Welcher Sportwetten-Anbieter passt zu Ihnen?
Wer in der Schweiz Sport wetten will, hat sie nicht zur Auswahl — sie ist auf zwei Veranstalter beschränkt. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport halten eine Bewilligung, und jede Seite bedient genau ihr Vertragsgebiet. Hier erfahren Sie, welche Wege in der Schweiz offenstehen, was die zwei bewilligten Veranstalter leisten und woran ausländische Angebote scheitern.

Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Webauftritte von Swisslos und Loterie Romande.
Livewetten und Cash-Out im Programm
Ein Livewetten-Angebot trennt heute fast jeden Veranstalter vom nächsten — und es ist genau dort, wo die Spielregeln am dichtesten werden.

Wie Swisslos Livewetten führt
Bei Sporttip läuft die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Die Wette wird angenommen, das Bild ist nicht Voraussetzung. Was die Regeln hart regeln, ist die Spätwette: Wer erst nach dem tatsächlichen Eintreffen eines Ausgangs tippt, bekommt dafür Quote 1.00 — Einsatz zurück, kein Gewinn. Dieselbe Wertung greift in spielentscheidenden Momenten wie Elfmeter, Roter Karte oder nach einer Videoschiedsrichter-Entscheidung. Swisslos behält sich vor, auch in solchen Lagen jede Wette auf 1.00 zu setzen.
Für Fussball, Tennis und die übrigen gelisteten Sportarten bedeutet das: Wer live tippt, muss die Sekunde kennen. Wer drei Sekunden nach dem Pfiff klickt, hat keine Wette mehr.

Cash-Out bei Sporttip
Cash-Out funktioniert bei Sporttip als vollständiger Ausstieg — ohne Teilverkauf. Es lässt sich vor Spielbeginn wie im Verlauf eines Spiels auslösen, gilt aber nur online und nur für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten. Eine Garantie, dass Cash-Out auf jedem Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei vollem Ablauf und hängt vom Spielstand ab; Swisslos darf den Betrag jederzeit anpassen. Was einmal ausgeführt ist, lässt sich nicht mehr rückgängig machen.
Das ist Cash-Out nach Schweizer Spielregeln: kein Spielzeug, sondern ein Ausstieg mit kleinerem, feststehendem Erlös.
Tennis live und andere Sportarten
Die programmatische Breite der Livewetten folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe. Tennis ist dort zugelassen, ebenso Fussball und Eishockey; Märkte jenseits dieser Liste fehlen. Eine Wette auf Eckbälle, Karten oder andere Mikromärkte gibt es bei Swisslos nicht — nicht weil das Programm zu schmal wäre, sondern weil die Liste sie nicht vorsieht. Wer dort Bedarf hat, landet zwangsläufig bei ausländischen Anbietern und verlässt die Schweizer Bewilligung.
Wettarten, Quoten und wie der Gewinn entsteht
Welche Wettmärkte ein Anbieter führt, ist die halbe Miete. Die andere Hälfte ist die Quote — und was tatsächlich auf dem Wettschein ankommt.
Wettmärkte und Bet Builder
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt das System irrtümlich eine solche Abhängigkeits-Kombination ohne den Builder an, kann Swisslos die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das schützt Spielende vor Fehlbuchungen, die Quoten künstlich aufgebläht hätten — und es schützt Swisslos vor Verlusten aus Systemlücken.
Unabhängige Voraussagen lassen sich frei kombinieren. Die Quote der Kombiwette ist dann das Produkt der Einzelquoten. Wer auf vier Spiele mit Quote 2.00, 1.80, 2.50 und 1.60 setzt, sieht 14.40 als Gesamtquote.
Der Kombiboost
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Er greift nur bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote ab 1.50, nur online und nur für Prematch, Live und Systemwetten. Die Staffel: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Auf den ersten Blick klingt das grosszügig — auf den zweiten Blick zeigt die Marge, was von einer Quote übrig bleibt, bevor der Boost überhaupt greift.
Wie der Gewinn entsteht
Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette ist es Einsatz × (Quote₁ × Quote₂ × …). Swisslos rundet das Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Eine Wette zu 2.37 mit Einsatz CHF 5 liefert damit 11.85, nicht 11’849. Das klingt nach Wenig — bei vielen kleinen Wetten pro Monat sind es einige Franken.
