Sportwetten-Anbieter in der Schweiz: wer legal wettet und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsdaten der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, braucht eine Schweizer Bewilligung. Die Vergabe ist auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide decken zusammen die ganze Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ab – nach Sprachregion, nicht nach Marktanteil oder Preis. Wer dort wettet, tut das unter einer Schweizer Aufsicht, mit einem Schweizer Spielsperr-Register und mit klar geregelten Auszahlungen auf ein eigenes Konto. Wer eine andere Seite öffnet, surft meist auf einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und auf dessen Gelände hat die Gespa nichts zu sagen.

Die nachfolgenden Informationen bieten eine Übersicht zur Rechtslage von Sportwetten in der Schweiz. Sie erläutern die geltenden Spielerschutz-Regeln, das mobile Angebot sowie das Sportprogramm und zeigen auf, welche Faktoren bei der Wahl eines Anbieters entscheidend sind.

Die zwei Anbieter im Überblick

Wer in der Schweiz wettet, landet entweder bei Sporttip oder bei Jouez Sport. Beide veranstalten unter dem Dach des Bundesgesetzes über Geldspiele, gehören aber zwei verschiedenen Genossenschaften und decken verschiedene Kantone ab. Wer in welchem Kanton spielt, ist nicht frei wählbar – die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet des Veranstalters.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin Zuständig für
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Sechs Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS)
FortuneJack Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
IviBet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
BC.Game Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
X3Bet Nein (ohne Schweizer Bewilligung; ausgewiesen Tobique/Kanada) – –
Wettigo Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
Betwinner Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
Donbet Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –
Rabona Nein (ohne Schweizer Bewilligung) – –

Die Tabelle trennt sauber: zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, acht ohne. Eine «beste Wahl» lässt sich daraus nicht ableiten, weil die acht ohne Bewilligung in derselben Spalte stehen – wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die in der Schweiz nicht zugelassen ist.

Swisslos Sporttip

Swisslos hat den Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft stützt ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos für das vergangene Jahr einen Reingewinn von 562 Mio. CHF aus: 506 Mio. CHF an die kantonalen Fonds und 56 Mio. CHF an die Stiftung Sportförderung Schweiz – unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammten 109 Mio. CHF, nach 122 Mio. CHF im Vorjahr.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Sporttip-Angebot richtet sich an Spielende mit Wohnsitz in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kann sich kein Swisslos-Konto eröffnen – diese Wohnsitzregel gilt in den Bedingungen für die Online-Teilnahme.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt ihre Sportwetten unter Jouez Sport und betreut die Westschweiz. Zuständig ist sie für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse gibt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne an, unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, wettet bei Jouez Sport – Swisslos ist dort kein passender Rahmen.

Beide Veranstalter zusammen decken jedes Schweizer Postadressat ab. Die Frage, wer welche Wette anbietet, hängt am Wohnsitz – und damit an der Verfügbarkeit der Online-Funktionen (Mobile App, Wallet, automatische Gutschrift kleiner Gewinne).

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack, IviBet, BC.Game, Wettigo, Betwinner, Donbet und Rabona werben im Internet um Schweizer Kunden, ohne eine Bewilligung der Gespa zu halten. Für X3Bet nennen Drittquellen eine Lizenz aus Tobique (Kanada), die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Allen acht gemeinsam: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Spielerinnen und Spieler sind nicht an das Schweizer Spielsperr-Register angeschlossen, die Auszahlungen laufen nicht zwingend auf ein Schweizer Konto, und im Streitfall bleibt nur der Weg zum ausländischen Gericht.

Das heisst nicht, dass jede dieser Seiten eine schlechte Wette ist. Es heisst, dass der Schweizer Rahmen dort nicht greift – und genau diesen Punkt sollte jede Spielerin und jeder Spieler verstehen, bevor ein Konto eröffnet wird.

