Sportwetten für Schweizer im Überblick: Anbieter, Regeln und Spieleinsatz

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregeln von Swisslos (Stand 13.02.2026) und Loterie Romande.

Ein Dorf-Sportplatz mit einem Ball am Strafraumrand, dahinter schneebedeckte Alpengipfel im klaren Morgenlicht
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz wettet, hat genau zwei seriöse Wege. Swisslos betreibt unter dem Etikett Sporttip die Sportwetten für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande führt im Westen unter Jouez Sport die analogen Wetten für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Veranstalter besitzen eine Grossspielkombination aus Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51); die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Eine dritte Schweizer Bewilligung existiert nicht.

Diese Marktstruktur hat zwei sichtbare Folgen. Erstens ist die Auswahl an Veranstaltern klein, dafür sind die Spielregeln, der Spieler­schutz und die Auszahlungswege in zwei Händen vereint, die der Aufsicht rechenschaftspflichtig sind. Zweitens ist alles, was nicht über diese zwei Veranstalter läuft, in der Schweiz formal nicht bewilligt. Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage, keinen Zugang zum nationalen Spielsperr-Register und keine Schweizer Rekursstelle. Wer hingegen bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, bewegt sich in einem eng gesetzten Rahmen, der vor allem eines abbildet: die Schweizer Idee, Geldspiel als gemeinnütziges Mittel statt als Renditequelle zu betreiben.

Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich

Marke Swisslos (Sporttip) Loterie Romande (Jouez Sport)
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Veranstalter- und Spielbewilligung BGS
Veranstalter Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Loterie Romande, Lausanne
Produkt Sporttip Jouez Sport
Vertragsgebiet Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH · Tessin · Liechtenstein Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura
Online-Adresse Sporttip-Webseite Jouez Sport-Webseite
Verkaufsstellen Grosses Netz in der Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie, 221 Mitarbeitende

Der Vergleich fällt nüchtern aus, denn beide Veranstalter erfüllen dieselbe regulatorische Funktion. Sie unterscheiden sich vor allem geografisch, sprachlich und in der Markenführung: Wer im Kanton Bern wohnt, kommt zu Swisslos, wer im Kanton Genf wohnt, zur Loterie Romande. Wer umzieht, wechselt mit dem Wohnsitz den Veranstalter. Wer im Tessin wohnt, gehört zum Swisslos-Gebiet und kann Sporttip auch auf Italienisch nutzen; Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind über das Swisslos-Vertragsgebiet angeschlossen.

Ein Brunnen vor einer Sandsteinfassade in einer Altstadtgasse, nasses Kopfsteinpflaster und gedämpftes Licht eines bewölkten Morgens
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die zwei Anbieter sind für die meisten Wetten in der Schweiz also nicht Auswahl, sondern Zuordnung. Sie stehen nebeneinander, nicht in einem Wettbewerb um Quoten oder Boni, wie ihn internationale Vergleichsportale aufzeichnen. Wer die Wahl zwischen ihnen hat, weil er oder sie im Grenzgebiet lebt, der entscheidet nach Sprache, Gewohnheit und Verkaufsstelle; ein Quotenvergleich ist hier praktisch bedeutungslos.

Wie die Schweizer Wettlandschaft aufgebaut ist

Das Schweizer Geldspielgesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Sportwetten sind Grossspiele. Wer eine solche Wette anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung. Beide Bewilligungen erteilt die Gespa nach den Artikeln 21 bis 25 BGS, und sie wirken ausschliesslich in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft.

