Gratis Wettguthaben in der Schweiz: was es gibt, was es kostet
20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister von Gespa (Eidgenössische Geldspielaufsicht) und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein «gratis Wettguthaben» wirkt wie eine einfache Sache: der Anbieter schenkt Geld, der Spielende setzt es. In der Schweiz ist es das nicht. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen, und Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung der Gespa. Die Kantone haben die Organisation auf zwei Veranstalter beschränkt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Was im Markt unter «gratis Wettguthaben», «5 Euro Wettguthaben» oder «Wettguthaben ohne Einzahlung» läuft, ist in der Schweiz also fast immer Gratisspielguthaben einer dieser beiden Veranstalter, oder ein Angebot eines ausländischen Anbieters, der keine Schweizer Bewilligung hat. Diese Seite sortiert, was es gibt, was es kostet und was am Ende auf dem Wallet spielt – anders als ein Vergleich ausländischer Buchmacher, denn vergleichbar sind hier vor allem die Regeln, nicht die Höhen der Guthaben.
Boni und Gratiswetten: was die Schweizer Veranstalter überhaupt anbieten
Ein klassischer Neukundenbonus, wie ihn internationale Buchmacher mit «100 % bis CHF 200» bewerben, ist in der Schweiz nicht zulässig. Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die beiden Veranstalter bekommen pro Jahr nur eine Handvoll Zahl solcher Bewilligungen. Das Ergebnis sind keine grosszügigen Willkommenspakete, sondern kleine Gratisspielguthaben an wenigen Aktionstagen, und ein paar Bonusmechaniken, die direkt im Produkt eingebaut sind.
Neukundenangebote in der Schweiz: klein, kurz, nicht auszahlbar
Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer den in den Stadien der Westschweiz verbreiteten Code innert 7 Tagen in seinem Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren im Topf, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist das Format, in dem Gratisspielguthaben in der Schweiz vorkommt: ein Code, der an einen Ort oder ein Ereignis gebunden ist, eine kurze Frist, ein bescheidbares Stück, keine Barauszahlung. Für eine Neukundin, die CHF 10 geschenkt bekommt, sind das 30 Tage, in denen sieben Tipps zu minimalem Einsatz möglich sind – nicht der Antritt eines Bonuspakets. Wer mit dem Gedanken spielt, «ein grösseres Wettguthaben zu holen», sucht in der Schweiz am falschen Ort.
Ausländische Anbieter werben teilweise mit «5 Euro Wettguthaben ohne Einzahlung» oder «gratis Wettguthaben Code». Das ist Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer ein solches Angebot annimmt, gewinnt im besten Fall einen kleinen Euro-Betrag, dessen Auszahlung an ein Konto in Euro geht, an Bedingungen, die nicht der Schweizer Aufsicht unterstehen, an keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister, und im schlechtesten Fall nichts. Die Differenz zwischen einem bewilligten CHF 10 und einem fremden 5-Euro-Angebot ist nicht die Höhe. Es ist die Aufsicht.
Bonusmechaniken im Produkt: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Wo die Schweiz kein Willkommenspaket anbietet, hat sie Bonusmechaniken direkt im Produkt. Bei Sporttip, dem Produkt von Swisslos, gibt es drei zusammengehörige Stellschrauben.
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Einzelquote von je mindestens 1.50 gespielt werden. Vier Voraussagen geben 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben geben 20 %, zehn geben 40 %, fünfzehn geben 100 %. Die Steigerung ist progressiv – sie belohnt mehr Beine, nicht höhere Quoten. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; eine Wette, die das Limit reisst, fällt nicht aus der Bonirolle, sondern wird mit dem zulässigen Höchstbetrag abgerechnet.
Quotenboosts und Profitboosts sind das andere Paar. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage: die Quote einer bestimmten Wette wird für eine einmalige Nutzung angehoben, Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmalig pro Wettendem und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer vor Spielbeginn aussteigt, verschenkt ihn. Beide sind, anders als ein klassischer Einzahlungsbonus, an ein konkretes Ereignis gebunden und nicht an einen Konto-Stand.
