Wettboni bei Schweizer Buchmachern – was Bonus, Boost und Gratiswette wirklich kosten
Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)

Wettbonus und Gratiswette – wie Geld zurückkommen soll
Ein Wettbonus ist im Kern nichts anderes als eine Werbeaktion mit Bedingungen. Wer einen Bonus annimmt, tauscht Geld oder Quote gegen eine Vorgabe: mehr Umsatz, eine Mindestquote, eine Frist. Was am Ende bleibt, ist eine Frage der Bedingungen, nicht der Werbung.
Im Schweizer Markt ist die Auswahl an Bonusaktionen kleiner als im Ausland, und das hat einen Grund. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung der Gespa; nur zwei Veranstalterinnen erfüllen diese Voraussetzung – Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede Bonusaktion, die ein Gratisspiel oder ein Freiguthaben ausloben will, braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das erklärt, warum in der Schweiz weniger «100 % Bonus»-Werbung hängt als in Märkten mit dutzenden bewilligten Anbietern.

Die Mechanik ist überall dieselbe. Ein Bonus wird nicht einfach geschenkt, sondern an eine Leistung gebunden, meistens an einen Mindestumsatz zu einer vorgegebenen Mindestquote. Was eine Aktion wert ist, hängt davon ab, wie viele Wetten zu welchen Quoten nötig sind und welcher Anteil davon am Ende als Gewinn übrig bleibt. Genau daran bemisst sich, ob ein «Boost» ein Boost ist oder eine Quotenverschiebung mit Marketing-Etikett.
Drei Begriffe tauchen am häufigsten auf, und sie unterscheiden sich. Der Neukundenbonus ist ein Angebot, das nur einmal bei der Eröffnung des Spielkontos gilt und meistens an eine Einzahlung gebunden ist. Der Boost ist eine vorübergehende Quotenverbesserung auf ein einzelnes Ereignis, ohne dass zusätzliches Geld eingezahlt werden muss. Die Gratiswette ist ein festgelegter Einsatz, der ohne eigenes Geld gespielt wird; was sie wert ist, hängt davon ab, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt wird – bei Sporttip ist er es nicht.
Wer einen Bonus beansprucht, sollte drei Zahlen lesen: den Mindestumsatz, die geforderte Mindestquote und die Frist. Die eine bestimmt, wie viel gewettet werden muss; die zweite, mit welcher Quote gezählt wird; die dritte, bis wann alles erfüllt sein muss. Wer eine dieser Zahlen überliest, lässt das meiste auf dem Wettschein liegen.
Eine letzte Vorbemerkung zur Wortwahl. Ein «risikofreier» Einsatz, eine «gratis» Wette, ein «kostenloser» Bonus – solche Bezeichnungen beschreiben die Werbung, nicht die Mechanik. Hinter jeder dieser Formulierungen steht eine Bedingung, die das, was am Ende auf dem Wallet landet, kleiner macht als die Zahl, mit der geworben wird. Wer auf eine Gratiswette setzt und gewinnt, bekommt in den meisten Fällen nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück. Das ist der Punkt, an dem «gratis» zur Übersetzung wird.
Die Rangliste – bewilligte Veranstalterinnen und ausländische Anbieter
Die folgende Tabelle sortiert die zehn im Markt relevanten Namen in zwei Gruppen: die zwei bewilligten Schweizer Veranstalterinnen zuerst, dann acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen stehen hier, weil Schweizer Spielende beiden begegnen – die einen bewilligt und geschützt, die anderen über Sperrlisten erreichbar oder per DNS-Block gesperrt. Wer in dieser Liste steht, entscheidet sich nach Bewilligung, geprüften Bonusmechaniken und Markttiefe, nicht nach Werbebudget.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Gespa) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS, Gespa) |
| Fezbet | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Nein | Lizenz laut Profil nicht ausgewiesen; ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die zwei bewilligten Veranstalterinnen decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber nicht beliebig. Wer in Genf wohnt, kann kein Swisslos-Konto eröffnen; wer in Zürich lebt, ist bei Loterie Romande aussen vor. Die Gebiete sind nach Kantonen getrennt und entsprechen den Sprachregionen. Die Online-Teilnahme setzt zwingend Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin voraus.
