Neue Wettanbieter in der Schweiz: was bewilligt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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20. Oktober 2026 · Stand der Lizenz- und Bewilligungsangaben gegen das Gespa-Register und die Liste der Sperrdomänen geprüft.

Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Eine Liste der «neuen Wettanbieter Schweiz» sieht auf den ersten Blick aus wie ein gewöhnlicher Buchmacher-Vergleich: Logo, Quote, Bonus, Auszahlungsdauer. Wer genauer hinschaut, stösst auf die eigentliche Frage. In der Schweiz dürfen Sportwetten als Grossspiel nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, einer interkantonalen Genossenschaft und einer Westschweizer Gesellschaft. Jeder andere Anbieter, der im Internet mit «Wettbonus», «ohne Limit» oder «mit Bitcoin» wirbt, ist ausländisch und hat hier keine Bewilligung. Das verändert, was eine Bewertung überhaupt messen kann.

Wer sich über Sportwetten in der Schweiz informieren will, steht vor der Wahl: zwei bewilligte Veranstalter mit klaren Regeln oder eine Reihe internationaler Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Dieser Text erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Mechanismen des Spielerschutzes und die Eigenheiten von Quoten, Cash-Out und Boni, damit Sporttippende ihre Entscheidung fundiert treffen können.

Rechtslage: warum es nur zwei Schweizer Veranstalter gibt

Sportwetten fallen in der Schweiz unter das Geldspielgesetz (BGS). Das Gesetz unterscheidet zwischen Geschicklichkeits- und Glücksspielen einerseits und Grossspielen andererseits; Sportwetten sind Grossspiele, weil der Einsatz im Verhältnis zum möglichen Gewinn gross ist und das Ergebnis überwiegend vom Zufall abhängt. Grossspiele dürfen nur angeboten werden, wenn eine Veranstalterbewilligung und für jedes einzelne Spiel eine Spielbewilligung vorliegen. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht; sie prüft die Gesuche, überwacht die bewilligten Veranstalter und führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben sich über das Geldspielkonkordat auf zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten geeinigt. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel betreibt Sporttip im Deutschschweizer Vertragsgebiet und im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande mit Kontaktsitz in Lausanne betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg und Jura. Beide Veranstalter stützen sich auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Eine ausländische Lizenz, aus Curaçao, Malta, der Slowakei oder einem anderen Land, gilt in der Schweiz ausdrücklich nicht; Artikel 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet.

Wer in der Schweiz wettet, kann also nicht «unter vielen bewilligten Anbietern» wählen. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter mit unterschiedlichen, sich nicht überlappenden Vertragsgebieten, plus eine lange Reihe ausländischer Anbieter, die der Gespa-Sperrliste unterliegen können und in einem Eintragungsfall von den Schweizer Providern per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden. Die Sperrliste wird laufend aktualisiert; die Zahl der blockierten Domains lag Ende 2025 bei 671.

Eine letzte Eigentümlichkeit: Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann sich nur bei Swisslos registrieren. Wer in Genf lebt, nur bei Loterie Romande. Eine Online-Registrierung erfordert Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer im Nachbarkanton wohnt, kann nicht zum Mitbieter ausweichen, weil das Vertragsgebiet genau diese Trennung ist.

Was eine Bewilligung konkret schützt

Eine Veranstalterbewilligung verlangt von Swisslos und Loterie Romande eine ganze Reihe von Pflichten: ein ausgebautes Spielerschutzsystem mit Verlustlimiten und einer schweizweit eingetragenen Spielsperre, die Auszahlung von Gewinnen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten und Wettarten, sowie die Abführung von Reingewinnen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Der Reingewinn aus Grossspielen ohne Lose wird nach der interkantonalen Vereinbarung zur Hälfte nach ständiger Bevölkerung und zur Hälfte nach Spieleinsätzen verteilt; eine Spielsuchtabgabe von 0,5 % des Bruttospielertrags fliesst zusätzlich in die Bekämpfung der Spielsucht, 2025 waren das CHF 3’863’790.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Ausländische Anbieter haben diese Pflichten nicht. Die Gespa beaufsichtigt sie nicht, Schweizer Behörden haben ihnen gegenüber keine Handhabe, und die Spielsperre gilt nicht in deren Systemen. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, kann nicht über die Gespa eine Auszahlung einklagen oder eine Sperre durchsetzen lassen. Dazu kommt ein steuerlicher Unterschied: Während Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei sind, behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.