Eine Sanduhr steht neben einem Smartphone mit dunklem Display auf einem Holztisch, ruhiges Tageslicht fällt von der Seite ein
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Lotterie- und Sportwettenveranstalter auf zwei beschränkt. Das bedeutet: Es gibt keine dritte Schweizer Bewilligung, und es wird auch keine mehr geben, solange die interkantonale Vereinbarung von 2019 gilt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste der bewilligten Buchmacher, weil sie nur zwei kennt. Sie veröffentlicht stattdessen eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomprovider per DNS blockieren. Diese Liste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird laufend erweitert.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls abschliessend definiert. Die Gespa führt eine Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind in dieser Liste nicht enthalten und damit nicht zulässig. Qualifikationsrunden sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbsräume ebenso. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen in der Liste. Wer eine solche Wette platzieren will, kann das bei einem Schweizer Veranstalter nicht tun.

Diese Liste hat Folgen für die Spielpraxis. Wer in der Schweiz wettet, wettet vor allem auf Resultate, Tore, Handicap und Langzeitwetten. Märkte, die auf internationalen Plattformen selbstverständlich sind, fehlen hier. Das ist keine Lücke im Angebot, sondern Ausdruck des Entscheids, den Wettmarkt eng zu halten.

Rechtliche Lage für Wettende

Die Bewilligung gilt nur auf Schweizer Boden. Wer aus der Schweiz heraus spielt, ist genau dann legal unterwegs, wenn er oder sie ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande führt und in deren Vertragsgebiet wohnt. Wer hingegen von der Schweiz aus eine Wette bei einem nicht bewilligten Anbieter platziert, bewegt sich in einer Grauzone, die strafrechtlich nur den Anbieter trifft.

Das Strafmass auf Seiten der Anbieter ist empfindlich. Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten anbietet, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Wer für solche Angebote wirbt, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 74 Abs. 1, Art. 131 BGS). Die Spielenden selbst werden in der Schweiz nicht bestraft; das hat das Bundesgericht wiederholt festgestellt. Allerdings können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Betreiber eingezogen werden, und es fehlt jeder Schweizer Schutzmechanismus für die ausländische Wette.

Wer in der Schweiz wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Spielsperr-Register, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit und keine Garantie, dass die Auszahlung erfolgt. Das ist der Preis der Lizenzbehauptung jedes Anbieters, der nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst.

Boni und Aktionen unter Schweizer Regeln

Boni, Gratiswetten und Boni-Codes sind im Schweizer Markt möglich, aber eng. Die Gespa muss jeder Gratisaktion oder Bonus-Credit-Aktion vorgängig zustimmen (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine breite Bonus-Landschaft wie auf internationalen Vergleichsportalen ist auf den Schweizer Wettmarkt nicht übertragbar, und Versprechen von «Gratiswetten ohne Einzahlung», wie sie in Werbung auf ausländischen Domains erscheinen, gehören in diese Domäne: Sie sind auf einer Schweizer Bewilligung nicht zulässig.

Was die zwei Veranstalter anbieten, sind vor allem Quotenrückgekäufe und Erhöhungen auf das Wettprogramm selbst. Bei Sporttip gibt es drei Mechanismen, die direkt auf die Quote oder den Gewinn einwirken: Quotenboosts, die nur online und nur auf Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage funktionieren und pro Person nur einmal nutzbar sind; Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz erhöhen; sowie den Kombiboost, der nur online und nur bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten ab 1.50 greift und den Bonus auf den Nettogewinn staffelt: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinn sind in allen drei Fällen limitiert; bei einem Cash-Out verfällt er.

Diese Mechanik liest sich auf den ersten Blick wie ein Bonus, ist aber vor allem eine Hebelwirkung auf das, was die zwei Veranstalter ohnehin anbieten: höhere Quoten oder ein Zuschlag auf den Gewinn. Eine Verdoppelung des Einsatzes oder eine «Geld-zurück»-Garantie findet sich nicht. Das gilt auch für Werbe-Codes; sie spielen im Schweizer bewilligten Markt keine Rolle, und wer einen solchen Code auf einer ausländischen Domain eingibt, hat keine Schweizer Bewilligung als Boden darunter.

