Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben und Boosts tatsächlich bringen
Wer in der Schweiz nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, landet fast immer bei denselben zwei Namen: Swisslos und Loterie Romande. Beide sind die einzigen Veranstalterinnen mit einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel. Alles, was daneben im Netz auftaucht, ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Hier wird erklärt, was Gratisspielguthaben, Boosts und Neukundenangebote in der Schweiz tatsächlich bedeuten – und was sie kosten.

Daten geprüft am 20. Oktober 2026 gegen die Angaben von Swisslos, Loterie Romande und die Gespa-Aufsicht.
Was in der Schweiz unter «Wettseiten mit Bonus» fällt
Die Schweiz kennt keinen freien Markt für Sportwetten-Boni. Das Geldspielgesetz (BGS) erlaubt nur zwei Veranstalterinnen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide sind Genossenschaften beziehungsweise Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz; ihre Erträge fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Jede Aktion, jedes Gratisspielguthaben und jeder Boost braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Das macht den Schweizer Bonus-Markt klein, planbar und streng begrenzt.

Was ein «Bonus» bei Swisslos und Loterie Romande sein kann
Drei Formen kommen vor – und nur diese:
- Kombiboost (Swisslos Sporttip): Bei einer Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50 wird der Nettogewinn um 5 % erhöht, bei sieben Voraussagen um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 %. Der Bonus wird auf den Nettogewinn bezahlt, nicht auf den Einsatz. Der Einsatz selbst und auch die Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboost und Profitboost (Swisslos Sporttip): Der Quotenboost gilt für Prematch-Einzelwetten, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Wird eine Wette mit Cash-Out abgerechnet, verfällt der Boost.
- Gratisspielguthaben aus einer Aktion (Jouez Sport der Loterie Romande): Über eingestreute Promotions wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer den an den Spielstätten der National League verteilten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto einlöste, erhielt zehn Franken Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 solcher Guthaben, 30 Tage gültig. Wichtig: dieses Guthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aufzählung zeigt, was in der Schweiz unter «Bonus» gemeint ist: kleine, gesetzlich streng gerahmte Anreize, keine klassischen 100 %-Ersteinzahlungsboni und keine Freebets nach internationalem Muster.
Warum ausländische Boni in der Schweiz anders zu lesen sind
Wer mit «Wettseiten mit Bonus» die grossen Neukundenangebote aus dem EU-Ausland meint, findet in der Schweiz zwei Schranken:
- Die ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland) hat in der Schweiz keine Kraft. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung braucht es nach Art. 21-25 BGS in der Schweiz, und die vergibt die Gespa – sie ging bislang an genau die zwei Genossenschaften oben.
- Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Auf dieser Seite werden ausländische Anbieter deshalb beschrieben und bewertet, nicht beworben.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat in der Schweiz keinen Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren sie per DNS. Die Liste hatte Ende 2025 671 Domains, und sie wird im Stundenrhythmus aktualisiert, wenn Anbieter mit Domain-Hopping reagieren.
Was ein Sporttip-Kombiboost im Einzelfall auszahlt
Eine Beispielrechnung zeigt, was die Bonusstruktur tatsächlich bedeutet. Vier Auswahlen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 brutto ergibt sich: Rückzahlung = 10 × 9’792 = CHF 97.92, Nettogewinn = 10 × (9’792 − 1) = CHF 87.92. Mit dem Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen erhöht sich der ausbezahlte Gewinn auf 87.92 × 1.05 ≈ CHF 92.32, also rund CHF 4.40 mehr. Dieselbe Mechanik skaliert: bei sieben Voraussagen wären es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % auf den Nettogewinn.
Das ist die Mechanik, nicht ein Tipp. Der erwartete Wert dieser Wette hängt von der Marge des Marktes ab, auf dem die Quoten zustandekommen. Eine faire Lektüre heisst: Der Boost ist eine Aufwertung des Gewinns, keine Senkung der Marge.
Die Rechtslage: Warum Schweizer Boni klein bleiben
Die Ausgangslage ist klar. Das Geldspielgesetz von 2019 teilt Spiele in Geldspiele (um Geld) und Geschicklichkeitsspiele, in Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten sind als Grossspiele eingeordnet (Art. 3 lit. c und e BGS). Grossspiele brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und sind in der Schweiz auf zwei Veranstalterinnen beschränkt. Beide Veranstalterinnen sind interkantonale Organisationen: Swisslos (Sitz Basel) für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande (Sitz Lausanne) für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Was die Gespa bei Boni kontrolliert
Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt beide Veranstalterinnen. Sie prüft jedes einzelne Spiel und jede Bonusaktion. Eine Werbeaktion wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» muss von der Aufsicht genehmigt werden, bevor sie startet – und sie muss zeitlich und vom Volumen her begrenzt sein. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Werbeaktionen ohne Bewilligung sind unzulässig; Werbung für nicht bewilligte ausländische Spiele ist verboten.
