Wo es Gratis-Startguthaben für Sportwetten in der Schweiz wirklich gibt – und was es kostet
Wer in der Schweiz nach einem Startguthaben für Sportwetten ohne eigene Einzahlung sucht, landet schnell bei zwei Namen: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide sind die einzigen Veranstalterinnen, die im Inland Sportwetten anbieten dürfen, beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa, und beide geben davon wenig heraus. Wer hier dennoch das Wesentliche versteht – was Gratisspielguthaben wert ist, unter welchen Bedingungen es gilt und warum ausländische Marken in der Schweiz nicht als Ausweichweg funktionieren –, spart sich böse Überraschungen an der Wettauswertung.

Datenstand: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig) sowie gegen die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.
Was Gratis-Startguthaben in der Schweiz überhaupt bedeutet
Ein Startguthaben ohne Einzahlung klingt nach Geschenk, ist aber im Geldspielgesetz klar geregelt. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) behandelt Gratisspielguthaben als unentgeltliche Spielteilnahme und verlangt dafür eine vorgängige Bewilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Geschäftsjahr 2025 hat die Aufsichtsbehörde 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Grössenordnung, mit der Spielende rechnen müssen: wenig, punktuell, an konkrete Aktionen gebunden.

Die Praxis sieht so aus: Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein verifiziertes Konto eröffnet, bekommt nicht automatisch ein Startguthaben. Promotionen wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 haben in einer vorab definierten Stückzahl Spielguthaben verteilt – im konkreten Fall waren es 7’000 Codes à CHF 10, gültig 30 Tage ab Gutschrift, einlösbar nur über einen Code, der an ausgewählten Spieltagen in den Stadien der National League verbreitet wurde. Swisslos bietet vergleichbare Aktionen; laufende, automatisch gutgeschriebene Startguthaben ohne weitere Voraussetzung als die Registrierung gibt es nicht, da jede Aktion der vorherigen Zustimmung der Gespa bedarf.
Wichtig ist dabei, was Gratisspielguthaben vom Werbeversprechen einer «Free Bet» im ausländischen Wettanbieter unterscheidet:
- Kein Barauszahlungsanspruch. Sowohl die Loterie Romande (Art. 9 Règlement Général des jeux) als auch Swisslos schreiben fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Wer mit einem CHF-10-Code der Loterie Romande eine Wette zu Quote 1.90 gewinnt, bekommt den Gewinn auf das Spielkonto, nicht auf die IBAN. Auszahlbar wird erst, was aus eigenem, echtem Geld plus Gewinn entstanden ist.
- Kurze Frist auf Zeit. 30 Tage ab Gutschrift ist typisch. Wer später einzahlt oder die Wette platziert, findet das Guthaben nicht mehr.
- Knappe Stückzahl. Eine Aktion wie die erwähnte Patinoires-Staffel umfasste 7’000 Codes für die ganze Westschweiz – wer zu spät kam, sah leer aus.
- Bewilligungspflicht. Eine Promotion ohne Gespa-Zustimmung darf in der Schweiz gar nicht laufen. Werbung für ausländische Wettanbieter mit Gratiswetten verstösst zusätzlich gegen das Werbeverbot des BGS (Art. 74 Abs. 3, Busse bis CHF 500’000).
Das sind die Spielregeln, mit denen jede Bewertung eines Startguthabens beginnt. Wer hier nicht weiss, was Gratisspielguthaben in der Schweizer Aufsicht heisst, tappt leicht in eine Werbefalle.
Neukundenangebote bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande: was es gibt und was nicht
Sporttip: Kombiboost, Quotenboost und Profitboost statt Willkommensgeschenk
Swisslos Sporttip setzt bei Neukunden nicht auf ein klassisches Startguthaben ohne Einzahlung, sondern auf drei Bonusmechaniken, die alle erst nach der ersten Einzahlung greifen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen – vorausgesetzt, jede Einzelquote beträgt mindestens 1.50 und die Wette läuft online (Prematch, Live oder Systemwette). Das klingt grosszügig, ist aber an eine Quote gebunden, die im Markt nicht selbstverständlich ist: Wer drei Favoriten zu 1.20, 1.25 und 1.30 kombiniert, kommt auf eine Gesamtquote von 1.95, scheitert aber an der 1.50-Bedingung pro Bein und bekommt keinen Cent Boost obendrauf.

