Beste Sportwetten Seiten mit Bonus in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Wer nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet in der Schweiz in einem engen Markt. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Folge: keine Willkommenspakete im Stil ausländischer Anbieter, sondern kleine, klar geregelte Aktionen – Kombiboost, Quotenboost, vereinzelte Gratisspielguthaben. Wer das versteht, vergleicht Angebote richtig.

Drei Fahrräder lehnen nebeneinander an einem Zaun vor einem Sportplatz, dahinter ein grüner Rasen im Dunst.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Stand: 20. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Veranstalterbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Spielbewilligung der Gespa.

Was in der Schweiz unter «Bonus» läuft

Die Begriffe verschieben sich, sobald die BGS-Schwelle erreicht ist. Eine «Gratiswette» ist im Schweizer Recht zuerst Gratisspielguthaben, und das braucht eine vorgängige Bewilligung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bei diesem Volumen geht es nicht um grosse Willkommenspakete, sondern um kleine, vereinzelte Aktionen.

Ein kleines Päckchen in Packpapier mit Schnur liegt auf einem Holztisch, daneben ein Tannenzweig.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die wichtigsten Aktionstypen, die im Swisslos-Spielregelwerk ausdrücklich vorkommen: Kombiboost (Bonus auf den Nettogewinn einer Kombiwette), Quotenboost und Profitboost (pro Wettenden einmal nutzbar, bei Cash-Out verfällt der Boost). Auszahlbar sind Gewinne aus Promotionen in der Regel nicht – Gratisspielguthaben aus Promotionen fliesst bei Swisslos nicht aufs Bankkonto.

Für ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung gilt: ihre «100 %-Bonus»-Werbeangaben richten sich an andere Märkte. In der Schweiz haben ausländische Lizenzen keine Kraft (Art. 4 BGS), die Anbieter tauchen regelmässig auf der Gespa-Sperrliste auf, und Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten – mit Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Wer dort einzahlt, hat weder Zugang zum Schweizer Ausschlussregister noch einen Schweizer Rekursweg.

Wer nach dem «besten Bonus» sucht, vergleicht damit de facto zwei sehr verschiedene Dinge: kleine, bewilligte Aktionen der Schweizer Veranstalterinnen auf der einen Seite, grosse Werbeversprechen ausländischer Anbieter auf der anderen. Der folgende Vergleich ordnet beide ein und zeigt, was jedes Angebot tatsächlich kostet.

Warum Gratisspielguthaben selten sind

Die Bewilligungspflicht wirkt wie ein Filter. Eine Promotion, die ohne diese Schwelle auskommt – etwa ein erhöhter Gewinn auf eine ausgewählte Wette – fällt nicht zwingend unter dieselbe Regelung wie ein klassisches Willkommensguthaben. Genau diese Lücke nutzen Swisslos und die Loterie Romande: ihre Aktionen verteilen nicht zuerst ein Guthaben, sondern erhöhen den Wert einer abgegebenen Wette (Kombiboost, Quotenboost). Das ist Spielkapital in Bonusform, nicht Bargeld.

Eine Mauer aus Natursteinen am Wegrand, dahinter Weinberge, die zu einem See hinabführen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer aus dem Ausland eine fünfstellige Bonussumme gewohnt ist, schaut hier in die Röhre. Wer im Schweizer Markt bleibt, profitiert von klaren Bedingungen, klaren Limits und einem Schutzregime, das Auszahlung, Identitätsprüfung und Sperren durchsetzt.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die Sache ist binär. Nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) sind landesweit nur zwei Veranstalterinnen zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide führen Lotterien und Sportwetten gestützt auf diese Vereinbarung durch, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Die Karte der Schweiz zerfällt damit in zwei Vertragsgebiete. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto lässt sich nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – mit Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, und einem Netz von 2’350 Verkaufsstellen.

Ein- und dasselbe Produkt über beide Vertragsgebiete hinweg gibt es nicht; eine Wette aus der Deutschschweiz läuft über Sporttip, eine aus der Romandie über Jouez Sport. Für eine Person heisst das: sie nimmt am Produkt der Veranstalterin teil, in deren Gebiet sie wohnt.

Was die Gespa tut – und was sie nicht tut

Die Gespa ist Aufsicht, nicht Werbeplattform. Sie veröffentlicht keine Liste «empfohlener Wettanbieter»; was sie veröffentlicht, ist die Sperrliste. Dort landen Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Die Sperre wird innerhalb von Stunden aktualisiert, wenn Anbieter auf neue Domains ausweichen – die Gespa nennt Domain-Hopping als Problem und nennt Interwetten und bet-at-Home namentlich, bet365 wird auf der Liste geführt.