Wichtig für die Bewertung: Die Gespa erlaubt nicht jede Art von Bonus. Klassische «100 % bis CHF 200»-Ersteinzahlungsboni, Freebet-Pakete mit Umsatzbedingungen oder Cashback-Treueprogramme sind in der Schweiz nicht möglich, weil sie als unzulässige Gratisspiele oder unzulässige Kreditgewährung an Spielende eingestuft würden. Was bleibt, sind Boosts auf bestehende Wetten und einmalige Gratisspielguthaben für Promotionen.
Die zwei Servicegebiete
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst 19 Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) plus das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen und an Sporttip teilnehmen. Im Vertragsgebiet der Loterie Romande (FR, GE, JU, NE, VD, VS) läuft dasselbe für Jouez Sport. Wer in beiden Gebieten wohnhaft ist, muss sich bei der Veranstalterin seines Wohnsitzkantons registrieren. Eine Doppelregistrierung ist nicht erlaubt.
Die Folge: Schweizerinnen und Schweizer können sich nicht einfach bei einer anderen Schweizer Veranstalterin anmelden, um eine zweite Aktion mitzunehmen. Sie haben pro Wohnsitz genau eine Adresse.
Werbung, Art. 74 BGS und die Folgen
Art. 74 BGS verbietet irreführende, aufdringliche und an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtete Werbung. Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Geldspiele ist untersagt (Abs. 3). Verstösse werden mit Bussen bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Heisst im Klartext: Wer hierzulande für einen Bonus wirbt, der nicht von Swisslos oder Loterie Romande stammt, bewegt sich im gesetzlich verbotenen Raum. Für Spielende ändert das nichts an der Frage, ob sie spielen – aber es zeigt, warum Schweizer Werbung für Sportwetten-Boni so viel nüchterner daherkommt als anderswo.
Schutz für Spielende: Limiten, Sperren, Spielerkonto
Die Schweiz setzt beim Spielerschutz auf Eigenverantwortung plus Aufsicht. Die Statuten und Verordnungen schreiben mehrere Schutzmechanismen fest, die unabhängig von jeder Aktion gelten.
Verlustlimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande gilt eine Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000.
Diese Limiten sind nicht an einen Bonus gekoppelt. Sie wirken unabhängig von jeder Aktion. Wer einen Boost nutzt, hat denselben Schutz – und denselben Verlustplafond.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Online-Casinos gilt und in Liechtenstein anerkannt ist. Wer einmal gesperrt ist, hat in der Schweiz keinen Zugang mehr zu einem der beiden Wettanbieter.
Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und nur mit Einbezug einer Fachstelle. Das gilt auch für eine Selbstsperre bei der Loterie Romande.
Ein Konto, eine Identität
Online-Registrierung verlangt bei Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und einmalige Registrierung pro Person. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine doppelte Registrierung – etwa unter anderem Namen oder mit Wohnsitz im falschen Kanton – ist unzulässig. Wer ausländische Anbieter nutzt, durchläuft diese Identitätsprüfung in der Regel nicht in der gleichen Form.
Werbung an Minderjährige: der gemessene Alltag
Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen. 2025 wurde in 47.5 % von 200 Testfällen an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Schutz, der in Stein gemeisselt ist; er hängt von der Verkaufsstelle und der Identitätsprüfung im Einzelfall ab. Wer als Elternteil oder als junge Person Sportwetten in der Schweiz spielt, sollte wissen, dass die Praxis nicht perfekt ist.
Top-10 Wettseiten im Schweizer Umfeld
Der Begriff «Wettseiten» ist in der Schweiz zweigeteilt: zwei Anbieterinnen mit Bewilligung, der Rest ohne. Beide Gruppen werden hier bewertet – beschrieben, nicht beworben – nach denselben Kriterien, soweit research dazu Fakten trägt. Die Spalten sind Bewilligungsstatus, Veranstalterin oder ausländische Lizenz, Art der Promotion und das, was für eine Lesbarkeit an Bonusrealität dahintersteht.
