Android-Sportwetten in der Schweiz: Was die bewilligten Apps leisten – und was nicht
Aktualisiert am 20. Oktober 2026; geprüft gegen die Bewilligungsübersicht der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter in der Schweiz.
Wer auf dem Android-Handy eine Sportwette platzieren will, landet in der Schweiz schneller bei einer Rechtsfrage als bei einer Quote. Das Geldspielgesetz kennt für Sportwetten nur zwei bewilligte Veranstalterinnen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Eine Drittlösung, eine weitere bewilligte App oder einen Drittanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht. Wer aus dem Ausland eine Anwendung auf das eigene Gerät lädt, bewegt sich ausserhalb dieses Rahmens.

Das prägt die ganze Seite hier. Die Frage ist nicht «welche App ist die beste», sondern zuerst, welche App auf einem Android-Gerät in der Schweiz überhaupt benutzt werden darf – und was sie dann konkret leistet, wenn Wettschein, Livewette und Konto per Touchscreen bedient werden müssen. Daraus ergibt sich auch die Reihenfolge der Abschnitte: zuerst das, was die Geräteklasse tatsächlich kann und wo sie an Grenzen stösst, dann der Vergleich der beiden Zugangswege nebeneinander, anschliessend die rechtliche Lage, der Spielerschutz und schliesslich diejenigen Anbieter, die zwar im Play Store auftauchen, aber keine Schweizer Bewilligung haben.
Wettschein und Livewette auf dem Touchscreen
Eine Sportwetten-Anwendung unterscheidet sich vom mobilen Browser nicht durch das, was sie zeigt, sondern durch das, was sie weglässt. Der Browser holt die volle Webseite auf das Display, das Handy verkleinert sie nur. Die App filtert vor und richtet die Bedienung am Daumen aus: Wettauswahl links, Quote mitten auf dem Tastendruck, Wettschein als fixierter Streifen am unteren Rand. Das ist der Punkt, an dem die Anwendung gegenüber dem Browser gewinnt – nicht in der Quote und nicht in der Tiefe des Wettprogramms, sondern in den paar Griffen, die zwischen Auswahl und Bestätigung weniger nötig sind.

Was auf dem kleinen Bildschirm hingegen schwerer wird, ist die Übersicht über das ganze Wettprogramm. Kombiwetten mit mehreren Beinaheiden, die am Laptop in einer Tabelle nebeneinander passen, werden auf dem Telefon zu einer scrollbaren Kette von Tippen, jede Beinaheifassung mit eigener Quote zu «verifizieren». Sporttip löst das, indem der Kombiboost im Voraus anzeigt, wie viele Voraussagen für welchen Bonus nötig sind; vier Voraussagen ergeben 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben ergeben 20 %, zehn 40 % und fünfzehn 100 %. Der Bonus gilt nur online, jede Voraussage muss dafür eine Quote von 1,50 oder höher haben. Was hier als «Bonus» verkauft wird, ist eine Erhöhung des Gewinns auf dem Bonmitschienen, nicht ein Geschenk auf den Einsatz – die Nettogewinnegewinnung wird grösser, der Einsatz bleibt gleich. Auf dem Display fällt das schneller auf, weil die Quote-Anzeige auf jede Voraussage einzeln reagiert und der Boost sich erst beim Erreichen der Schwelle meldert.
Livewetten auf dem Mobilger haben eine eigene Tücke, die in den Spielregeln steht, nicht in der Werbung: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00 – der Einsatz wird zurückgegeben, mehr nicht. Wer auf dem Sofa erst die Reaktion im Spiel sieht und dann tippt, riskiert leere Wetten, weil das System die Platzierung gegen den Spielstand prüft. Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid Wetten ebenfalls mit Quote 1,00 werten. Das ist eine kassentechnische Linie, die das Tempo dazu bringt: wer live tippt, muss schneller sein als die Szene, nicht erst danach reagieren. Auf dem Telefon ist das zusätzlich heikel, weil Push-Benachrichtigungen den Spielfluss zwar anzeigen, die Platzierung aber erst durch den Tipp im Wettschein erfolgt – dazwischen liegt eine Sekunde Latenz, die auf dem Spielfeld schon den Ausschluss bedeutet.