Daneben stehen der Quotenboost und der Profitboost für Prematch-Einzelwetten. Beide funktionieren nur einmal pro Wettendem und Person, sind in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Profitboost hebt den Nettogewinn um einen Prozentwert, den die Aktion festlegt; bei Quote 2.50 und einem 20 %-Boost gewinnt ein CHF-10-Einsatz nicht CHF 25, sondern CHF 25 plus 20 % auf den Nettogewinn (CHF 15) – macht CHF 28 statt CHF 25. Wer das nicht nachrechnet, hält einen Boost oft für grösser, als er im Gewinn tatsächlich ankommt.
Echte Gratisspielguthaben-Aktionen bei Swisslos sind bewilligungspflichtig und in kleiner Stückzahl verfügbar; sie werden über das Swisslos-Spielkonto gutgeschrieben und sind nach den Online-Teilnahmebedingungen (gültig ab 13. Januar 2025) nicht auszahlbar. Wer ein solches Guthaben nutzt, spielt mit Hausgeld und kann nur das, was er mit eigenem Geld oder aus einem Gewinn heraus erspielt hat, später auszahlen lassen.
Loterie Romande Jouez Sport: punktuelle Promotionen statt Dauerangebot
Die Loterie Romande hat im Beobachtungszeitraum Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt – eine befristete Kampagne, die an ausgewählten Spieltagen in den Stadien der National League einen Code verteilte. Wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig blieb und nicht auszahlbar war. 7’000 Stück waren insgesamt im Umlauf; wer keinen Stadionbesuch mitmachte, hatte schlicht keinen Code.
Die Loterie Romande wirbt nicht mit einem dauerhaften Willkommensbonus auf eine Einzahlung. Ihr Werbe- und Bonusmodell setzt auf einmalige Aktionen, oft in Partnerschaft mit Westschweizer Sportanlässen. Wer in der Romandie wohnt und in der National-League-Saison das Stadion besucht, hat die grösste Chance auf einen Code; wer das nicht tut, bekommt wenig.
Ausländische Marken und das Versprechen «Free Bet»
Wer bei einer ausländischen Marke wie Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home oder BetPanda nach einem Startguthaben ohne Einzahlung sucht, stösst auf Werbung mit «Free Bet», «No Deposit Bonus» oder «Risk-Free Bet». Diese Versprechen sind in der Schweiz wertlos: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten, und ein Versprechen auf einem unlizenzierten Markt hat keine einklagbare Form. Was ein Spieler dort bekommt, ist an die ausländischen Geschäftsbedingungen gebunden – und an das Risiko, dass die Gespa die Domain auf die Liste der periprot blockierten ausländischen Sites setzt, was in der Schweiz faktisch einen DNS-Block auslöst.
Der Punkt lässt sich klar benennen: In der Schweiz führen Startguthaben ohne Einzahlung nur über Swisslos Sporttip und Loterie Romande, und beide vergeben sie selten, in begrenzten Stückzahlen, an konkrete Aktionen gebunden, ohne Barauszahlungsanspruch. Jede andere Quelle bewegt sich ausserhalb der Schweizer Bewilligung.
Übersicht: zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich
Die folgende Tabelle stellt die beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalter gegenüber, mit ihrer Bewilligungslage und ihrer Rolle im Markt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; Tätigkeitsgebiet Deutschschweizer, Kantone, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport; Tätigkeitsgebiet Westschweizer Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS) |
Die Tabelle zeigt, was die Liste der Schweizer Buchmärkte jeden anderen Anbieters zwingend fehlt: die Schweizer Bewilligung. Die folgende Liste ordnet zusätzlich ein, wo ausländische Marken im Vergleich liegen.
Was die Schweizer Bewilligungslage für Spieler konkret bedeutet
Wer erlaubt nur zwei – und warum
Das Geldspielgesetz begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen von Grossspielen wie Sportwetten, weil der Schutz des Spielpublikums und die Abführung der Reinerträge an Gemeinwohlzwecke (Art. 125 BGS) eine kontrollierte Marktstruktur verlangen. Die Kantone haben sich in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (in Kraft seit 1.1.2021) auf zwei Veranstalterinnen geeinigt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Romandie. Diese Aufteilung gilt bis auf Weiteres; das Geldspielgesetz lässt den Kantonen keine Spielräume für weitere Bewilligungen.
