Spielwetten in der Schweiz 2026

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel, ein Eishockey-Match oder ein Tennismatch wetten will, trifft zuerst auf eine rechtliche Mauer: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, nur zwei Veranstalterinnen haben eine Bewilligung, und alles andere bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Das formt die ganze Seite: das Wettangebot, die Einsatzgrenzen, den Schutz der Spielenden und die Frage, was eine Quote eigentlich bedeutet. Wer das versteht, setzt bewusster und erkennt eher, woran ein Anbieter verdient.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Aktualisiert: 20. Oktober 2026 – Daten gegenüber der Gespa-Bewilligungsliste und den Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.

Was auf dem Wettprogramm steht – Sportarten und Turniere

Das Schweizer Wettangebot ist keine offene Kiste. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die der Veranstalter abbilden darf; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Das unterscheidet die Schweiz von Märkten, in denen ein Buchmacher fast alles annehmen darf, solange es niemand ausdrücklich verbietet. Hier ist die Liste die Erlaubnis, nicht die Ausnahme.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Fussball ist das Rückgrat. Europameisterschaft und Weltmeisterschaft tauchen regelmässig auf, ebenso die nationalen Ligen und die grossen europäischen Wettbewerbe. Eishockey, Tennis, Handball und Unihockey ergänzen das Programm. Was nicht erscheint: Wetten auf Eckbälle, Karten oder Spielerstatistiken; ein Esports-Bereich fehlt in der Liste komplett, und Ranglistenwetten sind nur zugelassen, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb entscheidet oder das Podest bildet. Trainingsläufe, Wettereignisse, politische Ereignisse und TV-Shows sind ausgeschlossen. Diese Eingrenzung kommt nicht aus den Spielregeln eines Veranstalters, sondern aus dem Geldspielgesetz; sie gilt für beide Bewilligten gleich.

Was heisst das für jemanden, der wetten will? Das Wettprogramm wirkt schmaler als bei einem ausländischen Anbieter, der ein paar hundert Märkte pro Fussballspiel anbietet. Dafür deckt jedes Spiel auf der Liste den Kern ab: Sieg, Unentschieden, Doppelte Chance, Tore Über/Unter, Handicap, Halbzeit/Endresultat. Dazu kommen Livewetten, die vor und während des Spiels verfügbar sind und deren Quote sich am Spielstand orientiert. Cash-Out ist möglich, allerdings nur vollständig, nie teilweise, und nicht auf jedem Markt garantiert. Kombiwetten – mehrere Voraussagen auf einem Wettschein – sind erlaubt, der Kombiboost erhöht den Nettogewinn ab vier Tipps mit Quote 1.50 oder höher in Stufen von 5 % bis 100 %.

Ein Spiel wird in der Regel über die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit gewettet; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist. Wer auf den Ausgang eines Elfmeter-Dramas wettet, sollte das vor dem Tipp prüfen. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheidung am Bildschirm – kann dieselbe Bewertung greifen. Das ist keine Schikane, sondern der Versuch, Wetten auf bereits bekannte Wendungen auszuschliessen.

Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport im Vergleich

Nur zwei Veranstalterinnen haben in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind interkantonale Lotterien, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide bedienen klar getrennte Gebiete. Wer in der Deutschschweiz wohnt, spielt bei Swisslos; wer in der Romandie wohnt, spielt bei Loterie Romande. Beide Produkte sind online verfügbar, beide haben ein Verkaufsstellennetz, beide funktionieren nach vergleichbaren Regeln – aber sie sind nicht identisch. Die folgende Übersicht ordnet sie nebeneinander ein.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / bewilligte Spielform
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Geldspiele nach IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne – Geldspiele nach IKV 2020

Was die Tabelle nicht zeigt: die Bedienungsgebiete. Swisslos deckt 19 Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein ab, Loterie Romande die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer online ein Konto eröffnen will, muss Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet haben, volljährig sein und darf keine Spielsperre haben. Die Anmeldung verlangt einen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Wer umzieht und die Kantonsgrenze überquert, wechselt im Extremfall den Anbieter; das ist im Alltag selten ein Problem, aber es definiert die Spielregel mit.

