Wettanbieter mit Apple Pay: was die Zahlung per Handy in der Schweiz wirklich bedeutet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Wer in der Schweiz per Apple Pay einzahlt, hat bereits eine Vorentscheidung getroffen, bevor der Wettschein überhaupt auf dem Bildschirm steht. Die Zahlungsart ist bequem, die Bestätigung läuft per Face ID, und auf dem Konto des Wettanbieters erscheint keine echte Kartennummer. Doch die Bewilligung, auf einem Spielerkonto in der Schweiz Sporttip oder eine andere Wettform abzuschliessen, hängt nicht an der Zahlungsmethode, sondern am Organisator. In der Schweiz dürfen nur Swisslos die Sportwette «Sporttip» und die Loterie Romande die Sportwette «Jouez Sport» anbieten, beide mit einer Bewilligung unter dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Eine Seite, an der ohne Identitätsprüfung gewettet werden kann, besitzt keine Schweizer Bewilligung, fällt nicht unter das Schweizer Sperrregimeit und nimmt dafür auch keine Strassanmeldung der Gewinne an ein Schweizer Konto vor. Eine Zahlung per Handy ändert daran nichts von allem.

Eine Hand hält ein Smartphone mit dunklem Display knapp über eine hölzerne Ladentheke in einem kleinen Geschäft.
Apple Pay generiert für jede Karte auf dem jeweiligen Gerät eine individuelle 16-stellige Device Account Number, welche sicher im Secure Element gespeichert wird.

Wer per Apple Pay in der Schweiz Sportwetten bezahlen möchte, profitiert von einer bequemen Zahlungsabwicklung, bei der keine echte Kartennummer an den Wettanbieter übermittelt wird. Doch die Wahl des Zahlungsmediums ist nur ein Aspekt der Wett-Praxis: Ob eine Wette in der Schweiz bewilligt ist und welchen Schutz sie bietet, hängt allein von der Schweizer Bewilligung des Anbieters ab. Dieser Artikel erläutert, welche Rolle Apple Pay im Zahlungsverkehr der bewilligten Schweizer Anbieter einnimmt und worauf Spielende bei der Unterscheidung zwischen bewilligten Angeboten und ausländischen Alternativen achten müssen.

Stand der Daten: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande in den zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen Versionen.

§ Rechtslage: wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und was eine Zahlung per Apple Pay damit zu tun hat

Die Rechtslage in der Schweiz kennt für Sportwetten nur einen Kreis von Veranstaltern. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein und verlangt für jedes Angebot eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), nicht beim ESBK, der nur Spielbanken beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Bewilligung für eine andere Sportwettseite gibt es nicht, weil das Geldspielkonkordat den Kreis auf diese zwei festlegt.

Ein massives Eisentor in einer alten Steinmauer steht einen Spalt offen, dahinter ein Garten im Morgenlicht.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Für die Spielerinnen und Spieler folgt daraus eine Konsequenz, die mit der Zahlungsart zunächst nichts zu tun hat und dann doch alles: Eine Seite, an der ohne Verifizierung gewettet werden kann, gehört nicht zu diesem Kreis. Sie besitzt keine Schweizer Bewilligung, fällt nicht unter die Schweizer Spielregeln, unter die Schweizer Limiten oder das Schweizer Sperrregister, und sie nimmt keine Identitätsprüfung vor, weil das Schweizer Geldspielgesetz diese zwar verlangt, für sie aber nicht gilt. Wer dort einzahlt, mit welcher Zahlungsart auch immer, hat auf der anderen Seite keinen Schweizer Ansprechpartner und keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa veröffentlicht keine Whitelist zugelassener Buchmacher, weil es über die beiden genannten hinaus keine weiteren gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter auf DNS-Ebene blockieren. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Eine Bewilligung in der Schweiz gilt nur in der Schweiz. Art. 4 BGS macht das ausdrücklich klar: Eine ausländische Bewilligung deckt den Betrieb in der Schweiz nicht ab, und eine Schweizer Bewilligung deckt den Betrieb im Ausland nicht ab. Wer in der Schweiz wettet, fällt unter Schweizer Recht; wer das im Ausland tut, fällt nicht unter die Schweizer Bewilligung und nicht unter den Schweizer Schutz. Das gilt unabhängig von der Zahlungsmethode. Es gilt für Apple Pay, für die PostFinance Card, für die Kreditkarte und für jede andere Zahlungsart gleichermassen.