Was diese Mechaniken mit einem «gratis Wettguthaben» gemeinsam haben, ist die Richtung: sie geben nicht mehr Einsatz, sondern mehr Gewinn aus einem gegebenen Einsatz. Für Spielende mit kleiner Bankroll ist das oft das Richtige. Für Spielende, die einen grossen Bonusblock erwarten, ist es das Falsche.
Auszahlbarkeit: warum Gratisspielguthaben auf dem Wallet bleibt
Ein durchgehender Punkt im BGS-Betrieb: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es wird dem Spielerkonto gutgeschrieben, es kann eingesetzt werden, mit Gewinnen daraus wird das Wallet aufgefüllt, aber der Nominalbetrag des geschenkten Guthabens selbst lässt sich nicht auf das Bankkonto überweisen. Das gilt für die CHF 10 der Loterie Romande, es gilt für Quotenboosts und Profitboosts, deren Erhöhung Teil der Gewinnauszahlung ist, und es gilt für Gratisspielguthaben aus den Spielregeln von Sporttip.
Die praktische Konsequenz: ein «gratis Wettguthaben» in der Schweiz ist ein Wetten-Guthaben, kein Auszahlungs-Guthaben. Wer mit CHF 10 Gratisspielgubaben zehn Wettscheine zu CHF 1 spielt und in der Hälfte richtig liegt, hat am Ende einen Wallet-Bestand, der kleiner ist als der, den er gehabt hätte, wenn er das Geld selbst einbezahlt hätte – die Wette kostet das Wallet auch im Verlust-Fall nichts, aber sie kostet im Gewinn-Fall den Nominalbetrag des Einsatzes nicht. Die Mechanik ist grosszügig im Versprechen und genau in der Auszahlung.
Anbieter im Vergleich: zwei Veranstalter, acht ausländische Marken
Ein Vergleich «gratis Wettguthaben Schweiz» macht nur Sinn, wenn man die zwei erlaubten Veranstalter getrennt von den nicht bewilligten ausländischen Marken führt. Sie teilen die Kategorie nicht: der eine darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, der andere darf es nicht. Die Tabelle hält diese Trennung fest.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung |
Diese Trennung steht im BGS: nur zwei Veranstalterinnen sind bewilligt, jede in ihrem Vertragsgebiet, mit eigener Spielbewilligung pro Spiel. Die acht ausländischen Marken sind im selben Markt sichtbar, weil sie dort werben, wo sie nicht werben dürften, und über die Sperrliste der Gespa geblockt werden können. Für eine Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz bedeutet das: Schweizer Bewilligung heisst Aufsicht, Schweizer Sperrregister, Auszahlung auf ein Schweizer Konto in CHF; ausländische Marke heisst kein Schweizer Schutz, ausländische Aufsicht, fremde Währung im Konto und kein Eintrag in der schweigenen Sperre. Beides ist «Wettanbieter» im umgangssprachlichen Sinn. Beides ist nicht dasselbe im rechtlichen Sinn.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter der Deutschschweiz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird im Vertragsgebiet der Deutschschweiz, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt: Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Liechtenstein. Wer nicht in einem dieser Gebiete wohnt, kann bei Sporttip kein Online-Konto führen.
Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip sind als Version 4.2 öffentlich. Sie setzen den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1, den Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette auf CHF 1’000 und für eine Systemwette auf CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spielregeln regeln die Auszahlungsmechanik: Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, und das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine kleine, oft übersehene Mechanik: eine Wette zu Quote 2.10 auf 2 CHF Einsatz sieht nach 4.20 aus, ergibt aber 4.20, abgerundet auf 4.20 – das passt. Eine Wette zu Quote 2’103 ergibt 4’206, abgerundet auf 4.20 – die dritte Nachkommastelle verschwindet im System.