Das Wettprogramm selbst wird auf der Webseite und in der App aus derselben Quelle gespeist. Bei Swisslos heisst das: online über die Webseite oder die Sporttip-App (iOS und Android), im Laden über die Verkaufsstelle. Eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen – das ist für jene Spielenden gedacht, die den Wettschein am Bildschirm zusammenstellen und anschliessend an der Kasse bar bezahlen oder den Tipp quittieren lassen wollen. Auf dem Telefon entsteht so eine Brücke zwischen zwei Welten, die in der Anwendungsbeschreibung leicht übersehen wird.
Installation und was bei Android zu beachten ist
Wer die Sporttip-App aus dem Play Store lädt, installiert eine Anwendung der Swisslos. Sie läuft auf aktuellen Android-Versionen und braucht Zugriff auf das Netzwerk, nicht auf den Standort. Die Identitätsprüfung läuft getrennt davon: einmalig wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Anschliessung erfolgt im Web, die App übernimmt danach das Konto. Eine separate Anmeldung an der App ist nicht nötig, das Konto ist dasselbe.
Bei der Loterie Romande läuft die Anwendung unter dem Namen Jouez Sport; sie ist in den jeweiligen Stores zu finden. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich online nicht für Konto anlegen – die Loterie Romande bedient nur die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren und die App nutzen; wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt, ist bei Swisslos richtig. Diese Wohnsitzregel ist hart: ohne korrekte Adresse kein Konto. Das wird bei der Registrierung geprüft, nicht erst bei der Auszahlung.
Die bewilligten Zugangswege nebeneinander
Wer in der Schweiz per Android sportwettenwettet, hat genau zwei Wege. Beide laufen über einen Veranstalter, der nach dem Geldspielgesetz bewilligt ist; beide haben eine App für Android, eine mobile Webseite und ein Netz von Verkaufsstellen. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet, im Produktnamen und in den Funktionen, die das jeweilige Wettprogramm mitbringt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – Produkt Jouez Sport |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| GG Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert; ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Die zwei bewilligten Anbieter decken zusammen die ganze Schweiz ab – nur eben getrennt nach Sprachregion. Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erscheinen hier, weil sie auf einem Android-Handy im Play Store oder über eine Suchmaschine schnell auftauchen. Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt; ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und vom Schweizer DNS geblockt werden. Wer eine solche App öffnet, bewegt sich ausserhalb des Geldspielgesetzes, ohne Spielsperre-Anschluss und ohne Schweizer Beschwerdestelle.
Welche Funktionen die bewilligten Apps mitbringen
Sporttip bringt auf Android das volle Programm mit: Einzel-, Kombinations- und Systemwettten, Prematch und Live, Cash-Out als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, Quotenboosts und Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse, und die «Bet-Builder»-Funktion, mit der voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung kombiniert werden können. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden – eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out drückt, bekommt den angezeigten Betrag, kann aber den Tipp nicht rückgängig machen.
Jouez Sport deckt die Westschweizer Kantone ab und ist auf Französisch geführt; eine Deutschschweizer Spieloberfläche gibt es nicht. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, kann sich online registrieren und die App nutzen – das Wettprogramm und die Funktionen entsprechen dem, was die Loterie Romande anbietet. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Swisslos richtig, weil die Loterie Romande keine Spielenden ausserhalb ihrer Vertragsgebiete annimmt. Die Wohnsitzregel ist im Geldspielgesetz verankert und gilt für beide Veranstalterinnen gleich.
Was sich beim mobilen Konto anders verhält
Das Konto ist auf beiden Seiten dasselbe – egal, ob es über die App oder die Webseite geführt wird. Verlustlimiten werden für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 (unter 21 Jahren bei CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist eine Selbstschutzregel, die verhindert, dass eine Verluststrecke durch spontanes Heraufsetzen der Limite verlängert wird. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist also nicht nur eine Sperre des aktuellen Wettkontos, sondern ein Eintrag in ein Register, das alle bewilligten Schweizer Veranstalterinnen und die Casinos miteinander teilen. Wer einmal gesperrt ist, ist überall gesperrt.
Rechtslage: was auf dem Android-Handy in der Schweiz gilt
Sportwetten sind in der Schweiz ein bewilligungspflichtiges Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Bewilligt sind sie für die zwei Veranstalterinnen, die die Kantone bestimmt haben: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anbietet, macht sich strafbar – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS).

Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsicht. Die Gespa führt eine Sperrliste von ausländischen Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blocken. Ende der Spielung 2025 waren 671 Domains auf der Liste; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt (Domain-Hopping). Wer eine ausländische App auf einem Schweizer Android-Handy öffnet, kann also jederzeit auf eine geblockte Domain stossen und sich den Umweg über VPN suchen – was die strafrechtliche Lage nicht ändert, sondern nur den Zugang verschiebt.
Was beworben und was geboten werden darf
Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Werbung für bewilligtes Glücksspiel darf nicht irreführend sein, sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten und nicht aufdringlich wirken (Art. 74 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine zeitliche Werbeeinschränkung wie in anderen Ländern gibt es in der Schweiz nicht.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind keine Wettbasis. Eckball- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ebenso ein Esports-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was nicht auf der Liste steht, ist anders als der Wettbewerb nennt – und wer darauf wettet, wettet auf etwas, das rechtlich nicht gedeckt ist.
Ausländische Anbieter auf dem Android-Handy
Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, haben keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Aufsicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden; Spielende werden nicht bestraft, aber die Mittel sind nicht geschützt. Gewinne ausländischer Grossspiele werden im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen behandelt; in anderen Kantonen gilt die kantonale Praxis. Die Faustregel: bewilligt = voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, geschlossene Liste und Wohnsitznachweis; ausländisch = kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an die Sperrliste, ausländische Besteuerung.
Spielerschutz auf dem Mobilgerät
Spielerschutz auf dem Android-Handy funktioniert nicht anders als am Laptop – die Schutzmassregeln sind auf eine eigene Identität und ein eigenes Konto gebunden, nicht auf ein Gerät. Wer das Konto über die App führt, hat denselben Schutz wie über die Webseite: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage und unbefristete Spielsperre mit Registereintrag.
Verlustlimiten setzen und ändern
Die Verlustlimite wird vor der ersten Teilnahme gesetzt – nicht irgendwann, sondern bevor der erste Sportwagen auf dem Bildschirm erscheint. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende; unter 21 Jahren gilt eine separate Oberlimite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer mitten in einer Verluststrecke die Limite heraufsetzen will, wird also 72 Stunden warten müssen – das ist Absicht, nicht Bürokratie. Die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage geht darüber hinaus: sie begrenzt, wie viel betätigt werden kann, nicht nur, wie viel verloren werden kann.
Selbstsperre und Register
Eine produktbezogene Selbstsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht vorgesehen. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer unbefristeten Spielsperre ist erst nach drei Monaten möglich und nur unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Spielsperre ist also kein simpler Knopfestrichter, sondern ein Eintrag in ein Register, das von allen bewilligten Veranstalterinnen geteilt wird. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist bei der Loterie Romande ebenfalls gesperrt – und umgekehrt. Die Sperre wird auch von den Schweizer Casinos respektiert. Das ist der Punkt, an dem die zwei bewilligten Veranstalterinnen zusammen ein Schutznetz bilden, das ein ausländischer Anbieter nicht anbieten kann.
Was bei Minderjährigen und Testkäufen auffällt
Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Eine Online-Registrierung braucht die Vollendung des 18. Lebensjahres, den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird per Ausweisupload geprüft, die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen Testkäufe mit Minderjährigen durchgeführt: in 47.5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Wer sich auf den stationären Schutz verlässt, baut auf eine Quote von etwa eins zu jedem Überraschten.
Quoten, Auszahlung und Steuern auf dem Android-Gerät
Wie die Quote den Gewinn macht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote. Bei einer Einzelwette ist die Quote die angezeigte Quote; bei einer Kombination ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – das ist eine kaufmännische Rundung, die am Rand der Quote ein paar Rappen pro Wette ausmacht. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.45, Gewinn CHF 24.50 (gerundet auf 5 Rappen genau). Bei einer Kombination mit drei Voraussagen zu den Quoten 1.85, 2.10 und 1.95 ergibt sich eine Gesamtquote von 1.85 × 2.10 × 1.95 = 7.5757, also ein Gewinn von 10 × 7.58 = CHF 75.80 nach Rundung.
Wer das im Wettschein prüfen will, sieht die Gesamtquote vor der Bestätigung. Auf dem kleinen Display ist das besonders: die Einzelquoten werden klein dargestellt, die Gesamtquote gross – das Verhältnis zwischen Einzel- und Kombiquote ist die Grösse, die im Wettschein zählt.