Im Wettangebot gleichen sich beide Produkte auf den ersten Blick: Fussball, Eishockey, Tennis, Livewetten, Kombiwetten, Systemwetten. Cash-Out ist bei Sporttip online vollständig möglich, ohne Teilauszahlung; der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und kann sich mit dem Spielstand ändern. Der Kombiboost bei Sporttip belohnt vier oder mehr Voraussagen mit Quote ab 1.50 mit 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Ähnliche Stufenmodelle sind im Markt verbreitet, der genaue Mechanismus gehört in die Spielregeln der jeweiligen Veranstalterin und sollte vor der Annahme einer erhöhten Quote nachgelesen werden.

Was die beiden unterscheidet, ist mehr Nebensache als Hauptpunkt: die Marke, die Website, die App, die Verkaufsstellendichte, die lokale Werbung, die Sprache des Kundendienstes. Beide zahlen Gewinne automatisch bis CHF 1’000 pro Wettschein auf das Spielkonto, darüber direkt auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen; beide verlangen Schweizer oder Liechtensteiner Konto, beide blockieren anonyme und ausländische Zahlungswege. Das gesamte Geld – Einsatz und Gewinn – fliesst damit auf Konten, die der Schweizer Aufsicht bekannt sind.

Verfügbare Märkte bei Sporttip im Überblick

Wettart Beschreibung Beispiel
Einzelwette Ein Tipp auf ein Ereignis Sieg Heimmannschaft
Kombiwette Mehrere Tipps auf einem Wettschein Sieg A + Sieg B + Über 2.5 Tore
Systemwette Mehrere Tipps in verschiedenen Kombinationen Trixie, Patent, Lucky 31
Livewette Wette während des Spiels Nächstes Tor – Heimteam
Cash-Out Vorzeitiger Ausstieg mit fester Quote Ja, vollständig, online
Bet Builder Kombination aus abhängigen Märkten eines Spiels Heimsieg + Über 2.5 + Beide treffen

Diese Auswahl definiert, was an einem Spieltag tatsächlich zur Verfügung steht. Die Tabelle zeigt das Grundgerüst – die exakte Anzahl der Märkte pro Spiel hängt vom Wettprogramm ab und ändert sich von Begegnung zu Begegnung.

Wie eine Quote zustande kommt

Eine Wettquote ist kein Wahrscheinlichkeitswert, sondern ein Preis, den der Veranstalter für ein Ergebnis zahlt. Die Regeln zur Quotenbildung sind im Geldspielgesetz nicht abschliessend normiert; sie folgen aber einem klaren ökonomischen Prinzip. Je mehr ein Buchmacher auf ein Ergebnis hält, desto tiefer die Quote; je weniger, desto höher. Die Differenz zwischen dem, was die Wettenden zusammen setzen, und dem, was bei einem fairen Ausgang zurückflösse, ist die Marge des Veranstalters – das Geld, das unabhängig vom Ausgang im System bleibt.

Eine einfache Rechnung zeigt das: Nehmen wir einen fiktiven Zwei-Wege-Markt mitten im Spiel – etwa ein Tennis-Match mit Quote 1.90 auf Spieler A und 1.90 auf Spieler B. Eins von zwei Franken wird im Schnitt auf jede Seite gesetzt. Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0’974. Das heisst: Von jedem eingesetzten Franken fliessen rund 97.4 Rappen an die Wettenden zurück, und 2.6 Rappen bleiben als Marge beim Veranstalter. Diese Bandbreite – meist 2 % bis 8 % je nach Markt und Sportart – ist der Preis, den jede Wette für die Teilnahme am bewilligten Markt bezahlt. Wer die Quote als Indikator für die Wahrscheinlichkeit liest, liegt meistens richtig; wer sie als exakte Prognose nimmt, wird von der Marge korrigiert.