Was die Quote über den Anbieter verrät
Eine Quote ist kein objektiver Wert, sondern ein Aufbau aus Wahrscheinlichkeit und Marge. Wer für einen Zweiweg-Markt beide Seiten mit 1.90 anbietet, gibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 95 % des Stücks an die Spielenden zurück. 5 % behält der Anbieter pro Wette — egal, wer gewinnt. Das ist die Marge. Sie ist der Preis, den jede Wette zahlt, bevor sie überhaupt läuft.
Für die zwei Schweizer Veranstalter heisst das: Sie haben keine offenen Margenzahlen publiziert, und die Quoten schwanken nach Sport, Markt und Zeitpunkt. Wer vergleicht, vergleicht konkrete Quoten eines konkreten Markts zu einem konkreten Zeitpunkt — und genau so sind die Quoten gemeint, die Swisslos auf der Seite anzeigt.
Sportarten, Wettbewerbe und was die Liste hergibt
Was bei Sporttip im Programm steht, folgt einer geschlossenen Liste der Gespa. Wer dort nicht auftaucht, lässt sich nicht wetten — das gilt für Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen gleichermassen.
Fussball, Tennis, Eishockey — und die Lücken
Fussball ist die tragende Sportart und folgt dem internationalen Spielplan. Tennis, Eishockey und die übrigen klassischen Wettsportarten sind zugelassen. Was fehlt, sind Mikromärkte jenseits der Standardangebote: keine Eckball-Wetten, keine Kartenwetten, keine spezialisierten Kombinationen, die das ausländische Programm auszeichnen. Die Gespa-Liste zeigt weder eine Esports-Sektion noch Eckball-Märkte. Auch Wettbewerbe unterhalb einer gewissen Professionalität fallen heraus, sobald sie vorwiegend Minderjährige betreffen.
Formel 1 und Pferdewetten
Die Formel 1 ist auf der Liste, soweit ihre Wetten offizielle Rennergebnisse abbilden. Pferdewetten gehören ebenfalls zum Programm — Galopp- und Trabrennen, soweit sie als Grossspiel bewilligt sind. Wer dort Wetten sucht, findet sie bei Swisslos und bei Jouez Sport, allerdings als Nischenprogramm und nicht als tragende Säule.
Das Turnier-Limit
Qualifikationsrunden zählen nur, wenn die Gespa-Liste sie führt. Damenwettbewerbe sind nur dann zugelassen, wenn sie gelistet sind. Rankingwetten — also Wetten auf Tabellenplätze — sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Show-Spiele und ähnliche Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Das hält das Programm schmaler als bei ausländischen Veranstaltern, aber es macht jede Wette eindeutig überprüfbar.
Neue Anbieter und Markteintritte
Wer neu auf den Schweizer Markt will, braucht zuerst eine Bewilligung. Wer keine hat, kommt auf die Sperrliste.
Die geschlossene Veranstalterzahl
Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes 2019 und des Konkordats 2021 sind die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Zahl ist nicht vorläufig — sie ist im Konkordat festgeschrieben. Ein dritter bewilligter Sportwetten-Anbieter ist nicht in Sicht, und ein Markteintritt eines ausländischen Veranstalters ist auf diesem Weg nicht möglich.
Ausländische Neueinsteiger und die Sperrliste
Ausländische Anbieter können in der Schweiz keine Bewilligung erhalten, weil das Konkordat keinen Platz vorsieht. Sie können aber in der Schweiz werben, was nach Art. 74 Abs. 3 BGS eine Busse von bis zu CHF 500’000 nach sich zieht (Art. 131 BGS) — und sie können versuchen, Spielende über das Internet zu erreichen. Genau dafür gibt es die Sperrliste der Gespa: Sie führt Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste; neue Anbieter werden ersetzt, sobald sie unter anderer Domain wieder auftauchen — die Gespa spricht von «Domain-Hopping».
Wer also einen neuen Anbieter entdeckt: Die Wahrscheinlichkeit, dass er morgen auf der Liste steht, ist hoch.