Die acht ausländischen Anbieter in der Liste teilen dasselbe rechtliche Profil: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizweiten Spielsperrenregister, kein Rekursweg in der Schweiz. Sie sind hier aufgeführt, weil ihnen Schweizer Spielende im Netz begegnen, ihre Domains aber auf der Gespa-Sperrliste landen können und nach den Artikeln 86 bis 93 BGS per DNS-Block für Schweizer Anschlüsse unzugänglich gemacht werden. Am 3. September 2019 wurde die erste Liste veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden ersetzt, die Gespa spricht in diesem Zusammenhang von Domain-Hopping.
Worum es bei einem Bonus wirklich geht – die Rechnung dahinter
Ein Bonus lässt sich nicht an seinem Werbetext messen, sondern an dem, was er nach den Bedingungen wert ist. Drei Bausteine gehören dazu: der geforderte Umsatz, die Mindestquote und die Frist, in der alles erfüllt sein muss. Wer einen 100-Franken-Bonus mit fünffachem Umsatz zu Mindestquote 1,50 innert 30 Tagen sieht, weiss bereits, dass dieser Bonus nur dann einen Vorteil bringt, wenn der Wettende 500 Franken zu Quoten ab 1,50 in dieser Frist unterbringt. Andernfalls verfällt der Bonus samt dem, was er ausgelöst hat.
Dazu kommt die Marge des Marktes, auf dem der Umsatz erzeugt wird. Über die Marge rechnet sich jeder Buchmacher refinanziert, und sie ist der Grund, warum das Wort «gratis» bei jeder Sportwette mit Vorsicht zu geniessen ist. Eine Rechnung veranschaulicht das Muster: Bei einer typischen Zweiwege-Wette mit beiden Quoten um 1,90 ergibt sich die Auszahlungsquote aus 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also rund 0,9474 – 94,7 % der Einsätze werden zurückbezahlt, 5,3 % bleiben als Marge beim Veranstalter. Über die geforderten 500 Franken Umsatz verschwinden so im Schnitt etwa 26,50 Franken in dieser Marge, bevor ein Bonus-Cent ausbezahlt wird. Der «Gratis»-Charakter schmilzt an dieser Stelle schon im normalen Spiel.
Diese Beispielrechnung steht hier als Band – «rund 5 %» bis «etwas darüber» – weil der Wert von der genauen Quotenkombination abhängt. Was bleibt, ist die Grössenordnung: jeder Umsatz, der für einen Bonus erzeugt wird, kostet einen Anteil, der der Marge des jeweiligen Marktes entspricht. Das ist die Mathematik, die hinter jeder Bonuswerbung unsichtbar mitläuft.
Einordnung – was Buchmacherboni sind und was nicht
Ein Wettbonus ist im Marktvergleich ein Marketinginstrument, kein Geschenk. Wer einen Bonus annimmt, verpflichtet sich typischerweise zu einem Mehrumsatz und gibt einen Teil der Quote her, mit der er ohnehin gewettet hätte. Was die Werbung als «Wert» verkauft, ist in der Rechnung oft kleiner – und nur dann grösser, wenn die Bedingungen zur eigenen Wettgewohnheit passen.
Ein zweiter Punkt steht demgegenüber und wird leicht übersehen: Ein Bonus ohne Schweizer Bewilligung verändert nichts an der Frage, ob das Spiel dort legal ist. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt dort gegen einen Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung – ob mit oder ohne Bonus. Die Sperrliste der Gespa schaltet solche Domains im Schweizer Netz ab, und Spielende haben dort keinen Zugriff auf das schweizweite Spielsperrenregister. Das macht einen Bonus, der dort lockt, nicht zu einem Akt der Legalität.