Spieler­schutz und Limiten

Der Spieler­schutz im Schweizer Wettmarkt setzt auf Eigenverantwortung mit harten institutionellen Schranken. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen: für einen Tag, für eine Woche und für einen Monat. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; bei unter 21-Jährigen gilt CHF 1’000 als Höchstwert. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Loterie Romande folgt demselben Grundmuster; die genauen Höchstwerte sind in den jeweiligen Spielregeln zu prüfen.

Statutarisch gilt: Eine Erhöhung einer Limite muss laut Verordnung frühestens nach 24 Stunden möglich werden; die beiden Veranstalter haben die Schwelle in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden angesetzt. Das ist strenger als das Minimum und gibt den Spielenden einen Tag mehr Bedenkzeit.

Der zweite Schutzmechanismus ist die Spielsperre. Swisslos bietet einen produktbezogenen Online-Selbstab von 1 bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt automatisch auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und es ist eine Fachstelle einzubeziehen. Ein frei wählbarer Selbstausschluss von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; das ist die Minimalanforderung der Verordnung.

Diese Architektur hat eine wichtige Folge für die Frage «Welcher Anbieter schützt mich am besten?»: Beide Schweizer Veranstalter teilen sich das Spielsperr-Register, sie greifen also ineinander. Wer bei Sporttip gesperrt ist, kann nicht ohne weiteres bei Loterie Romande spielen; wer sich umgekehrt sperren lässt, ist ausgenommen, auch wenn er oder sie das Konto wechseln wollte. Das unterscheidet die Schweizer Bewilligung von jeder ausländischen Lizenz, die mit dem Schweizer Register nichts zu tun hat.

Die Aufsicht prüft die Einhaltung. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Wette kaufen können; in 47,5 % von 200 Versuchen war das möglich. Das zeigt, dass der Verkaufspunkt ein schwächerer Schutzpunkt ist als die Online-Registrierung. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Online-Kanäle der zwei Veranstalter.

Wie eine Wette berechnet wird

Eine Wette zahlt sich nach einer einfachen Formel aus. Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal die Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 20 und Quote 2.40 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 48; davon sind CHF 20 der zurückgegebene Einsatz, der Reingewinn liegt bei CHF 28. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal diese Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Gewinnswert zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Das gilt nur, wenn die Wette gewinnt. Was die Wette wirklich kostet, ist die Marge des Marktes, also der Anteil, den der Veranstalter im Kurs eingepreist hat. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Für eine illustrative 2-Wege-Wette mit zwei Quoten von je 1.90 folgt daraus: Auszahlungsquote ≈ 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) ≈ 0,526, also rund 52,6 %, und die Marge liegt dementsprechend bei rund 47,4 %. Das ist für ein Zwei-Wege-Markt ein typisches Niveau; je knapper die Quoten, desto näher liegt die Marge bei 50 %. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1/X/2 liegt die Marge naturgemäss höher, weil sich die Marge über drei Kehrwerte verteilt.

Diese Rechnung ist als Marketing-Wort «beste Quote» praktisch nicht zu hören. Die Quote, die der Veranstalter anbietet, trägt die Marge bereits in sich; ein Unterschied von 0,05 in der Quote verändert die Marge um wenige Summen, nicht um Grössen. Wer das beurteilen will, achtet auf mehrere verschiedene Quoten, mehrere verschiedene Anlässe, und rechnet die Auszahlungsquote selbst nach.

Verfügbare Sportarten und Turniere

Fussball, Tennis und Eishockey sind die tragenden Sportarten im Schweizer Wettprogramm. Hinzu kommen alle weiteren Sportarten, die auf der Gespa-Liste stehen: Radsport, Ski alpin, Handball, Leichtathletik, Schwimmen und einzelne Randsportarten, jeweils in der Form, wie die Liste sie aufführt. Wettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Qualifikationsrunden nur, wenn die Liste sie nennt; Frauen­wettbewerbsräume nur, wenn die Liste sie führt. Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen in der Liste und sind damit über Swisslos und Loterie Romande nicht wettbar.

