Schweizer Sportwetten Anbieter: Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf
Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa.

Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, hat auf den ersten Blick eine schwer zu lesende Auswahl. Auf der Online-Suche tauchen Hunderte Plattformen auf, fast alle werben mit Bonus, App und schneller Auszahlung. In der Schweiz gilt jedoch seit dem Geldspielgesetz 2019 ein Grundsatz, der jede dieser Anzeigen in ein anderes Licht rückt: Veranstalten darf nur, wer eine Schweizer Bewilligung hat. Die Kantone haben diese Bewilligung an zwei Organisationen vergeben, und jede bedient ihre eigene Region. Wer Sporttip und Jouez Sport verstanden hat, versteht, warum der Rest des Feldes anders zu lesen ist – und was er kostet.
Livewetten und Cash-Out: was Swisslos in Echtzeit anbietet
Livewetten sind Wetten, die während eines Spiels platziert werden, mit Quoten, die sich am Stand orientieren. Bei Sporttip laufen sie auf demselben Konto wie Prematch-Wetten, mit denselben Verlustlimiten und denselben Höchsteinsätzen. Das ist der wichtigste praktische Unterschied zu ausländischen Anbietern, die oft mit separaten Limits und eigener Logik arbeiten.

Wie Livewetten bei Sporttip technisch laufen
Eine Livewette wird angenommen, solange das Ereignis noch läuft – unabhängig davon, ob es übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintritt eines Ausgangs tippt, tippt mit Quote 1.00 und erhält seinen Einsatz zurück. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten kurzzeitig aussetzen und sie mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Komfortmerkmal; es ist der Mechanismus, der Streit über den genauen Zeitpunkt verhindert, an dem ein Ausgang «schon passiert» war.
Die reguläre Spielzeit umfasst die normale Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder die Wette darauf gerichtet ist. Bei einer klassischen 1X2-Wette auf ein Fussballspiel nach 90 Minuten ist diese Trennung oft unsichtbar; wer eine asiatische Handicap-Linie auf eine Partie mit möglichem Elfmeterschiessen setzt, sieht sie sofort.
Cash-Out: vorzeitig raus, mit Abzug
Cash-Out heisst: eine laufende Wette vor dem Ende abrechnen. Sporttip bietet das für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Teilauszahlungen sind nicht möglich; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen.
Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn, wenn man die Wette laufen lässt, und hängt vom Spielstand ab. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt: Anbieter können ihn jederzeit für einzelne Wetten zurückziehen, etwa in den letzten Minuten vor Spielende oder in Märkten mit hoher Volatilität. Wer mit Cash-Out als Strategie plant, sollte das akzeptieren.
Ein Beispiel macht den Mechanismus klar: Eine Einzelwette mit Einsatz 20 CHF und Quote 2.50 hat einen möglichen Gewinn von 50 CHF. Steht es zur Halbzeit 2:0 für die Heimmannschaft, bietet Sporttip vielleicht 38 CHF als Cash-Out an – weniger als 50, aber sicher. Der Leser entscheidet, ob der Nettogewinn von 30 CHF (bei Cash-Out) das Risiko eines späten Ausgleichs aufwiegt.
Livewetten-Anbieter im Vergleich: warum die Auswahl kleiner ist als sie aussieht
Wer in der Schweiz wettet, hat für Livewetten faktisch nur einen Anbieter: Sporttip. Im deutschsprachigen Raum und im Tessin heisst das, Livewetten laufen über Swisslos.ch. Wer in der Romandie wohnt, tippt live über Loterie Romande. Ausländische Plattformen werben mit «Live-Stream» und Quoten-Boosts – sie dürfen in der Schweiz aber gar nicht anbieten. Das ändert nichts an der Qualität der Livewetten bei Sporttip; es bedeutet nur, dass der Vergleich im Inland anders geführt werden muss als in Märkten mit zwanzig lizenzierten Buchmachern.
Wettarten und Quoten: von Einzelwette bis Kombiboost
Wer mit Sportwetten Geld bewegt, zahlt für jede Wette zwei Dinge: den Einsatz und die Marge des Anbieters. Die Marge ist im Quotensatz versteckt; sie ist der Grund, warum dieselbe Wette bei verschiedenen Buchmachern unterschiedliche Quoten hat.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – die Grundformen
Eine Einzelwette ist eine Voraussage auf einen Ausgang. Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote; alle müssen eintreffen, damit die Wette gewinnt. Bei einer Systemwette werden mehrere Kombinationen aus denselben Voraussagen gebildet; auch wenn einzelne daneben liegen, können andere Teilmengen noch gewinnen.