Wo Sporttip sich auszahlt: in der Verbindung von Live-Wetten, Cash-Out, Kombiboost und der Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse. Cash-Out ist nur online, nur als voller Cash-Out, ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass er für jeden Markt angeboten wird. Die Bet-Builder-Funktion ist die einzige Möglichkeit, abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung in einer Kombiwette zu kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Online ist Jouez Sport auf jeux.loro.ch zugänglich, mit dem generischen Regelwerk der Loterie Romande für Internetspiele in der 24. Auflage von Juni 2023.
Die Loterie Romande setzt für das Spielerkonto eine Einzahlung schmaller von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar – der Nominalbetrag eines Promotion-Guthabens lässt sich nicht auf das Bankkonto überweisen. Die Aktion «Patinoires et Stades» mit CHF 10 Gratisspielguthaben pro Code ist ein Beispiel für das verfügbare Format: ein Code, eine kurze Frist, ein kleiner Betrag.
Wo die Loterie Romande sich auszahlt: im Westschweizer Verbreitungsgebiet, mit einem dichteren Verkaufsstellennetz und einem französischsprachigen Angebot. Für eine Spielende mit Wohnsitz in Genf, Waadt oder der übrigen Romandie ist Jouez Sport die einzige lokal bewilligte Online-Sportwette.
Ausländische Marken im selben Suchfeld
Pribet, Interwetten, BDMBet, 22Bet, Betwinner, HornetBet, Boomerang Bet und BetLabel erscheinen im selben Suchfeld wie «gratis Wettguthaben», weil sie dort werben. In der Schweiz haben sie keine Bewilligung. Das BGS ist klar: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen, im kommerziellen Betrieb ein Verbrechen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Art. 130 BGS). Die Spielende wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Wer dennoch spielt, sollte wissen, dass die Sperrliste der Gespa die Domains dieser Marken jederzeit blockieren kann; ein Domain-Wechsel innert Stunden («Domain-Hopping») gehört zum Geschäftsmodell.
Die Tabelle hält diese Marken als Vergleichspunkte fest, nicht als Empfehlung. Ein Vergleich, der sie mit den Schweizer Veranstaltern in eine Reihe stellt, erweckt den Eindruck einer Auswahl, die es rechtlich nicht gibt.
Grundlagen: was ein Wettguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Ein Wettguthaben ist ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das für Wetten eingesetzt werden kann. In der Schweiz läuft es als Spielguthaben auf dem Wallet des Spielerkontos, das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden kann (Mindestbetrag CHF 20), mit einer 30-Tage-Limite von höchstens CHF 10’000 und der Bedingung, dass ein Kauf nur möglich ist, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist die Mechanik des Kontos, nicht die des Bonus. Ein Wettguthaben aus eigener Einzahlung ist ein normales Guthaben, das mit Gewinnen und Verlusten auf dem Wallet wächst und schrumpft.

Ein «gratis Wettguthaben» ist ein Guthaben, das ohne eigene Einzahlung auf das Wallet gebucht wird. Es ist in der Schweiz ein Gratisspielguthaben im Sinne des BGS, bewilligt durch die Gespa im Einzelfall. Es tritt in CHF auf, in kleinen Beträgen, mit kurzen Fristen, und es ist nicht auszahlbar. Es kann eingesetzt werden, mit Gewinnen wird das Wallet aufgefüllt, der Nominalbetrag des geschenkten Guthabens bleibt auf dem Wallet und kann nicht ausbezahlt werden.
Die Differenz zum ausländischen «5 Euro Wettguthaben ohne Einzahlung» liegt in der Währung, der Aufsicht und der Auszahlungsmechanik. Schweizer Konten werden in CHF geführt; ein Euro-Betrag gehört zu einem ausländischen Konto, das in Euro geführt wird, und ist damit in der Schweiz ein Wettguthaben bei einer ausländischen Anbieterin ohne Schweizer Bewilligung.
