Bonus ohne Einzahlung bei Schweizer Wettanbietern 2026: Angebot, Preis und Vorschriften

Updated Oktober 2026
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Stand: 20. Oktober 2026 · Lizenzaussagen geprüft gegen die Spielbewilligungs­register der Gespa und die Geschäftsbedingungen von Swisslos und Loterie Romande

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem «Wettbonus ohne Einzahlung» sucht, stösst in der Schweiz schnell auf eine Besonderheit, die in den meisten Nachbarländern nicht greift: Bevor Gratisspiele oder Gratisguthaben ausgelobt werden dürfen, muss die Aufsichtsbehörde Gespa zustimmen. Das Geldspielgesetz zählt solche Aktionen ausdrücklich zu den bewilligungspflichtigen Sonderformen, und nur die zwei bewilligten Veranstalter — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — kommen überhaupt in Frage. Beide bieten Gratisspielguthaben an, aber in kleinem Rahmen, mit klaren Auflagen und nie in einer Form, die sich direkt auf das Bankkonto auszahlen lässt.

Dieser Beitrag bietet eine Übersicht zu den Bonusangeboten in der Schweiz, erläutert die Bedingungen und klärt über die rechtliche Situation auf. Ausländische Wettanbieter finden sich ebenfalls in der Liste, besitzen jedoch keine Schweizer Bewilligung: Sie ersetzen die zugelassenen Veranstalter nicht und bieten im Streitfall keinen Schweizer Schutz.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt bedeutet

Neukundenangebot: Gutschrift, die an Bedingungen gebunden bleibt

Unter einem «Bonus ohne Einzahlung» versteht der Markt üblicherweise ein Angebot, bei dem neue Kundinnen und Kunden Geld oder eine Gratiswette erhalten, ohne dass sie vorher eigenes Geld eingezahlt haben. In der Schweiz ist diese Form selten, und sie ist nie ein Geschenk in bar. Die zwei bewilligten Veranstalter schreiben das Guthaben als Gratisspielguthaben auf das Spielerkonto — als virtuelles Guthaben, das nur auf dem Wettanbieter selbst eingesetzt, nicht aber ausgezahlt werden kann. Wer mit dem Guthaben wettet und gewinnt, bekommt am Ende den Nettogewinn ausgezahlt, nicht das ursprüngliche Guthaben, und oft erst nach einer bestimmten Anzahl von Wetten.

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielen will, muss sich zuerst mit Ausweis online registrieren. Erst dann lässt sich überhaupt ein Angebot aktivieren. Bei der Loterie Romande gab es im Winter 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt 10 Franken Spielguthaben, das 30 Tage lang gültig war, nicht ausbezahlt werden konnte und auf insgesamt 7’000 Stück begrenzt war. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Das ist die Grössenordnung, in der sich Gratisspielguthaben in der Schweiz bewegt: zehn Franken, einmalig, an Bedingungen gebunden, nicht auszahlbar.

Gratiswette: Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt

Von Gratisspielguthaben zu unterscheiden ist die Gratiswette, im Markt auch «Free Bet» genannt. Sie kommt im Schweizer Angebot faktisch nicht als eigene Aktion vor, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der Gespa fiele. Wichtig ist der Mechanismus für alle, die ausländische Angebote kennen: Bei einer Gratiswette, die nicht aus eigener Tasche kommt, wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückerstattet. Wer eine Gratiswette über 10 Franken zu einer Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält 10 Franken Gewinn ausgezahlt, nicht 20. Bei einer normalen Wette aus eigener Tasche wären es 20 Franken zurück. Dieser Unterschied — der fehlende Einsatz — schmälert den Wert einer Gratiswette deutlich, und er gilt unabhängig davon, ob sie in der Schweiz, in Malta oder in Curaçao ausgelobt wird.

Das Schweizer Angebot im Überblick

Einordnung: Warum die Auswahl so klein ausfällt

Das Geldspielgesetz von 2019 hat die Zahl der Anbieter für Sportwetten bewusst klein gehalten. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Bewilligung pro Spiel. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung von 2019, die 2020 in Kraft trat, die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Damit ist die Liste der in der Schweiz bewilligten Wettanbieter vollständig. Jedes andere Angebot — egal wie seriös es im Ausland wirkt — fällt in der Schweiz unter «ohne Bewilligung».