Bei einem Drei-Wege-Markt wie Sieg/Unentschieden/Niederlage im Fussball ist die Rechnung dieselbe, nur mit drei Summanden. Die Margen fallen meist höher aus, weil die Quoten weiter auseinanderliegen und die Spielenden öfter auf den Favoriten tippen. Das ist auch der Grund, warum eine beliebte Wette selten die beste Quote hat: Die Marge des Veranstalters wächst mit der Konzentration der Einsätze auf eine Seite.

Für die Praxis bedeutet das: Vergleichen ist möglich, aber auf wenige Franken pro Wette heruntergerechnet. Wer mit kleineren Einsätzen spielt, zahlt im Verhältnis mehr von seinem Einsatz an die Marge – nicht absolut, aber prozentual. Das ist der Grund, warum auch moderate Wetten gegenüber reinem Sporttippen Kosten tragen, die im Gesetz stehen, aber im Wettschein nicht auftauchen.

Die rechtliche Lage in der Schweiz

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Das ist mehr als eine Besteuerungskategorie: Es bedeutet, dass Sportwetten unter die Lotteriegesetzgebung fallen und nicht unter das Casino­recht, das die ESBK beaufsichtigt. Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung für die Organisation und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Beide sind nötig, beide werden von der Gespa ausgestellt.

Die Kantone haben in einer interkantonalen Vereinbarung die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist kein Zufall: Die Kantone wollen den Ertrag aus den Grossspielen in gemeinnützige Zwecke lenken – Swisslos hat im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet, davon 506 Millionen an kantonale Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz; 109 Millionen davon stammten aus den Sportwetten. Die Loterie Romande folgt demselben Modell in der Romandie. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und das ist im Gesetz festgeschrieben (Art. 4 BGS).

Eine ausländische Bewilligung – aus Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst wo – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitfälle. Was bleibt, ist die Sperrliste der Gespa, eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Interwetten und bet-at-home; neue Domains tauchen innerhalb von Stunden auf, wenn ein Anbieter ausweicht.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse, und zwar nur solche, die auf der Liste der Gespa stehen (Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur bewilligt, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb entscheidet oder das Podest bildet; nie auf Trainingsläufe. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Wer auf etwas wetten will, das nicht auf der Liste steht, hat in der Schweiz keinen Anbieter dafür.

Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, hat den vollen Schutz des Schweizer Rechts: ein verifiziertes Konto auf eigenen Namen, eine Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, eine Spielsperre, die online und an Verkaufsstellen gilt, und eine Aufsicht, die Beschwerden entgegennimmt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat nichts davon – kein Schweizer Kundendienst, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht. Beide Wege sind legal möglich; keiner ist «sicherer» als der andere, weil das eine Vergleich von Kategorien wäre.

Werbung und Bonusregeln

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni, Quotenboosts und Kombiboosts sind keine Gratisspiele im engeren Sinn, aber sie fallen unter dieselbe Kontrolle und sind je nach Ausgestaltung bewilligungspflichtig.

Die Schweizer Aufsicht hat 2025 zudem 200 Testkäufe an Verkaufsstellen ausgewertet. An fast jeder zweiten Stelle wurde an eine minderjährige Testperson erfolgreich eine Sportwette verkauft. Das ist kein Grund, den stationären Verkauf zu meiden, aber ein Hinweis darauf, dass die Kontrolle am Tresen schwankt und das Verifikations­prozedere im Internet – Ausweis-Upload und Abgleich gegen Adressdatenbanken – der strengere Schutz ist.

Schutz der Spielenden: Verlustlimiten, Spielsperre und Steuern

Wer in der Schweiz legal eine Sportwette platzieren will, durchläuft drei Schutzmechanismen: die eigenen Verlustlimiten, die freiwillige Spielsperre und die steuerliche Behandlung des Gewinns. Jeder Mechanismus wirkt an einem anderen Punkt im Spielverlauf und kostet anders.

