Wettanbieter in der Schweiz 2026: zwei Bewilligungen, viele Anbieter
Stand der Daten: 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Die Schweiz lässt auf den ersten Blick viel Auswahl vermuten. Wer nach «besten Wettanbietern» sucht, stösst auf Hunderte Logos, Willkommensboni, hohe Quoten und kryptische Bonusbedingungen. Wer genauer hinsieht, findet eine klare Ordnung: für Sportwetten gibt es innerhalb der Schweiz nur zwei Organisatoren mit einer Bewilligung, alles andere spielt sich ausserhalb dieses Rahmens ab. Die Folgefrage ist nicht, welcher Anbieter «am besten» ist, sondern welcher der beiden Schweizer Organisatoren den eigenen Wett-Stil abdeckt — und was jemand erwartet, der trotzdem bei einem ausländischen Anbieter spielt. Der Vergleich hilft dabei, die Optionen und Kosten der verfügbaren Wege besser einzuschätzen.
Die beiden Schweizer Organisatoren — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport — decken die Schweiz flächendeckend ab, sind aber an ihre Vertragsgebiete gebunden und akzeptieren nur Personen mit Wohnsitz dort. Wer auf einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert eine ganz andere Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine gesetzliche Streitbeilegung und die Möglichkeit, dass die Gespa die Seite auf die Sperrliste setzt. Die Vergleichstabelle «Vergleich der zehn Anbieter» hält diese Trennung fest, ohne sie zu verwischen.
Verglichen wird hier nach vier Achsen: Zulassung, Quotenniveau, Einsatz- und Verlustlimiten sowie Spielerschutz. Wer mehr über einen konkreten Anbieter wissen will, prüft dessen eigene Spielregeln, bevor er einzahlt.
Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt und was einen Anbieter von einer Webseite unterscheidet
Eine einfache Frage, die schnell kompliziert wird. Auf dem Schweizer Markt tragen nur zwei Stellen eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip anbietet, und Loterie Romande mit Sitz in Lausanne, die ihre Wetten unter Jouez Sport führt. Die übrigen Marken, die einem bei einer Online-Suche begegnen, tragen keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Bewilligungspflicht für Sportwetten als Grossspiele ergibt sich aus dem Bundesgesetz über Geldspiele vom 29. September 2017, in Kraft seit 1. Januar 2019; Aufsichtsbehörde ist die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Wer eine Webseite betreibt, auf der man «wetten» kann, ist damit noch kein zugelassener Anbieter. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine spielbezogene Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), die nur in der Schweiz gilt. Wer weder Sitz noch Betriebsbewilligung in der Schweiz hat, fällt aus diesem Rahmen — das gilt auch für bekannte internationale Marken wie Betclic, Betscore oder BillyBets, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste landen können und für Schweizer Spielende faktisch nicht über die üblichen Wege erreichbar sind. «Anbieter» ist hier also ein eng definiertes Wort: nur diejenigen, die eine Veranstalterbewilligung besitzen und in der Schweiz reguliert werden, fallen darunter. Alles andere bleibt eine ausländische Wettseite, deren Spielbetrieb in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Inhaltlich bedeutet das: wer in der Schweiz legal wetten will, kommt an Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport nicht vorbei. Was sich unterscheidet, ist die geografische Reichweite und das Produkterlebnis — beide Produkte sind aus dem gleichen gesetzlichen Rahmen geschnitten, aber sie sprechen unterschiedliche Wettsprachen und bedienen unterschiedliche Kantone.
Legale Wettanbieter Schweiz: was die Bewilligung tatsächlich bedeutet
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt Sportwetten als Grossspiele. Eine Bewilligung brauchen Anbieter, die solche Wetten organisieren, sowie jedes einzelne Spiel. Beide Elemente müssen vorliegen, bevor ein Markt eröffnet wird. Die Gespa führt keine breite Liste «zugelassener Buchmacher», weil diese Liste aus zwei Einträgen besteht: Swisslos und Loterie Romande. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste der Domains, gegen die ein Zugangsblock in der Schweiz verhängt wurde (Art. 86–93 BGS).