Für die Zahlung folgt daraus: Die Bewilligung entscheidet, wohin eine Auszahlung gehen kann, nicht die Zahlungsmethode. Schweizer Anbieter zahlen Gewinne und Wallets ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielenden aus, und sie akzeptieren Auszahlungen nicht anonymer oder nicht auf den Namen lautender Konten. Das schreibt Art. 50 Abs. 2 VGS fest. Wer mit Apple Pay einzahlt, zahlt auf ein Konto des Veranstalters, das mit einer geräteeigenen Device Account Number statt der echten Kartennummer belastet wird. Die Auszahlung folgt den Schweizer Regeln, nicht der Zahlungsmethode.

§ Spielerschutz: warum schnelles Zahlen das Limiten wichtiger macht

Wer mit Apple Pay oder einer anderen kontaktlosen Zahlungsart am Handy einzahlt, senkt die Hürde für einen spontanen Einsatz. Eine Bestätigung per Face ID dauert Sekunden, das Wallet des Schweizer Anbieters ist in einem Atakt, und die Limite des Spielerkontos ist im selben Moment mit aktualisiert. Die Geschwindigkeit gehört zur Zahlungsart, sie gehört nicht zum Schutz des Spielkontos. Die Geschwindigkeit ist neutral. Die Schutzmassnahmen sind es nicht. Sie setzen am Konto und an der Person an, nicht am Zahlungspfad.

Eine leere Rennstrecke mit rot-weissen Randsteinen im Licht der untergehenden Sonne, Asphalt und Wiese im Gegenlicht.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Bei Swisslos Sportswarz müssen Spielerinnen und Spieler vor der ersten Teilnahme an Sporttip eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was das Geldspielgesetz zwar auf 24 Stunden begrenzt, der Veranstalter in seinen Bedingungen aber auf 72 Stunden ausgedehnt hat. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Damit ist die Limite einseitig erzwungen: Wer sein Limit anheben will, muss warten. Wer es senken will, kann sofort. Das ist die Schutzlogik, die das Geldspielgesetz für Online-Sportwetten verlangt: Der Spieler setzt die Limite selbst, nicht der Staat.

Bei der Loterie Romande Jouez Sport gelten vergleichbare eigene Limiten, mit denselben Grundregeln. Die Verlustlimiten sind freiwillig, eine Senkung liegt einseitig beim Spielenden, eine Erhöhung unterliegt einer Karenzzeit. Das unterscheidet eine Schweizer Bewilligung wesentlich von einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung: Auf einer bewilligten Seite lässt sich die eigene Limite erzwingen, weil der Veranstalter sie technisch umsetzen muss. Auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung gilt das Hausrecht des jeweiligen Anbieters, und die eigenen Limiten sind freiwillig oder nicht vorhanden.

Die Spielsperre ist der zweite Schutz, der an der Person ansetzt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und betrifft auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein. Das Register gilt in der gesamten Schweiz und in Liechtenstein. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet gesperrt ist, kann auch bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen, und umgekehrt. Diese Sperre ist im Schweizer Recht verankert (Art. 80 bis 82 BGS), sie ist für Spielerinnen und Spieler kostenlos, und sie lässt sich nur durch eine Fachstelle und frühestens nach drei Monaten aufheben. Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung hat keinen Zugang zu diesem Register und kann eine Schweizer Sperre nicht prüfen.

Die Kontrolle am Telefonat der Gespa aus dem Jahr 2025 hat ergeben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Testfällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das zeigt: Der Schutz am Verkaufsort ist nicht so dicht, wie er sein sollte. Der Schutz im Online-Konto ist dichter, weil die Online-Identitätsprüfung läuft, bevor die Wette angenommen wird. Wer die Online-Identitätsprüfung umgehen will, kann das nur auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung. Das ist nicht «schneller», das ist ausserbetreiblich.

