Wettsteuer Schweiz 2026: Freibetrag, Verrechnungssteuer und was ausländische Buchmacher kosten
Wer in der Schweiz online wettet, fragt sich früher oder später, was vom Gewinn übrig bleibt. Eine pauschale Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in Deutschland erhoben wird, kennt das Schweizer Recht nicht. Statt das Verhalten an der Kasse zu besteuern, besteuert der Bund einzelne Gewinne aus Grossspielen erst oberhalb eines jährlich angepassten Freibetrags. Wer unterhalb dieser Schwelle bleibt, zahlt nichts. Wer sie überschreitet, sieht 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen. Diese Logik prägt das ganze Kapitel und entscheidet, was eine Wette in der Schweiz tatsächlich kostet.

Geprüft am 20. Oktober 2026 gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die Geschäftsberichte 2025 von Swisslos und Loterie Romande.
Was die Schweizer Rechtslage beim Thema Steuer tatsächlich hergibt
Die Schweiz hat zwei sehr unterschiedliche Steuermechanismen, die regelmässig verwechselt werden. Die Einkommenssteuer betrifft den Gewinner und greift oberhalb des Freibetrags. Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, die der Bund über den Veranstalter erhebt und auf Antrag zurückerstattet. Beide haben dasselbe Ziel, aber verschiedene Adressaten.

Einkommenssteuer und Freibetrag: wann der Gewinn steuerbar wird
Gewinne aus Geldspielen sind in der Schweiz nicht automatisch steuerfrei, sondern erst unterhalb der Schwelle. Der Bundesgesetzgeber hat in Artikel 24 Buchstabe ibis des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) festgelegt, dass Gewinne aus Grossspielen, zu denen ausdrücklich auch Sportwetten zählen, erst ab dem Freibetrag zur Einkommenssteuer gehören. Darunter fallen sie durch, ohne dass der Wettende sie in der Steuererklärung angeben müsste.
Der Freibetrag selbst ist keine politische Zahl, sondern eine technische. Er wird jährlich ausgeglichen, um die kalte Progression zu neutralisieren, und zwar gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression (VKP) und den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Aus diesem Mechanismus resultiert eine langsame, stetige Erhöhung: CHF 1’000’000 in den Steuerperioden 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Wer einen Wettgewinn über dieser Schwelle einfährt, hat Glück und Rechenpflicht zugleich.
Verrechnungssteuer: die 35 %, die Swisslos direkt abzieht
Die Verrechnungssteuer funktioniert anders als die Einkommenssteuer. Sie wird nicht vom Finanzamt erhoben, sondern vom Veranstalter an der Quelle abgezogen, im Fall von Sporttip also im Moment der Auszahlung. Bei Gewinnen aus Grossspielen über dem Freibetrag zieht Swisslos 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt für diesen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus, den die gewinnende Person in der Steuererklärung einreicht und zurückfordert.
Ein Beispiel verdeutlicht die steuerliche Behandlung: Gewinnt jemand 1.05 Millionen Franken bei einem Freibetrag von einer Million Franken, sind 50’000 Franken steuerbar. Swisslos zieht davon 35 % Verrechnungssteuer ab, also 17’500 Franken, und überweist 1’032’500 Franken. Der gesamte Gewinn von 1.05 Millionen Franken wird in der Steuererklärung deklariert, der Freibetrag wird abgezogen und die 50’000 Franken werden besteuert. Die einbehaltene Verrechnungssteuer wird in der Steuererklärung zurückgefordert, da sie nur als Sicherheitsleistung dient.
Was die Verrechnungssteuer vom steuerbaren Einkommen unterscheidet
Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das hat eine alltagstaugliche Konsequenz: wer einen grossen Wettgewinn macht, sollte sich nicht entmutigen lassen. Verrechnungssteuer ist nicht Verlust, sondern Verzögerung. Wer den Ausweis verliert, verliert Geld, der Ausweis gehört in die gleichen Unterlagen wie der Gewinn selbst.
Kantonsunterschiede beim Freibetrag
Die Freibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist Beträge zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 aus, und 2023 reichte die Spanne von CHF 1’000’000 bis CHF 1’038’300. Der Kanton Thurgau nennt für die Staats- und Gemeindesteuern pauschal einen Freibetrag von CHF 1’000’000, während die direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 beträgt. Für die Praxis heisst das: wer einen grossen Gewinn macht, muss den Satz des Kantons kennen, in dem er oder sie am 31. Dezember steuerpflichtig ist.