Für die Nutzungsseite heisst das:
- Ein Online-Konto bei einem Schweizer Organisator ist nur möglich mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in dessen Vertragsgebiet (Art. 47 Abs. 3 VGS). Sporttip akzeptiert Personen aus den Deutschschweizer Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein; Jouez Sport aus den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
- Identifizierung ist Pflicht. Bei Swisslos werden die Daten des hochgeladenen Ausweises ausgelesen und mit den Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Person darf nur ein Konto führen.
- Was gewettet werden darf, bestimmt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ecken- oder Kartenmärkte gehören nicht dazu, ebensowenig eine Esports-Sektion. Wettkämpfer eines Ereignisses dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten.
Eine ausländische Lizenz ändert diese Ausgangslage nicht. Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat: keine dieser Lizenzen wirkt in der Schweiz. Wer trotzdem spielt, verlässt den Schutz des BGS. Aufsicht, Sperrregister und Beschwerdestellen greifen dann nicht mehr. Gespa-Testkäufe an Verkaufsstellen im Jahr 2025 haben gezeigt, dass eine Wette an 47,5 % von 200 getesteten Verkaufsstellen an eine minderjährige Person verkauft wurde — auch im bewilligten Rahmen ist die Kontrolle nicht lückenlos. Eine bewilligte Seite ist also kein Garant für die Einhaltung aller Regeln, sondern der einzige Rahmen, in dem die Regeln überhaupt greifen.
Verantwortungsvolles Wetten: Limiten, Sperre, Schutz
Sportwetten beginnen in der Schweiz nicht mit dem Wettschein, sondern mit den Limiten. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Daneben besteht die Spielsperre. Sie kann produktbezogen selbst gesetzt werden, bei Swisslos für eine Dauer von 1 bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Organisator anbieten (Art. 89 VGS); eine Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS).
Dieses Schutzsystem hat eine Kehrseite. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS); wer eine Sperre ignoriert, verliert im Ernstfall auch das, was ihm eigentlich zusteht. Die Regeln sind streng, aber sie tragen den Schutz nur für Personen, die ihn akzeptieren. Wer sich selbst sperren lässt, gibt ein Stück Selbstkontrolle ab — und gewinnt die Möglichkeit, dass eine ausländische Seite, die in keiner Verbindung zum Register steht, ebenfalls von dieser Sperre weiss. Das ist einer der Gründe, warum die Sperre in der Diskussion über ausländische Anbieter eine so grosse Rolle spielt: dort fehlt die Verknüpfung.
Krypto, Bitcoin und Anonymität: was das BGS dazu sagt
Werbung rund um Krypto-Wettanbieter verspricht Anonymität bei Ein- und Auszahlungen. In der Schweiz ist diese Werbung irreführend. Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Bei Swisslos heisst das konkret: Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen sind in einem bewilligten Rahmen schlicht nicht möglich.
Krypto-Zahlungen sind im Zahlungsverkehr von Swisslos nicht eingerichtet. Wer mit Bitcoin, Ethereum oder einer anderen Kryptowährung einzahlt, landet auf einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung. Diese Seite kann ihre Zahlungsabwicklung nach eigenem Recht gestalten — die Vorzüge (schnell, grenzüberschreitend, wenig Spuren) sind zugleich die Risiken (keine Sperre im Register, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine klare Auszahlungsgarantie). Dass eine Seite «Krypto akzeptiert», beantwortet also nicht die Frage nach Anonymität im rechtlichen Sinn: ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Aufsicht, die Anonymität überhaupt erst schützen würde.
Wer aus genau diesen Gründen zu einer Krypto-fähigen Seite geht, sollte vorher prüfen, ob die Zahlung tatsächlich zur Wohnsitzadresse passt und ob das Schweizer Sperrregister die Person kennt. Beides lässt sich bei den Schweizer Organisatoren direkt erledigen; bei einer ausländischen Seite ist es Ermessenssache des Anbieters.
Boni und Gratiswetten: warum sie in der Schweiz weniger bewegen als anderswo
Boni, Gratiswetten, Quotenboosts — Begriffe, die aus internationalen Wettmärkten nicht wegzudenken sind. In der Schweiz gilt ein engerer Rahmen. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsichtsbehörde 24 solcher Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stammen jeweils aus den Spielregeln der beiden Organisatoren; sie sind nicht so üppig wie in Märkten mit hunderten konkurrierenden Anbietern.
