Wetteinsatz einlösen 2026 – was eine Wette in der Schweiz kostet und zurückgibt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Wer in der Schweiz einen Wetteinsatz einlöst, bekommt keinen Pauschalbetrag, sondern das Produkt aus Einsatz und Quote, gerundet auf fünf Rappen, ausgezahlt auf ein Konto im eigenen Namen. Was das in Franken heisst, wer überhaupt mitspielen darf, und warum bei ausländischen Anbietern vieles anders läuft, steht hier.

Ein Sparschwein aus Keramik steht auf einem Küchenregal neben einem Glas mit Holzlöffeln.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026, geprüft gegen die Spielregeln Sporttip Version 4.2 sowie die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt Wetteinsätze einlösen darf

Die Schweizer Sportwetten sind kein freier Markt. Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einer von zwei Veranstalterinnen, alles andere ist nicht bewilligt. Das prägt jeden Franken, der fliesst.

Ein Füllfederhalter liegt auf einer leeren Schreibunterlage aus Leder neben einer Messinglampe.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die zwei erlaubten Veranstalterinnen

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt dafür sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben den Kreis der möglichen Veranstalterinnen gesetzlich auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie unterhält rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt etwa 221 Mitarbeitende, Sitz Lausanne.

Beide Veranstalterinnen stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Wer online ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre), im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten, und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben aus Promotionen braufen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Wer einer ausländischen Marke auf einer Sperrliste der Gespa sein Geld anvertraut, hat keinen Schweizer Schutz: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rekursweg. Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland) gilt in der Schweiz nicht. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis 5 Jahre, Art. 130 BGS), der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa publiziert eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Gespa benennt darunter Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Was nach Stunden blockiert wird, taucht unter neuem Namen wieder auf – die Gespa spricht von «Domain-Hopping».

Die ehrliche Lesart: lizenziert heisst in der Schweiz vollständig geschützt, aber nur zwei Anbieterinnen, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Ohne Schweizer Bewilligung heisst: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, ausländische Gewinne nach kantonalem Steuerrecht zu versteuern. Keine der beiden Varianten ist per se «die sichere».

Spielerschutz: was der Einsatz kostet, bevor er gesetzt wird

Wer in der Schweiz eine Sportwette platziert, legt vorher fest, wie viel er maximal verlieren will. Das ist kein Werbeversprechen, sondern Pflicht. Wer das nicht tut, wird gar nicht erst mitspielen können.

Ein Wanderstock lehnt an einem Gartenzaun, dahinter erstreckt sich eine ruhige Alpwiese im Abendlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten als Pflichtbetrag

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in ihren Bedingungen anwendet, gesetzlich wären 24 Stunden (Art. 87 VGS). Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Wer eine Erhöhung beantragt, bekommt also nicht am nächsten Tag mehr Spielraum, sondern erst nach drei Tagen – und wer senkt, spürt es sofort.

Diese Pflicht gilt für Swisslos. Die Loterie Romande wendet eine vergleichbare Regelung im eigenen Rahmen an; in den Online-Teilnahmebedingungen der Romandie ist die Frist für eine Erhöhung ebenfalls 72 Stunden.

Spielsperre und Sperrregister

Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen; eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, und sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich ausschliesst, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Testkäufe der Gespa 2025

Die Gespa testet den Jugendschutz regelmässig. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer also glaubt, der Verkauf an der Verkaufsstelle sei streng kontrolliert, sollte diesen Wert im Kopf behalten.

Das Kostenbild: warum der Spielerschutz nicht gratis ist

Was kostet der Spielerschutz den Spielenden? Zeit: drei Tage Wartefrist, bis eine höhere Limite greift, und ein Verfahren mit Fachstelle, falls jemand die Spielsperre vor Ablauf aufheben will. Geld: Die eigenen Verlustlimiten ersetzen eine staatliche Obergrenze, die es so nicht gibt – wer hohe Einsätze tätigen will, kann das tun, solange er die eigene Limite entsprechend setzt und die 72-Stunden-Frist in Kauf nimmt. Das ist weniger Schutzglocke als Selbstanmeldung mit Verzögerung.