Wer mit einer ausländischen Wettseite wetten will, surft also im Sperrbereich. Die Seite ist dann oft nur über einen Wechsel der DNS-Einstellungen erreichbar – und genau diesen Wechsel empfiehlt die Gespa nicht. Wer dennoch einzahlt, sitzt auf keinem Schweizer Schutzregime: keine Veranstalterbewilligung, keine Schweizer Spielsperre im Register, keine Schweizer Streitbeilegung.

Die Gespa prüft, ob ihre Sperren greifen, und sie testet den Jugendschutz. Bei den Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – dieser Wert gehört zur Einordnung, nicht zur Werbung.

Was ein Bonus hier leistet – und was er kostet

«Bonus» heisst im Schweizer Markt vor allem: Mehrwert auf eine Wette, die sowieso platziert worden wäre. Der Kombiboost von Sporttip etwa erhöht den Nettogewinn, wenn genügend Voraussagen mit genügend hoher Quote kombiniert werden. Wer auf vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 setzt, erhält einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist gedeckelt – Swisslos nennt Einsatz- und Gewinngrenzen im Regelwerk – und gilt nur online (Prematch, Live, System). Das ist Anreiz und Einschränkung in einem: er belohnt genau die Wettform, die Swisslos ohnehin als Hauptprodukt führt.

Quotenboosts funktionieren anders: Sie werden online für Prematch-Einzelwetten vergeben, erhöhen eine konkrete Quote für eine konkrete Voraussage und sind pro Wettenden einmal nutzbar. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer vorzeitig aussteigt, lässt die Erhöhung liegen.

Wer das mit einem Gratisspielguthaben verwechselt, liegt falsch. Ein Gratisspielguthaben ist eine vorab bewilligte Aktion (Art. 75 Abs. 2 BGS). Es ersetzt den Einsatz einer ersten Wette – heisst aber im Marktstandard, dass der Einsatz einer «Gratiswette» bei einem Gewinn nicht mit zurückbezahlt wird, sondern nur der Nettogewinn ausgezahlt wird. Wer das nicht beachtet, sieht den vermeintlichen Vorteil schmelzen. Die Schweizer Veranstalterinnen wickeln ihre wenigen Aktionen ohnehin so ab, dass klar ist, was als Bonus zählt und was nicht.

Was eine Aktion in Zahlen bedeutet

Eine angenommene zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 gegen Quote 1.90 ist ein Beispiel – kein realer Preis aus einem Wettprogramm. Die Auszahlungsquote eines Marktes errechnet sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quote_n) über alle Ausgänge; die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote.

Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt die Rechnung: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = rund 0,9501 – also etwa 95,0 % Auszahlungsquote. Die Marge liegt in der Grössenordnung von etwa 5 %. Das ist die Spanne, die der Buchmacher im Schnitt von jedem Franken Einsatz behält. Praktisch heisst das: Ein durchschnittlicher Vorteil von rund 5 % je platzierter Wette ist eingepreist – egal ob mit oder ohne Bonus. Ein Bonus verschiebt diese Marge nicht; er verschiebt die Bedingungen, unter denen die Marge anfällt. Wer seinen Bonus durchspielt, spielt damit auch diese Marge durch.

Wer wo gewinnt – und wer wo verliert

Der Kombiboost von Sporttip ist so kalibriert, dass er bei kleinen, kontrollierten Wetten kaum ins Gewicht fällt: 5 % Bonus auf vier Voraussagen zu mindestens 1.50 bedeutet einen minimalen Mehrertrag, der aber durch höhere Varianz erkauft wird (mehr Voraussagen, mehr Risiko). Bei fünfzehn Voraussagen liegt der Bonus bei 100 %, aber die Trefferwahrscheinlichkeit ist entsprechend klein. Ein 100 %-Bonus, der nur bei einem extrem seltenen Kombitreffer zündet, ist im Erwartungswert bescheiden – genau das zeigt die Marge in den Quoten.

Quotenboosts sind für sich genommen oft ein guter Trade, weil sie auf einer einzelnen Voraussage liegen und kein Mehrfachrisiko erzeugen. Ihre Grenze: pro Wettenden einmal nutzbar, bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Wette vorzeitig schliesst, schenkt dem Anbieter den Vorteil.

Ein Bonus ist im Schweizer Markt keine Transferleistung; er ist eine Marketing-Aktion auf einem Spielkapital-Konto. Sein Wert liegt in dem, was er auf eine konkrete Wette drauflegt – nicht in dem, was er aufs Bankkonto bringt.

