Einzahlungsbonus für Sportwetten: Was die Schweizer Veranstalter tatsächlich ausloben
20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.

Wer nach einem Einzahlungsbonus für Sportwetten sucht, kommt in der Schweiz rasch an eine ungewohnte Auslage: Die zwei einzigen Veranstalter mit Bewilligung, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, locken nicht mit grossen Einzahlungsmultiplikatoren. Der Grund steht im Geldspielgesetz: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was stattdessen bleibt, sind kleinere Aktionen, Quotenboni auf Kombinationen und einzelne befristete Promotionen. Wer daneben auf ausländische Plattformen schaut, findet zwar hohe Prozentzahlen, aber keine Schweizer Bewilligung und keinen Schutz hierzulande. Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, was ein Einzahlungsbonus in diesem Markt bedeutet, wer welche Aktionen auslobt, welche Bedingungen daran hängen und was eine Aktion im Gewinnfall tatsächlich wert ist.
Was ein Einzahlungsbonus hierzulande heisst – und warum er selten das ist, was der Name verspricht
Ein Einzahlungsbonus ist im engsten Sinn ein zusätzliches Spielguthaben, das ein Veranstalter an eine Einzahlung knüpft. In Märkten mit liberaler Aufsicht heisst das oft: 100 % auf die erste Einzahlung, dazu Freebets, Boosts und ein Bündel weiterer Aktionen. In der Schweiz gilt der Begriff, aber die Sache sieht anders aus.

Die zwei bewilligten Veranstalter sind gehalten, Gratisspiele und Gratisguthaben vorab von der Gespa bewilligen zu lassen. Swisslos hat im Jahr 2025 deren 8 bewilligt bekommen, die Loterie Romande 24. Die Zahl klingt nach viel, ist aber im Verhältnis zur Palette ausländischer Wettanbieter winzig. Beide Veranstalter bieten über das Jahr vereinzelte Promotionen an, etwa Quotenboosts auf Kombiwetten, kleine Gratisspielguthaben oder befristete Aktionen an bestimmten Verkaufstagen. Wer einen Einzahlungsbonus im klassischen Sinn sucht, also eine Aufstockung der Einzahlung um einen festen Prozentsatz, sucht hier vergeblich.
Die Konsequenz für die Suche: Wer in der Schweiz legal wetten will, vergleicht nicht die Höhe einer Einzahlungsverdopplung, sondern die Funktionsweise der Bonusaktionen, die überhaupt bewilligt sind. Drei Formen sind typisch: Gratisspielguthaben aus Promotionen, das nicht ausgezahlt werden kann, Quotenboni auf Kombiwetten, die den Nettogewinn bei vielen richtigen Voraussagen erhöhen, und Gewinnaufstockungen auf einzelne Sporttipps. Jede dieser Formen hat eigene Regeln, eigene Bedingungen und ein eigenes Profil dessen, was sie im Gewinnfall wirklich bedeutet.
Was hingegen den Suchbegriff bedient und trotzdem nichts mit einem Schweizer Einzahlungsbonus zu tun hat, sind die Angebote ausländischer Marken. Curaçao- oder Malta-Lizenz, hoher Bonusprozentsatz, dazu oft ein «risikofreier» Tipp: Diese Plattformen haben in der Schweiz keine Bewilligung. Wer dort einzahlt, verlässt den Schutzbereich des Geldspielgesetzes, kann sich nicht an die Schweizer Spielsperre anschliessen lassen und muss im Streitfall vor ausländischen Stellen klagen. Auf der Sperrliste der Gespa landen ihre Domains laufend; im Jahr 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter auch bekannte Namen.
Die Mechanik hinter jeder Aktion: Umsatz, Mindestquote, Gültigkeit
Ein Bonus ist nur so viel wert wie die Bedingungen, unter denen er ausgezahlt wird. Drei Begriffe tauchen in jeder ausländischen Bonusstruktur auf und fehlen in der Schweizer Praxis bewusst.

Die Umsatzbedingung verlangt, den Bonusbetrag oder Bonus plus Einzahlung mehrfach zu setzen, typisch zwischen dem Fünf- und Zehnfachen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Kombination aus hohem Multiplikator und geforderter Mindestquote – meist 1.50 bis 2.00 – macht aus einem «100 % Bonus» in der Praxis eine kostspielige Hürde. Dazu kommen kurze Fristen, oft 7 bis 30 Tage, und Obergrenzen für Gewinne aus Bonusgeldern.