Einsatzabzug bei Grossspielen
Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 in der Steuerperiode 2023, CHF 5’300 in 2024 und CHF 5’400 in 2025, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Im Kanton Thurgau gilt für die Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Für die meisten Wettenden ist diese Regelung irrelevant, weil sie nie den Freibetrag erreichen. Wer ihn erreicht, kann den Einsatzabzug mitnehmen und damit die Steuerlast weiter senken.
Verrechnungssteuer im praktischen Ablauf: wann und wie sie fällig wird
Die Verrechnungssteuer fällt nicht von heute auf morgen an, sondern folgt einer klaren Reihenfolge. Der Auszahlungstag entscheidet, der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Kalenderjahr, und die Auszahlung muss auf ein Konto im eigenen Namen erfolgen.
Pro Gewinn, nicht pro Jahr
Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Kalenderjahr. Wer im Januar 600’000 CHF gewinnt und im Juli weitere 500’000 CHF, hat zwei Gewinne unter dem Freibetrag und keine Verrechnungssteuer. Wer im Januar 1’200’000 CHF in einer Wette gewinnt, hat einen Gewinn über dem Freibetrag und 35 % Verrechnungssteuer auf den Teil über CHF 1’071’000. Die Auszahlung von Swisslos folgt diesem Mechanismus automatisch, weil die Verrechnungssteuer an der Auszahlung erhoben wird.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Winnings and balances are paid only to a payment account in the account holder’s name, schreibt das Geldspielgesetz in Artikel 50 Absatz 2 VGS vor. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Kryptowährungen gibt es im lizenzierten Schweizer Wettmarkt nicht. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hat, kann dieses Detail gar nicht prüfen, weil es dort keine Schweizer Aufsicht gibt, die diese Vorschrift durchsetzt. Bei Swisslos und Loterie Romande ist es Voraussetzung.
Berechnungsbeispiel: was ein Gewinn von CHF 100 bei 2.25 tatsächlich bringt
Eine Wette von CHF 100 auf eine Quote von 2.25 bringt bei einem Sieg einen Bruttogewinn von CHF 225. Davon geht der Einsatz von CHF 100 ab, der Nettogewinn beträgt CHF 125. Wer diesen Gewinn erzielt, liegt um ein Vielfaches unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000, es fällt keine Einkommenssteuer an, keine Verrechnungssteuer wird abgezogen, der Auszahlungsbetrag ist genau CHF 225.
Das ist die Bandbreite, mit der ein typischer Sportwetter in der Schweiz rechnet: ein Gewinn in der Grössenordnung weniger hundert bis weniger tausend Franken pro Wette, regelmässig unter dem Freibetrag, keine Berinterlegung mit dem Finanzamt, keine Verrechnungssteuer. Das ist nicht Zufall, sondern die Mechanik des Freibetrags, der die allermeisten Wettenden vollständig schützt.
Wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt
Wer einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, muss innert Monatsfrist die Depots ausfüllen. Konkret: Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 (zur Veranschaulichung der Logik, Werte aus den Vorjahren) sind CHF 200’000 steuerbar. Swisslos zieht davon 35 % Verrechnungssteuer ab, also CHF 70’000, und zahlt CHF 1’130’000 aus. In der Steuererklärung wird der gesamte Gewinn von CHF 1’200’000 deklariert, der Freibetrag abgezogen, die CHF 200’000 werden besteuert, die Verrechnungssteuer wird zurückgefordert. Die Reihenfolge ist also: Auszahlung mit Abzug, Deklaration, Besteuerung, Rückforderung.
Warum auf den Einsatz selbst keine Wettsteuer erhoben wird
In Deutschland, Österreich und anderen Märkten zahlt der Wettende eine Wettsteuer auf den Einsatz, typischerweise 5 %. Die Schweiz kennt eine solche Steuer nicht. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande eine Wette platziert, zahlt nur den Einsatz und keine zusätzliche Steuerlast an der Quelle. Der Grund liegt in der Konstruktion des Schweizer Steuerrechts: besteuert wird der Gewinn, nicht der Einsatz, und erst oberhalb des Freibetrags. Wer unter dem Freibetrag bleibt, ist mit dem Einsatz vollständig bedient.
Für den Wettenden hat das eine direkte Konsequenz: ein Bonus, eine Quote, ein Markt wird nicht durch eine zusätzliche Steuerlast an der Kasse geschmälert. Der Bruttoeinsatz ist der Nettoeinsatz. Das ist ein struktureller Vorteil gegenüber Deutschland, der in keinem Marketing-Text eines Anbieters steht, weil er aus dem Gesetz folgt.