Wie die Bewilligung in der Schweiz funktioniert

Sportwetten zählen in der Schweiz zu den Grossspielen. Sie stehen unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht vom ESBK (das nur die Casinos überwacht). Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, ist an einen Sitz in der Schweiz gebunden und gilt nur hier. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Eine Liste «weiterer bewilligter Wettanbieter» existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden – Ende 2025 standen 671 Domains darauf, darunter nach Angaben der Gespa Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperre ersetzt eine fehlende Schweizer Bewilligung nicht, sie macht den Weg dorthin nur einen Schritt mühsamer.

Was die Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung verlangt vom Veranstalter einiges, was im Ausland nicht selbstverständlich ist: Identitätsprüfung beim Konto, ein einziges Konto pro Person, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, ein angeschlossenes Spielsperr-Register und einheitliche Spielregeln. Das schafft kein Paradies, aber einen geregelten Rahmen mit einem Ansprechpartner vor Ort.

Für die Spielerinnen und Spieler bedeutet es im Alltag drei Dinge: Sie müssen sich ausweisen, bevor sie einzahlen. Sie setzen ihre eigenen Verlustlimiten, bevor die erste Wette angenommen wird. Und sie können sich selbst für eine bestimmte Zeit oder unbefristet sperren lassen, mit einer Sperre, die auch in den Schweizer Casinos und in Liechtenstein gilt.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat im Streitfall kein Schweizer Recht zur Seite, kein Schweizer Spielsperr-Register und keine Schweizer Aufsicht. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Stelle, die sich um eine faire Auszahlung kümmert.

Eine «sichere Wahl» sieht anders aus, wenn das Regelwerk fehlt, das den Wettenden schützt. Welche dieser Seiten ordentlich arbeitet, lässt sich von hier aus nicht sagen – geprüft werden kann es nur im konkreten Streitfall, und genau dafür ist im Schweizer Recht niemand zuständig.

Spieler­schutz: was vor der ersten Wette gesetzt werden muss

Bevor eine Sporttip-Wette angenommen wird, müssen Spielende eigene Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei 9’999 CHF, für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich können Spielende eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Diese Selbstbeschränkung ist Pflicht, nicht Kür: Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er mindestens eine Obergrenze für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert.

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in das schweizweite Register eingetragen, das auch alle Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein abdeckt. Die statutarische Mindestfrist für die Aufhebung einer selbstgewählten Sperre beträgt drei Monate und muss mit einer Fachstelle abgewickelt werden.

Wichtig zur Einordnung: Wer minderjährig ist, hat keinen Zugang – weder online noch an der Verkaufsstelle. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wer gesperrt oder unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – weder nach Bundesrecht noch nach den Bedingungen der Veranstalter.

Schutz an der Verkaufsstelle: nicht so dicht, wie es wirkt

Die Gespa führt jährlich Testkäufe durch, um die Praxis an den Verkaufsstellen zu prüfen. Im Jahr 2025 wurde bei 200 Testkäufen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Quote ist hoch – ein Grund mehr, das Online-Konto mit der eigenen Verlustlimite ernst zu nehmen und sich nicht auf die Kontrolle an der Ladentheke zu verlassen.

Der Spieler­schutz im Internet funktioniert über das Konto selbst: Wer die Verlustlimite tief setzt und die Sperre im Ernstfall nutzt, hat den wirksamsten Schutz – die Regeln der Verkaufsstelle sind weicher, als die Werbung vermuten lässt.

Boni und Gratiswetten: warum sie in der Schweiz selten sind

Gratisguthaben, Gratiswetten und Boni sind in der Schweiz an eine vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zahl sagt weniger über Grosszügigkeit als über Zurückhaltung: Wer ohne Bewilligung wirbt, wirbt für unversteuerte Gratisspiele und riskiert eine Busse von bis zu 500’000 CHF nach Art. 131 BGS.

Was bei Sporttip bleibt, sind drei Aktionsformen: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf ein definiertes Ereignis und der Kombiboost auf Mehrfachwetten.