Für Fussball gilt die WM-Endrunde 2026 als Schwerpunkt, ebenso die EM-Endrunde 2028, deren Qualifikation in den Spielplänen auftaucht, sobald sie ausgelost ist. Bei Sporttip zählt die reguläre Spielzeit als die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen werden nur dann gewertet, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Damit unterscheidet sich die Schweizer Auswertung leicht von der international üblichen «90 Minuten + Verlängerung»-Linie.

Livewetten sind erlaubt. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet, akzeptiert diese Spielregelung ausdrücklich.

Der Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als voller Cash-Out; eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Mobile Wette und Verkaufsstelle

Wer in der Schweiz online wettet, nutzt entweder die Webseite oder die Sporttip-App. Bei Swisslos ist die App für iOS und Android verfügbar, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Loterie Romande bietet eine analoge Lösung im Westen an. Wer eine Wette lieber an der Verkaufsstelle abgeben will, kann sie im Netz der Swisslos-Verkaufsstellen oder der 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande spielen.

Die Online-Registrierung verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Mindestalter von 18 Jahren. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Damit ist die Online-Registrierung in der Schweiz stärker abgesichert als die analoge Registrierung an einer Verkaufsstelle, wo das Testresultat der Gespa mit 47,5 % erfolgreichen Minderjährigen-Tests 2025 den schwächeren Punkt zeigt.

Die Auszahlung von Gewinnen läuft auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei hinterlegter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Pro 365 Tagen sind die ersten beiden Auszahlungen gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximale Einzahlung in 30 Tagen CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht, und Kredit an Spielende ist verboten.

Steuern auf Wettanlächen

Wer in der Schweiz wohnt und bei Swisslos oder Loterie Romande wettet, zahlt auf den Gewinn in aller Regel keine Einkommenssteuer. Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht, also gilt je nach Kanton eine andere Schwelle, und oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Bei den typischen Grössenordnungen eines Freizeitspielers liegt der Gewinn weit unter dem Freibetrag, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, hat keine Verrechnungssteuer, weil der ausländische Anbieter sie nicht abzieht. Die Steuerfrage entsteht dennoch, denn nach der kantonalen Praxis etwa des Kantons Thurgau sind Gewinn-zwischen ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen. In anderen Kantonen kann die Praxis abweichen; eine verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer 5 % oder 3 % «Wettsteuer» im Wettschein eines ausländischen Anbieters sieht, zahlt diese Steuer in das ausländische System, nicht in das Schweizer. Die Schweizer Spielenden haben darauf keinen Einfluss.

Was die zwei Veranstalter konkret bieten

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie führt die Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Reingewinn fliesst damit zurück in die Kantone und in die Schweizer Sportförderung; Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe sind Nutzniesser.

Wer bei Sporttip spielt, spielt mit klar definierten Regeln. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Damit ist der Personenkreis klar umriss, und er ist gebannt.

Die Spielmechanik ist eng definiert. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer kombinieren will, nutzt die vorgesehenen Werkzeuge.

Der Schweizer Veranstalter trägt damit den Charakter eines Werkzeug­kastens, der auf die Spielmechanik und den Spieler­schutz ausgerichtet ist. Quotenboosts, Profitboosts und Kombiboost sind die drei Hebel; Cash-Out funktioniert nur online und nur vollständig; Wetten, die nach dem Eintreffen des Ergebnisses platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Wer die Spielmechanik versteht, hat ein klares Bild der Spielregeln.