Wer mit einer ausländischen Marke spielt, die in der Schweiz nicht zugelassen ist, bekommt dort zwar typischerweise ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung». Dieses Angebot hat hier aber keine Gültigkeit: Die Gespa kann die Seite auf die Sperrliste setzen, Schweizer Internetzugangsanbieter sperren sie per DNS, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Wer trotzdem spielt, gewinnt und auszahlen will, hat es am Ende mit einer ausländischen Firma zu tun, die sich an Schweizer Recht nicht binden lässt.

Tabelle: Wettanbieter in der Schweiz – Bewilligungsstand

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Unibet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt zwei Welten: die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter mit vollumfänglichem Schutz hier, und die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die zwar in der Werbung auftauchen, hierzulande aber keinen Rechtsanspruch bieten. Für ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung» ist diese Trennung entscheidend: Bei Swisslos und Loterie Romande lässt es sich beanspruchen, bei den acht ausländischen Marken nur unter ausländischem Recht und ohne Schutz durch die Gespa.

Bedingungen, die ein Gratisspielguthaben mit sich trägt

Auszahlbarkeit: Virtuelles Geld bleibt virtuell

Das wichtigste Merkmal: Gratisspielguthaben aus Promotions lässt sich nicht auszahlen. Wer bei Swisslos 10 Franken Spielguthaben erhält, kann damit wetten, aber nicht das Guthaben selbst aufs Bankkonto überweisen lassen. Das gilt unabhängig davon, ob das Guthaben aus einer Aktion stammt oder vom Veranstalter sonst wie gutgeschrieben wurde. Auch bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar: Gewinne aus Wetten, die mit diesem Guthaben platziert wurden, werden gemäss dem Reglement als reguläre Gewinne behandelt, das ursprüngliche Aktionsguthaben verfällt jedoch.

Das bedeutet für die Praxis, dass das «Geschenk» aus einer Promotion eigentlich eine Wette mit reduziertem Eigenrisiko ist, nicht eine Gutschrift. Wer 10 Franken Spielguthaben erhält und damit eine Einzelwette zu einer Quote von 2.00 setzt, hat im Gewinnfall Anspruch auf 10 Franken Nettogewinn (nach Abrechnung des nicht zurückgezahlten Einsatzes), nicht auf 20 Franken. Wer verliert, hat nichts verloren, aber auch nichts gewonnen. Das ist der eigentliche Wert eines solchen Angebots: eine Möglichkeit, das Produkt eines Schweizer Veranstalters mit reduziertem Eigenrisiko kennenzulernen.

Gültigkeit: 30 Tage, dann weg

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war 30 Tage gültig. Nach Ablauf verfällt das Aktionsguthaben ersatzlos. Auch Swisslos schreibt Aktionsguthaben typischerweise eine begrenzte Gültigkeit zu, die in den jeweiligen Teilnahmebedingungen steht. Wer ein solches Guthaben erhält und nicht innerhalb des Fensters damit wettet, lässt es liegen — es lässt sich weder verlängern noch auszahlen. In den Bedingungen der konkreten Aktion steht jeweils, wie lange das Guthaben gilt; pauschal lässt sich nur sagen, dass die Gültigkeit kurz ist und das Fenster nicht verpasst werden darf.

Einsatzbedingungen: Mindestquote und Wetttyp

Bei den Schweizer Veranstaltern sind Gratisspielguthaben an konkrete Einsatzbedingungen geknüpft. Der bekannteste Fall ist der Sporttip-Kombiboost, der zwar kein «Bonus ohne Einzahlung» ist, aber die Logik gut zeigt: Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist einmal pro Wettendem nutzbar und verfällt bei einem Cash-Out.

Für Gratisspielguthaben aus Promotions gelten ähnliche Mindestquoten, je nach Ausgestaltung. Wer eine Promotion aktiviert, sollte die Teilnahmebedingungen lesen — der Satz «Gratis» auf der Werbung steht in den seltensten Fällen für eine bedingungslose Gutschrift.