Anbieter im direkten Vergleich: zehn Optionen im Überblick

Im Folgenden finden sich die zwei in der Schweiz bewilligten Anbieter sowie acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Entscheidend für den Vergleich ist die rechtliche Situation: Während Schweizer Anbieter strenge Auflagen erfüllen müssen, operieren die anderen ohne Schweizer Bewilligung. Ein Blick auf die jeweilige Bewilligung ist daher unerlässlich.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Grossspiel) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Aufsicht Gespa
Wettigo keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetAlright keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BillyBets keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet keine nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht zeigt, ist die Hälfte der Geschichte. Acht von zehn Marken haben keine Schweizer Bewilligung, dürfen in der Schweiz nicht bewerben und tauchen auf der Sperrliste der Gespa auf, sobald ihre Domain dort landet. Wer bei einer dieser Marken spielt, hat kein Schweizer Spielsperrenregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rekursweg. Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des ausländischen Anbieters, in einer ausländischen Währung, mit ausländischem Steuerrecht. Die zwei Schweizer Veranstalterinnen sind deshalb nicht «die sichere Wahl», sondern die einzige legale Wahl in der Schweiz.

Einsatz, Quote, Auszahlung: die Mechanik hinter dem Wetteinsatz

Wer einen Wetteinsatz einlöst, rechnet Einsatz mal Quote – klingt einfach, hat aber drei Reibungspunkte: die Quote hängt von der Wettart ab, der Gewinn wird gerundet, und ausgezahlt wird nur auf das eigene Konto. Was die Mechanik tatsächlich kostet, steht hier.

Wie der Gewinn entsteht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Gesamtgewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 20, Quote 2.10, ergibt 42.00 Franken – das wird zuerst auf zwei Nachkommastellen gerundet (hier unverändert), dann auf 5 Rappen genau abgerundet, also 42.00 Franken. Bei einer Kombiwette aus drei Quoten 1.80, 2.20 und 1.95 mit Einsatz CHF 10 ergibt das Produkt 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722, also 77.22 Franken, abgerundet auf 5 Rappen 77.20 Franken. Wer einen Franken auf fünf Rappen genau rechnet, sieht, dass die Rundung vor allem bei kleinen Einsätzen ins Gewicht fällt.

Wie viel eine Wette kostet: die Marge des Marktes

Die Quote, die ein Buchmacher anbietet, ist nie «fair». Auf jedem Markt hält der Anbieter einen Anteil zurück, die Marge. Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, der im Durchschnitt nicht zurückbezahlt wird – je höher die Marge, desto schlechter die Quote für die Spielenden. Die Auszahlungsquote ist 100 % minus Marge.

Ein einfaches Beispiel zeigt das: Angenommen, ein Zwei-Wege-Markt wird mit Quote 1.90 / 1.90 angeboten (das ist ein illustratives Beispiel, kein zitierter Preis). Die Auszahlungsquote beträgt dann 1 / (1/1.90 + 1/1.90) = 1 / (0,5263 + 0,5263) = 1 / 1,0526 = 95,0 %. Die Marge dieses Marktes liegt also bei rund 5 %. Wer auf einem solchen Markt mit 100 Franken Einsatz spielt, bekommt im Durchschnitt 95 Franken zurück; die restlichen 5 Franken behält der Anbieter. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) mit ausgeglichenen Quoten 3.00 / 3.00 / 3.00 sinkt die Auszahlungsquote auf rund 94,7 %, die Marge liegt bei etwa 5,3 %.

Die Marge ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten. Eine einzelne Wette kann mehr oder weniger zahlen, aber im Durchschnitt verliert jede Wette diesen Anteil. Wer regelmässig wettet, spürt diese Marge stärker als Gelegenheitsspielende – sie ist der Preis, den der Markt für das Angebot verlangt.

Mindest- und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer regelmässig höhere Einsätze platzieren will, ist an die Obergrenze der Veranstalterin gebunden – ein Schweizer Sonderfall, weil es keine zweite legale Veranstalterin gibt, die solche Einsätze entgegennehmen würde.