Quotenboosts erhöhen die einzelne Quote, gelten nur online und nur einmal pro Wettenden. Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn um einen im Voraus angegebenen Prozentsatz. Beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert – wer zu hoch setzt, sieht den Boost verfallen, beim Cash-Out sowieso.

Der Kombiboost spricht Mehrfachwetten an: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 oder höher, online, prematch, live oder als Systemwette. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer in der Schweiz einen «risikofreien» Tipp sucht, sucht vergebens. Die Werbung der ausländischen Seiten verspricht das durchaus – die Zusagen sind an Bedingungen geknüpft, die das Risiko nur verschieben, nicht aufheben.

Was eine typische Boos­t-Aktion tatsächlich bringt

Ein Beispiel aus den Spielregeln: Wer 5 CHF auf eine Einzelwette mit normaler Quote 3.00 setzt, gewinnt bei einem Treffer 10 CHF (5 × 3.00 − 5). Ein Quotenboost auf 4.00 erhöht den Gewinn auf 15 CHF (5 × 4.00 − 5). Die 50 % mehr Quote kosten den Veranstalter 5 CHF – viel mehr ist ein «Boost» selten, weil die Marge eines Marktes bereits jeden Cent Spielraum mitnimmt.

Wer den Kombiboost nutzt, geht einen Schritt weiter: Bei vier Voraussagen à 1.80 wäre die Gesamtquote 10.50, der Nettogewinn ohne Boost 5 CHF × (10.50 − 1) = 47.50 CHF. Mit 5 % Boost landet der Nettogewinn bei 49’875 CHF, nach Rundung 49.85 CHF – eine bescheidene Aufwertung für ein zusätzliches Risiko, weil eine der vier Voraussagen bereits schiefgehen kann.

Das ist die eigentliche Mechanik hinter jedem «Boost»: Mehr Gewinn im Erfolgsfall gegen ein zusätzliches Risiko, das die Werbung gerne ausblendet. Wer einen Boost nutzt, sollte die Gesamtquote ohne Boost kennen – die Differenz ist die Leistung, die der Veranstalter zugesteuert.

Mobil wetten: App, Browser und Verkaufsstelle

Wer in der Schweiz Sporttip spielt, hat drei Wege: die Sporttip App (iOS und Android), die Webseite von Sporttip im Browser oder die Verkaufsstelle. In der App erstellte Wetten lassen sich per QR-Code an eine Sporttip Verkaufsstelle tragen und dort abschliessen – ein Brückenschlag, der vor allem dann praktisch ist, wenn das Smartphone gerade leer ist oder ein grösserer Einsatz geplant ist, der im Laden erst gegen Bargeld oder mit Bankkarte quittiert wird.

Der Online-Weg setzt voraus, dass das Konto im eigenen Namen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlbar ist und ein Ausweis hochgeladen wurde. Die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist Bürokratie – aber genau diese Prüfung ist der Punkt, an dem die Schweizer Bewilligung ihren Preis zurückzahlt: Wer gesperrt ist, wird beim Hochladen gefunden.

Welche Wette geht wo

Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten laufen online wie an der Verkaufsstelle. Livewetten gehen online, sobald das Ereignis läuft – ob es live übertragen wird oder nicht, spielt für die Annahme keine Rolle. Cash-Out funktioniert online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch wie live, ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Wer den Wettschein lieber in der Hand hält, fährt mit der Verkaufsstelle gut. Wer Quotenveränderungen während eines Spiels sofort nutzen will, fährt mit der App besser. Wer zwischen den beiden Welten wechselt, hält mit der QR-Code-Funktion beide Wege offen.

Eine Eigenheit der Live-Wetten

Bei Livewetten zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückbezahlt, ein Gewinn fällt aus. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidung des Video­schieds­richters) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Das ist keine Schikane, sondern Schutz gegen Spätwetten, die der Sportverlauf hergibt – wer in der 89. Minute nach einem vermeintlichen Elfmeter noch setzt, wird konsequent ausgenommen.