Drittens – die Quoten selbst. Auch ohne Bonus liegt in jeder Wette der Anteil, den der Buchmacher einbehält. Wer zehn Wetten zu einer Auszahlungsquote von 94,7 % platziert, hat am Ende 5,3 % weniger, als er eingesetzt hat – ohne dass ein Bonus mitgespielt hat. Das ist der Hintergrund, vor dem jeder Boost, jeder Bonus und jede Gratiswette zu lesen ist: erst kommt die Marge, dann die Werbung.
Viertens – die Sicherheit. Bei Swisslos und Loterie Romande fliesst ein Teil der Erträge in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Für 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von 562 Mio. Franken aus: 506 Mio. an kantonale Fonds und 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; die Sportwetten trugen 109 Mio. Franken bei (2024: 122 Mio.). Das ist kein ethisches Argument fürs Wetten, aber es zeigt, wohin der Anteil fliesst, der nicht als Gewinn zurückkommt.
Die Rechtslage in der Schweiz – Bewilligung, Sperrliste, Werbung
Der wichtigste Unterschied zwischen dem Schweizer Markt und Märkten mit zwanzig bewilligten Anbietern liegt vorne: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung, und es gibt nicht beliebig viele davon zu haben. Die kantonalen Behörden haben die Veranstalterinnen auf zwei festgelegt – Swisslos und Loterie Romande (Art. 21–25 BGS). Alles, was Sportwetten ohne eine dieser Bewilligungen anbietet, fällt ausserhalb des legalen Rahmens.

Diese Festlegung wird häufig als Werbe-Beschränkung wahrgenommen. Sie ist mehr als das: Sie definiert, wer überhaupt als Veranstalterin auftreten darf. Eine ausländische Lizenz – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer organisiert, ohne bewilligt zu sein, macht sich strafbar; die Geldstrafe kann bis zu 500’000 Franken erreichen, im Wiederholungsfall oder bei gewerbsmässigem Betrieb Haft bis fünf Jahre. Schweizer Spielende werden nicht bestraft, aber ihr Einsatz und ihr Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Aufsicht führt eine zweite Liste – die Sperrliste. Sie enthält Domains ausländischer Anbieter, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden. Wer eine solche Seite trotzdem erreicht, nutzt einen Umweg; wer sie ohne Umweg öffnet, hat sie nicht gefunden. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Aufsicht ersetzt die gesperrten Domains laufend, weshalb die Sperrung in Stunden, nicht in Tagen nachgezogen wird; das Vorgehen heisst im Fachjargon Domain-Hopping.
Bonusaktionen sind separat geregelt. Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – Zahlen, die für sich zeigen, wie knapp der Schweizer Bonusmarkt im Vergleich zu einem EU-Markt bleibt. Werbung für bewilligte Angebote darf nicht in die Irre führen, keine Minderjährigen oder gesperrte Personen ansprechen und muss den Grundsätzen der Art. 74 BGS standhalten.
Eine Bemerkung zum Steuerlichen: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund setzt die Schwelle per 1.1.2026 auf 1’071’000 Franken. Darüber wird die Verrechnungssteuer von 35 % durch die Veranstalterin abgezogen und kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Ausländische Gewinne fallen je nach Kanton anders aus – der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag voll als Einkommen. Wer dort wohnt, sollte das wissen, bevor ein Bonus aus dem Ausland aufs Wallet wandert.
Verantwortliches Spielen – Limiten, Sperren und Aufsicht
Spielende bestimmen ihre eigenen Verlustlimiten, nicht der Staat. Die Veranstalterinnen müssen vor der ersten Wette mindestens eine Obergrenze für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos geschieht das in Stufen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer eine dieser Schwellen im Alltag hochfährt, gewinnt drei Tage Bedenkzeit – eine Schutzfunktion, die im Kleingedruckten leicht übersehen wird.
Die Spielsperre ist das härtere Mittel. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zudem im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Loterie Romande bietet vergleichbare Sperrmechanismen an.