Schutz, der nichts am Bonus ändert

Mit Schutz hat ein Bonus nichts zu tun; er wirkt auf das Spielkapital, nicht auf die Sperre. Wer spielt, hat vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen – bei Swisslos sind das Obergrenzen bis CHF 9’999, für unter 21-Jährige bis CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Eine Selbstsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Diese Limiten greifen unabhängig davon, ob ein Bonus aktiv ist. Wer im Schweizer Markt spielt, spielt damit auch unter diesem Rahmen. Wer einen Bonus durchspielt, hört nicht auf, unter den selbstgesetzten Verlustlimiten zu spielen – und hört nicht auf, im Sperrregister zu stehen, falls eine Sperre vorliegt.

Der eigentliche Punkt: Limiten verändern weder die Marge in den Quoten noch das Risiko eines Verlusts. Sie verändern nur, wie viel von beidem ein Spielender auf seinem Konto zulässt. Ein Bonus verschiebt daran nichts. Wer mit einem Bonus spielt, hat denselben Schutz – und dieselbe Marge – wie ohne. Wer ohne Limiten spielt, hat beides nicht.

Wo Hilfe greift

Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) ist im Gesetz verankert; ihre Aufhebung ist nicht trivial. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Daneben existiert im Schweizer Markt ein schweizweites Register ausgeschlossener Personen, das auch Online-Casinos und Liechtenstein umfasst. Wer dort eingetragen ist, hat den Zugang zu sämtlichen Spielen der Schweizer Veranstalterinnen verloren.

Wie sich die Schweizer Veranstalterinnen einordnen lassen

Die Tabelle fasst die beiden inländischen Veranstalterinnen und ihre gemeldete Bewilligungslage zusammen. Ausländische Anbieter folgen in der ausführlichen Besprechung darunter.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Spielbewilligung für Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Spielbewilligung für Jouez Sport

Die Spalte zur Schweizer Bewilligung sagt nichts über die Bonusgrösse, sondern nur, ob das Angebot in der Schweiz rechtlich stattfindet. Wer in der Romandie wohnt, kommt nur an Jouez Sport; wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, an Sporttip. Wer in Liechtenstein wohnt, ist auf der Vertragsgebietsseite von Swisslos mit dabei.

Was «ohne Schweizer Bewilligung» praktisch heisst

Die ausländischen Marken in der Rangliste unten führen allesamt keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Ihre Lizenz aus dem Ausland – Curaçao, Malta, Tobique (Kanada) – hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; Spielende können sich dort nicht über die Schweizer Spielsperre sperren lassen, und Schweizer Streitfälle haben keinen Anker.

Strafbar macht sich nach Art. 130 BGS nicht die spielende Person, sondern der Anbieter – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, im gewerbsmässigen Fall bis zu 5 Jahre. Aber: Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; ein Schutz wie bei einer Schweizer Bewilligung existiert nicht. Das BGS kennt ausserdem keine Sperre von Zahlungen – wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, tut das über seine gewöhnliche Bankverbindung.

Wer kombiniert – Schweizer Veranstalterin für die regelmässige Wette und ausländischer Anbieter für einen Bonus, der sich grösser liest – bezahlt das mit zwei Registern, zwei Sperren, zwei fehlenden Schutzwegen. Die Frage, was ein Bonus wert ist, hat damit zwei sehr verschiedene Antworten, je nachdem ob er überhaupt in den Schweizer Schutz passt.

Rangliste: Wettseiten im Schweizer Markt

Die folgende Reihenfolge ordnet die zehn im Test stehenden Anbieterinnen nach drei Achsen: Bewilligungslage, Aktionen und Kosten für die spielende Person. Die ersten beiden Plätze sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Anbieterinnen für Sportwetten; die übrigen acht führen keine Schweizer Veranstalterbewilligung und sind nach den Kriterien «wie bekannt, wie beworben, wie riskant für eine Person in der Schweiz» sortiert.

Rang Anbieterin Schweizer Bewilligung Kurzporträt
1 Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS) Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein; Kombiboost, Quotenboost, Profitboost
2 Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS) Romandie; vergleichbares, etwas schmaleres Aktionsset als Sporttip
3 Betovo Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich
4 IviBet Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich
5 1Bet Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich
6 bet365 Keine Breites Wettprogramm aus dem Ausland; in der Schweiz auf der Sperrliste geführt
7 X3Bet Keine Tobique-Lizenz aus Kanada; in der Schweiz ohne Wirkung
8 DirectionBet Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich
9 Betwinner Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich
10 Coolzino Keine Ausländisch beworben; keine Schweizer Bewilligung, Sperrliste möglich

Was die Tabelle nicht zeigt: jede ausländische Anbieterin kann ihre Domains in Stunden ersetzen, sobald die Gespa die alten sperrt – die Reihenfolge bleibt stabil, die Erreichbarkeit nicht.