Die Schweizer Aktionen setzen anders an. Der Sporttip-Kombiboost etwa verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50, dann gibt es einen Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn richtigen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Bedingung nicht erfüllt, bekommt seinen Wettgewinn ohne Aufschlag ausgezahlt. Die Aktion belohnt damit keine Einzahlung, sondern die Treue zum Kombi-Format.
Die Loterie Romande hat in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ein anderes Modell gewählt: Wer an bestimmten Aktionstagen in den Stadien der National League einen Code einsammelte und innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Gratisspielguthaben. 7’000 Stück standen insgesamt zur Verfügung, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Der Bonus war hier an einen Besuch im Stadion gebunden, nicht an die Einzahlung; er ist nach Ablauf der Frist weg.
Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist
«Gratis» ist in der Schweiz ein gesetzlich belegter Begriff: Gratisspielguthaben ist ein Spielkapital, das nicht in bares Geld umgewandelt werden kann. Wer mit einem solchen Guthaben wettet und gewinnt, sieht den Gewinn, nicht aber das ursprüngliche Guthaben, auf dem Wallet oder dem Bankkonto. Im Kleingedruckten beider Veranstalter steht das explizit.
Die Aufsicht will so verhindern, dass Bonusgeld zur Geldanlage wird und sich aus dem Markt in Privatkonten umleiten lässt. Die Konsequenz für eine konkrete Rechnung: Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 3.50 gewinnt, sieht CHF 35 auf dem Wallet, nicht CHF 45 oder mehr – das Startguthaben verfällt am Ende der Aktion.
Wer in der Schweiz Sportwetten mit Bonus anbieten darf – und wer nicht
Das Recht, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten, ist doppelt verriegelt. Erstens braucht es eine Veranstalterbewilligung der Gespa nach dem Geldspielgesetz. Zweitens hat der Bund die Zahl der bewilligten Veranstalter interkantonal beschränkt: Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Bewilligung wurde nicht erteilt, weitere Marken sind nicht im Spiel.
Wer im Einzugsgebiet von Swisslos wohnt, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein, kann sich online bei Sporttip registrieren und das Angebot nutzen. Wer in den Westschweizer Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, ist bei Jouez Sport der Loterie Romande richtig. Eine Mischregistrierung ist nicht möglich; die Online-Konten sind an den Wohnsitz im Einzugsgebiet gebunden.
Beide Veranstalter stehen unter Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Werbung für unverändertete Glücksspiele ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Diese Grenze bedeutet: Wer in der Schweiz mit einer Sportwette wirbt, die nicht von einem bewilligten Veranstalter stammt, bewegt sich im Kern des Verbots.
Was ein bewilligter Anbieter leistet – und wo die anderen ansetzen
Die bewilligten Veranstalter tragen den Hauptteil der Beschreibung, weil sie den Markt hier auch tragen. Ausländische Marken stehen mit harten Worten, aber ohne Detail: Das Datenmaterial, das eine seriöse Bewertung erlaubt, fehlt zu Zahlungen, Limits, Spielregeln und Auszahlungswegen, weil die Gespa sie nicht prüft.
Swisslos Sporttip – die Verankerung im Deutschschweizer Raum
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel und organisiert Sporttip in 19 Kantonen plus im Tessin und in Liechtenstein. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Einzugsgebiet, ein Mindestalter von 18 Jahren und keine bestehende Spielsperre. Die Identität wird gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Sporttip-Angebot umfasst Einzel-, Kombi- und Systemwetten. Der Mindesteinsatz pro Wette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Cash-Out ist verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out und nicht für jeden Markt garantiert. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 oder höher und stockt den Nettogewinn nach Stufen auf. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Für die Suche nach einem Einzahlungsbonus bedeutet Sporttip: Es gibt keine Einzahlungsmultiplikatoren, dafür zwei regelmässige Boni, die nicht an die Einzahlung geknüpft sind. Wer mit kleinem Budget unterwegs ist, kann den Kombiboost mit niedrigen Quoten ausnutzen; wer hohe Quoten spielt, verzichtet besser auf das zusätzliche Korsett.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweizer Variante
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ist sie regional verankert. Das Online-Spielerkonto ist an den Wohnsitz in einem dieser Kantone gebunden; die Bedingungen sind im Übrigen mit Sporttip vergleichbar.