Ausländische Anbieter und ihre steuerliche Konsequenz
Die Schweiz hat den Markt für Sportwetten an zwei Veranstalter vergeben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung, und die steuerliche Konsequenz ist eine andere.
Gewinne ausländischer Grossspiele sind in der Regel voll steuerbar
Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Wer also bei einem ausländischen Anbieter einen Gewinn von CHF 50 erzielt, deklariert diesen Gewinn im steuerbaren Einkommen, weil kein Freibetrag greift. Wer einen Gewinn von CHF 500 erzielt, ebenfalls. Wer einen Gewinn von CHF 50’000 erzielt, ebenfalls, und hier kommen die progressiven Steuersätze ins Spiel.
Diese Regelung steht im Kontrast zur Schweizer Logik, die ausländische Grossspiele vom Freibetrag ausschliesst. Die Steuerpraxis in der Schweiz behandelt Gewinne ausländischer Anbieter wie anderes Einkommen, ohne den Freibetrag und ohne die Verrechnungssteuer. Konkret heisst das: kein Verrechnungssteuerausweis, keine Sicherungssteuer, die im Nachhinein zurückgefordert werden könnte, sondern eine definitive Steuerlast, die in der Steuererklärung ehrlich zu deklarieren ist.
Warum der Freibetrag für ausländische Gewinne nicht greift
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind, und Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Diese Konstruktion trennt den lizenzierter Markt vom Rest: Schweizer Gewinne sind durch den Freibetrag geschützt, ausländische Gewinne werden im Kanton voll besteuert. Die Logik ist nicht perfekt, weil sie den Wettenden bestraft, der im Ausland wettet, aber sie ist die Logik, die gilt.
Praxis: was das für einen Wettenden mit kleinerem Budget bedeutet
Wer gelegentlich für 50 oder 100 Franken bei einem ausländischen Anbieter wettet und einen Gewinn von 200 oder 500 Franken einfährt, hat nach Schweizer Recht in der Regel eine kleinste steuerliche Pflicht. Ob die Steuerbehörde das wirklich prüft, ist eine andere Frage. Wer das Risiko nicht tragen möchte, wettet nur bei Swisslos oder Loterie Romande.
Die Rolle der Spielsuchtabgabe und des Spielertrags
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags. Für das Jahr 2025 summierte sich diese Abgabe auf CHF 3’863’790. Das ist ein kleiner Posten im Vergleich zum Gesamtvolumen, aber er finanziert die Prävention und die Aufsicht.
Reineinnahmen fliessen in die Kantone und in die Sportförderung
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., aufgeteilt in CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV), die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht (Art. 107 Abs. 1 Bst. d BGS).
Für den Wettenden hat das eine beruhigende Konsequenz: ein Teil des Geldes, das bei einem Wettgewinn an Gewinnennamen fliesst, kommt aus einem System, das gemeinnützig gebunden ist. Das verändert den Preis der Wette nicht, aber es verändert die Frage, was mit dem Geld passiert, das die Wettenden gemeinsam ausgeben.
Spielerschutz und Steuern: zwei getrennte Welten
Der Spielerschutz bleibt von Steuerfragen getrennt. Verlustlimiten, Pausen und Sperren gelten für alle Wettenden, auch wenn ein Gewinn steuerfrei bleibt. Wer mit dem Wettverhalten hadert, kann sich an die Limits und Sperren halten, ohne dass das Finanzamt davon erfährt.

Verlustlimiten sind Voraussetzung für die Teilnahme
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, die Oberlimite für die Tageslimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Limite wird von Swisslos umgesetzt, nicht vom Steuergesetz, aber sie hat eine ähnliche Wirkung wie eine Selbstbeschränkung. Wer sich auf 50 Franken am Tag limitiert, riskiert nicht, in einen Bereich zu kommen, in dem das Finanzamt überhaupt interessiert wird. Wer sich auf 500 Franken am Tag limitiert, kann in Einzelfällen den Freibetrag erreichen, tut es aber in den seltensten Fällen.
Selbstsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist der wirksamste Mechanismus gegen eigene Schwäche, und sie ist unabhängig von jeder Steuerfrage.
Wie die beiden Schweizer Veranstalter sich beim Thema Steuer verhalten
Beide Veranstalter ziehen die Verrechnungssteuer direkt ab, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Das ist die Pflicht aus dem Gesetz und der Mechanismus, der den Wettenden am stärksten betrifft. Der Unterschied liegt im Detail.
