MMA-Wetten in der Schweiz: Was erlaubt ist, wer anbieten darf und was ein Bitcoin-Angebot kostet
Stand: 20. Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten sowie die Spielregeln Sporttip Version 4.2.
Wer in der Schweiz auf einen UFC-Kampf wetten will, stellt zuerst eine andere Frage: Darf der Anbieter das überhaupt? Das Geldspielgesetz erlaubt Sportwetten nur zwei Veranstaltern, und nicht jeder Kampfabend und nicht jede Wettart sind automatisch auf der bewilligten Liste. Hier erfahren Interessierte, was die Schweizer Regeln konkret bedeuten, vergleicht die beiden bewilligten Angebote mit ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung und rechnet durch, was ein Wettschein tatsächlich hergibt – und was er kostet.

Was eine MMA-Wette in der Schweiz überhaupt meint
Kampfsportwetten funktionieren nach denselben Grundsätzen wie andere Sportwetten, nur dass die Begegnungen selten länger als drei Mal fünf Minuten dauern und jede Sekunde zählt. Wer darauf wettet, setzt auf einen Ausgang, der sehr schnell feststeht oder sehr schnell kippt. Das prägt, was eine Wette hier wert ist.
Der Kampfabend, Runde für Runde
Eine UFC-Veranstaltung folgt einem klaren Ablauf. Die UFC wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt; der Sitz ist Las Vegas, Besitzer die TKO Group Holdings. Gekämpft wird im Oktagon, einem achteckigen Käfig mit 9,75 m Durchmesser, dessen Maschendrahtzaun die Ringseile ersetzt. Eine Runde dauert fünf Minuten, dazwischen liegt eine Minute Pause. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf.

Wie der Kampf enden kann, ist im Regelwerk der Unified Rules of Mixed Martial Arts festgehalten, das vom New Jersey Athletic Control Board stammt und von vielen US-Bundesstaaten und Veranstaltern übernommen wurde. Möglich sind Aufgabe des Gegners, Knockout, technischer Knockout, Kampfrichterentscheid, Disqualifikation des Gegners, Forfeit durch Nichtantreten, und in seltenen Fällen ein Unentschieden. Bei einer Punktentscheidung werten drei Kampfrichter pro Runde: 10 Punkte an den Rundengewinner, 9 oder weniger an den Verlierer. Sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden 10 geben.
Die UFC kennt derzeit neun Gewichtsklassen vom Strohgewicht bis zum Schwergewicht. Die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist zurzeit nicht besetzt. Für Wettende bedeutet das: in jeder Klasse gibt es einen Champion, ein Ranking und einen Titelkampf-Turnus, an dem sich Quoten und Märkte orientieren.
Wettarten, die in einem MMA-Programm vorkommen
Was am Wettschein steht, hängt davon ab, was der Veranstalter anbietet. In der Praxis finden sich:
- Sieger-Wette (Moneyline): Sieg Fighter A oder Fighter B; ein Unentschieden ist als eigenes Resultat möglich.
- Siegart: nicht nur wer gewinnt, sondern wie – Knockout, Aufgabe, Punktesieg.
- Rundenzahl: endet der Kampf in Runde 1, 2 oder später; geht er über die volle Distanz.
- Methode in Runde X: Kombination aus Siegart und Runde, etwa Knockout in Runde 1.
- Over/Under auf Rundenzahl oder Dauer: wie viele Runden der Kampf durchläuft.
Diese Märkte wirken wie aus dem Boxen entlehnt, sind aber im MMA kürzer getaktet. Eine Runde ist kurz, ein Finish in der ersten Runde nicht selten, und die Methoden-Kombinationen sind zahlreich. Wer hier wettet, vergleicht nicht nur zwei Namen, sondern ein ganzes Bündel möglicher Ausgänge – und die Marge steckt in jedem davon.

Was eine Quote wirklich sagt
Eine Quote von 2.10 heisst: Einsatz mal 2.10 ist der Bruttogewinn, der Einsatz selbst kommt zurück. Wer 100 Franken auf Quote 2.10 setzt, bekommt 210 Franken, davon 110 Franken Reingewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote.