Verlust- und Einzahl-Limiten: Schutz vor sich selbst

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande zum ersten Mal spielt, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen — für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, bei unter 21-Jährigen bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande ist die Einzahlung auf 10’000 Franken pro 30 Tage beschränkt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls 10’000 Franken nicht übersteigen.

Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob das Guthaben aus eigener Einzahlung oder aus einer Promotion stammt. Wer mit Aktionsguthaben spielt, hält sich an die gleichen Verlustlimiten wie mit eigenem Geld. Das ist der Mechanismus, der Promotionen in der Schweiz zum Schutzinstrument macht statt zum Marketing-Trick: Wer mit Aktionsguthaben wettet, läuft nicht in eine «Bonusfalle», weil die Limiten von Anfang an gelten und nicht erst nach Aktivierung der Aktion greifen.

Grundlagen des Werktags für Sporttip und Jouez Sport

Wer Sporttip benutzen kann: 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein

Swisslos führt Sporttip im Vertragsgebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann sich online registrieren. Wer in der Romandie wohnt, kann sich nicht bei Swisslos anmelden, sondern nur bei der Loterie Romande.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Online-Registrierung verlangt einen Ausweis, der hochgeladen und automatisch ausgelesen wird, plus eine Prüfung gegen Adress-Datenbanken. Mitzubringen sind: Mindestalter 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und die Person darf sich nur einmal registrieren. Die Verifizierung läuft digital, dauert in der Regel Minuten bis wenige Tage, und ist Voraussetzung für jede Auszahlung.

Wer Jouez Sport benutzen kann: Sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren. Wer in der Deutschschweiz wohnt, geht zu Swisslos. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; Sitz und Kontaktadresse sind Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande ist Teil der interkantonalen Vereinbarung von 2019 und führt ihre Wetten unter dem Markennamen Jouez Sport.

Wie eine Wette technisch zustande kommt

Bei Sporttip lässt sich eine Einzelwette ab einem Mindesteinsatz von 1 Franken platzieren. Der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei 1’000 Franken, pro Systemwette bei 10’000 Franken. Swisslos darf die Einsatzlimiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn einer Wette berechnet sich als Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten als Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und nur für online platzierte Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Einmal ausgeführt, lässt sich das Cash-Out nicht rückgängig machen. Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt; der Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung und kann jederzeit ändern. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, gelten mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Rechtslage: Wer was anbieten darf — und wer nicht

Die zwei Säulen des Schweizer Sportwettenmarkts

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalterbewilligung sowie eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung von 2019, die am 1. Januar 2021 als Geldspielkonkordat in Kraft trat, die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine weitere Bewilligung ist nicht möglich. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ohne von einem dieser zwei Veranstalter zu kommen, fällt unter «ohne Bewilligung».

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Aufsicht führt nicht die ESBK (die nur Casinos beaufsichtigt), sondern die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt die Sperrliste, die Schweizer Internetzugangsanbieter über DNS sperren — mit Stand Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, und die Gespa tauscht sie aus, wenn Anbieter über neue Domains («Domain-Hopping») versuchen, die Sperre zu umgehen. Die Gespa hat Interwetten und bet-at-home namentlich als Beispiel genannt, bet365 steht auf der Liste.

Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS: «gilt nur in der Schweiz»). Wer in der Schweiz Sportwetten organisiert, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässiger Organisation bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Spielerinnen und Spieler werden zwar nicht bestraft, aber im Strafverfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz durch die Schweizer Aufsicht.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Wer im Internet oder auf Social Media einem «Bonus ohne Einzahlung»-Angebot einer ausländischen Marke begegnet, sieht eine Werbung, die in der Schweiz nicht hätte geschaltet werden dürfen. Das heisst den Titel nicht, dass das Angebot selbst nicht existiert — es heisst den Titel, dass es hier ohne Schutz ist.

Werbebeschränkungen, die das Angebot formen

Werbung für Glücksspiel darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine zeitliche Werbebeschränkung (etwa kein Werben nachts) gibt es im Gesetz nicht. Promo-Codes oder Aktions-Codes werden auf dieser Seite bewusst nicht abgedruckt: Sie gehören in die Werbung der Anbieter, nicht in eine redaktionelle Bewertung.