Swisslos: Verrechnungssteuerausweis direkt von der Quelle
Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Der Verrechnungssteuerausweis ist die Eintrittskarte für die Rückforderung beim Steuererklärung.
Loterie Romande: gleicher Mechanismus, andere Zuständigkeit
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Mechanismus ist identisch, die Zuständigkeit ist eine andere: die Auszahlung erfolgt über Loterie Romande, die Verrechnungssteuer wird von Loterie Romande abgezogen, der Ausweis wird von Loterie Romande ausgestellt.
Einordnung der zehn Anbieter im Schweizer Markt
Der Schweizer Markt für Online-Wettungen besteht aus zwei lizenzierter Veranstalter und einer langen Liste ausländischer Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung operieren. Die folgende Einordnung trennt diese beiden Welten und zeigt, was sie für die Besteuerung bedeuten.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter und ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Aufsicht Gespa |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Spalte in der Praxis sagt
Die Spalte zur Bewilligung trennt die Schweiz vom Ausland. Die zwei lizenzierten Anbieter ziehen die Verrechnungssteuer korrekt ab, stellen den Ausweis aus und zahlen nur auf Konten im eigenen Namen aus. Acht ausländische Anbieter in der Liste operieren ohne Schweizer Bewilligung, ihre Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung, und die Gespa kann ihre Adressen auf die Sperrliste setzen. Wer bei einem dieser Anbieter wettet, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutz, keine Verrechnungssteuer-Rückforderung über die Schweizer Quelle und nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau eine definitive Steuerlast auf jeden Gewinn.
Detailbewertung: Swisslos Sporttip
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000, Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für die steuerliche Frage ist Sporttip der saubere Fall: Verrechnungssteuer wird direkt abgezogen, Ausweis wird ausgestellt, Rückforderung läuft über die Schweizer Steuererklärung. Der Wettende zahlt die 35 % nur als Darlehen, nicht als definitive Last.
Detailbewertung: Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Mechanismus entspricht dem von Swisslos, der Verrechnungssteuerabzug erfolgt direkt durch Loterie Romande.
Für die steuerliche Frage ist Jouez Sport das saubere Gegenstück zu Swisslos: gleicher Freibetrag, gleicher Mechanismus, andere Zuständigkeit.
Detailbewertung: HornetBet
HornetBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz ist nicht festgestellt und hat keine Wirkung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS. HornetBet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Für die steuerliche Frage ist HornetBet der Fall, in dem jeder Franken Gewinn nach Thurgauer Steuerpraxis voll steuerbar ist. Wer dort wettet, hat keine Verrechnungssteuer-Rückforderung über die Schweizer Quelle, keine Sicherungssteuer, sondern eine definitive Last.
Detailbewertung: HighFlyBet
HighFlyBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Damit sind Angebote von dort in der Schweiz rechtlich nicht gedeckt. Zudem ist eine Sperrung durch die Gespa möglich.
Für die steuerliche Frage ist HighFlyBet strukturell identisch mit HornetBet: ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis voll steuerbar, kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg.
Detailbewertung: Betovo
Betovo besitzt keine Schweizer Bewilligung. Angebote von dort sind in der Schweiz rechtlich nicht gedeckt, und die Gespa kann die Domain sperren.
Für die steuerliche Frage gilt das Gleiche wie für HornetBet und HighFlyBet: ausländische Gewinne sind voll steuerbar, kein Schweizer Schutz.
Detailbewertung: Pribet
Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Angebote von dort sind in der Schweiz rechtlich nicht gedeckt.
Pribet folgt demselben Muster wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Gewinne voll steuerbar nach kantonaler Steuerpraxis.
Detailbewertung: MyStake
MyStake besitzt keine Schweizer Bewilligung. Rechtlich gesehen sind solche Angebote in der Schweiz nicht gedeckt.
MyStake ist im steuerlichen Sinn gleich zu behandeln wie die übrigen ausländischen Anbieter: ausländische Gewinne voll steuerbar.
Detailbewertung: WirWetten
WirWetten besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind diese Angebote rechtlich nicht gedeckt.
WirWetten unterscheidet sich steuerlich nicht von den anderen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Detailbewertung: Rainbet
Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Angebote von dort sind in der Schweiz rechtlich nicht gedeckt.
Rainbet ist im steuerlichen Sinn ein weiterer ausländischer Anbieter, dessen Gewinne voll steuerbar sind.