Swisslos Sporttip – die einzige Veranstalterin für die Deutschschweiz

Swisslos trägt den vollständigen Namen SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und betreibt Sporttip gestützt auf die IKV 2020. Das Vertragsgebiet umfasst die im Abschnitt «Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf» genannten 21 Kantone plus Liechtenstein. Für 2026 weist der Geschäftsbericht für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus – davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe bedient. Aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. (Vorjahr CHF 122 Mio.). Das ist eine Veranstalterin, die Geldspiel und Sportförderung in einer Struktur vereint.

Was Sporttip von den ausländischen Anbietern unterscheidet, ist die Mechanik der Aktionen. Der Kombiboost ist an Mindestquoten und Mindestanzahl Voraussagen gebunden (sieben Voraussagen zu 20 % Bonus, zehn Voraussagen zu 40 %, fünfzehn Voraussagen zu 100 %, jeweils mindestens 1.50 pro Voraussage). Quotenboosts und Profitboosts sind auf eine Voraussage pro Person und pro Aktion limitiert, und bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer diese Beschränkungen annimmt, bekommt im Gegenzug eine Auszahlung in CHF aufs eigene Konto, gesetzliche Verlustlimiten, eine gesetzliche Sperrmöglichkeit und einen Schweizer Rekursweg. Wer den Bonus sucht, ohne diese Beschränkungen mitzunehmen, ist bei Sporttip falsch.

Beim Cash-Out im Speziellen: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt unter dem möglichen späteren Wettgewinn, ist abhängig vom Spielstand und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Wer das als «Absicherung» versteht, sieht einen Auszahlungsbetrag, der kleiner ist als der Maximalbetrag, den die Wette am Ende gehabt hätte. Das ist die andere Seite der Werbung.

Das Einsatzlimit: pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1 bis CHF 1’000, pro Systemwette bis CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Livewetten zählt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, erhalten Quote 1.00 – in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer «live» wettet, spielt damit gegen einen Anbieter, der selbst definiert, was «live» heisst.

Was die Auszahlung betrifft: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Swisslos-Wallet. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufladen, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag in 30 Tagen CHF 10’000 – und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Auszahlungen sind pro Jahr zwei kostenfrei, ab der dritten kann Swisslos 3 % Kommission belasten, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – genau das ist die Pointe einer bewilligten Aktion im Schweizer Markt.

Das Urteil: Sporttip ist der Anker des Schweizer Markts. Wer in seinem Vertragsgebiet wohnt, bekommt eine bewilligte Plattform, ein eingespieltes Aktionssystem und CHF-Auszahlung auf das eigene Konto. Wer einen grossen Willkommensbonus erwartet, liegt falsch; wer Aktionen als Mehrwert auf das eigene Wettverhalten versteht, liegt richtig.

Loterie Romande Jouez Sport – die einzige Veranstalterin für die Romandie

Die Loterie Romande – vollständig Société de la Loterie de la Suisse Romande – führt das Produkt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz: Lausanne, Avenue de Provence 14. Die Veranstalterin zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie bei Swisslos ist der Online-Zugang an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gebunden.

Jouez Sport hat im Vergleich zu Sporttip ein etwas schmaleres Spielprogramm; Aktionsmechanik (Kombiboost, Quotenboost, Profitboost) folgt demselben Rahmen, ist aber in der Anzahl der bewilligten Gratisspielguthaben leicht höher frequentiert – 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande erteilt, gegen 8 an Swisslos. Wer in der Romandie wohnt und einen Bonus erwartet, hat hier den Hebel; wer auf das grössere Wettprogramm von Sporttip aus ist, ist mit einem Wohnsitz ausserhalb der Romandie dort richtig.

Das Urteil: zweite Position, nicht zweite Klasse. Wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt CHF-Auszahlung, Schweizer Schutz, Schweizer Spielsperre und ein beworbenes Aktionsset. Wer die Romandie-Wetten mit Sporttip vergleichen will, kann das nur über die getrennten Wettprogramme tun – es gibt keine gemeinsame Rangliste, weil es keine gemeinsame Produktpalette gibt.

Betovo – bekannt durch Werbung, ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zu den Anbietern, die im DACH-Raum häufiger beworben werden, mit vergleichsweise grossen Bonusversprechen und hoher Bekanntheit in Suchmaschinen. In der Schweiz hat eine Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel nach Art. 74 Abs. 3 BGS keinen Raum; Betovo verfügt über keine Schweizer Veranstalterbewilligung. Die Lizenz, die Betovo nach eigenen Angaben führt, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Was bleibt, ist die Frage des Spielerschutzes: Betovo nimmt nicht am Schweizer Ausschlussregister teil, eine Spielsperre in der Schweiz gilt dort nicht. Wer bei Betovo spielt, spielt gegen einen Anbieter, dessen Hausregeln in einer anderen Rechtsordnung gelten.

