Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz: Anbieter im Vergleich und was Gratisspielguthaben wirklich taugt

Updated Oktober 2026
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20. Oktober 2026 · Verifiziert gegen die Bewilligungs- und Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter (Swisslos, Loterie Romande) sowie gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.
Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Eine Gratiswette ohne Einzahlung klingt nach Geschenk und ist in der Schweiz kaum zu haben. Swisslos und Loterie Romande vergeben Gratisspielguthaben, das ohne eigenes Geld gespielt werden kann, halten sich aber an enge Vorgaben der Aufsichtsbehörde Gespa. Wer in einem anderen Kanton wohnt als der Veranstalter zuständig ist, bekommt gar kein Konto. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne jeden Schweizer Schutz.

Neukundenangebote und Aktionsbedingungen in der Praxis

Neukundenangebote, die ohne eigene Einzahlung starten, sind in der Schweiz rar. Die Aufsichtsbehörde Gespa muss jeder Gratisspielaktion vorgängig zustimmen, eine Pflicht aus dem Geldspielgesetz, und nur zwei Veranstalterinnen haben überhaupt eine Bewilligung. Wer etwas ohne Einzahlung will, landet damit fast zwangsläufig bei Swisslos (Sporttip) oder Loterie Romande (Jouez Sport). Beide haben in den letzten zwölf Monaten nur sehr kleine Promotionen aufgelegt.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Das Bild in den Westschweizer Stadien

Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» gefahren. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den Stadien der National League verteilten Code im bereits verifizierten Konto eingab, bekam ein Gratisspielguthaben von CHF 10. Insgesamt 7’000 Stück waren im Topf. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar – wer damit gewann, behielt den Nettogewinn, das ursprüngliche Guthaben aber verfiel. Das ist der typische Schweizer Rahmen: ein kleines Guthaben, klare Frist, keine Auszahlung des Guthabens selbst.

Solche Aktionen sind nicht alltäglich. Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Einwilligungen erhalten, Swisslos deren 8. Verglichen mit dem, was ausländische Buchmacher bewerben, ist das eine andere Liga: keine «CHF 200 Willkommensboni», keine «riskyneilfreien» Wetten. Das Bild passt zum Auftrag der beiden Veranstalterinnen, mit den Erträgen gemeinnützige Zwecke im Kanton zu finanzieren, und zur Tatsache, dass die Gespa Werbung für Gratisspiele restriktiv prüft.

Was eine Gratiswette hier tatsächlich bedeutet

Gratisspielguthaben ist im Schweizer Recht ein eigener Begriff, nicht einfach ein Bonus. Es ist ein nicht auszahlbares Guthaben, mit dem Wetten platziert werden können; was es an Gewinn abwirft, ist auszahlbar, das Guthaben selbst nicht. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt: wer mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Wette zu Quote 2.10 setzt, gewinnt bei einem Treffer CHF 11 (10 × 1.10 Nettogewinn), nicht CHF 21. Das ist die zentrale Mechanik und der Punkt, an dem viele Angebote aus dem Ausland dasselbe Wort benutzen, aber einen anderen Mechanismus meinen.

Die Bedingungen solcher Guthaben sind in den Aktionsbedingungen festgehalten und sollten vor der Teilnahme gelesen werden. Vier Punkte kehren regelmässig wieder:

Warum ein verifiziertes Konto Voraussetzung ist

Wer in der Schweiz an einer Gratiswette teilnehmen will, braucht ein verifiziertes Spielerkonto. Das ist keine Schikane der Veranstalterinnen, sondern gesetzliche Pflicht aus der Verordnung 89 (Art. 47-52 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hinzuköse kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die ebenfalls auf 30 Tage ausgelegt ist.

Das hat zwei Effekte, die für Gratisspielguthaben relevant sind. Erstens: wer kein verifiziertes Konto hat, bekommt kein Guthaben. Die JouezSport-Aktion verlangte explizit ein verifiziertes Konto, der Code allein reichte nicht. Zweitens: wer eine Senkung der Limite setzt, kann die Aktion trotzdem spielen, wer die Limite erhöht, muss 72 Stunden warten. Die Limite ist nicht ein Werbeversprechen, sie ist eine Schutzmauer, die vor der Wette steht.