Innerhalb dieses Rahmens kennt Sporttip drei Mechanismen: den Kombiboost, den Quotenboost und den Profitboost. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten), verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Person nur einmal nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Aktionen werden in Sporttip online angeboten, nicht an Verkaufsstellen.
Die Mechanik unterscheidet sich von «Freebet mit Einzahlung» oder ähnlichen Konstrukten, die im Ausland üblich sind. Auch die Werbung ist eingeschränkt: Art. 74 BGS verbietet irreführende oder auf Minderjährige zielende Werbung; Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist strafbar und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer eine Bonusaktion bei einem Schweizer Organisator sieht, sollte daher weniger mit «dem Bonus» als mit den konkreten Bedingungen rechnen: Quote, Mindestanzahl Voraussagen, oberer Boost, Verlust bei Cash-Out.
Ein- und Auszahlungen: Tempo, Zahlungsmittel, Beschränkungen
Wie schnell Gewinne ausgezahlt werden, hängt vom Organisator und von der Höhe ab. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Über das Wallet selbst lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind maximal CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb von 365 Tagen werden zwei Auszahlungen ohne Kommission getätigt, ab der dritten Auszahlung können 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Zahlungsmittel werden vom Organisator bestimmt, nicht vom Markt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Auflademöglichkeit für das Spielkonto an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Andere Schweizer oder ausländische Zahlungsmethoden sind nicht standardmässig im Spielbetrieb verankert. Wer aus den internationalen Wettmärkten PayPal, paysafecard oder Klarna gewohnt ist, sucht diese Marken bei einem bewilligten Schweizer Anbieter in der Regel vergebens. Wer umgekehrt auf einer ausländischen Seite spielt, kann dort auf bekannte E-Wallets und Kryptowährungen stossen — aber wieder ohne Schweizer Aufsicht und ohne die Garantie, dass die Auszahlung auf das eigene Konto erfolgt.
Wichtig bleibt die Grundaussage von Art. 50 Abs. 2 VGS: Auszahlungen erfolgen auf das eigene Konto, niemals auf das Konto einer Drittperson. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, akzeptiert andere Regeln — und läuft Gefahr, dass eine Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist, die in der Schweiz nicht bestehen (Identitätsabgleich im Ausland, Bonusbedingungen, die zuerst erfüllt sein müssen). Bei einer Auszahlung über 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung verfallen Sporttip-Gewinne zugunsten des Zwecks von Swisslos; bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Mobile Wetten und App: was anerkannte Schweizer Anbieter liefern
Sporttip lässt sich online über Swisslos.ch sowie über die Sporttip App (iOS und Android) nutzen. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle weiterverarbeitet werden — das ist die Brücke zwischen digitalem Wetten und der Vertriebsstelle, die in der Schweiz weiterhin ein Pfeiler des Angebots ist. Auch wer keine App installieren will, kommt zum Ziel: Web-Zugang und Verkaufsstelle decken die gleiche Funktionalität ab.
Für eine mobile Bewertung zählen drei Punkte: Anmeldung, Kontosicherheit und Anzeige der Quoten. Die Anmeldung läuft über das Web, mit Ausweis-Upload und Adressabgleich. Die Kontosicherheit hängt an Sperrmechanismen (Verlustlimit, Spielsperre) und an den vom Schweizer Rahmen vorgegebenen Identitätsregeln. Die Anzeige der Quoten ist so nüchtern, wie die Spielregeln es sind — keine überlagernden Animationen, keine Push-Boni, kein Shopping-Anreiz; was die App nicht macht, ist genauso relevant wie das, was sie kann.
Wer bei einer ausländischen Seite spielt, dem zeigen App-Stores oft mehrere Anwendungen, manche unter wechselnden Namen. Das wirkt mobil einfacher, entzieht sich aber jeder Kontrolle: die App kann morgen verschwinden, der Anbieter kann den Bonus-Code ändern, die Auszahlungsmodalität kann stillschweigend angepasst werden. Für jemanden, der Wert auf «App ist App» legt, ist Sporttip die einzige Lösung im bewilligten Schweizer Rahmen; in der Westschweiz übernimmt Jouez Sport die gleiche Rolle über seine eigenen Kanäle. Loterie Romande nennt für ihre Tätigkeit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; Verkaufsstellen spielen also auch im digitalen Zeitalter weiter mit.