Auszahlung und Wallet
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet – ein anonymer oder Kryptoauszahlungsweg ist im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag ist CHF 25, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
PostFinance Pay und die mobile Aufladung
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auf einem Android-Handy ist das ein zweistufiger Vorgang: Wunschbetrag in der Swisslos-App eingeben, Bestätigung in der PostFinance-App, zurück in die Swisslos-App. Wer beide Apps parallel führt, merkt, dass die Aufladung nicht in einem Schritt geht – was bei kleinen Beträgen harmlos, bei grossen Beträgen ein zweiter Griff ist.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; ab 1. Januar 2026 liegt die Bundesschwelle bei CHF 1’071’000 (2025 CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab, also je nach Kanton. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden liegt ein einzelner Gewinn unter der Schwelle – es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton in die kantonale Praxis. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Einsatz, Limits und abgesagte Ereignisse
Mindest- und Höchsteinsatz
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auf einem Android-Handy zeigt der Wettschein den möglichen Höchsteinsatz an, sobald die Quote beendet sind; wer mehr setzen will, bekommt die Wette nicht angenommen.
Was hier als «Limite» bezeichnet wird, ist eine operative Grenze pro Wettschein, nicht eine persönliche Grenze. Die persönliche Grenze ist die Verlustlimite, die vor der ersten Teilnahme festgelegt wird. Wer CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzt und verliert, hat die Einsatzlimite dieser Wette ausgeschöpft – die Verlustlimite ist eine eigene Buchungsebene.
Abgesagte Ereignisse
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Auf dem Telefon erscheint die Rückerstattung als Gutschrift auf dem Wallet; bei einer Kombination wird die Quote der ausgefallenen Voraussage durch 1.00 ersetzt und die Gesamtquote neu berechnet.
Was zählt als reguläre Spielzeit
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Runde» wettet und das Spiel in die Verlängerung geht, hat die Wette unter Umständen auf ein anderes Ereignis gesetzt, als der Wettschein sagt. Livewetten auf das Ende der regulären Spielzeit sind davon zu unterscheiden – was als «Ende der regulären Spielzeit» zählt, ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, nicht das Ende nach Verlängerung.
Die zwei bewilligten Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten werden unter dem Namen Sporttip geführt; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann sich online registrieren und die Sporttip-App für Android nutzen; wer woanders wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto.
Auf Android bringt Sporttip das gesamte Wettprogramm: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und Live, Cash-Out als vollständiges Cash-Out, Quotenboosts und Profitboosts, und die «Bet-Builder»-Funktion. Der Kombiboost ist eine kostenlose Erhöhung des Nettogewinns auf Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 – vier Voraussagen ergeben 5 % Bonus, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Livewetten werden mit derselben Quote-Anzeige geführt wie Prematch-Wetten, aber das Tempo ist höher und die Gefahr von Wetten nach dem Ereignis mit Quote 1.00 ist real.
Wer ein Konto leistet, zahlt mit PostFinance Pay oder Einzahlungsschein auf das Swisslos-Wallet; das Wallet-Guthaben wird auf das Spielkonto gebucht. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die App ist im Play Store zu finden und braucht eine einmalige Identitätsprüfung per Ausweisupload.
Verdienst: für Spielende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist Sporttip die einzige bewilligte Adresse – jede andere App auf dem Android-Handy ist ohne Schweizer Bewilligung. Wer innerhalb des Vertragsgebiets wohnt und auf das volle Programm mit Cash-Out, Boosts und Livewetten Wert legt, ist hier richtig aufgehoben.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne) und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Jouez Sport ist das Produkt für Sportwetten; wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, kann sich online registrieren und die App nutzen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, hat keinen Zugang zum Online-Konto der Loterie Romande.
Die App ist in den jeweiligen Stores zu finden und auf Französisch geführt. Das Wettprogramm und die Funktionen entsprechen dem, was die Loterie Romande anbietet – Sportwetten auf das, was die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten erlaubt. Die Auszahlung erfolgt nach denselben Regeln wie bei Swisslos: Gewinne auf das Schweizer Bank- oder Postkonto, keine anonymen oder Kryptoauszahlungen, keine Kreditierung an Spielende.