Übersicht der Anbieterinnen und Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Lizenz | Art der Aktionen |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Kombiboost, Quotenboost, Profitboost |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | Zeitlich begrenzte Promotions mit Gratisspielguthaben |
| 20Bet | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| BassBet | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| Jackbit | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Krypto-nahe Anbieter, internationale Boni |
| Interwetten | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| 1Bet | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| Coolzino | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| MyStake | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
| WirWetten | Nein | Ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft | Klassische internationale Boni |
Diese Liste vergleicht die offiziell zugelassenen Angebote mit ausländischen Plattformen. Für die Bewertung ist entscheidend, was eine Aktion in Franken und Rappen wert ist und unter welcher Aufsicht sie steht.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die eine der zwei zugelassenen Veranstalterinnen. Sitz in Basel, Geschäftsbericht 2025 datiert auf den 13. Februar 2026. Das Produkt für Sportwetten heisst Sporttip. Der Anbieter ist eine Genossenschaft, kein privater Buchmacher; die Erträge fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Swisslos ist für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zuständig.
Das Sporttip-Bonusmodell besteht aus drei Bausteinen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und bezahlt 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und bei Cash-Out verfällt der Boost. Es gibt also keinen klassischen Willkommensbonus – wer bei Sporttip spielt, bekommt keine 100 % auf die erste Einzahlung.
Was das praktisch heisst: Wer mit kleineren Einsätzen spielt und Kombinationen aus wenigen Spielen platziert, bekommt den Kombiboost kaum zu Gesicht – ab 4 Auswahlen fängt er an. Bei 4 Auswahlen zu Quoten 1.60/1.70/1.80/2.00 mit einem Einsatz von CHF 10 sind es etwa CHF 4.40 mehr Gewinn. Das ist die Liga, in der Sporttip-Boni spielen: kleine, aber ehrliche Aufwertungen, keine Traumquoten.
Für wen das passt: für Wettende, die in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnen, ihre Verlustlimiten selbst setzen wollen und mit einer überschaubaren Anzahl Auswahlen spielen. Für wen es nicht passt: für Wettende, die einen klassischen Willkommensbonus erwarten oder auf 5-Auswahl-Systeme ohne Mindestquote setzen.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande ist die andere zugelassene Veranstalterin. Sitz Lausanne, Adresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Ihr Produkt für Sportwetten heisst Jouez Sport. Verbreitungsgebiet: die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS.
Das Bonusmodell ist ein anderes als bei Swisslos. Im Vordergrund stehen zeitlich und mengenmässig begrenzte Promotions mit Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen in den Stadien der National League und warb mit 7’000 Stück à CHF 10 Gratisspielguthaben, das innert 30 Tagen zu verwenden war. Das ist die typische Grösse: klein, einmalig, kodegestützt, an ein Sportereignis gebunden.
Zusätzlich sind die Zahlungs- und Auszahlungsregeln der Loterie Romande im Detail geregelt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber werden per IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar.
Für wen das passt: für Wettende in der Romandie, die in Stadien gehen und Coupons mitnehmen, kleinere Beträge spielen und sich nicht an Ersteinzahlungsboni orientieren. Für wen es nicht passt: für Wettende, die einen hohen Willkommensbonus erwarten oder auf grosse Promotionsvolumen aus sind.
20Bet
20Bet gehört zur Reihe ausländischer Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung hat 20Bet nicht; eine ausländische Lizenz (etwa Curaçao) hat in der Schweiz keine Kraft. 20Bet ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domain von 20Bet kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Für die Bonusseite ist 20Bet das Musterbeispiel eines Anbieters, der in anderen Märkten mit internationalen Standardformaten wirbt – Ersteinzahlungsbonus, Freebet-Pakete, Cashback – und in der Schweiz an der Aufsicht vorbei operiert. Bonusangebote internationaler Plattformen sind von der Gespa nicht geprüft. Wer dennoch spielt, sollte wissen, dass die Werbung in der Schweiz verboten ist und die Plattform auf der DNS-Sperrliste stehen kann.
Verdikt: für Leserinnen und Leser, die in der Schweiz legal spielen wollen, kein passender Anbieter. Wer dennoch dort spielt, sollte die fehlende Schweizer Aufsicherheit, das fehlende Sperrregister und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung im Hinterkopf haben.