Auszahlung: wann, wohin, wie viel

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielkonto (Wallet) gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – ein Franken, der als Bonus kommt, geht nur als Bonus wieder raus.

Eine Auszahlung erfolgt nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen oder Auszahlungen an Drittkonten sind in der bewilligten Schweizer Wette nicht möglich. Das gilt auch für ausländische Karten; eine Schweizer Veranstalterin zahlt nur auf Schweizer oder Liechtensteiner Konten aus.

Wann ein Gewinn verfällt

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Wer nach einem halben Jahr nicht reagiert hat, hat Pech gehabt – und sein Geld landet im Swisslos-Zweck, nicht in der eigenen Tasche.

Wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00 – der Einsatz bleibt also stehen, gewinnt aber nichts. Wer eine Kombiwette mit fünf Voraussagen platziert hat und eine fällt aus, hat immer noch eine Wette mit den vier verbleibenden Quoten.

Wettarten und Features bei Sporttip

Was eine Wette in der Schweiz kann und was sie nicht kann, hängt am Wettprogramm von Sporttip. Die folgenden Features gelten für Sporttip; für Jouez Sport sind sie im eigenen Regelwerk geregelt.

Cash-Out

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

«Cash-Out» klingt nach Flexibilität, ist aber ein verkleinerter Gewinn: Der Buchmacher kauft die Wette zurück, zu einem Preis, den er selbst festlegt. Wer den Cash-Out-Knopf drückt, hat verkauft, nicht gewonnen.

Kombiboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit kleinen Einsätzen spielt, sieht vom Boost wenig; wer mit Systemwetten unterwegs ist, kann den Boost auf viele Voraussagen verteilen, muss aber jede Quote bei mindestens 1.50 halten.

Quoten- und Profitboosts

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Wette vorzeitig auszahlt, verliert den Bonus – der Boost ist an die Wette gebunden, nicht an die Person.

Livewetten

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheid nach Videobeweis) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 88. Minute auf das nächste Tor wettet, kann eine Wette platzieren, die mit Quote 1.00 gewertet wird – der Einsatz bleibt stehen, der Gewinn ist futsch.

Abhängige Wettereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer «Heimsieg und über 2,5 Tore» als Kombiwette platzieren will, muss den Bet-Builder benutzen – sonst kann die Wette storniert werden.

Reguläre Spielzeit

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball etwa 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Gelbe Karte» wettet, ist in der Verlängerung mitgemeint, wenn es im Wettprogramm steht – und ausgeschlossen, wenn nicht.

Die Schweizer Veranstalterinnen im Detail

Wer in der Schweiz wettet, hat zwei Möglichkeiten. Beide sind bewilligt, beide schützen das Spielkonto, beide haben eigene Stärken und Eigenheiten.

Swisslos Sporttip

Swisslos mit dem Produkt Sporttip ist die Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Sitz: Basel, Aufsicht: Gespa, Vertragsgebiet: 19 Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten sind Teil des Swisslos-Angebots; Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, davon CHF 506 Mio. an kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., 2024 waren es CHF 122 Mio.

Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 (Einzel- und Kombiwetten), CHF 10’000 (Systemwetten). Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen aufs Bank- oder Postkonto überwiesen. Wallet-Käufe ab CHF 20, monatliches Maximum CHF 10’000. Verlustlimiten 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Cash-Out nur online, nur vollständig, ohne Teilauszahlung. Kombiboost, Quoten- und Profitboosts sind verfügbar, aber limitiert und an die Wette gebunden.

Für wen sich Swisslos Sporttip eignet: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein bewilligtes Konto mit Schweizer Schutz führen will. Wer kleine Einsätze (ab CHF 1) tätigt, kann sofort loslegen; wer hohe Einsätze will, ist an die Höchstgrenze der Veranstalterin gebunden. Wer das Wallet mehrmals pro Jahr auflöst, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % Kommission.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz: Lausanne, Aufsicht: Gespa, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Die Online-Teilnahmebedingungen sind mit jenen von Swisslos vergleichbar: Identitätsprüfung beim ersten Login, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Erhöhung erst nach 72 Stunden, Auszahlung nur auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto.