Die Konsequenz für jemanden, der mit Apple Pay einzahlt: Die eigene Limite und die Spielsperre bleiben die wirkenden Empfehlungen, die unabhängig von der Zahlungsart laufen. Die Zahlungsart entscheidet nicht, ob ein Spieler geschützt ist. Die Bewilligung entscheidet das. Wer auf einer bewilligten Schweizer Seite spielt, hat das eigene Limit und die eigene Sperre. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat das Hausrecht des Anbieters, und das kann eigenständig sein.

§ Boni und Gratiswetten: warum die Werbung für eine Zahlungsart selten ist

Die Werbung für eine Zahlungsart ist im Schweizer Recht anders behandelt als die Werbung für ein Spielangebot. Eine Seite, die für sich wirbt, mit Apple Pay einzahlen zu können, wirbt nicht für ein Spielangebot, sondern für eine Zahlungsart. Das fällt nicht unter Art. 74 BGS, der die Werbung für Glücksspiele regelt. Was unter Art. 74 BGS fällt, ist die Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot, also für eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die ist verboten, und sie wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).

Ein Bonus selbst ist bei einem bewilligten Schweizer Anbieter genehmigungspflichtig. Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen erteilt und Swisslos 8. Die Zahl zeigt, dass solche Aktionen selten sind und nur mit einer Bewilligung der Aufsicht laufen. Was eine einzelne Spielerin als «Bonus» sieht, ist eine von der Gespa genehmigte Aktion, deren Bedingungen sich aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters ergeben, nicht aus einer Werbung des Anbieters.

Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung unterliegt dieser Pflicht nicht. Sie kann einen Bonus in eigener Prozentversprechen und eigener Quote in eigener Regie setzen, ohne eine Schweizer Aufsicht, ohne eine Schweizer Bewilligung. Die Werbung dafür verstösst gegen Art. 74 Abs. 3 BGS, der die Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel verbietet. Wer auf einer solchen Seite einen Bonus annimmt, nimmt ihn im eigenen Land unter dem Recht des Anbieters an, nicht unter Schweizer Recht.

Die Bedingungen, die ein Bonus mit sich bringt, sind das, was zählt. Bei einer bewilligten Schweizer Aktion steht das Wesentliche in den Teilnahmebedingungen, die vorher von der Gespa geprüft sind. Bei einer ausländischen Aktion steht das Wesentliche ebenfalls in den Bedingungen, doch nur das Recht des Anbieters steht dahinter. Was zählt, ist die Lesung der Bedingungen vor der Annahme, nicht die Werbung.

Ein zweiter Punkt ist die Quote selbst. Bei einer Sportwette ist die Quote das, was eine Wette auszahlt, falls sie gewinnt, abzüglich der Marge des Anbieters. Eine Aktion «verbleibende Quote» oder «besserer Quote» gehört zu den Werbeformen, die in der Schweiz bewilligungspflichtig sind. Eine ausländische Seite kann beliebige Quoten anbieten, ohne Schweizer Bewilligung. Die höhere Quote kommt aus dem Besitz des Anbieters, sie kommt nicht aus einer besseren Leistung.

Die Konsequenz für die Werbung «mit Apple Pay einzahlen»: Die Zahlungsart gehört nicht zur Werbung für ein Spielangebot. Sie gehört zur Abwicklung der Einzahlung. Wer eine ausländische Seite mit Apple Pay nutzt, nutzt nicht eine «bewilligte Seite», die eine Schweizer Bewilligung hat, sondern eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, und die Zahlungsart ändert daran nichts. Wer eine Schweizer Seite mit Apple Pay nutzen will, findet diese Zahlungsart (oder findet sie nicht) auf der bewilligten Seite des entsprechenden Veranstalters. Eine Aktion, die damit wirbt, mit Apple Pay einen Bonus auszulösen, ist auf einer bewilligten Seite eine genehmigte Aktion, und sie ist auf einer ausländischen Seite eine Werbung an deren genehmigungsloser Aktion.

