Gutscheincodes für bestehende Wettkonten in der Schweiz – was Swisslos und Loterie Romande wirklich an Gratisspielguthaben ausgeben
Ein Konto ist eröffnet, die erste Einzahlung verbucht, der Willkommensbonus abgewickelt — und die Suche nach einem neuen Gutscheincode beginnt. In anderen Ländern gehört das zum Geschäftsmodell der Buchmacher, in der Schweiz sieht die Rechnung anders aus. Wer hierzulande auf Sport wetten will, kann dies nur bei zwei Veranstaltern tun, Swisslos und Loterie Romande, und beide sind an ein Werberecht, das Gratisspielguthaben und Codes vorab von der Aufsicht genehmigen lässt, gebunden. Wer einen Gutscheincode für Bestandskunden sucht, sollte zuerst verstehen, was die Gespa überhaupt zulässt und was nicht.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) sowie das Reglement der Loterie Romande.
Gutscheincode, Gratiswette, Gratisspielguthaben: die Begriffe, die auf der Rechnung stehen
Im Markt schwirren viele Begriffe durcheinander. Ein «Gutscheincode» ist im Schweizer Recht kein eigenständiges Konstrukt; das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielguthaben, das ein Veranstalter einer spielenden Person ohne echte Einzahlung auf das Spielerkonto bucht. Ein solches Guthaben kann eine Aktion wie ein Willkommensangebot für Neukunden, ein Treuebonus für Bestandskunden oder ein Aktionsguthaben sein, das an einen Code in einer Stadionkamera, in einem Newsletter oder in einer Verkaufsstelle gebunden ist. Der Code selbst ist nur der Schlüssel; der Wert steht im Kleingedruckten, in der Zulassung der Gespa und in der Befristung.

Im Alltag spricht die eine Person von Gratiswette, die andere von Freiwette, eine dritte von Bonusguthaben. Gemeint ist jeweils dasselbe: ein Betrag, mit dem gewettet werden kann, ohne dass eigenes Geld eingesetzt wird. Der Unterschied liegt darin, was im Gewinnfall zurückfliesst. Bei den meisten Aktionen wird der Einsatz des Gratisspielguthabens nicht zurückbezahlt, was die Aktion für die Person, die sie nutzt, weniger wert macht, als der ausgelobte Betrag vermuten lässt. Wer eine Aktion einschätzt, muss diesen Mechanismus verstanden haben, sonst klafft zwischen Werbeversprechen und tatsächlichem Erlös eine Lücke, die niemand benennt.
Bestandskunde ist im Schweizer Modell jede Person, die bereits ein verifiziertes Spielerkonto bei Swisslos oder Loterie Romande besitzt. In anderen Märkten umfasst der Begriff auch Personen, die eine Einzahlung geleistet haben, was in der Schweiz keine zusätzliche Hürde ist, weil das verifizierte Konto selbst schon die Schwelle bildet. Eine besondere «Stammkundenkategorie» mit zusätzlichen Vorteilen ist im Sporttip- und Jouez-Sport-Reglement nicht vorgesehen; jede Aktion richtet sich entweder an Neukunden oder an die Gesamtheit der Kontoinhabenden, und sie wird in den Teilnahmebedingungen ausdrücklich benannt.
Warum die Schweiz bei Gratisspielguthaben enger liegt als der EU-Markt
Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) behandelt Sportwetten als Grossspiel. Sie fallen damit unter dieselbe Aufsicht wie Lotterien und unter die Genehmigungspflicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Im Geldspielgesetz steht der Grundsatz, dass Gratisguthaben und ähnliche Vorteile einer vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Das ist der Hebel, der erklärt, warum der Markt für Bestandskunden-Aktionen hier klein und überschaubar bleibt. Wer eine Aktion bei Swisslos oder Loterie Romande sieht, hat eine vorgängig genehmigte Aktion vor sich.

