Impressum – Laender Spiel Info
Laender Spiel Info informiert Leserinnen und Leser in der Schweiz über Länderspiele, Turniere und die dazugehörigen Wetten. Das Impressum sagt, wer die Website betreibt und unter welchen rechtlichen Bedingungen die Beiträge erscheinen.
Was die Website ist und was nicht
Es handelt sich um ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten nimmt Laender Spiel Info nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld nimmt sie nicht entgegen, und Verträge mit Wettanbietern vermittelt sie ebenso wenig. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, enthält die Website nicht.
Betreiberin und Kontakt
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur direkten Kontaktaufnahme stehen unter laenderspielinfo.com. Die Angaben beruhen auf Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post verlangt.
Sportwetten im Schweizer Recht
Geldspiele regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das seit dem 1. Januar 2019 gilt. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen; die Aufsicht führt die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS), und Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig geprüft. Weil sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen laufend ändern, gilt im Zweifel die aktuelle Angabe der jeweiligen Veranstalterin; für Entscheidungen, die sich auf die Inhalte stützen, haftet Laender Spiel Info nicht. Verweise auf fremde Websites wurden beim Setzen kontrolliert. Auf spätere Inhalte besteht kein Einfluss, verantwortlich ist die Betreiberin der verlinkten Seite, und ein bekannt gewordener rechtswidriger Inhalt führt zur Entfernung des Links.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Nutzung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Mit Sportwetten ist ein Suchtrisiko verbunden. Bei Anzeichen exzessiven Geldspiels, bei sich selbst oder bei Angehörigen, beraten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht vertraulich und kostenlos. Bei den bewilligten Veranstalterinnen lassen sich Limiten setzen und eine Spielsperre beantragen.
Stand: 20. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