Bei Sporttip kosten diese Formen unterschiedlich viel Spielraum. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette ist CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Eine Systemwette darf bis zu CHF 10’000 Einsatz haben. Swisslos kann diese Limiten jederzeit anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit hundert Franken oder mehr pro Wette plant, sollte die aktuellen Limits prüfen, bevor das Wettprogramm einen Strich durch die Rechnung macht.
Eckballwetten und andere Spezialmärkte: die Gespa-Liste macht den Spielraum
Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Sie wird regelmässig aktualisiert und ist abschliessend: was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste vom 10. September 2026 zeigt keine Eckballmärkte, keine Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich. Wer auf Eckbälle wetten will, ist bei einem Schweizer Veranstalter falsch – egal, wie viele ausländische Plattformen diesen Markt anpreisen.
Diese Einschränkung wird oft als Schwäche der Schweizer Veranstalter gelesen. Sie ist aber eine Folge des Geldspielgesetzes: Wetten auf sehr detaillierte Ausgänge bergen ein erhöhtes Manipulationsrisiko, und die Kantone haben sich für eine restriktive Liste entschieden. Wer darauf angewiesen ist, muss die Wahl zwischen Inlandsschutz und Marktvielfalt bewusst treffen.
Kombiboost und Quotenboosts: mehr Gewinn, klare Regeln
Sporttip bietet für Online-Wetten einen Kombiboost: bei vier oder mehr Voraussagen mit Mindestquote 1.50 steigt der Bonus auf den Nettogewinn – 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines einzelnen Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.
Diese Mechanik ist die Schweizer Variante dessen, was andere Buchmacher «Free Bet» oder «Enhanced Odds» nennen. Sie kostet den Veranstalter wenig, weil sie nur bei einem Gewinn ausbezahlt wird; sie bringt dem Wettenden einen kleinen Zusatz, der sich bei kleinen Einsätzen kaum bemerkbar macht und bei grossen Tickets einen echten Unterschied. Wer viele Wetten pro Woche spielt, sollte mitrechnen, wann der Boost ins Geld schlägt.
Berechnung der Marge: was der Buchmacher von jedem Franken behält
Die Marge eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den der Buchmacher nicht als Gewinn auszahlt. Sie wird aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes berechnet: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ); Marge = 100 % minus Auszahlungsquote.
Ein Beispiel macht das greifbar. Bei einem Zweiermarkt (Heimsieg / Auswärtssieg) mit Quote 1.90 auf jeden Ausgang ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = rund 0,9524, also etwa 95,2 %. Die Marge dieses Marktes liegt damit bei rund 4,8 %. Bei höheren Quoten – etwa 2.10 und 1.75 – fällt die Auszahlungsquote auf rund 93 %, die Marge steigt. Bei Sporttip schwankt die Marge von Markt zu Markt und von Sportart zu Sportart; ein Leser, der Margen vergleicht, sieht auf den ersten Blick, warum Fussball-1X2 anders gepreist ist als Tennis-Siegeswetten.
Diese Marge ist auch der Grund, warum der Begriff «beste Quote» mit Vorsicht zu geniessen ist. Eine einzelne Quote, die etwas höher ist als anderswo, kann in einem Markt mit hoher Gesamtmarge stehen; ein Markt mit tieferer Marge ist auf Dauer billiger, auch wenn die einzelne Quote kleiner aussieht.
Sportarten und Turniere: was die Gespa-Liste erlaubt
Die Gespa-Liste ist mehr als ein Verzeichnis: Sie definiert, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettbewerbsphasen bewettet werden dürfen. Was drauf steht, darf angeboten werden; was nicht drauf steht, ist tabu – auch wenn der Markt noch so verlockend wirkt.
Fussball, Eishockey, Tennis: das Kernprogramm
Fussball ist die meistgewettete Sportart in der Schweiz; die Gespa-Liste enthält die grossen Ligen und die europäischen Wettbewerbe. Eishockey folgt mit der Schweizer National League und internationalen Wettbewerben. Tennis, Handball und Basketball sind in den wichtigsten Ligen vertreten. Für jede Sportart gilt: nur Wettbewerbe auf der Liste dürfen angeboten werden, Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich erwähnt sind, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie erwähnt sind.