Die Rangliste und was hinter den Positionen steht
Eine «Top 10 der Sportwetten-Anbieter in der Schweiz» kann nur zwei Positionen enthalten. Die weiteren acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, aber klar gekennzeichnet als nicht bewilligt.
Was die zwei Bewilligten unterscheidet
Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) trennt mehr als die Sprachregion. Sie trennt das Vertragsgebiet: 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein für Swisslos, sechs Westschweizer Kantone für die Loterie Romande. Wer im Wallis wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport. Die Begrenzung ist nicht technisch — sie ist satzungsmässig.
Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Beide schütten ihre Reingewinne an die kantonalen Fonds und an gemeinnützige Zwecke aus. Swisslos hat 2025 CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz verteilt; CHF 109 Mio. stammten aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.).
Einordnung auf einen Blick
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung | Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip; gültig für AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport; gültig für FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung; kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden |
Die Tabelle trägt genau zwei Sorten von Anbietern — beide unter Schweizer Aufsicht, oder ohne. Dazwischen gibt es nichts.
Überblick: Was einen Anbietervergleich überhaupt trägt
Ein Vergleich setzt voraus, dass es Unterschiede gibt, die sich benennen lassen. In der Schweiz gibt es sie — aber sie sind nicht die üblichen.
Wonach sich Veranstalter unterscheiden lassen
In einem Markt mit Dutzenden Anbietern sind Quotenmargen, Bonushöhen, App-Wettengen, Zahlungswege und Auszahlungszeiten die üblichen Vergleichsachsen. In der Schweiz fallen die meisten davon weg: Es gibt keinen Bonuswettbewerb, keine Quotenmargen-Tabelle, keinen Vergleich der Auszahlungsdauer zwischen zwei bewilligten Anbietern. Was bleibt, ist die institutionelle Differenz: das Vertragsgebiet, die Programmbreite, die Spielregeln und der Spielerschutz. Wer hier vergleicht, vergleicht Strukturen, nicht Produkte.
Wo die Vergleichbarkeit endet
Ein Vergleich zwischen Sporttip und einem ausländischen Anbieter ist kein Vergleich auf Augenhöhe. Die zwei bewegen sich in unterschiedlichen Rechtsräumen, mit unterschiedlichem Spielerschutz, unterschiedlicher Programmgrundlage und unterschiedlicher Steuerpraxis. Ein Schweizer Spieler, der bei einem ausländischen Anbieter wettet, gewinnt und verliert im Ausland — ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Ausschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Ein Anbietervergleich, der diese Differenz einebnet, ist kein Vergleich mehr, sondern Werbung.
Der schmale Grat der «sicheren Anbieter»
«Seriöse Sportwetten-Anbieter» — der Begriff sagt in der Schweiz wenig. Seriosität ist keine Lizenz, sondern eine Bewilligung, und in der Schweiz haben genau zwei Anbieter eine. Wer von «seriös» spricht, sollte «bewilligt» meinen.
Recht und Regulierung: Wer in der Schweiz wetten darf
Die Rechtslage ist nicht verhandelbar. Sie steht im Geldspielgesetz, im Konkordat und in der Verordnung.
Das Geldspielgesetz und seine Logik
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten sind darin ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e) und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS). Eine ausländische Bewilligung — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern — nicht bei der ESBK, die nur Spielende beaufsichtigt.
Wer eine Bewilligung bekommt — und wer nicht
Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung 2019 die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos und Loterie Romande. Ein dritter bewilligter Anbieter ist auf diesem Weg nicht möglich. Wer also als ausländischer Veranstalter in der Schweiz auftreten will, bleibt ohne Bewilligung und damit rechtslos in der Schweiz — Strafbarkeit für den Anbieter nach Art. 130 BGS (bis zu 5 Jahre für gewerbsmässiges Anbieten), Busse bis CHF 500’000 für Werbung nach Art. 131 BGS.
Was beworbene «ausländische Lizenzen» bedeuten
Eine Lizenz der Malta Gaming Authority, der Curaçao Gaming Authority oder der deutschen GGL hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist im ausstellenden Land gültig und dort durchsetzbar. Wer dort spielt, hat im Mitherland die Aufsicht des Lizenzlandes — nicht der Gespa. Das bedeutet: Beschwerden laufen in Malta, Curaçao oder Deutschland; ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.