Welche Aktionen es daneben gibt

Neben dem CHF 10 Guthaben der Loterie Romande haben beide Veranstalterinnen weitere Mechanismen im Programm, die mit Gratisspielguthaben verwechselt werden können:

Diese Angebote sind keine Gratiswetten ohne Einzahlung. Wer eines davon als Gratiswette versteht, zahlt das Missverständnis mit einer Wette zu eigenem Geld.

Übersicht der zehn Anbieter im Test

Der Begriff «Anbieter» ist in zwei Sicht ungenau, weil nur zwei Veranstalterinnen in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die folgende Tabelle trennt die beiden Schweizer Bewilligungen klar von den übrigen gelisteten Marken, die alle ohne Schweizer Bewilligung arbeiten.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung Gespa (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Gespa (Grossspiel) Loterie Romande, Lausanne (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
1Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Donbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz gilt Art. 4 BGS; keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Die Trennung ist nicht rhetorisch: Werbung für Glücksspiele ohne Schweizer Bewilligung ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werden hier genannt, weil Schweizer Spielende ihnen im Internet begegnen; sie werden hier nicht beworben, und ihre Werbung ist in der Schweiz nicht erlaubt.

Die zwei Schweizer Veranstalterinnen

Swisslos (Sitz Basel) veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Tätigkeitsbereich umfasst die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI, FL). Wer in der Romandie wohnt, kann bei Swisslos kein Online-Konto eröffnen.

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen.

Die Aufteilung ist nicht historisch gewachsen, sondern durch die Interkantonale Vereinbarung festgelegt. Wer in einem anderen Kanton wohnt als der zuständige Veranstalter, hat in der Schweiz schlicht keine legale Wettmöglichkeit.

Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die übrigen acht Marken in der Tabelle – bet-at-home, 1xBet, Jackbit, MyStake, 1Bet, MrXbet, HornetBet, Donbet – haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat) hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen bis 3 Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains). Die Sperre ist wirksam, aber nicht lückenlos: Anbieter wechseln ihre Domains innert Stunden (das nennt die Gespa Domain-Hopping). Wer hier spielt, spielt damit auf einer Domain, die in der Schweiz gerade nicht auf der Liste steht, morgen aber wieder.

Schweizer Wettmarkt im Überblick

Wer in der Schweiz online Sportwetten platzieren will, hat zwei Möglichkeiten. Beide sind in der Schweiz zugelassen, beide haben eine Bewilligung der Gespa, beide verlangen ein verifiziertes Konto und gesetzte Limiten. Beide decken zusammen die ganze Schweiz ab, jeder Kanton von einem anderen Veranstalter. Das ist die Marke des Wettens, das die ganze Schweiz hat.

Was das Geldspielgesetz erlaubt und worauf es besteht

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Das ist nicht ein faktischer Zustand, sondern eine bewusste kapazitätsbezogene Entscheidung: Mehr Anbieterinnen sollen mit dem Geldspielaufsichtsrecht der Kantone nicht vereinbart sein, und der Ertrag soll vollständig den gemeinnützigen Zwecken der Kantone zugutekommen (Art. 125 BGS). Eine Liste weiterer lizenzierter Buchmacherinnen gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt.

Was darf gewettet werden

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, nicht auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen, Rangwetten nur, wenn der Rang für die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Eck- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, soweit die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Sache der Veranstalterin: bei Sporttip als Einzel-, Kombi- und Langzeitwette, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden.

Sporttip im Detail

Sporttip ist das Sportwettenangebot von Swisslos. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag errechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Jouez Sport im Detail

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 ist zulässig. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Auch hier ist die Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm es ausdrücklich vorsieht.