Wer eine Wette auf die Schweizer Super League sucht, wird sie bei Sporttip finden. Wer eine Wette auf die zweite Liga Islands sucht, wird sie nicht finden, weil sie nicht auf der Liste steht. Wer auf einen Wettbewerb wettet, der von der Liste verschwindet, bekommt die Wette zurück oder sie wird ungültig – nicht «umgewandelt». Das ist der saubere Weg und gleichzeitig ein Grund, warum die Schweizer Buchmacher bei kleineren Ligen dünn aussehen.
Pferderennen und Motorsport: aussen vor im Inland, beliebt im Ausland
Pferderennen sind ein Klassiker der Wettkultur. In der Schweiz sind sie in der Gespa-Liste nur soweit vertreten, wie die interkantonale Aufsicht sie zulässt; im Ausland sind sie das Hauptgeschäft vieler Plattformen. Motorsport – Formel 1, MotoGP, Rallye – gehört zu den beliebtesten Wettmärkten, aber Trainingseinheiten sind ausgeschlossen; gewettet werden darf nur auf das Rennergebnis.
Wer auf Pferdewetten angewiesen ist, hat bei Sporttip ein eingeschränkteres Angebot als auf britischen oder irischen Plattformen. Das ist kein Zufall, sondern die Konsequenz des Schweizer Ansatzes, nur bewilligte Wettbewerbe zuzulassen. Wer ein grösseres Programm will, muss im Ausland spielen – mit allen Konsequenzen, die im Abschnitt über ausländische Anbieter beschrieben sind.
Was die Liste nicht enthält: Eckbälle, Esports, Wetten auf Wetter und Politik
Die Gespa-Liste enthält keine Eckballmärkte, keine Kartenmärkte, keine Esports-Wettbewerbe. Wetten auf das Wetter, auf politische Wahlen oder auf TV-Shows sind im Geldspielgesetz ausdrücklich nicht erlaubt. Das ist die wohl grösste Kluft zwischen dem Schweizer Markt und dem, was ausländische Buchmacher anbieten.
Diese Einschränkung hat zwei Seiten. Sie schützt die Integrität des Sports, weil Märkte, die nur Insider beeinflussen können, ausgeschlossen sind. Sie beschränkt aber die Auswahl, und sie macht einen Teil des Marketing-Versprechens ausländischer Plattformen – «wir bieten alles» – juristisch unerreichbar.
Neue Anbieter: warum «neu» in der Schweiz kein Qualitätsmerkmal ist
Im Sportwetten-Markt wird «neuer Anbieter» oft als Vorteil verkauft: modernere App, grosszügigerer Bonus, aggressivere Quoten. In der Schweiz gilt das Gegenteil. Neue Anbieter können gar nicht in die Bewilligung hineinwachsen, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Wer also behauptet, ein «neuer Schweizer Anbieter» zu sein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit keiner.
Warum der Markt nicht wächst
Die interkantonale Vereinbarung von 2019 hat die Bewilligung an Swisslos und Loterie Romande vergeben, weil Lotterien und Sportwetten in der Schweiz einen gemeinnützigen Zweck haben: der Reinertrag fliesst in die kantonalen Fonds und in die Sportförderung. Im Geschäftsjahr 2025 hat Swisslos 506 Millionen Franken an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz ausgeschüttet; 109 Millionen Franken davon stammten aus den Sportwetten (nach 122 Millionen im Jahr 2024). Ein neuer privater Anbieter würde diesen Verteilschlüssel aushöhlen.
Wer in der Schweiz eine Plattform betreibt, die ohne diese Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Sperrliste der Gespa enthält seit 2019 die Domains solcher Anbieter; sie wird regelmässig aktualisiert und stand Ende 2025 bei 671 blockierten Domains. Die Liste wächst, nicht weil die Gespa grosszügig Domains aufnimmt, sondern weil Domain-Hopping – das Wechseln auf eine neue Adresse, wenn die alte blockiert wird – ständig neue Einträge produziert.
Was «neue Anbieter» im Schweizer Kontext wirklich heisst
Wenn ein Anbieter mit Schweizer Domizil wirbt, aber keine Bewilligung nennt, ist Vorsicht angebracht. Wenn ein Anbieter mit Bonus und Krypto-Auszahlung wirbt und keine Schweizer Adresse hat, ist es sehr wahrscheinlich einer der blockierten ausländischen Anbieter. Wenn ein Anbieter «bald auch in der Schweiz» schreibt, heisst das in der Regel: noch keine Bewilligung, vielleicht nie.