Die Konsequenz für die Person mit Bestandskonto ist doppelt. Erstens kommt ein Gutscheincode, der im Internet kursiert, in aller Regel nicht von einem Schweizer Veranstalter. Wenn er von einem ausländischen Buchmacher stammt, hat er in der Schweiz keine rechtliche Wirkung; die Person wettet dort ohne Schweizer Bewilligung und ohne die Schutzmechanismen, die das BGS vorsieht. Zweitens sind selbst die wenigen Schweizer Aktionen oft an konkrete Anlässe gebunden — an eine Stadionveranstaltung, an einen Spieltag, an eine bestimmte Sportart — und sie sind zeitlich befristet. Wer die Aktion verpasst, verpasst sie, und ein vergleichbarer Code taucht nicht automatisch im Posteingang auf.
Welche Aktionen es bei Swisslos und Loterie Romande überhaupt gibt
Beide Veranstalter haben in ihren Reglementen Aktionsinstrumente verankert, die über den reinen Wettbetrieb hinausgehen. Bei Swisslos heissen diese Sporttip-Kombiboost, Quotenboost und Profitboost; alle drei sind in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen Version 4.2 dokumentiert. Bei Loterie Romande sind Aktionsguthaben ausdrücklich als Gratisspielguthaben geregelt, das heisst als Spielguthaben ohne Einzahlung, das die spielende Person auf ihrem Konto nutzen kann, das aber nicht ausgezahlt wird.
Sporttip-Kombiboost: Aufschlag auf den Nettogewinn bei Kombinationen
Der Kombiboost ist die bekannteste Bestandskunden-Aktion bei Swisslos. Er gilt nur online, also weder an Verkaufsstellen noch über die App im stationären Betrieb, und er gilt für Prematch- und Livewetten sowie für Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen, jede einzelne mit einer Quote von mindestens 1.50. Wer diese Schwelle erreicht, bekommt einen Aufschlag auf den Nettogewinn, gestaffelt nach Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Bonus ist limitiert, sowohl im Einsatz als auch in der Höhe der Gewinnerhöhung, und die Staffelung endet bei 100 %, das heisst der Nettogewinn kann bei fünfzehn Voraussagen maximal verdoppelt werden.
Der Mechanismus ist eine Kombiwetten-Aktion und keine Aktion mit Code. Wer mit Bestandskonto wetten will, braucht keinen Gutscheincode, sondern eine Kombiwette mit genügend Voraussagen zur richtigen Quote. Die Person, die diesen Boost nutzt, sollte verstehen, dass jede zusätzliche Voraussage die Auszahlungsquote verschlechtert, auch wenn die Gesamtattraktivität durch den Aufschlag steigt. Eine Wette mit fünfzehn Voraussagen hat eine deutlich tiefere Trefferwahrscheinlichkeit als eine Einzelwette, und der Aufschlag gleicht dies nur teilweise aus.
Quotenboost und Profitboost: gezielte Erhöhung für Einzelwetten
Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip zwei eng verwandte Instrumente. Der Quotenboost erhöht die Quote einer einzelnen Prematch-Einzelwette, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind nur online verfügbar, nur für Prematch-Wetten, nur einmal pro Wettender nutzbar, und beide sind limitiert in Einsatz und Erhöhung. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, was bedeutet, dass die Person, die vorzeitig aussteigt, den Aufschlag verliert.
Diese beiden Boosts sind keine Gratisspielguthaben im klassischen Sinn. Sie schütten kein Geld auf das Konto aus, das dann freispielbar wäre, sondern sie verändern den Preis einer konkreten Wette. Für den Bestandskunden sind sie die regelmässigste Form von «Belohnung», weil sie an konkrete Spiele gebunden sind und in der Sporttip-Plattform direkt ausgewiesen werden.