Was das praktisch heisst:
- Wohnsitz entscheidet. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer im Kanton Waadt wohnt, nur bei Loterie Romande. Eine Registrierung bei der anderen Veranstalterin ist nach den Online-Teilnahmebedingungen nicht möglich.
- Identitätsprüfung ist Pflicht. Ausweis wird hochgeladen, Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen (eine Person, ein Konto).
- Mindestalter 18 Jahre. Wer unter 18 ist, wird von der Online-Teilnahme ausgeschlossen – die Gespa-Prüfkäufe 2025 haben allerdings gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, bestellt online und nutzt die Verkaufsstelle nicht.
- Spielsperre gilt schweizweit. Eine schweizweit ausgesprochene Spielsperre wird in einem Register eingetragen, das Swisslos und Loterie Romande teilen; sie gilt auch für Schweizer Online-Casinos und in Liechtenstein.
Für ein Startguthaben ist damit klar: Es kommt von einer der beiden Veranstalterinnen, wird an die Wohnsitzregion gebunden vergeben und folgt den Regeln der jeweiligen Online-Teilnahmebedingungen.
Ausländische Marken: warum die Schweizer Bewilligung fehlt und was das kostet
Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz (Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo) hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Spielsperrenspielregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Handhabe bei Streitigkeiten. Gewinne aus ausländischen Wetten sind zudem nach kantonalem Steuerrecht unterschiedlich zu behandeln – Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, unabhängig von der Höhe.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Provisionen per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Eine ausländische Marke kann morgen auf der Liste stehen, ohne dass der Spieler vorher etwas merkt. Wer eine Promotion einer ausländischen Marke nutzt, baut darauf, dass die Seite gerade erreichbar ist – und auf das Risiko, dass die Seite morgen nicht mehr erreichbar ist und das Guthaben mitsamt dem Gewinn in einer festen Hülle einer ausländischen Justiz liegt.
Das Urteil fällt entsprechend kurz aus: Wer in der Schweiz wettet und kein Schweizer Bewilligungsregister als Anker hat, spielt ohne Netzpapier.
Werbeverbot und Strafrahmen
Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und der Ordnungsfall ist eine Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Wer eine Plattform mit «Free Bet» oder «No Deposit Bonus» bewirbt, bewegt sich genau dort. Spielerinnen und Spielern wird das Verbot nicht zugerechnet – das Bundesgericht hat klargestellt, dass das Mitwirken von Spielenden nicht strafbar ist – aber die Plattform riskiert ein Verfahren, und eine Busse ändert nichts daran, dass das Guthaben vielleicht nicht ausgezahlt wird. Das ist die andere Seite: Auch ohne Verbot ist die Handhabe, in denen ein Spieler zu seinem Geld kommt, im Ausland deutlich kleiner.
Spielerschutz und Limiten: was die Veranstalterinnen vorgeben
Verlustlimiten bei Sporttip
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen – die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Karenz ist länger als das BGS verlangt (das Statut 24 h vorsieht, Art. 87 VGS), und sie ist genauer die Spielregel, mit der die Anstalt-Limiten der Spielerinnen entscheidend gestaltet werden: Wer seine Limite nach einem Verlust sofort wieder hochsetzen will, muss drei Tage warten. Wer das nicht weiss, schraubt im Affekt an einer Schraube, die drei Tage eingefroren ist.
Daneben gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist nicht obligatorisch, aber ein Werkzeug, das Sporttip anbietet: Wer sie setzt, gibt sich einen harten Rahmen, den er nicht überschreiten kann.
