an das Spielsperrenregister, die Schweizer Aufsicht über die Märkte und den Schweizer Rechtsweg. Die Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Verrechnungssteuer wird dort nicht abgezogen, weil der ausländische Veranstalter sie nicht abzieht.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»