Wie Spielguthaben auf das Wallet kommt
Bei Swisslos wird das Wallet per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen, mit PostFinance Pay als einer der online angebotenen Zahlungsarten. Bei Loterie Romande wird das Spielerkonto per IBAN belastet, mit den im Abschnitt «Grundlagen» erläuterten 30-Tage- und Wallet-Limiten. In beiden Fällen fliesst Geld ins Wallet und wird im Spielerkonto als Spielguthaben geführt.
Promotions-Guthaben kommt als zweiterlei Buchung auf das Wallet: ein Code wird eingegeben, das Guthaben wird dem Spielerkonto gutgeschrieben, die Frist beginnt zu laufen. Bei der Loterie-Romande-Aktion «Patinoires et Stades» waren das 7 Tage bis zur Einlösung des Codes, dann 30 Tage Gültigkeit des Guthabens. Bei Sporttip-Quotenboosts und Profitboosts ist das Format anders: es gibt keine eigene Buchung, der Boost wird auf den Nettogewinn einer konkreten Wette angewendet, einmalig pro Wettendem.
Wie Spielguthaben das Wallet verlässt
Bei Swisslos zahlt das Unternehmen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Loterie Romande hat eine ähnliche Architektur: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf die IBAN. Das ist die Auszahlungsmechanik für Gewinne aus eigenen Wetten und Gewinnen aus Gratisspielguthaben – nicht für das geschenkte Guthaben selbst, das auf dem Wallet bleibt, bis es eingesetzt ist.
Warum das Wallet eine eigene Logik hat
Ein Wallet-Guthaben ist nicht einfach ein Bankkonto mit anderem Namen. Es hat eigene Limiten, eigene Auszahlungsmechanik, eigene Buchung von Promotions, und es wird mit Verlusten belastet, ohne dass dabei eine bargeldlose Auszahlung an eine andere Person möglich ist. Die Auszahlung an eine IBAN auf den eigenen Namen ist die einzige Richtung, in der Geld das Wallet verlässt – in CHF, auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, unter Einhaltung der Fristen und der anfallenden Kommissionen ab der dritten Auszahlung pro Jahr.
Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt
Die Rechtslage hinter «gratis Wettguthaben» ist die Rechtslage hinter jeder Sportwette in der Schweiz: das Geldspielgesetz (BGS) und die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem BGS (Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos, nicht die Lotterie- und Wettveranstalter. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin.
Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, wo die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS enthält keine statutarische Beschränkung einzelner Live-Märkte.
Werbung und Bonus: was erlaubt ist
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen abzielen (Art. 74 BGS); Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 hat sie 24 Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben). Wer ein Zeitfenster-Verbot für Werbung sucht, sucht vergeblich; es gibt keines.
Das ist der Grund, warum ein «gratis Wettguthaben Code» oder ein «Wettguthaben ohne Einzahlung» in der Schweiz nicht als Werbung existiert. Die 8 Bewilligungen an Swisslos im Jahr 2025 verteilen sich auf einzelne Aktionsanlässe, nicht auf einen fortlaufenden Neukunden-Bonus, wie er im internationalen Markt üblich ist. Wer ein solches Angebot im Schweizer Suchfeld findet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Werbung einer ausländischen Anbieterin gelandet, die in der Schweiz nicht bewilligt ist.