Livewetten und Cash-Out: was live wirklich heisst
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, sofern der Organisator über die entsprechende Bewilligung verfügt. Sporttip bietet Livewetten an — die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wird eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt sie mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Diese Regeln zielen auf das häufigste Livewetten-Risiko: Wettende sehen das Tor im Stream und platzieren danach noch «passend». Sporttip unterbindet das nicht, aber es wertet den nachträglichen Tipp zur Nicht-Wette.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Garantieanspruch für jeden Markt besteht nicht — wer Cash-Out nutzt, akzeptiert den niedrigeren Preis im Tausch gegen die frühere Auszahlung. Das ist genau die Mechanik, die in der internationalen Branche unter dem Begriff «Cash-Out» läuft, mit dem eingebauten Nachteil: Anbieter sichern sich über den Cash-Out-Preis einen Teil der Marge, die sie im Hauptspiel sonst offen lassen würden.
Die naheliegende Beobachtung: Cash-Out ist ein Werkzeug des Anbieters, kein Geschenk an die Spielenden. Wer es benutzt, verkauft seine Wette zu einem Preis, den der Anbieter in eigener Regie festlegt, und nimmt das Risiko eines plötzlichen Marktwechsels mit. Wer darauf verzichten kann, lässt sich seine Wette normal auswerten.
Wettarten und Quoten: was Einsatz, Quote und Gewinn miteinander tun
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinn aus dem Einsatz mal der Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.10 ist der Bruttogewinn CHF 21. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet — eine kleine Eigentümlichkeit, die bei vielen Wettenden untergeht, aber bei jedem Schein mitgerechnet wird.
Von Einzelwette über Kombiwette bis Systemwette ist das Angebot breit; Systemwetten haben einen Höchsteinsatz von CHF 10’000 gegenüber CHF 1’000 bei Einzel- oder Kombiwetten. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was die Quoten wirklich tragen, ist eine andere Frage. Sie sind das, was am Markt den Vergleich zwischen Anbietern erlaubt — und genau dieser Vergleich hat in der Schweiz nur zwei Mitglieder. Wer «den besten» Anbieter für Sportwetten sucht, landet bei einer Quote, die nirgends perfekt ist. Der Quotenschlüssel — der Anteil der Einsätze, den ein Markt an die Spielenden zurückgibt — hängt von der Verteilung der Quoten ab; was er nicht kompensiert, ist die Marge, die jeder Anbieter eingebaut hat.
Eine Beispielrechnung zur Marge am Markt
Stellen wir uns einen Zwei-Wege-Markt vor, beide Seiten zu Quote 1.90 (Beispiel, kein zitiertes Preisangebot). Dann beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526. Anders gesagt: der Markt zahlt rund 52.6 % aller Einsätze als Gewinne zurück. Die Marge, also der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält, liegt entsprechend bei rund 47.4 %. Das ist ein breit gewählter Wert, der die Bandbreite ausdrückt, in der sich reale Schweizer Zwei-Wege-Märkte typischerweise bewegen — zwischen engen Favoritenmärkten mit niedrigerer Marge und breit gestreuten Aussenseiter-Märkten mit höherer Marge.
Wer auf der Suche nach «der besten Quote» ist, sollte verstehen, dass jede zitierte Quote auf einer Marge sitzt und jede Marge mit der Verteilung der Quoten auf die möglichen Ausgänge zusammenhängt. Wo beide Seiten nahe beieinander liegen (1.90/1.90), ist die Marge besonders sichtbar; wo das Verhältnis asymmetrisch ist (1.40/3.50), bezahlen die Spielenden über die implizite Verteilung ebenfalls Marge, aber anders verteilt.
Fussball, Tennis, Eishockey: was die Gespa-Liste freigibt
Was gewettet werden darf, regelt die Gespa über ihre Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ecken- oder Kartenmärkte fehlen, eine Esports-Sektion fehlt, Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Diese Liste ist die eigentliche Inhaltsnorm des Schweizer Marktes.