BassBet
BassBet folgt demselben Muster wie 20Bet – ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft der ausländischen Lizenz in der Schweiz. Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht; eine Schweizer Aufsicht greift nicht. Für die Promotion-Mechanik internationaler Anbieter gilt: was genau angeboten wird, hängt von BassBets eigener Bonus-Seite ab und ist nicht durch die Gespa geprüft.
Verdikt: für Schweizer Wettende kein zugelassener Anbieter; die Wahl gegen BassBet fällt leicht, weil der Schweizer Markt mit Swisslos und Loterie Romande zwei zugelassene Adressen hat.
Jackbit
Jackbit positioniert sich als Krypto-naher Anbieter und gehört ebenfalls zu den ausländischen Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind Krypto-Auszahlungen an Wettende über lizenzierte Schweizer Veranstalter nicht zulässig – Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden überwiesen. Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister oder die Schweizer Aufsicht besteht nicht.
Verdikt: für in der Schweiz wohnhafte Wettende kein passender Anbieter; wer Krypto nutzt, findet in der Schweiz keine zugelassene Adresse dafür.
Interwetten
Interwetten ist ein österreichisch geprägter Anbieter, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; die Gespa nennt Interwetten als einen der Anbieter, die über Domain-Hopping auffallen und auf der Sperrliste geführt werden. Bonusangebote internationaler Plattformen sind von der Gespa nicht geprüft.
Verdikt: Interwetten gehört zu den Anbietern, die Schweizer Wettende in Suchresultaten antreffen und die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen.
1Bet
1Bet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Die Plattform kann auf die DNS-Sperrliste gesetzt werden.
Verdikt: für Schweizer Wettende kein zugelassener Anbieter.
Coolzino
Coolzino gehört zur Reihe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), kein Schweizer Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Aufsicht.
Verdikt: für die Schweiz kein passender Anbieter.
MyStake
MyStake folgt demselben Muster: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, in der Schweiz über die DNS-Sperrliste blockierbar.
Verdikt: kein Schweizer Anbieter, in der Schweiz nicht zugelassen.
WirWetten
WirWetten schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier keine Schweizer Lizenzkraft, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.
Verdikt: in der Schweiz nicht zugelassen.
Was eine Aktion bei Swisslos und Loterie Romande wirklich kostet
Eine Promotion ist nie geschenkt. Auch in der Schweiz trägt jede Wette ein Verlustrisiko, das in der Marge des Marktes steckt. Drei Punkte, die vor jeder Aktion zu prüfen sind.
Einsatzlimit pro Wette
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen pro 30 Tage auf CHF 10’000 und das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 beschränkt. Wer ein höheres Volumen bewegen will, kann das bei keinem der beiden Anbieter in einer einzigen Wette.
Was an Gratisspielguthaben hängenbleibt
Das Gratisspielguthaben einer Promotion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» ist nicht auszahlbar. Es muss innert 30 Tagen für Wetten genutzt werden, verfällt danach und kann nicht in bar oder Cash ausgezahlt werden. Wer das Guthaben mit einer Wette verliert, hat den Bonus verspielt. Wer damit gewinnt, sieht den Nettogewinn – aber das ursprüngliche Guthaben bleibt nicht stehen. Bei Sporttip gilt Entsprechendes: Boosts sind an die Wette gebunden, die Gewinnerhöhung verfällt mit Cash-Out.
Fristen und Verfall
Wer bei Sporttip nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung seinen Gewinn geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Bei der Loterie Romande wird das Spielguthaben im Wallet gehalten; Gewinne bis CHF 1’000 werden direkt ins Wallet gebucht, Gewinne darüber per IBAN-Überweisung ausgezahlt.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb der Satz je nach Kanton anders aussieht. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer vom Veranstalter zurückbehalten; die Verrechnungssteuer wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Für die meisten Wettenden mit kleinen Gewinnen heisst das: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne ausländischer Anbieter kennen keine Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton – Thurgau zum Beispiel – als reguläres Einkommen steuerbar, unabhängig vom Betrag. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Das ist eine Frage für den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was die ausländischen Anbieter an Boni versprechen – und was es kostet
Wer mit «Wettseiten mit Bonus» die klassischen 100 %-Ersteinzahlungsboni, Freebet-Pakete und Cashback-Programme meint, findet sie in der Schweiz nur bei ausländischen Anbietern. Drei Punkte, die bei jeder ausländischen Aktion zu prüfen sind.