Für ausländische Anbieter gilt beides nicht. Sie haben keinen Zugang zum Schweizer Spielsperrenregister, sie sehen nicht, ob eine Person in der Schweiz gesperrt ist, und sie fragen selten nach der Verlustlimite, die der Wettende sich selbst gesetzt hat. Wer dort spielt, baut sich die Sperre, die er braucht, nicht auf – er muss sie selbst umsetzen.
Die Veranstalterinnen müssen Sperren anbieten und den Zugang im Register führen. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – eine Konsequenz, die nur greift, wenn die Sperre im Schweizer Register steht, nicht bei einem ausländischen Anbieter.
Ein zusätzlicher Punkt ist die Selbsttestung. Die Gespa testet jährlich den Jugendschutz an Verkaufsstellen; 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen an Minderjährige verkauft. Das Online-Register funktioniert anders: Online-Teilnehmende werden über die Identitätsprüfung einmal erfasst und sind danach nicht mehr anonym. Das macht den Online-Jugendschutz dichter als den stationären, aber er ist nicht perfekt – die Verantwortung für Minderjährige zu Hause bleibt bei den Erziehungsberechtigten.
Was den Bonus prägt – Mindestquote, Frist und Marktmarge
Ein Bonus trägt drei Zahlen, die sein wirkliches Gewicht bestimmen. Die Mindestquote legt fest, mit welcher Auszahlungsquote die Umsatzwetten gewettet werden müssen. Liegt sie bei 1,50, zählen nur Wetten, die zu 1,50 oder höher gespielt werden – alles darunter fällt nicht in den Umsatz, selbst wenn es gewinnt. Bei Sporttip liegt die Mindestquote für den Kombiboost ebenfalls bei 1,50; alles, was darunter liegt, zählt nicht für den Bonus, der auf den Nettogewinn oben drauf kommt.
Die Frist ist die zweite Zahl. Wer 500 Franken Umsatz in 30 Tagen schafft, hat 30 Tage Zeit, das zu tun – und nichts davon trägt nach Ablauf der Frist zum Umsatz bei. Wer die Frist verpasst, lässt den Bonus fallen und damit alles, was er ausgelöst hat. Bei Sporttip läuft die Auszahlung von Gewinnen ebenfalls mit Fristen: Wird ein Gewinn nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Auswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer lange wartet, verliert Geld.
Die Marktmarge ist die dritte Zahl – und sie ist unsichtbar, weil sie nicht als Bonusbedingung auftaucht, sondern in jeder einzelnen Quote steckt. Über die Auszahlungsquote eines Marktes refinanziert sich der Buchmacher; was übrig bleibt, ist die Marge. Bei einer Fussball-1X2-Wette auf ein ausgeglichenes Spiel liegt die Auszahlungsquote oft bei 94 bis 95 %; in Spezialmärkten und Livewetten kann sie tiefer liegen, in Hauptmärkten zur Hauptzeit höher. Wo der Bonus den Umsatz erzeugen lässt, lässt er die Marge mitverdienen.
Eine Sporttip-Eigenheit ist der Kombiboost: vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50 bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, zehn Voraussagen 40 %, fünfzehn 100 %. Der Boost gilt nur online, nur für Prematch-, Live- und Systemwetten, jeweils einmal pro Wettendem. Bei Cash-Out verfällt der Boost – eine Bedingung, die viele ignorieren, bis sie live auf das Cash-Out-Feld tippen. Was hier wie eine Verdoppelung aussieht, ist bei fünfzehn Auswahlen eine Mehrfachauswahl, deren einzelne Trefferquote mit jeder Stufe sinkt – und deren erwartete Auszahlung über die kombinierten Margen fällt.
Schliesslich: Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettenden einmal nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen Prozentsatz; sie sind in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen ebenfalls bei Cash-Out. «Boost» heisst also nicht «Geld geschenkt», sondern «Quote verschoben um diesen Faktor auf diese Wette» – was immer noch der Marktmarge unterliegt.