Die praktische Konsequenz: Wer auf einen «neuen Anbieter» stösst, sollte zuerst prüfen, ob die Domain auf der Gespa-Sperrliste steht und ob der Anbieter in der Schweiz überhaupt auftreten darf. Beide Fragen sind mit einem Blick auf die Gespa-Website beantwortet – noch bevor ein Franken Einsatz fliesst.
Die zehn Schweizer Sportwetten-Anbieter im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter und acht ausländische Plattformen, denen Schweizer Spielerinnen und Spieler in Suchresultaten, Werbung oder Bekanntenkreisen begegnen. Die ersten zwei sind die einzigen, die in der Schweiz legal Sportwetten anbieten dürfen; die übrigen acht sind Beispiele für Plattformen ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder ausländische Lizenz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| BetFury | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne auf der Gespa-Sperrliste genannt | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bahigo | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste stehen | Lizenzangabe: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle ist das Rückgrat jeder ehrlichen Bewertung: In der Schweiz sind die beiden ersten Reihen die einzige legale Option; alles andere ist Marktangebot ohne Inlandsschutz.
Schweizer Sportwetten-Anbieter: Grundlagen und Einordnung
Wer in der Schweiz Sportwetten sucht, hat es mit einem ungewöhnlich klaren Markt zu tun. Es gibt genau zwei Veranstalter mit Bewilligung, jeder bedient eine Sprachregion, jeder unterliegt der Aufsicht der Gespa. Das ist die Ausgangslage, von der jede andere Frage abhängt.

Swisslos Sporttip: Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie organisiert Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und Sporttip online nutzen. Wer in einem der Westschweizer Kantone wohnt, fällt in das andere Vertragsgebiet und nutzt Loterie Romande. Die Aufteilung ist hart; ein Zürcher kann sich nicht bei Loterie Romande registrieren, und ein Waadtländer nicht bei Swisslos.
Loterie Romande Jouez Sport: Veranstalter für die Romandie
Loterie Romande betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Vertriebsnetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz; 221 Mitarbeitende sind für die Lotterie tätig.
Wer in der Romandie wohnt und ein Online-Konto für Sportwetten will, kommt an Loterie Romande nicht vorbei – sie ist der einzige bewilligte Veranstalter für diese Region. Die Online-Registrierung läuft nach einem ähnlichen Verfahren wie bei Swisslos: Identitätsnachweis, Wohnsitznachweis, Verlustlimiten, freiwillige Einzahlungslimite.
Seriöse Anbieter: was das in der Schweiz heisst
«Seriös» ist im Sportwetten-Markt ein Wort, das jeder Anbieter für sich beansprucht. In der Schweiz hat das Wort eine klare Bedeutung: seriös ist, wer eine Bewilligung hat, sich an die Spielregeln der Gespa hält, das Sperrregister führt und Auszahlungen auf das eigene Konto des Spielenden vornimmt. Diese Kriterien erfüllen nur Swisslos und Loterie Romande.
Ein seriöser Anbieter erkennt man auch an dem, was er nicht tut: Er verlangt keine Krypto-Auszahlung, keine anonymen Wallets, keine Wetten auf nicht gelistete Wettbewerbe. Er verlangt den Ausweis, das eigene Bankkonto und die Bestätigung, dass die Person volljährig ist. Das klingt sperrig; es ist die einzige Weise, in der der Schweizer Markt die Integrität sichert, die er sich selbst vorgenommen hat.
Warum die Liste nicht länger wird
Die interkantonale Vereinbarung legt fest, dass in der Schweiz nur die beiden bestehenden Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewilligt werden. Eine dritte Bewilligung ist nicht vorgesehen. Wer in der Schweiz eine Plattform mit «Curacao-Lizenz» oder «Malta-Lizenz» sieht, sollte wissen: Diese Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); sie werden im Ausland anerkannt, im Inland nicht.
Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Marktstruktur von jeder anderen europäischen Regulierung abweicht. In Deutschland gibt es ein System von zwanzig lizenzierten Buchmachern, in Frankreich eine kleinere Liste, in Italien ebenfalls. In der Schweiz gibt es zwei. Wer hier Sportwetten sucht, sollte diese Struktur kennen, bevor er einen Vergleich mit ausländischen Märkten zieht.