Steuern: Gewinne unter dem Freibetrag sind steuerfrei

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken); die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb es «je nach Kanton» heisst, nie eine einzelne kantonale Zahl. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, werden 35 % Verrechnungssteuer direkt vom Veranstalter abgezogen, die sich über die Steuererklärung zurückholen lassen. Die allermeisten Spielgewinne aus Sportwetten liegen unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Auf den Einsatz fällt keine Schweizer Wettsteuer. Werbung mit «Wir zahlen deine Wettsteuer» bezieht sich entweder auf ausländische Steuern oder ist schlicht irreführend. Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Schweizer Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt sie aber als voll steuerbare Einkünfte unabhängig vom Betrag. Wer dort spielt, sollte das mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären — allgemeine Hinweise ersetzen keine Auskunft im Einzelfall.

Spielerschutz: Was bei jeder Promotion mitspielt

Limiten, die vom Spieler kommen

Das BGS verlangt, dass der Veranstalter eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust anbietet (Art. 87 VGS). Senken der Limite gilt nach dem Gesetz sofort, Erhöhen erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine vom Bund festgelegte Einsatzobergrenze existiert nicht — wer spielt, bestimmt selbst, wie viel er riskiert. Bei Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei 10’000 Franken pro 30 Tage, bei Swisslos sind es vergleichbare Höchstgrenzen für das Wallet-Guthaben.

Diese Limiten greifen unabhängig davon, ob das Geld aus eigener Tasche oder aus einer Promotion kommt. Wer mit Aktionsguthaben spielt, hält sich an die gleichen Verlustlimiten wie mit eingezahltem Geld. Wer mit einem Gratisspielguthaben von 10 Franken 100 Wetten zu 10 Rappen platzieren will, scheitert schon am Mindesteinsatz von 1 Franken — eine kleine Sicherung gegen Kleinstwetten-Spiralen.

Spielsperre: Wer sich selbst aussperrt

Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lässt, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Das Register ist zentral, alle bewilligten Veranstalter sind angeschlossen. Eine selbst gesetzte Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer sich hat sperren lassen und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer aus dem Ausland bei einer nicht bewilligten Marke spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister: Die Seite ist nicht angeschlossen, eine in der Schweiz eingetragene Sperre wird dort nicht wirksam. Wer sich selbst schützen will, muss auf bewilligte Schweizer Anbieter setzen oder über die eigenen Geräte (DNS-Filter, App-Sperren) Sperren einrichten.

Testkäufe der Gespa: Die Realität an den Verkaufsstellen

Die Gespa führt Testkäufe durch, um die Einhaltung des Jugendschutzes an Verkaufsstellen zu prüfen. 2025 wurde bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Schweizer Veranstalter — es ist ein Argument gegen die Vorstellung, dass der Schweizer Markt in jedem Punkt «strenger» ist als der ausländische. Wer mit Minderjährigen im Haushalt lebt, sollte die Online-Teilnahme nutzen, wo die Verifizierung digital läuft, und nicht die Verkaufsstelle, wo die Kontrolle nachweislich schwankt.

Werbung und Anreize: Wo die Grenze liegt

Wer «Bonus ohne Einzahlung» hört, denkt an Marketing. In der Schweiz ist diese Form an die Gespa-Zustimmung gebunden, und die Liste der Anbieter ist kurz. Werbung, die Gratiswetten oder Gratisguthaben ohne diese Zustimmung verspricht, ist unzulässig (Art. 74 Abs. 3 BGS). Auch innerhalb der bewilligten Angebote gilt: Die Versprechen müssen realistisch sein. Wer «gratis» verspricht, muss die Bedingungen so klar kommunizieren, dass die Kundin weiss, was sie bekommt — und nicht bekommt.

Die zehn Wettanbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip als Sportwetten-Produkt im Deutschschweizer Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein. Sitz des Veranstalters ist Basel; Bewilligungsbehörde ist die Gespa, der Rechtsrahmen das BGS. Die Produktpalette umfasst Prematch- und Livewetten, Einzel-, Kombinations- und Systemwetten sowie Cash-Out als vollständiges Cash-Out. Quotenboosts und Profitboosts sind Teil des Angebots, jeweils einmal pro Wettendem nutzbar. Die Mindestquote für den Kombiboost liegt bei 1.50, die Geltung nur online.