Anbieterprofile – was die bewilligten Veranstalterinnen und ausländische Marken ausmacht
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter dem Produktnamen Sporttip Sportwetten anbietet. Sie ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das Schweizer Recht zulässt (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; eine Online-Teilnahme setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dort voraus. Das Wettangebot ist über Swisslos und die Sporttip-App erreichbar; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen.
Sporttip ist für jenen Spielenden gemacht, der im Schutz des Schweizer Rechts spielen will und bereit ist, dafür auf eine breitere Auswahl an internationalen Buchmachern zu verzichten. Die Bonusaktionen sind rarer als im EU-Markt, dafür durch die Gespa kontrolliert: der Kombiboost, Quoten- und Profitboosts sowie die Verlosungen sind bewilligte Gratisspielaktionen. Wer das Spektrum nutzt, das die Schweiz erlaubt, ist hier am richtigen Ort.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt unter dem Produktnamen Jouez Sport die Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Wie Swisslos ist sie eine der zwei bewilligten Veranstalterinnen, mit Gespa-Aufsicht und Veranstalter- und Spielbewilligung.
Für Westschweizer Spielende ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg zu legalen Sportwetten. Das Bonusangebot ist analog schmal und durch die Gespa kontrolliert; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Bonus-Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt, gegen 8 an Swisslos – ein Hinweis, dass die Westschweizer Veranstalterin etwas breiter bewirbt, ohne dass sich die Mechanik grundsätzlich ändert. Wer in Genf wohnt und Wetten bei einem bewilligten Anbieter abschliessen will, hat keine zweite Adresse.
Ausländische Anbieter – was die fehlende Bewilligung bedeutet
Fezbet, Cloudbet, Wettigo, Duelbits, BDMBet, PowBet, Coolzino und N1 Bet sind acht ausländische Anbieter, die in Werbung und Affiliate-Vergleichen immer wieder auftauchen. Keiner von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Staat – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Für Schweizer Spielende heisst das: kein Zugang zum schweizweiten Spielsperrenregister, kein Schutz nach BGS, kein Rekurs im Inland, dafür die Möglichkeit, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt und per DNS für Schweizer Anschlüsse unzugänglich macht.
Bewertet nach Bewilligungsstatus ist die Schlussfolgerung eindeutig: Wer in der Schweiz wettet, hat zwei bewilligte Adressen; alles ausserhalb dieses Rahmens ist eine bewusste Entscheidung gegen den Schweizer Schutz. Für eine Bewertung, was «der Markt» an Boni bietet, sind diese Anbieter trotzdem relevant: Sie definieren den Vergleichsraum, an dem sich Sporttip und Jouez Sport messen lassen müssen, ohne dass die Sperrung der Vergleichbarkeit einen Strich durch die Rechnung macht.
Für Schweizer Spielende, die bei einem dieser Anbieter landen, gilt: Die Bonusbedingungen sind nicht durch Schweizer Behörden geprüft. Was sie an Bonus bieten, ist die Mechanik des jeweiligen ausländischen Anbieters – mit unbekannter Aufsicht, unbekanntem Spielerschutz und unbekanntem Rekursweg. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass der Gewinn aus einem Bonus, der dort «gratis» genannt wird, im Kanton Thurgau voll als Einkommen versteuert wird – unabhängig davon, wie klein er ausfällt.
Sporttip im Detail – Mechaniken, die ein Spielender kennen sollte
Sporttip setzt die schweizweite Mechanik für bewilligte Sportwetten in konkrete Zahlen. Mindestens 18 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft – ein Verfahren, das bei ausländischen Anbietern so nicht stattfindet.
Einsätze beginnen bei 1 Franken pro Einzel- und Kombinationswette. Die Obergrenze liegt bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze sucht, ist hier an der Decke – und es gibt im bewilligten Markt keine zweite Adresse.
Wettarten sind bei Sporttip breit: Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten, Prematch und Live. voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; eine unzulässige Kombination kann von Swisslos für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Quotenboosts und Profitboosts sind einmal pro Wettendem nutzbar und verfallen bei Cash-Out – wer live auf das Cash-Out-Feld tippt, gibt den Boost aus der Hand.