Die Einzahlungsobergrenze liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben gleich hoch. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist der Punkt, an dem sich hier die Antwort auf die Suche nach einem Einzahlungsbonus sammelt. Eine Aktion wie «Patinoires et Stades» illustriert das Muster: kleine Beträge, klar befristet, an einen Mechanismus ausserhalb des eigentlichen Wettens gebunden.
Für die Westschweiz gilt im Vergleich zum Sporttip: Die Plattform ist in Funktionen konservativer, das Bonusmaterial eher geringer. Wer hier spielt, gleicht den fehlenden Einzahlungsbonus mit der Stabilität der Plattform und der grenznahen Aufsicht aus.
Acht ausländische Marken – was die Aufsicht hierzu sagt
BetFury, BassBet, Fezbet, HighFlyBet, N1 Bet, Donbet, ZotaBet und AmunRa sind hier gelistet, weil Schweizer Spieler ihnen im Alltag begegnen. Keine dieser Marken hat eine Schweizer Bewilligung; die ausländische Lizenz, die sie angeben, gilt in der Schweiz nicht. Die Konsequenz: keine Schweizer Spielsperre mit Wirkung, kein Schweizer Spielerschutz, keine Schweizer Stelle für Streitfälle. Die Gespa führt solche Domains auf der Sperrliste, die Schweizer Provider per DNS blockieren.
Über die konkrete Ausgestaltung der Bonusangebote, die Zahlungswege, die Limits und die Auszahlungsmechanik dieser Marken gibt es keine öffentlich verifizierbaren Informationen. Wer dort einzahlt, tut es ohne die Transparenz und den Schutz, die für Schweizer Angebote gelten – und nimmt die Risiken bewusst in Kauf.
Verantwortungsvolles Spielen: Was die Bonusstruktur vom Spieler verlangt
Ein Einzahlungsbonus kann dazu verleiten, mehr zu setzen, als ursprünglich geplant. Die zwei Veranstalter reagieren darauf nicht mit Bonusbeschränkungen, sondern mit einem Werkzeugkasten, der unabhängig von jeder Aktion gilt.
Verlustlimiten und Einzahlungsgrenzen
Vor der ersten Online-Teilnahme muss jede Person Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Obergrenze beträgt CHF 9’999, bei unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit ist länger als gesetzlich verlangt und wird konsequent angewandt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.
Spielsperre und Selbstauschluss
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage blockieren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Wer sich für eine Selbstsperre entscheidet, ist für mindestens drei Monate gebunden, bis eine Fachstelle einer Aufhebung zustimmt.
Limits und Steuern – was der Gewinnfall bedeutet
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 (seit 1.1.2026), die Kantone legen eigene Schwellen fest. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die meisten Wettgewinne fällt also weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Gewinne aus ausländischen Anbietern werden je nach Kanton anders behandelt.
Bedingungen, die an jeder Aktion hängen – und was eine Gratiswette wirklich einbringt
Eine Bonusaktion, ob in der Schweiz bewilligt oder ausländisch vermarktet, folgt einer ähnlichen Mechanik: Eine Bedingung wird gesetzt, deren Erfüllung den Bonus auslöst, und eine zweite bestimmt, was mit dem Gewinn geschieht.
Mindestquote, Frist und Gewinnobergrenze
Der Sporttip-Kombiboost verlangt eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und eine Mindestanzahl von vier Voraussagen. Wer die Schwelle verfehlt, gewinnt die Wette ohne Aufschlag – womit der Bonus effektiv nur den belohnt, der ohnehin schon kombiniert. Quotenboosts auf Einzelwetten sind auf eine Voraussage beschränkt und können nur einmal pro Person genutzt werden. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Eine Gratiswette, die aus einer Promotion stammt, funktioniert nach einem anderen Schlüssel: Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückgezahlt. Wer eine Gratiswette im Wert von CHF 10 zu Quote 3.00 nutzt, gewinnt CHF 20, nicht CHF 30. Die mathematische Faustregel: Wert der Gratiswette = CHF 10 × (3.00 − 1) ÷ 3.00 = CHF 6.67, abhängig von der Auszahlungsquote des gewählten Marktes.
Steuern, Auszahlung, Wallet
Gewinne aus Bonusaktionen, die auf das Wallet gebucht werden, unterliegen derselben Auszahlungsmechanik wie reguläre Wettgewinne: bis CHF 1’000 direkt aufs Wallet, darüber aufs Bankkonto, bei Swisslos innert 3 bis 10 Arbeitstagen. Das gilt auch für Gewinne aus Gratisspielguthaben – nicht aber für das ursprüngliche Guthaben, das nach Ablauf der Aktion oder mit Auszahlung des Gewinns verfällt.