Das Urteil: für eine Person in der Schweiz kein Ersatz für eine Schweizer Veranstalterbewilligung. Wer aus Werbung kommt und in der Schweiz wohnt, hat mit Swisslos oder Loterie Romande zwei bewilligte Optionen; wer dennoch zu Betovo geht, sitzt auf keinem der drei Schweizer Schutzregister.

IviBet – gleiche Logik, anderer Name

IviBet tritt ähnlich auf wie Betovo: international ausgerichtet, mit Bonusaktionen, die im Schweizer Markt so nicht bewilligungsfähig sind. Die Schweizer Aufsicht führt IviBet auf der Sperrliste, sobald die Domains einmal erfasst sind; ein Wechsel der Domain kann die Sperre für Stunden umgehen, das ändert aber nichts an der fehlenden Bewilligung.

Das Urteil: dasselbe Muster wie bei Betovo. Die Marketinggrösse eines Bonus kompensiert die fehlende Schweizer Bewilligung nicht.

1Bet – internationaler Anbieter, Schweizer Sperrbereich

1Bet folgt demselben Muster wie Betovo und IviBet. In der Schweiz ist das Angebot nicht bewilligt, der Anbieter ist im Schweizer Sperrbereich zu erwarten.

Das Urteil: gleiche Konsequenz wie bei den beiden vorherigen. Wer in der Schweiz wohnt, sollte bei 1Bet keine Schweizer Spielkapital-Logik erwarten.

bet365 – breites Programm, Schweizer Sperrliste

bet365 ist im ausländischen Markt einer der grössten Anbieter mit breitem Wettprogramm und vielen Live-Märkten. Die Gespa nennt bet365 als Anbieterin, die auf der Sperrliste geführt wird. Das heisst: in der Schweiz ist das Angebot über die regulären DNS-Server nicht erreichbar; eine Schweizer Veranstalterbewilligung hat bet365 nicht.

Was bleibt von einer Plattform, die in der Schweiz nicht erreichbar ist? Für die Frage nach dem «besten Bonus» praktisch nichts, weil das Angebot hier nicht zugänglich gemacht wird. Wer aus dem Ausland auf das Angebot stösst und in der Schweiz wohnt, hat mit Sporttip oder Jouez Sport bewilligte Alternativen.

Das Urteil: bekannter Name, aber im Schweizer Markt ausser Reichweite. Die Bewilligungslage schliesst die Plattform aus dem Ranking für Schweizer Spielende aus.

X3Bet – Lizenz aus Kanada, in der Schweiz ohne Wirkung

X3Bet gibt nach Drittquellen eine Lizenz aus Tobique (Kanada) an. Diese Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Tobique gehört zu den Lizenzgebieten, die in der Schweiz nicht anerkannt sind.

Das Urteil: ein Anbieter, dessen Lizenz für den Schweizer Markt irrelevant ist. Schweizer Spielkapitalregeln greifen nicht, Schweizer Spielsperren greifen nicht, Schweizer Sperrliste ist möglich.

DirectionBet – ausländisch, nicht bewilligt

DirectionBet folgt demselben Muster wie die übrigen nicht bewilligten Anbieter. Keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister.

Das Urteil: für Schweizer Spielende kein Ersatz für eine bewilligte Plattform; die fehlende Bewilligung wiegt schwerer als jedes Bonusversprechen.

Betwinner – beworben, Schweizer Sperrbereich

Betwinner gehört zu den Anbietern, die mit vergleichsweise grossen Werbebudgets auftreten. In der Schweiz hat Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel keinen Platz (Art. 74 Abs. 3 BGS). Die Schweizer Aufsicht kann Domains von Betwinner auf die Sperrliste setzen; ein Wechsel der Domains hilft nur kurzfristig.

Das Urteil: Marketinggrösse ist kein Ersatz für Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz wohnt, hat mit Sporttip und Jouez Sport zwei bewilligte Plattformen; bei Betwinner fehlt die Schweizer Bewilligung, und das Werbeversprechen bezieht sich auf einen anderen Markt.

Coolzino – Casino-Akzent, für Sportwetten ohne Bewilligung

Coolzino tritt stärker als Casino-Anbieterin auf; die Frage nach einem Sportwetten-Bonus landet damit auf einer Plattform, die in der Schweiz beides nicht bewilligt hat. Eine Casino-Bewilligung und eine Sportwetten-Bewilligung sind im BGS getrennte Bewilligungen; wer wettet, braucht die zweite.

Das Urteil: für Schweizer Spielende fehlt der Zugang über die bewilligte Seite; das Werbeversprechen ist im Schweizer Markt nicht einklagbar.