Verdikt: Swisslos ist die einzige Wahl für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen. Wer in diesen Kantonen lebt, kommt an Swisslos nicht vorbei, und die Frage «Lohnt sich Swisslos?» stellt sich nicht; sie ist regulatorisch beantwortet. Wer innerhalb des Vertragsgebiets auf Quotenboosts, Profitboosts und Cash-Out spielen will, findet hier die drei einzigen Schweizer Hebel und damit das gesamte Spielangebot dieser Hebel in der Schweiz. Wer ein internationales Quotenvergleich sucht, wird nicht fündig, und das ist kein Schwächenkriterium des Schweizer Veranstalters, sondern Ausdruck des Schweizer Marktes.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne führt die Sportwetten unter dem Markennamen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Die Loterie Romande ist für ihre Westschweizer Wohnsinnen dasselbe wie Swisslos für die Deutschschweizer Wohnsinnen: die einzige bewilligte Veranstalterin. Der Zugang zur Online-Registrierung ist analog, der Spieler­schutz folgt demselben Muster, die Bewilligung ist nach BGS dieselbe. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, kommt zur Loterie Romande, weil sie die einzige bewilligte Veranstalterin ist, die ihr Konto führen darf.

Im Unterschied zu Sporttip führt die Loterie Romande in ihren aktuellen Bedingungen keine spezifischen Quotenboosts, Profitboosts oder Kombiboost-Werte auf. Die Spielmechanik wird in den eigenen Spielregeln gefasst, die je nach Produkt variieren. Wer sich für die genauen Höchstwerte, Cash-Out-Bedingungen und Bonus-Aktien interessiert, der liest die aktuellen Spielregeln auf jeux.loro.ch. Für die Frage, ob die Loterie Romande eine valable Adresse für die Romandie ist, ist die Antwort regulatorisch vorgegeben: Sie ist die einzige.

Verdikt: Die Loterie Romande ist die einzige Schweizer Adresse für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, kommt nicht zu Swisslos, sondern zur Loterie Romande, weil sie die einzige bewilligte Veranstalterin in dieser Region ist. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, akzeptiert damit das Schweizer Modell: gemeinheitliche Mittelverwendung statt internationaler Margenzahlung.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

In der Online-Werbung tauchen regelmässig internationale Buchmacher auf. Die hier genannten sind Beispiele, die in der Schweizer Diskussion immer wiederkehren, und sie sind alle ohne Schweizer Bewilligung: Unibet, Cloudbet, IviBet, DirectionBet, BillyBets, Boomerang Bet, Jackbit und N1 Bet. Ihre ausländischen Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); sie sind nicht an das Schweizer Spielsperr-Register angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Stelle, an die sich Spielende bei Streit wenden können. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen und per DNS blockiert werden; die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains.

Die genannten Anbieter verfügen über keine Schweizer Bewilligung. Sie operieren ausschliesslich auf der Basis ihrer jeweiligen ausländischen Lizenz, welche in der Schweiz keine rechtliche Kraft entfaltet. Wer aus der Schweiz heraus ein Konto führt, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage; eine Streitschlichtung mit dem Anbieter läuft über die ausländische Lizenzbehörde, nicht über die Gespa. Wer einen Konflikt hat, ist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen, nicht auf eine Schweizer Aufsicht.

Die strafrechtliche Konsequenz für Schweizer Spielende: Sie werden in der Schweiz nicht bestraft; das hat das Bundesgericht festgestellt. Allerdings können Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Spielende hat keine Handhabe, das zu verhindern. Wer auf einer ausländischen Domain spielt, nimmt dieses Restrisiko auf sich.

Verdikt: Diese Anbieter sind in der Schweiz formal nicht bewilligt; wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko, ohne Schweizer Spieler­schutz, ohne Schweizer Auszahlungs­schutz und ohne Schweizer Streit­schlichtung. Wer zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern und einem dieser ausländischen Anbieter abwägt, vergleicht nicht zwei Spielregeln, sondern zwei Rechtsräume.

Welcher Veranstalter passt zu wem

Die Schweizer Geldquelle ist hier klar zweispachtig. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, gehört zu Swisslos und damit zu Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, gehört zur Loterie Romande und damit zu Jouez Sport. Wer in einem Grenzkanton wohnt, etwa im Berner Jura, gehört sprachlich zur Romandie und über die Postleitzahl zur Loterie Romande; wer in einem zweisprachigen Kanton wie Freiburg wohnt, folgt der für den Kanton definierten Zuordnung. Wer umzieht, wechselt den Veranstalter.