Sportarten und Turniere: was angeboten werden darf

In der Schweiz darf nur das angeboten werden, was auf der Liste der Gespa steht – Sport­arten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Liste (Stand 10.09.2026) ist eine geschlossene Aufzählung: Was nicht draufsteht, darf nicht gespielt werden. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen, Qualifikationsrunden und Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe zählen nicht.

Ecken- oder Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine eigene E-Sports-Sektion gibt es nicht. Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten schweigt das Bundesrecht – hier bleibt für die Spielerinnen und Spieler nur, im Programm des Veranstalters nachzuschauen, ob das Angebot ausgewiesen ist.

Fussball, Eishockey, Tennis und das grosse Turnier

Den grössten Raum im Programm nehmen Fussball, Eishockey und Tennis ein. Bei den grossen Turnieren richtet sich das Angebot nach den Spielen der Liste – Europameisterschaft, Weltmeisterschaft und Copa América finden ihren Niederschlag im Wettprogramm, soweit die betreffenden Spiele gelistet sind. Die Namensgebung im Wettprogramm folgt den europäischen Turnierbezeichnungen, nicht der Phantasie der Werbung.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind – wer darauf setzt, ohne hinzulesen, wettet in die falsche Richtung.

Wann eine Wette ungültig wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (im Turnier­zusammenhang im Rahmen des Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das schützt vor Wetten auf Regen­abbrüche und Spiel­verschiebungen – was im Spielplan fehlt, fällt aus der Wette.

Wer eine Kombination baut, sollte wissen, dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen. Nimmt die Annahmestelle irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Einsätze, Limits und Auszahlungen

Bei Sporttip kostet eine Einzel- oder Kombinationswette mindestens 1 CHF; die Höchstgrenze für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei 1’000 CHF, für eine Systemwette bei 10’000 CHF. Diese Limiten sind Vertragsbedingungen, kein Gesetz – Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, eine Annahme mit veralteter Limite bleibt für Swisslos korrigierbar.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – kleine Ungenauigkeit, aber sichtbar im Centbereich. Beispiel: Einsatz 7 CHF, Einzelquote 2.45, Auszahlung 17.15 CHF (7 × 2.45 = 17.15). Bei einer Kombination mit Gesamtquote 5.80: 7 × 5.80 = 40.60 CHF, abgerundet 40.60 CHF (der Rundungs­schritt von 5 Rappen kommt erst ins Spiel, wenn eine Dezimal­stelle nicht durch 0.05 oder 0.10 teilbar ist).

Wie eine Marge funktioniert

Ein Buchmacher lebt von der Differenz zwischen dem, was er einnimmt, und dem, was er auszahlt. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 ist das einfach zu zeigen: Wetten 100 Franken auf jede Seite, nimmt der Veranstalter 200 Franken ein und zahlt im Gewinnfall je 190 Franken aus – bleiben 20 Franken Marge von 200, also 10 %. Wer mit anderen Quoten rechnet, kann die Auszahlungsquote eines Marktes berechnen als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); die Marge ist 1 minus diese Auszahlungsquote, ausgedrückt in Prozent.

Eine grobe Faustregel: Bei Quoten um 1.90 / 1.90 liegt die Marge typischerweise im Bereich von etwa 5 % bis 8 %, bei Quoten um 1.50 / 2.60 eher im Bereich von etwa 4 % bis 7 %, mit deutlichen Sprüngen je nach Markt. Genau lässt sich die Marge nur am konkreten Markt und zum Zeitpunkt der Quotenstellung nennen – sie schwankt mit dem Spiel, der Nachfrage und der Veranstaltung. Wer den Markt vergleicht, tut gut daran, die Auszahlungsquote zu berechnen und nicht die einzelne Quote.