Aktionsguthaben der Loterie Romande: CHF 10 mit Stadioncode
Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/2026 eine Aktion lanciert, die namentlich genannt werden muss, weil sie das prominenteste Beispiel für einen code-gebundenen Gutschein für Bestandskunden in der Schweiz ist: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 und umfasste sieben Aktionstage, verteilt über Eishockey-Stadien der Romandie, in denen ein Code auswendeteilt wurde. Wer den Code innert sieben Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt ein Spielguthaben von CHF 10, das innert 30 Tagen zu nutzen war und nicht ausgezahlt werden konnte. Insgesamt standen 7’000 solcher Aktien zur Verteilung bereit.
Das ist genau das Muster, das in der Schweiz funktioniert: ein orts- und zeitgebundenes Aktionsguthaben, eine beschränkte Stückzahl, eine Befristung, kein auszahlbarer Geldwert. Wer mit Bestandskonto bei der Loterie Romande wetten will, sollte die Aktionsseite und die Stadionhinweise aufmerksam verfolgen, weil solche Aktionen in unregelmässigen Abständen, aber anlassbezogen wiederkehren.
Weitere durchschnittliche Aktionen, die das Spielgesetz nicht erfordert
Im Sporttip-Alltag gibt es keine regelmässigen Bestandskunden-Codes im Sinn eines «Monatsbonus für Stammspieler». Was es gibt, sind die genannten Boosts, die an konkrete Wettmöglichkeiten gebunden sind, sowie gelegentliche kampagnenbezogene Aktionen, die von der Gespa bewilligt werden müssen. Die Aktionen sind in jedem Einzelfall einzeln zu prüfen, und das Kleingeld steht im jeweiligen Reglement oder in den Teilnahmebedingungen der Aktion.
Im internationalen Vergleich fällt die Schweizer Praxis karg aus. Wer aus einem Markt mit wöchentlichen Gratiswetten, Reload-Bonus und Cash-Aktionen kommt, wird hier kaum etwas Entsprechendes finden, und das ist kein Zufall, sondern die Folge der Bewilligungspflicht und der Netzwähere-Vorgaben des BGS. Die Gespa hat im Jahr 2025 für die Loterie Romande 24 und für Swisslos 8 Zustimmungen für Gratisspielguthaben-Aktionen erteilt; das ist die Grössenordnung, mit der Bestandskunden rechnen müssen.
Was ein Gratisspielguthaben wert ist und was es nicht ist
Gratisspielguthaben ist eine Wettwährung mit Auflagen. Auf der Treibstoff-Erfolgsrechnung erscheint ein Betrag von CHF 10 wie ein kleiner Gewinn, weil nichts dafür bezahlt wurde. In der Mechanik der Wette ist es das oft nicht, weil der Einsatz nicht zurückfliesst, das Guthaben nur an Wetten mit Quote fliesst und das Guthaben nach Ablauf der Frist wertlos wird. Wer den tatsächlichen Wert einer Aktion bestimmen will, muss die Auszahlungsquote des Marktes kennen, auf den gewettet wird, und die Frage beantworten, ob der Einsatz im Erfolgsfall zurückfliesst oder nicht.
Beispielrechnung: CHF 10 Gratisspielguthaben auf einer Zwei-Wege-Wette
Angenommen, eine Person setzt ein Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine Zwei-Wege-Wette mit zwei gleichwertigen Ausgängen zu Quoten 1.90 / 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, das heisst 95 % der Rückanlage wird ausbezahlt und 5 % verbleibt als Marge beim Veranstalter. Im Erfolgsfall erhält die Person CHF 10 × 1.90 = CHF 19 zurück, davon sind CHF 9 Nettogewinn aus der Wette. Der ursprüngliche Einsatz von CHF 10 floss als Gratisspielguthaben ohne echten Einsatz; fliesst er nicht zurück, ist der Nettogewinn CHF 9 auf einen nicht bezahlten Einsatz. Im Misserfolgsfall verliert die Person das CHF-10-Guthaben, ohne etwas bezahlt zu haben.