§ Zahlungsabwicklung: wie Apple Pay technisch funktioniert und wohin die Gewinne gehen

Apple Pay funktioniert technisch so, dass jede Karte pro Gerät eine eigene 16-stellige Device Account Number erhält, die im Secure Element des Geräts gespeichert wird. Die echte Kartennummer wird weder an Händler weitergegeben noch auf Apple-Servern gespeichert. Jeder Kauf wird mit Face ID, Touch ID oder einem Code bestätigt. Apple selbst erhebt für die Nutzung von Apple Pay im Geschäft, online und in Apps keine Gebühren.

Das bedeutet für die Einzahlung auf einer Wettseite: Die Wallet des Anbieters wird mit einem Token belastet, der eineindeutig dem Gerät zugeordnet ist, nicht der Karte. Das schützt die Kartennummer nicht zu, weil die nie auf dem Gerät gespeichert war. Es schützt sie vor dem Wettanbieter, weil dieser die echte Kartennummer nicht zu sehen bekommt. Es schützt sie in keinem Fall vor dem eigenen Verhalten, weil die Bestätigung per Face ID weiterhin vom Spielenden kommt, nicht von der Zahlungsart.

Bei einer bewilligten Schweizer Seite gilt: Apple Pay ist eine Zahlungsart unter anderen. Welche Zahlungsarten ein Schweizer Veranstalter konkret anbietet, ergibt sich aus seinen Bedingungen, nicht aus der Werbung. Swisslos bietet zum Beispiel PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App. Welche weiteren Zahlungsarten angeboten werden, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Bedingungen. Wer auf einer Schweizer Seite einzahlt, zahlt auf ein Konto des Veranstalters, das seine eigenen Regeln hat.

Bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung gilt: Die Seite kann beliebige Zahlungsarten anbieten, weil sie keiner Schweizer Bewilligungspflicht unterliegt. Sie kann Apple Pay anbieten, andere Wallet-Zahlungen anbieten oder Banküberweisungen anbieten. Die Schweizer Aufsicht prüft weder die Zahlungsarten noch die Bedingungen. Die Spielerin oder der Spieler zahlt in das Hausrecht des Anbieters ein.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Auszahlung. Bei einer bewilligten Schweizer Seite geht die Auszahlung ausschliesslich auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein solches Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das gilt unabhängig davon, mit welcher Zahlungsart eingezahlt wurde.

Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist ebenfalls nicht auszahlbar. Auch hier ist die Auszahlung an eine IBAN im eigenen Namen gebunden, nicht an eine Wallet der Einzahlung.

Das ist der entscheidende Punkt für die Frage, wohin die Gewinne gehen, wenn die Einzahlung per Handy erfolgte: Die Auszahlung geht auf das im Spielerkonto hinterlegte Bank- oder Postkonto, nicht auf die ursprüngliche Zahlungsart und nicht auf das Gerät. Die Wallet, mit der eingezahlt wurde, wird nicht zurückbelastet. Die Auszahlung folgt den Schweizer Regeln, die eine Schweizer Bewilligung verlangt. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung kann eine andere Auszahlungspraxis haben, einschliesslich Auszahlung in Kryptowährungen; eine Schweizer Seite darf das nicht.

Das bedeutet: Wer Apple Pay nutzt, der Betrag kommt, aber einmal zurück kommt nicht auf demselben Weg. Die Auszahlung erfolgt auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen. Wer kein solches Konto hat, kann in der Schweiz nicht bewilligt spielen. Wer ein solches Konto hat und trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt, verzichtet auf den Schutz der Schweizer Bewilligung. Die Zahlungsart Apple Pay entscheidet nicht, wohin die Auszahlung geht; die Bewilligung entscheidet das.

§ Einzahlungslimits und Wallet-Obergrenzen bei Schweizer Anbietern

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Grenzen sind nicht identisch, aber im Ergebnis ähnlich: Eine Einzahlung pro Tag im höheren dreistelligen Bereich ist möglich, ein Dauerzustand hoher Einzahlungen ist durch die Wallet-Obergrenze und die 30-Tage-Grenze gebremst. Wer auf einer ausländischen Seite ohne diese Grenzen einzahlt, hat keine entsprechende Bremse.