Die Sperrliste und ihre Mechanik
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Das bedeutet: Wer in der Schweiz surft, erreicht viele ausländische Wettanbieter schlicht nicht. Wer die Sperre mit VPN umgeht, bricht keine Schweizer Regel — der Anbieter bleibt aber unbewilligt, das Spielrecht in der Schweiz nicht vorhanden.
Steuern und Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum kantonalen Freibetrag; der Bund kennt ab 1. Januar 2026 einen Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Wer darüber liegt, sieht 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen und holt sie sich über die Steuererklärung zurück. Für Gelegenheitsspielende ist das praktisch nie relevant — die allermeisten Gewinne liegen unter jedem Freibetrag.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber das kantonale Steuerrecht behandelt sie unterschiedlich. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen; andere Kantone handhaben es milder. «Je nach Kanton» ist hier die ehrliche Antwort.
Spielerschutz und Eigenverantwortung
Spielerschutz ist im Schweizer Modell nicht eine Funktion des Anbieters, sondern eine Pflicht — und sie beginnt vor der ersten Wette.
Verlustlimiten vor dem ersten Tipp
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Was hier fehlt, ist ein statutarisches Maximum — die Limite setzt der Spielende selbst, der Anbieter setzt nur die Decke.
Die Spielsperre und das Register
Spielende können sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielende und Online-Spielende sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Spielsperre ist damit kein Softtouch, sondern ein harter Schnitt über alle Anbieter hinweg.
Identitätsprüfung und Mehrfachkonten
Zur Registrierung braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Die Identität wird per Ausweis verifiziert, die Adressdaten gegen Datenbanken geprüft. Eine Person kann sich nur einmal registrieren. Wer gesperrt ist, wird abgewiesen. Wer minderjährig ist, wird abgewiesen. Wer aus dem Ausland zugreift, hat keinen Anspruch auf ein Konto.
Wer eine Wette verliert, verliert nur die Wette
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das gilt auch für Spielende, die gegen ihre selbst gesetzte Limite verstossen. Wer eine Wette unter falscher Identität platziert, verliert sie ebenfalls.
Werbung und der Schutz vor ihr
Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht in aufdringlicher oder irreführender Weise erfolgen, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für unbewilligte Anbieter ist verboten — auch wenn die Werbung selbst aus dem Ausland kommt und in der Schweiz nur per Targeting sichtbar wird. Freebets und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa.
Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit
Geld auf das Spielkonto zu bringen ist bei einem bewilligten Anbieter kein Vergleichspunkt — der Ablauf ist standardisiert. Spannend wird es bei der Auszahlung.
Einzahlung auf das Swisslos-Wallet
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Kappe ist keine technische Bank, sondern regulatorisch gesetzt — sie verhindert, dass hohe Beträge ungenutzt auf dem Wallet liegen.
PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen ausbezahlt, und zwar auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Auszahlung an Dritte, an anonyme Konten oder in Krypto gibt es bei bewilligten Anbietern nicht. Wer auszahlt, weist sich aus.
Innerhalb 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann Swisslos 3 % Kommission belasten. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — es verfällt nach den Regeln der Promotion.
Gewinne unter und über CHF 1’000
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Diese Schwelle definiert die Bearbeitungszeit — wer einen grossen Gewinn erwartet, plant nicht den vollen Zehn-Tage-Rahmen ein, sondern die drei Werktage der Direktüberweisung.
Gewinne, die niemand holt
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn — er verfällt zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit einer verweigerten Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Diese Fristen sind kurz — gemessen an Lebensdauerhaltsdaten anderer Anbieter, wo Quoten oft jahrelang im System bleiben.
Warum ausländische Zahlungsmethoden-Vielfalt hier nichts nützt
Ausländische Anbieter werben mit Dutzenden Zahlungsmethoden, von E-Wallets bis Krypto. In der Schweiz hat das keine Bedeutung: Eine Auszahlung geht auf ein Schweizer Bankkonto, alles andere ist Spielgeld im System des ausländischen Anbieters. Die Auszahlungsgeschwindigkeit eines ausländischen Anbieters auf ein Schweizer Bankkonto ist kein Vorteil, sondern ein Risiko — kein Schweizer Recht hilft, wenn das Geld nicht kommt.