Rechtliche Lage: warum nur zwei Anbieter erlaubt sind
Die Rechtslage in der Schweiz ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK beaufsichtigt nur Casinos, nicht die Sportwetten.
Bewilligungspflicht und ihre Reichweite
Wer in der Schweiz Grossspiele veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Eine solche Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, jede andere – hat im Inland keine Wirkung. Das ist der Hauptunterschied zum EU-Markt, wo eine Malta-Lizenz in vielen Ländern anerkannt wird.
Die Kantone haben die Bewilligung für Lotterien und Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Beide haben ihre bewilligten Vertragsgebiete; Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die Romandie. Eine Bewilligung für ein anderes Unternehmen ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Wer mitmachen darf – und wer nicht
Wer in der Schweiz wettet, muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre) und Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 47 Abs. 3 VGS). In der Praxis verlangen beide Veranstalter zusätzlich Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet. Wer eine Spielsperre hat, wird abgewiesen; wer falsche Angaben macht, riskiert die Auszahlung.
Diese Anforderungen sind hart. Sie sind aber die Grundlage dafür, dass der Schweizer Markt funktioniert: kein anonymes Spielen, keine ausländischen Konten, keine Minderjährigen. Wer einmal erlebt hat, wie ein Konto gesperrt wird, weil der Ausweis nicht zum Wohnsitz passt, weiss, warum diese Regeln nicht verhandelbar sind.
Werbung und Boni: was erlaubt ist und was nicht
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS).
In der Praxis bedeutet das: Wer im Inland einen Bonus von «100 %» sieht, sollte prüfen, ob er zu den bewilligten Veranstaltern gehört. Wenn nicht, ist die Werbung in der Schweiz schon formal problematisch – bevor irgendwelche Konditionen geprüft werden.
Strafbarkeit und Sperrliste
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft; ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Sperrliste der Gespa enthält die Domains solcher Anbieter; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie auf DNS-Ebene (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht und stand Ende 2025 bei 671 Domains. Die Liste ist dynamisch: Wird eine Domain blockiert, taucht sie unter neuem Namen wieder auf, und die Gespa ergänzt die Liste entsprechend.
Steuerliche Behandlung von Gewinnen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; darüber fällt die Verrechnungssteuer von 35 % an, die der Veranstalter direkt abzieht und die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich – wer gewinnt, sollte die Regel des eigenen Kantons prüfen, nicht die eines anderen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; dafür behandelt sie der Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. In anderen Kantonen ist die Praxis uneinheitlich. Wer auf ausländischen Plattformen spielt, sollte sich beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen, bevor ein grösserer Gewinn die Frage aufwirft.
Verantwortungsvolles Spielen: Schutzmechanismen im Schweizer Markt
Verantwortungsvolles Spielen ist in der Schweiz nicht nur Werbung, sondern strukturell verankert. Das Geldspielgesetz verpflichtet die bewilligten Veranstalter, Verlustlimiten, Pausen und Sperren anzubieten; ein nationales Register hält die Sperren fest und gilt über die Veranstalter hinweg.
Verlustlimiten: eigene Grenzen, vom Veranstalter durchgesetzt
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999 – und für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage festgelegt werden.
Diese Struktur schützt das Konto, nicht den Spielenden. Wer seine Limite senkt, sieht die Wirkung sofort; wer sie erhöht, muss drei Tage warten – ein klassischer Selbstschutz gegen impulsive Erhöhungen nach Verlustphasen. Die 72-Stunden-Frist ist eine freiwillige Verschärfung von Swisslos; das Gesetz sieht nur 24 Stunden vor.
Sperren und Pausen: vom Einzeltag bis zur unbefristeten Sperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos (einschliesslich Online-Casinos) und im Fürstentum Liechtenstein. Wer einmal gesperrt ist, kann nicht einfach ein neues Konto anlegen – die Sperre folgt der Person, nicht dem Konto.
Diese Struktur ist die wohl wichtigste Sicherheit im Schweizer Markt. Sie funktioniert nur, weil alle bewilligten Veranstalter an dasselbe Register angeschlossen sind. Bei ausländischen Anbietern gibt es diese Anbindung nicht – wer dort eine Sperre wünscht, muss sie auf jeder Plattform einzeln beantragen, und die Plattform kann ablehnen.