Für ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung» ist Sporttip die Adresse in der Deutschschweiz. Das Angebot ist klein, das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, die Gültigkeit kurz — aber das Angebot ist da, und es läuft unter Schweizer Recht. Wer in den Vertragsgebieten wohnt, kann sich online mit Ausweis registrieren und an laufenden Aktionen teilnehmen. Wer aus der Romandie kommt, hat hier keinen Zugang.

Das Sporttip-Angebot trägt das, was der Schweizer Markt von ihm verlangt: kleine Promotions, strenge Limiten, voller Schutz durch die Gespa. Wer hier spielt, weiss, wo er rechtlich steht. Das ist nicht spektakulär, aber es ist die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Veranstalters ist Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; die Aufsicht läuft über die Gespa. Die Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom Winter 2025/26 ist das prominenteste Beispiel für ein «Neukundenangebot ohne Einzahlung» in der Schweiz: 10 Franken Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, auf 7’000 Aktivierungen begrenzt.

Für Westschweizer Wettende ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse. Wer hier spielt, bekommt ein kleines, klar definiertes Aktionsguthaben und die gleiche Spielerschutz-Infrastruktur wie bei Swisslos. Die Auszahlungslogik unterscheidet sich: Gewinne bis 1’000 Franken pro Quittung gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die hinterlegte IBAN. Einzahlungen sind auf 10’000 Franken pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls 10’000 Franken nicht übersteigen.

Die Loterie Romande bietet, was die Westschweiz vom Markt verlangt: ein lokal verankertes Produkt, eine Verkaufsstellenstruktur, die auch ohne Smartphone erreichbar ist, und ein kleines, aber reguliertes Aktionsguthaben. Wer hier spielt, hat die Gespa im Hintergrund.

20Bet

20Bet wirbt international mit «Neukundenangeboten ohne Einzahlung», ist aber in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Wer 20Bet von der Schweiz aus nutzt, spielt ohne Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schutz gegen einseitige Vertragsänderungen. Die Gespa kann den Zugang sperren und Schweizer Internetzugangsanbieter blockieren die Domain über DNS.

Der Vorteil von 20Bet liegt im Markt: breite Wettpalette, viele Boni, hohe Quoten. Für die Schweiz zählt das nicht, weil der Schutz hier greift und nicht im Ausland. Wer das Angebot nutzt, sollte sich bewusst sein, dass eine Auszahlung im Streitfall nur über den ausländischen Anbieter läuft, nicht über eine Schweizer Behörde.

myBet

myBet gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung werben. Eine ausländische Lizenz wird in der Regel angegeben, hat aber hier keine Kraft. Wer bei myBet spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rückhalt; die Gespa kann den Zugang sperren, der Schweizer Internetzugang wird über DNS blockiert.

Der Marktauftritt verspricht oft grosszügige «No-Deposit»-Boni, die in der Schweiz nicht erlaubt wären. Wer das Angebot annimmt, sollte wissen, dass die Bedingungen ausländischem Recht folgen, nicht dem BGS. Das fängt bei den Mindestquoten an und hört bei den Auszahlungsfristen auf.

BC.Game

BC.Game tritt mit Kryptowährungen als Zahlungsmittel auf und wirbt mit «No-Deposit»-Aktionen. In der Schweiz ist BC.Game nicht bewilligt; eine ausländische Lizenz gilt hier nicht. Wer mit Kryptowährungen einzahlt, hat in der Schweiz keine besondere Schutzwirkung: Die Gespa erkennt keine anonymen Zahlungsmittel für bewilligte Veranstalter an (Art. 50 Abs. 2 VGS), und ausländische Anbieter können Zahlungen in Krypto ohnehin nach eigenen Regeln abwickeln.

Wer in der Schweiz mit Krypto bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat am Ende eine Transaktion auf einer öffentlichen Blockchain und keinen Schweizer Ansprechpartner. Das ist ein anderes Risikoprofil als eine klassische Banküberweisung, und es passt nicht zum Schweizer Rahmen.

BassBet

BassBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die internationale Lizenz, die BassBet typischerweise vorweist, hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Wer hier spielt, ist auf das ausländische Recht angewiesen; die Gespa kann den Zugang sperren.