Welche Wetten überhaupt erlaubt sind

Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort steht, darf angeboten werden; was nicht dort steht, nicht. Es dürfen also keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen angeboten werden, und auf der Liste stehen weder Eckball- noch Kartenmärkte noch ein Esports-Bereich. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur dann zugelassen, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Bei Sporttip regulär ist, was das Wettprogramm jeweils anzeigt; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Programm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Schiedsrichterentscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1,00 werten. Wer live wetten will, sollte die Hinweise im Wettprogramm lesen, weil ein unbedacht abgesendeter Tipp in einer heissen Phase des Spiels nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande

Spielerschutz heisst in der Schweiz zuerst: Limits setzen, bevor man den ersten Tipp abgibt. Bei Swisslos und Loterie Romande können Spielende für 1, 7 und 30 Tage eigene Verlustlimiten festlegen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil das Gesetz eine Übergangsfrist gegen impulsives Hochsetzen verlangt; Swisslos wendet die 72 Stunden auch an, obwohl die gesetzliche Mindestfrist 24 Stunden beträgt. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.

Spielsperre, Eintrag und Auszahlung

Neben den Verlustlimiten gibt es zwei Arten von Sperren. Die produktbezogene Selbstsperre sperrt den Zugang zu einem bestimmten Produkt für einen definierten Zeitraum von 1 bis 180 Tagen und kann nicht vor Fristablauf aufgehoben werden. Die unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt nicht nur für Lotterien und Sportwetten, sondern auch für Spielbanken, Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also einmal im Sperrregister einträgt, kann nicht einfach zu einem anderen Schweizer Anbieter wechseln.

Eine selbst gewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist. Ein freiwilliger Selbstausschluss von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn; das Geld verfällt. Die Gespa testet die Einhaltung: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde 2025 in 47,5 % von 200 Versuchen einem Minderjährigen ein Sporttipp verkauft, ein Hinweis darauf, dass die Schutzmechanismen am Point of Sale nicht so dicht schliessen wie im Online-Kanal.

Wer hilft bei Problemen

Die Gespa selbst führt keine Beratung für Spielsüchtige, sondern beaufsichtigt das System. Die Suchthilfe liegt bei den Kantonen und bei Fachstellen wie der Sucht Schweiz, die online und telefonisch beraten und auf Wunsch in eine Therapie vermitteln. Wer den Verdacht hat, dass ein eigenes Spielverhalten ausser Kontrolle gerät, kann direkt eine Selbstausschluss-Sperre bei Swisslos oder Loterie Romande setzen; das ist eine Sache von Minuten und hat die Wirkung eines Werkzeuges, nicht einer Therapie.

Krypto, Anonymität und Zahlungen: was bewilligte Anbieter nicht anbieten

Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym, weil sich Sender und Empfänger nicht direkt identifizieren. Für die Schweiz gilt: bewilligte Veranstalter wie Swisslos und Loterie Romande zahlen nicht in Krypto aus. Wer einen Gewinn in Bitcoin, Ether oder Stablecoins ausgezahlt haben will, kann das hier nicht bekommen. Die Auszahlung von Gewinnen und Spielguthaben erfolgt ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer auf einer ausländischen Seite in Krypto wettet, verlässt den Schutz der Schweizer Bewilligung komplett: keine Aufsicht, keine Spielsperre, keine beschlagnahmungsfeste Auszahlung auf ein Schweizer Konto.

Eingeschränkte Zahlungswege bei den bewilligten Anbietern

Bei Swisslos wird das Spielguthaben auf das Swisslos-Wallet geladen, nicht direkt auf eine Wette gebucht. Das Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zur Zahlung bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance-App.

Für die Auszahlung schreibt Swisslos Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 werden innert drei Arbeitstagen auf das bekannte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das Swisslos-Wallet verfügt über zwei Gratis-Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert dann 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was ausländische Anbieter an Zahlungsmitteln anbieten, ist hier ohne Belang

Die Diskussion über PayPal, Klarna, paysafecard oder Krypto gehört zum Marketing ausländischer Anbieter. Ob sie diese Methoden tatsächlich anbieten, hält die Gespa nicht fest, weil ausländische Anbieter nicht zu ihrer Aufsicht gehören. Der wesentliche Punkt: Schweizer Banken blockieren Zahlungen an unblockierte ausländische Wettanbieter nicht, der Bundesrat hat nie ein solches Instrument eingeführt. Wer mit Schweizer Karten an einen ausländischen Anbieter zahlt, vollzieht eine gewöhnliche Auslandstransaktion. Konsequenzen, falls der Anbieter später auf die Sperrliste gesetzt wird, trägt der Spielende, nicht die Bank.