Wie Boni im Schweizer Markt technisch funktionieren

Aktionen im Schweizer Markt laufen über das Spielkapital-Konto, nicht über eine Barauszahlung. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, hat damit Spielkapital, das nur für Wetten verwendet werden kann; ein Gewinn daraus ist auszahlbar, das Guthaben selbst nicht. Wer einen Quotenboost nutzt, hat eine höhere Auszahlung auf eine konkrete Wette; das ist Mehrwert auf eine Wette, nicht Geld vorher.

Das verändert das Verständnis von «Bonus»: Ein Bonus im Schweizer Markt ersetzt keine Überweisung; er verschiebt die Auszahlung einer konkreten Wette nach oben. Genau das ist der Unterschied zu einem klassischen Willkommensguthaben im Ausland, wo dem Spielkonto ein Betrag gutgeschrieben wird, der in mehreren Schritten durchgespielt werden muss – mit Mindestquoten, mit Umsatzbedingungen, oft mit einer Frist.

Wer einen Schweizer Bonus mit einem ausländischen Bonus vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge: einen Mehrertrag auf eine konkrete Wette gegen einen Geldbetrag auf dem Konto mit Umsatzbedingungen. Der erste ist in der Auszahlung klar, der zweite nur nach einem Vielfachen an Umsatz.

Was Gratisspielguthaben tatsächlich bedeutet

Gratisspielguthaben ist ein von der Gespa vorab bewilligtes Guthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Es steht auf dem Spielkapital-Konto und verfällt nach den Bedingungen der jeweiligen Aktion. Bei Sporttip ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar – wer es verspielt, hat es verspielt; wer es gewinnt, hat einen Gewinn, der auszahlbar ist.

Eine «Gratiswette» im ausländischen Markt ist oft dasselbe in anderer Verpackung: die Wette kostet nichts, der Gewinn wird ausbezahlt, aber der Einsatz wird mit einem Gewinn nicht zurückerstattet. Wer mit einer Gratiswette zu Quote 3.00 spielt und gewinnt, erhält 2,00 Einheiten Gewinn pro 1,00 Einheit Einsatz – nicht 3,00. Genau diese Buchung steht hinter dem Werbeversprechen «gratis».

Wird das einmal in CHF übersetzt, verschiebt es die Erwartung. Ein 10-Franken-Boost auf eine Wette zu 2.00 bringt 10 Franken zusätzlich, wenn die Wette gewinnt; das ist klar und messbar. Eine 100-Franken-Gratiswette zu 2.00 bringt 100 Franken, wenn sie gewinnt – aber nur, wenn die Wette wirklich kommt.

Warum Quotenmultiplikatoren bei Kombis wichtig sind

Eine Kombinationswette multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote (Swisslos macht das so), und genau diese Gesamtquote legt fest, was im Fall eines Treffers ausgezahlt wird. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn – Einsatz mal (Gesamtquote minus 1) – prozentual, nicht absolut. Bei 7 Voraussagen zu 1.50 ist die Gesamtquote 1,50^7 = ca. 17,09. Ein 20-Franken-Einsatz bringt damit im Trefferfall rund 320 Franken zurück (20 × 17,09), abzüglich Einsatz 20 Franken; der Boost von 20 % auf den Nettogewinn 320 Franken ergibt 64 Franken Bonus obendrauf. Wer nicht trifft, hat nichts.

Die Kombination aus Mindestquote 1.50 und Mindestanzahl 4/7/10/15 ist ein Filter: sie hält das Risiko auf Seiten der Veranstalterin kalkulierbar, und sie verteilt den Bonus entlang eines Risikoprofils, das mit zunehmender Voraussagenanzahl sinkende Trefferwahrscheinlichkeit hat. Bei 15 Voraussagen zu 1.50 liegt die Trefferwahrscheinlichkeit im einstelligen Prozentbereich, wenn auch nur annähernd zufällige Quoten vorliegen. Der 100-%-Bonus ist nominal gross, real selten.

Livewetten und Cash-Out – eigene Mechanik

Livewetten bei Sporttip laufen unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird; das reduziert die Sichtkontrolle, die ein Spielender hat. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs wettet, bekommt Quote 1.00; Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 werten – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter. Eine Wette, die unter diesen Bedingungen angenommen wird, ist anschliessend schwer zu reklamieren.

Cash-Out ist in der Werbung «Absicherung», im Regelwerk «vorzeitige Auszahlung mit Nachteil»: der Cash-Out-Betrag ist niedriger als der mögliche spätere Wettgewinn, abhängig vom Spielstand, jederzeit änderbar und pro Markt nicht garantiert. Wer vorzeitig aussteigt, nimmt einen kleineren Betrag mit und lässt einen möglicherweise grösseren liegen. Wer mit dem Maximalbetrag plant, ist mit Cash-Out schlechter bedient – das ist die Buchung, die hinter dem Versprechen steht.