Schutz von Minderjährigen und gesperrten Personen
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Selbstverständlichkeit, die aber in den Spielregeln ausdrücklich steht. Die Identitätsprüfung beim Anlegen eines Kontos ist die praktische Umsetzung; ein Schweizer Personalausweis wird hochgeladen, die Adresse wird gegen Datenbanken geprüft, die Personendaten werden gegen das Sperrregister abgeglichen.
Die Gespa hat 2025 getestet, wie gut der Schutz an Verkaufsstellen funktioniert: In 47,5 % von 200 Versuchen wurde an Minderjährige verkauft. Diese Zahl ist kein Grund, das System pauschal als gescheitert zu bezeichnen; sie zeigt aber, dass der Schutz an Verkaufsstellen weniger zuverlässig ist als der Schutz online.
Spielsucht: was die Gespa tut
Die Gespa betreibt eine Fachstelle für Spielsucht und arbeitet mit der Suchtmedizin zusammen. Wer sich selbst oder eine nahestehende Person betroffen sieht, kann sich an die Gespa, an die kantonale Suchtberatung oder an die Fachstelle für Spielsucht der Universität Basel wenden. Die Sperrung im Register ist nur ein Teil; die therapeutische Begleitung ist die andere.
Zahlungsmethoden und Auszahlungsgeschwindigkeit
Bei den Zahlungsmethoden zeigen sich die Eigenheiten des Schweizer Marktes besonders deutlich: kein Krypto, keine anonymen Wallets, kein Geld auf ein Konto im fremden Namen. Die Auszahlung läuft auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, immer auf den Namen des Kontoinhabers.
Aufladen des Swisslos-Wallets
Das Swisslos-Konto wird über ein Spielguthaben («Wallet») geführt. Aufladen lässt es sich per Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein; der Mindestbetrag ist CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als eine der Online-Zahlungsmethoden an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Diese Struktur hat zwei Wirkungen. Sie verhindert, dass grosse Summen anonym auf das Spielkonto fliessen. Sie macht das Aufladen aber auch umständlich für jemanden, der spontan eine Wette platzieren will – der Einzahlungsschein muss zuerst bezahlt werden, bevor das Geld auf dem Wallet ist.
Auszahlung: auf das eigene Konto, in Franken
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es bleibt auf dem Wallet und kann nur für Wetten verwendet werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zu ausländischen Anbietern, die Gratisspiele oft in Bargeld umwandeln.
Warum keine Krypto, keine anonymen Wallets
Das Geldspielgesetz verlangt, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Diese Regeln sind der Grund, warum viele ausländische Plattformen mit Krypto-Auszahlung werben: Sie umgehen die Schweizer Anforderungen, weil sie im Inland gar nicht bewilligt sind. Wer in der Schweiz spielt und Krypto nutzt, spielt auf einer Plattform, die von keiner Schweizer Behörde beaufsichtigt wird – mit allen Konsequenzen für Sperren, Limits und Auszahlung.
Auszahlungsgeschwindigkeit im Vergleich
Im Vergleich zu ausländischen Plattformen ist die Schweizer Auszahlung langsamer: 3 bis 10 Arbeitstage für die Überweisung, eine Kommission ab der dritten Auszahlung. Ausländische Plattformen werben mit «Auszahlung innert 24 Stunden». Diese Geschwindigkeit hat aber einen Preis: Die Auszahlung erfolgt meist auf ein Konto im Namen eines Treuhänders oder einer Tochtergesellschaft, nicht auf das eigene Schweizer Konto; die Plattform hat in der Schweiz keine Aufsicht.
Wer eine Auszahlung in Stunden braucht, muss einen Kompromiss eingehen: zwischen Geschwindigkeit und Inlandsschutz. Wer diesen Kompromiss nicht eingehen will, wartet die 3 bis 10 Arbeitstage.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Profil
Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter mit dem grössten Programm
Swisslos Sporttip ist der einzige bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Das Wettprogramm umfasst Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball und weitere Sportarten, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Livewetten sind verfügbar, Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar (nur online, nur vollständig). Die Mindesteinsätze beginnen bei CHF 1; Höchsteinsätze sind CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wer in der Deutschschweiz wettet, kommt an Swisslos nicht vorbei. Die Plattform ist solide, die Auszahlung zuverlässig, die Spielregeln sind transparent. Die Kehrseite: das Wettprogramm ist enger als bei grossen ausländischen Buchmachern, und wer Spezialmärkte wie Eckbälle oder Esports sucht, wird nicht fündig.