Für eine praktische Einordnung heisst das: Eine breite Auswahl an Wettbewerben in Fussball, Tennis, Eishockey oder Formel 1 ist innerhalb des Schweizer Rahmens verfügbar; exotische Märkte wie Ecken oder Karten, wie sie internationale Buchmacher anbieten, fehlen. Bei neuen oder ungewohnten Sportarten ist der erste Blick in die Liste schneller als jede Recherche. Wer mit Ecken-Wetten liebäugelt, der sucht sie hier vergebens — die Bewilligung greift nicht, der Anbieter darf sie nicht im Spielprogramm führen.
Die Regeln sind eng, aber sie sind nicht willkürlich. Sie folgen dem Schutzgedanken des BGS: Wetten auf Ereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS), Wetten auf Wettereignisse, die Sportlerinnen oder Sportler betreffen, die selbst mitwirken, sind ausgeschlossen. Was bleibt, ist ein verlässlicher, aber reduzierter Wettkorb.
Reguläre Spielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Sieg nach 90 Minuten» wettet, schliesst die Verlängerung aus; wer auf «Sieger des Spiels» wettet, schliesst sie ein. Diese Trennung ist genau die Art von Klausel, die bei grossen Turnieren wie einer Weltmeisterschaft den Unterschied zwischen gewonnener und verlorener Wette ausmacht.
Neue Wettanbieter: warum es in der Schweiz davon kaum welche gibt
Wer nach «neuen Wettanbietern» oder «neuen Wettanbietern 2026» sucht, sucht nach einer Bewegung, die im Schweizer Markt strukturell eingeschränkt ist. Es gibt nur zwei bewilligte Organisatoren, beide bestehen seit Jahrzehnten. Was sich verändert, sind Produktvarianten, mobile Zugänge und Aktionen; was sich nicht öffnet, ist die Liste der Anbieter. Alles, was als «neu» wahrgenommen wird, ist entweder eine internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung oder eine alte Marke in neuem Kleid.
Diese Klarheit hat Vorteile. Wer in der Schweiz wettet, weiss, dass jeder neue Name, der auf einer Plattform beworben wird, ausserhalb des Bewilligungsrahmens spielt. Wer trotzdem dort einzahlt, kann sich nicht auf Schweizer Schutz berufen. Wer dort gewinnt, hat unter Umständen mit beschlagnahmten Gewinnen zu rechnen, wenn die zuständige Behörde gegen den Anbieter vorgeht; im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe.
Wer mit «neu» weniger einen Marktteilnehmer als einen neuen Marktteil verbindet — einen neuen Wettbewerb, eine neue Wettart —, ist bei Swisslos und Loterie Romande an der richtigen Adresse. Die Erweiterung des Angebots läuft über die bewilligten Listen der Gespa, nicht über eine unbekannte Marke.
Vergleich der zehn Anbieter: wer eine Bewilligung hat, wer nicht
Die folgende Tabelle ordnet die in dieser Seite erwähnten Anbieter nach ihrer bewilligungsrechtlichen Stellung in der Schweiz. Zwei Kategorien — die einzigen, die das BGS vorsieht: bewilligt oder nicht bewilligt. Eine dritte Kategorie «in Lizenzierung» gibt es nicht, weil für neue Veranstalter kein Raum ist. Was bleibt, ist die ehrliche Trennung zwischen den Schweizer Organisatoren und jenen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.
| Anbieter | Bewilligungsstatus Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Betclic (Betclic.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| Betscore (Betscore.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| BillyBets (Billybets.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| IviBet (Ivibet.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| Bettilt (Bettilt.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| BDMBet (Bdmbet.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| MyStake (Mystake.bet) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
| Interwetten (Interwetten.com) | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar |
Die Tabelle zeigt, was die Seite gleichzeitig festhält: Eine «Lizenz» im Ausland bedeutet in der Schweiz nichts; wer ohne Bewilligung spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrregister oder Schweizer Beschwerdewege. Wo die Tabelle nichts füllt, ist nicht zu erraten, sondern bewusst leer — eine Lücke, die eine Tabelle nicht ohne Grund schliesst.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die folgenden Profile fassen zusammen: Bewilligungsstatus, Produktmerkmale, Limits und was jeder Anbieter für eine bestimmte Art von Spielenden ist. Wer dort nicht findet, was er sucht, prüft im Wettprogramm des Anbieters selbst nach.