Steuern auf Wettguthaben
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert; die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025 CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle unterscheidet sich je nach Kanton. Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettende liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa diejenige des Kantons Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze; eine solche Steuer darf nicht behauptet wird. Für die persönliche Situation gilt die Auskunft beim Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und die Praxis dahinter
Ein Gratisspielguthaben zählt zum Spielverhalten, und das BGS baut den Spielerschutz in jede Schicht des Produkts ein. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein Konto eröffnet, setzt vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und wer zahlt dem eröffnen optional das Konto bei Swisslos (Spielerschutz-Limiten). Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000; eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Bei der Loterie Romande gilt für das Spielerkonto eine Einzahlungs-Limite von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und eine Wallet-Limite von höchstens CHF 10’000 – das sind statutarische und reglementarische Höchstwerte, keine selbst gesetzten Limite. Die selbst gesetzten Verlustlimiten sind zusätzlich zu setzen. Das ist die Architektur: der Veranstalter setzt das Maximum, die Spielende setzt ihre eigene darunter. Die BGS-Statutarat schreibt an die 24-Stunden-Verifikation für eine Erhöhung vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine Erhöhung der eigenen Limite ist also nicht «ab morgen» möglich, sondern erst nach drei Tagen – das ist eine kleine Frist, die Reflexion vor einer Aufstockung erzwingt.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist nicht eine Pause, die jederzeit zurückgenommen werden kann, sondern ein Registereintrag, der die spielende Person aus dem System nimmt; eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit einer spezialisierten Stelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause bis 6 Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Verkaufspraxis und ihre Lücken
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Zufallswert, sondern ein gerichtsfester Befund; er gehört in jede ehrliche Einschätzung des Schweizer Schutzes. Der Schutz ist auf der Produktseite durchgesetzt – Online-Konten sind verifiziert, die Verlustlimite ist gesetzt, die Spielsperre ist eingetragen –, an der Verkaufsstelle aber nicht. Eine Spielende, die nur online spielt, ist durch das Produkt geschützt; eine Spielende, die am Schalter spielt, ist es nicht im selben Mass.
Das gilt nicht direkt für ein «gratis Wettguthaben», das online vergeben wird, weil die Online-Vergabe in den geprüften Weg geht. Es ist aber der Grund, warum ein Gratisspielguthaben in der Schweiz an einen Online-Code gebunden ist und nicht an eine Wette am Schalter: das Online-Format lässt sich verifizieren, das Schalterformat nicht im selben Mass.
Sporttip im Detail: Quoten, Limits und Auszahlung
Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, Version 4.2, regeln das Produkt im Detail. Sie sind öffentlich und können auf der Swisslos-Website eingesehen werden. Wer ein Wettkonto eröffnet, akzeptiert sie mit der Registrierung.
Limits, Quoten und Abrechnung
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – die dritte Nachkommastelle geht verloren, das ist die kaufmännische Logik hinter jeder Schweizer Wette. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Quelle vieler Diskussionen über «Tore in der Nachspielzeit» – sie zählen, Tore in der Verlängerung nur, wenn das Wettprogramm es sagt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Live-Wetten und Cash-Out
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Definition von «Spannung im Live-Center»: die Wette zählt, aber sie zählt nur, wenn sie vor dem Ereignis platziert ist, und in spielentscheidenden Situationen kann der Wettanbieter den Ausgang neutralisieren.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen – wer vor Spielbeginn aussteigt, hat ausgestiegen.
Bet Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. «Heimteam gewinnt Halbzeit 1» und «Heimteam gewinnt das Spiel» sind voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung – sie lassen sich nicht in einer normalen Kombiwette kombinieren, nur in einer Bet-Builder-Wette. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf dem Wettschein eine Kombination baut, die nach den Logikation-Logik nicht kombinierbar ist, sollte damit rechnen, dass die Wette storniert wird.
Wie viel ist ein Gratisspielguthaben wert?
Ein Gratisspielguthaben in der Schweiz ist ein Nominalbetrag, der nicht auszahlbar ist und nur einmal innerhalb einer Frist eingesetzt werden kann. Der Wert einer Wette, die mit einem Gratisspielguthaben platziert wird, hängt von der Quote ab und von der Auszahlungsquote des Marktes, auf den gesetzt wird.
Nehmen wir ein einfaches Beispiel: ein CHF 10 Gratisspielguthaben wird auf eine Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 / 1.90 gesetzt. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95 – das heisst, der Markt zahlt 95 % der Einsätze als Gewinne aus und behält 5 % als Marge. Wird das CHF 10 Gratisspielguthaben zu Quote 1.90 gesetzt und die Wette gewinnt, ist der Gewinn 10 × (1.90 − 1) = CHF 9; das CHF 10 Gratisspielguthaben wird nicht zurückbezahlt, das Wallet hat am Ende CHF 9 dazu. Wird das CHF 10 Gratisspielguthaben verloren, hat das Wallet CHF 10 weniger.