Die Veranstalter im Einzelnen
Jeder Anbieter bekommt hier eine eigene Lesart: was er ist, was er kann und für wen er passt. Die zwei bewilligten Anbieter stehen vorne, die ausländischen folgen — nicht als Empfehlung, sondern als Realitätsbild.
Swisslos Sporttip — der Deutschschweizer Veranstalter
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird im Vertragsgebiet von 19 Deutschschweizer Kantonen plus Tessin und Liechtenstein angeboten.
Das Programm folgt der Gespa-Liste. Livewetten sind verfügbar, Cash-Out funktioniert als vollständiger Ausstieg ohne Teilverkauf. Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1. Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette: CHF 1’000. Höchsteinsatz pro Systemwette: CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern. Wetten über der Limite werden nicht angenommen.
Die Verlustlimite setzen Spielende selbst: bis CHF 9’999 pro Zeitfenster, für unter 21-Jährige bis CHF 1’000. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen (1 bis 180 Tage) oder unbefristet mit Registereintrag.
Für wen es passt: für jeden im Vertragsgebiet, der eine breite, gesetzlich geschützte Plattform mit lokalem Rechtsweg sucht. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat keine andere Wahl, die bewilligt ist — und genau das ist hier kein Nachteil, sondern die Definition von «bewilligt».
Loterie Romande Jouez Sport — der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Das Programm ist analog zu Sporttip: gesetzlich bewilligt, durch die Gespa beaufsichtigt, an die gleiche Liste der zugelassenen Sportarten gebunden.
Die Loterie Romande zählt nach eigenen Aussagen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Sie verteilt ihre Gewinne an die kantonalen Fonds der Romandie.
Für wen es passt: für jeden in der Romandie, der bewilligt wetten will. Die Grundmechanik — Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung aufs eigene Konto — ist identisch zu Sporttip, weil das BGS sie für beide gleich vorschreibt.
PowBet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
PowBet bietet Sportwetten auf einer internationalen Plattform. Es besitzt keine Schweizer Bewilligung und kann keine besitzen — die Veranstalterzahl ist auf zwei beschränkt. PowBets ausländische Lizenz (sofern vorhanden) hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS. PowBet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.
Für wen es in Frage kommt: für niemanden, der in der Schweiz bewilligt spielen will. Wer es dennoch nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz.
Unibet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Unibet gehört zu den grossen internationalen Anbietern und bietet ein breites Wettprogramm. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt jeder Schweizer Schutz; die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden.
Empfehlung: keine, da ohne Schweizer Bewilligung.
N1 Bet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden, die Sperre erfolgt über DNS, also pro Internetanbieter.
Einziger Hinweis: Der fehlende Schweizer Schutz ist eine bewusste Entscheidung, die man bei jedem Tipp bedenken sollte.
bet-at-home — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home gehört zu den Anbietern, die die Gespa in ihrer Sperrlisten-Praxis explizit nennt — sie wurde nach einer Sperrung unter anderen Domains wieder aktiv und steht als Beispiel für «Domain-Hopping». Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz.
Wer die Schweizer Rechtslage ernst nimmt, lässt diesen Anbieter aus.
IviBet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist ein internationaler Anbieter mit Lizenz in einem anderen Rechtsraum. In der Schweiz gilt diese Lizenz nicht. Die Sperrliste ist der Mechanismus, über den die Domain in der Schweiz unerreichbar gemacht werden kann.
Spielende, die das Schweizer Rechtssystem verlassen, bewegen sich ausserhalb des Schutzes durch die Gespa.
myBet — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
myBet ist ein internationaler Anbieter mit beschränktem Marktangebot in mehreren Ländern. Ohne Schweizer Bewilligung greift Art. 4 BGS — die Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung.
Hier gilt dasselbe wie für andere ausländische Anbieter: Kein Schweizer Schutz, kein Rechtsweg.
BetLabel — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel ist ein weiterer internationaler Anbieter auf der Liste. Die Schweiz kennt ihn nicht im bewilligten Sinn; die Sperrliste kann ihn jederzeit erfassen.