BassBets Werbung folgt dem üblichen Muster: hoher Bonus, breite Märkte, schnelle Auszahlung. In der Schweiz zählt die schnelle Auszahlung wenig, wenn der Anbieter morgen seine Bedingungen ändert und keine Schweizer Behörde eingreifen kann.

Unibet

Unibet ist eine etablierte europäische Marke mit Lizenzen in mehreren Jurisdiktionen. In der Schweiz ist Unibet nicht bewilligt; die Gespa kann den Zugang sperren. Wer Unibet aus der Schweiz nutzt, hat den Markennamen, aber keinen Schweizer Schutz.

Die internationale Grösse von Unibet ändert nichts daran, dass das Schweizer Recht hier nicht greift. Wer bei Unibet spielt und einen Konflikt mit dem Anbieter hat, muss sich an die ausländische Lizenzbehörde wenden, nicht an die Gespa.

22Bet

22Bet wirbt aggressiv mit «No-Deposit»-Boni und hoher Quotenvielfalt. In der Schweiz ist 22Bet nicht bewilligt; eine ausländische Lizenz hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.

Die Marktstellung von 22Bet in Osteuropa und Zentralasien sagt nichts über die Situation in der Schweiz aus. Wer hier spielt, sollte sich die Lizenz genau ansehen, die 22Bet führt — und wissen, dass diese Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt ist.

bet-at-home

bet-at-home hat in der Schweiz eine besondere Stellung: Die Gespa hat bet-at-home namentlich als Beispiel für «Domain-Hopping» genannt, also für den Versuch, die DNS-Sperre über neue Domains zu umgehen. Das heisst den Titel nicht, dass bet-at-home schlechter ist als andere ausländische Marken — es heisst den Titel, dass die Gespa diesen Anbieter aktiv beobachtet.

Wer bet-at-home nutzt, sollte wissen, dass die Seite heute unter dieser Domain, morgen unter einer anderen erreichbar sein kann — und morgen vielleicht gar nicht mehr. Eine Auszahlung über eine ausländische Lizenz ist kein Schweizer Anspruch.

1Bet

1Bet schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Die internationale Lizenz hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS); die Gespa kann den Zugang sperren.

Das Muster ist identisch zu den anderen ausländischen Marken: internationaler Marktauftritt, inländische Werbung, kein Schweizer Schutz. Wer 1Bet nutzt, sollte die gleiche Vorsicht walten lassen wie bei jeder anderen nicht bewilligten Seite.

Was der Gratisspielguthaben wirklich wert ist

Die Rechnung hinter dem «gratis»

Wer 10 Franken Spielguthaben bekommt und sie auf eine Wette mit Quote 1.90 setzt, gewinnt im Erfolgsfall 9 Franken (10 Franken mal (1.90 minus 1), denn der Einsatz wird nicht zurückgezahlt). Verloren ist nichts, denn das Guthaben war Aktionsguthaben, nicht eigenes Geld. Der «Wert» des Angebots ist also der erwartete Gewinn abzüglich des nicht zurückgezahlten Einsatzes, gemittelt über die Ausgänge des Marktes.

Nehmen wir als Rechenbeispiel einen Zwei-Wege-Markt mit identischen Quoten von 1.90 auf beide Seiten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526 oder 52,6 %. Der Buchmachermarge liegt entsprechend bei 100 % minus 52,6 % = 47,4 % — typisch für einen Zwei-Wege-Markt mit annähernd ausgeglichenen Quoten.

Der erwartete Wert eines 10-Franken-Spielguthabens auf einem solchen Markt ist 10 Franken mal (1.90 minus 1) mal 0’526 ≈ 4,74 Franken. Das ist die Bandbreite, in der sich ein «Gratisbonus» in der Schweiz bewegt: nicht 10 Franken, sondern rund 4 bis 5 Franken erwarteter Wert, abhängig von der Quote und der Marge des Marktes. Bei höherer Quote steigt der erwartete Wert, aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt. Bei niedrigerer Quote ist es umgekehrt.

Das ist die ehrliche Zahl hinter dem «gratis». Wer das Angebot annimmt, nimmt ein risikofreies Wettchen im Wert weniger Franken, kein Geschenk in Höhe des Aktionsbetrags. Wer das weiss, kann das Angebot richtig einordnen.