Einzahlungs- und Wallet-Limiten bei Loterie Romande
Die Loterie Romande begrenzt Einzahlungen auf das Spielkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Beim Wallet ist zu beachten, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen das Wallet-Guthaben erhöht, aber nicht auszahlbar ist – wer mit einem CHF-10-Promotion-Guthaben gewinnt, hat ein Wallet-Guthaben, das die Auszahlungslimite berührt. Konkret: Wer mit einem Promotion-Code zu Quote 1.90 gewinnt, hat nach dem Gewinn CHF 19 auf dem Wallet (CHF 10 Promotion + CHF 9 Gewinn), und CHF 19 sind unter der Wallet-Limite – aber das Promotion-Guthaben selbst fliesst nie auf die IBAN.
Spielsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz sowie in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle. Das ist die Einbahnstrasse im Schweizer Spielerschutz: Wer sich sperrt, bleibt gesperrt, bis die Karenzzeit um ist und die Fachstelle mitspielt.
Wettlimiten bei Sporttip
Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein wichtiger Punkt für alle, die mit Promotionen grössere Positionen aufbauen wollen: Wer einen Profitboost auf eine Quote 2.50 hat und mit CHF 1’000 spielen will, kann das, aber das ist bereits das Maximum für eine Einzelwette – darüber geht nur über eine Systemwette mit entsprechendem Aufbau.
Wettregeln und Mechanik bei Sporttip
Einzel- und Kombinationswetten, Systemwetten
Eine Einzelwette ist eine Vorlage bei einem Wettereignis. Eine Kombinationswette kombiniert mehrere Vorlagen auf einem Wettschein; die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten. Eine Systemwette kombiniert mehrere Vorlagen, lässt aber zu, dass einzelne Vorlagen falsch sind, ohne dass der ganze Schein verliert – die mögliche Auszahlung sinkt entsprechend.
Eine wichtige Spielregel bei Sporttip: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Spielerinnen heisst das: Wer auf «Tore erzielt» und «Über 0.5 Tore im Spiel» auf dasselbe Ereignis setzen will, muss den Bet Builder nutzen, sonst riskiert er die Annahme und die Rückabwicklung.
Gewinnberechnung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit einem Profitboost spielt, bekommt den Boost auf den Nettogewinn, also auf den Gewinn minus Einsatz; ein 20 %-Boost auf eine Wette mit Einsatz CHF 10 und Gesamtquote 2.50 erhöht den Gewinn von CHF 25 auf CHF 25 + 0.20 · CHF 15 = CHF 28.
Cash-Out
Sporttip erlaubt Cash-Out bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Quoten- oder Profitboost – wer einen Profitboost nutzt und vor Spielende verkauft, verliert die Gewinnerhöhung.
Livewetten und spielentscheidende Situationen
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute nach einem Platzverweis noch schnell auf Heimsieg setzt, riskiert eine Wette mit Quote 1.00 und vollen Einsatz zurück – die Wette zählt, der Gewinn ist Null.
Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Penalty
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Über 2.5 Tore» in einem Spiel setzt, das in die Verlängerung geht, hat nur die Tore aus 90 Minuten plus Nachspielzeit auf dem Schein – die Verlängerung zählt nicht, ausser das Wettprogramm weist explizit darauf hin.
Annullierte Wettereignisse
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Vorlage Quote 1.00. Für Kombinationen heisst das: Ein annuliertes Spiel wird zur Quote 1.00 gewertet, der Einsatz bleibt stehen, der Gewinn aus diesem Bein ist Null – die anderen Beinblätter laufen weiter.
Verfall von Gewinnen
Sporttip-Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Grossspiele. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sechs Monate nach einem grossen Gewinn noch nicht auf seinem Konto nachgeschaut hat, hat das Geld verloren.
Zahlungsbereich: Einzahlen, Auszahlen, Guthaben verwalten
Einzahlen bei Swisslos
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer mit einer Kreditkarte einzahlt, nutzt eine andere Zahlungsart; PostFinance Pay ist eine von mehreren.
Wichtig: Das Wallet-Guthaben ist nicht dasselbe wie das Spielguthaben auf der IBAN. Das Wallet-Guthaben ist die interne Währung, mit der Sporttip spielt. Die Auszahlung läuft getrennt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Auszahlen bei Swisslos
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also einen Promotion-Code eingelöst und gewonnen hat, bekommt den Gewinn auf das Wallet, nicht auf die IBAN. Erst wenn er mit eigenem Geld oder mit Gewinnen aus eigenem Geld weiterspielt, entsteht ein auszahlbarer Saldo.