Vergleich der Anbieter für Schweizer Spieler
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Gespa) | Loterie Romande, Lausanne |
| BetFury | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trägt zwei Dinge zusammen, die der Alltag oft vermischt: die formale Bewilligung und die Person dahinter. Für die zwei bewilligten Marken ist beides identifizierbar, die Aufsicht namentlich genannt. Für die acht ausländischen Marken bleibt nur die negative Feststellung – und genau in dieser Feststellung steckt die Information, die im Schweizer Markt den Unterschied macht.
Was eine Sportwetten-Bonusaktion konkret bedeutet – eine Beispielrechnung
Der Sporttip-Kombiboost stockt den Nettogewinn einer Kombiwette nach Voraussagen-Anzahl. Vier Voraussagen bringen 5 % Bonus auf den Nettogewinn, sieben bringen 20 %, zehn bringen 40 %, fünfzehn bringen 100 %. Voraussetzung in jeder Stufe: jede Einzelquote mindestens 1.50.
Eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 bei einem Einsatz von CHF 10: Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, gerundet 9.79. Der Bruttogewinn beträgt CHF 10 × 9.79 = CHF 97.90, der Nettogewinn – also der Gewinn ohne den Einsatz zurück – CHF 87.90. Der 5-%-Bonus auf den Nettogewinn macht CHF 4.40 aus, womit sich der auszahlbare Gewinn auf CHF 102.30 erhöht. Wird die Wette mit fünfzehn Voraussagen statt vier gewonnen, wäre der Bonus 100 % auf den Nettogewinn, womit sich der Wert verdoppelt.
Die Bedingung, die in dieser Rechnung trägt, ist eine einzelne: jede Quote muss mindestens 1.50 betragen. Wer Quoten unter 1.50 wählt, verliert die Bonusstufe, gewinnt die Wette aber zum normalen Preis. Wer eine Voraussage falsch hat, verliert den gesamten Einsatz, und der Kombiboost fällt weg – was bei 15 Voraussagen deutlich mehr wehtut als bei vier. Die Wirkung entfaltet sich also nur, wenn die ganze Kette hält; ein einziger Fehlgriff löscht den Vorteil, und bei der höchsten Stufe auch das Vielfache davon.
Die Mechanik der Bonusangebote im Detail
Die zwei bewilligten Veranstalter arbeiten mit Promoformaten, die sich in drei Typen gliedern lassen. Jeder Typ hat eigene Bedingungen, eigene Auszahlungsmodalitäten und ein eigenes Risikoprofil.
Quotenboosts auf Einzelwetten
Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines einzelnen Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Sie sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost; wer seinen Tipp vorzeitig aussteigen will, gibt den Bonus wieder ab. Quotenboosts lohnen sich für Wettende, die ohnehin auf das betreffende Ereignis tippen wollten und sich die Quote nicht selbst suchen müssen.
Quotenboni auf Kombiwetten
Der Sporttip-Kombiboost ist das regelmässigste Angebot beider Veranstalter. Die Bedingungen sind klar gestuft, der Mechanismus ist transparent: Eine hohe Anzahl korrekter Voraussagen mit moderaten Quoten wird stärker belohnt als wenige Voraussagen mit hohen Quoten. Wer ohnehin Kombis spielt, bekommt den Bonus gratis. Wer sein Wettverhalten umstellt, um die höchste Stufe zu erreichen, zahlt dafür mit jedem Fehlgriff bares Geld.
Befristete Aktionen mit Promotioncode
Die Aktion «Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist ein Beispiel für befristete Promotionen mit örtlichem Bezug. Sie setzen oft das verifizierte Konto voraus, sind an einen eindeutigen Code gebunden und in der Stückzahl begrenzt. Wer nicht im Westschweizer Verbreitungsgebiet war oder den Code verpasst hat, geht leer aus. Solche Aktionen sind eine Chance, die sich nicht steuern lässt; sie lohnen sich für Spieler, die ohnehin an Ort und Stelle waren.
Was Offshore-Marken anders machen – und warum das hier nicht hilft
Wer nach «bester Einzahlungsbonus» sucht, stösst unweigerlich auf hohe Prozentzahlen ausländischer Anbieter. Diese Zahlen sind im Schweizer Kontext leer, weil die Voraussetzungen fehlen.