Was ist das CHF-10-Guthaben im Erwartungswert wert? Der Erwartungswert für eine einzelne Wette ist Auszahlungs × Einsatz, also 0.95 × 10 = CHF 9.50. Wird das Gratisspielguthaben vollständig als Einsatz genutzt und fliesst der Einsatz nicht zurück, ist der erwartete Wert bei dieser einen Wette CHF 9.50, realisiert als Gewinnchance, die im Erfolgsfall CHF 9 und im Misserfolgsfall CHF 0 ergibt. Über sehr viele solcher Wetten hinweg liegt der durchschnittliche Erlösungswert aus dem CHF-10-Guthaben damit in der Grössenordnung von CHF 9.50, in einer Bandbreite, weil das Ergebnis vom Markt abhängt, auf den gewettet wird. Auf einem Markt mit 1.85 / 1.85 sinkt der erwartete Wert, auf einem Markt mit 1.95 / 1.95 steigt er.
Wichtig für die Aussage der Rechnung: Das ist kein versprochener Gewinn und keine garantierte Rendite. Es ist ein statistischer Erwartungswert, der die durchschnittliche Auszahlung des Marktes abzüglich der Marge des Veranstalters über eine grosse Anzahl vergleichbarer Wetten beschreibt. Eine einzelne Person mit einem einzigen CHF-10-Guthaben gewinnt entweder CHF 9 oder CHF 0, nichts dazwischen.
Warum «gratis» nicht gleich «umsonst» ist
Die Vokabel «gratis» ist ein Marketingwort, kein Bilanzwort. Wenn ein Veranstalter CHF 10 Gratisspielguthaben anbietet, schenkt er der Person nicht CHF 10 in bar; er leiht ihr ein Wettinstrument, das nur im Wettshop des Veranstalters gilt, das nicht ausgezahlt wird, das eine Frist hat und das im Gewinnfall nur den Gewinn ausbezahlt, nicht den Einsatz. Die Person, die das Aktionsguthaben nutzt, hat damit weniger als eine Person, die CHF 10 echtes Geld einsetzt; die Differenz liegt in der Nichtrückzahlung des Einsatzes.
Die BGS-Wirklichkeit macht das deutlich. Swisslos schreibt in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; die Loterie Romande formuliert es im Reglement gleich. Was nach der Wette übrig bleibt, ist der Nettogewinn, und der Nettogewinn kann ausgezahlt werden, soweit er die Wallet-Obergrenze nicht überschreitet.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die Schweiz kennt keine Liste lizenzierter Online-Buchmacher, weil das BGS die Zahl der Sportwetten-Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); ihre Sportwette heisst Sporttip und ist in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein verfügbar. Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie hat 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Beide Veranstalter brauchen für ihre Online-Angebote eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21–25 BGS, und sie unterstehen der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto bei Sporttip ist nur möglich, wenn die Person im Vertragsgebiet wohnt; ein Konto bei Jouez Sport nur, wenn die Person in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt. Eine Person, die in einem der Romandie-Kantone wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen, und eine Person in der Deutschschweiz kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in den Kantonen Bern, Luzern oder St. Gallen wohnt, ist automatisch im Swisslos-Gebiet; wer in Genf oder Lausanne wohnt, automatisch im Loterie-Romande-Gebiet.
Diese geografische Aufteilung ist im BGS ausdrücklich verankert; sie ist nicht das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Veranstaltern, sondern des politischen Willens, im Kleinststaat nur zwei starke, landesweite Veranstalter zuzulassen. Die ausländischen Wettbewerber haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Anerkennung; ihre Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben in der Schweiz keine Wirkung.
Welche Führung: die acht ausländischen Anbieter im Überblick
Wer in der Schweiz nach «Gutscheincode für Bestandskunden» sucht, stösst rasch auf Anbieter, die nicht in der Schweiz bewilligt sind. Im Rahmen dieser Übersicht sind die nachfolgend genannten Marken zu Vergleichszwecken aufgeführt, mit ausdrücklichem Vermerk, dass ihnen die Schweizer Bewilligung fehlt. Sie sind hier zu Vergleichszwecken aufgeführt, nicht als Empfehlung und nicht als möglicher Anbieter.