Hinter jeder Quote steht eine Marge, also der Anteil, den der Wettanbieter im Durchschnitt einbehält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten rechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das ergibt rund 95 % Auszahlung, also etwa 5 % Marge. Solche symmetrischen Quoten kommen am Kampfabend auf den grossen Märkten tatsächlich vor; sie sind nur ein Beispiel, keine zitierte Notierung. In der Praxis liegen die Quoten nicht symmetrisch, der Favorit steht kürzer, der Aussenseiter länger, und die Marge verteilt sich anders über die Ausgänge. Was am Markt steht, ist am Ende ein Mittelding aus Sicht der Wettenden und Risikoeinschätzung des Anbieters. Wer die Marge versteht, sieht, warum ein scheinbar fairer Markt dennoch einen Schnitt macht.
Welche Anbieter in der Schweiz MMA-Wetten überhaupt anbieten dürfen
Schweizer Recht kennt im Sportwettenbereich keine Konkurrenz. Es kennt zwei Veranstalter und damit zwei Produkte: Sporttip der Swisslos und Jouez Sport der Loterie Romande. Alles andere, was im Internet mit «MMA-Wetten Schweiz» wirbt, ist kein Schweizer Angebot im rechtlichen Sinn.
Die beiden bewilligten Veranstalter
Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) hat den Kreis der zulässigen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten festgelegt. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande führt das westliche Gegenstück unter dem Namen Jouez Sport; die Adresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Beide verfügen über die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Schweizer Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.
Wer bei wem spielen kann
Die beiden Veranstalter teilen sich die Schweiz geografisch auf. Ein Online-Konto bei Swisslos erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer im Kanton Waadt, Genf, Freiburg, Wallis, Neuenburg oder Jura wohnt, spielt bei der Loterie Romande. Wer dazwischen wohnt oder im Ausland, hat bei keinem der beiden einen Anspruch auf ein Konto.
Die Identitätsprüfung ist Pflicht: Vollendetes 18. Lebensalter, Wohnsitznachweis, ein einziges Konto pro Person, keine bestehende Spielsperre. Der hochgeladene Ausweis wird ausgelesen, die Adresse wird gegen Datenbanken geprüft. Anonyme Konten, Bitcoin-Einzahlungen oder ein Konto auf den Namen eines Dritten sind bei den bewilligten Veranstaltern nicht möglich – Gewinne und Saldi werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt.
Welche Kämpfe und Wettarten auf der Gespa-Liste stehen
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in der Version vom 10.09.2026 die Grundlage jedes Schweizer Wettprogramms bildet. Nur was dort steht, darf angeboten werden. Kämpfe, die nicht auf der Liste stehen, fallen aus dem Programm, ebenso Wettarten, die nicht bewilligt sind: corner markets, Kartenmärkte oder ein Esports-Block tauchen dort nicht auf.
Was die Gespa-Liste nicht zeigt, ist eine eigene MMA-Sektion in dem Sinn, dass sie einzelne Promotions ausschliesst; sie zeigt, was an Wettbewerben und Wettarten erlaubt ist. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Wer auf einen bestimmten Kampfabend wetten will, prüft also zuerst, ob dieser Abend und die gewünschte Wettart auf der Liste stehen.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Alles, was nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, ist in der Schweiz kein zugelassener Wettanbieter. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS); Anbieten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS eine Straftat, gewerbsmässig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg, keine Aufsicht. Domains ausländischer Anbieter landen auf der Gespa-Sperrliste und werden in der Schweiz per DNS gesperrt; die Gespa hat Ende 2025 671 Domains auf der Liste geführt, und blockierte Domains tauchen oft unter neuen Adressen wieder auf.
Im Vergleich treffen hier zwei Welten aufeinander: die bewilligten Veranstalter mit vollem Schweizer Schutz, aber einem geschlossenen Kreis an Sportarten, Märkten und Wettarten, und die ausländischen Anbieter mit breiterem Programm, aber ohne jede Schweizer Aufsicht. Beide sind keine Standardempfehlung – die erste ist die rechtlich zulässige, die zweite ist die riskante.
Welche Regeln für Schweizer Wettende gelten
Die Spielregeln der beiden Veranstalter, das Bundesgesetz und die Verordnung setzen den Rahmen, in dem jede Wette steht. Wer sie nicht kennt, wettet gegen Regeln, die er nicht sieht.