Boni und Gratiswetten: kleine Aktionsfläche in der Schweiz

Boni sind in der Schweiz aus zwei Gründen kleiner als im EU-Ausland. Erstens brauchen Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zweitens darf Werbung für Schweizer Grossspiele weder auf Minderjährige noch auf gesperrte Personen zielen und nicht in aufdringlicher Form erfolgen. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000.

Was Sporttip tatsächlich an Bonusmechanik kennt

Bei Sporttip gibt es drei Mechanismen, die funktional wie Boni wirken: den Kombiboost, den Quotenboost und den Profitboost. Der Kombiboost gilt nur online, vor dem Spiel, live oder in Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1,50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Der Boosts selbst ist in Höhe und Einsatz limitiert; ohne Quote 1,50 auf einer Voraussage fällt er vollständig weg.

Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine «Gratiswette» im Sinne von ohne Einzahlung, sondern eine an Mehrfachauswahl gekoppelte Gutschrift auf den Nettogewinn.

Warum «Boni» bei ausländischen Anbietern hier weniger nützen

Bei einem bewilligten Anbieter läuft eine Gratiswette innerhalb eines eng kontrollierten Rahmens. Bei einem ausländischen Anbieter läuft eine Gratiswette ausserhalb dieses Rahmens, was heisst: kein Schweizer Recht, keine Gespa-Aufsicht, keine beschlagnahmungsfeste Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto im Konfliktfall. Wer den Bonus mitnimmt, nimmt automatisch die Offshore-Bedingungen mit, von Mindestquoten bis zu Fristen und Auszahlungsregeln. Marketing mit «gratis Startguthaben» oder «100 % Bonus» ist genau das, was die Schweizer Werberegeln explizit ausserhalb der bewilligten Veranstalter unterbinden wollen.

Auszahlung und Tempo

Das Tempo der Auszahlung hängt von der Vertragsabwicklung ab. Bei Swisslos geht die Wallet-Auszahlung unter CHF 1’000 sofort auf das Spielkonto, das Wallet kann anschliessend mit den beschriebenen zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr auf das Bankkonto transferiert werden; eine dritte Auszahlung kostet 3 % und dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne über CHF 1’000 werden direkt innert drei Arbeitstagen auf das bekannte Bankkonto überwiesen.

Bei Loterie Romande gilt sinngemäss dasselbe Prinzip: Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Dauer hängt von der Verarbeitung ab. Der Unterschied zu vielen ausländischen Anbietern liegt nicht in einer generell höheren Geschwindigkeit, sondern in der definierten Frist, der kostenlosen Auszahlung auf ein Schweizer Konto und der Tatsache, dass die Gespa-Aufsicht bei einem Konflikt vermitteln kann.

Bei ausländischen Anbietern hängt das Tempo vom jeweiligen Anbieter ab. «Sofortauszahlung» ist oft eine Wallet-Auszahlung im internen System, nicht eine Banküberweisung aufs Schweizer Konto. Bei einer Sperrung des Anbieters durch die Gespa ist die Auszahlung blockiert; eine Wiederherstellung nach Wegfall der Sperre ist nicht garantiert.

Mobile Wetten und die Sporttip-App

Eine Wette über das Telefon geht schneller als am Bildschirm, weil der Tippschein bereits geöffnet ist und die Bestätigung in einer Berührung passiert. Genau diese Geschwindigkeit ist der Grund, weshalb Limitsetzung vor der ersten App-Nutzung gesetzlich vorgeschrieben ist: Senkung gilt sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Was die App kann und was der Browser nicht immer kann

Swisslos bietet die Sporttip App für iOS und Android. Wer dort seinen Tippschein zusammenstellt, kann ihn per QR-Code an einer Sporttip-Verkauftsstelle weiterspielen und so auch ohne ständigen Online-Zugang eine Wette platzieren. Wer ausschliesslich online spielt, kann die Wette direkt in der App abgeben. Bei Sporttip funktioniert Cash-Out nur online, daher ist die App für vorzeitige Auszahlungen relevant. Quotenboosts und der Kombiboost laufen ebenfalls nur online und sind in der App denselben Regeln unterworfen.