Verlustlimiten und Einzahlungs­limiten

Vor der ersten Online-Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende, bei unter 21-Jährigen ist sie auf CHF 1’000 beschränkt. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer die Limite anheben will, muss also fast drei Tage warten. Das ist die Spielregel, die das Gesetz für jede Veranstalterin vorschreibt; wer unter 18 ist, wird gar nicht erst zugelassen (Art. 72 BGS).

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, ebenfalls für 30 Tage. Sie begrenzt, wie viel Geld auf das Spielkonto fliesst, nicht nur wie viel verloren werden kann. Damit hat die spielende Person zwei Hebel: einen für Verluste, einen für Zuflüsse. Beide sind Selbsteinschränkungen – sie schützen vor allem die Person, die sie setzt.

Für wen das wirklich greift: Wer mit einem kleinen Spielbudget spielt, sollte beide Limiten direkt bei der Registrierung setzen und nicht erst nach einer Pechsträhne. Wer mit grossen Einsätzen unterwegs ist, sieht sich durch die CHF 9’999 gedeckelt und kann bei einem Hochrisiko-Tipp nicht «das Konto leerräumen». Wer Limiten ignoriert oder auf der höchsten Stufe lässt, verzichtet auf ein Werkzeug, das die Aufsicht als Teil des Schutzes ansieht.

Die Spielsperre

Die Spielsperre ist das härtere Instrument. Sie schliesst eine Person vom Spielen aus – entweder freiwillig oder wegen Überschuldung oder Spielsucht, verfügt von einer Fachstelle. Eine Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen; sie gilt für die Lotterien und für die Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Auch eine Spielsperre, die nur für ein Produkt wie Sporttip gesetzt wird, hält für 1 bis 180 Tage und lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben.

Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 VGS). Eine Selbstaussperrung von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das Alter nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer einmal gesperrt ist und zu spielen versucht, gibt im Zweifel Geld aus, das nie zurückkommt.

Drei Punkte, die oft übersehen werden: Die Spielsperre wird im selben Register geführt, das auch für Online-Casinos gilt; eine Sperre, die bei Swisslos gesetzt wird, gilt auch bei der Loterie Romande und in vielen Casinos. Die Sperre gilt grenzüberschreitend nach Liechtenstein. Wer in einer Fachstelle wegen Spielsucht gesperrt wird, kann die Sperre nicht eigenhändig aufheben, auch nicht nach drei Monaten – die Fachstelle muss zustimmen.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die Schwelle wird jährlich angepasst: ab 1. Januar 2026 liegt der Bundessteuerfreibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn und keine Verrechnungssteuer. Wer darüber liegt, behält 35 % Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können.

Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; was im einen Kanton steuerfrei ist, kann im anderen steuerpflichtig sein. Wer einen grossen Gewinn verbucht, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater, statt sich auf Faustregeln zu verlassen. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern greift die Verrechnungssteuer nicht; dafür behandeln einzelne Kantone, darunter Thurgau, ausländische Wettgewinne als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer von einer «Wettsteuer von X %» liest, schaut entweder in ein ausländisches Regelwerk oder in Werbung eines ausländischen Anbieters, der die Schweizer Aufsicht nichts angeht.

Anbieter im Überblick

Die folgenden zehn Marken werden in der Schweizer Diskussion am häufigsten genannt. Die ersten zwei sind die einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung; die übrigen sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz weder erlaubt noch verboten sind für Spielende, deren Domains aber auf der Sperrliste stehen können.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann online ein Konto eröffnen, sich mit Ausweis identifizieren und an der Verkaufsstelle oder online spielen. Die App ist für iOS und Android verfügbar; ein an der Verkaufsstelle per QR-Code abgegebener Wettschein funktioniert ohne erneute Eingabe.