Alter, Konto und eine Person pro Konto
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport mitspielen will, muss volljährig sein, also 18 Jahre alt. Minderjährige sind nach Art. 72 BGS von der Online-Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist ein einziges Konto zugelassen; wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Registrierung läuft online mit Ausweis-Upload, Adressabgleich und elektronischer Identitätsprüfung. Wer einmal gesperrt ist, bleibt gesperrt.
Einsätze, Höchstbeträge und was Cash-Out kostet
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit kleineren Beträgen testet, ist mit dem Mindesteinsatz auf der sicheren Seite, wer mit den grossen Quotenboosts liebäugelt, merkt schnell, dass Einsatz und Erhöhung ebenfalls gedeckelt sind.
Der Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Was Swisslos beim Cash-Out auszahlt, liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist, gibt es nicht. Wer den vorzeitigen Ausstieg plant, sieht im Wettschein den tatsächlichen Betrag – und entscheidet dann, ob er den kleineren, sicheren Betrag dem möglichen grösseren Gewinn vorzieht.
Wie Gewinne aussehen und wann sie auf dem Konto sind
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette berechnet sich aus dem Einsatz mal der Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Swisslos rundet den Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab – Kleinbeträge, die in der Praxis kaum jemanden stören, aber in der Buchhaltung sichtbar werden. Ausgezahlt wird auf das im Konto hinterlegte Zahlungskonto, immer auf den Kontoinhaber persönlich, nie an Dritte.
Was Werbeaktionen wirklich bringen
Quotenboosts bei Sporttip wirken grosszügig, gelten aber nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettenden nur einmal, mit gedeckeltem Einsatz und gedeckelter Erhöhung. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und tragen dieselben Einschränkungen. Der Kombiboost wiederum verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, ebenfalls mit gedeckeltem Einsatz und Erhöhung.
Wer den Boost mitnimmt, nimmt auch die Bedingungen mit. Das gilt besonders für den Kombiboost, der mit jeder zusätzlichen Voraussage nicht nur den möglichen Bonus, sondern auch das Risiko erhöht, dass ein einziger Fehlgriff die ganze Wette zerschlägt. Eine Wette mit fünfzehn Begegnungen und 100 % Bonus liest sich beeindruckend, bis man bedenkt, dass fünfzehn voneinander unabhängige Ergebnisse zur gleichen Zeit eintreffen müssen.
Livewetten und die Tücke der Sekunde
Livewetten sind bei Sporttip erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern die Gespa dem Veranstalter die entsprechende Bewilligung erteilt hat. Wichtig fürs Timing: Eine Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückgegeben, ein Gewinn fällt nicht an. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, auch wenn sie Sekunden vorher platziert wurden. Hier zeigt sich, wie schnell ein Live-Markt kippen kann, und wie wichtig das eigene Beobachten ist, nicht das der Übertragung.
Wer wo mitspielt: ein Vergleich der Anbieter
Die folgende Tabelle ordnet ein, welche Anbieter auf welcher Grundlage spielen. Die Spalte zur Schweizer Bewilligung trennt die zwei zugelassenen Veranstalter von den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| Betscore | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 22Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Duelbits | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Ausländische Lizenz nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Spalte «Veranstalter / ausgewiesene Lizenz» zeigt, dass für die ausländischen Marken keine Lizenz ausgewiesen ist, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Gespa führt keine Liste «weiterer bewilligter Buchmacher», weil es schlicht keine weiteren gibt. Die ausländischen Anbieter tauchen in der Schweizer Landschaft trotzdem auf – über Werbung, Affiliate-Links und Empfehlungen aus dem Ausland. Für Wettende, die in der Schweiz spielen, ist die Trennung der beiden Gruppen die wichtigste Information, noch vor jeder Quoten- oder Bonusdiskussion.
Was Spielende selbst in der Hand haben
Das Geldspielgesetz setzt den Rahmen, aber einzelne Schutzmechanismen liegen bei den Spielenden selbst. Wer sie nutzt, schränkt den eigenen Spielraum bewusst ein, bevor die Wette zur Gewohnheit wird.
Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999. Für unter 21-Jährige liegt die Oberlimite bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – wer die Limite nach oben anpasst, kann sie nicht in der gleichen Sekunde wieder zurücknehmen, wenn der Gedanke gereift ist. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz schreibt diese Limite als eine oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste vor; wer in der Schweiz wettet, definiert sie selbst, innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Höchstwerte.
Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle; eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen; das gilt auch für Minderjährige.
Diese Schutzmechanismen sind gerade bei Kampfsportwetten mit ihren schnellen Entscheiden relevant. Wo eine Runde fünf Minuten dauert und ein Wettschein in Sekunden platziert ist, ist die Versuchung, einer verlorenen Wette sofort eine hinterherzuschicken, grösser als bei einem Fussballspiel mit neunzig Minuten Atemraum. Die selbst gesetzte Verlustlimite und die Spielsperre sind die zwei Werkzeuge, die diese Versuchung in Geld und Zeit übersetzen.
Wer bietet was: die Anbieter im Einzelnen
Die folgende Reihe ordnet jeden Anbieter nach seiner Rolle im Schweizer Markt ein. Die bewilligten Veranstalter stehen zuerst, die ausländischen Marken folgen mit deutlicher Kennzeichnung.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Sitz in Basel, Produktname Sporttip, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt – Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein – kann ein Online-Konto eröffnen, volljährig, mit Ausweis und Adressabgleich, und auf das vollständige Schweizer Wettprogramm zugreifen, soweit die Gespa-Liste die jeweilige Wettart erlaubt.
Die Einsatzlimite liegt bei CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out ist online verfügbar, vollständig, ohne Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt. Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost mit gestaffelten Boni auf den Nettogewinn sind an Mindestquoten, an die Anzahl Voraussagen und an gedeckelte Einsätze und Erhöhungen gebunden. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Wette gesetzt, Senkung sofort, Erhöhung mit 72 Stunden Verzögerung. Die Spielsperre ist produktbezogen, 1 bis 180 Tage, oder unbefristet mit Eintrag ins schweizweite Register.
Das ist das Angebot, das in der Schweiz für Sportwetten zur Verfügung steht, und es ist für Schweizer Wettende das einzige, bei dem im Streitfall die Gespa zuständig ist. Wer auf MMA wetten will, prüft am Kampfabend, ob der Wettbewerb und die gewünschte Wettart auf der Gespa-Liste stehen; was dort fehlt, fällt aus dem Programm.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Produkt heisst Jouez Sport, die Bewilligungslage ist identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa. Wer in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, kann hier ein Konto eröffnen; in der Deutschschweiz und im Tessin ist Loterie Romande nicht zugänglich.
Die Trennung der Vertragsgebiete ist scharf: ein Deutschschweizer Konto bei der Loterie Romande ist nicht möglich, ein Welscher Konto bei Swisslos ebenso wenig. Das ist kein Bonus, keine Kulanz, sondern die Spielregel der IKV 2020, die jedem Veranstalter sein Gebiet zuweist. Wer im Grenzgebiet wohnt oder umzieht, schaut auf den zivilrechtlichen Wohnsitz, nicht auf den aktuellen Aufenthaltsort.
Für Wettende in der Romandie ist Jouez Sport dieselbe Struktur wie Sporttip in der Deutschschweiz: identisches Bundesgesetz, identische Gespa-Liste, identische Schutzmechanismen, andere Marke, anderes Vertragsgebiet.
Betscore (ohne Schweizer Bewilligung)
Betscore ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine allfällige Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung, die Gespa führt keine Schweizer Lizenz. Für Schweizer Wettende bedeutet das: kein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rekursweg, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden.
Wer bei Betscore ein Konto eröffnet, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Gewinne sind in der Schweiz je nach Kanton steuerlich anders behandelt als Gewinne aus bewilligten Angeboten; der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Dass ein Anbieter Bitcoin akzeptiert, ändert daran nichts: anonym wird die Wette dadurch in der Schweiz nicht, und die fehlende Bewilligung bleibt die fehlende Bewilligung.
Betwinner (ohne Schweizer Bewilligung)
Betwinner wirbt international mit einem breiten Wettprogramm und Krypto-Zahlungen, in der Schweiz ist die Marke ohne Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet, ist nicht vorhanden. Wer hier spielt, hat keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Auszahlungen laufen über das, was der Anbieter selbst anbietet, nicht über die Strukturen, die in der Schweiz üblich sind.