Bei Loterie Romande läuft Jouez Sport über die Webseite und die Mobile-Ansicht; eine native App gibt es für das Sportwetten-Produkt nicht zwingend, das ist eine Eigenheit des Produkts gegenüber dem grösseren Swisslos-Set. Beide Wege führen am Ende auf das jeweilige Spielkonto, an dem die Verlustlimiten und die Spielsperre hängen.

Worauf es bei einer Wett-App ankommt

Vier Punkte entscheiden, ob eine App das Risiko erhöht oder im Rahmen hält. Sie sollte die gesetzten Limits vor jeder Wette anzeigen, damit nicht in einem Moment der Hektik die Limite aus den Augen gerät. Sie sollte eine Selbstausschluss-Sperre mit einem Klick erlauben, nicht erst nach Navigation durch mehrere Menüs. Sie sollte das gewählte Quotenniveau und die Auszahlungsquote pro Markt anzeigen, weil sich daran die Marge ablesen lässt. Und sie sollte die Bestätigung einer platzierten Wette unveränderbar anzeigen, damit nach einem Tippfehler nicht über Streit zu reden ist.

Live-Wetten und Cash-Out

Live-Wetten reagieren auf den Spielverlauf und die Quote ändert sich im Sekundentakt. Bei Sporttip sind Live-Wetten zulässig, sofern sie im Wettprogramm stehen; eine Wette, die nach Eintritt des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1,00, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1,00 werten. Das bedeutet: wer im Eifer «Sieg Paris-Saint-Germain nach der Roten Karte gegen die andere Mannschaft» tippt, bekommt nichts ausbezahlt.

Cash-Out bei Sporttip

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzelwetten, Kombiwetten und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettenausgang, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten; die Funktion ist eine Kulanzleistung, kein Anspruch. Einmal ausgeführt, lässt sich Cash-Out nicht rückgängig machen.

Das Wesentliche ist die Auszahlungsmechanik: Der Buchmacher kauft dem Spielenden die Wette ab, und zwar zu einem Preis, den er selbst festlegt. Die Spanne zwischen echter Gewinnwahrscheinlichkeit und gebotenem Cash-Out-Betrag ist der zusätzliche Anteil, den der Veranstalter in dieser Bewegung verdient. Cash-Out ist keine risikofreie Funktion, sie ist eine Art Auszahlung mit Buchmacher-Marge.

Warum Cash-Out bei ausländischen Anbietern dasselbe Problem hat

Bei einem ausländischen Anbieter läuft dieselbe Mechanik, nur ohne Schweizer Aufsicht. Wenn das System einen Cash-Out anbietet, dann unter dessen Regeln, nicht unter Schweizer Spielregeln. Eine Streitigkeit wegen eines nicht ausgeführten Cash-Out wird vor keinem Schweizer Gericht verhandelt. Wer Cash-Out intensiv nutzt, ist bei Sporttip mit der schmaleren Marge und der Aufsicht am besten aufgehoben, sofern die Sportauswahl dort ausreicht.

Wettarten, Quoten und Marge

Eine Wette kostet Geld, eine gewonnene Wette zahlt es zurück, und der Buchmacher verdient an der Spanne zwischen beiden. Diese Spanne nennt der Markt Marge, berechnet als 100 % minus Auszahlungsquote, wobei die Auszahlungsquote eines Marktes die Summe der Kehrwerte der Einzelquoten über alle Ausgänge ist, also 1 durch (1/Quote 1 plus 1/Quote 2 plus …). Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Wer den Markt versteht, kann abschätzen, was vom Einsatz dauerhaft beim Anbieter bleibt.

Warum die Marge entscheidender ist als einzelne Spitzenquoten

Eine einzelne Quote von 2,50 sieht grosszügig aus, aber wenn die Gegenquote für das andere Team bei 1,55 liegt, ergibt die Summe der Kehrwerte 1/2,50 plus 1/1,55 = 0,40 plus 0,645 = 1,045. Die Auszahlungsquote liegt damit bei 95,7 % und die Marge bei 4,3 %. Eine andere Plattform mag im selben Markt 2,40 und 1,60 anbieten, was auf den ersten Blick schlechter aussieht, aber eine Auszahlungsquote von 0,417 plus 0,625 = 1,042, also 95,9 % ergibt, ebenfalls unter 5 % Marge. Wer nur die Spitzenquote vergleicht, sieht nicht das Gesamtbild.