Werbung als Schutzgrenze

Werbung in den Medien darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit bis zu CHF 500’000 gebüsst (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Bonusbeträge und -bedingungen kommen allein aus den Aktionsbedingungen der Veranstalterin. Eine zeitliche Werbesperre (etwa nach 22 Uhr) kennt das Gesetz nicht. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Einwilligungen für Gratisspielaktionen an die Loterie Romande erteilt, 8 an Swisslos.

Rechtslage und was eine Schweizer Bewilligung bedeutet

Die Schweizer Lizenz ist kein Werbe-Stempel auf der Startseite. Sie ist die einzige Verbindung zu einem Schutzsystem, das für Schweizer Spielende funktioniert. Ohne diese Lizenz funktioniert keines der folgenden Elemente.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Schutz durch die Schweizer Bewilligung

Eine Schweizer Veranstalterbewilligung bindet an drei Mechanismen, die zusammen den Unterschied zwischen einer Wette in der Schweiz und einer Wette bei einem ausländischen Anbieter ausmachen:

Werbung, Aufklärung und Bussenrahmen

Die Werberegeln des BGS sind kein Nebenschauplatz. Werbung in der Schweiz für ein Glücksspiel ohne Bewilligung ist nach Art. 74 Abs. 3 verboten und nach Art. 131 mit bis zu CHF 500’000 bedroht. Das gilt auch für die Werbung in sozialen Medien, in Influencer-Posts, in Banner-Anzeigen. Wer in der Schweiz ein «CHF 200 Willkommensbonus»-Banner sieht, sieht eine nach BGS rechtswidrige Werbung, deren Schaltung in der Schweiz strafbar ist. Die Bussen sind in den letzten Jahren mehrfach verhängt worden, gegen Anbieter ebenso wie gegen Werbevermittler.

Geldverkehr und Auszahlung

Gewinne und Saldi werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der lizenzierten Schweizer Wette nicht. Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel sie akzeptieren, ist Sache der Veranstalterin: Swisslos nennt PostFinance Pay als eine Option, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal pro 365 Tage gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Die Schweiz kennt kein Sperrsystem, das Banken oder Kartenorganisationen dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht lizenzierte Wettanbieter zu blockieren. Wer mit Karte oder Banküberweisung an einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zahlt, zahlt unbürokratisch, und die Bank sieht die Zahlung, weil sie an ein ausländisches Konto geht. Das heisst nicht, dass die Bank einschreitet. Es heisst: Die Sperre im Schweizer System erfolgt über die DNS-Sperre der Gespa-Sperrliste, nicht über die Zahlungskanäle.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten) sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundessteuerfreibetrag beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich, weshalb er hier nicht in einer Zahl steht. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wette liegt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa diejenige des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder den Steuerberater fragen, nicht das Werbeversprechen.

Was eine ausländische Lizenz hier bedeutet

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass diese Lizenzen inexistent oder wertlos wären; es heisst, dass sie im Schweizer Recht kein Argument dafür sind, dass der Anbieter hier Sportwetten anbieten darf. Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist ein Vergehen bis 3 Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber das ist kein Freibrief: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Werbung, die bei der Anmeldung erscheint, ist in der Schweiz verboten; ihre Schaltung ist strafbar.

Die ehrliche Gegenüberstellung ist nicht «Schweizer Anbieter sind sicher, ausländische nicht». Sie lautet: Schweizer Anbieter sind an einen klaren Rahmen gebunden (zwei Veranstalterinnen, geschlossene Liste der Sportarten und Märkte, Limiten, Spielsperre, ein Konto pro Person, keine Krypto-Auszahlung). Ausländische Anbieter haben ihre eigenen Regeln, in der Regel grosszügigere Bonusbedingungen und weniger Schutzmechanismen. Beide Seiten bringen Kompromisse mit sich. Die Auswahl sollte mit offenen Augen erfolgen, nicht unter dem Eindruck eines Willkommensbonus.

Spielerschutz und Verantwortung beim Wetten

Spielerschutz ist in der Schweiz nicht eine App-Einstellung, sondern ein gesetzlicher Rahmen, der vor der Wette beginnt. Er gilt für beide Schweizer Veranstalterinnen in gleicher Weise, und er gilt unabhängig davon, ob die Wette mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben platziert wird.

Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Bevor eine Wette bei Sporttip oder Jouez Sport platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze für je eines dieser Zeitfenster beträgt CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, hat eine Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (die Schweizer Veranstalterinnen wenden damit eine Frist an, die die Verordnung (Art. 87 VGS) eigentlich nur mit 24 Stunden verlangt). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite auf 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten sind nicht ein Werbeversprechen oder eine Empfehlung. Sie sind die einzige Bremse, die das System kennt, und sie wirkt auch dann, wenn das Guthaben Gratisspielguthaben ist. Eine Wette, die die Limite überschreitet, wird nicht angenommen, auch wenn das Konto über ein CHF 10 Guthaben aus einer Aktion verfügt. Gratisspielguthaben verändert die Limite nicht, und die Wette zählt für die Schadensbegrenzung mit, als wäre sie mit eigenem Geld platziert.

Die Spielsperre und das Register

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Eine solche Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben, das ist die Bedingung. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Minderjährige und gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Wirkung dieser Sperre geht über das lizenzierte Schweizer System hinaus. Sie greift, weil die Gespa-Mitgliedsorganisationen, die Loterie Romande, die Swisslos und die Casinos, im Register verbunden sind. Wer im einen Kanton eine Sperre setzt, ist im anderen Kanton, beim Casino in Lugano, beim Online-Casino in Basel gesperrt. Das ist ein Niveau an Schutz, das kein einzelner ausländischer Anbieter bieten kann.

Wer testet, ob der Schutz funktioniert

Die Gespa führt Testkäufe durch, mit der Aufgabe, sie versteckt. Im Jahr 2025 hat sie 200 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt; in 47.5 % der Fälle wurde an Minderjährige verkauft. Das ist keine Information, die den Schutz aufhebt; sie zeigt, dass der Schutz auch in 52.5 % der Fälle funktioniert hat. Wer Wetten online platziert, hat den höheren Schutzniveau, weil die Verifikation am Ausweis hängt und nicht an der Verkaufsstelle.

Wo Hilfe zu holen ist

Wer merkt, dass das Wetten nicht mehr im Rahmen bleibt, hat in den Kantonen Fachstellen. Die Gespa veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste der Fachstellen für Spielsucht; die kantonale Suchtberatung ist eine weitere Anlaufstelle. Die Spielsperre ist kein Eingeständnis von Schwäche; sie ist ein Mittel, das die Verordnung genau für diesen Fall vorsieht. Wer sie setzt, nimmt die Wette aus der Hand, nicht die Würde.

Was Gratisspielguthaben für den Spielerschutz bedeutet

Gratisspielguthaben verändert den Schutzrahmen nicht. Eine Aktion mit CHF 10 Gratisspielguthaben ist eine Wette wie jede andere, sie kostet im Erwartungswert rund CHF 4.50, und sie zählt für die gesetzten Limiten mit, als wäre sie mit eigenem Geld platziert. Wer eine Gratisspielaktion nutzt, sollte das mit derselben Limite tun wie jede andere Wette, mit derselben Kontrolle über die Frist, mit derselben Bereitschaft, die Aktion nicht zu nutzen, wenn die Limiten schon eng stehen. Das Marketing nennt das «Spass ohne Risiko». Die Mechanik heisst: Wette zu Quote 1.90 mit Einsatz 10, Bruttogewinn 19, Nettogewinn 9, Erwartungswert rund 4.50.