Wer in der Schweiz mit welcher Wette rechnen sollte

Die BGS-Logik sortiert Märkte anders als ein ausländischer Anbieter. Erlaubt sind nur Wetten, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS, Version 10.09.2026). Was nicht auf der Liste steht – Eckballmärkte, Kartenmärkte, esports – gibt es in der Schweizer bewilligten Wette nicht.

Was auf der Liste steht, ist in feste Formen gegossen: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette, Livewette. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt der Anbieter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer seine Wette auf eine andere Weise baut, läuft in eine Definitionsfalle.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf Verlängerung wettet, ohne dass das Wettprogramm das vorsieht, sitzt auf einer Wette, die nach 90 Minuten endet.

Was bei abgesagten Ereignissen passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Damit kollabiert eine Kombination nicht zwangsläufig – eine ausgefallene Voraussage fällt auf 1.00, die anderen bleiben mit ihren Quoten.

Wer mit dieser Regel nicht rechnet, baut sich Kombinationen, die im Ausfall einen Teil ihrer Quote verlieren. Wer mit ihr rechnet, baut nicht auf Voraussagen, die nach 48 Stunden ungeklärt sind.

Geld, Zahlung und Limits

Wer bei Sporttip spielt, zahlt auf das Swisslos-Wallet. Die Aufladung läuft per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App. Krypto-Zahlungen oder anonyme Zahlungsmittel sind im bewilligten Spiel nicht vorgesehen – Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Die Verlustlimite setzt der Spielende selbst: für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Senkung gilt sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Veranstalterin muss diese Limiten anbieten (Art. 87 VGS), die Werte setzt das BGS nicht – die BGS kennt keinen festen Einzahlungsdeckel.

Ein Bonus verändert die Limiten nicht. Wer einen Bonus durchspielt, spielt mit den selbstgesetzten Verlustlimiten weiter – und diese Limiten sind das wichtigste Instrument, das die spielende Person selbst hat.

Auszahlung: wie schnell, wie oft gratis

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet. Über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Wer wenig auszahlt, hat keine Gebühr; wer häufig auszahlt, bezahlt – und genau das ist ein Punkt, an dem das eigene Wettverhalten über die Kosten entscheidet.

Wie die Schweiz besteuert

Gewinne aus bewilligten Grossspielen (die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich) sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die Bundesschwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Die kantonale Schwelle weicht ab; ein konkreter Satz «je nach Kanton» bleibt stehen.

Wer unter der Schwelle bleibt – und das ist die übliche Situation –, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer Gewinne aus ausländischen Anbietern hat, fällt je nach Kanton in eine andere Praxis: Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Über die genaue Auskunft: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer einen Schweizer Anbieter nutzt, zahlt die Marge über die Quoten, nicht über eine Einsatzgebühr.

Wer ist die Zielgruppe – und wer ist sie nicht

Die Schweizer Plattformen bedienen drei Gruppen sauber: regelmässige Wettende mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet (für sie ist Sporttip oder Jouez Sport die einzige bewilligte Option), Gelegenheitsspielende, die gelegentlich auf eine Sportveranstaltung setzen (für sie ist das Aktionssystem über den Kombiboost ein Anreiz, ohne Bindung), und grosse Wettende mit entsprechenden Limits (für sie ist das Höchsteinsatz-Limit von CHF 1’000 pro Wette ein Rahmen, der das eigene Volumen disziplinieren hilft).

Nicht bedient werden: Personen unter 18 Jahren, Personen ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet (die sich weder bei Sporttip noch bei Jouez Sport online registrieren können), Personen mit einer schweizweiten Spielsperre, und Wettkämpfende, die auf eigene Ereignisse setzen wollen. Für jede dieser Personen ist der Schweizer Markt geschlossen.

Wer eine Plattform mit sehr grossem Live-Wettprogramm und vielen Spezialmärkten sucht, findet das im bewilligten Markt nicht. Wer auf esports oder auf Eckballmärkte setzen will, findet das in der Schweiz ebenfalls nicht.

Was beim Bonus zu prüfen ist

Bevor eine Aktion genutzt wird, lohnt sich ein Blick auf fünf Punkte: Geltungsbereich (online, Prematch, Live, System), Mindestanzahl und Mindestquote der Voraussagen (Kombiboost), Auszahlungsfähigkeit (ob der Bonus selbst oder nur der Gewinn daraus auszahlbar ist), Frist (wie lange der Bonus gültig bleibt), und Deckel (Einsatz- und Gewinnlimit der Aktion).