Bei Sporttip variiert die Marge von Markt zu Markt und von Veranstaltung zu Veranstaltung; eine pauschale Aussage «Sporttip hat die beste Marge» lässt sich aus den veröffentlichten Spielregeln nicht ableiten, weil diese keine Quote pro Markt nennen. Wer konsequent Quoten vergleicht, sollte das vor jeder Serie tun, nicht einmalig auf eine Empfehlung hin.

Einzel-, Kombi- und Systemwetten

Eine Einzelwette ist ein Tipp auf ein einzelnes Ergebnis. Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote, was den möglichen Gewinn erhöht, aber auch das Risiko vervielfacht. Eine Systemwette kombiniert mehrere Tipps in einer vordefinierten Struktur, sodass nicht alle Tipps zutreffen müssen, damit ein Gewinn entsteht.

Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Die Limiten können vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einem abgesagten und nicht nachgeholten Ereignis wird die Einzelwette zurückbezahlt, in der Kombiwette erhält die Voraussage Quote 1,00.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne Bet Builder an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also «Sieg Team A und Über 2,5 Tore im Spiel» kombinieren will, muss den Weg über den Bet Builder nehmen.

Gewinnberechnung und Rundung

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette mit Einsatz 10 und Quote 2,07 bringt also nicht 20,70, sondern nach der Rundung zuerst 20,70 und dann 20,70. Eine Wette mit Einsatz 7,77 und Quote 1,83 ergibt 14,2191, gerundet auf zwei Stellen 14,22, dann auf 5 Rappen 14,20. Bei kleinen Einsätzen und krummen Quoten verschwinden so jedes Mal ein paar Rappen in der Mechanik.

Gewinne, die niemand abholt

Wer bei Sporttip einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, hat 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer diese Fristen verschläft, hat kein Geld zurück.

Sportarten und was bewilligt ist

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe ist abschliessend. Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsportarten wie UFC stehen auf der Liste; was nicht erscheint, ist auch nicht im Sporttip-Wettprogramm. Eckballmärkte, Kartenmärkte und Esports erscheinen nicht, weil die Liste sie nicht führt. Bei Fussball deckt das Programm Standardmärkte wie 1X2, Über/Unter Tore und Doppelte Chance ab, soweit das Programm sie vorsieht.

Was fehlt und warum

Wer mit UFC wetten will, ist bei Sporttip richtig, soweit das Programm den Kampfabend führt. Wer auf Eckbälle wetten will, ist es nicht, weil die Marktart nicht zugelassen ist. Wer auf Esports wetten will, ist es ebenfalls nicht, weil Esports in der Liste nicht aufgeführt ist. Bei ausländischen Anbietern gibt es diese Märkte sehr wohl, oft mit hoher Marge und oft ohne Aufsicht. Der Schweizer Veranstalter nimmt damit bewusst eine schmalere Auswahl in Kauf, weil die Regeln ihm diese Auswahl vorgeben.

Markteintritt neuer Buchmacher in der Schweiz

Ein Markteintritt eines neuen Wettanbieters in der Schweiz ist aus formaler Sicht heute nicht möglich. Die Zahl der Sportwetten-Veranstalter ist durch das Geldspielgesetz und das Geldspielkonkordat auf zwei begrenzt. Wer eine schweizerische Bewilligung sucht, kann sich nur dann bewerben, wenn der interkantonale Rahmen neue Veranstalter zulässt, was derzeit nicht der Fall ist. Wer eine ausländische Lizenz erwirbt und in der Schweiz tätig wird, bewegt sich in einer Grauzone, die je nach Anbieter mit der DNS-Sperre endet.

Was das in der Werbung heisst

Wenn ein Anbieter mit «neuer Wettanbieter Schweiz 2026» wirbt, ist das Versprechen in der Regel ein anderes als die Realität. Es heisst in 95 % der Fälle: ein neuer Anbieter aus dem Ausland, der Schweizer Spieler akzeptiert, ohne Schweizer Bewilligung. Damit verbunden sind die üblichen Risiken ausländischer Anbieter: Sperrung der Domain durch die Schweizer Provider, keine Aufsicht, keine Spielsperre, kantonale Besteuerung der Gewinne, keine Schweizer Bankverbindung für die Auszahlung im Konfliktfall.