Für wen sich Loterie Romande Jouez Sport eignet: Wer in der Romandie wohnt und ein bewilligtes Konto mit Schweizer Schutz führen will. Wer hohe Einsätze will, ist an die Obergrenzen der Veranstalterin gebunden, die im eigenen Regelwerk festgelegt sind. Wer keinen Wohnsitz in der Romandie hat, kann kein Konto eröffnen.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Acht Marken in dieser Liste haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende auf sie stossen – über Werbung im Ausland, über Empfehlungen, über Suchresultate. Was sie bieten, lässt sich nicht aus Schweizer Regeln ableiten, weil sie nicht unter Schweizer Aufsicht stehen.

Wettigo

Wettigo hat keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz wirksam wäre. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wettigo ist nicht an das Schweizer Spielsperrenregister angeschlossen, Schweizer Spielsperren greifen nicht, Schweizer Aufsicht besteht nicht, Schweizer Rekursweg besteht nicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden.

Für wen Wettigo in Frage käme: Für niemanden in der Schweiz legal. Wer spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.

BetAlright

BetAlright hat keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz wirksam wäre. Gleiche Rechtslage wie Wettigo: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Welche Quoten, welche Auszahlungszeiten und welche Limits gelten, ist Sache des Anbieters; ohne Schweizer Aufsicht sind sie nicht überprüfbar.

BillyBets

BillyBets hat keine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz wirksam wäre. Die Marke taucht in der gleichen rechtlichen Lage auf wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste. Welche Sportarten und Märkte angeboten werden, ist nicht aus Schweizer Regeln ableitbar; ohne Schweizer Bewilligung gilt das Schweizer Wettprogramm nicht.

Boomerang Bet

Boomerang Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und die Marke steht nicht unter der Aufsicht der Gespa. Schweizer Nutzer haben hier keinen Rekursweg.

Jackbit

Jackbit agiert ebenfalls ohne die notwendige Schweizer Bewilligung. Da die Marke nicht unter der Gespa-Aufsicht steht, greifen hier keine Schweizer Schutzmassnahmen wie das Sperrregister.

Donbet

Donbet operiert ohne Schweizer Bewilligung und unterliegt damit nicht der Gespa-Aufsicht. Gewinne bei einem solchen Anbieter müssen nach den Regeln des Wohnsitzkantons versteuert werden, wobei beispielsweise der Kanton Thurgau diese als voll steuerbares Einkommen behandelt.

IviBet

IviBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Wer sich bei diesem Anbieter registriert, verlässt den Schweizer Rechtsraum und verzichtet auf die Schutzmassnahmen des hiesigen Geldspielgesetzes.

ZotaBet

ZotaBet fehlt die erforderliche Schweizer Bewilligung. Dies bedeutet, dass keine Verbindung zum Schweizer Spielsperrenregister besteht und auch keine Beaufsichtigung durch die Gespa stattfindet.

Steuern: was ein Gewinn dem Fiskus meldet

Wer in der Schweiz wettet, fragt sich früher oder später, was vom Gewinn übrig bleibt. Die Antwort hängt von der Höhe und vom Kanton ab.

Verrechnungssteuer ab CHF 1’071’000

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen (die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten) sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Über dieser Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; der Steuerpflichtige kann diese Verrechnungssteuer durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückfordern.

Die meisten Wetten bleiben weit unter dem Freibetrag: Wer mit einem Einsatz von CHF 50 auf eine Quote 5.00 wettet, gewinnt CHF 250 – das ist einkommensteuerfrei, ohne Verrechnungssteuer. Wer einen Hauptgewinn von CHF 2 Mio. abräumt, zahlt 35 % auf den Betrag über dem Freibetrag.

Kantonale Unterschiede

Der kantonale Steuerfreibetrag unterscheidet sich vom bundesrechtlichen. Was im einen Kanton steuerfrei bleibt, ist im anderen steuerpflichtig. Wer einen grossen Gewinn verbucht, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Pauschalangaben ohne Kanton sind hier wertlos.