§ Vergleich der beiden bewilligten Schweizer Anbieter

In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei Veranstalter mit einer Bewilligung unter dem Geldspielgesetz. Die folgende Einordnung zeigt, was die Schweizer Bewilligung für jeden bedeutet und wer hinter dem Angebot steht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne

Beide Anbieter sind nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa tätig, beide sind in der Schweiz bewilligt, beide fallen unter das Schweizer Sperrregister und die Schweizer Limitenregelung. Der Unterschied liegt im Verbreitungsgebiet und in der Sprache: Swisslos mit Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH) sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande mit Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann ein Online-Konto bei Loterie Romande nicht eröffnen, und umgekehrt. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, kann ein Konto beim jeweiligen Veranstalter eröffnen, sofern das 18. Lebensjahr vollendet ist und keine Spielsperre besteht.

Die folgende Sortierung zeigt, was die beiden Anbieter im Verhältnis zueinander ausmacht.

§ Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Produktnamen Sporttip, in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann ein Online-Konto eröffnen, sofern keine Spielsperre besteht. Die Identitätsprüfung ist Pflicht und läuft gegen Adressdatenbanken.

Die Sportwette selbst folgt den Swisslos-Spielregeln (Version 4.2): Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Cash-Out ist bei Sporttip möglich, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Es ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist die Anwendung der Schweizer Spielregeln, nicht die Werbung einer ausländischen Seite.

Welche Zahlungsarten Swisslos konkret anbietet, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Bedingungen. Bekannt ist PostFinance Pay; weitere Zahlungsarten werden in den Bedingungen genannt. Apple Pay als Zahlungsart ist eine Möglichkeit, die sich aus den Bedingungen ergibt, nicht aus einer Werbung. Eine Werbung «mit Apple Pay einzahlen und Bonus erhalten» würde unter Art. 74 BGS fallen, weil sie für ein nicht in der Schweiz bewilligtes Angebot wirbt, wenn sie von einer ausländischen Seite stammt; von einer bewilligten Schweizer Seite ist sie eine genehmigungspflichtige Aktion.

Verdikt. Swisslos Sporttip ist die einzige bewilligte Sportwette im Vertragsgebiet der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann bewilligt wetten, mit eigenen Verlustlimiten, eigener Spielsperre und Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen. Die Höchsteinsätze sind moderat, der Mindesteinsatz niedrig, und die Spielregeln sind vollständig offengelegt. Wer mit Apple Pay einzahlen will, findet die Zahlungsart in den Bedingungen oder findet sie nicht, in beiden Fällen ändert das nichts an der Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung steht am Anfang, nicht am Ende.

§ Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie veranstaltet das Sportwetten-Angebot Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig; pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Die Identitätsprüfung ist Pflicht und läuft gegen das Schweizer Sperrregister.

Die Spielregeln (Règlement Général des jeux de la Loterie Romande accessibles au travers de sa plateforme de jeu Internet, 24e édition, Juni 2023) sehen Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage vor und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loterie Romande» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist ein Beispiel für die genehmigungspflichtigen Aktionen, die Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt.

Welche Zahlungsarten die Loterie Romande konkret anbietet, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Bedingungen. Auch hier gilt: Apple Pay als Zahlungsart ist eine Möglichkeit, die sich aus den Bedingungen ergibt, nicht aus einer Werbung. Die Auszahlung folgt den Schweizer Regeln, nicht der Zahlungsart.

Verdikt. Die Loterie Romande Jouez Sport ist die einzige bewilligte Sportwette in der Romandie. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann bewilligt wetten, mit eigener Verlustlimite, eigener Spielsperre und Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen. Die Westschweizer Verkaufsstellenstruktur ist dichter als in der Deutschschweiz, und die Identitätsprüfung läuft über die Ausweiskopie. Die Westschweizer Lesung der Spielregeln ist französisch, die Deutschschweizer Lesung deutsch; inhaltlich sind sie nach dem Geldspielgesetz gleichermassen bewilligt. Wer mit Apple Pay einzahlen will, findet die Zahlungsart in den Bedingungen oder findet sie nicht, in beiden Fällen ändert das nichts an der Schweizer Bewilligung.