Loterie Romande Jouez Sport – der Romandie-Veranstalter
Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Das Vertriebsnetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie; die Online-Registrierung läuft nach demselben Prinzip wie bei Swisslos. Das Wettprogramm umfasst die Sportarten der Gespa-Liste, mit Schwerpunkt auf Fussball und Eishockey.
Wer in der Romandie wettet, hat keine andere Wahl: Loterie Romande ist der einzige bewilligte Veranstalter. Wer in der Deutschschweiz wohnt und ein Loterie-Romande-Konto eröffnen will, wird abgewiesen – die Vertragsgebiete sind nicht durchlässig.
Die acht ausländischen Anbieter im Profil
Die folgenden acht Profile sind keine Empfehlungen. Sie zeigen, was Spielerinnen und Spieler in der Schweiz auf ausländischen Plattformen erwartet, wenn sie dort spielen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt ohne Inlandsschutz.
BetFury
BetFury wirbt mit Krypto-Zahlungen und hohen Bonusangeboten. Die Plattform besitzt keine Schweizer Bewilligung und darf im Land nicht für Wetten werben. Eine ausländische Lizenz ist hier ohne Rechtskraft. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsschutz.
bet365
bet365 ist einer der grössten Buchmacher weltweit, mit einem breiten Wettprogramm und Live-Streaming. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung; ihre Domain ist nach Angaben der Gespa auf der Sperrliste. Eine Lizenz in Malta oder Grossbritannien hat in der Schweiz keine Wirkung.
Bahigo
Bahigo tritt mit einem breiten Sportangebot und aggressivem Marketing auf. Das Angebot hat keine Schweizer Bewilligung und wird daher nicht beaufsichtigt. Die auf der Website genannte Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos.
PowBet
PowBet wirbt mit Casino- und Sportwetten-Kombination. Ohne Schweizer Bewilligung darf dieser Anbieter hier keine Wetten entgegennehmen. Die oft angeführte ausländische Lizenz ersetzt keine staatliche Genehmigung nach dem BGS.
Fezbet
Fezbet wirbt mit Bonusangeboten und einem breiten Wettprogramm.
Wettigo
Wettigo tritt mit Namen und Auftritt im deutschsprachigen Raum auf.
AmunRa
AmunRa wirbt mit ägyptischem Thema und Krypto-Zahlungen. Dieser Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die genannte internationale Lizenz hat für Schweizer Kunden keine Rechtswirkung.
1Bet
1Bet wirbt mit Sport- und Casino-Angeboten. Der Veranstalter hat keine Schweizer Bewilligung. Das auf der Plattform genannte Lizenzdokument hat in der Schweiz keine rechtliche Relevanz.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf überhaupt Wetten veranstalten?
In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jeder Veranstalter bedient nur sein Vertragsgebiet; alle anderen Plattformen haben in der Schweiz keine Bewilligung und sind über die Sperrliste der Gespa blockierbar.
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, wenn nur zwei zugelassen sind, und worin unterscheiden sie sich?
Eine Rangfolge der zwei Veranstalter ist kaum sinnvoll, weil jeder sein Vertragsgebiet hat. Sporttip bei Swisslos bietet das grössere Wettprogramm und ist in der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein verfügbar; Jouez Sport bei Loterie Romande ist die einzige Option in der Romandie. Beide unterliegen der gleichen Aufsicht durch die Gespa; die Auswahl ergibt sich aus dem Wohnsitz.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?
Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat im Inland keine Wirkung. Anbieter mit ausländischer Lizenz dürfen in der Schweiz nicht beworben werden und können auf der Gespa-Sperrliste blockiert werden. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister.
Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin oder Liechtenstein) und keine bestehende Spielsperre. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationswetten die Einzelquoten multipliziert. Swisslos rundet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Bank- oder Postkonto überwiesen; nicht innert 26 Wochen geltend gemachte Gewinne verfallen.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?
Die Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; Schweizer Telekomanbieter blockieren sie auf DNS-Ebene. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; im Kanton Thurgau sind sie unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen, in anderen Kantonen variiert die Praxis. Eine verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.
Rechtslage – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