Loterie Romande: Wallet und Auszahlung
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Steuern auf Wettgewinne
Schweizer Veranstalterinnen
Wettgewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), aber nur auf Bundesebene – die kantonalen Freibeträge sind tiefer und variieren. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die Spielerinnen über die Steuererklärung zurückholen können. Praktisch liegt fast jeder einzelne Wettgewinn unter dem Freibetrag, sodass auf einem typischen Gewinn keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer anfällt. Wer den exakten kantonalen Freibetrag braucht, fragt seinen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – eine pauschale Aussage hilft hier nicht.
Ausländische Marken
Gewinne aus ausländischen Grossspielen ist kein Verrechnungssteuer unterworfen, aber das kantonale Steuerrecht behandelt sie unterschiedlich – Thurgau besteuert sie vollständig, unabhängig von der Höhe. Wer im Thurgau wohnt und bei einer ausländischen Marke spielt, muss den Gewinn vollständig als Einkommen deklarieren. Andere Kantone handhaben es anders, und genau wird hin und her spielen, welche kantonale Praxis ihr Veranlasser ist. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, fragt seinen Steuerberater, bevor er bei einer ausländischen Marke einzahlt.
Was ein CHF-10-Promotion-Guthaben bei Quote 1.90 / 1.90 wert ist
Das ist die Frage, die sich beim Lesen einer Promotion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» aufdrängt: Lohnt sich das?
Die Rechnung folgt der Mechanik für Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist: Für eine Wette mit dem Promotion-Guthaben zu Quote O wird im Gewinnfall der Nettogewinn dem Wallet gutgeschrieben, nicht der IBAN. Der Erwartungswert dieser Wette ist das Produkt aus Guthaben, Nettogewinnfaktor (O minus 1, geteilt durch O) und Auszahlungsquote des Marktes (1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten).
Für eine Wette mit Promotion-Guthaben CHF 10 zu Quote 1.90 auf einem Zwei-Way-Markt mit beiden Quoten 1.90: Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (2/1.90) = 1.90/2 = 0.95. Der Nettogewinnfaktor ist (1.90 − 1) / 1.90 = 0.90/1.90 ≈ 0.4737. Der Erwartungswert ist 10 · 0.4737 · 0.95 ≈ CHF 4.50.
Das ist die Bandbreite, in der ein CHF-10-Promotion-Guthaben liegt: rund CHF 4.50 bei einem ausgeglichenen Zwei-Way-Markt. Das ist nicht das, was die CHF-10-Stückzahl verspricht, sondern das, was die Mechanik tatsächlich liefert. Wer mit dem Promotion-Guthaben zur Aktivierung der Wettplattform spielt, bekommt einen kleinen Bonus, der genau dann entsteht, wenn er die Wette versteht und das Guthaben tatsächlich nutzt. Wer das Guthaben nicht nutzt, bekommt Null – und die 30-Tage-Frist läuft.
Diese Mechanik gilt allgemein für Gratisspielguthaben ohne Auszahlungsanspruch: Der Wert des Guthabens ist der erwartete Nettogewinn auf einem oder mehreren Spielen, nicht der Nennwert. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Way-Markt liegt der Erwartungswert eines CHF-10-Guthabens rund bei der Hälfte des Nennwerts; bei einem Drei-Way-Markt (1X2) mit Quoten 2.10/3.40/3.40 ist die Auszahlungsquote 1 / (0’476 + 0’294 + 0’294) ≈ 0.94, der Nettogewinnfaktor für die 2.10 ist (2.10 − 1) / 2.10 ≈ 0’524, der Erwartungswert 10 · 0’524 · 0.94 ≈ CHF 4.92. Die Grössenordnung bleibt: Das Promotion-Guthaben ist rund halb so viel wert wie sein Nennwert, wenn es optimal in einem ausgeglichenen Markt eingesetzt wird.
Vergleich der Veranstalterinnen: was die zwei Schweizer Marken unterscheidet
Tätigkeitsgebiet
Swisslos Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann nur bei Swisslos online spielen; wer in Genf wohnt, nur bei Loterie Romande. Eine Registrierung bei der anderen Veranstalterin ist nach den Online-Teilnahmebedingungen nicht möglich – das ist die wichtigste Unterscheidung für die Spielenden.