Für wen es in Frage kommt: dieselbe Antwort.
Sportaza — ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza gehört zu den neueren internationalen Anbietern. Ohne Schweizer Bewilligung greift Art. 4 BGS, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden.
Für wen es in Frage kommt: dieselbe Antwort. Die Position in der Liste zeigt, dass Schweizer Spielende diesen Anbietern begegnen — die Liste selbst sagt, dass die Schweizer Aufsicht sie nicht empfiehlt.
Eine Rechnung zur Quote: was die Marge kostet
Eine Quote zu lesen, heisst zwei Dinge zu sehen: die Wahrscheinlichkeit, die der Markt impliziert, und die Marge, die der Anbieter einbehält. Wer den zweiten Teil übersieht, übersieht den Preis jeder Wette.
Beispiel: ein ausgeglichenes Spiel
Ein Fussballspiel wird mit 1.90 / 1.90 quotiert — Heim und Gast sind gleich wahrscheinlich. Wer beide Quoten nimmt und zusammenzählt: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500. Die Auszahlungsquote liegt bei 95 %. Der Anbieter behält 5 % Marge.
In Worten: Von jedem CHF 100, das auf diesen Markt gesetzt wird, zahlt der Anbieter CHF 95 als Gewinn aus, unabhängig davon, wer gewinnt. Die Marge ist der Preis, den die Wette zahlt.
Was das in der Breite heisst
Diese Rechnung gilt für jeden Zweiweg-Markt mit 1.90 / 1.90. Bei anderen Quotenpaaren ist die Marge anders — asymmetrische Märkte (etwa 1.50 / 2.80) können bei gleicher Auszahlungsquote liegen, wenn die implizierten Wahrscheinlichkeiten stimmen. Die Spanne der Margen im Schweizer Sportwetten-Markt ist nicht öffentlich beziffert; eine 5 %-Marge bei 1.90 / 1.90 ist ein typischer Industriedurchschnitt, und genau das ist die Spanne, in der sich auch die Schweizer Veranstalter bewegen.
Für Spielende heisst das: Wer 100 Wetten à CHF 10 auf einem 1.90 / 1.90-Markt platziert, setzt CHF 1’000 um. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % wandern CHF 950 zurück — als Gewinne, die teilweise den Einsatz enthalten. CHF 50 sind die kalkulatorische Marge. Wer mehr will, muss den Markt verlassen — oder die Quoten finden, die nicht 1.90 / 1.90 sind.
Keine Garantie
Eine Marge ist ein statistisches Mittel über viele Wetten, kein Ergebnis einer einzelnen Wette. Wer 100 Wetten à CHF 10 setzt, kann Glück haben und CHF 1’100 zurückbekommen, Pech haben und CHF 800. Die Marge ist die Erwartung über die Zeit — und Erwartung heisst hier: langfristig, mit grosser Stichprobe, mit den Quoten, die der Anbieter tatsächlich anbietet.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Anbieter: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessiner Vertragsgebiet und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. «Bester» hängt vom Wohnort ab — die meisten Schweizerinnen können nur bei einem der beiden ein Konto eröffnen. Ausländische Anbieter sind keine Alternative, wenn Schweizer Bewilligung gewünscht ist.
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?
Genau zwei: Swisslos (Vertragsgebiet AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Liechtenstein) und Loterie Romande (Vertragsgebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS). Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Weitere bewilligte Anbieter existieren nicht — die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl auf zwei.
Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport gelten die Grundsätze des Bundesrechts, die konkreten Limiten sind in den Spielregeln des Anbieters festgelegt.
Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains ohne Schweizer Bewilligung. Schweizer Internetanbieter blockieren diese Domains per DNS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Gesperrt wird, wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet. Blockierte Domains tauchen oft unter neuem Namen wieder auf — die Gespa nennt das «Domain-Hopping».
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Bei einer Einzelwette ist der Gewinn Einsatz × Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten, der Gewinn entsprechend Einsatz × Gesamtquote. Swisslos rundet das Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Eine Wette zu Quote 2.37 mit Einsatz CHF 5 ergibt CHF 11.85, nicht CHF 11’849.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die Limite setzt der Spielende selbst — der Anbieter setzt nur die Decke.
Vergleich – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