Cash-Out funktioniert bei Sporttip nur vollständig, nicht teilweise. Das Cash-Out-Angebot ist eine Momentaufnahme und kann vom Stand der Sportereignisse abhängen; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt typischerweise unter dem möglichen Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung – ein Mechanismus, der den Buchmacher schont und den Spielenden nur dann freut, wenn die Wette kippt.
Zahlungen laufen über das Swisslos-Wallet. Aufladungen erfolgen per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein; Mindestbetrag 20 Franken, maximale Aufladung 10’000 Franken pro 30 Tage, Aufladung nur, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine mögliche Auflade-Option; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Auszahlungen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind zweimal pro Jahr gebührenfrei (Frist 365 Tage); ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bleibt ein Gewinn länger als 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe der Auswertung unbeansprucht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Einsprüche bei verweigerter Auszahlung müssen innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden.
Die Verlustlimiten sind die Voraussetzung jeder Wette. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze 9’999 Franken, unter 21 Jahren 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Häufige Fragen
Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?
An jeder Quote, die ein Buchmacher anbietet, ist eine Marge eingepreist – bevor ein Bonus ins Spiel kommt. Bei einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten um 1,90 zahlt der Markt rund 94,7 % der Einsätze zurück; die restlichen 5,3 % sind der Anteil, den der Buchmacher einbehält. Ein Bonus ist obendrauf eine Werbeaktion mit Bedingungen – Mindestquote, Umsatz, Frist –, die den Wettenden an zusätzliche Wetten bindet. Über jede dieser Pflicht-Wetten nimmt der Buchmacher erneut seine Marge mit, weshalb der effektive Wert eines Bonus kleiner ausfällt als die Zahl, mit der geworben wird.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten und damit auch verbundene Bonusaktionen anbieten. Wer eine Bonusaktion ausloben will, braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bonus-Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; das ist die ganze Zahl bewilligter Bonusaktionen, die der Schweizer Markt in diesem Zeitraum gesehen hat.
Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?
Ein Neukundenbonus ist ein einmaliges Angebot bei Kontoeröffnung, häufig an eine Einzahlung gebunden und mit Umsatzbedingungen verknüpft. Ein Boost verschiebt die Quote auf ein einzelnes Ereignis vorübergehend nach oben – bei Sporttip etwa 5 % bis 100 % auf den Nettogewinn im Kombiboost, je nach Anzahl Auswahlen. Eine Gratiswette ist ein festgelegter Einsatz, der ohne eigenes Geld gespielt wird; der Gewinn enthält den Einsatz in der Regel nicht – eine Bedingung, die das «gratis» zur Übersetzung werden lässt.
Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?
Die typischen Eckwerte liegen im Bereich von 30 Tagen Frist und Mindestquoten ab 1,50. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50; ein Profitboost oder Quotenboost ist auf Prematch-Einzelwetten beschränkt und ebenfalls einmal pro Wettendem nutzbar. Wer diese Schwellen unterbietet, lässt den Beitrag zum Umsatz fallen – die Bedingung zählt nicht, auch wenn die Wette gewinnt.
Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?
Eine Verlustlimite ist ein Schutz, kein Bonushebel. Bei Swisslos liegen die Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme fest – 9’999 Franken Obergrenze für volljährige Spielende (1’000 Franken unter 21 Jahren), gesetzt für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer im Rahmen eines Bonus mehr wettet als gewöhnlich, sollte prüfen, ob die Verlustlimite im Rahmen bleibt – sonst wird der Bonus zum Auslöser für eine Sperre und nicht zum Vorteil.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?
Die Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS für Anschlüsse in der Schweiz unzugänglich gemacht werden (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Gesperrte Domains werden ersetzt; die Aufsicht reagiert im Stunden-Takt. Wer einen Bonus von einem ausländischen Anbieter annimmt, akzeptiert damit zugleich den Weg über diese Sperrliste, die fehlende Verbindung zum schweizweiten Spielsperrenregister und die fehlende Schweizer Aufsicht.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