Die zwölf Marken einzeln

Die folgende Auflistung nimmt die zehn Anbieter aus der Tabelle einzeln in den Blick, mit dem, was hier feststellbar ist, und mit dem, was im Schweizer Kontext von ihnen zu halten ist.**

Swisslos Sporttip ist die einzige legale Sportwette in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Die Bewilligung steht, die Aufsicht ist die Gespa, die Spielregeln sind in Version 4.2 dokumentiert, das Wettprogramm ist auf die geschlossene Liste der Gespa abgestützt. Die Stärke des Angebots ist nicht das Gratisspielguthaben (das ist mit 8 Einwilligungen 2025 sehr klein), sondern das, was die Bewilligung mit sich bringt: gesetzte Limiten, Spielsperre mit Register, Auszahlung auf das eigene Konto, kein Risiko, dass die Domain morgen auf der Sperrliste steht. Die Schwäche ist, dass das Wettprogramm nicht alles anbietet, was ausländische Anbieter anbieten, dass die Quotenboosts in Einsatz und Gewinn limitiert sind und dass der Marktanteil an ausländischen Wetten aus der Schweiz nicht über die offiziellen Zahlen messbar ist. Für wen das die richtige Wahl ist: für jeden, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf das Wettprogramm verzichten kann, das ein Curaçao-Anbieter zeigt. Der Schutzniveau ist hier am höchsten.

Loterie Romande Jouez Sport ist das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone. Die Stärke liegt in der Verfügbarkeit in der Romandie und in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die in der Wintersaison 2025/26 lief und CHF 10 Gratisspielguthaben an 7 Aktionstagen verteilte. Das ist die grösste dokumentierte Gratiswette-Aktion der letzten Saisonsaison in der Schweiz. Die Schwäche liegt in der gleichen Schranke wie bei Swisslos: das Wettprogramm folgt der geschlossenen Gespa-Liste. Für wen das die richtige Wahl ist: für jeden in der Romandie, der in der National League ins Stadion geht und einen Code mitnimmt, der das verifizierte Konto hat und der eine kleine Gratisaktion nutzen will, ohne den Schutzrahmen zu verlassen.

bet-at-home arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine Werbung mit «Gratiswette ohne Einzahlung» auf dieser Plattform ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und die Plattform kann jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, was den Zugang über Schweizer Provider unterbindet. Eine im Ausland gültige Lizenz (z.B. Malta) hat in der Schweiz keine Geltung. Wer hier spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Limiten, ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Verlockung ist ein «CHF 200 Willkommensbonus»; die Kosten sind die fehlende Anbindung an das schweizweite Sperrregister, die fehlende Aufsicht und die Möglichkeit, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen im Kanton Thurgau (und je nach Kanton) als voll steuerbares Einkommen behandelt werden. Für wen das die richtige Wahl ist: für niemand, der in der Schweiz wohnt.

1xBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: in der Schweiz keine Geltung, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, Werbung in der Schweiz verboten.

Jackbit ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Krypto-fähigen Auszahlungen; in der Schweiz sind Auszahlungen ausschliesslich auf das Konto im Namen der Kontoinhaberin zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS), Krypto-Auszahlungen gibt es hier nicht.

MyStake ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: keine Schweizer Lizenz, kein Schweizer Schutz, Werbung in der Schweiz verboten.

1Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

MrXbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

HornetBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Donbet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Die acht ausländischen Anbieter in der Liste sind keine unterschiedlichen Aktiven. Sie sind alle gleichermassen ungeeignet für Schweizer Wohnsitz, weil sie alle den Schutzrahmen nicht bieten, den die Schweizer Bewilligung bietet, und weil das BGS ihre Werbung hier verbietet. Wer einen von ihnen nutzt, sollte sich bewusst sein, dass er damit den Schutzrahmen verlässt, und sich die Frage stellen, ob der höhere Bonus das wert ist.

Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Eine echte Gratiswette ohne Einzahlung im Sinne eines grosszügigen Willkommensbonus, wie ihn internationale Buchmacher bewerben, gibt es in der Schweiz nicht. Swisslos und Loterie Romande vergeben Gratisspielguthaben, das ohne Einzahlung genutzt wird, aber nur klein (etwa CHF 10), nur in Aktionen und nur nach verifiziertem Konto und gesetzten Limiten. Wer eine solche Aktion nutzt, sollte die Frist, die Märkte und die Auszahlungsbedingungen prüfen.