Warum der Wert so niedrig ausfällt

Der Wert eines Gratisspielguthabens hängt an zwei Variablen: der Quote und der Marge des Marktes. Bei einer Quote von 1.90 und einer Auszahlungsquote von 52,6 % liegt der erwartete Wert eines 10-Franken-Guthabens bei rund 4,74 Franken. Bei einer Quote von 1.50 und gleicher Marge sinkt er auf etwa 3,16 Franken; bei einer Quote von 3.00 steigt er auf etwa 10,53 Franken — dann aber mit deutlich niedrigerer Trefferwahrscheinlichkeit.

In der Bandbreite liegt der Wert eines typischen «Bonus ohne Einzahlung»-Angebots in der Schweiz. Er ist nicht null, aber er ist auch nicht der beworbene Betrag. Wer die Rechnung versteht, sieht die Werbung mit anderen Augen.

Wie ein Wettender das Angebot nutzen sollte

Wer ein Gratisspielguthaben bekommt, sollte es auf einen Markt setzen, bei dem die Quote hoch genug ist, dass der erwartete Wert stimmt, und die Marge niedrig genug, dass das Angebot nicht durch die Buchmacher-Kosten aufgefressen wird. Kombiwetten haben höhere Quoten, aber auch eine höhere Marge, weil die einzelnen Quoten multipliziert werden und jede ihre eigene Marge mitbringt. Einzelwetten auf klare Favoriten haben niedrige Quoten und niedrige Margen, aber auch einen niedrigen Wert des Guthabens.

Das beste Einsatzmuster für ein Aktionsguthaben ist eine Einzelwette auf einen Markt mit Quote um 2.00 und niedriger Marge — Fussball-1X2 mit klaren Favoriten, Tennis-Siege, Eishockey-Märkte. Wer die Quote und die Marge des Marktes vor der Wettabgabe prüft, nutzt das Aktionsguthaben besser als jemand, der blind auf das «gratis» vertraut.

Auszahlungen, Wallet und Zahlungsverkehr

Wie Gewinne bei Swisslos ausgezahlt werden

Swisslos zahlt Gewinne automatisch aus: bis 1’000 Franken pro Quittung gehen direkt aufs Wallet, darüber auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den eigenen Namen lautet. Bei bekannter Zahlungsverbindung erfolgt die Überweisung innert 3 Arbeitstagen. Wer sein Wallet leert, kann das per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein tun (Mindestbetrag 20 Franken), höchstens 10’000 Franken pro 30 Tage, und nur solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Das Spielguthaben selbst ist nicht auszahlbar — weder das aus eigener Einzahlung noch das aus Promotions. Nur Gewinne aus Wetten werden ausgezahlt, und nur auf das eigene Bankkonto. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei Swisslos nicht.

Wie Gewinne bei Loterie Romande ausgezahlt werden

Bei Loterie Romande gehen Gewinne bis 1’000 Franken direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Die Einzahlung aufs Spielerkonto ist auf 10’000 Franken pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben darf 10’000 Franken nicht übersteigen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, nur Gewinne aus Wetten.

Die Zahlung läuft bei Loterie Romande über die üblichen Schweizer Banken und Karten, ohne Krypto. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsoption bei Swisslos: Die Transaktion wird in der PostFinance App direkt bestätigt.

Was bei den ausländischen Marken anders ist

Bei ausländischen Marken gilt das ausländische Zahlungsrecht, nicht das Schweizer. Wer dort eine Auszahlung anfordert, muss sich an die Bedingungen des Anbieters halten, die von Krypto über E-Wallets bis zur Banküberweisung reichen. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Behörde, die eingreift. Die Gespa ist nur für die in der Schweiz bewilligten Veranstalter zuständig; bei ausländischen Marken ist der Rechtsweg die ausländische Lizenzbehörde, und die Erfolgsaussichten sind begrenzt.

Wer in der Schweiz wirbt — und was eine Aktion braucht

Gespa-Zustimmung als Nadelöhr

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl der Promotions, die in einem Jahr überhaupt zulässig waren — nicht der beworbenen Bonusaktionen, sondern der bewilligten. Ausländische Marken, die in der Schweiz werben, brauchen diese Zustimmung definitionsgemäss nicht, weil sie hier nicht bewilligt sind; ihre Werbung ist trotzdem verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), und die Gespa kann gegen sie vorgehen.