Swisslos Sporttip — der Deutschschweizer Allrounder
Swisslos trägt als einer der beiden interkantonalen Organisatoren die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) und führt das Produkt Sporttip mit Sitz in Basel. Sporttip deckt die deutschsprachigen Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein ab. Online-Registrierung erfordert einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und einen Abgleich mit Adressdatenbanken; jeder Person steht nur ein Konto zu.
Im Produkt liegt das Kernstück der Schweizer Wettpalette: Einzel- und Kombinationswetten ab CHF 1, maximale Einsatzhöhe CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, Systemwetten bis CHF 10’000. Der Kombiboost belohnt Kombinationen aus vier bis fünfzehn Voraussagen mit Quoten ab 1.50; Cash-Out steht online zur Verfügung, vollumfänglich und ohne Teilauszahlung. Wer wissen will, welche Sportarten und Wettbewerbe zur Verfügung stehen, geht durch die Gespa-Liste und das Sporttip-Wettprogramm; was dort nicht steht, wird auch nicht angeboten.
Wem Sporttip passt: Allen, die im Vertragsgebiet wohnen und Sporttip als Standard nutzen wollen — Fussball, Eishockey, Tennis und Wintersport sind die tragenden Säulen. Wer ein regionales Snooker-Turnier mit Ecken-Märkten sucht, ist hier falsch. Wer hingegen die Schweizer Begrenztheit akzeptiert und die Sicherheit des Schweizer Rahmens schätzt, findet hier das vollständigste Angebot, das die Schweiz zu bieten hat.
Loterie Romande Jouez Sport — der Westschweizer Gegenspieler
Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Sitz liegt in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), das Vertriebsnetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Aufsicht läuft ebenfalls über die Gespa; rechtlich steht Loterie Romande auf derselben Grundlage wie Swisslos, mit dem Unterschied, dass sie nur ihr Vertragsgebiet bedient.
Inhaltlich deckt sich das Angebot im Rahmen des BGS: nur bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wer in der Westschweiz wohnt, kann hier ein Konto eröffnen, die gleichen Schutzlimiten setzen (Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999) und auf die Sperre zurückgreifen. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, geht leer aus — eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz im Westschweizer Gebiet möglich.
Wem Jouez Sport passt: Westschweizer Wohnsitz ist die Grundbedingung; dann ist das Produkt vollwertig und in der Westschweiz die einzige legale Option. Für die anderen Sprachregionen ist Sporttip die Alternative; eine parallele Anmeldung bei beiden Organisatoren ist möglich, soweit die Wohnsitzregeln erfüllt sind.
Betscore — ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung
Betscore trägt keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenzen sind nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht anerkannt. Wer auf Betscore spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens ohne Anschluss an das schweizweite Sperrregister oder Schweizer Beschwerdewege. Die Gespa kann die Domain zudem auf die Sperrliste setzen lassen; Schweizer Provider sperren solche Domains über DNS. Wer eine solche Plattform prüft, sollte die Schweizer Rechtslage im Hinterkopf behalten und wissen, dass die Schweizer Aufsicht bei Konflikten nicht zuständig ist.
BillyBets — ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS haben ausländische Lizenzen in der Schweiz keine Wirkung; es fehlt die Aufsicht durch die Gespa, die Anbindung an das Sperrregister und der Zugang zu Schweizer Beschwerdestellen. Wer BillyBets nutzt, akzeptiert dieselben Risiken wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern: keine Garantie, dass Auszahlungen auf das eigene Konto erfolgen, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen zudem als voll steuerbares Einkommen behandelt.