Ausländische Gewinne

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist aber unterschiedlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag, andere Kantone kennen Freibeträge. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte das kantonale Steuerrecht konsultieren, bevor er einen Gewinn als «steuerfrei» verbucht.

Keine Wettsteuer auf den Einsatz

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer CHF 100 setzt, zahlt keine zusätzlichen 5 % an den Fiskus; die Besteuerung läuft über den Gewinn, nicht über den Einsatz. Das unterscheidet die Schweiz von Märkten mit Wettsteuer (etwa Deutschland mit 5 % auf den Einsatz), hat aber den Preis, dass die Quoten niedriger sein können als in Märkten mit Wettsteuer und Quoten ohne Steueraufschlag.

Wie der Spielende das Konto führt

Was eine Wette in der Schweiz kostet, hängt auch am Konto, an dem sie hängt. Hier stehen die Spielregeln, die unabhängig vom Wettereignis gelten.

Ein- und Auszahlung

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20), monatliches Maximum CHF 10’000, Kauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer kein PostFinance-Konto hat, kann andere Online-Zahlungsmittel nutzen, deren Liste Swisslos selbst führt.

Auszahlungen erfolgen nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt nichts; wer jeden Monat auszahlt, hinterlässt Spesen.

Ein Konto, eine Identität

Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Eine zweite Registrierung mit anderer Adresse oder anderem Ausweis verstösst gegen die Teilnahmebedingungen und kann zur Kontosperrung führen. Das Konto ist an die Person gebunden, nicht an die Wohnung; wer umzieht, muss die Adresse aktualisieren, das Konto bleibt aber dasselbe.

Wer spielen darf

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, die im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin wohnen und keine Spielsperre haben. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – ein Fussballprofi kann nicht auf sein eigenes Spiel tippen.

Häufige Fragen

Wie wird ein Wettschein bei Swisslos oder Loterie Romande eingelöst, in der Verkaufsstelle und online?

Bei einer Verkaufsstelle gibt man den Schein mit der Gewinnquittung ab; Gewinne bis CHF 1’000 werden meist direkt ausbezahlt, höhere Beträge per Banküberweisung. Online wird der Gewinn automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben oder bei bekannter Zahlungsverbindung aufs Bank- oder Postkonto überwiesen, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen. Was den Wetteinsatz kostet: Zeit (Weg zur Verkaufsstelle) und gegebenenfalls eine Kommission ab der dritten Wallet-Auszahlung pro Jahr.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und wie wird der Betrag gerundet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten mal Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette mit Einsatz CHF 20 und Quote 2.10 ergibt 42.00 Franken, eine Kombiwette mit Einsatz CHF 10 und Produkt 7’722 ergibt 77.20 Franken. Wer in den Rappen rechnet, sieht, dass die Rundung vor allem bei kleinen Einsätzen ins Gewicht fällt.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Sporttip und Jouez Sport?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Loterie Romande legt im eigenen Regelwerk vergleichbare Mindest- und Höchstwerte fest. Was den Einsatz kostet: Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – wer hoch spielen will, ist an die Veranstalterin gebunden.

Kann ein Wetteinsatz zurückgefordert werden, wenn ein Ereignis abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden (oder im Turnierrahmen) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Der Einsatz bleibt also stehen, gewinnt aber nichts. Wer eine Kombiwette mit fünf Voraussagen platziert und eine fällt aus, hat immer noch eine Wette mit den vier verbleibenden Quoten.

Auf welches Konto wird der Gewinn ausbezahlt?

Gewinne werden auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto im eigenen Namen überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was die Auszahlung kostet: drei Prozent ab der dritten Auszahlung pro Jahr, dazu 5 bis 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit.

Ab welcher Gewinnhöhe fällt Verrechnungssteuer an, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Bei bewilligten Schweizer Grossspielen liegt der bundesrechtliche Steuerfreibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn; darüber werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich. Ausländische Gewinne unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht zu prüfen, in Thurgau als voll steuerbares Einkommen. Was die Besteuerung den Gewinn kostet: bei kleinen Gewinnen nichts, bei grossen Gewinnen bis zu 35 %, deren Rückforderung an die Steuererklärung gebunden ist.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»