Wer in der Schweiz eine «Bonus ohne Einzahlung»-Aktion sieht, sollte prüfen, von wem sie kommt. Wenn sie von Swisslos oder Loterie Romande kommt, ist sie reguliert; wenn sie von einer ausländischen Marke kommt, ist sie hier nicht zugelassen.

Wie eine regulierte Aktion abläuft

Eine regulierte Aktion bei Swisslos oder Loterie Romande beginnt mit der Verifizierung des Spielkontos — Ausweis, Adresse, Sperrregister-Abgleich. Wer das Konto hat, kann an der Aktion teilnehmen, sofern die Aktion läuft und das Kontingent nicht erschöpft ist. Bei der Loterie Romande waren 7’000 Aktivierungen möglich, bei Swisslos sind Aktionsguthaben ähnlich kontingentiert. Wer zu spät kommt, bekommt kein Guthaben.

Die Teilnahmebedingungen stehen in den AGBs des Veranstalters. Sie regeln die Gültigkeit (typisch 30 Tage), die Einsatzbedingungen (Mindestquote, Wetttyp), die Auszahlbarkeit (nicht auszahlbar) und die Frist, innert derer das Guthaben genutzt werden muss. Wer das Angebot ohne diese Bedingungen annimmt, läuft in eine Falle, weil das Guthaben verfällt, sobald die Frist abläuft.

Warum ausländische Werbung trotzdem sichtbar ist

Ausländische Wettanbieter bewerben ihre «No-Deposit»-Angebote im Internet, auf Social Media und über Affiliate-Seiten. Die Werbung ist in der Schweiz verboten, die Sperrliste blockiert die Domains, und trotzdem tauchen die Angebote auf. Das liegt an der Werbe-Infrastruktur im Internet: Wer eine Seite in Malta betreibt, kann sie weltweit ausliefern, und die Schweiz hat keine andere Handhabe als die DNS-Sperre, die das Problem nicht an der Wurze packt.

Wer im Internet auf ein «Bonus ohne Einzahlung»-Angebot stösst, sollte die Quelle prüfen. Wenn der Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist das Angebot hier nicht zugelassen, egal wie seriös die internationale Lizenz wirkt.

Häufige Fragen zum Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz

Bieten Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne Einzahlung an?

Swisslos und Loterie Romande bieten Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen an. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom Winter 2025/26 ist ein Beispiel: 10 Franken Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, auf 7’000 Aktivierungen begrenzt. Die Auswahl ist klein, die Bedingungen sind klar geregelt.

Warum gibt es bei den zwei bewilligten Veranstaltern nur wenige Aktionen?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die regulatorische Obergrenze, nicht eine marketingtechnische Entscheidung der Veranstalter. Die wenigen Aktionen sind die rechtlich erlaubten.

Kann ich Aktionsguthaben direkt auszahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande nicht auszahlbar. Wer mit dem Guthaben wettet und gewinnt, bekommt den Nettogewinn ausgezahlt; das Aktionsguthaben selbst verfällt. Eine Auszahlung des ursprünglichen Betrags ist nicht möglich.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht aus eigener Tasche kommt, wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückerstattet. Wer eine 10-Franken-Gratiswette zu einer Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält 10 Franken Nettogewinn, nicht 20. Das gilt für Gratiswetten unabhängig von der Jurisdiktion, weil es der Mechanismus des Angebots ist.

Was bedeutet ein «Bonus ohne Einzahlung» von einer ausländischen Seite?

Ausländische Seiten haben in der Schweiz keine Bewilligung (Art. 4 BGS). Ihr Angebot ist hier nicht zugelassen, die Werbung ist verboten, die Gespa kann den Zugang sperren. Wer das Angebot annimmt, spielt ohne Schweizer Schutz: kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall, keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt 2026 bei 1’071’000 Franken; die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb es «je nach Kanton» heisst. Die allermeisten Wettgewinne liegen unter dem Freibetrag, daher fallen weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt das nicht: Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt sie als voll steuerbare Einkünfte, unabhängig vom Betrag.

Inhalt erstellt vom Team «Laender Spiel Info»