Betclic — europäischer Name, kein Schweizer Schutz
Betclic ist eine international bekannte Marke; in der Schweiz trägt sie keine Bewilligung. Eine Lizenz nach Schweizer Recht existiert nicht. Wer auf Betclic spielt, sollte verstehen, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzen kann; das ist bereits bei mehreren internationalen Namen geschehen. Im August 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste; eine heute erreichbare Seite kann morgen blockiert sein. Schweizer Spielsperre oder Beschwerdeweg greifen hier nicht.
Wem Betclic passt: niemandem, der Schweizer Schutz sucht. Wer die Marke aus einem anderen Markt kennt, sollte sich bewusst sein, dass diese Erfahrung in der Schweiz nicht gilt.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung
IviBet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Nach Schweizer Gesetz sind ausländische Lizenzen wirkungslos; es fehlt die Verbindung zum Sperrregister und die Schweizer Aufsicht. Wer IviBet nutzt, spielt ausserhalb des gesetzlichen Schutzes; die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen. Wer Gewinne erzielt, muss zudem beachten, dass diese im Kanton Thurgau als steuerbares Einkommen gelten können. Wer eine ausländische Plattform prüft, sollte bedenken, dass Schweizer Schutzregeln hier nicht greifen.
Bettilt — ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es liegt keine in der Schweiz anerkannte Lizenz vor. Wer dort einzahlt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens — es fehlt die Schweizer Aufsicht, die Sperre im Register greift nicht, und der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Wer den Schweizer Schutz und die Sicherheit der Regulierung will, geht zu Swisslos oder Loterie Romande.
BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet gehört in dieselbe Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht feststellbar. Wer sich für BDMBet interessiert, sollte prüfen, ob die Domain in der Schweiz erreichbar ist — die Gespa kann sie auf die Sperrliste setzen. Da die Plattform nicht an Schweizer Regeln gebunden ist, sollten Spielende bedenken, dass keine Schweizer Beschwerdestellen existieren und im Kanton Thurgau volle Steuerpflicht der Gewinne bestehen kann.
MyStake — ohne Schweizer Bewilligung
MyStake ist eine weitere internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz anerkannte Lizenz existiert nicht. Wer MyStake nutzt, sollte die Schweizer Folgen mitdenken: Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; die Schweizer Spielsperre greift nicht. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. In anderen Kantonen ist die Praxis unterschiedlich; wer den sicheren Schweizer Rahmen sucht, findet diesen nur bei bewilligten Anbietern.
Interwetten — ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die Gespa führt Interwetten als Beispiel für Domain-Hopping auf; die Sperrliste wird fortlaufend nachgeführt. Was der Anbieter konkret bietet, ist für den Schweizer Markt ohne Belang, da eine ausländische Lizenz keine Wirkung hat. Wer Interwetten nutzt, sollte bedenken, dass eine heute erreichbare Domain morgen blockiert sein kann und Schweizer Beschwerdewege oder Sperrmechanismen nicht zur Verfügung stehen. Wer den geschützten Rahmen sucht, findet ihn nur bei Swisslos oder Loterie Romande.
Verlässliche Übersicht: was die Bewilligung am Ende macht
Nach dem Durchgang durch die einzelnen Anbieter lohnt sich der Blick zurück. Wer in der Schweiz legal wetten will, hat zwei Optionen: Swisslos Sporttip mit Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande Jouez Sport mit Vertragsgebiet Westschweiz. Beide bieten:
- Einheitlichen Spielerschutz mit Verlustlimiten (1, 7 und 30 Tage) und Spielsperre, einschliesslich unbefristeter Sperre im schweizweiten Register.
- Auszahlung nur auf das eigene Konto (Bank oder PostFinance), keine anonymen oder Krypto-Auszahlungen.
- Beschränkung auf die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten — was fehlt, sind Ecken, Karten und Esports-Sektionen.
- Einsatzlimits je nach Wetttyp (CHF 1 Mindesteinsatz, Höchsteinsätze zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000).
- Werbung, die nicht in Richtung Minderjährige oder gesperrte Personen geht, und keine Werbung für nicht bewilligte Geldspiele.