Die wichtigsten Eckwerte: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig und nicht teilweise; der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und kann vom Veranstalter jederzeit angepasst werden. Der Kombiboost belohnt ab vier Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher, der Sporttip-Systemwetten sind möglich. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, wird die Einzelwette zurückbezahlt; in Kombiwetten zählt die ausgefallene Voraussage mit Quote 1.00. Gewinne über CHF 1’000 pro Wettschein werden innert drei Arbeitstagen direkt auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern eine Schweizer oder Liechtensteiner Verbindung hinterlegt ist; Auszahlungen vom Wallet sind 365 Tage lang zweimal kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wofür sich Swisslos eignet, wofür nicht: für deutschsprachige Schweizer Spielende, die einen vollständig bewilligten Anbieter mit Aufsicht, Spielsperre und vollstreckbaren Auszahlungen suchen. Das Programm ist schmaler als bei grossen ausländischen Anbietern, dafür ist die Wette rechts­sicher, das Geld auf einem Schweizer Konto, und ein Streitfall landet nicht in Malta oder Curaçao. Wer höhere Einsätze oder ein breiteres Wettprogramm sucht, stösst an die CHF-1’000-Grenze pro Wette – und findet innerhalb des bewilligten Marktes keine Ausweichmöglichkeit.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück zu Swisslos in der Romandie. Sie veranstaltet das Produkt Jouez Sport in den sechs Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis und beschäftigt 221 Mitarbeitende in 2’350 Verkaufsstellen. Sitz des Unternehmens ist Lausanne, Avenue de Provence 14. Das Online-Angebot läuft über jeux.loro.ch. Wer in der Romandie wohnt und volljährig ist, spielt hier – nicht bei Swisslos, nicht bei einem ausländischen Anbieter.

Die Spielregeln gleichen denen von Sporttip, weil beide Produkte im selben rechtlichen Rahmen stehen. Mindest- und Höchsteinsätze, Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlungswege folgen dem Muster des interkantonalen Konkordats. Der Kundendienst spricht Französisch; die Verkaufsstellen sind dichter als in der Deutschschweiz pro Quadratkilometer, weil das Einzugsgebiet kleiner ist.

Die Kehrseite: Für deutschsprachige Schweizer oder für Tessiner kommt das Produkt nicht in Frage – sie sind ausserhalb des Vertragsgebiets und können kein Online-Konto eröffnen. Wer in der Romandie wohnt und einen breiteren Markt sucht, hat innerhalb des bewilligten Angebots keine Alternative; das ist die Logik der Zwei-Säulen-Lösung. Die Loterie Romande spielt ihre Stärke dort aus, wo sie gesetzlich verankert ist.

Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore, 20Bet

Diese acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Sie tauchen regelmässig in Vergleichsportalen und in Werbung auf, die in der Schweiz nicht geschaltet werden darf; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, und Schweizer Internetprovider blockieren sie auf DNS-Ebene. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder anderswo hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, tut das ausserhalb der Schweizer Aufsicht: kein Schweizer Kundendienst, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Auszahlungspflicht, keine Schweizer Streitbeilegung. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; das ist möglich, nicht wahrscheinlich, aber rechtlich offen.

Was die Auflistung bedeutet und was nicht: Sie bedeutet, dass diese Marken in der Schweiz nicht bewilligt sind und nicht beworben werden dürfen. Sie bedeutet nicht, dass sie per se gefährlich oder unseriös sind – die Bewertung der Seriosität gehört zur Geschäftstätigkeit des Anbieters und ist eine Frage der ausländischen Regulierung, nicht der Schweizer. Wer aus Gewohnheit, wegen eines Bonusangebots oder wegen eines grösseren Wettprogramms bei einem dieser Anbieter spielt, sollte wissen, dass die Verlockung in der Schweiz keinen Rechtsanspruch erzeugt und der Schutz fehlt, den die Schweizer Aufsicht bietet. Wer ein Konto hat, sollte prüfen, ob die Auszahlung auf ein Schweizer Konto überhaupt möglich ist, welche Identitätsprüfung verlangt wird und welche Rechtsmittel bei Streit zur Verfügung stehen – und sich im Klaren sein, dass eine DNS-Sperre jederzeit hinzukommen kann.