20Bet, Hotbet, Playzilla
20Bet und Playzilla sind zwei Anbieter mit einer Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Wer dort schöfter bei ihnen spielt, schöfter ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schutz nach dem BGS.
bet365, N1 Bet, Bruce Bet
bet365 ist im internationalen Markt einer der bekanntesten Anbieter; N1 Bet und Bruce Bet sind kleinere Marken mit Lizenzkonstrukten, die in der Schweiz ebenfalls keine Wirkung haben. Auch für sie gilt, dass die Schweizer Aufsicht nicht über sie wacht und das Sperrregister der Gespa sie nicht erfasst.
Rainbet, HighFlyBet, BiggestBet
Rainbet, Loki und BiggestBet sind drei weitere Marken mit Lizenzkonstrukten, die in der Schweiz keine Wirkung haben. Auch sie tauchen typischerweise in der Liste geblockener Domains auf, weil die Gespa eine Sperrliste führt.
Welche Veranstalter ein Spielerkonto in der Schweiz haben: die Top-10
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS, Aufsicht Gespa |
| 20Bet | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Anerkennung |
| Playzilla | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Anerkennung |
| bet365 | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); Domain auf Gespa-Sperrliste |
| N1 Bet | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre |
| Bruce Bet | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre |
| Rainbet | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre |
| HighFlyBet | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre |
| BetAlright | Nein | Lizenz nicht etabliert; keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS); keine Schweizer Sperre |
Was die Gespa für Bestandskunden-Aktionen vorgibt
Wer in der Schweiz ein Bestandskunden-Angebot sieht, kann davon ausgehen, dass es eine Bewilligung hat. Das BGS verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen; ein Veranstalter darf nicht einfach ein Aktionsguthaben auf das Konto einer Person buchen, ohne dass die Gespa das geprüft hat. Diese Bewilligungspflicht ist im Bild des Marktes selten sichtbar, weil die Person die Aktion als Wetterin erlebt, nicht als Genehmigungsempfänger. Wer die Mechanik verstehen will, muss wissen, dass jede CHF-10-Aktion einer Bewilligung bedarf.
Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Das ist die Grössenordnung, in der Bestandskunden mit Aktionen rechnen können, und sie liegt jenseits der Grössenordnung, in der Buchmacher aus anderen Märkten ihre Bestandskunden mit Aktionen überfluten. Eine Person, die nach einer Schweizer Bestandskunden-Aktion sucht, sollte sich auf wenige, klar befristete Aktionen einstellen müssen. Eine Person, die aus einem anderen Markt kommt, wird das als karg empfinden, was es auch ist, aber es ist die Folge der Regulierung, nicht des Desinteresses der Veranstalter.
Die Werbung für solche Aktionen ist ebenfalls eingeschränkt. Werbung darf nicht in die Privatsphäre eindringen, nicht irreführen, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Person, die in der Schweiz eine E-Mail mit einem «100 %-Bonus» von einem ausländischen Anbieter erhält, hat im Werben einen Posten erhalten, der nach BGS verboten ist.
Die Spielregeln, die für jede Wette bei Sporttip gelten
Sporttip ist in der Schweiz die Sportwette mit der grössten Reichweite; sie ist in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein verfügbar. Wer dort spielt, sollte die Spielregeln kennen, weil sie konkrete Folgen für die Wette haben.
Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und das Wettsystem
Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette beträgt CHF 1; der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette, die über der Limite liegt, wird nicht angenommen. Eine Person mit Bestandskonto sollte wissen, dass ein höherer Einsatz als CHF 1’000 pro Wette nur scheitert, wenn er nicht durch eine Systemwette aufgeteilt wird.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz × Quote; bei Kombiwetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, was bei kleinen Quotenunterschieden gelegentlich einen halben Rappen kostet.