Die übrigen acht Anbieter in dieser Liste spielen ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Sie können in ihren Märkten seriös auftreten, mit Lizenzen, Aufsichtsbehörden und Schutzregeln, die sie einhalten müssen; in der Schweiz gelten diese Lizenzen nicht, und der Schutz, den sie bieten, gilt nur für die Gerichtsbarkeit der ausstellenden Behörde. Wer dort spielt, lässt die Schweizer Aufsicht bewusst liegen — und übernimmt damit die Verantwortung, die eine Schweizer Bewilligung abgenommen hätte.
Beste Wettanbieter: wer passt zu wem
Die Suche nach dem «besten Wettanbieter» führt in der Schweiz in eine andere Richtung als in Märkten mit Hunderten von Lizenzen. Der beste Anbieter ist der, dessen Angebot zur eigenen Wohnsitzsituation und zum eigenen Wettverhalten passt. Wer im Deutschschweizer Vertragsgebiet wohnt und Fussball, Eishockey und Tennis in der Breite spielt, ist mit Swisslos Sporttip am besten bedient. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat in Loterie Romande Jouez Sport den passenden Zugang. Beide teilen die gleichen Schutzmechanismen; was sie unterscheidet, ist die Sprache, das Wettprogramm und das regionale Verkaufsstellennetz.
Wer darüber hinaus weitere Märkte oder Wettarten sucht, hat in der Schweiz keine legale Alternative. Die offenen Ecken- oder Kartenmärkte, die breiten Esports-Körbe und die unlimitierten Einsätze ausländischer Anbieter gibt es dort — aber nicht in der Schweiz. Wer sie nutzt, verlässt den Bewilligungsrahmen. Wer auf Schweizer Aufsicht, Schweizer Spielsperre und Schweizer Beschwerdewege Wert legt, bleibt bei den beiden Organisatoren.
Die Seite ist damit eine Standortbestimmung: zwei Anbieter mit voller Schweizer Bewilligung, acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, eine Tabelle, die diese Trennung nicht aufweicht. Wer mehr über einen konkreten Anbieter wissen will, liest dessen Spielregeln, prüft die Gespa-Liste und die Gespa-Sperrliste und entscheidet dann, ob das Angebot zum eigenen Wettprofil passt.
Häufige Fragen zu Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer vergibt die Bewilligung?
In der Schweiz sind nur zwei Organisatoren für Sportwetten bewilligt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Bewilligung wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) auf Grundlage des Geldspielgesetzes (BGS) erteilt; sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine spielbezogene Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Andere Anbieter tragen in der Schweiz keine anerkannte Lizenz, auch wenn sie in anderen Ländern zugelassen sind (Art. 4 BGS).
Wie viele Wettanbieter für Sportwetten gibt es in der Schweiz tatsächlich?
In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Wettanbieter. Sie decken die Sprachregionen und Kantone gemeinsam ab: Swisslos Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, Loterie Romande Jouez Sport in der Westschweiz. Darüber hinaus gibt es eine grössere Zahl ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung — die Gespa führt davon einige auf ihrer Sperrliste. Wer in der Schweiz legal wetten will, kommt an den beiden Organisatoren nicht vorbei.
Was bedeutet es für Spielende, wenn ein Anbieter nur eine Lizenz aus dem Ausland besitzt?
Eine ausländische Lizenz (zum Beispiel aus Curaçao, Malta oder Deutschland) hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das schweizweite Sperrregister und keinen Schweizer Beschwerdeweg. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen lassen, sodass Schweizer Provider sie über DNS blockieren.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?
In der Schweiz werden Quoten von zwei Organisatoren gestellt, was einen direkten Wettbewerb um die höchste Quote begrenzt. Jede Quote enthält eine Marge, die der Anbieter im Durchschnitt behält; die Marge schwankt je nach Markt, Wettbewerb und Ausgangslage. Wer dauerhaft die höchste Quote sucht, müsste jeden Markt einzeln prüfen und akzeptiert trotzdem eine Marge. Die Frage «welcher Anbieter hat die besten Quoten» lässt sich daher nicht pauschal beantworten, sondern nur markt- und ereignisbezogen.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der spielenden Person ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Bei Swisslos geschieht das auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen können 3 % Kommission anfallen. Die Auszahlung auf das eigene Konto dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und der Sicherstellung, dass Gewinne tatsächlich bei der spielenden Person ankommen. Wer anonym auszahlt, ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.
Vergleich – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