Verdienst: für Spielende in der Westschweiz ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse. Wer in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, hat damit einen voll bewilligten Zugang über die App – mit dem Schutz des Geldspielgesetzes, dem Eintrag in das Spelsperregister und der Aufsicht durch die Gespa. Wer aus dem deutschschweizer Vertragsgebiet stammt und in der Westschweiz wohnt, wechselt mit dem Wohnsitz auch die zuständige Veranstalterin – ein Wechsel, der bei der Registrierung über die Adresse geprüft wird.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Acht Anbieter tauchen auf einem Android-Handy regelmässig auf, ohne Schweizer Bewilligung zu haben: Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG Bet. Was sie verbindet, ist ihre Lage in der Schweiz: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Spielsperregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).
Dass sie auf einem Schweizer Android-Handy funktionieren, liegt an zwei Quellen. Erstens: ihre Server stehen im Ausland, der Schweizer Internetanbieter blockiert per DNS nur die Domains auf der Sperrliste der Gespa – wer eine App mit eigener geöffneter Domain nutzt, kann am DNS vorbeikommen. Zweitens: ihre Domains können auf der Sperrliste landen, aber geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer eine solche App öffnet, bewegt sich ausserhalb des Geldspielgesetzes, ohne Spielsperre-Anschluss und ohne Schweizer Beschwerdestelle.
Was die Anbieter konkret bieten – Wettprogramm, Quoten, Funktionen, Zahlungswege –, ist nicht Gegenstand dieser Seite. Wer eine solche App nutzt, tut das ohne den Schutz des Geldspielgesetzes und mit der kantonal unterschiedlichen Besteuerung der Gewinne aus ausländischen Grossspielen. Die Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft werden (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS).
Was fehlt im Vergleich zum Ausland
Der Vergleich zwischen bewilligten und ausländischen Anbietern ist kein Vergleich von Funktionen – er ist ein Vergleich von Rahmenbedingungen. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalterinnen mit voller Schweizer Aufsicht, geschlossener Liste der Sportarten und Wettarten, Wohnsitznachweis, Verlustlimiten, Spielsperregister und gesetzlichem Schutz der Spielenden. Auf der anderen Seite stehen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit ausländischer Aufsicht, eigenen Regeln, eigenem Spielspersystem und ohne Schweizer Aufsicht.
Für die meisten Spielenden in der Schweiz ist die Frage nicht «welcher Anbieter hat die besseren Quoten», sondern «welcher Anbieter ist überhaupt bewilligt». Die Antwort ist klar und beschränkt: Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Alles andere ist anders bewilligt.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz sind nur zwei Anwendungen zulässig: die Sporttip-App von Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die App von Jouez Sport der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Beide laufen unter dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa bewilligt und beaufsichtigt. Jede andere Sportwetten-Anwendung ist ohne Schweizer Bewilligung und damit im Rahmen des BGS nicht zulässig.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind an das Konto gebunden, nicht an das Gerät. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden; unter 21 Jahren gilt eine Oberlimite von CHF 1’000 statt CHF 9’999. Die freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist eine eigene Buchungsebene und gilt unabhängig vom Zugangsweg. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich und gilt bei unbefristeter Sperre registerweit, einschliesslich Casinos.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Schweizer Spielsperregister angeschlossen, haben keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Schweizer Aufsicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden; Spielende werden nicht bestraft, aber die Mittel sind ungeschützt. Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS geblockt werden, was den Zugang über das offene Internet erschwert.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinn ist das Produkt bei Einsatz und Quote. Bei einer Einzelwette ist die Quote die angezeigte Quote; bei einer Kombination ist die Quote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.45, Gewinn CHF 24.50. Beispiel Kombination: Einsatz CHF 10, Quoten 1.85, 2.10, 1.95, Gesamtquote 7.58, Gewinn CHF 75.80 nach Rundung.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Vollendung des 18. Lebensjahres, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre, einmal pro Person. Die Identität wird per Ausweisupload geprüft, die Daten werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Für Sporttip sind das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, der Kanton Tessin und Liechtenstein; für Jouez Sport die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Die Wette zählt mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückgegeben, mehr nicht. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live auf dem Telefon tippt, muss schneller sein als die Szene, nicht erst danach reagieren – die Sekunde Latenz zwischen Spielereignis und Tipp im Wettschein kann den Unterschied zwischen Wette und Rückzahlung machen.
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Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