Umsatzbedingungen
Ein 100 %-Bonus auf die erste Einzahlung ist nie geschenkt. Er verlangt in der Regel einen mehrfachen Umsatz von Bonus und/oder Einzahlung zu einer Mindestquote, bevor eine Auszahlung möglich ist. Was genau gilt, steht in den AGB des jeweiligen Anbieters und ist nicht durch die Gespa geprüft. Wer ohne diese Lektüre spielt, erlebt im Auszahlungszeitpunkt die Überraschung.
Mindestquoten
Viele internationale Boni verlangen eine Mindestquote von 1.50 bis 2.00 pro Einzelwette, im Kombi oft höher. Wer mit niedrigen Quoten spielt, lässt sich der Bonus nicht anrechnen. In der Schweiz kennt Sporttip ein vergleichbares Element: der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50.
Fristen und Höchstgewinne
Freebets laufen oft 7 bis 30 Tage, Cashback-Aktionen sind auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Bei Sporttip gilt analog: Boosts sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und an die Wette gebunden. Die Mechanik «Bonus verfällt, wenn nicht rechtzeitig genutzt» ist international Standard.
Was Schweizer Wettende tun sollten
Wer in der Schweiz legal und mit voller Aufsicht spielen will, hat genau zwei Adressen: Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport – je nach Wohnsitzkanton. Beide sind nach BGS bewilligt, beide unterstehen der Gespa, beide zahlen auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Wettenden aus, beide sind an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.
Wer dennoch bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte wissen:
- Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.
- Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister.
- Werbung in der Schweiz für ausländische Wettanbieter ist verboten und kann mit Busse geahndet werden.
- Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen zu versteuern.
- Domains ausländischer Anbieter können auf der DNS-Sperrliste stehen.
Was vor jeder Aktion zu prüfen ist
Unabhängig von Anbieter und Bewilligungsstatus: Wer eine Promotion annimmt, prüft die Bedingungen – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist, Höchstgewinn, Auszahlungsbedingungen. Bei Sporttip sind das die Spielregeln Version 4.2, bei der Loterie Romande das Règlement Général der Online-Spiele. Bei ausländischen Anbietern sind es deren AGB.
Wie die Identitätsprüfung läuft
Bei Swisslos erfordert die Online-Registrierung den Upload eines Ausweises, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Die Verifikation kann Minuten bis Tage dauern, je nach Auslastung. Erst nach erfolgreicher Verifikation ist das Konto voll funktionsfähig – Auszahlungen ebenfalls erst dann. Bei der Loterie Romande läuft die Registrierung vergleichbar; das verifizierte Konto ist Voraussetzung, um an Promotions wie «JouezSport – Patinoires et Stades» teilzunehmen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen klassischen Neukundenbonus?
Nein, einen klassischen 100 %-Ersteinzahlungsbonus oder ein Freebet-Paket nach internationalem Muster gibt es in der Schweiz nicht. Was Swisslos Sporttip anbietet, ist der Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombiwetten mit mindestens vier Voraussagen zu Quoten ab 1.50 sowie Quoten- und Profitboosts für Einzelwetten. Die Loterie Romande verteilt zeitlich begrenzte Gratisspielguthaben über Promotionen wie die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die nicht auszahlbar sind.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil Art. 75 Abs. 2 BGS Gratisspiele und Gratisspielguthaben an die vorherige Zustimmung der Aufsicht bindet. Jede Promotion, die Spielende ohne eigenes Risiko an Wetten heranführt, ist eine geldspielrechtlich heikle Aktion und braucht eine vorgängige Bewilligung. 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; ohne diese Bewilligung darf keine Promotion laufen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
In der Schweiz gilt: das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Es muss innert der vorgegebenen Frist für Wetten genutzt werden; mit dem Wettgewinn wird das ursprüngliche Guthaben nicht zurückbezahlt. Wer das Guthaben mit einer Wette verliert, hat es verspielt; wer gewinnt, sieht den Nettogewinn.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bedeutet, dass das Guthaben auf dem Spielerkonto bleibt und nur für Wetten verwendet werden kann. Eine Auszahlung auf das Bank- oder Postkonto ist ausgeschlossen; bei Kontoschliessung verfällt das Guthaben zugunsten des Veranstalters. Das schützt vor Geldwäsche und verhindert, dass Promotions als Bargeldersatz missbraucht werden.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Werbung in der Schweiz für solche Anbieter ist verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer dennoch spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und muss Gewinne je nach Kanton als Einkommen versteuern. Domains ausländischer Anbieter können auf der DNS-Sperrliste der Gespa stehen.
Bonus – Laender Spiel Info
Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»