Wettabschluss, Quotierung und die Live-Wette
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; das heisst der Person steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Übertragung aussetzt oder verzögert ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Person, die in der Live-Wette aktiv ist, sollte das Geschehen auf dem Feld bewusst verfolgen und nicht auf eine Videoübertragung verlassen, die Schweizer Veranstalter hat keinen Einfluss.
Die reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Fussball hat 90 Minuten plus Nachspielzeit, und Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Person, die auf «nächste Runde» oder «Turniersieg» wettet, sollte das Wettprogramm auf den Hinweis prüfen, was im Fall von Verlängerung zählt.
Cash-Out: vorzeitig aussteigen mit niedrigerem Gewinn
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Aufschlag aus Quotenboost oder Profitboost verfallen. Eine Person, die vorzeitig aussteigt, bekommt weniger, als sie bei einem normalen Wettereignis bekommen hätte, und sie verliert obendrein den Boost, falls vorhanden.
Bet-Builder und abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Person, die auf mehrere Ereignisse desselben Spiels wetten will, muss den Bet-Builder nutzen; sie kann diese Wetten nicht einfach manuell kombinieren.
Annullierte Ereignisse und Fristen
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Person, die auf ein abgeschnittenes Spiel setzt, sollte die Frist und das Turnierreglement kennen.
Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Lottorie. Eine Person, die ihren Gewinn nicht abholt, verliert ihn an die Lottorie und damit an die öffentlich-rechtliche Zweckbindung des BGS. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Zahlungswege und Wallet-Limiten bei Swisslos und Loterie Romande
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufladen; Mindestbetrag ist CHF 20. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt; das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank-oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren, die jede Person selbst setzen kann
Wer in der Schweiz wettet, ob bei Swisslos oder bei Loterie Romande, muss vor der ersten Wette eigene Limiten setzen. Das ist nicht optional und nicht eine Empfehlung; das ist im Geldspielrecht verankert. Die Person setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Periode; bei Personen unter 21 Jahren liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Eine Senkung des Limitums gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Selbstlimitierung beim Kommando ist eine wirksame Doppelmassnahme: Wer weiss, dass eine Senkung sofort wirkt, aber eine Erhöhung drei Tage braucht, kann sich gegen impulsive Erhöhungen selbst schützen. Wer sich eine Verlustlimite setzt, kann nicht mehr verlieren, als die Limite erlaubt, und das System stoppt die Wette, sobald die Limite erreicht ist. Die Person, die mit Bestandskonto wettet, sollte ihre Limiten kennen und regelmässig überprüfen, ob sie noch passen.
Eine Spielsperre ist bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht nur bei Sporttip, sondern im gesamten Schweizer Geldspielmarkt. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine Person, die sich sperren will, sollte wissen, dass die Aufhebung nicht sofort möglich ist und eine Fachstelle beteiligt ist.
Bei Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln. Die Spielsperre ist im Spielerkonto oder an jeder Verkaufsstelle aktivierbar; sie wird in das schweizweite Register eingetragen. Die Aufhebung erfolgt nicht vor Ablauf der Frist und unter Einbezug einer Fachstelle.
Wer aus einem anderen Markt kommt und in der Schweiz wettet, sollte die Selbstlimitierung beim Kommando kennen und ernst nehmen. Das System ist im Bild des Marktes unsichtbar, weil die Person die Limiten selbst setzt; es ist im Bild der Aufsicht sichtbar, weil die Gespa die Einhaltung prüft.
BGS und ESBK: zwei Aufsichten, die nicht zu verwechseln sind
Die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und beaufsichtigt Lotterien und Sportwetten. Die ESBK ist die Eidgenössische Spielbankenkommission und beaufsichtigt Casinos einschliesslich Online-Casinos. Die ESBK beaufsichtigt nicht Sportwetten, und die Gespa beaufsichtigt nicht Casinos. Wer über die Aufsicht schreibt, muss die beiden auseinanderhalten.