Über sehr viele solcher Wetten – und nur in dieser Mittelung macht eine Schätzung Sinn – liegt der Erwartungswert eines CHF 10 Gratisspielguthabens auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt bei etwa CHF 9 × 0.5 = CHF 4.50, also rund 45 % des Nominalbetrags. Das ist eine statistische Schätzung, kein garantierter Erlös: die einzelne Wette kann mehr oder weniger oder nichts bringen. Aber sie zeigt, was Gratisspielguthaben in der Schweiz wert ist: weniger als der Nominalbetrag, weil das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist und der Markt eine Marge hat.
Die Schätzung gilt für ausgeglichene Zwei-Wege-Märkte wie die Doppelte Chance (Heimsieg oder Unentschieden), Tore über/unter ausgeglichenen Linien oder Handicap-Linien um Null. Auf einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg / Unentschieden / Auswärtssieg) ist die Auszahlungsquote typischerweise niedriger und der erwartete Erlös eines Gratisspielguthabens entsprechend kleiner; auf einem stark einseitigen Markt, auf dem die Quote 1.20 / 4.50 steht, ist die Auszahlungsquote nochmals niedriger und der erwartete Erlös nochmals kleiner. Das ist die Mathematik hinter «Wetten ist umso teurer, je sicherer die Quote aussieht» – der sichere Favorit hat eine kleinere Auszahlungsquote, der Veranstalter behält mehr.
Wer ein Gratisspielguthaben bekommt, hat drei Wahlmöglichkeiten: die Wette platzieren und den erwarteten erwarteten Gewinn mitnehmen; das Guthaben verfallen lassen, was in der Schweiz nichts kostet, weil es nicht auszahlbar ist; oder die Wette auf einem Markt platzieren, der nicht ausgeglichen ist, was den erwarteten Erlös weiter senkt. Die erste Wahl ist die rationale; sie gibt das Gratisspielguthaben mit dem höchsten erwarteten Erlös zurück.
Häufige Fragen
Gibt es gratis Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?
Ja – in kleinem Format und nur durch die zwei bewilligten Veranstalterinnen. Swisslos und Loterie Romande können Gratisspielguthaben anbieten, brauchen aber pro Aktion die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ausländische Anbieterinnen, die in der Schweiz «gratis Wettguthaben» bewerben, sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein – Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Es wird dem Wallet gutgeschrieben, kann eingesetzt werden, und Gewinne daraus werden Teil des Wallet-Bestands oder auf das Bankkonto ausgezahlt. Der Nominalbetrag des geschenkten Guthabens selbst bleibt auf dem Wallet und verfällt am Ende der Frist. Auszahlungen vom Wallet gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein Euro-Betrag gehört zu einem Konto, das in Euro geführt wird, typischerweise bei einer ausländischen Veranstalterin ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz ist eine solche Anbieterin nicht bewilligt, das Konto unterliegt nicht der Gespa, das Schweizer Sperrregister gilt dort nicht. Wer dennoch spielt, sollte mit einer ausländischen Aufsicht, einer fremden Währung im Konto und keinem Schweizer Schutz rechnen; die Sperrliste der Gespa kann die Domain jederzeit blockieren.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Ein verifiziertes Online-Konto reicht. Für die Aktion «Jouez Sport – Patinoires et Stades» brauchte es den in den Stadien verbreiteten Code, ein verifiziertes Konto bei Loterie Romande und die Einlösung innert 7 Tagen. Eine Einzahlung war nicht verlangt. Wer ein Schweizer Konto hat und einen Code bekommt, kann das Gratisspielguthaben einlösen, ohne eigenes Geld einzuzahlen.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette prozentual, gestaffelt nach der Anzahl Voraussagen mit Quote mindestens 1.50: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Zuschlag wird auf den Nettogewinn – nicht auf den Einsatz – angewendet und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen vom Wallet auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Bei Loterie Romande gelten ähnliche Architekturen: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber auf die IBAN.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