Bei Livewetten ändert sich die Marge mit jeder Quoten­änderung – das ist der Grund, warum Live-Quoten oft knapper aussehen als Pre-Match-Quoten, weil der Buchmacher auf das laufende Spiel schneller reagieren kann als die Wettenden. Wer Live wettet, vergleicht die Quoten am besten zwischen Pre-Match und Live am gleichen Ereignis, bevor er setzt.

Auszahlung von Gewinnen

Gewinne bis 1’000 CHF pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über 1’000 CHF werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auf das Wallet selbst zahlt Swisslos Guthaben zweimal pro 365 Tagen gratis auf ein Konto im eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Boost oder ein Quoten­extra mitnimmt, dessen Gewinn wandert in der Regel zurück ins Wallet und kann weiter eingesetzt werden. Wer das auszahlbare Vermögen auf dem Konto will, spielt um echtes Geld.

Zahlungen: nur auf das eigene Konto

Die Aufladung des Swisslos-Spielkontos läuft über eine Online-Zahlungs­möglichkeit oder einen Einzahlungs­schein. Mindest­betrag 20 CHF, Höchstbetrag 10’000 CHF pro 30 Tage – und nur, solange das Wallet-Guthaben die Grenze von 9’999 CHF nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungs­art an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Krypto-Zahlungen oder anonyme Aufladungen sind in der Schweizer Bewilligung nicht vorgesehen – eine Seite, die mit Bitcoin oder anonymen Wallets arbeitet, arbeitet ausserhalb des Schweizer Rahmens.

Wichtig zur Einzahlung: Die Schweizer Bewilligung verlangt Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im Namen der Spielerin oder des Spielers – das schliesst Überweisungen an Dritte oder an Krypto-Börsen aus. Wer die Seite wechselt und mit Krypto einzahlt, sollte wissen, dass er die Schweizer Spieler­schutz-Regeln bereits verlassen hat.

Steuer, Werbung und das Bild der zwei Veranstalter

Wer in der Schweiz bei Sporttip oder Jouez Sport wettet, muss in der Regel keine Einkommenssteuer auf den Gewinn zahlen – solange der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag bleibt. Der Bund setzt die Grenze für einzelne Gewinne aus Grossspielen ab dem 1. Januar 2026 auf 1’071’000 CHF (zuvor 1’070’400 CHF in 2025). Über dieser Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die Spielerinnen und Spieler zurückholen können, wenn sie den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – die Faustregel lautet: je nach Kanton. Wer den Überblick verliert, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Dafür behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Diese kantonalen Unterschiede sind ein eigenes Kapitel – sie entscheiden darüber, ob ein ausländischer Gewinn auf der Steuererklärung erscheint oder nicht.

Werbung: was erlaubt ist und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 CHF bestraft. Die Gespa geht gegen unversteuerte Werbung ausländischer Anbieter vor – was ein Grund ist, warum ausländische Marken in der Schweiz oft im Graubereits werben.

Was fehlt, ist ein Werbe­verbot zu bestimmten Tageszeiten – eines der wenigen Themen, das im Schweizer Gesetz nicht geregelt ist. Die Werbe­disziplin in der Schweiz ist Selbstbeschränkung mit Sanktions­drohung, nicht Sendepause.

Wer die zwei Veranstalter trägt

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie gehört ihren Mitgliedern – den Kantonen, die die Bewilligung tragen und die Gewinne aus den Lotterien und Wetten erhalten. Der Reingewinn fliesst zu fast 90 % in die kantonalen Fonds und zu rund 10 % in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Die Loterie Romande ist ähnlich strukturiert, mit Sitz in Lausanne und einer Reihe von Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Genossenschafts­struktur trägt die Eigenheit des Marktes: Wer Sporttip oder Jouez Sport nutzt, spielt nicht gegen ein privat­wirtschaftliches Unternehmen, sondern gegen einen Pool, dessen Überschuss an die Kantone zurückfliesst. Das beseitigt nicht die Marge – es lenkt sie nur in eine andere Tasche.

Für wen ist welcher Anbieter die richtige Wahl?