Detailbewertung: ZotaBet
ZotaBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind Angebote von dort rechtlich nicht gedeckt. Die Gespa kann die Domain sperren.
ZotaBet folgt dem gleichen Muster wie die übrigen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Wer fragt, was die ESTV selbst sagen kann
Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu Staats- und Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an [email protected]. Die ESTV selbst empfiehlt, sich an die kantonalen Behörden zu wenden, weil die kantonalen Freibeträge vom Bundesfreibetrag abweichen und die Besteuerungspraxis in jedem Kanton eine eigene Dynamik hat.
Für den Wettenden heisst das: die Frage «bin ich steuerpflichtig?» wird zuerst am Wohnsitzkanton beantwortet, nicht beim Bund. Die Frage «wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?» wird beim Bund beantwortet, mit dem Ausweis des Veranstalters. Die zwei Welten sind sauber getrennt, und die Frage, welche für einen selbst gilt, hängt vom Gewinnbetrag und vom Anbieter ab.
Kleinspeln als Sonderfall
Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind, gestützt auf Artikel 24 Buchstabe iter DBG. Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar.
Für die meisten Wettenden, die online bei Sporttip oder Jouez Sport spielen, ist diese Unterscheidung bedeutungslos, weil diese Angebote als Grossspiele klassifiziert sind. Wer an einer Tombola, einer lokalen Wette oder einem Kleinspiel teilnimmt, fällt unter eine andere Logik: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, sofern das Spiel bewilligt ist. Wer an einem nicht bewilligten Kleinspiel teilnimmt, zahlt die volle Einkommenssteuer.
Werbe- und Bonusregeln, die das Marketing bestimmen, das hier nicht steht
Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), die 2025 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt hat. Bonusbeträge und Bedingungen kommen nur aus den Bedingungen jedes Anbieters selbst.
Für den Wettenden bedeutet das: Werbung für ausländische Anbieter taucht in der Schweiz in den Medien und auf Sozialen Netzwerken auf, ist aber rechtswidrig, und der Klick auf eine solche Werbung führt in einen Markt, der nicht reguliert ist. Die Frage «warum sehe ich Werbung für X, wenn X hier gar nicht erlaubt ist?» hat eine ehrliche Antwort: die Werbung ist es auch nicht.
Warum die Anbieter-Schwelle zwischen Inland und Ausland steuerlich wichtig ist
Die Schweiz behandelt Inland und Ausland getrennt. Inland: Freibetrag greift, Verrechnungssteuer wird abgezogen, Rückforderung läuft über die Steuererklärung. Ausland: Freibetrag greift in der Regel nicht, Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen, jeder Gewinn ist voll steuerbar nach kantonaler Steuerpraxis. Wer das nicht weiss, zahlt im Ausland eine Steuer, die er im Inland nie gesehen hätte. Wer es weiss, hat die Wahl.
Die Wahl ist keine moralische, sondern eine rechnerische. Wer nur einen kleinen Betrag gewinnt, ist im Inland steuerfrei und im Ausland voll steuerbar, der relative Nachteil ist gross. Wer einen grossen Betrag gewinnt, ist im Inland durch den Freibetrag geschützt und im Ausland voll steuerbar, der absolute Nachteil ist ebenfalls gross. Lizenzierte Anbieter bieten zudem Anschluss an das Sperrregister und stehen unter staatlicher Aufsicht. Die einzig rationale Antwort, wenn der Steuerschutz wichtig ist, ist die Inland-Wette.
Was Offshore-Wetten konkret kostet, jenseits der Steuer
Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Schutz oder keine Fair-Play-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Spiel, das als Domain-Hopping bezeichnet wird; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele und bet365 als auf der Liste befindlich.
Für den Wettenden bedeutet das: das Surfen auf eine gesperrte Domain funktioniert in der Schweiz in vielen Netzen nicht, und die DNS-Sperre ist kein vollständiger Schutz, weil VPN-Dienste die Sperre umgehen. Wer eine ausländische Domain nutzt, kann das tun, aber er tut es in Kenntnis der rechtlichen Lage, mit dem Risiko einer Beschlagnahme und mit der steuerlichen Konsequenz, dass jeder Gewinn voll steuerbar ist.
Rechenbeispiel für die Frage «was kostet das?»