Die Tabelle fasst die Einordnung zusammen; sie wiederholt das rechtliche Bild, das im Abschnitt «Die rechtliche Lage in der Schweiz» schon ausführlich dargestellt ist.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) Loterie Romande, Lausanne
Duelbits keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
bet-at-home keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Bettilt keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Sportaza keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Roobet keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Pribet keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
Betscore keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz
20Bet keine Lizenz nicht festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz

Wofür der Vergleich nützt: Er klärt, welche der zehn Marken einer Schweizer Bewilligung unterliegen und welche nicht. Welche Wettmärkte, Limits, Auszahlungszeiten oder Bonusbedingungen die einzelnen Marken jenseits der Schweizer Bewilligung haben, ist eine Frage der jeweiligen Geschäftsbedingungen und ändert sich oft; was die Aufsicht angeht, ist die Lage eindeutig.

Was eine Wette wirklich kostet: die Marge im Alltag

Die Marge versteckt sich in jeder Quote. Wer das versteht, sieht Wetten als Preis, nicht als Prognose. Bei einem Zwei-Wege-Markt mitten im Spiel, etwa einem Tennis-Match zur Spitzenzeit des Spiels, liegen die Quoten typischerweise zwischen 1.85 und 1.95 auf beiden Seiten. Eine Faustregel: Bei 1.90/1.90 liegt die Marge des Veranstalters bei rund 2.6 %, wie im Abschnitt «Wie eine Quote zustande kommt» gerechnet. Bei 1.85/1.85 sind es etwa 8.1 %, weil die Auszahlungsquote auf 1 ÷ (1/1.85 + 1/1.85) = 0’919 sinkt.

Was das praktisch heisst: Wer jeden Sonntag einen Wettschein mit drei Tipps zur Quote 1.90 füllt, lässt auf jedem dieser Tipps rund 2.6 Rappen pro Franken im System. Über ein Jahr mit vielleicht 50 Sonntagsscheinen à 20 Franken Einsatz sind das 1’000 Franken Umsatz und 26 Franken Marge – abgezogen von dem, was rechnerisch an die Spielenden zurückgeht. Wer höhere Quoten spielt (1.70/1.70 etwa), zahlt mehr Marge, bekommt im Erfolgsfall aber mehr pro Einsatz; wer niedrige Favoritenquoten spielt (1.30/1.30), hat wenig Marge, aber auch wenig Gewinn, wenn der Favorit verliert. Die Marge ist kein Argument gegen das Wetten, aber sie gehört zur Rechnung: Wer die Marge ignoriert, spielt gegen ein unsichtbares Gegenüber, das immer ein paar Rappen mitnimmt.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Sie haben die Veranstalter- und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Beide bedienen klar getrennte Kantone, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jeder andere Anbieter hat keine Schweizer Bewilligung und fällt unter die Sperrliste der Gespa.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Sie berechtigt Swisslos und Loterie Romande, in der Schweiz Sportwetten zu organisieren – nicht im Ausland. Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder anderen Ländern haben in der Schweiz keine rechtliche Kraft. Eine Schweizer Bewilligung garantiert Schweizer Aufsicht, Spielsperre und Auszahlung auf ein Schweizer Konto, aber sie bedeutet kein Recht, im Ausland zu spielen.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Online-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Limite heisst: bei Erreichen wird keine weitere Wette angenommen.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Beispiel: Ein Einsatz von 10 Franken auf Quote 2.50 ergibt einen Bruttogewinn von 25 Franken, abzüglich Einsatz bleiben 15 Franken Nettogewinn. Bei einer Kombiwette mit drei Tipps zu 1.80, 2.10 und 1.95 ergibt sich eine Gesamtquote von 7’367, ein 10-Franken-Schein zahlt im Erfolgsfall 73.67 Franken.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Turnier­rahmen) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die ausgefallene Voraussage die Quote 1.00. Das gleiche gilt, wenn ein Ereignis nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs gewettet wird – die Quote wird auf 1.00 gesetzt.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Eine Spielsperre kann beim Veranstalter (Swisslos oder Loterie Romande) für ein einzelnes Produkt für 1 bis 180 Tage gesetzt werden. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Lotterien und Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten mit Beteiligung einer Fachstelle aufgehoben werden.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»