Die Frage «welcher Anbieter ist der beste?» hat in der Schweiz eine klare Antwort: Es gibt zwei, und wer in ihrem Vertragsgebiet wohnt, hat keine Auswahl. Wer hingegen die Frage nach der persönlichen Passung stellt, landet bei konkreten Eigenheiten.

Swisslos Sporttip passt zu Spielenden in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die ein vollständiges Online-Angebot (App, Browser, Wallet, automatische Gutschrift kleiner Gewinne) und einen direkten Draht zu einer Verkaufsstelle für Wetten ab 1’000 CHF schätzen. Die Einsätze sind klar limitiert (1’000 CHF pro Einzel- oder Kombiwette, 10’000 CHF pro Systemwette), die Boosts sind online dokumentiert, und das Cash-Out funktioniert prematch wie live.

Die Loterie Romande passt zu Spielenden in den sechs Westschweizer Kantonen, die das gleiche Paket in Französisch und mit dem regionalen Verkaufsstellen­netz nutzen wollen. Wer auf Französisch bedient wird, schätzt das – die Westschweizer Verkaufsstellen sind dichter gesät als die Deutschschweizer Sporttip-Stellen.

Ausländische Anbieter passen zu Spielenden, die das Schweizer Schutz­netz nicht brauchen oder bewusst ausserhalb der Schweizer Bewilligung spielen wollen. Wer sich für eine solche Seite entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass die Verlockung «mehr Markt, mehr Bonus» mit dem Wegfall des hiesigen Schutzes bezahlt wird – Streit­fälle laufen vor ausländischen Gerichten, Gewinne unterliegen der ausländischen Besteuerung und das Schweizer Spielsperr-Register greift dort nicht.

Drei Situationen, drei klare Antworten

Wer ein Konto für ein einzelnes Turnier sucht und in der Deutschschweiz wohnt, fährt mit Sporttip – das Wettprogramm ist breit, die App ist ausgereift, die Limits sind klar.

Wer in der Romandie wohnt und Wetten lieber an der Verkaufsstelle abschliesst, fährt mit Jouez Sport – das Westschweizer Verkaufsstellen­netz ist dichter und die Kommunikation läuft auf Französisch.

Wer aus welchen Gründen auch immer einen ausländischen Anbieter wählt, sollte sich drei Dinge bewusst machen: Die Gewinne fallen unter die ausländische Besteuerung des Wohnsitz­kantons, eine Schweizer Spielsperre wirkt dort nicht, und die Sperrliste der Gespa kann die Seite jederzeit blockieren. Wer mit diesen drei Bedingungen leben kann, weiss, was er tut.

Häufige Fragen

Nur die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die erlaubten Wettarten folgen der geschlossenen Liste der Gespa (Stand 10.09.2026): nur die dort aufgeführten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik, TV-Shows oder E-Sports sind ausgeschlossen.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos Sporttip betreut die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport betreut die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Online-Konto ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt (Swisslos und Loterie Romande); das Geldspielgesetz sieht keine zusätzlichen Veranstalter­bewilligungen für Grossspiele vor. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, keine Liste «weiterer Schweizer Buchmacher», weil es keine gibt.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste enthält Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, darunter nach Angaben der Gespa unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperre ersetzt die fehlende Bewilligung nicht, und die Wett­anbieter reagieren mit Domain-Wechseln, die innert Stunden wieder blockiert werden.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Wette setzen die Spielenden eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze 9’999 CHF, unter 21 Jahren 1’000 CHF); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage möglich. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren oder eine unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register eintragen lassen.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Die Auszahlung einer Wette ist der Einsatz mal die Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzel­quoten gebildet. Die Marge eines Marktes ist die Differenz zwischen eingesetzten 100 % und der Auszahlungs­quote 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ), typischerweise im niedrigen einstelligen Prozent­bereich bei Mainstream-Märkten, mit grossen Sprüngen bei Nischen­wetten und Livewetten.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»