Wie ein Leser einen «neuen Anbieter» prüft

Bevor ein Leser einen neuen Anbieter ausprobiert, kann er vier Punkte klären. Steht der Anbieter auf der Gespa-Sperrliste? Wenn ja, ist die Seite aus Schweizer Netzen nicht erreichbar. Welche Lizenz gibt er an? Eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hat hier keine Wirkung. Bietet er Schweizer Franken als Kontowährung an, oder nur Euro und Dollar? Eine fehlende CHF-Kontowährung deutet auf einen Offshore-Betrieb hin. Spricht er von einer Aufsicht durch die ESBK? Diese gilt nur für Casinos, nicht für Sportwetten, und ist deshalb kein Argument für die legale Bewilligung eines Sportwetten-Anbieters in der Schweiz.

Vergleich der zehn Anbieter

Die folgende Übersicht ordnet die im Text besprochenen Anbieter nach ihrem Status. Die Spalten folgen dem, was sich aus dem öffentlichen Stand der Bewilligung ableiten lässt: Marke, Bewilligungsstatus und Träger der Bewilligung beziehungsweise ausländische Lizenz, wie sie vom Anbieter selbst kommuniziert wird.

Marke Schweizer Bewilligung Träger / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt (Veranstalter- und Spielbewilligung) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt

Die Tabelle zeigt scharf, was die Seite vorher beschrieben hat: zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen sind im Wettmarktvergleich beide vertreten, weil der Schweizer Spielende ausländische Anbieter tatsächlich nutzen kann; aber die rechtliche Stellung ist grundverschieden.

Swisslos Sporttip: was den Veranstalter ausmacht

Swisslos Sporttip ist die einzige legale Online-Sportwette im Deutschschweizer Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein. Die Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019; das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Wer in einem der 19 Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann sich online registrieren, sofern er volljährig ist und keine Spielsperre besteht.

Was Sporttip von der Auswahl ausländischer Anbieter unterscheidet, ist die Verzahnung mit dem Schweizer Spielerschutz. Limits werden vor der ersten Wette gesetzt, eine Spielsperre gilt schweizweit, und die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen. Hinzu kommen die Eigenheiten der Mechanik: Quotenboosts und der Kombiboost sind nur online verfügbar, Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out, und abhängige Märkte derselben Veranstaltung sind über den Bet Builder zu kombinieren.

Das Urteil fällt für den Leser nüchtern aus. Wer in seinem Kanton bei Swisslos spielen darf und mit der Sportauswahl leben kann, die das Programm zeigt, bekommt den vollständigen Schutz, den die Schweiz Grossspiel-Anbietern mitgibt. Wer mehr Sportarten, mehr Märkte oder mehr Bonusvarianten sucht, ist hier systematisch unterversorgt, und genau für diese Zielgruppe existieren die Offshore-Anbieter, mit dem entsprechenden Verlust an Schutz.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Veranstalter

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Wallis, Neuenburg und Jura. Die Gesellschaft mit Sitz in Lausanne zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann sich online registrieren, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Die Mechanik entspricht im Grundsatz der von Sporttip: Limits vor der ersten Wette, Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die Auswahl an Sportarten und Wettarten richtet sich nach derselben Gespa-Liste. Was die beiden Veranstalter unterscheidet, ist vor allem die geografische Aufteilung und die Auswahl an Vertriebskanälen; sie sind beide bewilligt und beide geschützt.

Für einen Leser in der Romandie gilt am Ende dasselbe Urteil wie für einen Deutschschweizer Leser bei Sporttip. Bewilligt ist bewilligt; die Frage ist allein, ob die Auswahl im Programm den eigenen Interessen entspricht.

Ausländische Anbieter: Pribet, IviBet, 22Bet, 1xBet, Gamdom, Coolzino, myBet, BDMBet

Die acht übrigen Anbieter in der Liste haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind keine illegalen Akteure im strengen Sinne, sie sind Anbieter mit Lizenz aus anderen Rechtsordnungen, deren Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt wird. Welche Lizenz sie konkret haben, hält die Gespa nicht fest, weil sie nicht zu deren Aufsicht gehören; was sie auf ihren Webseiten angeben, ist eine Eigenangabe, deren Wahrheitsgehalt in der Schweiz rechtlich keine Rolle spielt.