Ausländische Lizenzen ohne Wirkung
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht. Das Geldspielgesetz legt fest, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wirkungslos ist. Wer eine Plattform mit «EU-Lizenz» bewirbt, hat in der Schweiz kein Argument; die Aufsicht führt die Plattform auf der Sperrliste.
Kein Schweizer Spielerschutz
Die schweizweite Spielsperre wird durch die Lizenz hier verankert. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann sich nicht an die Schweizer Spielsperre anschliessen lassen und nicht im Schweizer Streitfall klagen. Die Selbstsperre gilt nur im Inland, nicht in Übersee. Wer mit hohem Verlust spielt, kann nicht über die Schweizer Aufsicht eingreifen.
Werbung ist verboten
Werbung für unverändertete Glücksspiele ist in der Schweiz verboten. Wer hierzulande eine ausländische Plattform bewirbt, kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belangt werden. Die Tatsache, dass eine Plattform über Suchmaschinen oder Werbenetzwerke in der Schweiz sichtbar wird, sagt nichts über ihre Rechtmässigkeit.
Zahlung, Auszahlung und Gültigkeit von Bonusguthaben
Die zwei bewilligten Veranstalter arbeiten mit einer Auszahlungsmechanik, die für jedes Guthaben – ob eingezahlt oder aus einer Promotion – denselben Weg nimmt.
Kauf und Aufladung des Wallet
Das Spielguthaben bei Swisslos kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsobergrenze ebenfalls bei CHF 10’000 pro 30 Tage; das maximale Wallet-Guthaben ist CHF 10’000.
Auszahlung auf das Bankkonto
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lauten muss. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen über CHF 1’000 pro Wettquittung erfolgt die Auszahlung innert 3 Arbeitstagen.
Gültigkeit von Bonusaktionen
Eine Aktion läuft, bis ihre Bedingung endet. Beim Sporttip-Kombiboost gibt es keine eigene Frist; die Bedingung gilt für jede Wette. Bei Aktionsguthaben wie dem «Patinoires et Stades»-Guthaben ist die Frist 30 Tage. Verpasste Fristen verfallen das Guthaben; Gewinne aus Gratisspielguthaben bleiben auf dem Wallet, das Startguthaben aber geht verloren.
Häufige Fragen zu Einzahlungsbonus und Sportwetten in der Schweiz
Was genau ist ein Einzahlungsbonus bei Sportwetten?
Ein Einzahlungsbonus ist ein zusätzliches Spielguthaben, das ein Veranstalter an eine Einzahlung knüpft. In der Schweiz sind die bewilligten Formen Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen, Quotenboosts auf Einzelwetten und Quotenboni auf Kombiwetten. Eine klassische Einzahlungsverdopplung, wie sie ausländische Anbieter ausloben, gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht.
Welche Veranstalter haben in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten?
Nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz. Beide stehen unter Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Damit soll verhindert werden, dass unverhältnismässige Bonusangebote Spieler zu höheren Einsätzen verleiten, als sie ursprünglich geplant hatten. Die Zahl der bewilligten Aktionen ist deshalb bei beiden Veranstaltern begrenzt.
Welche Bedingungen hängen typischerweise an einem Einzahlungsbonus?
Bei ausländischen Anbietern sind es eine Umsatzbedingung (Faktor 5 bis 10 auf Bonus oder Einzahlung), eine Mindestquote (1.50 bis 2.00), eine Frist (oft 7 bis 30 Tage) und eine Gewinnobergrenze. Bei den Schweizer Veranstaltern sind die Bedingungen knapper: Mindestanzahl Voraussagen und Mindestquote für den Kombiboost, Gültigkeitsfrist für Gratisspielguthaben.
Wie wird Aktionsguthaben behandelt, wenn es nicht ausgezahlbar ist?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach dem Geldspielgesetz nicht in bares Geld umwandelbar. Wer damit wettet und gewinnt, sieht den Gewinn auf dem Wallet, nicht aber das ursprüngliche Aktionsguthaben. Bei Ablauf der Aktion verfällt das Aktionsguthaben; Gewinne aus bereits abgeschlossenen Wetten bleiben.
Wie lässt sich Spielguthaben in der Schweiz kaufen und später auszahlen?
Das Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 pro 30 Tage, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt zweimal pro 365 Tage kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, danach mit Kommission.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