Das sind keine Geheimnisse; sie stehen in den Spielregeln der Veranstalterin. Wer den Aktionsbedingungen nicht folgt, läuft Gefahr, dass der Boost verfällt oder die Aktion nicht zählt. Cash-Out bei einer geboosteten Wette? Boost verfällt. Wetten unter der Mindestquote von 1.50 im Kombiboost? Voraussage zählt nicht. Wetten über dem Einsatzlimit? Wette wird nicht angenommen.

Wer das alles vorher prüft, erspart sich Rückbuchungen und Diskussionen über nicht ausgezahlte Boosts.

Wie sich das Wettangebot in der Schweiz bewegen lässt

Was die Schweiz an Wetten bietet, ist abschliessend geregelt – und genau das prägt die Vergleichsbasis. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten wird regelmässig angepasst (Version 10.09.2026); was nicht auf der Liste steht, gibt es nicht. Das schliesst esports und viele Mikro-Märkte aus, die im ausländischen Programm zu finden sind.

Wer auf ein bestimmtes Wettformat Wert legt – Eckbälle, Karten, langfristige Spielerwetten –, ist im bewilligten Markt möglicherweise falsch. Wer auf das Schweizer Schutzregime Wert legt, ist richtig. Diese zwei Interessen lassen sich nicht gleichzeitig befriedigen.

Was die Rangliste zeigt

Die Rangliste in diesem Text ordnet nach einer Schweizer Logik: zuerst die beiden bewilligten Anbieterinnen, dann die Namen, die in der Werbung für ausländische Anbieter auftauchen – sortiert nach Bekanntheit und Reichweite im Schweizer Markt, nicht nach Grösse des Bonusversprechens.

Was die Rangliste nicht zeigt: dass jedes Bonusversprechen aus dem Ausland in der Schweiz unter der Bedingung steht, dass die Veranstalterin keine Bewilligung hat, der Zugang über die Sperrliste läuft und die Rechtsdurchsetzung im Ausland liegt. Wer nach dem Bonus sortiert, sortiert nach einer Kategorie, die auf zwei von zehn Plätzen existiert.

Häufige Fragen

Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?

Nur die beiden Veranstalterinnen, die eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS) haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide Anbieterinnen führen kleine, von der Gespa vorab bewilligte Aktionen – Swisslos etwa den Kombiboost, Quotenboost und Profitboost, beides ohne klassisches Willkommensguthaben. Ausländische Wettseiten mit grossen Bonuswerbungen haben keine Schweizer Veranstalterbewilligung und können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Weil Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 hat die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist ein Bruchteil dessen, was ausländische Anbieter an Aktionen auf den Markt bringen. Die Schweiz setzt damit auf klare Rahmenbedingungen und geringe Aktionfrequenz, nicht auf eine Marketing-Schlacht.

Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Bedingungen gelten dafür?

Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette prozentual: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Jede Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben, der Boost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwette) und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Bedingung nicht erfüllt, hat den Boost nicht.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein, im Marktstandard nicht. Der Gewinn aus einer Gratiswette wird ausbezahlt, der Einsatz dagegen nicht – das ist der Unterschied zu einer «normalen» Wette, bei der Einsatz mal Quote die Auszahlung ist. Wer das nicht beachtet, sieht den scheinbaren Vorteil einer Gratiswette in der Auszahlung schmelzen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieterinnen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blocken. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; blockierte Domains werden durch neue Domains ersetzt, die innerhalb von Stunden ebenfalls gesperrt werden können (Domain-Hopping). Die Gespa nennt unter anderem bet-at-Home und Interwetten, bet365 wird ebenfalls auf der Liste geführt. Wer auf einer dieser Seiten einzahlt, hat keinen Schweizer Rekursweg und keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister.

Wie wirken sich Mindestquote und Umsatzbedingungen auf den Wert eines Bonus aus?

Die Mindestquote filtert, welche Wetten für den Bonus zählen. Bei Sporttips Kombiboost ist das 1.50 pro Voraussage – tiefer angesetzt, würden Wetten mit niedriger Trefferquote den Bonus verzerren; höher angesetzt, würde der Aktionshebel zu klein. Umsatzbedingungen im ausländischen Sinn gibt es bei Sporttip nicht im klassischen Format; was dem am nächsten kommt, ist die Mindestanzahl Voraussagen, die mit zunehmender Voraussagenanzahl die Trefferwahrscheinlichkeit drückt und damit den erwarteten Bonuswert ebenfalls sinken lässt. Ein 100 %-Bonus auf fünfzehn Voraussagen zu 1.50 ist nominal gross, im Erwartungswert aber klein, weil die Trefferwahrscheinlichkeit im einstelligen Prozentbereich liegt.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»