Im Bild der Person, die in der Schweiz wettet, ist die Gespa die zuständige Behörde. Sie prüft die Bewilligung, die Reglemente und die Werbung. Sie führt die Sperrliste der geblockten Domains. Sie prüft Testkäufe an Verkaufsstellen: Im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an Verkaufsstellen ein Sporttipp an eine minderjährige Person verkauft, was keine Gewähr für den Verkaufsstellen-Schutz ist und ein Hinweis darauf, dass der Online-Weg mit Hilfe eidesstattlicher Erklärung und Identitätsnachweis die zuverlässigere Sperre ist.
Steuern: was ein Gewinn kostet und was nicht
In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen, wozu Sportwetten zählen, einkommenssteuerverfreit bis zum Schwellenwert eines Einzelgewinns und erst oberhalb des Schwellenwerts besteuert. Der Bundesschwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Schwellenwerts zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die die Person mit der Steuererklärung zurückfordern kann. Die kantonalen Schwellenwerte sind unterschiedlich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet und kein einzelner kantonaler Schwellenwert zitiert werden sollte.
Ein typischer Wettender gewinnt deutlich unter dem Schwellenwert. Für ihn fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Die Auszahlung auf das Bank- oder Postkonto ist brutto gleich netto. Eine Person, die im Jahr einen grösseren Gewinn erzielt, sollte mit der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater sprechen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, dafür aber je nach Kanton einer anderen Besteuerungspraxis. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll gewünschtes Einkommen ohne Schwellenwert, andere Kantone sind milder. Eine Person, die einen grösseren Gewinn aus einem ausländischen Anbieter erzielt, sollte die kantonale Steuerpraxis kennen.
Werbung, Werberecht und die Folgen für Bestandskunden
Die Werbung für bewilligte Schweizer Sportwetten ist an Art. 74 BGS gebunden. Werbung darf nicht in die Privatsphäre eindringen, nicht irreführen, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft. Eine Person, die in der Schweiz eine E-Mail mit einem «100 %-Bonus» von einem ausländischen Anbieter erhält, hat im Werben einen Posten erhalten, der nach BGS verboten ist.
Eine Zeit-Werbe-Beschränkung wie ein Werbeverbot nach 22 Uhr kennt das BGS nicht. Die Werbung im Fernsehen und im Radio ist anders geregelt; sie fällt unter die Zuständigkeit der Radio- und Fernsehkommission. Eine Person, die in der Schweiz einen Sportwetter-Werbespot im Fernsehen sieht, sollte wissen, dass die Werbung selbst nicht gegen das BGS verstösst, solange der beworbene Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat.
Offshore ohne Schweizer Schutz: was fehlt und was bleibt
Eine Person, die bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anerkennung. Im Streitfall mit dem Anbieter hat sie keine Schweizer Anlaufstelle; sie muss sich an die Aufsicht im Sitzstaat des Anbieters wenden, was bei Lizenzkonstrukten aus Curaçao oder kleinen Inselstaaten oft schwierig ist. Die Gespa hat eine Sperrliste, auf der typischerweise bet365, Interwetten und Bet-at-Home stehen; aber eine Sperrung via DNS ist kein vollständiger Schutz, weil die Person über VPN-Alternatives die Sperre umgehen kann.
Die Lizenz des Anbieters hat in der Schweiz keine Wirkung; sie ist nach Art. 4 BGS nicht anerkannt. Die Person wettet dort rechtlich auf eigenes Risiko, ohne den Schutz des BGS und ohne die Sperre der Gespa. Die Konsequenz ist, dass die Person im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle hat und dass ihre Gewinne je nach Kanton anders besteuert werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten.
Wer in der Schweiz ein Konto hat und wer bezahlt
Die Online-Registrierung bei Swisslos erfordert mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Person, die kein Ausweis-Dokument hat oder deren Adresse nicht verifiziert werden kann, kann kein Konto eröffnen.
Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Person, die als aktiver Sportler an einem Wettbewerb teilnimmt, kann auf diesen Wettbewerb nicht wetten, weder bei Sporttip noch bei Loterie Romande.
Eine Online-Anmeldung ohne Wohnsitz in der Schweiz ist nach Art. 47 Abs. 3 VGS nicht möglich. Eine Person, die nur über einen Zweitwohnsitz in der Schweiz verfügt, kann unter Umständen ein Konto eröffnen, wenn sie den Wohnsitz nachweisen kann; eine Person mit Ferienwohnung ohne ordentlichen Wohnsitz kann kein Konto eröffnen.
Wann sich ein Gratisspielguthaben rechnet und wann nicht
Eine Person, die mit Bestandskonto ein Gratisspielguthaben nutzt, sollte sich drei klaren Reizen stellen. Erstens, ob der Einsatz im Gewinnfall zurückfliesst. Bei den meisten Aktionen fliesst er nicht zurück, was die Aktion den effektiven Wert des ausgelobten Betrags kostet. Zweitens, ob die Frist realistisch ist. Eine 30-Tage-Frist auf einem CHF-10-Guthaben ist grosszügig, eine 7-Tage-Frist auf einem CHF-10-Guthaben ist eng. Drittens, ob die Quote auf den Märkten, auf denen gewettet werden kann, attraktiv genug ist, um das Guthaben zu nutzen. Eine Quote von 1.20 auf einen Favoritenakive ist statistisch schlechter als eine Quote von 1.90 auf einen Aussenseiter, und wer das Guthaben zwingend auf einem 1.20-Markt nutzen muss, hat schlechtere Karten.
Wer ein Gratisspielguthaben besitzt und es nicht nutzt, verliert es nach Ablauf der Frist. Wer es nutzt, gewettet im Grenzbereich zwischen eigenem Geld und dem Freibet. Wer es klug nutzt, wettet auf einem Markt, auf dem die Quote hoch genug ist, um den erwarteten Wert des Guthabens zu maximieren, und lässt das Guthaben nicht auf einem Niedrigstquoten-Markt verpuffen.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?
In der Schweiz sind Gutscheincodes für Bestandskunden keine regelmässige Marketingmasse. Beide Veranstalter — Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport — dürfen Gratisspielguthaben nur nach vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten; die Aufsichtsbehörde hat 2025 insgesamt 24 Aktionen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos bewilligt. Das ist die Grössenordnung, in der Bestandskunden mit Aktionen rechnen können, und sie liegt deutlich unter dem Volumen ausländischer Märkte.
Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?
Nein. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspielguthaben und ähnliche Gratisangebote; ein Veranstalter, der ohne diese Zustimmung ein Gratisspielguthaben auf ein Spielerkonto bucht, verstösst gegen das BGS. Die Aufsichtsbehörde prüft die Aktion vor dem Start, und sie kann eine Aktion ablehnen oder mit Auflagen versehen.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?
Das Aktionsguthaben selbst ist nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar. Was ausgezahlt wird, ist der Nettogewinn aus Wetten, die mit dem Aktionsguthaben platziert wurden, soweit er die Wallet-Obergrenze nicht überschreitet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 und hatte sieben Aktionstage. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen in seinem verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das innert 30 Tagen zu nutzen war und insgesamt 7’000 Mal zur Verfügung stand. Die Aktion ist nicht auszahlbar und endete am 10. März 2026.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport werden auf ein Bank- oder Postkonto ausbezahlt, das auf den eigenen Namen lautet. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut und überweist Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Das Konto muss auf den eigenen Namen lauten, weil Art. 50 Abs. 2 VGS Auszahlungen nur auf ein Zahlungsinherrnkonto im Namen des Kontoinhabers erlaubt; anonymer Krypto-Empfang ist nach BGS nicht möglich.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