Grösse und Vertrieb
Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; Swisslos ist deutlich grösser und bedient ein grösseres Gebiet, hat aber weniger Verkaufsstellen pro Kopf der Bevölkerung. Für Online-Spielende ist das irrelevant; für Käuferinnen und Käufer von Wettscheinen an Verkaufsstellen kann es einen Unterschied machen, weil die Loterie Romande dichter ist.
Bonus- und Promotionmodell
Swisslos setzt auf Kombiboost, Quotenboost und Profitboost – drei Bonusmechaniken, die alle erst nach der ersten Einzahlung spielen und keine Gratisspielguthaben sind. Loterie Romande setzt auf punktuelle Promotionen wie die erwähnte Patinoires-Aktion, die an konkrete Anlässe gebunden sind und Gratisspielguthaben in begrenzter Stückzahl vergeben. Beide Modelle sind legal und bewilligungspflichtig; sie sind nur unterschiedlich in der Mechanik.
Auszahlungsmechanik
Beide Veranstalterinnen zahlen Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet und Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto aus. Beide behalten Gratisspielguthaben aus Promotionen als nicht auszahlbares Spielguthaben auf dem Wallet.
Bewertung der Veranstalterinnen
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die grössere der beiden Veranstalterinnen, bedient ein grösseres Gebiet und bietet ein ausgereifteres Bonusmodell mit Kombiboost, Quotenboost und Profitboost. Wer in der Deutschschweiz wohnt und Wert auf ein dauerhaftes Bonusangebot legt, ist hier richtig. Ein klassisches Startguthaben ohne Einzahlung gibt es aber nicht: Das Sporttip-Modell belohnt nicht die Registrierung, sondern das regelmässige Spielen. Wer das anders erwartet, wird enttäuscht.
Die Verlustlimiten sind sinnvoll und sinnvoll umgesetzt (Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 h). Die Cash-Out-Mechanik ist restriktiv (nur vollständig, keine Teilauszahlung, keine Garantie pro Markt), aber das ist im Markt üblich und kein Alleinstellungsmerkmal. Die Bet-Builder-Funktion ist nur online verfügbar und nur für abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung; sie ist keine Wunderwaffe, aber sie verhindert die Ungültigerklärung von Kombinationen. Das Urteil fällt klar aus: Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Sporttip eine seriöse Veranstalterin, die ihre Aufgabe erfüllt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die kleinere Veranstalterin, bedient die Westschweiz und ist dichter in den Verkaufsstellen. Ihr Bonusmodell setzt auf punktuelle Promotionen, oft in Kooperation mit Westschweizer Sportanlässen. Wer in der Romandie wohnt und regelmässig Eishockey oder Fussballenspiele in den Stadien besucht, hat die grösste Chance auf einen Promotion-Code. Wer das nicht tut, bekommt wenig.
Die Loterie Romande hat 24 Bewilligungen für Gratisspielguthaben im Jahr 2025 erhalten, Swisslos 8 – die Loterie Romande ist also aktiver im Gratisspielguthaben-Schatz, der durch das BGS beschränkt ist. Das Urteil fällt ebenso klar aus: Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport eine seriöse Veranstalterin, die ihre Aufgabe erfüllt, und wer Glitzone Promotion auf einen Code hat, sollte ihn innert 30 Tagen einlösen.
Bewertung der ausländischen Marken
Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home, BetPanda
Alle acht haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, kein Schiedsverfahren und keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was in der Schweiz einen DNS-Block auslöst – und Spielerinnen sitzen auf einem fest eingefrorenen Guthaben, das sie vielleicht nie mehr ausbezahlt haben. Gewinne sind in den meisten Kantonen vollständig steuerpflichtig. Das Urteil fällt ebenso klar aus: Diese Marken sind in der Schweiz kein Ausweichweg, sie sind eine Sackgasse.