Die fehlende Bewilligung schliesst nicht aus, dass einzelne Wetten technisch korrekt abgewickelt werden. Sie schliesst aus, dass die Wette in den Schutz des Schweizer Rechts fällt. Genau dieser Unterschied ist es, der zwischen einer Wette mit Aufsicht und einer Wette ohne Aufsicht steht.
HornetBet (ohne Schweizer Bewilligung)
HornetBet tritt mit einer .io-Domain auf und ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt nur in der Jurisdiktion, die sie ausgestellt hat, nicht in der Schweiz. Domains dieser Marke können auf der Gespa-Sperrliste landen, ein DNS-Block erfolgt schnell, ein Domain-Wechsel ebenso. Für Wettende heisst das: Zugang kann morgen schon anders aussehen als heute.
Der Anbieter fällt in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung: kein Schutz des Schweizer Ausschlussregisters, keine Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer hier spielt, akzeptiert die Regeln des Anbieters, nicht die Regeln des Schweizer Rechts.
Fezbet (ohne Schweizer Bewilligung)
Fezbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, mit Casino- und Sportwetten-Angebot. Die Lizenzfrage ist für die Schweiz irrelevant, solange keine Schweizer Bewilligung vorliegt; was in Curaçao, Malta oder anderswo gilt, gilt nicht hier. Wer als Schweizer Wohnsitz ein Konto eröffnet, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Die Sperrliste kann die Domain treffen, der Domain-Wechsel kann sie umgehen, und was bleibt, ist ein Vertrag mit einem Anbieter, der in der Schweiz keine Verantwortung trägt. Die fehlende Bewilligung bedeutet nicht, dass die Marke «schlecht» ist; sie bedeutet, dass sie in der Schweiz in einem rechtsfreien Raum agiert, soweit es um den Schutz der Wettenden geht.
22Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
22Bet gehört zu den bekannteren ausländischen Marken, mit einem breiten Wettprogramm und einer breiten Zahlungspalette. In der Schweiz ist die Marke ohne Bewilligung. Domains auf der Gespa-Sperrliste, DNS-Sperre, Domain-Hopping – die technische Seite ist bekannt. Die rechtliche Seite ist klar: ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Schutz.
Für Wettende, die in der Schweiz wohnen, ist die Marke keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande, sondern ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer wechselt, weil das Programm breiter ist oder weil die Zahlung in Krypto läuft, wechselt nicht nur den Anbieter, sondern auch die Aufsicht – und verlässt die, die hierfür zuständig wäre.
BetFury (ohne Schweizer Bewilligung)
BetFury tritt mit Krypto-Fokus auf, mit einer .ac-Domain, die in der Schweiz keine Bewilligung trägt. Die Lizenz, soweit ausgewiesen, gilt in der ausstellenden Jurisdiktion, nicht in der Schweiz. Wer hier spielt, hat keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Die Krypto-Ausrichtung macht die Wette nicht anonymer, soweit es das Schweizer Recht betrifft: die fehlende Bewilligung bleibt die fehlende Bewilligung, und die Auszahlung läuft nach den Regeln des Anbieters, nicht nach denen der Gespa.
Duelbits (ohne Schweizer Bewilligung)
Duelbits gehört zu den Krypto-fokussierten Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Gespa führt keine Schweizer Lizenz. Für Wettende in der Schweiz bedeutet das: kein Schutz des Schweizer Ausschlussregisters, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Die Marke fällt in dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer auf MMA wetten will und bei einem bewilligten Veranstalter kein passendes Angebot findet, sieht bei Duelbits möglicherweise mehr Märkte – und verlässt damit den Schweizer Rechtsrahmen.
bet-at-home (ohne Schweizer Bewilligung)
bet-at-home ist eine europäische Marke, die in der Schweiz namentlich auf der Gespa-Sperrliste erwähnt wird. Die Marke hat in mehreren europäischen Ländern Lizenzen, in der Schweiz jedoch keine. Domains der Marke sind in der Schweiz per DNS blockiert oder können es sein. Der Domain-Wechsel, mit dem blockierte Marken wieder auftauchen, ändert nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung.