§ Was die Schweizer Bewilligung konkret bedeutet — und was sie nicht bedeutet

Die Schweizer Bewilligung bedeutet: Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung, eigene Verlustlimiten, eigene Spielsperre mit Eintrag im Schweizer Sperrregister, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, Aufsicht durch die Gespa, und Reinerlüsse zugunsten öffentlicher Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Sie bedeutet nicht: freie Auswahl an Zahlungsarten, freie Auswahl an Sportarten und Märkten, freie Auswahl an Wettformen. Das Geldspielgesetz sieht eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen vor (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS), die die Gespa führt und aktualisiert. Was auf der Liste steht, darf angeboten werden; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckstoss- und Kartenmärchen stehen nicht auf der Liste, und Esport steht nicht auf der Liste. Wer auf eine bestimmte Wettform setzt, ist auf das beschränkt, was die Liste vorsieht.

Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung hat diese Schranken nicht. Sie kann beliebige Sportarten, beliebige Wettbewerbe und beliebige Wetttypen anbieten. Sie kann Apple Pay anbieten, andere Wallets anbieten oder beliebige andere Zahlungsarten. Sie kann eine beliebige Quote anbieten. Sie unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, keinem Schweizer Sperrregister und keiner Schweizer Auszahlungspflicht. Wer dort spielt, spielt unter dem Recht des Anbieters, nicht unter Schweizer Recht.

§ Überblick: was die Zahlung per Apple Pay leistet und was die Bewilligung leistet

Die Zahlung per Apple Pay leistet technisch, was der Apple Support und die Wikipedia-Beschreibung nennen: Die echte Kartennummer wird nicht übertragen, jede Karte erhält pro Gerät eine eigene 16-stellige Device Account Number, jeder Kauf wird mit Face ID, Touch ID oder Code bestätigt, und Apple selbst erhebt keine Gebühr. Das schützt die Kartennummer vor dem Wettanbieter, nicht die Spielerin vor sich selbst.

Die Schweizer Bewilligung leistet, was das Geldspielgesetz und die Gespa-Aufsicht vorgeben: Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung, eigene Verlustlimiten, eigene Spielsperre mit Wirkung über Anbieter hinweg, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, Aufsicht durch die Gespa, und Verwendung der Reinerlüsse für öffentliche Zwecke. Das schützt die Spielerin nicht vollständig, die nur eigene Limiten und eigene Spielsperren vollständig schützen, aber es gibt der Spielerin einen Ansprechpartner, eine Beschwerdestelle und eine Auszahlungspflicht.

Beide Leistungen sind verschieden und ergänzen sich nicht. Eine Seite, die Apple Pay anbietet, aber keine Schweizer Bewilligung hat, hat die Schweizer Bewilligung nicht, unabhängig von der Zahlungsart. Eine Seite, die eine Schweizer Bewilligung hat, aber Apple Pay nicht anbietet, hat die Schweizer Bewilligung, unabhängig von der Zahlungsart. Wer in der Schweiz bewilligt spielen will, muss eine Schweizer Seite nutzen. Wer auf einer Schweizer Seite mit Apple Pay einzahlen will, prüft, ob die Seite diese Zahlungsart anbietet, und liest die Bedingungen. Wer auf einer ausländischen Seite mit Apple Pay einzahlt, spielt ohne Schweizer Bewilligung.

Die Werbung «mit Apple Pay einzahlen» kann auf eine Schweizer oder eine ausländische Seite hinweisen. Eine Schweizer Seite darf für sich werben, mit Apple Pay zu spielen, wenn sie die Zahlungsart anbietet. Eine ausländische Seite darf in der Schweiz nicht werben (Art. 74 Abs. 3 BGS), die Werbung ist verboten und wird mit Busse bestraft. Die Werbung selbst ist also kein Hinweis auf die Bewilligung; die Bewilligung ist der Hinweis, unabhängig von der Werbung.