Wer zwischen den beiden Veranstaltern innerhalb derselben Sprachregion wählen will, hat in aller Regel keine Wahl: Die zwei decken disjunkte Gebiete ab. Wer etwa in Freiburg wohnt, das in der Romandie liegt, gehört zur Loterie Romande; ein Konto bei Swisslos ist nicht möglich, weil Swisslos in Freiburg nicht veranstalten darf. Wer im Kanton Bern wohnt, gehört zu Swisslos und damit zum Sporttip-Gebiet.

Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter führen will, kann das technisch tun; er oder sie ist aber in der Schweiz nicht bewilligt. Wer auf einer Schweizer Bewilligung spielen will, hat genau zwei Wege, und die sind geografisch und sprachlich definiert. Wer hingegen maximale Quotenmausschwankungen und internationale Märkte sucht, findet das auf den Schweizer Bewilligungen nicht; es ist regulatorisch nicht zulässig. Wer diese Märkte will, akzeptiert die Schweiz-Auslagerung des Spieler­schutz­registers.

Die Logik dahinter ist die alte Schweizer: Geldspiel als Mittel zum Zweck, nicht als Zweck zum Mittel. Der Reingewinn fliesst in die kantonalen Fonds, in die Sportförderung, in die Schweizer Kultur. Wer mit diesem Modell spielt, spielt im Schweizer Modell. Wer ein anderes Modell will, spielt nicht auf einer Schweizer Bewilligung.

Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz sind nur die Sportwetten legal, die von Swisslos unter Sporttip und von Loterie Romande unter Jouez Sport angeboten werden. Beide Veranstalter besitzen eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS). Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet formal zwar legal, weil Schweizer Spielende nicht bestraft werden, aber ohne Schweizer Bewilligung als Grundlage. Die Spielenden sind in der Schweiz straffrei nigg, aber der Anbieter kann bestraft werden, und sein Gewinn kann eingezogen werden.

Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?

Swisslos ist für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH zuständig, ebenso für das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS zuständig. Wer in einem Kanton wohnt, ist für den entsprechenden Veranstalter zugeordnet, und ein Konto beim anderen Veranstalter ist nicht möglich. Wer umzieht, wechselt den Veranstalter mit dem Wohnsitz.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto?

Für ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine Spielsperre und pro Person genau ein Konto. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert, und die Adresse wird gegen Datenbanken geprüft. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann kein Online-Konto eröffnen; eine analoge Registrierung an der Verkaufsstelle ist theoretisch möglich, aber die Verkaufsstellen zeigen in den Testkäufen der Gespa 2025 eine deutlich höhere Durchlasschleichterquote.

Welche Verlustlimiten gelten und wann wirken Änderungen?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen drei Verlustlimiten gesetzt werden, für einen Tag, eine Woche und einen Monat. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; bei unter 21-Jährigen gilt CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Loterie Romande folgt demselben Muster mit eigenen Höchstwerten. Wer die Limite erhöhen will, hat eine Bedenkzeit von 72 Stunden, nicht von 24 Stunden, weil die beiden Veranstalter die statutarische Mindestfrist verschärft.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal die Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 20 und Quote 2.40 beträgt der Gewinnbetrag CHF 48, der Reingewinn CHF 28. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal diese Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Was zuerst die Wette wirklich kostet, ist die Marge des Marktes: Die Auszahlungsquote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten, und die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote.

Was bedeutet es, bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Wer bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Zugang zum Schweizer Spielsperr-Register und keine Schweizer Stelle für Streitigkeiten. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft. Die Spielenden werden in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Gespa stehen und per DNS blockiert werden. Wer aus der Schweiz heraus spielt, akzeptiert diese Rechtslage.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»