Was sich ohne Bewilligung gleich verhält, ist die Konsequenz für Schweizer Spielende. Es gibt keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine beschlagnahmungsfeste Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto über die Gespa, und die Gewinne sind nach der Steuerpraxis einzelner Kantone wie Thurgau vollständig steuerbar, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, spielt mit einem ausländischen Vertragspartner nach dessen Regeln.

Das Urteil über diese Anbieter ist differenzierter, als es die Tabelle vermuten lässt. Sie füllen eine Lücke, die die zwei bewilligten Veranstalter offenlassen: mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Bonusvarianten, andere Zahlungsmethoden. Aber die Lücke wird mit dem Verlust an Schutz und mit Steuern auf Gewinnen bezahlt. Wer dort spielt, sollte das wissen, bevor er den ersten Tipp abgibt.

Wie ein Leser die Auswahl für sich entscheidet

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat zwei stabile Optionen: Spielen bei Swisslos mit vollem Schweizer Schutz oder Spielen bei einem oder mehreren ausländischen Anbietern ohne diesen Schutz. Wer in der Romandie wohnt, hat Loterie Romande als bewilligten Anbieter und denselben Pool an ausländischen Anbietern. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz spielen will, kann sich bei beiden bewilligten Veranstaltern ohnehin nicht registrieren, weil der Wohnsitz im Vertragsgebiet fehlt.

Die wichtigste Entscheidung steht am Anfang: Wer mit dem vollen Schutz spielen will, wählt den bewilligten Veranstalter seines Kantons und akzeptiert die schmalere Auswahl. Wer die Auswahl sucht, wählt einen ausländischen Anbieter und akzeptiert den Wegfall des Schutzes samt der Steuerfrage. Beide Wahlen lassen sich seriös treffen, weil sie auf zwei klaren Säulen stehen. Was nicht seriös ist, ist ein Anbieter, der mit Schweizer Bewilligung wirbt, ohne sie zu haben, oder der mit «anonym spielen» oder «ohne Limit» wirbt, weil beides in der Schweiz verboten ist.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung der Gespa. Alle anderen Wettanbieter, die in der Schweiz erreichbar sind, haben keine Schweizer Bewilligung und unterliegen der Schweizer Aufsicht nicht. Die Sperrliste blockiert ausländische Domains per DNS.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote, und die Auszahlungsquote ist 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Einzelquoten eines Marktes. Eine niedrige Marge bedeutet, dass mehr vom Einsatz dauerhaft an die Spielenden zurückfliesst. Bei Sporttip variiert die Marge von Markt zu Markt; ein pauschaler Vergleich «beste Quote» ohne konkreten Markt hat keinen Wert. Wer konsequent vergleicht, sollte pro Markt und Veranstaltung schauen, nicht einmalig.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Seriosität ist kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz gilt: nur Swisslos und Loterie Romande sind bewilligt. Ausländische Anbieter mit Lizenz aus Curaçao, Malta oder der Slowakei unterliegen in der Schweiz nicht der Aufsicht; Streitigkeiten werden vor ausländischen Gerichten verhandelt. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Bankverbindung im Konfliktfall. Die Frage «seriös, aber ausländisch» muss daher jeder für sich beantworten.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

Wer in der Schweiz beworben wird, ohne Schweizer Bewilligung zu haben, verstösst gegen das Werbeverbot nach Artikel 74 BGS; Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar. Eine fehlende Verifizierung widerspricht dem Geldspielgesetz, das eine Identitätsprüfung für Online-Spielkonten verlangt; ein Anbieter, der ohne Verifizierung wirbt, wirbt gleichzeitig mit seinem Rechtsbruch. «Ohne Limit» ist in der Schweiz gesetzlich nicht möglich, weil jeder Veranstalter eigene oder gesetzliche Limits anbieten muss.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Verlustlimiten setzt der Spielende selbst für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Senkung gilt sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich oder unbefristet mit Eintrag im schweizweiten Register; sie gilt auch für Casinos und Online-Casinos in der Schweiz und in Liechtenstein. Eine unbefristete Spielsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten mit Fachstellen-Begleitung aufheben.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?

Gewinne und Spielguthaben werden ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Auszahlung in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Bei ausländischen Anbietern ist eine Krypto-Auszahlung oft möglich, aber ohne Schweizer Aufsicht und ohne die Schweizer Spielsperre.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»