Wie ein Startguthaben ohne Einzahlung in der Schweiz konkret aussieht
Wer heute in der Schweiz ein Startguthaben ohne Einzahlung sucht, geht so vor:
- Prüfen, in welcher Sprachregion der Wohnsitz liegt. Deutschschweiz, Liechtenstein oder Tessin: Swisslos Sporttip. Romandie: Loterie Romande Jouez Sport. Beide Anbieter haben eigene Online-Konten, und eine Registrierung bei der «falschen» Veranstalterin ist nicht möglich.
- Konto eröffnen und identifizieren. Ausweis hochladen, Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person, ein Konto.
- Verlustlimiten setzen. 1-Tages-, 7-Tages- und 30-Tages-Limite. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden (Sporttip) bzw. nach den Regeln der Loterie Romande.
- Aktuelle Promotion prüfen. Swisslos und Loterie Romande bewerben laufende Aktionen auf ihren Plattformen und in den Verkaufsstellen. Wer eine Patinoires-Aktion, ein Billett-Gesuche oder eine Stadion-Aktion sieht: Code merken, im verifizierten Konto einlösen, innert der Frist spielen.
- Promotion-Guthaben verstehen. Es ist nicht auszahlbar, es ist zeitlich begrenzt, und es gewinnt oder verliert auf dem Wallet. Wer es nutzt, spielt mit Hausgeld.
- Mit eigenem Geld weiterspielen. Wer Promotion-Guthaben plus eigenes Geld einsetzt, kann aus dem Saldo Gewinne auszahlen lassen – aber nur, was aus eigenem Geld plus Gewinn entstanden ist.
Das ist die Mechanik, die in der Schweiz gilt. Wer sie versteht, weiss, was Gratisspielguthaben in der Schweiz wert ist und was nicht.
Reihenfolge der Veranstalterinnen in diesem Vergleich
Die folgende Reihenfolge folgt der Liste der bewilligten Veranstalterinnen und ist nicht nach «Grösse» oder «Bedeutung» sortiert.
- Swisslos Sporttip
- Loterie Romande Jouez Sport
Ausländische Marken sind in dieser Liste der Schweizer Veranstalterinnen nicht enthalten, weil sie keine Schweizer Bewilligung haben.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber nur sehr punktuell und nur bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande. Beide Veranstalterinnen vergeben Gratisspielguthaben im Rahmen bewilligter Promotionen; die Stückzahl ist begrenzt, die Gültigkeit zeitlich befristet (typisch 30 Tage), und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ausländische Marken wie Betclic, Fezbet oder WirWetten bieten in der Schweiz kein beworbares Startguthaben, weil Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. An diesen Tagen wurde in den Stadien der National League ein Code verbreitet; wer innert 7 Tagen nach dem Aktionstag den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück im Umlauf, das Guthaben war nicht auszahlbar, und es war 30 Tage ab Gutschrift gültig. Wer keinen Stadionbesuch mitmachte, hatte keinen Code – das war die Mechanik der Aktion.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Nein, weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos. Das Règlement Général des jeux der Loterie Romande und die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) schreiben klar, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Wer mit einem CHF-10-Promotion-Guthaben zu Quote 1.90 gewinnt, hat nach der Wette CHF 19 auf dem Wallet, davon CHF 10 nicht auszahlbar und CHF 9 als Gewinn. Die CHF 9 sind auszahlbar, sobald sie auf das Spielguthaben ohne Promotionsanteile übergehen werden – und das ist genau die Stelle, an der die Mechanik kippt: Solange das Promotionsguthaben im Wallet ist, ist es auch das, was der Spielerin übrigbleibt, wenn sie auszahlt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein). Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden (1-Tages-, 7-Tages-, 30-Tages-Limite, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Systemwetten gelten dieselben Grundregeln wie für Einzel- und Kombinationswetten, aber die mögliche Auszahlung sinkt, wenn einzelne Vorlagen falsch sind.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) behandelt Gratisspielguthaben als unentgeltliche Spielteilnahme und verlangt dafür eine vorgängige Bewilligung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Bewilligung soll verhindern, dass Gratisspielguthaben als Marketinginstrument missbraucht wird, das Spielerinnen und Spieler in unkontrolliertes Spielen zieht. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – die Bewilligung wird also tatsächlich gehandhabt und nicht nur als Formalität. Werbung für Gratisspielguthaben ohne diese Bewilligung ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS).
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Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