Für Schweizer Wettende bleibt die Marke ein Angebot ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens, mit allen Konsequenzen für Aufsicht, Ausschlussregister und Beschwerdeweg. Die Marke ist ein Beispiel dafür, dass eine europäische Lizenz nicht automatisch in der Schweiz gilt und dass die Gespa aktiv Domains sperrt, die in der Schweiz nicht bewilligt sind.
Verantwortungsvolles Spielen
Die Schutzmechanismen, die das Geldspielgesetz vorsieht, greifen nur, wenn die Wette bei einem bewilligten Veranstalter platziert wird. Bei ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung greift keiner von ihnen.
Wo Spielende Hilfe finden
Die Gespa und die bewilligten Veranstalter bieten Selbstausschluss, Verlustlimiten und eine schweizweite Sperrdatei. Für Fragen zum Spielverhalten bieten die kantonalen Suchtfachstellen und die Sprechstelle «Sucht Schweiz» Beratung an. Bei finanziellen Schwierigkeiten helfen Schuldenberatungen, die in jedem Kanton erreichbar sind.
Was bei einer Sperre passiert
Eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande wird in das schweizweite Register eingetragen. Sie gilt für Lotterien, Sportwetten und Casinos einschliesslich Online-Casinos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Auszahlung von Einsätzen oder Gewinnen; das gilt auch, wenn die Sperre erst nach der Wette eingetragen wird.
Auszahlung und Spielsucht
Auszahlungen laufen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen, Barauszahlungen über Dritte oder Krypto-Auszahlungen auf eine Wallet, die nicht eindeutig dem Kontoinhaber zugeordnet ist, gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Das schränkt die Anonymität der Wette ein, schützt aber im Streitfall und im Vollzug der Spielsperre.
Häufige Fragen
Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?
Auf bewilligter Seite nur bei Swisslos Sporttip, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein), oder bei Loterie Romande Jouez Sport, wenn der Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone liegt. Voraussetzung ist ein online eröffnetes Konto mit Ausweis- und Adressprüfung, volljährig, ohne bestehende Spielsperre. Welche Kämpfe und Wettarten verfügbar sind, richtet sich nach der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten.
Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?
MMA-Wetten sind in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, aber an die Schweizer Bewilligung und an die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten gebunden. Angebote ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz unzulässig, die Veranstalter machen sich nach Art. 130 BGS strafbar, die Spielerinnen und Spieler nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und keinen Schweizer Rekursweg.
Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?
Die Gespa-Liste ist auf der Website der Gespa öffentlich zugänglich und trägt ein Ausgabedatum, in der Version vom 10.09.2026 die aktuelle Grundlage. Wettende prüfen, ob der Wettbewerb und die Wettart – Sieger, Siegart, Rundenzahl, Methode – aufgeführt sind. Was nicht auf der Liste steht, kann der bewilligte Veranstalter nicht anbieten, auch wenn der Kampfabend sportlich stattfindet. Eine Wette ausserhalb der Liste fällt durch die Aufsicht und wird vom Veranstalter nicht angenommen.
Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?
Solche Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung, sind über die Gespa-Sperrliste grundsätzlich blockierbar und fallen nicht unter das Schweizer Ausschlussregister oder die Schweizer Aufsicht. Die Akzeptanz von Bitcoin macht die Wette nicht anonymer im Schweizer Sinn, da die fehlende Bewilligung die fehlende Bewilligung bleibt. Wer dort spielt, verzichtet auf den Schutz, den das Geldspielgesetz vorsieht, und nimmt die Regeln des Anbieters an, nicht die Regeln der Gespa. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in einigen Kantonen, etwa Thurgau, unabhängig vom Betrag steuerbares Einkommen.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?
Der Bruttogewinn ist der Einsatz mal die Quote, bei Kombiwetten mal die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Reingewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz. Hinter der Quote steht eine Marge, also der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt einbehält. Für einen Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten rechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, entsprechend etwa 5 % Marge. Solche symmetrischen Quoten sind ein Rechenbeispiel, keine zitierte Notierung. In der Praxis stehen die Quoten am Markt nicht symmetrisch, und die Marge verteilt sich anders.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?
Vor der ersten Wette bei Swisslos werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Eine produktbezogene Spielsperre bei Swisslos läuft 1 bis 180 Tage, eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Bei Loterie Romande gelten vergleichbare Strukturen nach demselben Bundesgesetz.
Sportarten – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