§ Wann die Zahlungsart entscheidet und wann nicht

Die Zahlungsart entscheidet, wie schnell eine Einzahlung auf dem Konto des Anbieters ankommt, ob die Bestätigung per Face ID läuft, ob die echte Kartennummer geschützt ist. Die Zahlungsart entscheidet nicht, ob die Seite bewilligt ist, ob die Spielerin identifiziert ist, ob eine eigene Limite gilt, ob eine Spielsperre möglich ist, ob die Auszahlung auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen erfolgt. Die Bewilligung entscheidet all das, die Zahlungsart entscheidet keines davon.

Die Geschwindigkeit der Einzahlung kann die Hürde für einen spontanen Einsatz senken. Das ist der Punkt, an dem die eigene Limite und die eigene Spielsperre ins Spiel kommen. Die setzen am Konto und an der Person an, nicht am Zahlungspfad. Wer auf einer bewilligten Schweizer Seite mit Apple Pay einzahlt, hat die eigenen Limiten und die Schweizer Spielsperre. Wer auf einer ausländischen Seite mit Apple Pay einzahlt, hat die eigenen Limiten nur, wenn der Anbieter sie anbietet, und die Schweizer Spielsperre nur, wenn der Anbieter sie prüft, was eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung nicht tut.

Die Konsequenz für die eigene Praxis: Wer mit Apple Pay einzahlt, der setzt seine eigene Limite selbst. Wer auf einer Schweizer Seite spielt, hat die Schweizer Spielsperre. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat die Hausregel des Anbieters. Die eigene Limite ist der wichtigste Schutz, unabhängig von der Zahlungsart. Die Schweizer Spielsperre ist der zweite Schutz, und der ist auf einer Schweizer Seite wirksam, auf einer ausländischen nicht.

Häufig gestellte Fragen

§ Wie funktioniert die Zahlung per Apple Pay technisch, und was wird dabei übertragen?

Apple Pay vergibt jeder Karte pro Gerät eine eigene 16-stellige Device Account Number, die sicher im Secure Element gespeichert wird. Die echte Kartennummer wird weder an den Händler weitergegeben noch auf Apple-Servern gespeichert. Jeder Kauf wird mit Face ID, Touch ID oder einem Code bestätigt. Apple selbst erhebt für die Nutzung im Geschäft, online und in Apps keine Gebühren. Der Wettanbieter erhält somit lediglich die Device Account Number, nicht jedoch die originale Kartennummer.

§ Welche Zahlungswege stehen beim Kauf von Spielguthaben bei Swisslos zur Verfügung?

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App. Welche weiteren Zahlungsarten angeboten werden, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Bedingungen.

§ Ab welchem Alter lässt sich Apple Pay nutzen, und warum gilt für Sportwetten ein anderes Mindestalter?

Für Apple Pay gilt in den meisten Ländern und Regionen ein Mindestalter von 13 Jahren; in einzelnen Regionen kann die Grenze höher liegen. Für Sportwetten bei Swisslos oder Loterie Romande gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, das die Gespa vorschreibt. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Mindestalter ist also zweistufig: Apple Pay ist eine Zahlungsart mit eigenem Mindestalter, die Sportwette ist eine Tätigkeit mit eigenem Mindestalter, und das strengere gilt.

§ Weshalb gehören Wetten ohne Verifizierung nicht zu den bewilligten Angeboten?

Die Schweizer Bewilligung verlangt eine Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung (Art. 47 bis 52 VGS). Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Spielerin identifiziert ist, dass die Spielsperre greift, dass die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen erfolgt und dass die Gespa die Aufsicht führen kann. Eine Seite, an der ohne Verifizierung gewettet werden kann, hat diese Voraussetzung nicht und kann keine Schweizer Bewilligung haben. Sie unterliegt nicht dem Schweizer Sperrregister, nicht der Schweizer Limitenregelung und nicht der Schweizer Auszahlungspflicht. Sie ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht bewilligt.

§ Wohin werden Gewinne ausgezahlt, wenn die Einzahlung per Handy erfolgte?

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Die Auszahlung erfolgt also auf das im Spielerkonto hinterlegte Bank- oder Postkonto im eigenen Namen, unabhängig davon, mit welcher Zahlungsart eingezahlt wurde. Die ursprüngliche Wallet wird nicht zurückbelastet.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»