Weshalb verlangen die Veranstalterinnen ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Die Verordnung zum Geldspielgesetz (Art. 47-52 VGS) verlangt die Identifizierung der Spielenden, ein Konto pro Person und eine Spieltauglichkeitsprüfung. Ohne diese Prüfung darf kein Wettangebot genutzt werden. Die Verifikation schliesst Minderjährige, gesperrte Personen und Mehrfachkonten aus und ist die Voraussetzung dafür, dass die Spielsperre im Register funktioniert. Sie ist keine Marketing-Schikane, sondern gesetzliche Pflicht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei Sporttip und Jouez Sport wird der Einsatz des Gratisspielguthabens mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Eine Wette zu Quote 1.90 mit einem CHF 10 Gratisspielguthaben wirft bei einem Treffer CHF 19 Bruttogewinn aus, davon CHF 9 Nettogewinn. Das ursprüngliche Guthaben verfällt, der Nettogewinn wird dem Wallet gutgeschrieben. Auszahlbar ist nur der Nettogewinn, nicht das Gratisspielguthaben selbst.

Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?

Bei jeder Aktion sollten vier Punkte vor der Teilnahme gelesen werden: die Frist, innerhalb derer das Guthaben genutzt werden muss (oft 30 Tage, oft kürzer); die Mindestquote, falls eine verlangt wird; die erlaubten Märkte (häufig nur Prematch-Einzelwetten, nicht Live oder System); die Auszahlungsbedingung (Gewinn auszahlbar, Guthaben selbst nicht). Die Aktion «JouezSport – Patinoires» der Loterie Romande verlangte keine Mindestquote, gab 30 Tage Frist und schloss eine Auszahlung des Guthabens aus.

Was geschieht mit Gratisspielguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme an jeder Aktion aus; das Konto ist gesperrt, das Guthaben wird nicht gutgeschrieben oder verfällt mit der Sperre. Wer die Verlustlimite erreicht hat, kann mit Gratisspielguthaben nicht weiter wetten, weil die Limite unabhängig von der Mittelherkunft gilt. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist Mechanik, nicht Werbung.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?

Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, verlässt den Schutzrahmen des BGS: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsschutz. Werbung für solche Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gewinne aus ausländischen Anbietern können je nach Kanton als voll steuerbares Einkommen behandelt werden. Die höhere Bonus-Werbung spiegelt nicht einen besseren Schutz, sondern einen schwächeren. Wer in der Schweiz wohnt, sollte auf einer der beiden Schweizer Plattformen spielen, auch wenn das Wettprogramm kleiner ist.

Wie viel ist ein CHF 10 Gratisspielguthaben wert?

Der Gegenwert eines Gratisspielguthabens lässt sich schätzen. Die Rechnung dahinter ist:

Ein CHF 10 Guthaben, das auf eine illustrative Wette zu Quote 1.90 gesetzt wird (Beispielmarkt mit zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen, kein notierter Preis), wirft bei einem Treffer einen Bruttogewinn von CHF 19 aus, davon CHF 9 Nettogewinn. Da aber der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, entspricht der Erwartungswert nicht dem Nettogewinn, sondern dem Nettogewinn mal der Wahrscheinlichkeit, mit der ein solcher Markt im Schnitt auszahlt. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 zahlt der Markt 95 % aller Einsätze zurück (Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 94.7 %), der Buchmacher behält 5.3 %. Damit liegt der durchschnittliche Gegenwert des CHF 10 Guthabens bei rund CHF 4.50, je nach Quote des gewählten Markts auch etwas darüber oder darunter.

Vier CHF fünfzig auf zehn. Das ist die ehrliche Zahl hinter dem Werbeversprechen. Wer eine Aktion mit deutlich höherem Guthaben findet, sollte die Aktionsbedingungen genau lesen: hohe Guthaben sind in der Regel an höhere Umsatzvorgaben geknüpft, an Mindestquoten, an Fristen. In der Schweiz sind beide Schrauben durch die Gespa begrenzt, weshalb die Guthaben klein bleiben.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»