Eine Wette von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 bringt einen Bruttogewinn von CHF 200, einen Nettogewinn von CHF 100, und ist steuerfrei, weil der Gewinn unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 liegt. Die Bandbreite liegt zwischen null, wenn die Wette verloren geht, und dem Bruttogewinn, wenn die Wette gewinnt, mit Verrechnungssteuer erst oberhalb des Freibetrags. Das ist die Bandbreite, mit der ein typischer Wettender rechnet, und sie ist die Bandbreite, in der die Schweizer Wettsteuer den Wettenden schützt.
Eine Wette von CHF 1’000 auf eine Quote von 1’200 bringt einen Bruttogewinn von CHF 1’200’000, einen Nettogewinn von CHF 1’199’000. Bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 sind CHF 129’000 steuerbar, Swisslos zieht 35 % Verrechnungssteuer ab, also CHF 45’150, und zahlt CHF 1’154’850 aus. In der Steuererklärung wird der Gewinn voll deklariert, der Freibetrag abgezogen, die CHF 129’000 werden besteuert, die Verrechnungssteuer zurückgefordert. Die effektive Steuerlast hängt vom Einkommensteuersatz des Kantons ab, in dem der Wettende wohnt.
Eine Wette bei einem ausländischen Anbieter mit gleichem Bruttogewinn ist nach kantonaler Steuerpraxis voll steuerbar, ohne Freibetrag, ohne Verrechnungssteuer-Rückforderung. Die effektive Steuerlast hängt vom Einkommensteuersatz ab und davon, ob das Einkommen den progressiven Steuersatz anhebt.
Wer sich fragt, was ein typischer Wettender im Jahr bezahlt
Ein typischer Wettender wettet gelegentlich auf Fussball, Eishockey oder Tennis, platziert Wetten im Bereich von 20 bis 200 Franken pro Wette, und gewinnt oder verliert. Im Median wird er oder sie einen Gewinn im niedrigen fünfstelligen Bereich pro Jahr erzielen, weit unter dem Freibetrag. Die Steuerlast ist null, die Verrechnungssteuer wird nie abgezogen, die Frage «was zahle ich?» hat die Antwort null.
Ein Wettender, der regelmässig auf hohe Quoten wettet und einen grossen Gewinn einfährt, kann den Freibetrag erreichen. Die Frage «was zahle ich?» hat dann eine rechnere Antwort, die vom Kanton und vom Einkommen abhängt.
Was die ESTV selbst noch nie über Geldspielgewinne geschrieben hat
Die ESTV selbst schreibt über Geldspielgewinne in zwei Dokumenten, dem Steuermäppchen und einer eigenen Seite zur verrechnungssteuerlichen Behandlung der Gewinne. Die Frage, die immer wieder auftaucht, ist die nach dem kantonalen Freibetrag. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 zeigt, dass die kantonalen Werte betragen und nie einheitlich sind. Wer einen grossen Gewinn macht, muss den Satz des Kantons kennen, in dem er oder sie am 31. Dezember steuerpflichtig ist.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Einzelne Gewinne aus Grossspielen wie Sportwetten sind in der Schweiz erst ab dem Freibetrag steuerbar. Für die direkte Bundessteuer gilt 2026 CHF 1’071’000 pro einzelnem Gewinn. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich und reichen von rund CHF 1’000’000 bis CHF 1’056’600, weshalb die Frage «bin ich steuerpflichtig?» zuerst am Wohnsitzkanton beantwortet wird. Wer unter dem Freibetrag bleibt, ist vollständig steuerfrei.
Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer des Bundes, die der Veranstalter an der Quelle abzieht, sobald ein Gewinn den Freibetrag übersteigt. Bei Gewinnen aus Grossspielen über dem Freibetrag zieht Swisslos 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus, der in der Steuererklärung eingereicht und zurückgefordert wird. Sie ist keine definitive Steuerlast, sondern ein zinsloses Darlehen an den Bund.
Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Nein. Die Schweiz erhebt keine Wettsteuer auf den Einsatz, anders als etwa Deutschland mit 5 % auf den Einsatz. Der Bruttoeinsatz ist der Nettoeinsatz, eine zusätzliche Steuerlast an der Kasse gibt es nicht. Die Besteuerung folgt dem Gewinn, nicht dem Einsatz, und greift erst oberhalb des Freibetrags.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne ausländischer Grossspiele sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Der Freibetrag greift für sie nicht, jeder Franken Gewinn wird in der Steuererklärung deklariert und nach dem ordentlichen Tarif besteuert.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerbar. Die Verrechnungssteuer von 35 % wird auf den steuerbaren Anteil erhoben, also auf die CHF 200’000. Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Kalenderjahr.
Rechtslage – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
